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Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall - Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
297 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 01:24
Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall -
Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall -
Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall -
Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall -
Einleitender Beschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5610/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 11.09.2018 vorberatend Bezirksvertretung Mitte 13.09.2018 zur Kenntnis Haupt- und Beschwerdeausschuss 18.09.2018 vorberatend Rat 18.09.2018 beschließend Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall Einleitender Beschluss Beschlussentwurf I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Krefeld-Mitte, südlich Dreikönigenstraße, der begrenzt wird - im Süden durch die hintere Grenze der Blockrandbebauung an der Lindenstraße, - im Westen durch die hintere Grenze der Blockrandbebauung an der Hubertusstraße, - im Norden durch die Dreikönigenstraße und - im Osten durch die hintere Grenze der Blockrandbebauung am Westwall ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5610/18 - Seite - 2 - Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 (V) – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll derjenige Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 539 - Hubertusstr./ Evertsstr./ Marktstr./ Neue Linner Str./ Luisenstr./Schwertstr./ Südwall/ Lindenstr. - außer Kraft gesetzt werden, der durch den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 820 (V) überlagert wird, 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall – neu auf Rang 34 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. II. Bezirksvertretung Mitte Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 820 (V) zur Kenntnis. Drucksache 5610/18 - Begründung Der Sachverhalt ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt (Anlage 3). Anlage(n): (1) Anlage 1_Antrag des Investors (2) Anlage 2_Pläne des Investors (3) Anlage 3_Begründung zur Vorlage Seite - 3 - Drucksache 5610/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen: ☒ Einmalige unmittelbare Auswirkungen: ☐ Dauerhafte unmittelbare Auswirkungen: ☐ Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element bzw. Kostenstelle/ Sachkonto: 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des folgenden Jahres berücksichtigt: Ja im HH Jahr 2018 im HH Jahr 2019 im HH Jahr 2020 Nein ☒ ☐ ☐ ☐ 3.1 Konsumtiv: Auswirkung: Aufwendungen der Maßnahme: Folgekosten in Euro: Abzüglich Erträge in Euro: Saldo: Einmalig: ☐ Dauerhaft: ☐ ☐ Dauerhaft: ☐ 3.2 Investiv: Auswirkung: Auszahlungen in Euro: Folgekosten in Euro: Abzüglich Einzahlungen in Euro: Saldo: Einmalig: 4. Begründung des Aufwandes/der Auszahlung gemäß § 82 Abs. 1 GO während der vorläufigen Haushaltsführung: Begründungstext: