Daten
Kommune
Krefeld
Größe
212 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 01:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5763/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
11.09.2018
beschließend
Betreff
Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen des Hof- und Fassaden Programms der Stadt
Krefeld
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung beschließt, abweichend von den Richtlinien
der Stadt Krefeld eine Zuwendung für die straßenseitige Fassade des Gebäudes Schwertstraße
135 im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms zu gewähren.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5763/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Der Verein Psychosoziale Hilfe Krefeld e. V. ist Eigentümer der Immobilie Schwertstraße 135/135a
und betreibt dort das Sozialpsychiatrische Zentrum Krefeld, das Menschen mit psychischen
Krankheiten und Behinderungen umfangreiche Hilfen anbietet.
Das Gebäude, ein ehemaliges Schulgebäude, steht unter Denkmalschutz. Im Rahmen von Umbauarbeiten soll auch die Fassade im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalbehörde denkmalgerecht gestaltet und gestrichen werden.
Im Zuge dessen hat der Verein einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Stadtumbauförderprogramms zur Neugestaltung der straßenseitigen Fassade Schwertstraße 135 bei der Stadt Krefeld
gestellt. Gemäß Richtlinien der Stadt Krefeld über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Hofflächen und Fassaden in Stadtumbau- und Stadterneuerungsgebieten vom
02.11.2015 ist eine Zuwendung unter anderem nur dann möglich, wenn das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung.
Bei der Immobilie Schwertstraße 135 handelt es sich um ein als Beratungsstelle genutztes Gebäude. Der gemeinnützige Verein leistet hier wichtige Arbeit im Bereich des Gemeinwesens. Das unter
Denkmalschutz stehende Gebäude wird als stadtbildprägend eingestuft.
Die Verwaltung empfiehlt daher abweichend von den oben genannten Richtlinien, eine Ausnahme
zu gewähren und die Maßnahme zur Aufwertung der Fassade aus den Mitteln des Hof- und Fassadenprogramms der Stadt Krefeld zu fördern.
Drucksache 5763/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5763/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
X
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P 06103001100 Stadtumbau West-Innenstadt
Kostenart:
53180000
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Rahmen des Gesamtbudgets
„Stadtumbau West“ im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt und sind
freigegeben
X
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: