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Verwaltungsvorlage (1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 - Theaterplatz - Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
190 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 01:25
Verwaltungsvorlage (1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 - Theaterplatz -
Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 - Theaterplatz -
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Einleitender Beschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5686/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 11.09.2018 Bezirksvertretung Mitte 13.09.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 18.09.2018 Rat 18.09.2018 Beschlussform beschließend Betreff 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 - Theaterplatz Einleitender Beschluss Beschlussentwurf I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich des Theaterplatzes, welcher im Wesentlichen begrenzt wird durch die St.-Anton-Straße, die Königstraße, die Verlängerung der CarlWilhelm-Straße und den Ostwall - im Nord durch die vorhandenen Gebäude der Mediothek bzw. des Stadttheaters in Verlängerung der Carl-Wilhelm-Straße, - Im Osten durch den Ostwall, - im Süden durch die St.-Anton-Straße, - im Westen durch die Königstraße ein Verfahren zur Änderung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5686/18 - Seite - 2 - dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 – Theaterplatz – II. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der folgende Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 686 außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 686 – Theaterplatz – III. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird Die 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 - Theaterplatz – neu auf Rang 7 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Drucksache 5686/18 - Seite - 3 - Begründung Anlass der Bauleitplanung Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 5.7.2018 beschlossen, dass für den Bereich Theaterplatz ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird, mit dem Ziel hier die rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für ca. 650 Mitarbeiter zu schaffen. Darüber hinaus ist die Verwaltung durch Ratsbeschluss vom 5.12.2017 aufgefordert eine Grundsatzentscheidung zur Zukunft des Seidenweberhauses vorzubereiten. Ziel der Bauleitplanung Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 686 – Theaterplatz – ist es u.a., dort die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verwaltungsstandort zu schaffen indem auf der östlichen Teilfläche entlang des Ostwalls ein ausreichend großes Baufenster für Büronutzungen für min. 650 Mitarbeiter bereitzustellen ist. Zudem werden zentrenrelevante Nutzungen in den Erdgeschosslagen angestrebt, wobei Einzelhandelsnutzungen mit dem Zentrenkonzept der Stadt Krefeld übereinstimmen müssen, insbesondere im Bezug auf Größe und Sortimente. Weiter wurde durch den Ratsbeschluss vom 5.12.2017 der Bedarf an einer multifunktionalen Veranstaltungsstätte mit einer Kapazität von 1.000 - 1.100 Sitzplätzen bestätigt. Ferner umfasst der Beschluss, dass die Varianten "Neubau auf dem Theaterplatz" (als kommunale Investition bzw. alternativ als Drittinvestition) sowie "Ansiedlung im Kesselhaus" funktional, betriebswirtschaftlich, bezüglich der rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen sowie der Finanzierungsmöglichkeiten unter Einbeziehung von externen Fachleuten zu bewerten sind. Ziel der Stadt ist dabei, die finanziellen Belastungen und Risiken für die Stadt zu minimieren und zu prüfen, welche Optionen sich für die Stadt am Ende der Vertragslaufzeit ergeben. Das Verfahren zur planerischen und inhaltlichen Entwicklung des Theaterplatzes ist dabei für beide Varianten parallel zu entwickeln. Für das Seidenweberhaus ist darzustellen, bis wann und mit welchen Kosten das Haus für eine Übergangszeit spielfertig gehalten werden kann. Außerdem ist gegenüber der Vorlage Nr. 624/14 aktualisiert darzustellen, zu welchen Konditionen das Seidenweberhaus langfristig saniert werden kann. Mit dem Variantenvergleich hat die Verwaltung das“ Büro Integrated Consulting Group“ beauftragt. Aus den Ergebnissen der Untersuchung werden sich ggf. zusätzliche städtebauliche Ziele für den Bereich Theaterplatz ergeben. Planrecht und städtebauliche Rahmenbedingungen Der Bereich des Theaterplatzes ist mittels Bebauungsplan Nr. 686 planerisch gesichert, indem als Art der baulichen Nutzung mehrheitlich Kerngebiet sowie für die öffentlichen Nutzungen des Theaters und der Mediothek Gemeinbedarfsflächen festgesetzt sind. Die hier getroffenen Vorgaben passen nun nicht mehr zu den Vorgaben zu den Voraussetzungen zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für ca. 650 Mitarbeiter. Um zu einer wirtschaftlich sinnvollen Bebauung auf dem Theaterplatz zu gelangen, ist daher die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 686 erforderlich. Da dieser die Voraussetzungen des § 13 a BauGB erfüllt wird er als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 – Theaterplatz -. Anlage(n): (1) B-Plan 686 1.Änderung Plan zum Einleitenden Beschluss Drucksache 5686/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5686/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: