Daten
Kommune
Krefeld
Größe
417 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 01:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5758/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
11.09.2018
zur Kenntnis
Betreff
Anbindung Radschnellwege
- Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2018; Vorlagen Nr. 4348/17 E
Beschlussentwurf
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5758/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Die Verwaltung wurde auf Antrag der SPD-Fraktion gebeten, eine Übersicht der regionalen Radwegeverbindungen zu erstellen und über den Sachstand und die Fördermöglichkeiten der einzelnen Projekte zu berichten. In diesen Zusammenhang gehört auch die Krefelder Promenade, da sie
trotz ihrer Beschränkung auf das Krefelder Stadtgebiet in das regionale Radverkehrsnetz eingebunden werden soll.
Krefelder Promenade
Abschnitt von neuer Feuerwache bis Trift/Weiden
Der Ausbau erfolgt mit KInföG – Mitteln. Die Planungen sind weitgehend abgeschlossen. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2019 geplant.
Abschnitt von Alte Gladbacher Straße bis zur neuen Feuerwache
Das Ingenieurbüro Spiekermann, Düsseldorf, ist beauftragt worden, mit den verschiedenen Gesellschaften der Deutschen Bahn und der Denkmalpflege technische Lösungsmöglichkeiten zur
Realisierung der Promenade zu erarbeiten. Darüber hinaus gilt es, mit den Eigentümern die Verfügbarkeit der benötigten Flächen – Ankauf oder Gestattungsvertrag – auszuloten.
Im Rahmen der Fortschreibung des Handlungskonzeptes Innenstadt ist der Ausbau der Krefelder
Promenade zur Förderung für die Folgejahre benannt worden. Eine Entscheidung über die Förderung wird erst bei Vorlage der Gesamtkosten getroffen. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Landesregierung eine Förderzusage erteilt.
Abschnitt Trift/Weiden bis Hausbend
Die Voruntersuchungen / Gutachten zu Altlasten, Versickerung sowie der artenschutzrechtliche
Fachbeitrag liegen im Entwurf vor. Die Planung soll im September 2018 in Auftrag gegeben werden. Es ist beabsichtigt, den ausgehandelten Grundstücksvertrag mit der Hafengesellschaft bzgl.
der nicht mehr benötigten Bahntrasse Ende des Jahres abzuschließen.
Hausbend bis Uerdingen
Die Fortführung der Krefelder Promenade bis zum Ortsteil Uerdingen ist im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes Uerdingen (Maßnahme D 2) vorgesehen. Nach Unterquerung der Berliner Straße (B 288) wird es zwei Möglichkeiten der Weiterfahrt geben, einerseits nach Westen über
die Lange Straße zum Uerdinger Bahnhof, andererseits zum Rhein hin mit Anschluss an den
Radweg von Düsseldorf nach Krefeld.
Radwegeverbindung Düsseldorf – Krefeld
Eine Radwegeverbindung von Düsseldorf bis in das Krefelder Hafengebiet bzw. bis zur Bataverstraße existiert bereits. Mit KInföG – Mitteln sollen noch in diesem Jahr die Bataverstraße, die
Hentrichstraße und die Hafenstraße mit Radwegen ausgestattet werden. Die Planungen sehen
vor, dass nach Führung über die Düsseldorfer Straße und Unterquerung der Rheinbrücke der
Radweg an den Rhein verschwenkt. Zur Zeit werden mit der Hafengesellschaft Verhandlungen
über Gestattungsverträge geführt. Betroffen sind nicht genutzte Bahnflächen direkt am Rhein, das
Untere Werft und die Fortführung bis zur Rheinuferstraße. Über die Rheinuferstraße und die mittelfristig zu sanierenden Rheindeiche kann eine Verbindung zum Duisburger Stadtgebiet bzw. dem
Radschnellweg (RS 1) hergestellt werden.
Radwegeverbindung Mönchengladbach – Krefeld
Die Radwegeverbindung zwischen den beiden Hauptbahnhöfen Mönchengladbach und Krefeld
soll weitestgehend auf einer ehemaligen Bahntrasse realisiert werden. Im Bereich der Stadt Willich
existiert der Radweg bereits. Bezüglich der beiden Trassen auf Mönchengladbacher und Krefelder
Stadtgebiet wird das Essener Büro dtp eine Machbarkeitsstudie erstellen, die die Bahnentwicklungsgesellschaft (BEG) in Auftrag gibt. Die Machbarkeitsstudie wird im Hinblick auf eine spätere
mögliche Förderung eine Potentialanalyse und eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten.
Drucksache 5758/18 -
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Die Radwegeverbindung wird an die Krefelder Promenade anschließen. Was die Finanzierung der
Machbarkeitsstudie betrifft, liegt eine Einigung der Projektpartner – die Städte Mönchengladbach,
Willich, Krefeld, die Bahnentwicklungsgesellschaft und der Kreis Viersen - vor.
Grenzüberschreitende Radwegeverbindung Venlo – Krefeld
Der Auftrag für die Erstellung einer aus Interreg – Mitteln geförderten Machbarkeitsstudie an das
Aachener Ingenieurbüro Kaulen ist erteilt. Das Projekt kann in drei Teilabschnitte unterteilt werden.
Der mittlere Abschnitt vom Bahnhof Kaldenkirchen bis Kempen existiert bereits und verläuft auf
einer ehemaligen Bahntrasse. Hier wird es um Verbesserungen der Strecke wie Beschilderung,
mögliche Verbreiterung, gehen.
Der Verlauf der Endstücke vom Bahnhof Kaldenkirchen bis Venlo bzw. Horst aan de Maas einerseits und von Kempen bis in das Krefelder Stadtgebiet mit Anschluss an die Krefelder Promenade
andererseits muss noch festgelegt werden. Dabei könnte von großer Bedeutung sein, dass der
von Schließung bedrohte Bahnübergang Steinheide offen bleibt.
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5758/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: