Daten
Kommune
Krefeld
Größe
190 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 01:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5686/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
11.09.2018
Bezirksvertretung Mitte
13.09.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
18.09.2018
Rat
18.09.2018
Beschlussform
beschließend
Betreff
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 - Theaterplatz Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich des Theaterplatzes, welcher im Wesentlichen begrenzt wird durch die St.-Anton-Straße, die Königstraße, die Verlängerung der CarlWilhelm-Straße und den Ostwall
- im Nord durch die vorhandenen Gebäude der Mediothek bzw. des Stadttheaters in Verlängerung
der Carl-Wilhelm-Straße,
- Im Osten durch den Ostwall,
- im Süden durch die St.-Anton-Straße,
- im Westen durch die Königstraße
ein Verfahren zur Änderung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5686/18 -
Seite - 2 -
dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 – Theaterplatz –
II. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der folgende Bebauungsplan innerhalb des
Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 686 außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 686 – Theaterplatz –
III. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird
Die 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 - Theaterplatz – neu auf Rang 7 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
Drucksache 5686/18 -
Seite - 3 -
Begründung
Anlass der Bauleitplanung
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 5.7.2018 beschlossen, dass für den Bereich
Theaterplatz ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird, mit dem Ziel hier die rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für ca. 650 Mitarbeiter zu schaffen.
Darüber hinaus ist die Verwaltung durch Ratsbeschluss vom 5.12.2017 aufgefordert eine Grundsatzentscheidung zur Zukunft des Seidenweberhauses vorzubereiten.
Ziel der Bauleitplanung
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 686 – Theaterplatz – ist es u.a., dort die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verwaltungsstandort zu schaffen indem auf der östlichen Teilfläche entlang des Ostwalls ein ausreichend großes Baufenster für Büronutzungen für min. 650 Mitarbeiter bereitzustellen ist. Zudem werden zentrenrelevante Nutzungen in den Erdgeschosslagen
angestrebt, wobei Einzelhandelsnutzungen mit dem Zentrenkonzept der Stadt Krefeld übereinstimmen müssen, insbesondere im Bezug auf Größe und Sortimente.
Weiter wurde durch den Ratsbeschluss vom 5.12.2017 der Bedarf an einer multifunktionalen Veranstaltungsstätte mit einer Kapazität von 1.000 - 1.100 Sitzplätzen bestätigt. Ferner umfasst der
Beschluss, dass die Varianten "Neubau auf dem Theaterplatz" (als kommunale Investition bzw.
alternativ als Drittinvestition) sowie "Ansiedlung im Kesselhaus" funktional, betriebswirtschaftlich,
bezüglich der rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen sowie der Finanzierungsmöglichkeiten unter Einbeziehung von externen Fachleuten zu bewerten sind. Ziel der Stadt ist dabei,
die finanziellen Belastungen und Risiken für die Stadt zu minimieren und zu prüfen, welche Optionen sich für die Stadt am Ende der Vertragslaufzeit ergeben. Das Verfahren zur planerischen und
inhaltlichen Entwicklung des Theaterplatzes ist dabei für beide Varianten parallel zu entwickeln.
Für das Seidenweberhaus ist darzustellen, bis wann und mit welchen Kosten das Haus für eine
Übergangszeit spielfertig gehalten werden kann. Außerdem ist gegenüber der Vorlage Nr. 624/14
aktualisiert darzustellen, zu welchen Konditionen das Seidenweberhaus langfristig saniert werden
kann.
Mit dem Variantenvergleich hat die Verwaltung das“ Büro Integrated Consulting Group“ beauftragt.
Aus den Ergebnissen der Untersuchung werden sich ggf. zusätzliche städtebauliche Ziele für den
Bereich Theaterplatz ergeben.
Planrecht und städtebauliche Rahmenbedingungen
Der Bereich des Theaterplatzes ist mittels Bebauungsplan Nr. 686 planerisch gesichert, indem als
Art der baulichen Nutzung mehrheitlich Kerngebiet sowie für die öffentlichen Nutzungen des Theaters und der Mediothek Gemeinbedarfsflächen festgesetzt sind. Die hier getroffenen Vorgaben
passen nun nicht mehr zu den Vorgaben zu den Voraussetzungen zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für ca. 650 Mitarbeiter.
Um zu einer wirtschaftlich sinnvollen Bebauung auf dem Theaterplatz zu gelangen, ist daher die
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 686 erforderlich. Da dieser die Voraussetzungen des § 13 a
BauGB erfüllt wird er als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 – Theaterplatz -.
Anlage(n):
(1) B-Plan 686 1.Änderung Plan zum Einleitenden Beschluss
Drucksache 5686/18 -
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5686/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: