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Verwaltungsvorlage (Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen des Hof- und Fassaden Programms der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
212 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 01:27
Verwaltungsvorlage (Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen des Hof- und Fassaden Programms der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen des Hof- und Fassaden Programms der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen des Hof- und Fassaden Programms der Stadt Krefeld)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5763/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 11.09.2018 beschließend Betreff Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen des Hof- und Fassaden Programms der Stadt Krefeld Beschlussentwurf Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung beschließt, abweichend von den Richtlinien der Stadt Krefeld eine Zuwendung für die straßenseitige Fassade des Gebäudes Schwertstraße 135 im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms zu gewähren. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5763/18 - Seite - 2 - Begründung Der Verein Psychosoziale Hilfe Krefeld e. V. ist Eigentümer der Immobilie Schwertstraße 135/135a und betreibt dort das Sozialpsychiatrische Zentrum Krefeld, das Menschen mit psychischen Krankheiten und Behinderungen umfangreiche Hilfen anbietet. Das Gebäude, ein ehemaliges Schulgebäude, steht unter Denkmalschutz. Im Rahmen von Umbauarbeiten soll auch die Fassade im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalbehörde denkmalgerecht gestaltet und gestrichen werden. Im Zuge dessen hat der Verein einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Stadtumbauförderprogramms zur Neugestaltung der straßenseitigen Fassade Schwertstraße 135 bei der Stadt Krefeld gestellt. Gemäß Richtlinien der Stadt Krefeld über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Hofflächen und Fassaden in Stadtumbau- und Stadterneuerungsgebieten vom 02.11.2015 ist eine Zuwendung unter anderem nur dann möglich, wenn das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung. Bei der Immobilie Schwertstraße 135 handelt es sich um ein als Beratungsstelle genutztes Gebäude. Der gemeinnützige Verein leistet hier wichtige Arbeit im Bereich des Gemeinwesens. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude wird als stadtbildprägend eingestuft. Die Verwaltung empfiehlt daher abweichend von den oben genannten Richtlinien, eine Ausnahme zu gewähren und die Maßnahme zur Aufwertung der Fassade aus den Mitteln des Hof- und Fassadenprogramms der Stadt Krefeld zu fördern. Drucksache 5763/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5763/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen X Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P 06103001100 Stadtumbau West-Innenstadt Kostenart: 53180000 PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Rahmen des Gesamtbudgets „Stadtumbau West“ im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt und sind freigegeben X Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: