Daten
Kommune
Krefeld
Größe
190 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
30.08.18, 17:49
Aktualisiert
25.01.19, 01:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5687/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
11.09.2018
Bezirksvertretung Süd
11.09.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
18.09.2018
Rat
18.09.2018
Beschlussform
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 822 - Willy-Brandt-Platz Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich am Willy-Brandt-Platz
- im Norden durch die vorhandenen Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG,
- im Westen durch den Kreisverkehr Willy-Brandt-Platz bzw. die Bestandsbebauung Ritterstraße
217,
- im Süden durch die Ritterstraße,
- im Osten durch die Bestandsbebauung Ritterstraße 181-187 (ehemalige Brotfabrik „Im Brahm“)
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus
dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5687/18 -
Seite - 2 -
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 822 – Willy-Brandt-Platz –
II. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der folgende Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 822 außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 524 – Kölner Str./ Hauptbahnhof-Bahnanlage/ Ritterfeld/ Ritterstr. –
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der
Bebauungsplan Nr. 822 – Willy-Brandt-Platz – neu auf Rang 8 platziert. Die nachfolgend gesetzten
Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
Drucksache 5687/18 -
Seite - 3 -
Begründung
Anlass der Bauleitplanung
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 5.7.2018 beschlossen, dass für den Bereich
Willy-Brandt-Platz ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird, mit dem Ziel hier die rechtlichen
Voraussetzungen zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für ca. 650 Mitarbeiter zu schaffen.
Ziel der Bauleitplanung
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 822 – Willy-Brandt-Platz – ist es u.a., dort die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verwaltungsstandort zu schaffen indem auf der östlichen Teilfläche des Geltungsbereiches zwischen Ritterstraße, dem Willy-Brandt-Platz und der ehemaligen Brotfabrik „Im
Brahm“ ein ausreichend großes Baufenster für Büronutzungen für min. 650 Mitarbeiter bereitzustellen ist.
Darüber hinaus sollen weitere Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude Ziel der Planung sein,
wobei Einzelhandelsnutzungen mit dem Zentrenkonzept der Stadt Krefeld übereinstimmen müssen, insbesondere im Bezug auf Größe (max. 3.000m²) und Sortimente.
Zudem ist der angrenzende Hauptbahnhof Knotenpunkt des regionalen Schienenverkehrs und
zentraler Umsteigepunkt der Stadtverkehrslinien, so dass verkehrliche Aspekte eine wesentliche
Rolle spielen werden. Stellplätze für die Mitarbeiter des Verwaltungsgebäudes, evtl. für Taxen,
Kurzzeitparker sowie ein reibungsloser Betrieb der Buslinien sind mit zu berücksichtigen. Hierzu
kann eine Tiefgarage, Parkhaus o.ä. mit Zufahrt vom „Willy-Brandt-Platz“ aus ermöglicht werden.
Weine weitere Grundstückszufahrt von Osten über das angrenzende Gelände der Deutschen
Bahn AG kann ggf. im Planverfahren geklärt werden.
Die Stadt Krefeld hat eine Planung für eine „Bahnpromenade“ erarbeitet. Im Bereich zwischen
Südausgang des Krefelder Hauptbahnhofes und dem Voltaplatz ist daher eine entsprechende
Trasse planungsrechtlich zu sichern.
Planrecht und städtebauliche Rahmenbedingungen
Für den Bereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 524 – Kölner Straße / Hauptbahnhof-Bahnanlage / Ritterfeld / Ritterstraße – . Dieser Bebauungsplan sieht in der zentralen Achse
zwischen Südausgang des Hauptbahnhofes und der „Fabrik Heeder“ ein Baufeldcarree (Kerngebietsfläche, III-geschossig, geschlossene Bebauung, GRZ 0,6, GFZ 1,8) vor, welches allseitig von
Verkehrsflächen umschlossen ist. Die Stichstraße „Willy-Brandt-Platz“, wie sie sich in der Örtlichkeit wiederfindet, wurde abweichen von den Festsetzungen des vg. Bebauungsplanes mittig durch
das oben beschriebene Baufeldcarree gebaut.
Um zu einer wirtschaftlich sinnvollen Bebauung zu beiden Seiten der Stichstraße „Willy-BrandtPlatzes“ zu gelangen, ist die Aufstellung dieses neuen Bebauungsplanes erforderlich. Da dieser
die Voraussetzungen des § 13 a BauGB erfüllt wird er als Bebauungsplan der Innenentwicklung
durchgeführt.
Die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes machen voraussichtlich keine Änderung des
Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erforderlich.
Anlage(n):
(1) B-Plan 822 Plan zum Einleitenden Beschluss
Drucksache 5687/18 -
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5687/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: