Daten
Kommune
Krefeld
Größe
873 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 01:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5809/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
11.09.2018
beschließend
Bezirksvertretung Uerdingen
13.09.2018
zur Kenntnis
Betreff
Bebauungsplan Nr. 777 – westlich Düsseldorfer Straße zwischen Mündelheimer Straße und
Berliner Straße (B 288) –;
Erste Lesung
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung beschließt:
1. Der Bebauungsplanvorentwurf wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren auf Grundlage dieses Bebauungsplanvorentwurfes fortzuführen.
II. Die Bezirksvertretung Uerdingen nimmt den Bebauungsplanvorentwurf im Rahmen ihres Anhörungsrechtes zur Kenntnis.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
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Begründung
Die Stadt Krefeld beabsichtigt, im Bereich westlich Düsseldorfer Straße zwischen Mündelheimer Straße und Berliner Straße (B 288) den Bebauungsplan Nr. 777 zur Verbesserung
der Nordanbindung des Hafens an die B 288 aufzustellen, bei gleichzeitiger Gewährleistung von Lärmschutz für die Anlieger. Das Bebauungsplanverfahren wird auf Rang 2 der
Prioritätenliste für Bebauungsplanverfahren in Krefeld bearbeitet.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 777 – westlich Düsseldorfer Straße zwischen
Mündelheimer Straße und Berliner Straße (B 288) – wird hiermit zur Kenntnis gegeben
und zur Vorbereitung des Beschlusses zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung empfohlen.
I.
Bisherige Verfahrensschritte
Einleitender Beschluss
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 08.04.2014 den einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 777 – westlich Düsseldorfer Straße zwischen Mündelheimer Straße und Berliner
Straße (B 288) – gefasst mit der allgemeinen Zielsetzung,
die verkehrliche Anbindung des Krefelder Hafens an die B 288 leistungsfähig auszubauen,
eine neue Trasse für die Mündelheimer Straße als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen,
die bisherige Trasse der Mündelheimer Straße zurückzubauen zu einer verkehrsberuhigten Straße und die Flächen bis zur neuen Trasse als öffentliche Grünfläche festzusetzen,
die Fläche für Versorgungsanlagen – Flusswasserwerk – südlich der neuen Trasse in
eine Waldfläche und nördlich in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln,
das Gewerbegebiet östlich der Linner Straße zu erhalten und
die öffentliche Grünfläche westlich der Linner Straße ebenfalls zu erhalten.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
In seiner Sitzung am 26.11.2015 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 777 mit drei
Varianten zur künftigen Nutzung der Flächen zwischen Berlier Straße (B 288) und der
neuen Trasse der Mündelheimer Straße und die entsprechend der im weiteren Verfahren
zu verfolgenden Variante erforderliche Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Diese
Beteiligung wurde in öffentlicher Veranstaltung am 17.03.2016 durchgeführt.
Die vorgestellte Planung sieht vor, dass in einem Abstand von ca. 35 m zu den Häuserfronten der Wohngebäude an der Mündelheimer Straße eine neue Straße gebaut wird, die
entsprechend an ihrer Nordseite (zur Wohnbebauung hin) mit einem Lärmschutzwall,
eventuell in einer Kombination mit einer aufgesetzten Wand, versehen wird. Die heutige
Mündelheimer Straße kann entsprechend auf eine Wohnstraße zurückgebaut werden.
Die geplante neue Straße greift in das Kleingartengelände der Anlage „Rheinbrücke“ ein.
Nach dem vorgestellten Planentwurf werden insgesamt acht Kleingärten einschließlich des
Vereinsheimes direkt betroffen sein.
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Im Rahmen der Bürgeranhörung wurde die Planung mit drei Nutzungsvarianten für die
restlichen Flächen zwischen Berliner und Mündelheimer Straße vorgestellt. In der ersten
Variante wird die Weiterführung der Kleingarten- und Gewerbenutzung auf den verbleibenden Flächen vorgesehen. In zwei Varianten ist auch die Überplanung der gesamten
Kleingartenanlage vorgesehen. Hierbei handelt es sich zum einen um die Entwicklung einer öffentlichen Grünfläche und zum anderen um die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen.
In der Bürgeranhörung wurden im Wesentlichen folgende Stellungnahmen vorgebracht,
deren Abwägung für den Vorentwurf zur ersten Lesung relevant ist. Eine vollständige Abwägung erfolgt im Rahmen der Erstellung der Vorlage zur Aufstellung und öffentlichen
Auslegung bzw. zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 777:
Stellungnahme:
Von mehreren Mitgliedern des Kleingartenvereins Rheinbrücke wurde auf ihre Belange
aufmerksam gemacht. Das Vereinsheim sei wichtig für die Anlage und solle erhalten bleiben. Es wurde ein alternativer Vorschlag zur Straßenführung beschrieben, der nur in den
östlichen Bereich des Plangebietes eingreift und bei dem das Kleingartengelände vollständig erhalten bleiben kann. Eine Skizze der Straßenplanung wurde im Nachgang zur
Veranstaltung im Rahmen weiterer Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.
Für die vorgestellte Straßenführung mit dem Eingriff in das Kleingartengelände wurde vorgeschlagen, die wegfallenden Gärten mit Vereinsheim auf die Fläche des ehemaligen
Flusswasserwerkes zu verlagern.
Zu der Variante mit einer öffentlichen Grünfläche für die verbleibende Fläche wurde bemerkt, dass man hier besser die Kleingärten belassen sollte, da diese auch Grünfläche
seien und der Stadt keine Kosten verursachen würden.
Es wurde von einem Vertreter des Stadtverbandes der Kleingärtner angeregt, mit dem
Stadtverband als Generalpächter Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, mit der Stadt
eine Lösung für die Kleingärten zu suchen. (Die Gespräche haben wegen eines Vorstandswechsels gedauert.)
Von Anwohnern nahe des geplanten Kreisverkehrs Mündelheimer Straße / Linner Straße
wurde darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Planung auch hier ausreichender Lärmschutz beachtet werden sollte. Eine hohe Lkw-Belastung sei noch bis zum Abzweig Königsberger Straße in das dortige Gewerbegebiet vorhanden.
Zur Variante mit einer Gewerbegebietsentwicklung wurde zu bedenken gegeben, dass bei
der erforderlichen Höhe der Lärmschutzwand voraussichtlich höhere Anforderungen bei
der Planung eines zusätzlich zum Straßenverkehr lärmemittierenden Gewerbegebietes
bestünden.
Es wurde angeregt, die Tankstelle ins Gewerbegebiet zu verlagern, um die wegen der
Tankstelle bestehenden Restriktionen bei der Straßenführung nicht zu haben.
Darüber hinaus wurde auf eine gefährliche Stelle an der Einmündung Linner Straße in die
Berliner Straße hingewiesen. Diese solle im Rahmen der neuen Planung auch entschärft
werden.
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Vor dem Hintergrund des Zeitplans für das vorgestellte Vorhaben wurde aufgrund der derzeit schon hohen Lärmbelastungen der Anwohner angeregt, kurzfristig für Verbesserung
zu sorgen durch z. B. die Einrichtung einer Tempo-30-Zone und die Reparatur der Fahrbahn, die etliche Schlaglöcher aufweise.
Im Nachgang zur Bürgeranhörung worden noch 45 Schreiben eingereicht, die als Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgenommen werden. Hierbei
handelt es sich um 36 gleichlautende Schreiben von Mitgliedern des Kleingartenvereins
mit der bereits in der Bürgeranhörung angesprochenen alternativen Verkehrsführung, zwei
weitere Schreiben von Kleingärtnern, ein Schreiben des Kleingartenvereins Rheinbrücke
e. V. an die Regierungspräsidentin, ein Schreiben vom Bürgerverein Uerdingen sowie ein
Schreiben von der Hausverwaltung einer Eigentümerin eines Wohnhauses an der Mündelheimer Straße.
Folgende Stellungnahmen wurden dabei vorgetragen:
1.
36 Schreiben zu den Kleingärten mit Schreiben vom 17.03.2016
Stellungnahme:
Als Uerdinger und somit auch Krefelder Verein liegen dem Verein das Wohl der
Stadt und somit auch deren Einwohner am Herzen. Gleichwohl erwartet der Verein
aber auch, dass bei den Planungen an das Wohl der anliegenden Kleingärten gedacht wird.
Die vorgelegten Planungsvarianten berücksichtigen dies in keiner Weise. Entweder
werden acht Gärten und das Vereinsheim (Variante I) ersatzlos gestrichen oder es
fällt sogar die gesamte Anlage dem Bebauungsplan zum Opfer (Variante II). In Variante III wird alles als Gewerbefläche ausgewiesen. Wieso wurde die Möglichkeit,
die acht Gärten und das Vereinsheim dort anzusiedeln, nie in Betracht gezogen?
Können die acht Gärten plus Vereinsheim nicht östlich angelegt werden auf demselben Grundstück? Wurde diese Variante überhaupt schon geprüft? Wenn ja, welche Gründe sprechen dagegen?
Wie wurde die Kostenfrage diskutiert? Tausch öffentlicher Grünfläche in Form von
Kleingärten inklusive Entschädigung der Pächter gegen öffentliche Grünfläche als
Wiese und Pflege durch die Stadt. Welche Kosten fallen an, wenn alternativ zur
Entschädigung der Gärtner die freiwerdende Gewerbefläche durch die acht Gärten
und das Vereinsheim genutzt wird?
Welche Vorteile bringt eine öffentliche Grünfläche als Wiese gegenüber einer öffentlichen Grünfläche als Kleingärten, gerade auch hinsichtlich der Kosten für Pflege, Unterhalt und Reinigung?
Wieso werden vorher nicht optional die übrigen als Gewerbefläche in Krefeld ausgewiesenen Leerstände genutzt? Diese Gebiete sind als Gewerbefläche ausgewiesen, sind aber vielfach noch nicht erschlossen.
Die Vortragenden als Bürger von Uerdingen möchten die Stadt bitten, Plan IV entsprechend aufzunehmen. Dieses ist wirklich machbar, wenn man es möchte. Die
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Tankstelle wird dadurch nicht weniger Einnahmen haben als vorher. Getankt wird
dort sowieso nicht viel. Es wird überwiegend der Platz zum Abstellen der Lkw genutzt (entsprechend auch Müll ohne Ende).
Nimmt man Variante IV, bleibt mittig genug Fläche um den Lkw-Fahrern die Möglichkeit zu geben, die Fahrzeuge dort abzustellen, weiter gedacht könnte man die
Tankstelle auch dort hin verlegen! Die Kosten für Plan IV würden bei weitem nicht
an Plan I-III herankommen und alle Beteiligten wären zufrieden (wenn die Stadt
vom dem Gedanken los kommt unbedingt Gewerbe im Wohngebiet zu errichten).
Würde Plan I, II oder III zum Tragen kommen, fallen 100 % Kosten für die Eigentümer der Mündelheimer Straße an. Mit Plan IV würde dieses ebenfalls wegfallen.
Die Vortragenden bitten nochmals die Stadt Krefeld (Bereich Planung) Plan IV unbedingt mit aufzunehmen und beim nächsten Mal vorzustellen. Argumente welche
dagegen sprechen gibt es nicht und sollten auch nicht versucht werden darzustellen. Das Wasserwerk muss so oder so erworben werden und müsste für den Umbau weichen.
Es wäre schön, wenn nicht nur die Politik und die Stadt Krefeld entscheidet, sondern die Bürger mitentscheiden dürfen. Dafür war ja auch der Termin am
17.03.2016.
Die Stellungnehmenden weisen darauf hin, dass auch die Belange der angrenzenden Kleingärten ausreichend gewürdigt werden müssen. Bisher sei dies mit den
Planungen, die entweder den Wegfall von acht Kleingärten und des Vereinsheims
oder sogar der Wegfall der gesamten Anlage vorsehen, nicht der Fall. Sie regen an,
die wegfallenden Kleingärten im Bereich des ehemaligen Flusswasserwerkes ersatzweise anzusiedeln.
Als zusätzliche Variante schlagen sie eine neue Straßenführung für die Mündelheimer Straße neu vor mit einer engeren Abfahrt über Grundstück des ehemaligen
Flusswasserwerks, Belassen der Kleingartenanlage und Lärmschutz zwischen Abfahrt und Kleingärten.
2.
Bürgerverein Uerdingen mit Schreiben vom 23.03.2016
Stellungnahme:
Generell begrüßt der Bürgerverein Maßnahmen zur Verminderung von Lärmbelastung und damit einhergehender Verbesserung von Lebensqualität der Anwohner im
Plangebiet.
Am einfachsten, günstigsten und konsensfähigsten erscheint dem Bürgerverein die
Änderung der gezeigten alten Planungsvariante mit der Erschließung der B 288
über den östlichen Bereich des Plangebietes (altes Flusswasserwerk / heutiges
Gewerbegebiet). Wenn hier keine Rücksicht auf den Gebäudebestand genommen
werden muss (die Stadt schließt die bereits begonnenen Gespräche über den Erwerb erfolgreich ab), kann Rücksicht auf die vom Lastenträger (Bund / Straßen.NRW) eventuell angedachte Verbreiterung der Trasse der B 288 genommen
werden und die Auffahrt auf die Hochstraße in nördliche Richtung verschoben werden um den erforderlichen Radius zu erhalten. Diese Möglichkeit wurde von einem
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Vertreter der Stadt nicht in Abrede gestellt. Die Vorteile dieser Variante wären vielfältig:
Lärmschutzmaßnahmen wären nur im östlichen Bereich der Mündelheimer
Straße und evtl. im Verlauf der Auffahrt zu den Kleingärten hin nötig.
Im weiteren Verlauf der Mündelheimer Straße könnte diese verkehrsberuhigt
und verjüngt werden, ggf. durch schräge oder senkrechte Stellplätze.
Die Kleingartenanlage „Rheinbrücke e. V.“ könnte in ihrer heutigen Form bestehen bleiben und auch weiterhin von den Bürgern Uerdingens als quasi öffentliche Grünfläche genutzt werden. Die Stadt braucht keine Entschädigungen zu
zahlen bzw. Ausweichflächen beschaffen, auf die entsprechenden Schwierigkeiten diesbezüglich hat sich die Stadt ja geäußert (WDR-Lokalzeit 23.03.2016) Die
Pächter der Anlage sind schließlich sehr zufrieden mit den Begebenheiten vor
Ort und fühlen sich bisher auch nicht vom Lärm der umgebenen Straßen gestört,
vielmehr wollen sie in der gewachsenen Gemeinschaft an dieser Stelle verbleiben.
Der angedachte Kreisverkehr an der Kreuzung Linner Straße / Mündelheimer
Straße kann entfallen oder in reduzierter Form gebaut werden.
Die Lärm- und Feinstaubbelastung der Bewohner in diesem Bereich und auch
im weiteren westlichen Verlauf der Mündelheimer Straße, bzw. nördlich in die
Linner Straße hinein nimmt ab. In diesem Bereich war in der neueren Planung ja
leider keine Lärmschutzwand vorgesehen.
Dem Tankstellenbetreiber kann bei Bedarf ein Grundstück im Bereich zwischen
Rheinbrücke und dem neuen Anschuss zur Auffahrt auf die B 288 angeboten
werden, so weit dieser denn Umsatzeinbußen befürchtet. Man kann aber auch
nicht wegen eines Wirtschaftsbetriebes die Befindlichkeiten von vielen Anwohnern bzw. Kleingärtnern vernachlässigen. Die Anzahl der Vollzeit- und nicht auf
Minijob-Basis Beschäftigten dürfte hier auch eher gering sein.
Wenn die Tankstelle an den neuen Ort wechselt, oder den Standort aufgeben
sollte, kann die bisherige Fläche durch Baumbepflanzung begrünt werden, um
die bestehende Waldfläche zu erweitern. Dies würde die Feinstaubbelastung in
diesem Bereich ebenfalls reduzieren.
Zu den aktuell genannten Planungsvarianten lässt sich sagen, dass hier der Vorschlag, der bereits am 24.11.2015 in der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung Uerdingen gemacht wurde, der sinnvollste und tragbarste wäre:
Statt einer neuen öffentlichen Grünfläche im östlichen Teil des Plangebietes (ehemaliges Flusswasserwerk / heutiges Gewerbe), könnten dort Ersatz- und Erweiterungsflächen für den Gartenbauverein „Rheinbrücke e. V.“ entstehen, um die wegfallenden acht Kleingärten und das Vereinsheim zu ersetzen, bzw. um Platz für
neue Mitglieder / Pächter für diese gefragten Flächen zu erhalten. Entgegen der
Planungsvariante, hier eine städtische Grünfläche zu schaffen, für welche die Stadt
Krefeld als Lastenträger aufkommen müsste, ergeben sich folgende Vorteile:
Der Stadt entstehen keine Kosten für Entschädigungen bzw. muss keine anderen Ersatzflächen für die wegfallenden acht Kleingärten bzw. das Vereinsheim
beschaffen (siehe oben).
Der Kleingartenverein kann in seiner Gemeinschaft, wenn auch teilweise in veränderter Grundstruktur, zusammen bleiben. Die Örtlichkeit innerhalb des Straßenrechtecks und der daraus resultierenden Belastung ist bekannt und wird
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nicht als schlimm bewertet, da das Kleingartengelände weit unterhalb der Straßenhöhe liegt und der Schall nach „oben wegzieht“.
Eine Kleingartenanlage ist quasi eine öffentlich zugängliche Grünfläche, für die
der Stadt keine Kosten für Errichtung, Unterhaltung und Pflege entstehen (in der
momentanen finanziellen und personellen Situation kommt die Stadt mit der
Pflege und Unterhaltung der bestehenden Grünanlage nicht annähernd zurecht).
Eine Grünfläche, wie auch das Kleingartengelände eine ist, bindet CO 2 bzw.
Feinstaub und sorgt für ein besseres Mikroklima.
Eine komplette Ausweisung des Plangebietes als Gewerbefläche lehnt der Bürgerverein aus folgenden Gründen ab:
3.
Uerdingen ist schon jetzt im Norden und Süden von Industrie umschlossen, weitere innenstadtnahe Gewerbegebiete sind nicht tragbar.
Bisher ausgewiesene Gewerbegebiete, z. B. im neuen FNP am Bruchweg sind
noch nicht mal erschlossen, geschweige denn vermarktet worden.
Im Bereich auf der südlichen Seite der B 288 (Floßstraße) steht seit gefühlten
30 Jahren eine Gewerbefläche zum Verkauf, das Interesse scheint nicht vorhanden zu sein.
Es gibt in Uerdingen und auch in Krefeld viel Leerstand im Bereich „kleinteiliges
Gewerbe“, daher erschließt sich dem Bürgerverein der Sinn nach weiteren Flächen für Kleingewerbe nicht.
Man kann nicht die Anlieger im Rahmen einer kommunalen Abgabe an den Kosten für Lärmschutz beteiligen, um diesen dann ein Gewerbegebiet vor „die Tür /
die Augen“ zu setzen!
Im Innenstadtbereich von Uerdingen gibt es bereits jetzt recht wenige kleinteilige
öffentliche Grünflächen. Daher sollten es nicht noch weniger werden und die
vorhandenen nicht auch noch weiter versiegelt werden.
Der vorhandene – und leider schon jetzt lückenhafte – Grüngürtel „Rheindamm
– Rheingarten – Kleingartengelände – Hundewiese (hinter Viktor-JakubowiczStraße) – Rundweg – Wallgarten“ sollte erhalten bleiben und nicht weiter gestutzt werden.
Herr R., Vorstand Gartenbauverein Rheinbrücke e. V., als Anlage zusätzlich
zum Schreiben vom 17.03.2016 (unter 1, gleichlautende Stellungnahmen)
Stellungnahme:
Wenn es nur um die verbesserte Hafenanbindung geht, wäre es doch sinnvoll zu
prüfen, welche Möglichkeiten es gibt den Verkehr von der Mündelheimer Straße
umzuleiten. Mittlerweile gibt es drei B-Pläne 777 für den Umbau / Ausbau der Mündelheimer Straße in keinem wurde das Wohl der Kleingärtner berücksichtigt. Sicherlich sieht der Vorstand das Problem für die Anwohner genauso wie die Stadt, deswegen müssen beide Seiten gemeinsam nach einer Lösung suchen, ohne dass
Bürger der Stadt Uerdingen darunter leiden. Treu dem Motto „Oeding blievt Oeding“.
Ziel ist es, eine bessere Anbindung zum Hafen zu bekommen und den Lkw-Verkehr
von der Mündelheimer Straße umzuleiten. Mal angenommen Familie D. verkauft ihr
Grundstück an die Stadt Krefeld, dann könnte man die Floßstraße und Düsseldorfer
Straße in die Planung mit aufnehmen und dort einen Kreisverkehr neu planen.
Gleich der Auffahrt Floßstraße zur B 288 auf der anderen Seite. Dieser Platz würde
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vollkommen ausreichen um die Lkw entsprechend zum Hafen zu leiten. Kritiker sagen, dass der Winkel zu spitz würde für die Lkw, dies ist genau zu prüfen, da genügend Fläche vorhanden ist. Diese Variante wäre eine Alternative zu den bereits bestehenden drei Plänen. Eine Schallschutzmauer müsste dann nur auf einen Teil der
Mündelheimer Straße errichtet werden. Vorteil: Die Mündelheimer Straße gegenüber dem Gartengelände würde dann automatisch zu verkehrsberuhigter Straße
werden und die Kosten für die Stadt werden extrem gering sein.
Der Vorstand geht ja nicht davon aus, dass Plan 1 nur ein Vorwand für Plan 3 ist.
Es sollte das Wohl der Bürger in Uerdingen in die Erste Reihe gestellt werden. Sowie für Anwohner als auch für Kleingärtner und alle anderen Bürger von Uerdingen.
Die Politik soll das Wohl der Bürger vertreten und nicht die eigenen Bedürfnisse
vorschieben. So kommen dann entsprechend Wahlergebnisse zustande, die keiner
möchte.
Es kann nicht sein, dass Pläne vorgestellt werden, wo alles als Gewerbefläche ausgelegt wird. Krefeld hat, auch in Uerdingen, genügend Fläche, die bereits als Gewerbefläche ausgelegt ist. Diese Flächen sind nicht ausgelastet (Bsp.: Metro / Fichtenhain etc.). Treu dem Motto: „erst das alte aufbrauchen bevor etwas Neues entsteht“! Daran sollte die Stadt Krefeld sich auch halten. Dass die Stadt Krefeld Einnahmen braucht ist keine Frage aber nicht zu Lasten der Bürger von Uerdingen.
Uerdingen „Die Stadt am Rhein“ wird mit Ausführung von Plan 3 Industrie / Gewerbe am Rhein. Das will und kann der Vorstand des Gartenbauvereins nicht akzeptieren.
Herr Oberbürgermeister Meyer sagte vor einem Jahr im Rathaus auf die Frage was
auf der Mündelheimer Straße passiert einen Satz, der nicht vergessen ist: „Die
Mauer wurde 1989 abgerissen und wir werden keine neue mehr bauen mitten in
Uerdingen.“ Und so wie der Einwender Herrn Oberbürgermeister Meyer einschätzt,
hält dieser sich an sein Wort.
Der Vorstand bittet die Stadt ausdrücklich über weitere Lösungen / Möglichkeiten
nachzudenken. Gerne versucht der Vorstand die Stadt auch zu unterstützen, wenn
gewünscht und erforderlich.
4.
Gartenbauverein (GBV) „Rheinbrücke“ e. V., mit Schreiben an die Regierungspräsidentin Düsseldorf, dort eingegangen am 13.04.2016
Stellungnahme:
In Namen der Mitglieder vom GBV Rheinbrücke e. V. sieht sich der Verein gezwungen, sich bedauerlicherweise – mit seinem Anliegen – direkt an die Regierungspräsidentin Anne Lütkes zu wenden– weil der Verein der Ansicht ist, dass Frau Lütkes
für die Sorgen des Vereins Verständnis haben bzw. aufbringen wird.
Im Rahmen der Aufstellung einer Kleingartenbedarfsrechnung im Jahre 1996 bediente sich die Verwaltung der Stadt Krefeld der Geschosswohnungseinheiten als
Berechnungsgrundlage. Diese Form der Bedarfsberechnung wird in vielen Gemeinden – oftmals auch in abgewandelter Form – angewandt. Die Tatsache, dass sich
diese Form auf den Geschosswohnungsbau bezieht, wurde von der Verwaltung der
Stadt Krefeld als positiv angesehen, und man kam letztendlich zu der Überzeugung,
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dass der Bezug auf Mehrfamilienhäuser eine sinnvollere Methode sei, einen Bedarf
an Kleingärten zu errechnen.
Begründet wurde die Anwendung dieser Berechnung in Krefeld mit der Tatsache,
dass Kleingartennutzer zum überwiegenden Teil Mehrfamilienhäuser bewohnen.
Logischer weise war dieses eine sinnvolle Methode, einen Bedarf an Kleingärten zu
errechnen.
Auf eine Unterstützung seitens der politischen Parteien in Krefeld bzw. der Verwaltung der Stadt Krefeld zum Erhalt der Kleingartenanlage vom GBV Rheinbrücke
e. V. zu hoffen bzw. zu warten, begibt sich der Verein auf die Plattform eines „Don
Quichotte“.
Im Gebiet der Stadt Krefeld werden seit dem 01.01.2016 nachstehend aufgeführte Kleingartenanlagen mit insgesamt 4.040 Kleingärten vom Stadtverband
Krefeld der Kleingärtner e. V. betreut:
Sowie 68 Mitglieder, die keinen Kleingarten mehr bewirtschaften,
Insgesamt betreut werden 3.726 Familien vom Stadtverband Krefeld der Kleingärtner.
Gemäß dem Vergleich vom Jahre 1996 (letzte Berechnung des Kleingartenbestandes von 1996) und dem Ist-Bestand vom 01.01.2016 (Bestand 4.040) hat
das Kleingartenwesen in Krefeld schon wieder 291 Kleingärten verloren.
Dieses zeigt eindeutig, dass in den letzten Jahren der Kleingartenbestand seitens
der Verwaltung der Stadt Krefeld und der politischen Parteien, die Anzahl der Kleingärten in Krefeld ständig weiter reduziert wurden.
Solche Ergebnisse führen letztendlich dazu, dass Fördergelder vom Land NRW für
das Kleingartenwesen nicht beantragt werden können, weil das Defizit im Verhältnis
zwischen Bedarf und Bestand immer größer wurde.
Die Bundesbewertungskommission gab als Richtwert 7 – 10 gartenlose Geschosswohnungen im Jahre 1996 vor. Die damalige Bedarfsgrundlage wurde seitens der
Verwaltung der Stadt Krefeld für den Bereich Stadt Krefeld modifiziert. Da in Krefeld
im Jahr 1996 der Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser mit ca. 69 % relativ hoch
ist, wurde in Krefeld von der Verwaltung ein Richtwert von 12 gartenlosen Geschosswohnungen auf einen Kleingarten gewählt.
In der Kleingartenbedarfsplanung zum Grünordnungsplan im Jahre 1996 heißt es in
der Tabelle 8 auf Seite 37 wörtlich:
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Wohnungen in Krefeld:
112.513
Geschosswohnungen in Krefeld: 79.154
Kleingarten – Bedarf in Krefeld
6.596
Kleingarten – Bestand in Krefeld
4.331
Kleingarten Defizit in Krefeld
1996 Gesamt Minus
2.265 Kleingärten
Kleingarten Defizit in Krefeld
2016 Gesamt Minus
weitere 291 Kleingärten
In der Kleingartenbedarfsberechnung zum Grünordnungsplan 1996 klingen nachstehend aufgeführte Worte gegenüber den Kleingärtnerfamilien wie blanker Hohn:
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„Für die Erhaltung und die Förderung des Kleingartenwesens in Krefeld – als wichtige Freizeiteinrichtung und Grünversorgung – ist es aber unbedingt notwendig,
nicht nur den weiteren Abbau von Kleingärten zu beenden, sondern auch neue Gärten zu bauen.
Die Schaffung von Kleingärten gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger, die in
Ihren Wohnsituationen und in Ihrem Wohnumfeld benachteiligt sind, einen privat
nutzbaren Freiraum erhalten können.
Die Bereitstellung von Kleingärten schafft Grünflächen, die auch für eine breite Öffentlichkeit nutzbar sind und deren Pflege zu einem großen Teil durch den Einsatz
der Kleingärtner und Kleingärtnerinnen geleistet wird.“
„Die Zukunft des Kleingartenwesens wird einerseits von einer zeitgemäßen und die
gesellschaftlichen Strömungen berücksichtigenden Politik der Kleingarten abhängen. Andererseits ist aber von entscheidender Bedeutung, ob mit einer entsprechenden Flächennutzungspolitik der Gemeinden dem Kleingartenwesen als Instrument einer umwelt- und sozialpolitischen Stadtentwicklung eine Zukunft ermöglicht
wird.“
Diese negative Entwicklung – gesteuert durch die Politik, der Verwaltung der Stadt
Krefeld und den politischen Parteien in Krefeld, hat den Kleingartenverein Rheinbrücke veranlasst, den als Anlage beigefügten Änderungsplan zu erarbeiten.
Fazit: Entgegen den – in der Bürgerbefragung vorgestellten Varianten 01 – 03 werden hier im Vergleich bedeutend weniger Baumaßnahmen nötig sein und somit
Kosten für die Stadt Krefeld sowie den Anwohnern eingespart. Entscheidend ist
aber, dass die Kleingartenanlage in der jetzigen Form bestehen bleibt.
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Anne Lütkes, die Mitglieder des Kleingartenvereins Rheinbrücke e. V. wären Ihnen persönlich sehr dankbar, wenn Sie unsere Darstellung einmal überprüfen könnten und wenn möglich uns unterstützen könnten.
5.
Herr K., Hausverwaltung Mündelheimer Straße, mit Schreiben vom 22.03.2016
Stellungnahme:
Als Verwaltung von Wohnhäusern an der Mündelheimer Straße hat Herr K. bisher
die Planung für die Hafenanbindung verfolgt und an der Bürgerbeteiligung am
17.03.2016 teilgenommen.
Dabei stellten Anwohner die Frage, ob im Hinblick auf die Dauer von Planung, Ausschreibung und Durchführung der Baumaßnahme für die Fahrbahndecke Mündelheimer Straße eine Zwischenlösung z. B. durch Aufbringung einer neuen Deckschicht möglich ist.
Hierzu konnte seitens der Mitarbeiter der Stadtverwaltung und seitens des Bezirksvorstehers Krefeld-Uerdingen nichts Konkretes gesagt werden. Das ist allerdings
äußerst erstaunlich, denn am 19.03.2016 erschien in der Westdeutschen Zeitung
der anliegende Bericht, aus welchem sich ergibt, dass die Mündelheimer Straße
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zwischen der Alten Krefelder Straße und der Königsberger Straße eine neue Deckund Tragschicht erhält.
Dies erstaunt wiederum die Anlieger der Mündelheimer Straße zwischen Düsseldorfer Straße und Linner Straße, und zwar aus folgendem Grund:
a) Der Verkehr, insbesondere der Lkw-Verkehr ist auf dem Abschnitt zwischen
Düsseldorfer Straße und Linner Straße unvergleichlich größer als auf dem Abschnitt
zwischen Alte Krefelder Straße und Königsberger Straße.
b) Die Straßendecke befindet sich auf dem Abschnitt zwischen Düsseldorfer Straße
und Linner Straße in einem unvergleichlich schlechteren Zustand. Das hat zur Folge, dass die meist auch zu schnell fahrenden Lkw einen erheblichen Lärm verursachen, der insbesondere auf den schlechten Zustand der Fahrbahndecke zurückzuführen ist.
Herr K. bittet daher zunächst um eine plausible Erklärung, warum nicht dieser Teil
der Mündelheimer Straße mit einer neuen Fahrbahndecke versehen wird, zumal die
Fahrbahndecke zwischen Alte Krefelder Straße und Königsberger Straße – abgesehen von dem geringeren Verkehrsaufkommen – sich nicht annähernd in einem so
schlechten Zustand befindet.
6.
Herr R. mit Email vom 05.09.2016
Stellungnahme:
Wie bereits am 01.09.2016 bei der Bezirksvertretung bekannt wurde, fallen die vorgeschlagenen Entwürfe für die Nordanbindung weg.
Ist es wirklich das Anliegen / Ziel der Stadt, den Ausbau der Mündelheimer Straße
in Uerdingen umzusetzen?
Mitten durch ein Wohngebiet?
Denkt die Stadt, durch den Umbau der Mündelheimer Straße ist das Problem gelöst?
Denkt die Stadt, durch eine Lärmschutzwand sind alle Anwohner der Mündelheimer
Straße weniger geschädigt?
Was ist mit der hohen Schadstoffbelastung, die auf die Anwohner zukommt?
Es werden täglich ca. 300 Lkw mehr die Mündelheimer Straße befahren.
Denkt die Stadt, das ist gesund?
Warum wird der Entwurf für die Südanbindung, über den die Rheinische Post berichtet hat, nicht weiter verfolgt?
Wegen dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings?
Warum kann er nicht umgesiedelt werden?
Denkt die Stadt, dass die Politik hier richtig handelt?
Der Teil der Mündelheimer Straße ist ein Wohngebiet und keine Industrie!
Kann es sein, dass die Gewerbesteuereinnahmen mehr Wert sind als der Mensch
in Uerdingen?
Warum werden nicht freie Flächen in Meerbusch genutzt?
Herr R. bittet im Namen des Gartenbauvereins Rheinbrücke e. V. um Stellungnahme, und ein persönliches Gespräch wäre auch von Vorteil.
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Abwägung zu den in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen
Eine vollständige Abwägung zu allen vorgebrachten Stellungnahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung wird erst mit der Beratungsvorlage zum Beschluss über die
Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs bzw. den Satzungsbeschluss erfolgen.
Zur 1. Lesung werden vorab Vorschläge zum Umgang mit den wesentlichen in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung benannten Problemstellungen unterbreitet.
Dazu wurde der Bebauungsplanvorentwurf mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW vorabgestimmt. Die notwendigen Flächeninanspruchnahmen sind mit dem Stadtverband der
Kleingärtner, dem Kleingartenverein, den Eigentümern und der Pächterin der Tankstelle
und den jeweils zuständigen Fachbereichen der Stadt Krefeld verhandelt. Ein Verkehrsgutachten wurde erstellt, die Radwegeführung mit den zuständigen Stellen der Verwaltung
diskutiert sowie die Nutzungsoptionen der verbleibenden Flächen untersucht.
II.
Abstimmungsgespräche
1.) Gespräch mit Straßen.NRW, Regionalniederlassung Niederrhein und Autobahnniederlassung Krefeld
Die in der Bürgeranhörung vorgestellte Straßenführung für die neue Mündelheimer Straße
wurde so entwickelt, dass diese umabhängig vom Zuständigkeitsbereich und den weiteren
Planungen von Straßen.NRW umgesetzt werden kann. Zur Absicherung wurden die in der
Bürgeranhörung vorgestellten Planungsvarianten und die von dem Mitgliedern des
Kleingartenvereins Rheinbrücke vorgeschlagene Alternative zur Straßenanbindung in
einem Termin im März 2016 mit Straßen.NRW besprochen.
Hierbei wurden von Straßen.NRW auch die vom Bund verfolgten Planungen der
Rheinbrücke, B 288 / Berliner Straße vorgestellt. Hierzu gehören die Erstellung einer
zweiten Rheinbrücke zur Gewährleistung einer 4-streifigen Nutzung der Strecke und ein
Ausbau bis zur Einmündung der Linner Straße, wo die Ortsdurchfahrt Krefeld und damit
die Zuständigkeit der Stadt beginnt. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Ausbauplanung zwischen der Ortsdurchfahrt Krefeld und Duisburg-Serm als neues Vorhaben
aufgenommen. Das Vorhaben ist in die Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf*“ eingestuft.
Dies bedeutet, dass dem Vorhaben ein grundsätzlicher verkehrlicher Bedarf
zugeschrieben wird, sein Investitionsvolumen jedoch den voraussichtlich bis 2030 zur
Verfügung stehenden Rahmen überschreitet. Die Kennzeichnung mit „*“ bedeutet dabei,
dass Straßen.NRW die Projektplanung für die Maßnahme bereits aufnehmen kann.
Die bisherige Ausbauplanung sieht dabei auf der neuen Rheinbrücke auch einen
Fahrstreifen für landwirtschaftliche Verkehre und Radfahrer vor, der in einer Schleife vom
Brückenkopf über den Bereich des ehemaligen Flusswasserwerkes hinunter zur
Düsseldorfer Straße führt. Darüber hinaus ist eine Verbreiterung der Straße bis zur Ampel
vorgesehen, wodurch weitere Flächen der heutigen Kleingartenanlage betroffen wären.
Die Planungen der Schleife für den landwirtschaftlichen Verkehr liegen zum einen in der
Fläche des Alternativvorschlags der Kleingärtner und zum anderen auch im Bereich der
vorgesehenen Erschließung der gewerblichen Flächen in Variante 3 mit der Entwicklung
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von Gewerbegebieten. Die Freihaltung der von Straßen.NRW anvisierten Flächen führt
damit zu einer Verlegung der Erschließung vom Kreisverkehr Düsseldorfer Straße /
Mündelheimer Straße und zum anderen zu einer Verkleinerung der möglichen Baufläche.
Die im Rahmen der Bürgeranhörung von den Mitgliedern des Gartenbauvereins Rheinbrücke vorgeschlagene Alternative ist nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb
Straßen.NRW von der Stadt verworfen worden, da bei dieser Variante die Ausbauplanung
der B 288 verhindert wird und erforderliche Radien nicht eingehalten werden.
Der eingereichte Vorschlag zur nördlichen Anbindung des Hafengebietes an die B 288
wurde vom Grundsatz bereits bei den aus früheren Jahren vorliegenden Varianten geprüft.
Als besonders nachteilig für alle Anschlussvarianten an die B 288 ist zu sehen, dass die
Zustimmung des Bundes erforderlich ist und das Baurecht über ein Planfeststellungsverfahren nach Bundesfernstraßengesetz erlangt werden muss. Hierbei sind Forderungen
des Bundes bei der Planung zu berücksichtigen, die den späteren Ausbau der B 288 des
Bundes bereits in den Planungen auf städtischer Seite berücksichtigen und noch
ungelöste Problemstellungen enthalten (z. B. Zweite Rheinbrücke südlich oder nördlich
der Bestandsbrücke, Reduzierung der Anschlüsse des städtischen Netzes an die B 288,
Berücksichtigung vorhandener Leitungslagen entlang der B 288 usw.). Damit würde die
Stadt viele Schnittstellen bekommen, die für die städtische Planung und die vom Verkehr
betroffenen Anrainer viel Zeitverlust bedeuten würden. Hinzu kommt, dass die Rampe der
Auf- und Abfahrt im Alternativvorschlag des Kleingartenvereins verkürzt wird, der
Höhenunterschied vom Straßenniveau Düsseldorfer Straße zum Niveau der B 288 vom
Schwerlastverkehr schwerer zu befahren ist und höheren, näher an der Bebauung
stehenden Lärmschutz erforderlich macht. Und die Tankstelle wäre für den Lkw-Verkehr
nicht mehr erreichbar, womit Betreiber / Eigentümer / Industrie ggf. zu entschädigen
wären.
2.) Gespräche mit dem Stadtverband der Kleingärtner und Vertretern des GBV
Rheinbrücke
Zur Findung einer Lösung für die Problematik der Eingriffe durch die Planung in die
Kleingartenanlage haben mehrere Gespräche mit dem Stadtverband der Kleingärtner und
Vertretern des GBV Rheinbrücke stattgefunden (aufgrund von Neuwahlen beim
Stadtverband verzögerte sich zunächst die Aufnahme der Gespräche): Termin 08.09.2016
mit dem Stadtverband der Kleingärtner und der Kleingartenverwaltung (Fachbereich
Grünflächen der Stadt)
Termin 17.10.2016 mit dem 1. Vorsitzenden des GBV Rheinbrücke)
Termin am 08.12.2016 mit dem gesamten Vorstand des GBV Rheinbrücke
Wie vereinbart wurde daraufhin am 01.03.2017 das vereinbarte Info-Schreiben an den
GBV Rheinbrücke vor der JHV und zum Aushang im Schaukasten des GBV
Rheinbrücke versendet (Durchschrift an den Stadtverband der Kleingärtner).
In den Gesprächen wurden die Belange des Kleingartenvereins, die auch im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht wurden, und die künftigen Restriktionen für das
Gelände erörtert.
Da die vom Kleingartenverein entwickelte Alternative aus den oben genannten Gründen
nicht realisierbar ist, wird weiterhin die in der Bürgeranhörung vorgestellte Planung mit
neuer Parallelfahrbahn und dem damit verbundenen Eingriff in die nördliche Reihe der
Kleingärten mit dem Vereinsheim verfolgt.
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Die Anlage umfasst 36 Parzellen, von denen eine als Vereinsheim / Schulungsraum der
Mitglieder genutzt wird. Durch den Eingriff durch die neue Straßentrasse würden schon
neun Parzellen, darunter das für die Gemeinschaft wichtige Vereinsheim wegfallen, also
ca. ein Viertel der Anlage mit dem „Herzstück“.
Weitere Restriktionen ergeben sich durch den bei der Aufstellung eines Bebauungsplans
notwendigerweise zu gewährleistenden Lärmschutz für die Kleingärten: In der DIN 18005
(schalltechnische Orientierungswerte) sind für Kleingartenanlagen tags und nachts
Orientierungswerte von 55 dB(A) vorgesehen (dies entspricht dem Schutzniveau von WAGebieten zur Tagzeit). Nach dem vierten Leitsatz zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.03.1992 (Az.: 4 B 230/91) kann ein Kleingartengebiet, das auch der
Erholung dient, grundsätzlich gegen Verkehrslärm entsprechend dem Tagesimmissionsgrenzwert für ein Dorfgebiet schutzbedürftig sein, d. h. im Einzelfall kann ein Wert von
60 dB(A) zugrunde gelegt werden. Dieser Belang ist im Bebauungsplan durch die
Auswirkungen der Straßenplanung auf jeden Fall zu beachten und kann auch nicht durch
Herausnahme der Fläche aus dem Bebauungsplangebiet umgangen werden.
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung von einem perspektivischen durchschnittlichen
täglichen Verkehr (DTV) zum Planungshorizont 2030 von ca. 11.000 Kfz/Tag durch
allgemeine Verkehrssteigerungen und Hafenansiedlungen ist davon auszugehen, dass
beim Erhalt der restlichen Kleingärten und insbesondere bei einer Ersatzfläche für die
wegfallenden Garten im östlichen Anschluss auf dem Gelände des ehemaligen
Flusswasserwerkes, eine Lärmschutzwand an der Mündelheimer Straße auch zur Seite
der Kleingärten zu errichten ist. Desweiteren ist zu beachten, dass seitens des Bundes ein
Ausbau der B 288 bis zur Ortsdurchfahrt am Anschlusspunkt Linner Straße geplant ist.
Dieser ist im Bundesverkehrswegeplan zusammen mit der Errichtung einer Zweiten
Rheinbrücke für zwei Fahrspuren je Richtung enthalten. Diese Maßnahmen ist eingestuft
als „Bedarf mit Planrecht“. Dies bedeutet, dass in den nächsten Jahren das Planrecht
vorangetrieben werden soll, um dann eine Realisierung anzuschließen. Somit ist davon
auszugehen, dass dann weitere Gärten an der Böschung zur B 288 betroffen sind. Auch
ist Lärmschutz an der B 288 zu beachten. Bei der Planvariante mit grundsätzlichem
Festhalten an diesem Standort wird die Kleingartenanlage somit künftig immer weiter
zurückgedrängt und von hohen Lärmschutzanlagen umgeben sein.
Nach Gesprächen mit der Kleingartenverwaltung ist die Größe der Anlage mit 35 Parzellen
darüber hinaus an der unteren Grenze, um noch eine eigenständige Anlage mit allen
Funktionen führen zu können.
Die bestehenden Kleingärten liegen unter den Gesichtspunkt der Lärm- und Luftbelastung
an einer ungeeigneten Stelle. Vor dem Hintergrund der weiteren Eingriffe durch einen
Ausbau der Berliner Straße wird der Aufwand des ggf. zeitlich nur noch beschränkten
Erhaltes des Vereins an diesem Standort, bei gleichzeitig hohem Aufwand durch
erforderliche Umsiedlungen und Errichtung von Lärmschutz als unverhältnismäßig
angesehen. Daher wird die Überplanung der gesamten Kleingartenfläche empfohlen.
Für die wegfallende Kleingartenfläche sollen den Vereinsmitgliedern neue Parzellen
angeboten werden. Auch nach den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes muss
Ersatzfläche geschaffen werden. Zum grundsätzlichen Vorgehen und zur möglichen
Abwicklung, zu der auch Entschädigungszahlungen für bestehende Pflanzungen und
Aufbauten gehören, wurde der Vereinsvorstand informiert.
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Die Kleingärten der städtischen Anlage Rheinbrücke müssen nach § 9 Abs. 5 BKleingG
(Bundeskleingartengesetz) gekündigt werden. Der Kündigungsgrund ist eine im
Bebauungsplan festgesetzte andere Nutzung des Geländes. Die Kündigung ist nur zum
30. November eines Jahres zulässig und muss bis Anfang Februar erfolgen. Im Fall dieser
Kündigung hat der Pächter laut § 11 BKleingG einen Anspruch auf angemessene
Entschädigung für die Anpflanzungen und Anlagen (mit Gartenlauben), soweit diese im
Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Für die Wertermittlung wird ein
unabhängiger Gutachter beauftragt.
Wenn Kleingärten vor der Kündigung der Stadt Krefeld aufgegeben werden, besteht
voraussichtlich die Möglichkeit der vorzeitigen Übernahme und Entschädigung, sobald die
Planung hinreichend konkretisiert und zu diesem Planungsstand die politische
Zustimmung erfolgt ist. Dies ist vermutlich ab dem Offenlagebeschluss des Bebauungsplans der Fall.
Nach § 14 BKleingG hat die Gemeinde bei Kündigungen nach § 9 Abs. 5 BKleingG
geeignetes Ersatzland bereitzustellen oder zu beschaffen, es sei denn, sie ist zur Erfüllung
der Verpflichtung außerstande. Dies wäre u. a. der Fall, wenn es der Gemeinde nicht
gelingt, Kleingartengrundstücke zu erwerben, oder wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit
der Gemeinde nicht gegeben wäre. Hiervon ist bei der Überplanung der Kleingärten
Rheinbrücke von der Stadt Krefeld nicht auszugehen.
Die unmittelbare räumliche Nähe des Ersatzlandes zu der alten Kleingartenanlage muss
nicht gewährleistet werden, wenn dies nicht möglich ist. Von Seiten der
Kleingartenverwaltung bei der Stadt bzw. beim Kommunalbetrieb Krefeld ist bereits nach
möglichen Ersatzflächen Ausschau gehalten worden, und es zeichnet sich ab, dass im
Bereich Uerdingen / Linn ausreichend Möglichkeiten bestehen.
Diese Informationen sind auch bereits an den Gartenbauverein in einer Information zum
Bebauungsplan Nr. 777 für die Mitglieder im März 2017 gegangen.
In den bisherigen Gesprächen wurde vom Gartenbauverein Rheinbrücke deutlich
gemacht, dass dieser als Gemeinschaft möglichst zusammen bleiben möchte.
Als Ersatzflächen wurden zwei Möglichkeiten ins Auge gefasst:
1. Ersatzfläche für den Gartenbauverein Rheinbrücke nördlich der B 288, zwischen Klärwerk Uerdingen und Wohnheim St. Peter
Die Fläche ist geringfügig kleiner als die bestehende Anlage. Von der Kleingartenverwaltung beim Kommunalbetrieb Krefeld wird dies aber noch als passend beurteilt, da
die einzelnen Gärten nach aktuellen Maßstäben kleiner ausfallen können als in der
bestehenden Anlage.
Die Fläche liegt in der Nachbarschaft von Sportanlagen, einigen Grabelandparzellen,
ebenfalls nördlich der B 288, jedoch in dem Bereich, in dem die Stadt Krefeld
Straßenbaulastträger ist. Hier ist ein weiterer Ausbau zurzeit nicht vorgesehen. In der
Nähe, westlich des Rundwegs befinden sich weitere Kleingartenanlagen. Die Fläche stellt
sich heute als Rasenfläche mit Baumbestand dar und wird teilweise als Bolzplatz genutzt.
Im südlichen Bereich ist der Verlauf der „Krefelder Promenade“ vorgesehen. Die
Erschließung könnte über die Virneburgstraße oder Fabritiusstraße erfolgen.
Das derzeitige Planrecht stellt sich folgendermaßen dar:
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Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche – Parkanlage – mit Verlauf einer
Radverbindung (Krefelder Promenade) im südwestlichen Randbereich dargestellt.
Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13, dessen Rechtskraft
offensichtlich fraglich ist, da er zu einer Reihe von Bebauungsplänen gehört, die in der
Vergangenheit fehlerhaft bekannt gemacht worden sind. Der Bebauungsplan, der in
diesem Bereich Fläche für Versorgungsanlagen – Klärwerk – festsetzt, wird wegen seiner
Fehlerhaftigkeit nicht mehr angewandt und es besteht kein Widerspruch zu einer
möglichen Kleingartennutzung zum Bebauungsplan.
Ob die Errichtung einer Ersatzfläche ohne neuen Bebauungsplan zulässig ist, wird im
Weiteren geklärt. Eine grundsätzliche Eignung der Fläche liegt vor. Vorteil ist, dass hier
der Kleingartenverein Rheinbrücke e. V. bestehen bleiben und als Ganzes an einen neuen
Standort umziehen kann.
2. Ersatzflächen in bestehenden Kleingartenanlagen
Von der städtischen Kleingartenverwaltung (beim Kommunalbetrieb) ist nach möglichen
Ersatzflächen Ausschau gehalten worden. Es zeichnet sich ab, dass im Bereich Uerdingen
/ Linn ausreichend Möglichkeiten im Zusammenhang einer bestehenden
Kleingartenanlage vorhanden sind. Ersatzflächen in Form neuer Gärten können in
Bereichen mit gemeinschaftlichen Grünflächen entwickelt werden. Hier ist es möglich,
einen großen Teil der Mitglieder des Vereins „Rheinbrücke“ unterzubringen. Evtl. können
durch freiwerdende Gärten weitere Gärten in dieser Anlage angeboten werden. Ziel ist,
möglichst alle interessierten Mitglieder von der Anlage „Rheinbrücke“ hier zusammen
unterzubringen. Allerdings würde der Verein aufgelöst und die Mitglieder müssten sich
dem Verein der bestehenden Anlage anschließen.
Die beiden Möglichkeiten werden zur Offenlage weiter konkretisiert und das weitere
Vorgehen mit Vertretern des Stadtverbandes, des Gartenbauvereins Rheinbrücke,
Vertretern der Verwaltung und des Kommunalbetriebes abgestimmt.
3.) Gespräch mit den Eigentümern und der Pächterin der Tankstelle zur
Abstimmung der Möglichkeit der Verlagerung der Tankstelle
Die Lage der Tankstelle bewirkt für die Entwicklung des Entwurfs der neuen
Nordanbindung des Hafens mehrere Restriktionen. Die ist zum einen die Gewährleistung
der Erreichbarkeit / Anfahrbarkeit der Tankstelle, die räumliche Einschränkung für die
Lage des geplanten Kreisverkehrs im Knoten Linner Straße / Mündelheimer Straße
aufgrund des Tankstellengrundstücks und die Gefährdung des Radverkehrs im Bereich
der Ein- und der Ausfahrten der Tankstelle, besonders an der Lkw-Ausfahrt im Bereich
des vorgesehenen Kreisverkehres.
In dem Gespräch mit den Eigentümern, Vertretern der Pächterin sowie der Planungsverwaltung wurden verschiedene Möglichkeiten zur Verlagerung im Umfeld sowie auch
der Verlagerung von Anlagenteilen wie z. B. des Lkw-Tankbereichs erörtert. Die
Gesprächspartner haben die Möglichkeiten im Konzern geprüft und sind zu dem Schluss
gekommen, dass eine Verlagerung, die immer mit einem Neubau verbunden ist, aufgrund
der hohen Investitionskosten nicht tragbar ist. Für sie ist ein Erhalt des Standortes wichtig
und Änderungen der vorhandene Anlage würden nur bei unbedingter Notwendigkeit mitgetragen.
Somit bleibt es bei der Berücksichtigung der bestehenden Anlage. Der Entwurf zur
1. Lesung sieht eine Zufahrbarkeit entsprechend des Bestandes vor. Im Bereich der Lkw-
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Ausfahrt im Bereich des geplanten Bypasses bzw. der Ausfahrt aus dem geplanten
Kreisverkehr Linner Straße / Mündelheimer Straße wird geringfügig in die Grundstücksfläche eingegriffen. Der Kreisverkehr wird dabei von der bestehenden Bebauung im
Eckbereich (Gaststätte „Zum schlauen Fuchs“) wieder soweit abgerückt, dass die Größe
des heutigen Gehweges erhalten bleibt. Für Errichtung einer Lärmschutzwand ist an
dieser Stelle nicht genügend Raum. Hier wird voraussichtlich die Festsetzung von
passivem Schallschutz erforderlich.
III.
Verkehrsgutachten
Mit der Planung soll u. a. auch bei zukünftig zunehmenden Verkehr eine leistungsfähige
Anbindung des Krefelder Hafens an die B 288 und in deren Verlauf an die A 57
gewährleistet werden. Zur Ermittlung der zu erwartenden Verkehre zum Planungshorizont
2030 und zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der geplanten Verkehrsführung durch ein
Verkehrsgutachten wurde die Ingenieurgruppe IVV in Aachen beauftragt. Der Ergebnisbericht wurde im Oktober 2017 vorgelegt.
Auf dieser Grundlage wurden in der Zwischenzeit Überlegungen zur Optimierung der
entwickelten Verkehrstrasse angestellt.
In der vorliegenden Verkehrsuntersuchung wurden die verkehrlichen Auswirkungen der im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 777 der Stadt Krefeld „zwischen Mündelheimer
Straße und Berliner Straße" geplanten Nutzungsentwicklung ermittelt und bewertet. Insbesondere sind im Plangebiet die Veränderung der Verkehrsführung der Mündelheimer
Straße einschließlich der Anlage von Kreisverkehrsplätzen an den Knotenpunkten Linner
Straße und Düsseldorfer Straße geplant. Die verkehrstechnischen Untersuchungen im
Planfall werden für den Entwurf des Bebauungsplans „Variante 3“ durchgeführt werden, da
dieser das höchste zusätzliche Verkehrsaufkommen infolge der Festsetzung des Bereichs
zwischen Mündelheimer Straße und Berliner Straße als Gewerbegebiet erwarten lässt und
damit als „Worst Case“ anzusehen ist.
Der Bewertung lag eine Verkehrsprognose für den Prognosehorizont 2030 unter Berücksichtigung regionaler, überregionaler sowie lokaler Entwicklungen (dabei mit besonderer
Betrachtung der Entwicklungen im Rheinhafen Krefeld) zugrunde. Daraus ergeben sich
folgende wesentlichen Ergebnisse:
Die Verkehrsprognose für 2030 sieht für das Plangebiet und dessen Umgebung zum
Teil deutliche Zunahmen der Verkehrsbelastungen voraus.
Demnach steigt das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen zwischen dem IstZustand und dem Prognose-Nullfall 2030 (ohne Veränderung der Verkehrsführung auf
der Berliner Straße um rund 20 %, auf der Mündelheimer Straße um rund 25 % und auf
der Düsseldorfer Straße (südlich Mündelheimer Straße) um rund 30 %. Dabei steigt
das Aufkommen im Lkw-Verkehr, insbesondere durch die Entwicklungen im Hafen,
überdurchschnittlich stark.
Durch die Planung wird im Planfall 1 (in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellte Planung mit zwei Kreisverkehren) gegenüber dem Nullfall eine Reduzierung
der Verkehrsbelastung auf der Mündelheimer Straße fast auf das Niveau des IstZustands erwartet.
Die Entlastungen gehen allerdings mit zusätzlichen Verkehrsverlagerungen in den
Ortskern Uerdingen einher. Dies ist vor allem durch die gegenüber dem Nullfall erhöhte
Kapazität der Nebenrichtungen an den Kreisverkehren bedingt. Aus diesem Grund
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wurden zwei weitere Planfälle betrachtet, in denen einer oder beide Knotenpunkte statt
als Kreisverkehr als signalisierten Kreuzung angenommen wurden
Wenn nur der Kreisverkehr Düsseldorfer Straße / Mündelheimer Straße durch eine
signalisierte Kreuzung ersetzt wird (Planfall 2), ergibt sich eine etwas höhere Belastung
der neuen Mündelheimer Straße als in Planfall 1. Zusatzbelastungen im Ortskern Uerdingen sind mit Ausnahme kleinräumiger Verlagerungen nicht zu erwarten, jedoch
steigt die Belastung der Mündelheimer Straße nordwestlich der Linner Straße.
Wenn beide Kreisverkehre durch signalisierte Kreuzungen ersetzt werden (Planfall 3),
ist die Belastung der Mündelheimer Straße ähnlich hoch wie in Planfall 1. Es finden
ebenfalls nur kleinräumige Verlagerungen im Ortskern Uerdingen statt, darüber hinaus
wird auch die Mündelheimer Straße zwischen Linner Straße und Alte Krefelder Straße
entlastet.
Die Leistungsfähigkeitsnachweise zeigen, dass die relevanten Knotenpunkte unter der
Belastungssituation in allen Planfällen mindestens die geforderte Qualitätsstufe des
Verkehrsablaufs „D“ nach dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) 2015 aufweisen werden und somit ein stabiler Verkehrsablauf ohne Beeinträchtigung benachbarter Knotenpunkte gewährleistet ist.
Die aus der geplanten gewerblichen Nutzung zwischen Mündelheimer und Berliner
Straße zu erwartenden Verkehrsmengen können im Straßennetz aufgenommen werden, ohne die Verkehrsqualität an den angrenzenden Knotenpunkten zu beeinträchtigen.
Insgesamt kann von einer im Prognosezustand leistungsfähigen und stadtverträglichen
Realisierbarkeit der im Geltungsbereich vorgesehenen Planung ausgegangen werden.
Dabei wird im Gutachten empfohlen, den Knotenpunkt Düsseldorfer Straße / Mündelheimer Straße in jedem Fall als signalisierten Knotenpunkt auszubauen.
Am Knotenpunkt Linner Straße / Mündelheimer Straße sind die Vor- und Nachteile der
beiden betrachteten Knotenpunktformen abzuwägen:
Kreisverkehr: Bessere Verkehrsqualität, gestalterische Vorteile
LSA: Stärkere Entlastungswirkung im Umfeld
In der 1. Lesung wird vorgeschlagen, im Weiteren mit einer Straßenplanung mit zwei
Kreisverkehren weiter zu planen.
Grund ist die Priorisierung der Zielsetzung einer leistungsfähigen Hafenanbindung. Bei der
Planung der Kreisverkehre wird laut Gutachten die beste Verkehrsqualität mit Qualitätsstufe B und besser erreicht. Die Problematik der Verdängung von Verkehren am
Kreisverkehr Mündelheimer Straße / Düsseldorfer Straße in den Ortskern aufgrund der
erhöhten Kapazität der Nebenrichtungen an den Kreisverkehren soll durch
einschränkende Maßnahmen der innerörtlichen Verkehrsführung verhindert werden.
Auch ermöglicht der Kreisverkehr am Knoten Mündelheimer Straße / Düsseldorfer Straße
einen regelkonformen Richtungswechsel z. B können Lkw von der Tankstellenausfahrt
über diesen Kreisverkehr wieder Richtung B 288 fahren.
Der am wenigsten leistungsfähige Knoten ist die Anbindung Linner Straße / Berliner
Straße. Hier kann durch eine Anpassung des Lichtsignalanlagenprogamms die Qualitätsstufe D erreicht werden. Damit ist die Leistungsfähigkeit noch ausreichend und der
Verkehr kann abgewickelt werden. Ohne Anpassung des Programms liegt die Qualitätsstufe bei F.
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Im Sinne einer besonders leistungsfähigen neuen Nordanbindung Hafen wurden daher
Überlegungen zu Veränderung des Anschlusses an die B 288 angestellt, wobei der
Verzicht auf eine Lichtsignalanlage angestrebt wurde. Einschränkungen bestehen dort
insbesondere aufgrund der Radwegeführung.
IV.
Radwegeplanung
Die sich aus der Führung der Radwege nach dem Vorentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ergebenden Problemstellungen sowie die neuen Anforderungen aus der
Planung der Krefelder Promenade und einer Radwegeverbindung am Rhein Richtung
Uerdinger Innenstadt wurden im Mai 2018 mit den betroffenen Stellen der Verwaltung
erörtert. Folgende Punkte sollen mit der Anpassung der Radwegeführung verbessert
werden:
Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses der neuen Straßenplanung durch keuzende
Radwege
Gefähdung der Radfahrer durch abbiegende Lkw
Einschränkung der Leistungsfähigkeit der Anbindung im Bereich des Knotens an der
Berliner Straße durch die Befarfsampel über die Berliner Straße für Radfahrer
geringer Platz für den Kreisverkehr Mündelheimer Straße / Linner Straße zwischen der
nordwestlich angrenzenden Bebauung und dem Tankstellengrundstück, was zu
Inanspruchnahme von privatem Grundbesitz an der Lkw-Ausfahrt für die Planung der
Nordanbindung Hafen führt und aufgrund der geringen Plazuverhältnisse keinen
aktiven Lärmschutz für die Bebauung nordwestlich des Kreisverkehrs ermöglicht.
Berücksichtigung der Anschlüsse der Krefelder Promenade
Zur Verbesserung wurde die folgende, dem Vorentwurf der 1. Lesung zugrundeliegende
Plankonzeption entworfen:
Der von Duisburg über den Rhein kommende Radfahrer wird über eine vom Straßenbaukörper abgerückte Spindel auf die Freifläche südlich des Vereinsheims des Ruderclubs
heruntergeführt. Von hier wird dann an die geplante Wegeverbindung über das Untere
Werft angebunden, an die Düsseldorfer Straße Richtung Ortskern Uerdingen. Über den
Kreisverkehr Mündelheimer Straße / Düsseldorfer Straße erfolgt die Wegeführung zur
Düsseldorfer Straße Richtung Hafen sowie Richtung Westen zur Mündelheimer Straße.
Hier wird die Verbindung für Rad- und Fußgänger über den neu anzulegenden
Anliegerweg im Bereich der heutigen Mündelheimer Straße geführt. In diesem Bereich ist
die Verbindung im Zwei-Richtungsverkehr vorgesehen und ersetzt den ursprünglich
geplanten Geh- und Radweg südlich der neu geplanten Hafenanbindung. Vorteile liegen in
der Vermeidung von Querungen der neuen Hafenanbindung, insbesondere im Knoten
Mündelheimer Straße / Düsseldorfer Straße, und einhergehend keine Gefährdung der
Radfahrer durch Lkw im Bereich der Tankstellenein- und -ausfahrten.
Nach der oben beschriebenen Spindel soll eine Weiterfahrt entlang der B 288 in Richtung
Linner Straße nicht mehr möglich sein. Dadurch gibt es keine querenden Radfahrer und
Fußgänger mehr am Anschluss Linner Straße an die B 288 und nicht auf der Ostseite der
Linner Straße vor der Tankstelle. Dem Radfahrer wird als sichere Verbindung der Weg
über die Spindel, die Mündelheimer Straße und die Linner Straße wieder an die B 288
angeboten. Der damit dem Radfahrer zugemutete Umweg ist mit dem Vorteil der damit
eröffneten Möglichkeit des Verzichtes auf eine Lichtsignalanlage am Knoten Linner Straße
B 288 abzuwägen.
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Eine weitere Voraussetzung dafür ist der Verzicht auf die Querungsmöglichkeit der
Berliner Straße für Radfahrer und Fußgänger über die Bedarfsampel. Der Anschluss des
Rad- und Gehwegs auf der Südseite der B 288 (Fahrtrichtung Duisburg) Richtung Norden
soll über die Schleife Floßstraße, Düsseldorfer Straße erfolgen.
Damit kann der Knoten Linner Straße / B 288 analog der Einmündung der Floßstraße
umgebaut werden. Der über den Rhein kommende Verkehr wird weiter in einer Spur
geradeaus geführt, zum Abbiegen Richtung Hafen gibt es einen freien Rechtsabbiegespur.
Der Verkehr vom Hafen in Richtung A 57 wird in einer Fahrspur auf die Berliner Straße
geführt.
V.
Entscheidung über die Nutzung der Flächen zwischen Mündelheimer Straße,
Düsseldorfer Straße, Berliner Straße und Linner Straße
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden hierzu drei Planalternativen, Kleingartennutzung zusammen mit Gewerbefläche, öffentliche Grünfläche als Parkanlage und
Gewerbegebiet, vorgestellt. Davon soll die Ausweisung von Kleingartenflächen aufgrund
der unter Punkt II. (2. Gespräche mit dem Stadtverband der Kleingärtner und Vertretern
des Gartenbauvereins Rheinbrücke) genannten Aspekte nicht weiterverfolgt werden.
Aus den zwischenzeitlich erfolgten informellen Planungen für Uerdingen wurden Nutzungsansprüche abgefragt:
Integriertes Handlungskonzept Uerdingen vom Oktober 2017
Mit dem Integrierten Handlungskonzept Uerdingen wird u. a. die Zielsetzung zur Schaffung
von dezentralen Parkmöglichkeiten im Umfeld der historischen Altstadt verfolgt. Als Maßnahme A 17 ist hierzu im Zusammenhang mit der Planung des Bebauungsplanes Nr. 777
die Errichtung eines neuen Parkplatzes im Bereich des ehemaligen Flusswasserwerkes
vorgeschlagen. Dies wird damit begründet, dass dieser Standort insbesondere für Fußgänger und Radfahrer attraktiv ist, da hier eine direkte Verbindung über die Düsseldorfer
Straße zum zukünftig ausgebauten Rheinufer besteht. Hiermit besteht dann auch der Zugang zum Rheinradweg, zur Krefelder Promenade sowie dem sonstigen lokalen und regionalen Radverkehrsnetz. In diesem Zusammenhang ist im integrierten Handlungskonzept
auch die Schaffung eines direkten Zugangs zum neugestalteten Rheinufer, insbesondere
für Radfahrer geplant.
Ein Parkplatz an dieser Stelle könnte auch von Besuchern der Anwohner der Mündelheimer Straße nach Umbau zu einer Anliegerstraße mit verringertem Parkplatzangebot genutzt werden.
Planung der Krefelder Promenade
Die Krefelder Promenade ist von Südwesten über die Königsberger Straße bis zur Unterquerung der Berliner Straße (B 288) konzipiert. Die Fortführung der Krefelder Promenade
bis zum Ortsteil Uerdingen ist im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes Uerdingen
(Maßnahme D 2) vorgesehen. Nach Unterquerung der Berliner Straße (B 288) wird es
zwei Möglichkeiten der Weiterfahrt geben, einerseits nach Westen über die Lange Straße
zum Uerdinger Bahnhof, andererseits zum Rhein hin mit Anschluss an den Radweg von
Düsseldorf nach Krefeld. Hier wird der Zusammenhang der Maßnahme A 1 aus dem Integrierten Handlungskonzept Uerdingen – Umgestaltung Unteres Werft / Rheinblick hergestellt.
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Vor diesem Hintergrund wurde geprüft, ob die Fortführung der Promenade als Rad- und
Fußweg zwischen der Linner Straße und der Düsseldorfer Straße südlich oder nördlich der
geplanten Mündelheimer Straße geführt werden soll.
Die südliche Trasse ermöglicht eine straßenunabhängige Führung durch zu gestaltende
Grünflächen anstelle der heutigen Kleingartenanlage und bietet den Vorteil, dass ein
Parkplatz als Verknüpfungspunkt von Rad zu motorisiertem Verkehr genutzt werden kann.
In der als öffentliche Grünfläche festzusetzenden Fläche wären dann weitere Freizeitnutzungen z. B. für Jugendliche denkbar. Für eine Ausweisung als Grünfläche spricht außerdem:
Die Flächen südlich des ehemaligen Flusswasserwerkes sind ökologisch sehr hochwertig.
Außerdem ist ein eigener verkehrlicher Anschluss für die kleine Fläche an den neuen
Kreisverkehr verhältnismäßig aufwendig. Eine Grün- und Waldfläche zwischen Mündelheimer Straße und B 288 ist auch lufthygienisch ausgleichend für die südlichen Industrieareale. Durch den Grünbereich kann die neue Fuß- und Radwegetrasse zur Mündelheimer
Straße großzügig geführt werden.
In Bezug auf mögliche Nutzungen einer neuen Grünfläche hat der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung der Stadt Krefeld folgende Stellungnahme eingebracht:
Fachbereich 51 mit Schreiben vom 07.06.2018
Stellungnahme:
Aus Sicht der Bezirksjugendarbeit ist die oben genannte Fläche sehr gut geeignet, um den
Freiraum für Jugendliche im Stadtteil Uerdingen zu erhöhen. Daher wäre die Ausgestaltung als Jugendspielplatz eine sinnvolle Ergänzung für den Stadtteil Uerdingen mit angrenzendem Ortsteil Linn. Der angrenzende Ortskern von Uerdingen ist dicht bebaut, Freiflächen sind dort sehr gering bzw. in der Regel in der Nähe direkter Nachbarschaft von
Wohnbebauung.
Eine solche Fläche wäre partizipativ unter Einbeziehung des Jugendbeirates zu entwickeln. Dies wurde bereits sehr erfolgreich bei den Skateanlagen Voltaplatz und Lange
Straße / Uerdingen sowie bei der Umgestaltung Stadtwaldwiese umgesetzt.
Diese Fläche könnte die gesundheitliche Entwicklung von älteren Kindern und Jugendlichen fördern, sie in ihrer Persönlichkeit stärken und sie an Aufgaben des gesellschaftlichen Zusammenhaltes heranführen.
Durch die enorme Institutionalisierung und Verzweckung des Lebens junger Menschen
benötigen diese mehr denn je Freiräume zu eigener Ausgestaltung und zu eigener Erprobung von Verantwortung. Sie brauchen informelle Treffpunkte im Freien zum Ausprobieren
und zum (konsumfreien) Aufenthalt.
Durch mobile Angebote würden sich die Aktivitäten im Stadtteil Uerdingen erweitern. Diese wären offen und nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden (der Stadtteil Uerdingen
ist bei Bewegungsangeboten stark durch den Vereinssport geprägt).
Durch die zusätzliche halbe Stelle in der Jugendeinrichtung Jojo könnte von dort aus ein
mobiler Ansatz unterstützt werden.
Gegebenenfalls wäre damit auch ein weiterer Standort für das Spielmobil „Mobifant“ geschaffen, der auch für junge Menschen aus dem angrenzenden Ortsteil Linn gut erreichbar
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wäre. Dort fehlt bekanntermaßen weiterhin ein Standort für die Offene Kinder- und Jugendarbeit.
Abwägung:
a)
Die Variante einer Nutzung als Kleingartenfläche (verkleinert) wird aus den Gründen, die
unter II.2) diese Vorlage aufgeführt sind, nicht weiter verfolgt.
b)
Die Belange der Jugendhilfe wurden bereits im Integrierten Handlungskonzept Uerdingen
abgefragt und in das Konzept eingebracht. Hier ist die Erneuerung der Skateranlage Lange Straße als Maßnahme D3 vorgesehen. Es besteht auch darüber hinaus Bedarf weitere
Jugendangebote zu schaffen (vgl. Maßnahme D 4 des Integrierten Handlungskonzeptes),
z. B. in Form von Streetball-Anlagen oder informellen Treffpunkten.
Deutlicher Nachteil der südlich der Mündelheimer Straße geführten Radwegtrasse ist,
dass die geplante Mündelheimer Straße gleich zweimal gequert werden müsste. Dabei
stellt die Straßenquerung im Bereich östlich des geplanten Kreisverkehrs Mündelheimer
Straße / Linner Straße einen sehr großen Konflikt zwischen dem parallel zum Kreisverkehr
geplanten direkten Rechtsabbieger sowie der Tankstelleein- und ausfahrt sowie einer
sicheren Straßenquerung für Radfahrer und Fußgänger ohne Signalisierung und somit
einen deutlichen Gefahrenpunkt dar. Grünflächen mit Freizeitnutzungen für Kinder und
Jugendliche müssen in besonderem Maße verkehrssicher erreichbar sein.
Die Variante einer Nutzung als öffentlichen Grünfläche mit Fuß- und Radewegverbindung
zwischen Krefelder Promenade und Rheinufer mit Freizeitangeboten für Kinder und
Jugendliche wird daher nicht weiter verfolgt.
c)
In Krefeld besteht allgemein Gewerbeflächenbedarf. Es fehlen kleinteilige Gewerbegrundstücke. Ansiedlungswillige Firmen präferieren neben bestimmten Stadtteilen Grundstücke
in einer Größenordnung von 1.000 bis 2.500 m². Hier besteht ein besonderer Bedarf im
nordöstlichen Stadtgebiet (vgl. Begründung zum FNP 2015, S. 102).
Die in Rede stehende Fläche ist verkehrlich gut angebunden. Gewerbliche Nutzungen
stehen nicht im Konflikt mit dem Ziel die verkehrliche Anbindung des Hafens zu verbessern. Die verkehrliche Anbindung kann über den östlichen geplanten Kreisverkehr erfolgen. Die Ausweisung als Gewerbegebiet ermöglicht auch die Errichtung von Stellplatzanlagen z. B. für den Freizeitverkehr (vgl. Integriertes Handlungskonzept) sowie grundsätzlich die nach Baunutzungsverordnung in Gewerbegebieten zulässigen Einrichtungen (eine
diesbezügliche Feindifferenzierung kann im weiteren Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden).
Diese Variante soll weiter verfolgt werden. Dabei sind im weiteren Planverfahren durch
das konkretisierende Schallgutachten ggf. Einschränkungen des Gewerbegebietes hinsichtlich der Emissionen (z. B. durch Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes) sowie im Rahmen der Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung (Landschaftspflegerischer
Begleitplan) ggf. Nutzungen von Randstreifen der Fläche für Ausgleichsmaßnahmen zu
prüfen.
Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung wird gefolgt.
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VI.
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Bebauungsplanvorentwurf 1. Lesung
Unter Berücksichtigung der o. g. Ergebnisse ist der Vorentwurf zur 1. Lesung entwickelt
worden. Der Vorentwurf sieht vor, dass in einem Abstand von nunmehr ca. 40 m zu den
Häuserfronten der Wohngebäude an der Mündelheimer Straße eine neue Straße gebaut
wird, die entsprechend an ihrer Nordseite (zur Wohnbebauung hin) mit aktiven Lärmschutz
versehen wird. Geplant ist die Errichtung eines begrünten Lärmschutzwalles, ggf. in Kombination mit einer Lärmschutzwand, je nach den Ergebnissen des noch zu erstellenden
Schallgutachtens.
Die neue Straße soll einspurig mit einem Fahrbahnquerschnitt von 8 m ausgebaut werden.
Der zur Bürgeranhörung in separater Trasse auf der Südseite einseitig vorgesehener straßenbegleitender Radweg entfällt.
Die Verbindung für Radfahrer soll über den im Bereich der heutigen Mündelheimer Straße
geplanten Anliegerweg hergestellt werden. Dieser Anliegerweg soll daher, abweichend
von dem im einleitenden Beschluss vorgesehenen Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich
entsprechen der Promenadenplanung als Begegnungszone mit einer Mischfläche von
5,50 m Breite vorgesehen werden. Mit Parkplätzen und erforderlichen Randbereichen ist
ein Gesamtquerschnitt von ca. 9,00 m geplant. Die Anzahl der Parkplätze wird im weiteren
Verfahren ermittelt.
Beide Straßen sollen im heutigen Kreuzungsbereich Mündelheimer Straße / Linner Straße
einmünden, in Form eines Kreisverkehres. Dieser hat einen Radius von ca. 17,50 m und
ist ausreichend, auch große Lkw aufzunehmen. Dieser Kreisverkehr wird so platziert, dass
zur nordwestlichen Bebauung so weit Abstand gehalten wird, dass der heutige Gehweg
nicht verschmälert wird. Der Platz reicht jedoch nicht aus, um hier aktiven Lärmschutz,
z. B. in Form einer Lärmschutzwand vorzusehen. Nach dem Ergebnis des zu erstellenden
Schallgutachtens ist die Festsetzung passiver Maßnahmen vorzusehen.
Ein weiterer Kreisverkehr mit einem Radius von 20 m ist für den Anschlussbereich Mündelheimer Straße / Düsseldorfer Straße vorgesehen. Über diesen Kreisverkehr soll auch
der Anschluss der Flächen im Bereich zwischen der neu geplanten Nordanbindung und
der B 288 erfolgen.
Die geplante neue Straße wird in das Kleingartengelände der Anlage „Rheinbrücke“ eingreifen. Nach dem Planvorentwurf werden insgesamt acht Kleingärten einschließlich des
Vereinsheimes direkt betroffen sein. Entsprechend der unter dem Punkt Gespräche mit
dem Stadtverband der Kleingärtner und Vertretern des GBV Rheinbrücke aufgeführten
Abwägung soll an dieser Stelle die gesamte Anlage entfallen. Für die durch die Planung
wegfallenden Gärten ist an anderer geeigneter Stelle Ersatzland zu beschaffen.
Weiterhin wird es notwendig werden, dass Gebäude des ehemaligen Flusswasserwerkes
abzureißen. Das benötigte Gelände des ehemaligen Flusswasserwerkes konnte mittlerweile von der Stadt erworben werden.
Ebenfalls wird eine Teilfläche des in Eigentum der Stadtwerke Krefeld befindlichen Grundstückes an der Düsseldorfer Straße für die neue Straße benötigt. Hierdurch wird ein Eingriff in den dortigen Baumbestand auf dieser Fläche verbunden sein.
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Im Rahmen der vorgestellten Straßenplanung sind weitere Stellplätze möglich, z. B. durch
die Anordnung von Senkrechtparkständen unter Einbeziehung des Fußes des Lärmschutzwalls und Herstellung einer kleinen Stützwand. Eine Überarbeitung der Straßenplanung erfolgt im weiteren Verfahren.
Im Bebauungsplan sollen die neue Mündelheimer Straße mit den Kreisverkehren und die
neue Anliegerstraße sowie die bestehende Linner Straße und Düsseldorfer Straße als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt werden. Die Lärmschutzanlage (Lärmschutzwall in
Kombination mit Lärmschutzwand) ist als öffentliche Grünfläche, ggf. auch als Teil der
Verkehrsfläche vorgesehen.
Die baumbestandene Fläche westlich der Linner Straße soll als Waldfläche gesichert werden. Der derzeit rechtkräftige Bebauungsplan setzt diese als öffentliche Grünfläche fest,
aber der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan trifft hier die Darstellung
Wald.
Der Bereich der Tankstelle an der Linner Straße wird wie im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 405 als Gewerbegebiet festgesetzt. Ein- und Ausfahrten sind auch auf der neuen
Mündelheimer Straße wie bisher möglich. Die im bisherigen Bebauungsplan zwischen
Tankstelle und Kleingärten festgesetzte öffentliche Grünfläche soll als Pflanzfläche innerhalb des festzusetzenden Gewerbegebietes erhalten bleiben.
Die Flächen unmittelbar nördlich entlang der B 288 sollen zum einen im östlichen Bereich
entsprechend des Bestandes als Waldfläche und zum anderen im westlichen Bereich als
Grünfläche – Abstandsgrün – festgesetzt werden. Hier kann durch die Anlage eines Blühstreifens als ökologisch wertvolle Fläche zur Verbesserung der belasteten lokalklimatischen Situation in der Nähe von vielbefahrenen Straßen und verdichteten Gewerbegebieten im Sinne einer Maßnahme „Natur auf Zeit“ bis zur späteren Inanspruchnahme durch
den Bund zum Ausbau B 288 zwischengenutzt werden. Hier soll als Maß ein Streifen von
20 m entsprechend Fernstraßengesetz ab der derzeit schon im Bebauungsplan Nr. 405
festgesetzten Verkehrsfläche zugrunde gelegt werden.
VII.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD 2018) als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB). Weiterhin ist im Bereich Düsseldorfer Straße / B 288
eine Anschlussstelle dargestellt. Eine Änderung des Regionalplans ist voraussichtlich nicht
notwendig.
Der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt zwischen Düsseldorfer Straße und Linner Straße die östliche Plangebietsfläche als Gewerbegebiet, die mittlere Fläche als Grünfläche –Dauerkleingärten – und die westliche Fläche
auch als Gewerbegebiet dar. Die Fläche westlich der Linner Straße ist als Waldfläche eingetragen.
Die Düsseldorfer Straße, die Mündelheimer Straße, die Linner Straße sowie die Berliner
Straße (B 288) sind als verkehrswichtige Straßen dargestellt. Darüber ist die Lage des
Plangebietes im Hochwasserrisikogebiet vermerkt. Nördlich parallel zur B 288 ist eine
Wasserstoffleitung nachrichtlich übernommen.
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Die geplanten Nutzungen im Vorentwurf der 1. Lesung widersprechen teilweise den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans. Um das Entwicklungsgebot gemäß § 8
Abs. 2 BauGB einzuhalten, muss der Flächennutzungsplan zur Umsetzung der o. g. neuen städtebaulichen Zielsetzung im Parallelverfahren der 4. Änderung des Flächennutzungsplans geändert werden. Die Flächen sollen im Flächennutzungsplan künftig entsprechend der vorgesehenen Entwicklung als Gewerbegebiete und Waldflächen dargestellt werden.
Das Plangebiet liegt zu überwiegenden Teilen innerhalb des seit dem 15.02.1980 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 405 – beiderseits Düsseldorfer Straße von Mündelheimer
Straße bis Hafenstraße – sowie des seit dem 20.07.2001 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 405 1. Ergänzung – beiderseits Düsseldorfer Straße von Mündelheimer Straße
bis Hafenstraße –, der für die Gewerbe- und Industriegebiete Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandel trifft. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 777 sichert
dieses Planrecht derzeit die vorhandenen Straßen (Mündelheimer Straße, Düsseldorfer
Straße und Linner Straße) als öffentliche Verkehrsflächen ab. Daneben ist im östlichen
Teilbereich des Geltungsbereiches eine Fläche für Versorgungsanlagen – Flusswasserwerk –festgesetzt. Westlich daran schließt sich eine Öffentliche Grünfläche – Dauerkleingärten – an. Unmittelbar östlich der Linner Straße ist im Bereich der ansässigen Tankstelle
ein Gewerbegebiet festgesetzt. Die mit Bäumen bepflanzten Flächen westlich der Linner
Straße und im Bereich zwischen der Tankstelle und den Kleingärten sind als Öffentliche
Grünflächen mit einer Anpflanzbindung ausgewiesen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 777 umfasst auch einen Teil der Grünfläche zwischen der Linner Straße
und der Viktor-Jakubowicz-Straße, der in dem seit 13.05.1977 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 341 – Mündelheimer Straße / Viktor-Jakubowicz-Straße / Fabritiusstraße –
als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist. Weiterhin enthalten die rechtskräftigen Bebauungspläne parallel zur Berliner Straße ein Leitungsrecht.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 777 wird das entgegenstehende Planrecht außer
Kraft gesetzt.
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. Im
Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in Teilen Wald im Sinne des § 2 Bundeswaldgesetz. Nördlich der B 288 ist eine Wasserstoffleitung planfestgestellt.
VIII.
Anhörung der Bezirksvertretung
Der Bebauungsplanvorentwurf zur 1. Lesung wird hiermit der Bezirksvertretung Uerdingen
gemäß § 2 Abs. 2 und 4 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
IX.
Sonstiges
Zur planungsrechtlichen Berücksichtigung der östlich der Düsseldorfer Straße vorgesehenen Spindel zur Anbindung des Radweges zwischen Rheinbrücke und Düsseldorfer Straße bzw. Rheinufer soll das Plangebiet im weiteren Verfahren zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss um die Fläche zwischen Düsseldorfer Straße, Gebäude des Ruderclubs,
Rheinufer und Rheinbrücke ergänzt werden. Die genaue Abgrenzung ist noch zu prüfen.
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Eine Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan, ein Gutachten zu verkehrsbedingten
Luftschadstoffen sowie ein erstes Schallgutachten aus dem Frühjahr 2016 (zum Hafenkonzept) liegen vor. Die Artenschutzprüfung Stufe I liegt ebenfalls vor.
Im weiteren Planverfahren sind nach jetzigem Kenntnisstand ein Schallgutachten, ein
landschaftspflegerischer Begleitplan und eine Luftschadstoffuntersuchung erforderlich.
Diese sollen auf der Grundlage der 1. Lesung beauftragt werden. Inwieweit weitere Untersuchungen erforderlich sind, wird im Rahmen des sogenannten „Scopings zur Umweltprüfung“ ermittelt.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4
BauGB) durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt.
Zur Verbesserung der Anbindung des Hafens an die Südseite der B 288 erfolgt unabhängig von diesem Bebauungsplan der Ausbau des Knotens Floßstraße / Düsseldorfer Straße
zum Kreisverkehr aus Mitteln des kommunalen Investitionsförderungsgesetzes (KInvFöG).
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den zukünftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 777 beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 777
– westlich Düsseldorfer Straße zwischen Mündelheimer Straße und Berliner Straße (B 288) –
(ohne Maßstab)
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
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Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: