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Verwaltungsvorlage (Bieterverfahren zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters im Bebauungsplan Nr. 721 – Am Festplatz Traar –; Rahmenbedingungen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
352 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 01:27
Verwaltungsvorlage (Bieterverfahren zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters im Bebauungsplan Nr. 721 – Am Festplatz Traar –;
Rahmenbedingungen) Verwaltungsvorlage (Bieterverfahren zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters im Bebauungsplan Nr. 721 – Am Festplatz Traar –;
Rahmenbedingungen) Verwaltungsvorlage (Bieterverfahren zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters im Bebauungsplan Nr. 721 – Am Festplatz Traar –;
Rahmenbedingungen) Verwaltungsvorlage (Bieterverfahren zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters im Bebauungsplan Nr. 721 – Am Festplatz Traar –;
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Rahmenbedingungen)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5779/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 11.09.2018 Beschlussform Betreff Bieterverfahren zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters im Bebauungsplan Nr. 721 – Am Festplatz Traar –; Rahmenbedingungen Beschlussentwurf Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung empfiehlt die Durchführung eines Bieterverfahrens zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 721 – Am Festplatz Traar –, nach dessen Rechtskraft, unter Berücksichtigung der dargelegten Kriterien (siehe Begründung). Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5779/18 - Seite - 2 - Begründung Für die im Bebauungsplan Nr. 721 – Am Festplatz Traar – als „Sondergebiet Nahversorgung“ festgesetzte Fläche ist die Veräußerung im Rahmen eines Bieterverfahrens beabsichtigt. Innerhalb dieses Verfahrens werden durch die potenziellen Erwerber Konzepte für die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters eingebracht. Grundlage der Konzepte sind die konkreten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 721 – Am Festplatz Traar –. Diese bilden den Rahmen für die Entwicklung unterschiedlicher architektonischer Lösungsansätze. Neben dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksfläche, sind insbesondere die Verkaufsflächenobergrenze und Sortimentsbegrenzung einzuhalten. Die Auswahl eines Erwerbers erfolgt mit Hilfe einer Bewertungsmatrix. Hierbei werden die folgenden Punkte anteilig berücksichtigt: Abgabeleistungen Die eingereichten Unterlagen müssen eine fundierte und nachvollziehbare Beurteilung des Konzeptes erlauben. Daher sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen:  Städtebauliches Konzept im Maßstab 1:500 mit Angaben zur Lage des Baukörpers, Erschließung, Stellplatzorganisation, Freiraumgestaltung, Entwässerung und Beleuchtung (DIN A1, gerollt)  Detailpläne o Grundriss des geplanten Vollsortimenters mit Darstellung der unterschiedlichen Nutzungen und Angabe der Verkaufssortimente o Farbliche Seitenansicht aller Fassadenseiten mit Benennung der konkreten Materialien o Farbliche Seitenansicht der geplanten Werbeanlagen o Ergänzende Visualisierungen und aussagekräftige 3D-Ansichten (max. 3 Stück, frei wählbar)  Flächenberechnungsbogen als Nachweis über die Einhaltung der Verkaufsflächenobergrenzen, der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes  Textliche Erläuterungen, begrenzt auf maximal drei DIN A4 Seiten  Hinweise o Maximal können drei Pläne im Format DIN A1 abgegeben werden o Alle Plan- und Bilddateien in Originalgröße sind mit mindestens 300 dpi Auflösung als TIFF- oder JPEG-Datei auf einer CD abzugeben Städtebau und Freiraumgestaltung Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 721 bilden die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung eines Nahversorgers sowie der angrenzenden Flächen und sind daher für die Planung heranzuziehen. Im Rahmen des Bieterverfahrens werden darüber hinaus weitere Kriterien, welche nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt werden können, bei der Bewertung berücksichtigt:    Einhaltung der Bebauungsplanvorgaben: Zur Bewertung kommt hier die Wahrung der Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der städtebaulichen Qualität. Freiraum- und Stellplatzkonzept: Berücksichtigt werden die orientierungsgebende Wegegestaltung sowie die Auswahl eines hochwertigen Bodenbelags, die Gestaltung der Grünanlagen, die Auswahl der Baumstandorte und gestalterische Integration der Versickerungsanlagen. Integration von Neben- und Werbeanlagen: Nebenanlagen wie Einkaufswagenstände, Glaskästen für Werbung etc. sind funktional und gestalterisch in das Gesamtkonzept zu in- Drucksache 5779/18 -    Seite - 3 - tegrieren. Des Weiteren werden die Schaffung von Fahrradabstellanlagen und Sitzmöglichkeiten im Eingangsbereich positiv in der Bewertung berücksichtigt. Beleuchtung: Es ist eine angemessene und auf den Ort abgestimmte Beleuchtung des Gebäudes und der Außenanlagen zu wählen. An der Nord- und Ostseite des Nahversorgers sind weiterhin nur nach unten gerichtete Lampen zu verwenden, um angrenzende Flächen nicht mit zu beleuchten. Einfriedung: Sofern eine Einfriedung aus Sicherheitsgründen erforderlich sein sollte, ist diese als konzeptioneller Bestandteil der Freiraumgestaltung vorzusehen. Die freie Sicht nach außen muss weiterhin gewährleistet werden, daher ist die Einfriedung möglichst transparent und niedrig auszubilden. Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Abfall- und Abwasservermeidung werden positiv im Rahmen des Bieterverfahrens gewürdigt. Ebenso werden Gestaltung und Qualität der durch den Bebauungsplan festgesetzten Dachbegrünung in der Bewertung berücksichtigt. Architektonische Gestaltung Aufgrund der sensiblen Ortseingangslage sowie der Nähe der historischen Anlage um Haus Traar wird von den Interessenten eine architektonische Auseinandersetzung mit dem Ort verlangt. Die einzureichenden Entwürfe sollen daher durch eine hohe architektonische Qualität überzeugen. Dabei werden folgende Kriterien im Rahmen der Bewertung herangezogen:   Fassadengestaltung: Es ist eine moderne und zugleich zurückhaltende Architektur zu wählen, die sich harmonisch in das Landschaftsbild einfügt und sich bewusst von den historischen Anlagen des Hauses Traar absetzt. Hierzu ist eine gegliederte und attraktive Fassadengestaltung vorzulegen, die unter Verwendung hochwertiger Materialien und ortsbestimmender Elemente der sensiblen Lage Rechnung trägt. Mit Ausnahme von Glasfassaden ist auf verspiegelte und reflektierende Materialien zu verzichten. In die Fassadengestaltung sind dabei alle Seiten des Baukörpers einzubeziehen, wobei die Ausbildung einer klaren Vorderseite erwünscht ist. Die Eingangssituation ist in Richtung Süden, Westen oder im südwestlichen Eckbereich zu orientieren. Grundrissgestaltung: Es ist ein funktionaler Grundriss zu wählen, bei dem hinsichtlich der unterschiedlichen Funktionen (Anlieferung usw.) der Sensibilität des Ortes und den umgebenden Bestandsnutzungen Rechnung getragen wird. Kaufpreis Für die Entwicklungsfläche im jetzigen Zustand erwartet die Stadt Krefeld ein nachvollziehbares Kaufpreisangebot. Weitere Angaben hierzu werden durch den Fachbereich 21 - Fachbereich Finanzservice und städtisches Immobilien- / Flächenmanagement im endgültigen Exposé zum Bieterverfahren vorbereitet und durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlossen. Verpflichtungen des Käufers Mit Erwerb des städtischen Grundstücks für die Errichtung eines Vollsortimenters geht der Käufer diverse Verpflichtungen ein, die im Weiteren nach erfolgreichem Bieterverfahren abgesichert werden. Die Sicherung und spätere Durchsetzung dieser Verpflichtungen wird aktuell gemeinsam durch die Fachbereiche 21, 30 und 61 vorbereitet. Die Verpflichtungen umfassen im Einzelnen: Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters  Ziel des Bebauungsplanverfahrens wie auch des nachgelagerten Bieterverfahrens ist die Schaffung eines neuen, zeitgemäßen Nahversorgungsstandortes für den Bereich TraarVerberg. Durch den Erwerber ist daher die Errichtung und der spätere Betrieb eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.600 m² inklusive eines Backshops vorzubereiten. Als Lebensmittelvollsortimenter werden dabei Einzelhandelsbetriebe der Nahversorgung mit einer großen Sortimentsbreite und –tiefe verstanden, die zudem üblicherweise über eine Frischetheke verfügen. Drucksache 5779/18 - Seite - 4 - Herstellung und Pflege der unter 7.1 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 721 genannten Maßnahmen  Dies umfasst im Wesentlichen die Anlage von Gehölzstreifen, Baumpflanzungen und Dachbegrünung. Dabei ist für Büsche und Hecken eine maximale Höhe von 80 cm maßgeblich, Kronen von Bäumen und Strauchwerk sind erst ab einer Höhe von 2 m auszubilden. Neben der Herstellung sind Baumpflegemaßnahmen sowie eine zweimal jährliche Mahd der Wiese als Pflegemaßnahmen durch den Erwerber sicherzustellen. Maßnahmen zur Verkehrsoptimierung  Im Bereich der Moerser Landstraße sind im Zuge der Errichtung des Nahversorgers mehrere Maßnahmen zur Verkehrsoptimierung vorgesehen. Aktuell geplant sind die Errichtung eines Linksabbiegers mit Mittelinsel als Querungshilfe sowie die Anlage eines Geh- und Radweges im Osten der Moerser Landstraße einschließlich der erforderlichen Ausstattung. Optional ist auch die Schaffung einer Bushaltestelle vorgesehen. Zum momentanen Zeitpunkt befinden sich die diesbezüglichen Planungen noch in der technischen Ausarbeitung und werden zwischen den Fachbereichen der Stadtverwaltung abgestimmt. Realisierung bzw. Finanzierung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen  Die durch den planungsrechtlich ermöglichten Eingriff erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 721 festgesetzt (siehe textliche Festsetzung 5.1). Deren Herstellung und langfristige Pflege ist ebenfalls durch den Erwerber zu tragen. Die anfallenden Kosten sowie deren vertragliche Sicherung und weitere Vorgehensweise zu deren Durchsetzung werden aktuell durch die zuständigen Fachbereiche der Stadtverwaltung ermittelt. Herstellung und Pflege von Versickerungsanlagen  Zur Entwässerung der Dach- und Parkplatzflächen, mit Ausnahme der Anlieferungsrampe für LKWs, sind gemäß dem Bebauungsplan entsprechende Versickerungsanlagen vorzusehen. Diese sind als Mulden, Rigolen oder vergleichbare Systeme auszuführen und in das städtebauliche Gesamtkonzept zu integrieren. Neben der Herstellung ist durch Unterhaltung und Pflege die langfristige Funktion der Versickerungsanlagen zu gewährleisten. Berücksichtigung bodenarchäologischer Belange  Im Bebauungsplangebiet ist mit archäologischen Überresten der römischen Kaiserzeit und des Mittelalters zu rechnen. Vor Beginn der Bauarbeiten ist daher durch den Bauherrn eine archäologische Prospektion durchzuführen. Der Beginn von Erdarbeiten im Plangebiet ist im Hinblick auf die Begleitung des Oberbodenabtrags durch die Stadtarchäologie der Unteren Denkmalbehörde und der Außenstelle Xanten des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege rechtzeitig anzuzeigen. Hinweis auf kriminalpräventive Beratung der Polizei Dem zukünftigen Erwerber wird die Beratung der Polizei zu kriminalpräventiv wirkenden Ausstattung von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen (baulich-mechanische Maßnahmen, Überfall- und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.) empfohlen. Beratungen dieser Art werden unter Berücksichtigung von Lage, Gebäudekonzeption, Ausstattung und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer individuell, objektiv und kostenlos durchgeführt. Eine Terminabsprache ist unter der Telefonnummer der „Technischen Prävention der Polizei Krefeld“ möglich: 02151 - 4920 und - 4921. Drucksache 5779/18 - Seite - 5 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5779/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: