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Verwaltungsvorlage (Anbindung Radschnellwege - Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2018; Vorlagen Nr. 4348/17 E)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
417 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 01:27
Verwaltungsvorlage (Anbindung Radschnellwege
- Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2018; Vorlagen Nr. 4348/17 E) Verwaltungsvorlage (Anbindung Radschnellwege
- Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2018; Vorlagen Nr. 4348/17 E) Verwaltungsvorlage (Anbindung Radschnellwege
- Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2018; Vorlagen Nr. 4348/17 E) Verwaltungsvorlage (Anbindung Radschnellwege
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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5758/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 11.09.2018 zur Kenntnis Betreff Anbindung Radschnellwege - Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2018; Vorlagen Nr. 4348/17 E Beschlussentwurf Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5758/18 - Seite - 2 - Begründung Die Verwaltung wurde auf Antrag der SPD-Fraktion gebeten, eine Übersicht der regionalen Radwegeverbindungen zu erstellen und über den Sachstand und die Fördermöglichkeiten der einzelnen Projekte zu berichten. In diesen Zusammenhang gehört auch die Krefelder Promenade, da sie trotz ihrer Beschränkung auf das Krefelder Stadtgebiet in das regionale Radverkehrsnetz eingebunden werden soll. Krefelder Promenade Abschnitt von neuer Feuerwache bis Trift/Weiden Der Ausbau erfolgt mit KInföG – Mitteln. Die Planungen sind weitgehend abgeschlossen. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2019 geplant. Abschnitt von Alte Gladbacher Straße bis zur neuen Feuerwache Das Ingenieurbüro Spiekermann, Düsseldorf, ist beauftragt worden, mit den verschiedenen Gesellschaften der Deutschen Bahn und der Denkmalpflege technische Lösungsmöglichkeiten zur Realisierung der Promenade zu erarbeiten. Darüber hinaus gilt es, mit den Eigentümern die Verfügbarkeit der benötigten Flächen – Ankauf oder Gestattungsvertrag – auszuloten. Im Rahmen der Fortschreibung des Handlungskonzeptes Innenstadt ist der Ausbau der Krefelder Promenade zur Förderung für die Folgejahre benannt worden. Eine Entscheidung über die Förderung wird erst bei Vorlage der Gesamtkosten getroffen. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Landesregierung eine Förderzusage erteilt. Abschnitt Trift/Weiden bis Hausbend Die Voruntersuchungen / Gutachten zu Altlasten, Versickerung sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag liegen im Entwurf vor. Die Planung soll im September 2018 in Auftrag gegeben werden. Es ist beabsichtigt, den ausgehandelten Grundstücksvertrag mit der Hafengesellschaft bzgl. der nicht mehr benötigten Bahntrasse Ende des Jahres abzuschließen. Hausbend bis Uerdingen Die Fortführung der Krefelder Promenade bis zum Ortsteil Uerdingen ist im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes Uerdingen (Maßnahme D 2) vorgesehen. Nach Unterquerung der Berliner Straße (B 288) wird es zwei Möglichkeiten der Weiterfahrt geben, einerseits nach Westen über die Lange Straße zum Uerdinger Bahnhof, andererseits zum Rhein hin mit Anschluss an den Radweg von Düsseldorf nach Krefeld. Radwegeverbindung Düsseldorf – Krefeld Eine Radwegeverbindung von Düsseldorf bis in das Krefelder Hafengebiet bzw. bis zur Bataverstraße existiert bereits. Mit KInföG – Mitteln sollen noch in diesem Jahr die Bataverstraße, die Hentrichstraße und die Hafenstraße mit Radwegen ausgestattet werden. Die Planungen sehen vor, dass nach Führung über die Düsseldorfer Straße und Unterquerung der Rheinbrücke der Radweg an den Rhein verschwenkt. Zur Zeit werden mit der Hafengesellschaft Verhandlungen über Gestattungsverträge geführt. Betroffen sind nicht genutzte Bahnflächen direkt am Rhein, das Untere Werft und die Fortführung bis zur Rheinuferstraße. Über die Rheinuferstraße und die mittelfristig zu sanierenden Rheindeiche kann eine Verbindung zum Duisburger Stadtgebiet bzw. dem Radschnellweg (RS 1) hergestellt werden. Radwegeverbindung Mönchengladbach – Krefeld Die Radwegeverbindung zwischen den beiden Hauptbahnhöfen Mönchengladbach und Krefeld soll weitestgehend auf einer ehemaligen Bahntrasse realisiert werden. Im Bereich der Stadt Willich existiert der Radweg bereits. Bezüglich der beiden Trassen auf Mönchengladbacher und Krefelder Stadtgebiet wird das Essener Büro dtp eine Machbarkeitsstudie erstellen, die die Bahnentwicklungsgesellschaft (BEG) in Auftrag gibt. Die Machbarkeitsstudie wird im Hinblick auf eine spätere mögliche Förderung eine Potentialanalyse und eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten. Drucksache 5758/18 - Seite - 3 - Die Radwegeverbindung wird an die Krefelder Promenade anschließen. Was die Finanzierung der Machbarkeitsstudie betrifft, liegt eine Einigung der Projektpartner – die Städte Mönchengladbach, Willich, Krefeld, die Bahnentwicklungsgesellschaft und der Kreis Viersen - vor. Grenzüberschreitende Radwegeverbindung Venlo – Krefeld Der Auftrag für die Erstellung einer aus Interreg – Mitteln geförderten Machbarkeitsstudie an das Aachener Ingenieurbüro Kaulen ist erteilt. Das Projekt kann in drei Teilabschnitte unterteilt werden. Der mittlere Abschnitt vom Bahnhof Kaldenkirchen bis Kempen existiert bereits und verläuft auf einer ehemaligen Bahntrasse. Hier wird es um Verbesserungen der Strecke wie Beschilderung, mögliche Verbreiterung, gehen. Der Verlauf der Endstücke vom Bahnhof Kaldenkirchen bis Venlo bzw. Horst aan de Maas einerseits und von Kempen bis in das Krefelder Stadtgebiet mit Anschluss an die Krefelder Promenade andererseits muss noch festgelegt werden. Dabei könnte von großer Bedeutung sein, dass der von Schließung bedrohte Bahnübergang Steinheide offen bleibt. Drucksache 5758/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5758/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: