Daten
Kommune
Krefeld
Größe
892 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
30.08.18, 11:48
Aktualisiert
25.01.19, 01:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Krefeld
Fortschreibung der Verbindlichen Bedarfsplanung
nach § 7 Absatz 6 APG NRW für die Jahre 2018-2021
Inhaltsverzeichnis
1. Kurzfassung
2. Einleitung/rechtliche Rahmenbedingungen
3. Verbindliche Bedarfsplanung in Krefeld
4. Elemente der Planung
4.1. Einbeziehung der Kommunalen Pflegeplanung
4.2. Entwicklung der Einwohnerzahl
4.3. Modellrechnungen zum Bedarf an Pflegeplätzen und Bedarfsermittlung
4.4. Auswirkungen der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II
4.5. Angebot an teil- und vollstationären Pflegeplätzen
4.6. Besondere Pflege
5. Zusammenfassende Bewertung
5.1. Gesamträumliche Betrachtung
5.2. Sozialräumliche Betrachtung (Einzugsbereiche)
5.3. Angebot von Einrichtungen der Tagespflege
5.4. Angebot solitärer Kurzzeitpflegeplätze
5.5. Platzbelegung durch Nicht - Krefelder
6. Ergebnis der Planung
6.1. Bisherige Wirkungen der verbindlichen Bedarfsplanung
6.2. Maßnahmen aufgrund der aktuellen Planung
7. Beteiligung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege
8. Umsetzung der Planung und Fortschreibung
9. Anlagen
Anlage 1 - Übersicht über die (teil-)stationären Pflegeplätze bis 2021
Anlage 2 - Gesamtübersicht über die Einwohner 80+ sowie den Bestand und Bedarf
an teil- und vollstationären Pflegeplätzen nach Stadtteilen und Einzugsbereichen
1
1. Kurzfassung
Nach dem grundlegenden Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 16.12.2014, nach
§ 7 Absatz 6 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) eine verbindliche
Bedarfsplanung aufzustellen, ist nunmehr der gesetzlichen Regelung entsprechend,
die zur jährlichen Beschlussfassung der verbindlichen Bedarfsplanung verpflichtet, die
Fortschreibung dieser Planung für die Jahre 2018-2021 vorzunehmen, durch den Rat
der Stadt Krefeld zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen.
Die Aktualisierung der verbindlichen Bedarfsplanung erfolgte unter Berücksichtigung
der weiterhin gültigen neuesten Modellrechnungen des Landesbetriebes Information
und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), der aktuellen Einwohnerzahlen (Stand
31.12.2017) sowie allen bis jetzt (Stand Juni 2018) bekannten Entwicklungen im Bereich der teil- und vollstationären Einrichtungen.
Des Weiteren sind Daten der "Kleinräumigen Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030" eingeflossen.
Die neueste Modellrechnung des IT.NRW weist zwar weiterhin eine steigende Gesamtzahl pflegebedürftiger Menschen in Krefeld aus, stellt jedoch eine gegenläufige Entwicklung bei den voll- und teilstationär zu versorgenden Menschen fest. Konkret wird
für das Jahr 2021 lediglich ein Bedarf von 2.140 Pflegeplätzen vorausberechnet, für
2030 wird ein Bedarf von 2.400 Plätzen erwartet.
Dem gegenüber steht ein aktuelles Platzangebot (Juni 2018) von insgesamt 2.420 Plätzen, davon 2.256 vollstationäre (einschließlich 22 solitäre Kurzzeitpflegeplätze) und
164 teilstationäre Plätze. Unter Einschluss neuer verbindlich abgestimmter Pflegeeinrichtungen, der Einrichtungen, für die Bedarfsbestätigungen ausgestellt wurden sowie
unter Berücksichtigung der 2018 zu erwartenden Platzzahlverminderung wegen der
Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Einzelzimmerquote ist ab 2021 von einer
Platzzahl von 2.729 Plätzen, davon 2.517 vollstationäre (einschließlich 59 solitäre
Kurzzeitpflegeplätze) und 212 teilstationäre Plätze, auszugehen (siehe hierzu Anlage 1).
Damit ist der prognostizierte Bedarf für die Stadt Krefeld insgesamt deutlich gedeckt.
Bei der durchzuführenden sozialräumlichen Betrachtung, bei der benachbarte Stadtteile zu insgesamt acht Einzugsbereichen zusammengefasst werden, ergibt sich auch weiterhin ein deutliches Ungleichgewicht in der Verteilung der vorhandenen Plätze in dem
Sinne, dass im Einzugsbereich 1 - Stadtmitte, Cracau, Dießem/Lehmheide doppelt so
viele Plätze vorgehalten werden, wie zur Versorgung der dort lebenden Menschen erforderlich wären.
Durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere die im Rahmen der VBP 2016-2019
durchgeführte Bedarfsausschreibung, ist es gelungen, in den anderen Einzugsbereichen eine angemessene Bedarfsdeckung zu erreichen bzw. ihr nahe zu kommen.
Damit hat die verbindliche Bedarfsplanung bereits nach kurzer Zeit zu gewünschten
Ergebnissen geführt. Es konnte nicht nur vermieden werden, dass sich im zentrumsna2
hen Bereich das bestehende Überangebot an Plätzen weiter erhöht hat, vielmehr konnte - insbesondere durch die erfolgreiche Bedarfsausschreibung - für bisher nicht ausreichend versorgte Bereiche im Stadtgebiet ein "Mehr" an wohnortnaher Versorgung
gesichert werden.
Nach Auswertung aller Parameter ergeben sich folgende Ergebnisse der Planung:
Der Bedarf an vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen ist gedeckt, Bedarfsbestätigungen für diese Einrichtungen werden nicht mehr ausgestellt.
Der Bedarf an Tagespflegeplätzen ist auch bei Berücksichtigung der sozialräumlichen
Aspekte zwischenzeitlich ebenfalls in ausreichendem Umfang gedeckt, so dass auch
für diese Einrichtungsform keine Bedarfsbestätigungen mehr auszustellen sind.
Dies gilt schließlich auch für solitäre Kurzzeitpflegeplätze.
Die zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes, durch die ein von Grund auf veränderter Pflegebedürftigkeitsbegriff
umgesetzt wurde, haben bisher nicht zu nachhaltigen Veränderungen der Nachfrage
geführt.
Auch in den Folgejahren werden die in diesem Zusammenhang eintretenden Entwicklungen beobachtet.
3
2. Einleitung/rechtliche Rahmenbedingungen
Am 16. Oktober 2014 trat das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
in Kraft.
Es bekennt sich deutlich zum Vorrang der ambulanten gegenüber einer vollstationären
Versorgung. Darüber hinaus stärkt es den Quartiersbezug der Angebote und bezieht
neben den pflegebedürftigen Menschen auch ältere Menschen und Angehörige in die
Planungen ein.
Wie auch schon im Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen normiert, sind die Kommunen verpflichtet, eine örtliche Planung aufzustellen.
Nach § 7 Absatz 1 APG NRW umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte
1. die Bestandsaufnahme der Angebote,
2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und
3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.
Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe,
einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven
und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen.
Eine weitere wichtige Zielsetzung des APG NRW ist es, die kommunale Planungs- und
Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur nachhaltig zu stärken.
Um eine Verpflichtung der Kommunen zu vermeiden, neue und zusätzliche teil- und
vollstationäre Kapazitäten in Pflegeeinrichtungen zu finanzieren, obwohl der entsprechende Bedarf vor Ort bereits gedeckt ist, bietet § 7 Absatz 6 APG NRW mit dem Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung eine entsprechende Grundlage:
Soll die Planung nach § 7 Absatz 1 APG NRW (örtliche Planung) Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder
vollstationärer Pflegeeinrichtungen nach dem APG NRW sein, ist sie jährlich nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen (verbindliche Bedarfsplanung) und öffentlich bekannt zu
machen.
Die verbindliche Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen und auf der Grundlage nachvollziehbarer Parameter darstellen, ob das Angebot von Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf abdeckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich
sind.
Mit dieser Planung ist die Teilfinanzierung der pflegerischen Infrastruktur verbunden.
Eine Förderung betriebsnotwendiger Aufwendungen (Investitionskosten) für neue und
zusätzliche Plätze in Pflegeeinrichtungen durch den örtlichen Sozialhilfeträger erfolgt
4
nur, wenn durch diesen eine Bedarfsbestätigung für die entsprechenden Plätze ausgestellt wurde.
Entscheidet sich ein Sozialhilfeträger für die Einführung einer verbindlichen Bedarfsplanung, ist diese jährlich auf der Grundlage der aktuellen örtlichen Planung festzustellen und zu beschließen.
3. Verbindliche Bedarfsplanung in Krefeld
Die Stadt Krefeld gehörte zu den ersten Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die sich für
die Einführung einer verbindlichen Bedarfsplanung entschieden haben.
Nachdem hierfür am 16.12.2014 der grundlegende Ratsbeschluss erfolgte, wurde am
26.03.2015 die erste Verbindliche Bedarfsplanung 2015-2018 (VBP 2015-2018) für die
Stadt Krefeld durch den Rat beschlossen und am 30.03.2015 im Amtsblatt öffentlich
bekannt gemacht.
In diesem Jahr ist die nunmehr die dritte Fortschreibung der Verbindlichen Bedarfsplanung, und zwar für die Jahre 2018-2021 vorzunehmen und zu beschließen.
4. Elemente der Planung
Im Folgenden wird auf die Systematik der bisherigen verbindlichen Bedarfsplanungen
zurückgegriffen; in diesem Rahmen erfolgt die Darlegung der maßgeblichen Veränderungen.
4.1.Einbeziehung der Kommunalen Pflegeplanung
Der gesetzlichen Vorgabe des § 7 Absatz 4 APG NRW entsprechend, wurden inzwischen
sowohl die Örtliche Planung zum Stichtag 31.12.2015 als auch die Örtliche Planung
zum Stichtag 31.12.2017 fertiggestellt. Letztere ist die Grundlage für die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung.
Aus diesem Umstand resultiert auch die zeitliche Verschiebung dieser Fortschreibung
der verbindlichen Bedarfsplanung vom ersten Quartal des Jahres in das dritte Quartal
2018. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, die verbindliche Bedarfsplanung
zumindest in den geraden Jahren zusammen mit der örtlichen Planung, die jeweils bezogen auf den 31.12. der ungeraden Jahre zusammenzustellen ist, aufzustellen, und
den Entscheidungsgremien parallel vorzulegen.
4.2. Entwicklung der Einwohnerzahl
Neben der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung ergeben sich auch durch den Zensus
2011 Änderungen in der Einwohnerzahl Krefelds.
Danach liegt die Einwohnerzahl Krefelds um ca. 5.500 unter dem Wert, der sich aus den
hier vorgehaltenen Einwohnermeldedaten ergibt (die allerdings auch Personen mit Nebenwohnsitz in Krefeld enthalten). Im Hinblick auf die erhebliche Differenz zwischen
5
den beiden festgestellten Einwohnerzahlen ist die Stadt Krefeld - wie verschiedene andere Kommunen auch - gerichtlich gegen die Feststellungen aus dem Zensus vorgegangen.
Die Verfahren sind derzeit noch anhängig.
Bis zu einem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens und auch um eine bessere Vergleichbarkeit zu den Werten der früheren Planungen zu ermöglichen, wird im Rahmen
dieser Planung weiterhin mit den von der Stadt Krefeld ermittelten Daten gearbeitet.
Auch in der vorliegenden Planung wird wieder auf die "Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030" zurückgegriffen.
Dieses Werk prognostiziert, ausgehend von der Bevölkerung laut Einwohnermelderegister am 31.12.2014, die Entwicklung der Bevölkerung in den statistischen Bezirken
Krefelds jährlich bis 2030. Dabei wird nach Geschlecht und Lebensalter differenziert.
Verwendet wurde hierzu das den besonderen Bedürfnissen von Regionalprognosen
angepasste Prognosetool SIKURS, das die Fortschreibung des aktuellen Bevölkerungsbestandes in kleinräumiger sowie demografischer Gliederung erstellt, indem es die
künftig zu erwartenden natürlichen und wanderungsbedingten Bevölkerungsbewegungen mit dem jeweiligen Ausgangsbestand zu einem Stichtag verrechnet.
Nachdem ursprünglich geplant war, bereits nach drei Jahren - also im Jahr 2018 - eine
erneute kleinräumige Bevölkerungsprognose aufzustellen, wurde dieses Vorhaben um
zwei Jahre verschoben, da die Abweichung der tatsächlichen Entwicklung gegenüber
der Prognose unerwartet gering ausfiel. Insbesondere wurden die wegen der Aufgabe
von Zweitwohnsitzen gesunkenen Bewohnerzahlen durch einen Bevölkerungsanstieg
aufgrund der Flüchtlingssituation kompensiert.
Daneben liegen die zum Stichtag 31.12.2017 durch die Abteilung Statistik und Wahlen
gelieferten Daten über die aktuelle Wohnbevölkerung Krefelds vor.
Für die Altersstruktur in der Gesamtstadt ergibt sich danach folgendes Bild:
Stand und Prognose der Einwohnerzahl sowie der Altersstruktur der Einwohner 60+ für die Jahre 2017 - 2030 in absoluten Zahlen und Prozent
Jahr
Einwohner davon 60 Jahre
gesamt
und älter
2017
davon 60-69
Jahre
davon 70-79
Jahre
davon 80 Jahre und älter
233.302
64.827 / 27,8% 27.645 / 11,8% 22.417 / 9,6%
14.765 / 6,3%
2021
234.517
67.979 / 29,0% 30.430 / 13,0% 20.498 / 8,7% 17.051 / 7,3%
2025
232.893
70.697 / 30,4% 33.291 / 14,3% 21.101 / 9,1% 16.305 / 7,0%
2030
230.573
72.949 / 31,6% 34.160 / 14,8% 23.315 / 10,1% 15.474 / 6,7%
Quelle: Für 2017: FB 31, Abt. Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2017. Alle anderen Werte: Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030.
Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich.
Deutlich erkennbar ist, dass sich die Gesamtbevölkerung Krefelds verringern, die Zahl
6
der Personen ab 60 Jahren jedoch steigen wird.
Während die Personen ab 60 Jahren derzeit noch einen Anteil von 27,8 % an der Gesamtbevölkerung ausmachen, wird dieser Anteil bis 2021 auf 29,0 % und bis 2030 auf
31,6 % steigen. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass 2030 nur noch etwa 230.500
Menschen in Krefeld leben, sich unter diesen dann aber ca. 8.000 ältere Menschen
mehr als heute befinden werden.
Eine vergleichbare Entwicklung zeichnet sich auch bei der Personengruppe der ab 80jährigen ab. Diese machen derzeit noch einen Anteil von 6,3 % an der Gesamtbevölkerung aus, der sich bis 2030 auf 6,7 % erhöhen wird. In absoluten Zahlen bedeutet dies,
dass 2030 in der Gesamtbevölkerung dann ca. 700 hochaltrige Menschen mehr in Krefeld leben werden als heute.
Diese Entwicklung wird bereits innerhalb des Planungszeitraumes spürbar werden.
Bezüglich des "kleinen Sprunges" in der Einwohnerzahl zwischen 2017 und 2021 wird
auf die entsprechenden Erläuterungen in der VBP 2016-2019 verwiesen (Abmeldung
von Zweitwohnsitzen).
4.3. Modellrechnungen zum Bedarf an Pflegeplätzen und Bedarfsermittlung
Referenz für die Planung ist weiterhin (s. dazu VBP 2017-2020) die neueste Modellrechnung des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW),
die auf der Pflegestatistik zum 15.12.2013 beruht und am 06.12.2016 veröffentlicht
wurde (entsprechende Modellrechnungen aus den Pflegestatistiken der Jahre 2015 und
2017 konnten durch das IT.NRW bisher nicht zur Verfügung gestellt werden).
In dieser Modellrechnung wird für das Jahr 2020 ein Bedarf von 2.100 Pflegeplätzen
vorausberechnet, der bis zum Jahr 2025 auf 2.300 Plätz steigen wird. Für das Jahr 2021
ist somit - einen konstanten Anstieg unterstellend - mit einem Bedarf von 2.140 Pflegeplätzen in Krefeld zu rechnen.
Darin enthalten ist sowohl der Bedarf an vollstationärer Dauerpflege als auch der Bedarf an solitärer Kurzzeitpflege und Tagespflege. Bei den folgenden Darlegungen werden die so erwarteten (teil-)stationärer Pflege bedürfenden Pflegebedürftigen mit der
für deren Versorgung erforderlichen Platzzahl an (teil-)stationären Pflegeplätzen
gleichgesetzt.
4.4. Auswirkungen der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II
Am 01.01.2017 sind die Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft
getreten, durch die ein von Grund auf veränderter Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt wurde.
Ziel der gesetzlichen Neuregelung war es, die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz
und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso zu berücksichtigen wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
Maßstab für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist nicht mehr der Hilfebedarf in
7
Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen.
Aus bisher drei Pflegestufen wurden zum 01.01.2017 fünf Pflegegrade.
Auch wenn durch die gesetzlich vorgesehenen Überleitungen von bestehenden und
festgestellten Pflegestufen in die Pflegegrade zunächst keine nennenswerten Veränderungen in der Pflegestruktur eingetreten sind, sind solche mittelfristig sicher zu erwarten.
Inwieweit dies der Fall sein wird, vor allem, welche Auswirkungen dies auf den Umfang
der Inanspruchnahme teil- und vollstationärer Pflege haben wird, bleibt zunächst abzuwarten; die Verpflichtung, die verbindliche Bedarfsplanung jährlich aufzustellen,
ermöglicht hier ein flexibles Eingehen auf sich abzeichnende Entwicklungen.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieser Planung (Juni 2018) kann jedoch festgestellt werden, dass sich keine überdurchschnittlichen Entwicklungen im Hinblick auf die Inanspruchnahme von voll- und teilstationären Plätzen ergeben haben, siehe dazu auch
Abschnitte 5.3. und 5.4.
4.5. Angebot an teil- und vollstationären Pflegeplätzen
Im Vergleich zur VBP 2017-2020 (insgesamt 2.451 Plätze, davon 2.249 vollstationäre,
42 solitäre Kurzzeit- und 160 Tagespflegeplätze) sind folgende Entwicklungen zu verzeichnen:
Das Anna-Deckers-Haus (solitäre Kurzzeitpflege) hat zum 31.08.2017 den Betrieb aufgegeben.
Das Integrierte Pflegezentrum Krefeld, mit dem auf der Moerser Straße (Cracau)
65 vollstationäre Dauerpflegeplätze und 27 solitäre Kurzzeitpflegeplätze entstehen werden, steht kurz vor der Eröffnung, die zum 01.10.2018 erfolgen soll.
In Bockum sind die Bauarbeiten im Gange, durch die das Altenheim am Tiergarten neben einem Ersatzneubau für das bisherige Gebäude durch Errichtung eines weiteren Gebäudes auf dem vorhandenen Grundstück 45 zusätzliche vollstationäre Plätze schaffen wird. Es werden zwei eigenständige Baukörper/Einrichtungen mit 80 bzw. 60 Plätzen entstehen. Zehn dieser Plätze sind als
Ersatz für Plätze bestimmt, die aufgrund der Einzelzimmerquote bei einer anderen Einrichtung dieses Trägers, dem Altenheim Westwall (Karl-Bednarz-Haus)
wegfallen werden. Im Laufe der Bauarbeiten wird für das Altenheim am Tiergarten von unterschiedlichen Platzzahlen auszugehen sein. Ab Februar 2017 und
einem Teilabriss beträgt die Platzzahl 80 Plätze. Am 01.08.2018 soll das derzeit
in Bau befindliche 60-Bettenhaus fertiggestellt werden, der noch 80 Betten umfassende Altbau wird leergezogen und abgerissen. Mit der Fertigstellung des 80Betten Neubaus, die für Anfang 2020 erwartet wird, stehen dann die angestrebten 140 Plätze insgesamt zur Verfügung.
Für diese Planung wird in den Jahren 2017 und 2018 mit 80 Plätzen, 2019 mit
60 Plätzen und ab 2020 mit 140 Plätzen gerechnet.
8
Nach dem Abschluss der Bauarbeiten soll das Altenheim Westwall insgesamt
aufgegeben werden. Hier wird für das Jahr 2020 der Wegfall der Plätze berücksichtigt.
Beim "Pflege- und Kompetenzzentrum", das auf dem ehemaligen BabcockGelände an der Parkstraße in Uerdingen entstehen soll und 70 vollstationäre
Dauerpflegeplätze sowie 10 solitäre Kurzzeitpflegeplätze anbieten wird, haben
sich weitere Verzögerungen ergeben. Statt des Umbaus des vorhandenen Baukörpers ist nun ein Neubau beabsichtigt; mit einer Aufnahme des Betriebes dürfte somit frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 zu rechnen sein.
Am 01.04.2017 hat am Luisenplatz (Cracau) die DMK eine Tagespflege mit 16
Plätzen eröffnet.
Die Tagespflege Engel Med (Cracau) mit 12 Plätzen wurde Anfang 2017 eröffnet;
die Einrichtung wurde allerdings bereits zum 15.06.2018 wieder geschlossen.
Derzeit ist noch nicht geklärt, ob die Tagespflege ggf. von einem anderen Betreiber übernommen und weitergeführt wird; im Rahmen dieser Planung erfolgt bis
zu einer abschließenden Klärung keine weitere Berücksichtigung dieser Einrichtung.
Die Engel unterwegs GmbH hat das Projekt einer Tagespflege mit 15 Plätzen an
der Hardenbergstraße (Cracau) aufgegeben.
Auf der Grundlage des Bedarfsausschreibungsverfahrens nach der VBP 2016-2019 waren Bedarfsbestätigungen für zwei vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen und für vier
Tagespflegen ausgestellt worden.
Der Baubeginn für die von der Casa Reha Unternehmensgruppe in Benrad-Süd
geplante vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung mit 80 Plätzen an der Dülkener
Straße/Ecke Aldekerker Straße wird sich aufgrund verschiedener unvorhersehbarer, nicht vom Träger zu vertretender Entwicklungen bis Mitte 2019 verzögern,
die Inbetriebnahme wird daher voraussichtlich erst Ende 2020 erfolgen.
Der Baubeginn für die in der Trägerschaft der Städtischen Seniorenheime an der
Hafelsstraße in Fischeln geplante kleinere vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung
mit nach neuesten Planungen 32 Plätzen soll nunmehr, ebenfalls nach vom Träger nicht vertretbaren Verzögerungen, im Sommer 2018 erfolgen. Mit der Inbetriebnahme ist daher voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2020 zu
rechnen.
Für die vier Tagespflegeeinrichtungen gilt folgendes:
Die beiden Einrichtungen der Caritas an der Clemensstraße in Fischeln mit Anbindung an den Saassenhof und an der Maria-Sohmannstraße in Traar im Bereich des Landhauses Maria-Schutz befinden sich noch im Planungsstadium.
9
Gleiches gilt für die Tagespflege der Städtischen Seniorenheime mit Anbindung
an das Seniorenheim an der Bischofstraße in Oppum.
Mit einer Inbetriebnahme dieser drei Einrichtungen ist nicht vor 2020 zu rechnen.
Die Tagespflege in Bockum in der Trägerschaft des Krefelder Vereins für Hausund Krankenpflege mit zwölf Plätzen im Haus Schüten/Uerdinger Straße nähert
sich der Fertigstellung; mit der Eröffnung ist Ende 2018 zu rechnen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass zum 31.07.2018 die gesetzliche Regelung
wirksam wird, nach der auch in bestehenden Einrichtungen 80 % der Zimmer Einzelzimmer sein müssen (§ 47 Absatz 3 Wohn- und Teilhabegesetz). In Krefeld sind derzeit
nur noch 29 Zimmer in zwei Einrichtungen betroffen. Da jede Einrichtung die Herbeiführung der 80 %-Quote im Rahmen verschiedener Handlungsoptionen individuell regeln
kann, bleibt hier die abschließende Entwicklung noch abzuwarten.
Unter Berücksichtigung dieser Änderungen werden am Ende des hier maßgeblichen
Planungszeitraumes, also im Jahr 2021, 2.729 Plätze, davon 2.458 vollstationäre Dauerpflegeplätze, 59 solitäre Kurzzeitpflegeplätze und 212 teilstationäre (Tagespflege)
Pflegeplätze zur Verfügung stehen.
Insgesamt wird hierzu auf die umfassende Darstellung in der Anlage 1 verwiesen.
10
4.6. Besondere Pflege
In diesem Bereich ist ein Anfang gemacht. Mehrere Einrichtungen bieten spezielle Angebote für demenziell veränderte Menschen an, es gibt Angebote für WachkomaPatienten und ein platzmäßig umfangreiches Angebot für "Junge Pflege" entsteht - neben den neu hinzugekommenen Plätzen in der Belia-Seniorenresidenz an der Gutenbergstraße /Blumenstraße - in der Einrichtung auf der Moerser Straße. Belastbare Zahlen aus diesen Bereichen liegen jedoch noch nicht vor, so dass die Entwicklung in diesem Bereich zunächst ebenfalls abzuwarten bleibt.
Derzeit wird geprüft, in welchem Umfang ein Bedarf für ältere wohnungslose Pflegebedürftige besteht, die zurzeit in Obdachlosenunterkünften von Stadt, Diakonie und Caritasverband leben. Es soll eventuell ein Wohnheim für diesen Personenkreis entstehen,
das auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten ist und von dem Standard der
sonstigen Pflegeeinrichtungen abweicht.
5. Zusammenfassende Bewertung
5.1. Gesamträumliche Betrachtung
Bereits jetzt, im Juni 2018, stehen einem Bedarf von 2.100 (teil-) stationären Plätzen
insgesamt 2.420 Plätze, davon 2.256 vollstationäre und 164 teilstationäre Plätze gegenüber (Überdeckung von 320 Plätzen).
Zum Ende des Planungszeitraumes, im Jahr 2021, werden unter Berücksichtigung der
unter 4.5. aufgeführten Veränderungen und Realisierung der geplanten Objekte 2.729
Plätze, davon 2.458 vollstationäre Dauerpflegeplätze, 59 solitäre Kurzzeitpflegeplätze
und 212 teilstationäre (Tagespflege) Pflegeplätze zur Verfügung stehen bei einem Bedarf von 2.140 Plätzen
Damit ergibt sich für das Jahr 2021 eine Überdeckung von 589 Plätzen. Somit ist festzustellen, dass - bezogen auf das Stadtgebiet Krefeld insgesamt - im hier zu bewertenden Zeitraum kein weiterer Bedarf an der Bereitstellung (teil-) stationärer Pflegeplätze
besteht.
Nach § 7 Absatz 6 Satz 4 APG NRW kann eine Bedarfsdeckung dann angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen Pflege- und Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht und Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang gesichert sind.
Dies bedeutet nicht, dass jedes Angebot immer und überall auf Vorrat vorgehalten
werden muss. Verfügbar muss eine angemessene Auswahl an Versorgungsangeboten
sein, die die gesetzlichen Qualitätsanforderungen gesichert erfüllen.
Ebenso bedeutet dies nicht, dass ein Platz in einer bestimmten Einrichtung innerhalb
einer angemessenen Zeitspanne zur Verfügung stehen muss; der Begriff der Verfügbarkeit ist hier abstrakt, bezogen auf die Gesamtheit des Angebotes zu sehen.
Im Hinblick auf das im Planungszeitraum durchgängig bestehende erhebliche "Mehr"
an Plätzen ist eine Bedarfsdeckung im Sinne des Gesetzes anzunehmen.
11
Im Hinblick auf diese deutliche Überdeckung besteht auch kein Grund zur Besorgnis
betreffend möglicher mittelfristiger Entwicklungen durch die Umsetzung des Zweiten
Pflegestärkungsgesetzes. Auch wenn sich langfristig ein deutlich ansteigendes Inanspruchnahmeverhalten bezüglich teil- und vollstationärer Einrichtungen ergeben sollte,
ist ein so ausreichendes Platzangebot vorhanden, dass nicht mit einer Gefährdung der
Bedarfsdeckung zu rechnen ist.
12
5.2. Sozialräumliche Betrachtung (Einzugsbereiche)
Auf der Grundlage der kleinräumigen Bevölkerungsprognose, auf die schon in der VBP
2016-2019 zurückgegriffen wurde, wurde die detaillierte Einschätzung der Bedarfe für
die Ausstattung der einzelnen Stadtteile mit Pflegeplätzen aktualisiert.
Hierbei wird auf die in den Stadtteilen lebenden hochaltrigen Menschen (80+) abgestellt.
Diese machen etwa 65% der Menschen aus, die der stationären Pflege bedürfen und
sind damit ein entscheidender Indikator für die erforderliche, wohnortnahe Versorgung.
Stand und Prognose der Einwohner 80+ in den Stadtteilen
Stadtbezirk
2017
Veränd.
Veränd.
2018 2019 2020 2021 2017 zu 2025 2030 2017 zu
2030
2021
Stadtmitte
1.547
590
1.128
1.209
815
632
285
287
406
276
569
1.700
508
114
716
1.765
1.112
1.106
14.765
1.666
631
1.171
1.265
940
690
287
315
442
275
550
1.754
505
123
733
1.827
1.189
1.145
15.508
Kempener Feld / Baackeshof
Inrath / Kliedbruch
Cracau
Dießem / Lehmheide
Benrad-Süd
Forstwald
Benrad-Nord
Traar
Verberg
Gartenstadt
Bockum
Linn
Gellep-Stratum
Oppum
Fischeln
Uerdingen
Hüls, einschl. Hülser Berg
Stadt Krefeld gesamt
1.741
646
1.197
1.321
992
706
300
340
468
288
541
1.819
510
129
766
1.888
1.247
1.178
16.077
1.809
659
1.225
1.380
1.051
710
316
352
485
312
527
1.909
510
136
796
1.986
1.301
1.233
16.697
1.865
664
1.262
1.411
1.082
714
328
367
494
332
519
1.936
506
140
825
2.034
1.324
1.248
17.051
20,6%
12,5%
11,9%
16,7%
32,8%
13,0%
15,1%
27,9%
21,7%
20,3%
-8,8%
13,9%
-0,4%
22,8%
15,2%
15,2%
19,1%
12,8%
15,5%
1.848
630
1.236
1.399
1.107
625
285
350
481
322
432
1.864
450
142
749
1.923
1.241
1.221
16.305
1.833
625
1.149
1.343
1.149
538
251
348
462
275
359
1.747
419
159
679
1.728
1.169
1.241
15.474
18,5%
5,9%
1,9%
11,1%
41,0%
-14,9%
-11,9%
21,3%
13,8%
-0,4%
-36,9%
2,8%
-17,5%
39,5%
-5,2%
-2,1%
5,1%
12,2%
4,8%
Quelle: Für 2017: FB 31, Abteilung Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2017. Alle anderen Werte: Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030.
Erkennbar werden aus dieser Darstellung deutliche Veränderungen in der Zahl der Einwohner ab 80 Jahren in den einzelnen Stadtteilen. Kurzfristig, also im zeitlichen Rahmen dieser Planung, ist in Gartenstadt und Linn eine Stagnation der Zunahme der
Hochaltrigen erkennbar, während diese Personengruppe insbesondere in den Stadtteilen Dießem/Lehmheide, Benrad-Nord, Verberg und Gellep-Stratum zunimmt.
Mittelfristig, also bis 2030, ist in Benrad-Süd, Forstwald, Linn, Oppum und insbesondere Gartenstadt sogar ein Rückgang gegenüber 2016 erkennbar, während sich in
Dießem/Lehmheide, Benrad-Nord, und Gellep-Stratum der zuvor beschriebene Trend
fortsetzt.
Setzt man die Anzahl der Hochaltrigen in den einzelnen Stadtteilen nunmehr ins Ver13
hältnis zu den prognostizierten Bedarfszahlen für die Versorgung der Gesamtstadt mit
teil- und vollstationären Heimplätzen ergibt sich folgendes Bild:
Bedarf an teil- und vollstationären Heimplätzen in den Stadtteilen
Stadtbezirk
Stadtmitte
Kempener Feld / Baackeshof
Inrath / Kliedbruch
Cracau
Dießem / Lehmheide
Benrad-Süd
Forstwald
Benrad-Nord
Traar
Verberg
Gartenstadt
Bockum
Linn
Gellep-Stratum
Oppum
Fischeln
Uerdingen
Hüls, einschl. Hülser Berg
Stadt Krefeld gesamt
2017
220
84
160
172
116
90
41
41
58
39
81
242
72
16
102
251
158
157
2100
Veränd.
Veränd. 2017
2018 2019 2020 2021 2017 zu 2025 2030
zu 2030
2021
absolut in %
226
85
159
171
127
93
39
43
60
37
74
238
68
17
99
247
161
155
2100
227
84
156
173
130
92
39
44
61
38
71
238
67
17
100
247
163
154
2100
228
83
154
174
132
89
40
44
61
39
66
240
64
17
100
250
164
155
2100
234
83
158
177
136
90
41
46
62
42
65
243
64
18
104
255
166
157
2140
14
-1
-2
5
20
0
1
5
4
2
-16
1
-9
1
2
4
8
-1
40
261
89
174
197
156
88
40
49
68
45
61
263
63
20
106
271
175
172
2300
284
97
178
208
178
83
39
54
72
43
56
271
65
25
105
268
181
192
2400
64
13
18
36
62
-6
-2
13
14
3
-25
29
-7
8
3
17
23
35
300
29,2%
15,5%
11,1%
21,1%
53,7%
-7,2%
-4,0%
32,2%
24,1%
8,7%
-31,2%
12,1%
-10,1%
52,1%
3,4%
6,8%
14,6%
22,4%
14,3%
Quelle: eigene Berechnung auf der Grundlage der vorhergehenden Tabelle; Pflegebedarf für die Stadt gesamt: IT.NRW, neueste
Modellrechnung. Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich.
Zu dieser Prognose, die zeitlich weit über den Rahmen der aktuellen verbindlichen Bedarfsplanung hinausgeht, ist noch folgendes anzumerken: Die prognostizierten Bedarfszahlen für die Gesamtstadt basieren auf der unter 4.3. dargelegten neuesten Modellrechnung des IT.NRW. Sie ergeben sich aus dem auch in der vorliegenden Planung
verwendeten Szenario, nämlich der konstanten Variante, die ein gleichbleibendes Pflegerisiko unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen unterstellt. Nach
dem Szenario "Trendvariante", das von einem Absinken des Pflegerisikos in der Annahme einer zunehmend besseren Gesundheit und damit einem Anstieg der pflegebedürftigkeitsfreien Lebenszeit ausgeht, besteht 2020 ein Bedarf von 1.900, 2025 ein
Bedarf von 2.000 und 2030 ein Bedarf von lediglich 2.200 Pflegeplätzen, also ein noch
deutlich geringerer Bedarf . Aus Gründen der Vergleichbarkeit bleibt es dabei, dass im
Rahmen dieser verbindlichen Bedarfsplanung im Hinblick auf den kurzen Betrachtungszeitraum weiter von der konstanten Variante ausgegangen wird.
Wegen der Änderungen des Pflegerechtes (s. Ziffer 4.4.) ist dieses Zahlenwerk allerdings nur bedingt belastbar.
Die folgenden Betrachtungen konzentrieren sich, wie bereits in den vorhergehenden
verbindlichen Bedarfsplanungen praktiziert, nicht auf einzelne Stadtteile; diese werden
vielmehr zu Einzugsbereichen zusammengefasst.
14
Dies entspricht sowohl der durch das APG NRW eröffneten Möglichkeit, Aussagen zum
Bedarf auf verschiedene Sozialräume innerhalb einer kreisfreien Stadt zu beziehen als
auch dem am 16.12.2014 durch den Rat der Stadt Krefeld erteilten Auftrag, sozialräumliche Bedarfe zu erfassen und auf dieser Ebene Aussagen zur Bedarfsdeckung zu treffen.
Sozialräume können, müssen aber nicht Stadtteilen entsprechen.
Die gebildeten Einzugsbereiche bestehen (bis auf Bockum) aus zwei oder drei benachbarten Stadtteilen, so dass eine räumliche Verbundenheit gewahrt ist und sie unterteilen das Stadtgebiet zudem auch von der Größe her sinnvoll in kleinere Einheiten. Dem
liegt die Überlegung zugrunde, dass zwar grundsätzlich das Ziel einer kleinräumigen,
also bezirksbezogenen Versorgung auch im (teil-)stationären Bereich verfolgt werden
soll, tatsächlich aber auch bei der hier erfolgten Untergliederung jederzeit eine bezirksnahe Versorgung möglich ist.
Auf der folgenden Seite ist eine Karte des Krefelder Stadtgebietes mit der Unterteilung
in die Einzugsbereiche dargestellt, verbunden mit einer Übersicht über die verschiedenen Kennzahlen.
15
4
5
6
7
2
1
8
3
Einzugsbereich
1 - Stadtmitte, Cracau,
Einwohner
davon 80
Bedarf an teil-
(erwarteter)
Überhang/
im
Jahre und
und
Bestand an teil-
Bedarf (-) an teil-
Einzugsbe
älter
vollstationären
und
und
reich, Stand
Plätzen
vollstationären
vollstationären
31.12.2017
2018/2021
Plätzen
Plätzen
2018/2021
2018/2021
70.480
3.571
524/547
1.105/1.051
581/504
34.291
2.005
287/288
348/348
61/60
36.501
2.682
380/386
219/343
-161/-43
16.418
1.106
155/157
214/214
59/57
8.572
682
97/104
80/92
-17/-12
6 - Uerdingen, Gartenstadt
25.091
1.681
235/231
175/255
-60/24
7 - Bockum
20.645
1.700
238/243
174/234
-64/-9
21.304
1.338
184/185
180/192
-4/7
233.302
14.765
Dießem/Lehmheide
2 - Inrath/Kliedbruch, Kemp.
Feld/Baakeshof, Benrad-Nord
3 - Benrad-Süd, Fischeln,
Forstwald
4 - Hüls, Hülser Berg
5 - Traar, Verberg
8 - Linn, Oppum, GellepStratum
Gesamtstadt
2.100/2.140 2.495/2.729
395/589
Quelle: Daten des FB 31, Abt. Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2017, eigene Daten und Berechnungen.
Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich. Die als Bestand für 2018 ausgewiesenen Werte beinhalten die
Ende des Jahres 2018 zu erwartenden Platzzahlen.
16
Damit hat sich an dem in den bisherigen verbindlichen Bedarfsplanungen festgestellten Ungleichgewicht der Verteilung der bestehenden Plätze im Stadtgebiet grundsätzlich nichts geändert.
Auch weiterhin ist im Einzugsbereich 1 - Stadtmitte, Cracau, Dießem/Lehmheide ein
deutlicher Überhang zu verzeichnen.
Aufgrund der Auswirkungen der verbindlichen Bedarfsplanung hat sich dieser Überhang allerdings nicht weiter erhöht. Vor allem ist durch die steuernde Kraft der verbindlichen Bedarfsplanung - unter der Voraussetzung, dass die geplanten Einrichtungen
wie beabsichtigt realisiert werden - nunmehr ein Zustand erreicht, in dem eine auch
sozialräumlichen Gesichtspunkten Rechnung tragende Bedarfsdeckung in den Einzugsbereichen 2 - 8 hergestellt oder nahezu hergestellt ist.
So ist in den Einzugsbereichen 2 - Inrath/Kliedbruch, Kempener Feld/Baakeshof, Benrad-Nord, 4 - Hüls, Hülser Berg, 6 - Uerdingen, Gartenstadt sowie 8 - Linn, Oppum, Gellep-Stratum, eine leichte Überdeckung des Bedarfs erkennbar (7-60 Plätze), während in
den Einzugsbereichen 3 - Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald, 5 - Traar, Verberg und 7 Bockum nur noch eine leichte Unterdeckung des Bedarfs zu verzeichnen ist, die mit 43,
zwölf und neun Plätzen jedoch in einem Bereich liegt, der insbesondere vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Überdeckung keinen Handlungsbedarf auslöst.
Vor dem Hintergrund der gesunkenen Prognose bezüglich des Bedarfs an voll- und teilstationären Plätzen durch das IT.NRW (siehe dazu Ziffer 4.3. in der VBP 2017-2020)
kann nunmehr trotz der weiterhin bestehenden Unsicherheit über die Entwicklung des
Bedarfes nach der unter 4.4. erläuterten Änderung des Pflegerechtes davon ausgegangen werden, dass der Bedarf an voll- und teilstationären Plätzen in Krefeld zumindest
mittelfristig gedeckt ist, ohne dass es noch weiterer Plätze bedarf.
17
5.3. Angebot von Einrichtungen der Tagespflege
Aus den unter 4.5. gemachten Ausführungen (s. außerdem Anlage 1) ergibt sich, dass
das Angebot an Tagespflegeplätzen weiterhin steigen wird. Bis zum Ende des Jahres
2018 ist mit dem Vorhandensein von 176 Plätzen zu rechnen, voraussichtlich im Jahr
2020 wird dieser Wert auf 212 Plätze steigen.
Bis auf einen leichten Rückgang im Jahr 2014 ist weiterhin eine zunehmende Nachfrage
nach diesem Angebot festzustellen. So wurden 2017 in den Krefelder Tagespflegeeinrichtungen 31.031 Pflegetage für Krefelder Bürger verzeichnet, nach 20.079 Pflegetagen 2013, 19.155 Pflegetagen 2014 23.375 Pflegetagen 2015 und 26.144 Pflegetagen
2016 (Quelle: eigene Berechnungen).
Anders als bei der Kurzzeitpflege (siehe Ziffer 5.4.) ist die Tagespflege überwiegend
wohnortnah, das heißt, nur etwa 5 % der Pflegetage Krefelder Bürger in der Tagespflege
werden außerhalb Krefelds in Anspruch genommen.
Es gibt wenige Quellen, in denen Berechnungsschemata zur Ermittlung des Bedarfs an
Tagespflegeplätzen ausgeführt werden1.
Unter Nutzung dieser Quellen, die den Bedarf regelmäßig an der Stärke verschiedener
Altersgruppen festmachen, ergibt sich aufgrund der vorhandenen Altersstruktur für Krefeld eine Spannbreite von 127-176 Tagespflegeplätzen (unter Nichtberücksichtigung
des deutlich aus diesem Bereich herausfallenden Höchstwertes).
Mit einem Angebot von zukünftig 212 Plätzen ist der Bedarf damit deutlich gedeckt.
Auch hier gilt diese Betrachtungsweise auf die Gesamtstadt bezogen.
Aber auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Aspekte ist im Hinblick auf die
aufgrund der Bedarfsausschreibung entsprechend der VBP 2016-2019 in Bau bzw. in
Planung befindlichen Einrichtungen der Bedarf an wohnortnahen Tagespflegen gedeckt, siehe dazu die näheren Ausführungen unter Ziffer 5.3. der VBP 2017-2020.
I - Örtliche Planung/ verbindliche Bedarfsplanung des Kreises Heinsberg 2015-2018 a) mit Hinweis auf
gängige Versorgungsquoten von einem Tagespflegeplatz pro 290-400 Einwohner im Alter von 65 Jahren
und älter [entspricht für Krefeld für 2021 einem Bedarf von ca. 127 - ca. 176 Plätzen] und b) mit dem
eigenen (auf der Änderung gesetzlicher Vorgaben und einem erwarteten Paradigmenwechsel im Pflegebereich beruhenden) Ansatz ein Tagespflegeplatz pro 130 Einwohner im Alter von 65 Jahren und älter
[ca. 392 Plätze]. II - Seniorenpflegebedarfsplan der Stadt Aschaffenburg 2011 mit zwei Ansätzen a)
0,25% der Einwohner im Alter von 65 Jahren und älter [ca.127 Plätze] b) 0,5% der Einwohner im Alter von
75 Jahren und älter [ca.131 Plätze].
1
18
5.4. Angebot solitärer Kurzzeitpflegeplätze
Die Anzahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze ist von 32 auf 42 im Jahr 2016 gestiegen,
ab September 2017 kurzfristig auf 22 gesunken und wird ab Oktober 2018 auf 49 und
ab 2020 auf 59 Plätze steigen (s. hierzu auch oben 4.5. sowie Anlage 1).
Die Zahl der in den Pflegeheimen ausgewiesenen eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze
liegt zurzeit bei 179. Diese erhebliche Zunahme gegenüber der Verbindlichen Bedarfsplanung 2017-2020 (127 Plätze) beruht auf einer 2017 im Hinblick auf die absehbare
Schließung des Anna Deckers-Hauses erfolgten Initiative der Stadt Krefeld mit dem
Ziel, die Versorgung auch unter Berücksichtigung dieses erheblichen Verlustes an Plätzen zu sichern.
Generell muss jedoch berücksichtigt werden, dass diese Angebote keine konstante
Größe darstellen, sondern vielmehr häufig als Dauerpflegeplätze genutzt werden.
Es stehen damit zum Ende des Planungszeitraumes bis zu 179 + 59 = 236 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung.
Die verschiedenen Berechnungsmodelle2 für den Platzbedarf an Kurzzeitpflegeplätzen
in Krefeld ergeben für das Jahr 2021 einen Bedarf von 66-157 Plätzen.
Die Auslastung der Kurzzeitpflegeplätze, insbesondere auch was die Unterscheidung
zwischen eingestreuten und solitären Plätzen angeht, ist ohne nähere Abfragen nicht
darstellbar.
In Krefelder Einrichtungen waren 2013 insgesamt 17.408 Pflegetage Krefelder Bürger
im Bereich der Kurzzeitpflege zu verzeichnen, 2014 16.328 Pflegetage; 2015 wurden
18.453, 2016 18.762 und 2017 schließlich 20.822 Pflegetage in Anspruch genommen.
Insgesamt, das heißt einschließlich auswärtiger Unterbringungen, haben Krefelder insgesamt 24.582 Kurzzeitpflegetage in Anspruch genommen. (Quelle: eigene Berechnungen).
Ein nennenswerter Anteil der von Krefelder Bürgern in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege erfolgt somit in Einrichtungen außerhalb Krefelds (etwa 15-20 %).
Jedenfalls kann die Aussage getroffen werden, dass 2017 für die Krefelder Pflegebedürftigen einschließlich derer, die in auswärtigen Einrichtungen untergebracht waren
und eine (nicht realistische) Auslastung von 100 % für einen Pflegeplatz unterstellend,
I - Örtliche Planung/ verbindliche Bedarfsplanung des Kreises Heinsberg 2015-2018 mit 2 Ansätzen
a) 2,5 Plätze je 1000 Einwohner im Alter von 75 Jahren und älter [ca. 66 Plätze] und b) zur Sicherstellung
des Angebots in nachfrageintensiven Zeiten 2,5 Plätze je 1000 Einwohner im Alter von 65 Jahren und
älter [ca. 127 Plätze]. II - Seniorenpflegebedarfsplan der Stadt Aschaffenburg 2011 ebenfalls mit zwei
Ansätzen a) Für die Berechnung des Bedarfs nach Hartmann wird die Bevölkerungsgruppe der über
80jährigen herangezogen. Von ihr werden 6 Prozent ermittelt, die durch die mittlere Personenzahl pro
Pflegeplatz in der Kurzzeitpflege (Durchschnitt: 8,5 Personen pro Pflegeplatz und Jahr) geteilt werden [ca.
120 Plätze]. b) Indexwertmethode von Naegele, wonach sich der Bedarf mit 0,6 Prozent der über
75jährigen bestimmt [ca. 157 Plätze].
2
19
circa 68 Kurzzeitpflegeplätze in Krefeld erforderlich gewesen wären.
Generell ist auch bei der Kurzzeitpflege ein steigender Bedarf erkennbar, der wegen der
Unsicherheit zu Aussagen über die Inanspruchnahme eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze nicht kleinräumlich zuzuordnen und aus demselben Grund auch nicht zahlenmäßig
auf die Einzugsbereiche bezogen konkret darstellbar ist.
Unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der am Ende des aktuellen Planungszeitraumes bestehenden solitären Kurzzeitpflegeplätze, die für sich allein betrachtet bereits
ausreichen, den überwiegenden Teil der nach Kurzzeitpflege Nachfragenden aufzunehmen, besteht derzeit kein Bedarf an weiteren Kurzzeitpflegeplätzen.
Im konkreten Einzelfall mag dennoch der subjektive Eindruck eines Bedarfes entstehen
können.
Weder unter statistischen noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kann es aber
Ziel der Planung sein, das Angebot an Plätzen auf die Nachfrage zu Spitzenzeiten, wie
z. B. den Sommerferien, auszurichten.
5.5. Platzbelegung durch Nicht-Krefelder
Schließlich ist ein höherer Bedarf an teil- und vollstationären Pflegeplätzen wegen des
Umstandes, dass die Krefelder Einrichtungen auch über die Stadtgrenzen hinaus Pflegebedürftige anziehen, nicht zu erkennen.
So wies die Kommunale Pflegeplanung 2008/2009 für Personen, die vor der Heimaufnahme außerhalb Krefelds wohnten, einen Anteil von ca. 13 %, die Kommunale Pflegeplanung 2011/2012 einen Anteil von 13,8 % aus. In absoluten Zahlen bedeutet dies,
dass lediglich knapp 300 Plätze von Nicht-Krefeldern belegt werden. Dies wurde auch
durch eine Umfrage bei den Krefelder Einrichtungen im August 2015 bestätigt, bei der
insgesamt 259 Personen (12,3 %) angegeben wurden, die vor der Heimaufnahme nicht
in Krefeld wohnten. Nach einer Umfrage im Mai 2018 waren es 239 Personen (10,7 %).
Zudem wählen auch Krefelder Bürger aus den verschiedensten Gründen eine Einrichtung außerhalb Krefelds.
Eine Auswertung (eigene Daten des Fachbereiches Soziales, Senioren und Wohnen,
Stand Dezember 2015) hat ergeben, dass 258 Personen, die zuvor in Krefeld wohnten,
Hilfe zur Pflege in auswärtigen Einrichtungen beziehen; davon ausgehend, dass etwa
die Hälfte aller Heimbewohner auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen angewiesen ist, dürften etwa 500 Krefelder in Einrichtungen außerhalb Krefelds leben.
20
6. Ergebnis der Planung
6.1. Bisherige Wirkungen der verbindlichen Bedarfsplanung
Sinn und Zweck der verbindlichen Bedarfsplanung ist es, die kommunale Planungsund Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur nachhaltig zu
stärken.
Zum einen soll eine Verpflichtung der Kommunen vermieden werden, neue und zusätzliche teil- und vollstationäre Kapazitäten in Pflegeeinrichtungen zu finanzieren, obwohl
der entsprechende Bedarf vor Ort bereits gedeckt ist.
Zum anderen gibt die verbindliche Bedarfsplanung den Kommunen die Möglichkeit,
beim Bestehen von Bedarfen durch das Instrument der Bedarfsausschreibung aktiv auf
den Bau von weiteren Einrichtungen, auch unter Berücksichtigung sozialräumlicher
Gesichtspunkte, hinzuwirken.
Beide Aspekte konnten in Krefeld positiv umgesetzt werden.
Es konnte nicht nur vermieden werden, dass sich im zentrumsnahen Bereich das bestehende Überangebot an Plätzen weiter erhöht, vielmehr konnte - insbesondere durch
die erfolgreiche Bedarfsausschreibung auf der Grundlage der VBP 2016-2019 - für bisher nicht ausreichend versorgte Bereiche im Stadtgebiet ein "Mehr" an wohnortnaher
Versorgung gesichert werden.
Damit hat die verbindliche Bedarfsplanung zu gewünschten Ergebnissen geführt und
kann daher als ein erfolgreiches Planungswerkzeug für die Stadt Krefeld angesehen
werden.
6.2. Maßnahmen aufgrund der aktuellen Planung
Bezogen auf die Stadt Krefeld insgesamt ist der Bedarf an teil- und vollstationären
Pflegeplätzen gedeckt. Inzwischen gilt dies auch nahezu vollständig unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Bedarfe, auch wenn festzustellen bleibt, dass sich bei einigen der in Planung befindlichen Projekte durchaus nennenswerte Verzögerungen bei
der Fertigstellung ergeben werden (siehe Ziffer 4.5.); allerdings ist auch nicht abzusehen, dass eines dieser Projekte grundsätzlich in Frage stehen könnte
Im Hinblick auf die in den Modellrechnungen des IT.NRW erwartete Abflachung des Bedarfes an stationärer Versorgung und der zum Ende des Planungszeitraumes dieser
verbindlichen Bedarfsplanung bestehenden Ausstattung mit Plätzen sowie unter Berücksichtigung eines derzeit jedenfalls nicht erkennbaren nennenswerten Effektes des
Zweiten Pflegestärkungsgesetzes ist der zu erwartende Bedarf sogar mittelfristig gedeckt.
Es besteht somit unter keinem Gesichtspunkt ein Bedarf an teil- oder vollstationären
Pflegeplätzen, so dass insgesamt auch weiterhin keine Bedarfsbestätigungen ausgestellt werden.
21
7. Beteiligung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege
Voraussetzung für den Beschluss der verbindlichen Bedarfsplanung durch die kommunale Vertretungskörperschaft ist nach § 7 Absatz 6 APG NRW die Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege.
Diese Beratung erfolgte in der Sitzung am 09.08.2018.
8. Umsetzung der Planung und Fortschreibung
Insbesondere als Ergebnis der Bedarfsausschreibung auf der Grundlage der VBP 20162019 sind verschiedene Projekte geplant. Hier wird zu beobachten sein, ob sich aus
den Planungen heraus schließlich auch tatsächlich die Realisierung der einzelnen Objekte ergibt. Auch die Entwicklung bei der Inanspruchnahme von Tages- und Kurzzeitpflege wird weiterhin im Auge behalten.
Ebenso wird beobachtet werden, ob es aus dem Bereich der besonderen Pflege Ansatzpunkte gibt, die ein planerisches Tätigwerden erfordern.
22
9. Anlagen
Anlage 1: Übersicht über die (teil-)stationären Pflegeplätze bis 2021
teil- und vollstationäre Pflegeplätze in Krefeld
(teil-) stationäre Pflegeeinrichtung
Stadtbezirk
VP
2017
2018
2019
2020
sol.
KZP
sol.
KZP
sol.
KZP
sol.
KZP
TP
VP
VP
VP
Stadtmitte
54
54
54
0
0
Pauly-Stiftung, Weberstraße
Stadtmitte
117
117
117
117
117
Kursana Residenz, Hansastraße
Stadtmitte
78
Hansa-Haus (m. Caritas Kurzzeitpflege), Am Hauptbahnhof
Stadtmitte
Stadtmitte
90
Stadtmitte
64
Seniorenresidenz "Am Bismarckviertel", Uerdinger Straße
78
12
90
14
80
101
sol.
KZP
VP
Altenheim Westwall (Karl-Bednarz-Haus)
Tagespflege Heilig Geist, Alter Deutscher Ring
101
TP
Stadtmitte
Belia Hausgemeinschaften, Blumenstraße
Tagespflege Vergiss-mein-nicht, Geldernsche Straße
101
TP
Seniorenheim St. Josef, Tannenstraße
Belia Seniorenresidenz, Blumenstraße
101
TP
2021
78
12
90
14
80
64
78
12
90
14
80
64
78
12
90
14
80
64
Stadtmitte
15
15
15
15
24
24
24
24
55
55
55
Cracau
Tagespflege Engelmed, Uerdinger Straße
Cracau
12
12
DMK-Tagespflege (Philadelphiastraße)
Cracau
13
13
13
13
DMK-Tagespflege (Luisenplatz)
Cracau
16
16
16
16
Gösta-Blomberg-Haus, Voltastraße
Dießem/Lehmheide
63
Marienheim, Johannesplatz
Dießem/Lehmheide
100
Gerhard-Tersteegen-Haus, Virchowstraße
Dießem/Lehmheide
104
Gerd-Terst.Haus (Wachkoma), Virchowstraße
Alexianer Tagespflege, Oberdießemer Straße
Dießem/Lehmheide
Dießem/Lehmheide
16
Gesamt
Inrath/Kliedbruch
Cornelius-de-Greiff-Stift, Mengelbergstraße
Kempener Feld
84
Seniorenresidenz BELLINI, Am Schirkeshof
Pflege Optimal, Krützpoort
Benrad-Nord
Benrad-Nord
80
Einzugsber. Inrath/Kliedbr., Kemp. Feld/Baakeshof, Benrad-Nord
158
958
12
158
26
59
Saassenhof, Clemensstraße
Caritas Tagespflege Clemensstraße (X)
Fischeln
Fischeln
80
80
Haus Raphael, Am Dreifaltigkeitskloster
Städt Seniorenheime Hafelsstraße (X)
Fischeln
Fischeln
80
80
12
158
219
0
Fischers-Meyser-Stift, Am Beckshof
Hüls
80
Lazarus Haus, Kempener Straße
Bonhoeffer-Haus, Hölschen Dyk
Hüls
Hüls
29
80
189
10
10
15
80
15
29
80
189
0
80
26
14
322
26
348
59
59
80
80
80
80
80
32
219
10
10
0
15
80
15
29
80
189
10
10
12
80
32
331
12
331
343
15
80
15
29
80
189
10
10
80
12
343
15
80
15
29
80
189
214
214
15
10
10
0
80
0
80
80
0
80
80
Uerdingen
80
80
80
80
Uerdingen
Uerdingen
80
80
80
80
70
Gartenstadt
15
160
0
15
15
160
175
Gesamt
0
15
160
Bockum
82
82
Altenheim am Tiergarten (X zum Teil), Rote-Kreuz-Straße
Tagespflege Krefelder Verein, Uerdinger Straße(X)
Bockum
Bockum
80
80
0
0
12
80
10
230
10
70
10
230
10
15
82
140
12
140
12
222
12
12
222
234
154
12
234
90
90
90
90
90
90
90
90
90
90
12
180
0
180
180
Gesamt
2234
Erläuterungen
VP = vollstationäre Pflegeplätze
sol. KZP = solitäre Kurzzeitpflegeplätze
TP = Tagespflegeplätze
(X) = in Bau/ in Planung
Platzzahlen ab 2018 bei Gösta-Blomberg-Haus und Marienheim unter
Berücksichtigung der theoretischen Platzzahlenverringerung zur Erreichung der 80%Quote
23
22
2432
0
180
180
176 2270
49
2507
0
180
188 2250
49
2475
12
12
180
192
180
176 2458
15
255
255
12
174
15
82
142
12
92
15
175
60
162
162
Gesamt
15
82
12
162
12
80
80
15
175
Altenheim Wilhelmshof, Wilhelmshofallee
12
92
80
15
214
80
Kunigundenheim, Heinrich-Theissen-Straße
Summe VP/sol.KZP/TP
Gesamtsumme
12
84
322
Haus im Park, Zeppelinstraße
Einzugsbereich Linn, Oppum, Gellep-Stratum
1051
12
80
Linn
158
39 108
14
219
80
80
Seniorenheim Bischofstraße
Oppum
Städt. Seniorenheime, Tagespflege Oppum(X), Bischofstraße Oppum
12
80
214
80
Gesamt
Städt. Seniorenheim Linn, Quartelkämpchen
904
80
219
214
Gesamt
Einzugsbereich Bockum
12
108
348
59
219
219
Einzugsbereich Uerdingen, Gartenstadt
39
80
26
14
12
Gesamt
Pflegekompetenzzentrum "Parkstraße" (X)
Tagespflege am Insterburger Platz
104
16
14
348
59
14
84
322
16
1051
80
348
Benrad-Süd
904
1105
26
13
12
108
84
322
Benrad-Süd
Einzugsbereich Traar, Verberg
158
39
27
84
104
16
14
Casa Reha (X), Dülkener Straße
Traar
Traar
12
80
Seniorenheim Gatherhof, Ibelskathweg
Landhaus Maria-Schutz, Maria-Sohmann-Straße
Tagespflege Caritas (X), Maria-Sohmann-Straße
958
24
50
12
120
1117
348
Einzugsbereich Hüls, Hülser Berg
39
84
322
14
15
65
84
104
16
14
Gesamt
Einzugsbereich Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald
14
27
50
12
120
65
84
104
16
12
27
50
84
14
1054
Senioren-Zentrum-Krefeld (SZK), Wilmendyk
65
50
12
922
Einzugsbereich Stadtmitte, Cracau, Dießem/Lehmheide
27
14
55
Integriertes Pflegezentrum Krefeld, Moerser Straße
65
12
80
64
Stadtmitte
Cracau
55
TP
101
59
2729
12
192
212 2458
59 212
2729
Anlage 2 - Gesamtübersicht über die Einwohner 80+ sowie den Bestand und Bedarf an
teil- und vollstationären Pflegeplätzen nach Stadtteilen und Einzugsbereichen
Gesamtübersicht Einwohner 80+
sowie Bestand und Bedarf an teilund vollstationären Pflegeplätzen
nach Stadtteilen und
Einzugsbereichen
Stadtmitte
Cracau
Dießem / Lehmheide
Einzugsbereich gesamt
Kempener Feld / Baackesh.
Inrath / Kliedbruch
Benrad-Nord
Einzugsbereich gesamt
Benrad-Süd
Forstwald
Fischeln
Einzugsbereich gesamt
Hüls, einschl. Hülser Berg
Traar
Verberg
Einzugsbereich gesamt
Gartenstadt
Uerdingen
Einzugsbereich gesamt
Bockum
Linn
Gellep-Stratum
Oppum
Einzugsbereich gesamt
Stadt Krefeld gesamt
2017
Einw. 80+
1.547
1.209
815
3.571
590
1.128
287
2.005
632
285
1.765
2.682
1.106
406
276
682
569
1.112
1.681
1.700
508
114
716
1.338
14.765
Bestand an
Plätzen
649
96
309
1.054
84
170
94
348
59
160
219
214
80
80
15
160
175
162
90
90
180
2.432
2021
Bedarf an
Plätzen
Überd./
Unterd.(-)
220
172
116
508
84
160
41
285
90
41
251
381
157
58
39
97
81
158
239
242
72
16
102
190
2.100
Einw. 80+
Veränd. Einw.
80+ gegenüber
2017
1.865
1.411
1.082
4.358
664
1.262
367
2.293
714
328
2.034
3.076
1.248
494
332
826
519
1.324
1.843
1.936
506
140
825
1.471
17.051
+318
+202
+267
+787
+74
+134
+80
+288
+82
+43
+269
+394
+142
+88
+56
+144
-50
+212
+162
+236
-2
+26
+109
+133
+2.286
429
-76
193
546
0
10
53
63
-31
-41
-91
-162
57
22
-39
-17
-66
2
-64
-80
18
-16
-12
-10
332
Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich.
24
Bestand an
Plätzen
595
176
280
1.051
84
170
94
348
139
204
343
214
92
92
15
240
255
234
90
102
192
2.729
Bedarf an
Plätzen
234
177
136
547
83
158
46
288
90
41
255
386
157
62
42
104
65
166
231
243
64
18
104
185
2.140
Überd./
Unterd.(-)
361
-1
144
504
1
12
48
60
49
-41
-51
-43
57
30
-42
-12
-50
74
24
-9
26
-18
-2
7
589