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Verwaltungsvorlage (Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße –)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
277 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 01:25
Verwaltungsvorlage (Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße –) Verwaltungsvorlage (Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße –) Verwaltungsvorlage (Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße –) Verwaltungsvorlage (Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße –)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5688/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 11.09.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 18.09.2018 Rat 18.09.2018 Beschlussform beschließend Betreff Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße – Beschlussentwurf Gemäß §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, wird die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße – (Anlage 1 zur Vorlage Nr. 5688/18) beschlossen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5688/18 - Seite - 2 - Begründung Der Rat der Stadt Krefeld fasste in seiner Sitzung am 19.09.2017 den einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße –. Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanes ist es, das Ziel, das mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 364 gefasst wurde, auch langfristig umzusetzen. Demnach soll der Bereich als ein zentraler Bereich für die Versorgung der Bewohner in Bockum erhalten bleiben. Das entspricht auch dem im Jahr 2014 vom Rat beschlossenen Zentrenkonzept, demzufolge sich das Plangebiet innerhalb des Nahversorgungszentrums Bockum (NVZ 1) befindet. Durch einen Bauantrag vom 17.07.2017 zur Nutzungsänderung eines Ladenlokals im Erdgeschoss an der Uerdinger Straße in Wohnräume und der damit einhergehenden Nutzungsaufgabe des Ladenlokals würde erstmalig Wohnnutzung im Erdgeschoss im zentralen Bereich der Versorgung in Bockum genehmigt. Um dem damit einhergehenden Verfallsprozess entgegenzusteuern bedarf es einer planerischen Konfliktbewältigung, damit die Nahversorgung der Bewohner gewährleistet bleibt und gewerbliche Nutzung im Erdgeschossbereich für Einzelhandel und Dienstleistung gesichert wird. Die bisherige planungsrechtliche Festsetzung als Mischgebietsfläche mit Nutzung für Wohnen, Geschäft- und Bürogebäude und Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speiswirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes soll beibehalten werden, bei gleichzeitiger horizontaler Nutzungsgliederung. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 364 1. Änderung ist: – die gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele entsprechend dem Zentrenkonzept 2014 zu sichern, – oberhalb des Erdgeschosses Wohnungen, Beherbergungsbetriebe und Räume für freie Berufe zuzulassen, – die Festsetzung als Mischgebiet (MI) im Sinne der BauNVO beizubehalten, bei Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungsstätten. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 364 1. Änderung liegt der oben genannte Bauantrag vor, welcher noch nicht abschließend beschieden wurde. Mit der Verwirklichung des beantragten Bauvorhabens ist zu befürchten, dass die Durchführung der Planungsziele wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht werden könnte. Daher wurde die Entscheidung über den Bauantrag mit Schreiben vom 16. Oktober 2017 für ein Jahr zurückgestellt. Diese Frist läuft am 16. Oktober 2018 ab. Zur Sicherstellung der genannten Planungsziele ist es deshalb erforderlich, für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße – eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zu erlassen. Während des Zeitraumes der Geltungsdauer dieser Veränderungssperre dürfen bauliche Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Gleichfalls dürfen erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Unberührt von diesen Bestimmungen bleiben Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre bereits baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung. Die Satzung zur Anordnung der Veränderungssperre ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Drucksache 5688/18 - Seite - 3 - Zur besseren Orientierung wird eine Übersicht über den zukünftigen Geltungsbereich dieser Satzung als Anlage 2 beigefügt. Anlage(n): (1) (Microsoft Word - 364_1.Ä._Satzungstext VS.docx) (2) (Microsoft Word - 364_1.Ä._Übersicht VS.docx) Drucksache 5688/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5688/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: