Daten
Kommune
Krefeld
Größe
248 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 01:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5258/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
11.09.2018
beschließend
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
13.09.2018
zur Kenntnis
Betreff
Lkw-Vorrangroutennetz
Kooperation bei dem Projekt „Effiziente und stadtverträgliche Lkw-Navigation für das
Rheinland und NRW“
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das Lkw-Vorrangroutennetz.
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung sowie das
Lkw-Vorrangroutennetz zur Kenntnis.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5258/18
Seite - 2 -
Begründung
Die Stadt Krefeld hat im Jahr 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Verkehrsverbund
Rhein-Sieg GmbH (VRS) bzw. mobil-im-rheinland (m-i-r) bei dem Projekt „Effiziente und stadtverträgliche Lkw-Navigation für das Rheinland und NRW“ abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um
ein VRS-Projekt im Auftrag des ehemaligen Ministeriums für Bauen, Wirtschaft, Stadtentwicklung
und Verkehr des Landes NRW. Das Projekt bezieht sich zurzeit auf das Gebiet der Metropolregion
Rheinland, eine landesweite oder darüber hinausgehende Ausdehnung des Projektes ist möglich.
Zurzeit sind 123 (Stand März 2018) kommunale Partner der Kooperation mit VRS/m-i-r beigetreten.
Nach dem Abschluss der o. g. Kooperationsvereinbarung wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe (Vertreter der Fachbereiche Stadtplanung, Ordnung, Tiefbau, Umwelt, Vermessungs- und
Katasterwesen) gebildet, die das Projekt aktiv begleitet.
Das Hauptziel des Projektes ist die entsprechende Steuerung der Lkw-Verkehre, vor allem zwecks
Schonung der Infrastruktur, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und Umweltaspekte.
Zu den Hauptaufgaben der kommunalen Projektpartner gehört u. a. die Aufstellung und interkommunale Abstimmung der Lkw-Vorrangroutenpläne sowie Erfassung (soweit nicht bereits vorhanden) der Lkw-Restriktionen (z. B. Lkw-Durchfahrtverbote, Breiten-. Höhen, Gewichtsbeschränkungen). Des Weiteren haben sich die kommunalen Kooperationspartner verpflichtet, die o. g. Daten
in die webbasierte m-i-r-Anwendung (SEVAS) einzugeben und sie dort laufend zu pflegen.
Die SEVAS-Software steht nach einer Testphase den Projektpartnern bereits zur Verfügung. Die
Verwaltung hat vor, in Kürze mit der Datenersteingabe zu beginnen.
Die in SEVAS erfassten Daten werden mehrmals im Jahr den interessierten Navigationskartenherstellern zur Verfügung gestellt, da die bisherigen Navigationsgeräte ohne diese kommunalspezifischen Vorgaben für die Lkw-Routenplanung nur bedingt verwendbar sind.
Das von der o. g. verwaltungsinternen Arbeitsgruppe erstellte, in der Anlage beigefügte LkwVorrangroutennetz wurde interkommunal abgestimmt, unter Einbeziehung der IHK und des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Die begründeten Bedenken oder Anmerkungen einiger benachbarten Kommunen bzw. Kreise wurden entsprechend berücksichtigt. Lediglich die Bitte der Stadt
Neukirchen-Vluyn, die Nieper Straße/Moerser Straße (L475) aus dem Lkw-Vorrangroutennetz der
Stadt Krefeld zu entfernen, konnte die Verwaltung argumentativ nicht überzeugen und wurde nach
der Abwägung nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Projekt können folgender Internetseite entnommen werden:
http://www.mobil-im-rheinland.de/lkw-navigation/index.html.
Es wird angenommen, dass sich das Projekt summa summarum auch wirtschaftlich für die Stadt
Krefeld lohnt, eine seriöse Prognose ist allerdings kaum möglich.
Anlage(n):
(1) LkwVorrangroutennetz19.07.2018
Drucksache 5258/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5258/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: