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Verwaltungsvorlage (Fortschreibung der Verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2021)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
892 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
30.08.18, 11:48
Aktualisiert
25.01.19, 01:28

Inhalt der Datei

Stadt Krefeld Fortschreibung der Verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Absatz 6 APG NRW für die Jahre 2018-2021 Inhaltsverzeichnis 1. Kurzfassung 2. Einleitung/rechtliche Rahmenbedingungen 3. Verbindliche Bedarfsplanung in Krefeld 4. Elemente der Planung 4.1. Einbeziehung der Kommunalen Pflegeplanung 4.2. Entwicklung der Einwohnerzahl 4.3. Modellrechnungen zum Bedarf an Pflegeplätzen und Bedarfsermittlung 4.4. Auswirkungen der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II 4.5. Angebot an teil- und vollstationären Pflegeplätzen 4.6. Besondere Pflege 5. Zusammenfassende Bewertung 5.1. Gesamträumliche Betrachtung 5.2. Sozialräumliche Betrachtung (Einzugsbereiche) 5.3. Angebot von Einrichtungen der Tagespflege 5.4. Angebot solitärer Kurzzeitpflegeplätze 5.5. Platzbelegung durch Nicht - Krefelder 6. Ergebnis der Planung 6.1. Bisherige Wirkungen der verbindlichen Bedarfsplanung 6.2. Maßnahmen aufgrund der aktuellen Planung 7. Beteiligung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege 8. Umsetzung der Planung und Fortschreibung 9. Anlagen Anlage 1 - Übersicht über die (teil-)stationären Pflegeplätze bis 2021 Anlage 2 - Gesamtübersicht über die Einwohner 80+ sowie den Bestand und Bedarf an teil- und vollstationären Pflegeplätzen nach Stadtteilen und Einzugsbereichen 1 1. Kurzfassung Nach dem grundlegenden Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 16.12.2014, nach § 7 Absatz 6 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) eine verbindliche Bedarfsplanung aufzustellen, ist nunmehr der gesetzlichen Regelung entsprechend, die zur jährlichen Beschlussfassung der verbindlichen Bedarfsplanung verpflichtet, die Fortschreibung dieser Planung für die Jahre 2018-2021 vorzunehmen, durch den Rat der Stadt Krefeld zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen. Die Aktualisierung der verbindlichen Bedarfsplanung erfolgte unter Berücksichtigung der weiterhin gültigen neuesten Modellrechnungen des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), der aktuellen Einwohnerzahlen (Stand 31.12.2017) sowie allen bis jetzt (Stand Juni 2018) bekannten Entwicklungen im Bereich der teil- und vollstationären Einrichtungen. Des Weiteren sind Daten der "Kleinräumigen Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030" eingeflossen. Die neueste Modellrechnung des IT.NRW weist zwar weiterhin eine steigende Gesamtzahl pflegebedürftiger Menschen in Krefeld aus, stellt jedoch eine gegenläufige Entwicklung bei den voll- und teilstationär zu versorgenden Menschen fest. Konkret wird für das Jahr 2021 lediglich ein Bedarf von 2.140 Pflegeplätzen vorausberechnet, für 2030 wird ein Bedarf von 2.400 Plätzen erwartet. Dem gegenüber steht ein aktuelles Platzangebot (Juni 2018) von insgesamt 2.420 Plätzen, davon 2.256 vollstationäre (einschließlich 22 solitäre Kurzzeitpflegeplätze) und 164 teilstationäre Plätze. Unter Einschluss neuer verbindlich abgestimmter Pflegeeinrichtungen, der Einrichtungen, für die Bedarfsbestätigungen ausgestellt wurden sowie unter Berücksichtigung der 2018 zu erwartenden Platzzahlverminderung wegen der Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Einzelzimmerquote ist ab 2021 von einer Platzzahl von 2.729 Plätzen, davon 2.517 vollstationäre (einschließlich 59 solitäre Kurzzeitpflegeplätze) und 212 teilstationäre Plätze, auszugehen (siehe hierzu Anlage 1). Damit ist der prognostizierte Bedarf für die Stadt Krefeld insgesamt deutlich gedeckt. Bei der durchzuführenden sozialräumlichen Betrachtung, bei der benachbarte Stadtteile zu insgesamt acht Einzugsbereichen zusammengefasst werden, ergibt sich auch weiterhin ein deutliches Ungleichgewicht in der Verteilung der vorhandenen Plätze in dem Sinne, dass im Einzugsbereich 1 - Stadtmitte, Cracau, Dießem/Lehmheide doppelt so viele Plätze vorgehalten werden, wie zur Versorgung der dort lebenden Menschen erforderlich wären. Durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere die im Rahmen der VBP 2016-2019 durchgeführte Bedarfsausschreibung, ist es gelungen, in den anderen Einzugsbereichen eine angemessene Bedarfsdeckung zu erreichen bzw. ihr nahe zu kommen. Damit hat die verbindliche Bedarfsplanung bereits nach kurzer Zeit zu gewünschten Ergebnissen geführt. Es konnte nicht nur vermieden werden, dass sich im zentrumsna2 hen Bereich das bestehende Überangebot an Plätzen weiter erhöht hat, vielmehr konnte - insbesondere durch die erfolgreiche Bedarfsausschreibung - für bisher nicht ausreichend versorgte Bereiche im Stadtgebiet ein "Mehr" an wohnortnaher Versorgung gesichert werden. Nach Auswertung aller Parameter ergeben sich folgende Ergebnisse der Planung: Der Bedarf an vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen ist gedeckt, Bedarfsbestätigungen für diese Einrichtungen werden nicht mehr ausgestellt. Der Bedarf an Tagespflegeplätzen ist auch bei Berücksichtigung der sozialräumlichen Aspekte zwischenzeitlich ebenfalls in ausreichendem Umfang gedeckt, so dass auch für diese Einrichtungsform keine Bedarfsbestätigungen mehr auszustellen sind. Dies gilt schließlich auch für solitäre Kurzzeitpflegeplätze. Die zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes, durch die ein von Grund auf veränderter Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt wurde, haben bisher nicht zu nachhaltigen Veränderungen der Nachfrage geführt. Auch in den Folgejahren werden die in diesem Zusammenhang eintretenden Entwicklungen beobachtet. 3 2. Einleitung/rechtliche Rahmenbedingungen Am 16. Oktober 2014 trat das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Kraft. Es bekennt sich deutlich zum Vorrang der ambulanten gegenüber einer vollstationären Versorgung. Darüber hinaus stärkt es den Quartiersbezug der Angebote und bezieht neben den pflegebedürftigen Menschen auch ältere Menschen und Angehörige in die Planungen ein. Wie auch schon im Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen normiert, sind die Kommunen verpflichtet, eine örtliche Planung aufzustellen. Nach § 7 Absatz 1 APG NRW umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte 1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und 3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe, einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen. Eine weitere wichtige Zielsetzung des APG NRW ist es, die kommunale Planungs- und Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Um eine Verpflichtung der Kommunen zu vermeiden, neue und zusätzliche teil- und vollstationäre Kapazitäten in Pflegeeinrichtungen zu finanzieren, obwohl der entsprechende Bedarf vor Ort bereits gedeckt ist, bietet § 7 Absatz 6 APG NRW mit dem Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung eine entsprechende Grundlage: Soll die Planung nach § 7 Absatz 1 APG NRW (örtliche Planung) Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen nach dem APG NRW sein, ist sie jährlich nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen (verbindliche Bedarfsplanung) und öffentlich bekannt zu machen. Die verbindliche Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen und auf der Grundlage nachvollziehbarer Parameter darstellen, ob das Angebot von Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf abdeckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Mit dieser Planung ist die Teilfinanzierung der pflegerischen Infrastruktur verbunden. Eine Förderung betriebsnotwendiger Aufwendungen (Investitionskosten) für neue und zusätzliche Plätze in Pflegeeinrichtungen durch den örtlichen Sozialhilfeträger erfolgt 4 nur, wenn durch diesen eine Bedarfsbestätigung für die entsprechenden Plätze ausgestellt wurde. Entscheidet sich ein Sozialhilfeträger für die Einführung einer verbindlichen Bedarfsplanung, ist diese jährlich auf der Grundlage der aktuellen örtlichen Planung festzustellen und zu beschließen. 3. Verbindliche Bedarfsplanung in Krefeld Die Stadt Krefeld gehörte zu den ersten Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die sich für die Einführung einer verbindlichen Bedarfsplanung entschieden haben. Nachdem hierfür am 16.12.2014 der grundlegende Ratsbeschluss erfolgte, wurde am 26.03.2015 die erste Verbindliche Bedarfsplanung 2015-2018 (VBP 2015-2018) für die Stadt Krefeld durch den Rat beschlossen und am 30.03.2015 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. In diesem Jahr ist die nunmehr die dritte Fortschreibung der Verbindlichen Bedarfsplanung, und zwar für die Jahre 2018-2021 vorzunehmen und zu beschließen. 4. Elemente der Planung Im Folgenden wird auf die Systematik der bisherigen verbindlichen Bedarfsplanungen zurückgegriffen; in diesem Rahmen erfolgt die Darlegung der maßgeblichen Veränderungen. 4.1.Einbeziehung der Kommunalen Pflegeplanung Der gesetzlichen Vorgabe des § 7 Absatz 4 APG NRW entsprechend, wurden inzwischen sowohl die Örtliche Planung zum Stichtag 31.12.2015 als auch die Örtliche Planung zum Stichtag 31.12.2017 fertiggestellt. Letztere ist die Grundlage für die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung. Aus diesem Umstand resultiert auch die zeitliche Verschiebung dieser Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung vom ersten Quartal des Jahres in das dritte Quartal 2018. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, die verbindliche Bedarfsplanung zumindest in den geraden Jahren zusammen mit der örtlichen Planung, die jeweils bezogen auf den 31.12. der ungeraden Jahre zusammenzustellen ist, aufzustellen, und den Entscheidungsgremien parallel vorzulegen. 4.2. Entwicklung der Einwohnerzahl Neben der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung ergeben sich auch durch den Zensus 2011 Änderungen in der Einwohnerzahl Krefelds. Danach liegt die Einwohnerzahl Krefelds um ca. 5.500 unter dem Wert, der sich aus den hier vorgehaltenen Einwohnermeldedaten ergibt (die allerdings auch Personen mit Nebenwohnsitz in Krefeld enthalten). Im Hinblick auf die erhebliche Differenz zwischen 5 den beiden festgestellten Einwohnerzahlen ist die Stadt Krefeld - wie verschiedene andere Kommunen auch - gerichtlich gegen die Feststellungen aus dem Zensus vorgegangen. Die Verfahren sind derzeit noch anhängig. Bis zu einem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens und auch um eine bessere Vergleichbarkeit zu den Werten der früheren Planungen zu ermöglichen, wird im Rahmen dieser Planung weiterhin mit den von der Stadt Krefeld ermittelten Daten gearbeitet. Auch in der vorliegenden Planung wird wieder auf die "Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030" zurückgegriffen. Dieses Werk prognostiziert, ausgehend von der Bevölkerung laut Einwohnermelderegister am 31.12.2014, die Entwicklung der Bevölkerung in den statistischen Bezirken Krefelds jährlich bis 2030. Dabei wird nach Geschlecht und Lebensalter differenziert. Verwendet wurde hierzu das den besonderen Bedürfnissen von Regionalprognosen angepasste Prognosetool SIKURS, das die Fortschreibung des aktuellen Bevölkerungsbestandes in kleinräumiger sowie demografischer Gliederung erstellt, indem es die künftig zu erwartenden natürlichen und wanderungsbedingten Bevölkerungsbewegungen mit dem jeweiligen Ausgangsbestand zu einem Stichtag verrechnet. Nachdem ursprünglich geplant war, bereits nach drei Jahren - also im Jahr 2018 - eine erneute kleinräumige Bevölkerungsprognose aufzustellen, wurde dieses Vorhaben um zwei Jahre verschoben, da die Abweichung der tatsächlichen Entwicklung gegenüber der Prognose unerwartet gering ausfiel. Insbesondere wurden die wegen der Aufgabe von Zweitwohnsitzen gesunkenen Bewohnerzahlen durch einen Bevölkerungsanstieg aufgrund der Flüchtlingssituation kompensiert. Daneben liegen die zum Stichtag 31.12.2017 durch die Abteilung Statistik und Wahlen gelieferten Daten über die aktuelle Wohnbevölkerung Krefelds vor. Für die Altersstruktur in der Gesamtstadt ergibt sich danach folgendes Bild: Stand und Prognose der Einwohnerzahl sowie der Altersstruktur der Einwohner 60+ für die Jahre 2017 - 2030 in absoluten Zahlen und Prozent Jahr Einwohner davon 60 Jahre gesamt und älter 2017 davon 60-69 Jahre davon 70-79 Jahre davon 80 Jahre und älter 233.302 64.827 / 27,8% 27.645 / 11,8% 22.417 / 9,6% 14.765 / 6,3% 2021 234.517 67.979 / 29,0% 30.430 / 13,0% 20.498 / 8,7% 17.051 / 7,3% 2025 232.893 70.697 / 30,4% 33.291 / 14,3% 21.101 / 9,1% 16.305 / 7,0% 2030 230.573 72.949 / 31,6% 34.160 / 14,8% 23.315 / 10,1% 15.474 / 6,7% Quelle: Für 2017: FB 31, Abt. Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2017. Alle anderen Werte: Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030. Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich. Deutlich erkennbar ist, dass sich die Gesamtbevölkerung Krefelds verringern, die Zahl 6 der Personen ab 60 Jahren jedoch steigen wird. Während die Personen ab 60 Jahren derzeit noch einen Anteil von 27,8 % an der Gesamtbevölkerung ausmachen, wird dieser Anteil bis 2021 auf 29,0 % und bis 2030 auf 31,6 % steigen. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass 2030 nur noch etwa 230.500 Menschen in Krefeld leben, sich unter diesen dann aber ca. 8.000 ältere Menschen mehr als heute befinden werden. Eine vergleichbare Entwicklung zeichnet sich auch bei der Personengruppe der ab 80jährigen ab. Diese machen derzeit noch einen Anteil von 6,3 % an der Gesamtbevölkerung aus, der sich bis 2030 auf 6,7 % erhöhen wird. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass 2030 in der Gesamtbevölkerung dann ca. 700 hochaltrige Menschen mehr in Krefeld leben werden als heute. Diese Entwicklung wird bereits innerhalb des Planungszeitraumes spürbar werden. Bezüglich des "kleinen Sprunges" in der Einwohnerzahl zwischen 2017 und 2021 wird auf die entsprechenden Erläuterungen in der VBP 2016-2019 verwiesen (Abmeldung von Zweitwohnsitzen). 4.3. Modellrechnungen zum Bedarf an Pflegeplätzen und Bedarfsermittlung Referenz für die Planung ist weiterhin (s. dazu VBP 2017-2020) die neueste Modellrechnung des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), die auf der Pflegestatistik zum 15.12.2013 beruht und am 06.12.2016 veröffentlicht wurde (entsprechende Modellrechnungen aus den Pflegestatistiken der Jahre 2015 und 2017 konnten durch das IT.NRW bisher nicht zur Verfügung gestellt werden). In dieser Modellrechnung wird für das Jahr 2020 ein Bedarf von 2.100 Pflegeplätzen vorausberechnet, der bis zum Jahr 2025 auf 2.300 Plätz steigen wird. Für das Jahr 2021 ist somit - einen konstanten Anstieg unterstellend - mit einem Bedarf von 2.140 Pflegeplätzen in Krefeld zu rechnen. Darin enthalten ist sowohl der Bedarf an vollstationärer Dauerpflege als auch der Bedarf an solitärer Kurzzeitpflege und Tagespflege. Bei den folgenden Darlegungen werden die so erwarteten (teil-)stationärer Pflege bedürfenden Pflegebedürftigen mit der für deren Versorgung erforderlichen Platzzahl an (teil-)stationären Pflegeplätzen gleichgesetzt. 4.4. Auswirkungen der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II Am 01.01.2017 sind die Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten, durch die ein von Grund auf veränderter Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt wurde. Ziel der gesetzlichen Neuregelung war es, die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso zu berücksichtigen wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Maßstab für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist nicht mehr der Hilfebedarf in 7 Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen. Aus bisher drei Pflegestufen wurden zum 01.01.2017 fünf Pflegegrade. Auch wenn durch die gesetzlich vorgesehenen Überleitungen von bestehenden und festgestellten Pflegestufen in die Pflegegrade zunächst keine nennenswerten Veränderungen in der Pflegestruktur eingetreten sind, sind solche mittelfristig sicher zu erwarten. Inwieweit dies der Fall sein wird, vor allem, welche Auswirkungen dies auf den Umfang der Inanspruchnahme teil- und vollstationärer Pflege haben wird, bleibt zunächst abzuwarten; die Verpflichtung, die verbindliche Bedarfsplanung jährlich aufzustellen, ermöglicht hier ein flexibles Eingehen auf sich abzeichnende Entwicklungen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieser Planung (Juni 2018) kann jedoch festgestellt werden, dass sich keine überdurchschnittlichen Entwicklungen im Hinblick auf die Inanspruchnahme von voll- und teilstationären Plätzen ergeben haben, siehe dazu auch Abschnitte 5.3. und 5.4. 4.5. Angebot an teil- und vollstationären Pflegeplätzen Im Vergleich zur VBP 2017-2020 (insgesamt 2.451 Plätze, davon 2.249 vollstationäre, 42 solitäre Kurzzeit- und 160 Tagespflegeplätze) sind folgende Entwicklungen zu verzeichnen: Das Anna-Deckers-Haus (solitäre Kurzzeitpflege) hat zum 31.08.2017 den Betrieb aufgegeben. Das Integrierte Pflegezentrum Krefeld, mit dem auf der Moerser Straße (Cracau) 65 vollstationäre Dauerpflegeplätze und 27 solitäre Kurzzeitpflegeplätze entstehen werden, steht kurz vor der Eröffnung, die zum 01.10.2018 erfolgen soll. In Bockum sind die Bauarbeiten im Gange, durch die das Altenheim am Tiergarten neben einem Ersatzneubau für das bisherige Gebäude durch Errichtung eines weiteren Gebäudes auf dem vorhandenen Grundstück 45 zusätzliche vollstationäre Plätze schaffen wird. Es werden zwei eigenständige Baukörper/Einrichtungen mit 80 bzw. 60 Plätzen entstehen. Zehn dieser Plätze sind als Ersatz für Plätze bestimmt, die aufgrund der Einzelzimmerquote bei einer anderen Einrichtung dieses Trägers, dem Altenheim Westwall (Karl-Bednarz-Haus) wegfallen werden. Im Laufe der Bauarbeiten wird für das Altenheim am Tiergarten von unterschiedlichen Platzzahlen auszugehen sein. Ab Februar 2017 und einem Teilabriss beträgt die Platzzahl 80 Plätze. Am 01.08.2018 soll das derzeit in Bau befindliche 60-Bettenhaus fertiggestellt werden, der noch 80 Betten umfassende Altbau wird leergezogen und abgerissen. Mit der Fertigstellung des 80Betten Neubaus, die für Anfang 2020 erwartet wird, stehen dann die angestrebten 140 Plätze insgesamt zur Verfügung. Für diese Planung wird in den Jahren 2017 und 2018 mit 80 Plätzen, 2019 mit 60 Plätzen und ab 2020 mit 140 Plätzen gerechnet. 8 Nach dem Abschluss der Bauarbeiten soll das Altenheim Westwall insgesamt aufgegeben werden. Hier wird für das Jahr 2020 der Wegfall der Plätze berücksichtigt. Beim "Pflege- und Kompetenzzentrum", das auf dem ehemaligen BabcockGelände an der Parkstraße in Uerdingen entstehen soll und 70 vollstationäre Dauerpflegeplätze sowie 10 solitäre Kurzzeitpflegeplätze anbieten wird, haben sich weitere Verzögerungen ergeben. Statt des Umbaus des vorhandenen Baukörpers ist nun ein Neubau beabsichtigt; mit einer Aufnahme des Betriebes dürfte somit frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 zu rechnen sein. Am 01.04.2017 hat am Luisenplatz (Cracau) die DMK eine Tagespflege mit 16 Plätzen eröffnet. Die Tagespflege Engel Med (Cracau) mit 12 Plätzen wurde Anfang 2017 eröffnet; die Einrichtung wurde allerdings bereits zum 15.06.2018 wieder geschlossen. Derzeit ist noch nicht geklärt, ob die Tagespflege ggf. von einem anderen Betreiber übernommen und weitergeführt wird; im Rahmen dieser Planung erfolgt bis zu einer abschließenden Klärung keine weitere Berücksichtigung dieser Einrichtung. Die Engel unterwegs GmbH hat das Projekt einer Tagespflege mit 15 Plätzen an der Hardenbergstraße (Cracau) aufgegeben. Auf der Grundlage des Bedarfsausschreibungsverfahrens nach der VBP 2016-2019 waren Bedarfsbestätigungen für zwei vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen und für vier Tagespflegen ausgestellt worden. Der Baubeginn für die von der Casa Reha Unternehmensgruppe in Benrad-Süd geplante vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung mit 80 Plätzen an der Dülkener Straße/Ecke Aldekerker Straße wird sich aufgrund verschiedener unvorhersehbarer, nicht vom Träger zu vertretender Entwicklungen bis Mitte 2019 verzögern, die Inbetriebnahme wird daher voraussichtlich erst Ende 2020 erfolgen. Der Baubeginn für die in der Trägerschaft der Städtischen Seniorenheime an der Hafelsstraße in Fischeln geplante kleinere vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung mit nach neuesten Planungen 32 Plätzen soll nunmehr, ebenfalls nach vom Träger nicht vertretbaren Verzögerungen, im Sommer 2018 erfolgen. Mit der Inbetriebnahme ist daher voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2020 zu rechnen. Für die vier Tagespflegeeinrichtungen gilt folgendes: Die beiden Einrichtungen der Caritas an der Clemensstraße in Fischeln mit Anbindung an den Saassenhof und an der Maria-Sohmannstraße in Traar im Bereich des Landhauses Maria-Schutz befinden sich noch im Planungsstadium. 9 Gleiches gilt für die Tagespflege der Städtischen Seniorenheime mit Anbindung an das Seniorenheim an der Bischofstraße in Oppum. Mit einer Inbetriebnahme dieser drei Einrichtungen ist nicht vor 2020 zu rechnen. Die Tagespflege in Bockum in der Trägerschaft des Krefelder Vereins für Hausund Krankenpflege mit zwölf Plätzen im Haus Schüten/Uerdinger Straße nähert sich der Fertigstellung; mit der Eröffnung ist Ende 2018 zu rechnen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass zum 31.07.2018 die gesetzliche Regelung wirksam wird, nach der auch in bestehenden Einrichtungen 80 % der Zimmer Einzelzimmer sein müssen (§ 47 Absatz 3 Wohn- und Teilhabegesetz). In Krefeld sind derzeit nur noch 29 Zimmer in zwei Einrichtungen betroffen. Da jede Einrichtung die Herbeiführung der 80 %-Quote im Rahmen verschiedener Handlungsoptionen individuell regeln kann, bleibt hier die abschließende Entwicklung noch abzuwarten. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen werden am Ende des hier maßgeblichen Planungszeitraumes, also im Jahr 2021, 2.729 Plätze, davon 2.458 vollstationäre Dauerpflegeplätze, 59 solitäre Kurzzeitpflegeplätze und 212 teilstationäre (Tagespflege) Pflegeplätze zur Verfügung stehen. Insgesamt wird hierzu auf die umfassende Darstellung in der Anlage 1 verwiesen. 10 4.6. Besondere Pflege In diesem Bereich ist ein Anfang gemacht. Mehrere Einrichtungen bieten spezielle Angebote für demenziell veränderte Menschen an, es gibt Angebote für WachkomaPatienten und ein platzmäßig umfangreiches Angebot für "Junge Pflege" entsteht - neben den neu hinzugekommenen Plätzen in der Belia-Seniorenresidenz an der Gutenbergstraße /Blumenstraße - in der Einrichtung auf der Moerser Straße. Belastbare Zahlen aus diesen Bereichen liegen jedoch noch nicht vor, so dass die Entwicklung in diesem Bereich zunächst ebenfalls abzuwarten bleibt. Derzeit wird geprüft, in welchem Umfang ein Bedarf für ältere wohnungslose Pflegebedürftige besteht, die zurzeit in Obdachlosenunterkünften von Stadt, Diakonie und Caritasverband leben. Es soll eventuell ein Wohnheim für diesen Personenkreis entstehen, das auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten ist und von dem Standard der sonstigen Pflegeeinrichtungen abweicht. 5. Zusammenfassende Bewertung 5.1. Gesamträumliche Betrachtung Bereits jetzt, im Juni 2018, stehen einem Bedarf von 2.100 (teil-) stationären Plätzen insgesamt 2.420 Plätze, davon 2.256 vollstationäre und 164 teilstationäre Plätze gegenüber (Überdeckung von 320 Plätzen). Zum Ende des Planungszeitraumes, im Jahr 2021, werden unter Berücksichtigung der unter 4.5. aufgeführten Veränderungen und Realisierung der geplanten Objekte 2.729 Plätze, davon 2.458 vollstationäre Dauerpflegeplätze, 59 solitäre Kurzzeitpflegeplätze und 212 teilstationäre (Tagespflege) Pflegeplätze zur Verfügung stehen bei einem Bedarf von 2.140 Plätzen Damit ergibt sich für das Jahr 2021 eine Überdeckung von 589 Plätzen. Somit ist festzustellen, dass - bezogen auf das Stadtgebiet Krefeld insgesamt - im hier zu bewertenden Zeitraum kein weiterer Bedarf an der Bereitstellung (teil-) stationärer Pflegeplätze besteht. Nach § 7 Absatz 6 Satz 4 APG NRW kann eine Bedarfsdeckung dann angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen Pflege- und Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht und Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang gesichert sind. Dies bedeutet nicht, dass jedes Angebot immer und überall auf Vorrat vorgehalten werden muss. Verfügbar muss eine angemessene Auswahl an Versorgungsangeboten sein, die die gesetzlichen Qualitätsanforderungen gesichert erfüllen. Ebenso bedeutet dies nicht, dass ein Platz in einer bestimmten Einrichtung innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zur Verfügung stehen muss; der Begriff der Verfügbarkeit ist hier abstrakt, bezogen auf die Gesamtheit des Angebotes zu sehen. Im Hinblick auf das im Planungszeitraum durchgängig bestehende erhebliche "Mehr" an Plätzen ist eine Bedarfsdeckung im Sinne des Gesetzes anzunehmen. 11 Im Hinblick auf diese deutliche Überdeckung besteht auch kein Grund zur Besorgnis betreffend möglicher mittelfristiger Entwicklungen durch die Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes. Auch wenn sich langfristig ein deutlich ansteigendes Inanspruchnahmeverhalten bezüglich teil- und vollstationärer Einrichtungen ergeben sollte, ist ein so ausreichendes Platzangebot vorhanden, dass nicht mit einer Gefährdung der Bedarfsdeckung zu rechnen ist. 12 5.2. Sozialräumliche Betrachtung (Einzugsbereiche) Auf der Grundlage der kleinräumigen Bevölkerungsprognose, auf die schon in der VBP 2016-2019 zurückgegriffen wurde, wurde die detaillierte Einschätzung der Bedarfe für die Ausstattung der einzelnen Stadtteile mit Pflegeplätzen aktualisiert. Hierbei wird auf die in den Stadtteilen lebenden hochaltrigen Menschen (80+) abgestellt. Diese machen etwa 65% der Menschen aus, die der stationären Pflege bedürfen und sind damit ein entscheidender Indikator für die erforderliche, wohnortnahe Versorgung. Stand und Prognose der Einwohner 80+ in den Stadtteilen Stadtbezirk 2017 Veränd. Veränd. 2018 2019 2020 2021 2017 zu 2025 2030 2017 zu 2030 2021 Stadtmitte 1.547 590 1.128 1.209 815 632 285 287 406 276 569 1.700 508 114 716 1.765 1.112 1.106 14.765 1.666 631 1.171 1.265 940 690 287 315 442 275 550 1.754 505 123 733 1.827 1.189 1.145 15.508 Kempener Feld / Baackeshof Inrath / Kliedbruch Cracau Dießem / Lehmheide Benrad-Süd Forstwald Benrad-Nord Traar Verberg Gartenstadt Bockum Linn Gellep-Stratum Oppum Fischeln Uerdingen Hüls, einschl. Hülser Berg Stadt Krefeld gesamt 1.741 646 1.197 1.321 992 706 300 340 468 288 541 1.819 510 129 766 1.888 1.247 1.178 16.077 1.809 659 1.225 1.380 1.051 710 316 352 485 312 527 1.909 510 136 796 1.986 1.301 1.233 16.697 1.865 664 1.262 1.411 1.082 714 328 367 494 332 519 1.936 506 140 825 2.034 1.324 1.248 17.051 20,6% 12,5% 11,9% 16,7% 32,8% 13,0% 15,1% 27,9% 21,7% 20,3% -8,8% 13,9% -0,4% 22,8% 15,2% 15,2% 19,1% 12,8% 15,5% 1.848 630 1.236 1.399 1.107 625 285 350 481 322 432 1.864 450 142 749 1.923 1.241 1.221 16.305 1.833 625 1.149 1.343 1.149 538 251 348 462 275 359 1.747 419 159 679 1.728 1.169 1.241 15.474 18,5% 5,9% 1,9% 11,1% 41,0% -14,9% -11,9% 21,3% 13,8% -0,4% -36,9% 2,8% -17,5% 39,5% -5,2% -2,1% 5,1% 12,2% 4,8% Quelle: Für 2017: FB 31, Abteilung Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2017. Alle anderen Werte: Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030. Erkennbar werden aus dieser Darstellung deutliche Veränderungen in der Zahl der Einwohner ab 80 Jahren in den einzelnen Stadtteilen. Kurzfristig, also im zeitlichen Rahmen dieser Planung, ist in Gartenstadt und Linn eine Stagnation der Zunahme der Hochaltrigen erkennbar, während diese Personengruppe insbesondere in den Stadtteilen Dießem/Lehmheide, Benrad-Nord, Verberg und Gellep-Stratum zunimmt. Mittelfristig, also bis 2030, ist in Benrad-Süd, Forstwald, Linn, Oppum und insbesondere Gartenstadt sogar ein Rückgang gegenüber 2016 erkennbar, während sich in Dießem/Lehmheide, Benrad-Nord, und Gellep-Stratum der zuvor beschriebene Trend fortsetzt. Setzt man die Anzahl der Hochaltrigen in den einzelnen Stadtteilen nunmehr ins Ver13 hältnis zu den prognostizierten Bedarfszahlen für die Versorgung der Gesamtstadt mit teil- und vollstationären Heimplätzen ergibt sich folgendes Bild: Bedarf an teil- und vollstationären Heimplätzen in den Stadtteilen Stadtbezirk Stadtmitte Kempener Feld / Baackeshof Inrath / Kliedbruch Cracau Dießem / Lehmheide Benrad-Süd Forstwald Benrad-Nord Traar Verberg Gartenstadt Bockum Linn Gellep-Stratum Oppum Fischeln Uerdingen Hüls, einschl. Hülser Berg Stadt Krefeld gesamt 2017 220 84 160 172 116 90 41 41 58 39 81 242 72 16 102 251 158 157 2100 Veränd. Veränd. 2017 2018 2019 2020 2021 2017 zu 2025 2030 zu 2030 2021 absolut in % 226 85 159 171 127 93 39 43 60 37 74 238 68 17 99 247 161 155 2100 227 84 156 173 130 92 39 44 61 38 71 238 67 17 100 247 163 154 2100 228 83 154 174 132 89 40 44 61 39 66 240 64 17 100 250 164 155 2100 234 83 158 177 136 90 41 46 62 42 65 243 64 18 104 255 166 157 2140 14 -1 -2 5 20 0 1 5 4 2 -16 1 -9 1 2 4 8 -1 40 261 89 174 197 156 88 40 49 68 45 61 263 63 20 106 271 175 172 2300 284 97 178 208 178 83 39 54 72 43 56 271 65 25 105 268 181 192 2400 64 13 18 36 62 -6 -2 13 14 3 -25 29 -7 8 3 17 23 35 300 29,2% 15,5% 11,1% 21,1% 53,7% -7,2% -4,0% 32,2% 24,1% 8,7% -31,2% 12,1% -10,1% 52,1% 3,4% 6,8% 14,6% 22,4% 14,3% Quelle: eigene Berechnung auf der Grundlage der vorhergehenden Tabelle; Pflegebedarf für die Stadt gesamt: IT.NRW, neueste Modellrechnung. Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich. Zu dieser Prognose, die zeitlich weit über den Rahmen der aktuellen verbindlichen Bedarfsplanung hinausgeht, ist noch folgendes anzumerken: Die prognostizierten Bedarfszahlen für die Gesamtstadt basieren auf der unter 4.3. dargelegten neuesten Modellrechnung des IT.NRW. Sie ergeben sich aus dem auch in der vorliegenden Planung verwendeten Szenario, nämlich der konstanten Variante, die ein gleichbleibendes Pflegerisiko unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen unterstellt. Nach dem Szenario "Trendvariante", das von einem Absinken des Pflegerisikos in der Annahme einer zunehmend besseren Gesundheit und damit einem Anstieg der pflegebedürftigkeitsfreien Lebenszeit ausgeht, besteht 2020 ein Bedarf von 1.900, 2025 ein Bedarf von 2.000 und 2030 ein Bedarf von lediglich 2.200 Pflegeplätzen, also ein noch deutlich geringerer Bedarf . Aus Gründen der Vergleichbarkeit bleibt es dabei, dass im Rahmen dieser verbindlichen Bedarfsplanung im Hinblick auf den kurzen Betrachtungszeitraum weiter von der konstanten Variante ausgegangen wird. Wegen der Änderungen des Pflegerechtes (s. Ziffer 4.4.) ist dieses Zahlenwerk allerdings nur bedingt belastbar. Die folgenden Betrachtungen konzentrieren sich, wie bereits in den vorhergehenden verbindlichen Bedarfsplanungen praktiziert, nicht auf einzelne Stadtteile; diese werden vielmehr zu Einzugsbereichen zusammengefasst. 14 Dies entspricht sowohl der durch das APG NRW eröffneten Möglichkeit, Aussagen zum Bedarf auf verschiedene Sozialräume innerhalb einer kreisfreien Stadt zu beziehen als auch dem am 16.12.2014 durch den Rat der Stadt Krefeld erteilten Auftrag, sozialräumliche Bedarfe zu erfassen und auf dieser Ebene Aussagen zur Bedarfsdeckung zu treffen. Sozialräume können, müssen aber nicht Stadtteilen entsprechen. Die gebildeten Einzugsbereiche bestehen (bis auf Bockum) aus zwei oder drei benachbarten Stadtteilen, so dass eine räumliche Verbundenheit gewahrt ist und sie unterteilen das Stadtgebiet zudem auch von der Größe her sinnvoll in kleinere Einheiten. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass zwar grundsätzlich das Ziel einer kleinräumigen, also bezirksbezogenen Versorgung auch im (teil-)stationären Bereich verfolgt werden soll, tatsächlich aber auch bei der hier erfolgten Untergliederung jederzeit eine bezirksnahe Versorgung möglich ist. Auf der folgenden Seite ist eine Karte des Krefelder Stadtgebietes mit der Unterteilung in die Einzugsbereiche dargestellt, verbunden mit einer Übersicht über die verschiedenen Kennzahlen. 15 4 5 6 7 2 1 8 3 Einzugsbereich 1 - Stadtmitte, Cracau, Einwohner davon 80 Bedarf an teil- (erwarteter) Überhang/ im Jahre und und Bestand an teil- Bedarf (-) an teil- Einzugsbe älter vollstationären und und reich, Stand Plätzen vollstationären vollstationären 31.12.2017 2018/2021 Plätzen Plätzen 2018/2021 2018/2021 70.480 3.571 524/547 1.105/1.051 581/504 34.291 2.005 287/288 348/348 61/60 36.501 2.682 380/386 219/343 -161/-43 16.418 1.106 155/157 214/214 59/57 8.572 682 97/104 80/92 -17/-12 6 - Uerdingen, Gartenstadt 25.091 1.681 235/231 175/255 -60/24 7 - Bockum 20.645 1.700 238/243 174/234 -64/-9 21.304 1.338 184/185 180/192 -4/7 233.302 14.765 Dießem/Lehmheide 2 - Inrath/Kliedbruch, Kemp. Feld/Baakeshof, Benrad-Nord 3 - Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald 4 - Hüls, Hülser Berg 5 - Traar, Verberg 8 - Linn, Oppum, GellepStratum Gesamtstadt 2.100/2.140 2.495/2.729 395/589 Quelle: Daten des FB 31, Abt. Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2017, eigene Daten und Berechnungen. Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich. Die als Bestand für 2018 ausgewiesenen Werte beinhalten die Ende des Jahres 2018 zu erwartenden Platzzahlen. 16 Damit hat sich an dem in den bisherigen verbindlichen Bedarfsplanungen festgestellten Ungleichgewicht der Verteilung der bestehenden Plätze im Stadtgebiet grundsätzlich nichts geändert. Auch weiterhin ist im Einzugsbereich 1 - Stadtmitte, Cracau, Dießem/Lehmheide ein deutlicher Überhang zu verzeichnen. Aufgrund der Auswirkungen der verbindlichen Bedarfsplanung hat sich dieser Überhang allerdings nicht weiter erhöht. Vor allem ist durch die steuernde Kraft der verbindlichen Bedarfsplanung - unter der Voraussetzung, dass die geplanten Einrichtungen wie beabsichtigt realisiert werden - nunmehr ein Zustand erreicht, in dem eine auch sozialräumlichen Gesichtspunkten Rechnung tragende Bedarfsdeckung in den Einzugsbereichen 2 - 8 hergestellt oder nahezu hergestellt ist. So ist in den Einzugsbereichen 2 - Inrath/Kliedbruch, Kempener Feld/Baakeshof, Benrad-Nord, 4 - Hüls, Hülser Berg, 6 - Uerdingen, Gartenstadt sowie 8 - Linn, Oppum, Gellep-Stratum, eine leichte Überdeckung des Bedarfs erkennbar (7-60 Plätze), während in den Einzugsbereichen 3 - Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald, 5 - Traar, Verberg und 7 Bockum nur noch eine leichte Unterdeckung des Bedarfs zu verzeichnen ist, die mit 43, zwölf und neun Plätzen jedoch in einem Bereich liegt, der insbesondere vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Überdeckung keinen Handlungsbedarf auslöst. Vor dem Hintergrund der gesunkenen Prognose bezüglich des Bedarfs an voll- und teilstationären Plätzen durch das IT.NRW (siehe dazu Ziffer 4.3. in der VBP 2017-2020) kann nunmehr trotz der weiterhin bestehenden Unsicherheit über die Entwicklung des Bedarfes nach der unter 4.4. erläuterten Änderung des Pflegerechtes davon ausgegangen werden, dass der Bedarf an voll- und teilstationären Plätzen in Krefeld zumindest mittelfristig gedeckt ist, ohne dass es noch weiterer Plätze bedarf. 17 5.3. Angebot von Einrichtungen der Tagespflege Aus den unter 4.5. gemachten Ausführungen (s. außerdem Anlage 1) ergibt sich, dass das Angebot an Tagespflegeplätzen weiterhin steigen wird. Bis zum Ende des Jahres 2018 ist mit dem Vorhandensein von 176 Plätzen zu rechnen, voraussichtlich im Jahr 2020 wird dieser Wert auf 212 Plätze steigen. Bis auf einen leichten Rückgang im Jahr 2014 ist weiterhin eine zunehmende Nachfrage nach diesem Angebot festzustellen. So wurden 2017 in den Krefelder Tagespflegeeinrichtungen 31.031 Pflegetage für Krefelder Bürger verzeichnet, nach 20.079 Pflegetagen 2013, 19.155 Pflegetagen 2014 23.375 Pflegetagen 2015 und 26.144 Pflegetagen 2016 (Quelle: eigene Berechnungen). Anders als bei der Kurzzeitpflege (siehe Ziffer 5.4.) ist die Tagespflege überwiegend wohnortnah, das heißt, nur etwa 5 % der Pflegetage Krefelder Bürger in der Tagespflege werden außerhalb Krefelds in Anspruch genommen. Es gibt wenige Quellen, in denen Berechnungsschemata zur Ermittlung des Bedarfs an Tagespflegeplätzen ausgeführt werden1. Unter Nutzung dieser Quellen, die den Bedarf regelmäßig an der Stärke verschiedener Altersgruppen festmachen, ergibt sich aufgrund der vorhandenen Altersstruktur für Krefeld eine Spannbreite von 127-176 Tagespflegeplätzen (unter Nichtberücksichtigung des deutlich aus diesem Bereich herausfallenden Höchstwertes). Mit einem Angebot von zukünftig 212 Plätzen ist der Bedarf damit deutlich gedeckt. Auch hier gilt diese Betrachtungsweise auf die Gesamtstadt bezogen. Aber auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Aspekte ist im Hinblick auf die aufgrund der Bedarfsausschreibung entsprechend der VBP 2016-2019 in Bau bzw. in Planung befindlichen Einrichtungen der Bedarf an wohnortnahen Tagespflegen gedeckt, siehe dazu die näheren Ausführungen unter Ziffer 5.3. der VBP 2017-2020. I - Örtliche Planung/ verbindliche Bedarfsplanung des Kreises Heinsberg 2015-2018 a) mit Hinweis auf gängige Versorgungsquoten von einem Tagespflegeplatz pro 290-400 Einwohner im Alter von 65 Jahren und älter [entspricht für Krefeld für 2021 einem Bedarf von ca. 127 - ca. 176 Plätzen] und b) mit dem eigenen (auf der Änderung gesetzlicher Vorgaben und einem erwarteten Paradigmenwechsel im Pflegebereich beruhenden) Ansatz ein Tagespflegeplatz pro 130 Einwohner im Alter von 65 Jahren und älter [ca. 392 Plätze]. II - Seniorenpflegebedarfsplan der Stadt Aschaffenburg 2011 mit zwei Ansätzen a) 0,25% der Einwohner im Alter von 65 Jahren und älter [ca.127 Plätze] b) 0,5% der Einwohner im Alter von 75 Jahren und älter [ca.131 Plätze]. 1 18 5.4. Angebot solitärer Kurzzeitpflegeplätze Die Anzahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze ist von 32 auf 42 im Jahr 2016 gestiegen, ab September 2017 kurzfristig auf 22 gesunken und wird ab Oktober 2018 auf 49 und ab 2020 auf 59 Plätze steigen (s. hierzu auch oben 4.5. sowie Anlage 1). Die Zahl der in den Pflegeheimen ausgewiesenen eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze liegt zurzeit bei 179. Diese erhebliche Zunahme gegenüber der Verbindlichen Bedarfsplanung 2017-2020 (127 Plätze) beruht auf einer 2017 im Hinblick auf die absehbare Schließung des Anna Deckers-Hauses erfolgten Initiative der Stadt Krefeld mit dem Ziel, die Versorgung auch unter Berücksichtigung dieses erheblichen Verlustes an Plätzen zu sichern. Generell muss jedoch berücksichtigt werden, dass diese Angebote keine konstante Größe darstellen, sondern vielmehr häufig als Dauerpflegeplätze genutzt werden. Es stehen damit zum Ende des Planungszeitraumes bis zu 179 + 59 = 236 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Die verschiedenen Berechnungsmodelle2 für den Platzbedarf an Kurzzeitpflegeplätzen in Krefeld ergeben für das Jahr 2021 einen Bedarf von 66-157 Plätzen. Die Auslastung der Kurzzeitpflegeplätze, insbesondere auch was die Unterscheidung zwischen eingestreuten und solitären Plätzen angeht, ist ohne nähere Abfragen nicht darstellbar. In Krefelder Einrichtungen waren 2013 insgesamt 17.408 Pflegetage Krefelder Bürger im Bereich der Kurzzeitpflege zu verzeichnen, 2014 16.328 Pflegetage; 2015 wurden 18.453, 2016 18.762 und 2017 schließlich 20.822 Pflegetage in Anspruch genommen. Insgesamt, das heißt einschließlich auswärtiger Unterbringungen, haben Krefelder insgesamt 24.582 Kurzzeitpflegetage in Anspruch genommen. (Quelle: eigene Berechnungen). Ein nennenswerter Anteil der von Krefelder Bürgern in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege erfolgt somit in Einrichtungen außerhalb Krefelds (etwa 15-20 %). Jedenfalls kann die Aussage getroffen werden, dass 2017 für die Krefelder Pflegebedürftigen einschließlich derer, die in auswärtigen Einrichtungen untergebracht waren und eine (nicht realistische) Auslastung von 100 % für einen Pflegeplatz unterstellend, I - Örtliche Planung/ verbindliche Bedarfsplanung des Kreises Heinsberg 2015-2018 mit 2 Ansätzen a) 2,5 Plätze je 1000 Einwohner im Alter von 75 Jahren und älter [ca. 66 Plätze] und b) zur Sicherstellung des Angebots in nachfrageintensiven Zeiten 2,5 Plätze je 1000 Einwohner im Alter von 65 Jahren und älter [ca. 127 Plätze]. II - Seniorenpflegebedarfsplan der Stadt Aschaffenburg 2011 ebenfalls mit zwei Ansätzen a) Für die Berechnung des Bedarfs nach Hartmann wird die Bevölkerungsgruppe der über 80jährigen herangezogen. Von ihr werden 6 Prozent ermittelt, die durch die mittlere Personenzahl pro Pflegeplatz in der Kurzzeitpflege (Durchschnitt: 8,5 Personen pro Pflegeplatz und Jahr) geteilt werden [ca. 120 Plätze]. b) Indexwertmethode von Naegele, wonach sich der Bedarf mit 0,6 Prozent der über 75jährigen bestimmt [ca. 157 Plätze]. 2 19 circa 68 Kurzzeitpflegeplätze in Krefeld erforderlich gewesen wären. Generell ist auch bei der Kurzzeitpflege ein steigender Bedarf erkennbar, der wegen der Unsicherheit zu Aussagen über die Inanspruchnahme eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze nicht kleinräumlich zuzuordnen und aus demselben Grund auch nicht zahlenmäßig auf die Einzugsbereiche bezogen konkret darstellbar ist. Unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der am Ende des aktuellen Planungszeitraumes bestehenden solitären Kurzzeitpflegeplätze, die für sich allein betrachtet bereits ausreichen, den überwiegenden Teil der nach Kurzzeitpflege Nachfragenden aufzunehmen, besteht derzeit kein Bedarf an weiteren Kurzzeitpflegeplätzen. Im konkreten Einzelfall mag dennoch der subjektive Eindruck eines Bedarfes entstehen können. Weder unter statistischen noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kann es aber Ziel der Planung sein, das Angebot an Plätzen auf die Nachfrage zu Spitzenzeiten, wie z. B. den Sommerferien, auszurichten. 5.5. Platzbelegung durch Nicht-Krefelder Schließlich ist ein höherer Bedarf an teil- und vollstationären Pflegeplätzen wegen des Umstandes, dass die Krefelder Einrichtungen auch über die Stadtgrenzen hinaus Pflegebedürftige anziehen, nicht zu erkennen. So wies die Kommunale Pflegeplanung 2008/2009 für Personen, die vor der Heimaufnahme außerhalb Krefelds wohnten, einen Anteil von ca. 13 %, die Kommunale Pflegeplanung 2011/2012 einen Anteil von 13,8 % aus. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass lediglich knapp 300 Plätze von Nicht-Krefeldern belegt werden. Dies wurde auch durch eine Umfrage bei den Krefelder Einrichtungen im August 2015 bestätigt, bei der insgesamt 259 Personen (12,3 %) angegeben wurden, die vor der Heimaufnahme nicht in Krefeld wohnten. Nach einer Umfrage im Mai 2018 waren es 239 Personen (10,7 %). Zudem wählen auch Krefelder Bürger aus den verschiedensten Gründen eine Einrichtung außerhalb Krefelds. Eine Auswertung (eigene Daten des Fachbereiches Soziales, Senioren und Wohnen, Stand Dezember 2015) hat ergeben, dass 258 Personen, die zuvor in Krefeld wohnten, Hilfe zur Pflege in auswärtigen Einrichtungen beziehen; davon ausgehend, dass etwa die Hälfte aller Heimbewohner auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen angewiesen ist, dürften etwa 500 Krefelder in Einrichtungen außerhalb Krefelds leben. 20 6. Ergebnis der Planung 6.1. Bisherige Wirkungen der verbindlichen Bedarfsplanung Sinn und Zweck der verbindlichen Bedarfsplanung ist es, die kommunale Planungsund Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Zum einen soll eine Verpflichtung der Kommunen vermieden werden, neue und zusätzliche teil- und vollstationäre Kapazitäten in Pflegeeinrichtungen zu finanzieren, obwohl der entsprechende Bedarf vor Ort bereits gedeckt ist. Zum anderen gibt die verbindliche Bedarfsplanung den Kommunen die Möglichkeit, beim Bestehen von Bedarfen durch das Instrument der Bedarfsausschreibung aktiv auf den Bau von weiteren Einrichtungen, auch unter Berücksichtigung sozialräumlicher Gesichtspunkte, hinzuwirken. Beide Aspekte konnten in Krefeld positiv umgesetzt werden. Es konnte nicht nur vermieden werden, dass sich im zentrumsnahen Bereich das bestehende Überangebot an Plätzen weiter erhöht, vielmehr konnte - insbesondere durch die erfolgreiche Bedarfsausschreibung auf der Grundlage der VBP 2016-2019 - für bisher nicht ausreichend versorgte Bereiche im Stadtgebiet ein "Mehr" an wohnortnaher Versorgung gesichert werden. Damit hat die verbindliche Bedarfsplanung zu gewünschten Ergebnissen geführt und kann daher als ein erfolgreiches Planungswerkzeug für die Stadt Krefeld angesehen werden. 6.2. Maßnahmen aufgrund der aktuellen Planung Bezogen auf die Stadt Krefeld insgesamt ist der Bedarf an teil- und vollstationären Pflegeplätzen gedeckt. Inzwischen gilt dies auch nahezu vollständig unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Bedarfe, auch wenn festzustellen bleibt, dass sich bei einigen der in Planung befindlichen Projekte durchaus nennenswerte Verzögerungen bei der Fertigstellung ergeben werden (siehe Ziffer 4.5.); allerdings ist auch nicht abzusehen, dass eines dieser Projekte grundsätzlich in Frage stehen könnte Im Hinblick auf die in den Modellrechnungen des IT.NRW erwartete Abflachung des Bedarfes an stationärer Versorgung und der zum Ende des Planungszeitraumes dieser verbindlichen Bedarfsplanung bestehenden Ausstattung mit Plätzen sowie unter Berücksichtigung eines derzeit jedenfalls nicht erkennbaren nennenswerten Effektes des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes ist der zu erwartende Bedarf sogar mittelfristig gedeckt. Es besteht somit unter keinem Gesichtspunkt ein Bedarf an teil- oder vollstationären Pflegeplätzen, so dass insgesamt auch weiterhin keine Bedarfsbestätigungen ausgestellt werden. 21 7. Beteiligung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege Voraussetzung für den Beschluss der verbindlichen Bedarfsplanung durch die kommunale Vertretungskörperschaft ist nach § 7 Absatz 6 APG NRW die Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege. Diese Beratung erfolgte in der Sitzung am 09.08.2018. 8. Umsetzung der Planung und Fortschreibung Insbesondere als Ergebnis der Bedarfsausschreibung auf der Grundlage der VBP 20162019 sind verschiedene Projekte geplant. Hier wird zu beobachten sein, ob sich aus den Planungen heraus schließlich auch tatsächlich die Realisierung der einzelnen Objekte ergibt. Auch die Entwicklung bei der Inanspruchnahme von Tages- und Kurzzeitpflege wird weiterhin im Auge behalten. Ebenso wird beobachtet werden, ob es aus dem Bereich der besonderen Pflege Ansatzpunkte gibt, die ein planerisches Tätigwerden erfordern. 22 9. Anlagen Anlage 1: Übersicht über die (teil-)stationären Pflegeplätze bis 2021 teil- und vollstationäre Pflegeplätze in Krefeld (teil-) stationäre Pflegeeinrichtung Stadtbezirk VP 2017 2018 2019 2020 sol. KZP sol. KZP sol. KZP sol. KZP TP VP VP VP Stadtmitte 54 54 54 0 0 Pauly-Stiftung, Weberstraße Stadtmitte 117 117 117 117 117 Kursana Residenz, Hansastraße Stadtmitte 78 Hansa-Haus (m. Caritas Kurzzeitpflege), Am Hauptbahnhof Stadtmitte Stadtmitte 90 Stadtmitte 64 Seniorenresidenz "Am Bismarckviertel", Uerdinger Straße 78 12 90 14 80 101 sol. KZP VP Altenheim Westwall (Karl-Bednarz-Haus) Tagespflege Heilig Geist, Alter Deutscher Ring 101 TP Stadtmitte Belia Hausgemeinschaften, Blumenstraße Tagespflege Vergiss-mein-nicht, Geldernsche Straße 101 TP Seniorenheim St. Josef, Tannenstraße Belia Seniorenresidenz, Blumenstraße 101 TP 2021 78 12 90 14 80 64 78 12 90 14 80 64 78 12 90 14 80 64 Stadtmitte 15 15 15 15 24 24 24 24 55 55 55 Cracau Tagespflege Engelmed, Uerdinger Straße Cracau 12 12 DMK-Tagespflege (Philadelphiastraße) Cracau 13 13 13 13 DMK-Tagespflege (Luisenplatz) Cracau 16 16 16 16 Gösta-Blomberg-Haus, Voltastraße Dießem/Lehmheide 63 Marienheim, Johannesplatz Dießem/Lehmheide 100 Gerhard-Tersteegen-Haus, Virchowstraße Dießem/Lehmheide 104 Gerd-Terst.Haus (Wachkoma), Virchowstraße Alexianer Tagespflege, Oberdießemer Straße Dießem/Lehmheide Dießem/Lehmheide 16 Gesamt Inrath/Kliedbruch Cornelius-de-Greiff-Stift, Mengelbergstraße Kempener Feld 84 Seniorenresidenz BELLINI, Am Schirkeshof Pflege Optimal, Krützpoort Benrad-Nord Benrad-Nord 80 Einzugsber. Inrath/Kliedbr., Kemp. Feld/Baakeshof, Benrad-Nord 158 958 12 158 26 59 Saassenhof, Clemensstraße Caritas Tagespflege Clemensstraße (X) Fischeln Fischeln 80 80 Haus Raphael, Am Dreifaltigkeitskloster Städt Seniorenheime Hafelsstraße (X) Fischeln Fischeln 80 80 12 158 219 0 Fischers-Meyser-Stift, Am Beckshof Hüls 80 Lazarus Haus, Kempener Straße Bonhoeffer-Haus, Hölschen Dyk Hüls Hüls 29 80 189 10 10 15 80 15 29 80 189 0 80 26 14 322 26 348 59 59 80 80 80 80 80 32 219 10 10 0 15 80 15 29 80 189 10 10 12 80 32 331 12 331 343 15 80 15 29 80 189 10 10 80 12 343 15 80 15 29 80 189 214 214 15 10 10 0 80 0 80 80 0 80 80 Uerdingen 80 80 80 80 Uerdingen Uerdingen 80 80 80 80 70 Gartenstadt 15 160 0 15 15 160 175 Gesamt 0 15 160 Bockum 82 82 Altenheim am Tiergarten (X zum Teil), Rote-Kreuz-Straße Tagespflege Krefelder Verein, Uerdinger Straße(X) Bockum Bockum 80 80 0 0 12 80 10 230 10 70 10 230 10 15 82 140 12 140 12 222 12 12 222 234 154 12 234 90 90 90 90 90 90 90 90 90 90 12 180 0 180 180 Gesamt 2234 Erläuterungen VP = vollstationäre Pflegeplätze sol. KZP = solitäre Kurzzeitpflegeplätze TP = Tagespflegeplätze (X) = in Bau/ in Planung Platzzahlen ab 2018 bei Gösta-Blomberg-Haus und Marienheim unter Berücksichtigung der theoretischen Platzzahlenverringerung zur Erreichung der 80%Quote 23 22 2432 0 180 180 176 2270 49 2507 0 180 188 2250 49 2475 12 12 180 192 180 176 2458 15 255 255 12 174 15 82 142 12 92 15 175 60 162 162 Gesamt 15 82 12 162 12 80 80 15 175 Altenheim Wilhelmshof, Wilhelmshofallee 12 92 80 15 214 80 Kunigundenheim, Heinrich-Theissen-Straße Summe VP/sol.KZP/TP Gesamtsumme 12 84 322 Haus im Park, Zeppelinstraße Einzugsbereich Linn, Oppum, Gellep-Stratum 1051 12 80 Linn 158 39 108 14 219 80 80 Seniorenheim Bischofstraße Oppum Städt. Seniorenheime, Tagespflege Oppum(X), Bischofstraße Oppum 12 80 214 80 Gesamt Städt. Seniorenheim Linn, Quartelkämpchen 904 80 219 214 Gesamt Einzugsbereich Bockum 12 108 348 59 219 219 Einzugsbereich Uerdingen, Gartenstadt 39 80 26 14 12 Gesamt Pflegekompetenzzentrum "Parkstraße" (X) Tagespflege am Insterburger Platz 104 16 14 348 59 14 84 322 16 1051 80 348 Benrad-Süd 904 1105 26 13 12 108 84 322 Benrad-Süd Einzugsbereich Traar, Verberg 158 39 27 84 104 16 14 Casa Reha (X), Dülkener Straße Traar Traar 12 80 Seniorenheim Gatherhof, Ibelskathweg Landhaus Maria-Schutz, Maria-Sohmann-Straße Tagespflege Caritas (X), Maria-Sohmann-Straße 958 24 50 12 120 1117 348 Einzugsbereich Hüls, Hülser Berg 39 84 322 14 15 65 84 104 16 14 Gesamt Einzugsbereich Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald 14 27 50 12 120 65 84 104 16 12 27 50 84 14 1054 Senioren-Zentrum-Krefeld (SZK), Wilmendyk 65 50 12 922 Einzugsbereich Stadtmitte, Cracau, Dießem/Lehmheide 27 14 55 Integriertes Pflegezentrum Krefeld, Moerser Straße 65 12 80 64 Stadtmitte Cracau 55 TP 101 59 2729 12 192 212 2458 59 212 2729 Anlage 2 - Gesamtübersicht über die Einwohner 80+ sowie den Bestand und Bedarf an teil- und vollstationären Pflegeplätzen nach Stadtteilen und Einzugsbereichen Gesamtübersicht Einwohner 80+ sowie Bestand und Bedarf an teilund vollstationären Pflegeplätzen nach Stadtteilen und Einzugsbereichen Stadtmitte Cracau Dießem / Lehmheide Einzugsbereich gesamt Kempener Feld / Baackesh. Inrath / Kliedbruch Benrad-Nord Einzugsbereich gesamt Benrad-Süd Forstwald Fischeln Einzugsbereich gesamt Hüls, einschl. Hülser Berg Traar Verberg Einzugsbereich gesamt Gartenstadt Uerdingen Einzugsbereich gesamt Bockum Linn Gellep-Stratum Oppum Einzugsbereich gesamt Stadt Krefeld gesamt 2017 Einw. 80+ 1.547 1.209 815 3.571 590 1.128 287 2.005 632 285 1.765 2.682 1.106 406 276 682 569 1.112 1.681 1.700 508 114 716 1.338 14.765 Bestand an Plätzen 649 96 309 1.054 84 170 94 348 59 160 219 214 80 80 15 160 175 162 90 90 180 2.432 2021 Bedarf an Plätzen Überd./ Unterd.(-) 220 172 116 508 84 160 41 285 90 41 251 381 157 58 39 97 81 158 239 242 72 16 102 190 2.100 Einw. 80+ Veränd. Einw. 80+ gegenüber 2017 1.865 1.411 1.082 4.358 664 1.262 367 2.293 714 328 2.034 3.076 1.248 494 332 826 519 1.324 1.843 1.936 506 140 825 1.471 17.051 +318 +202 +267 +787 +74 +134 +80 +288 +82 +43 +269 +394 +142 +88 +56 +144 -50 +212 +162 +236 -2 +26 +109 +133 +2.286 429 -76 193 546 0 10 53 63 -31 -41 -91 -162 57 22 -39 -17 -66 2 -64 -80 18 -16 -12 -10 332 Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich. 24 Bestand an Plätzen 595 176 280 1.051 84 170 94 348 139 204 343 214 92 92 15 240 255 234 90 102 192 2.729 Bedarf an Plätzen 234 177 136 547 83 158 46 288 90 41 255 386 157 62 42 104 65 166 231 243 64 18 104 185 2.140 Überd./ Unterd.(-) 361 -1 144 504 1 12 48 60 49 -41 -51 -43 57 30 -42 -12 -50 74 24 -9 26 -18 -2 7 589