Daten
Kommune
Krefeld
Größe
297 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 01:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5610/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
11.09.2018
vorberatend
Bezirksvertretung Mitte
13.09.2018
zur Kenntnis
Haupt- und Beschwerdeausschuss
18.09.2018
vorberatend
Rat
18.09.2018
beschließend
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Krefeld-Mitte, südlich
Dreikönigenstraße, der begrenzt wird
- im Süden durch die hintere Grenze der Blockrandbebauung an der Lindenstraße,
- im Westen durch die hintere Grenze der Blockrandbebauung an der Hubertusstraße,
- im Norden durch die Dreikönigenstraße und
- im Osten durch die hintere Grenze der Blockrandbebauung am Westwall
ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus
dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5610/18 -
Seite - 2 -
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 (V) – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll derjenige Teilbereich des Bebauungsplans Nr.
539 - Hubertusstr./ Evertsstr./ Marktstr./ Neue Linner Str./ Luisenstr./Schwertstr./ Südwall/ Lindenstr. - außer Kraft gesetzt werden, der durch den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 820 (V) überlagert wird,
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße
und Westwall – neu auf Rang 34 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um
einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
II. Bezirksvertretung Mitte
Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 820 (V)
zur Kenntnis.
Drucksache 5610/18 -
Begründung
Der Sachverhalt ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt (Anlage 3).
Anlage(n):
(1) Anlage 1_Antrag des Investors
(2) Anlage 2_Pläne des Investors
(3) Anlage 3_Begründung zur Vorlage
Seite - 3 -
Drucksache 5610/18 -
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen:
☒
Einmalige unmittelbare Auswirkungen:
☐
Dauerhafte unmittelbare Auswirkungen:
☐
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element bzw. Kostenstelle/
Sachkonto:
2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des folgenden Jahres berücksichtigt:
Ja
im HH Jahr 2018
im HH Jahr 2019
im HH Jahr 2020
Nein
☒
☐
☐
☐
3.1 Konsumtiv:
Auswirkung:
Aufwendungen der Maßnahme:
Folgekosten in Euro:
Abzüglich Erträge in Euro:
Saldo:
Einmalig:
☐
Dauerhaft:
☐
☐
Dauerhaft:
☐
3.2 Investiv:
Auswirkung:
Auszahlungen in Euro:
Folgekosten in Euro:
Abzüglich Einzahlungen in Euro:
Saldo:
Einmalig:
4. Begründung des Aufwandes/der Auszahlung gemäß § 82 Abs. 1 GO während der vorläufigen
Haushaltsführung:
Begründungstext: