Daten
Kommune
Krefeld
Größe
860 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
30.08.18, 11:48
Aktualisiert
25.01.19, 01:28
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Stadt Krefeld
Örtliche Planung nach § 7 Absatz 1 APG NRW bezogen auf den
Stichtag 31.12.2017
1. EINLEITUNG .................................................................................................................................................. 1
1.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN ................................................................................................................................. 1
1.2 WORKSHOP ZUR ÖRTLICHEN PLANUNG IN KREFELD .................................................................................................. 1
1.3 DIE ÖRTLICHE PLANUNG NACH DEM APG NRW, EINE NEUE QUALITÄT DER PLANUNG .................................................... 2
1.4 VERBINDLICHE BEDARFSPLANUNG ......................................................................................................................... 3
1.5 BISHERIGE PLANUNG IN KREFELD .......................................................................................................................... 4
1.6 PRÄMISSEN DER ÖRTLICHEN PLANUNG FÜR KREFELD ................................................................................................ 4
2. BEVÖLKERUNGSSTRUKTUR UND DEMOGRAFISCHER WANDEL IN KREFELD .................................................. 7
2.1 BEVÖLKERUNGSSTRUKTUR ALLGEMEIN ................................................................................................................... 7
2.2 BEVÖLKERUNGSSTRUKTUR NACH AUSLÄNDERN/MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND......................................... 11
2.3 BEVÖLKERUNGSSTRUKTUR NACH FAMILIENSTAND UND HAUSHALTSTYPEN .................................................................. 12
2.4 BEVÖLKERUNGSSTRUKTUR NACH POTENZIELL PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN .................................................................. 13
2.5 BEVÖLKERUNGSSTRUKTUR UND EMPFÄNGER VON LEISTUNGEN NACH DEM SGB XII ..................................................... 14
3. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT UND DEMENZ ........................................................................................................ 15
3.1 AKTUELLE ZAHLEN UND PROGNOSEN ZUR PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT .............................................................................. 15
3.2 AKTUELLE ZAHLEN UND PROGNOSEN ZUR DEMENZ ................................................................................................ 18
3.3 PFLEGEKRÄFTEMANGEL ..................................................................................................................................... 19
4. BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG DER PFLEGESTRUKTUREN ......................................................... 22
4.1 VOLLSTATIONÄRE EINRICHTUNGEN ..................................................................................................................... 22
4.2 TAGESPFLEGEEINRICHTUNGEN ............................................................................................................................ 28
4.3 KURZZEITPFLEGE .............................................................................................................................................. 31
4.4 AMBULANTE PFLEGEDIENSTE ............................................................................................................................. 35
4.5 WOHNGEMEINSCHAFTEN .................................................................................................................................. 38
4.6 HOSPIZPLÄTZE................................................................................................................................................. 39
5. KOMPLEMENTÄRE VERSORGUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSSTRUKTUREN ............................................... 41
5.1 INFORMATION UND BERATUNGSANGEBOTE .......................................................................................................... 41
5.2 PFLEGEERGÄNZENDE DIENSTE UND VORPFLEGERISCHE ANGEBOTE ............................................................................. 44
5.3 HAUSWIRTSCHAFTLICHE DIENSTE ........................................................................................................................ 47
5.4 MAHLZEITENDIENSTE/MITTAGSTISCH .................................................................................................................. 48
5.5 HAUSNOTRUFSYSTEME ..................................................................................................................................... 48
5.6 FAHRDIENSTE.................................................................................................................................................. 49
5.7 ALTENCLUBS UND BEGEGNUNGSSTÄTTEN ............................................................................................................. 50
5.8 SONSTIGE FREIZEITANGEBOTE ............................................................................................................................ 55
5.9 WOHNEN IM ALTER ......................................................................................................................................... 56
5.10 EHRENAMT................................................................................................................................................... 61
6. GESUNDHEITSWESEN ................................................................................................................................. 63
7. QUARTIERSENTWICKLUNG ......................................................................................................................... 65
8. FAZIT UND AUSBLICK .................................................................................................................................. 71
1. Einleitung
1.1 Gesetzliche Grundlagen
Am 16.10.2014 ist das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten,
teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW) in Kraft getreten.
Mit dem darin im Artikel 1 enthaltenen Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz NordrheinWestfalen - APG NRW) wurde das bisher geltende Landespflegegesetz NRW außer Kraft
gesetzt.
Ziel des APG NRW ist nach dessen § 1 Absatz 1 die Sicherstellung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur für ältere Menschen und pflegebedürftige
Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung
und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen.
§ 7 Absatz 1 APG NRW verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte, eine örtliche Planung aufzustellen (näheres hierzu siehe Abschnitt 1.4).
Nach § 7 Absatz 4 APG NRW sind deren Ergebnisse sowie die Umsetzung von Maßnahmen zum Stichtag 31. Dezember jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammenzustellen.
Das bedeutet, dass die örtliche Planung auf eine Datenbasis zu stellen ist, die auf diesen oder zumindest so nah wie möglich auf diesen Stichtag bezogen sein soll.
1.2 Workshop zur örtlichen Planung in Krefeld
Nachdem das APG NRW in Kraft getreten war, wurde an die Verwaltung der Stadt Krefeld
der Wunsch herangetragen, zur örtlichen Planung einen Workshop durchzuführen. Diesem Wunsch entsprechend, hat ein solcher Workshop am 24.11.2015 stattgefunden.
Es wurde seitens der Stadt Krefeld Wert darauf gelegt, ein möglichst breites Teilnehmerfeld für dieses Thema zu gewinnen.
Der Teilnehmerkreis setzte sich zusammen aus Vertretern der Politik, der Kirchen, der
Bürgervereine, der Wohnungswirtschaft, der Pflegekassen, der Wohlfahrtsverbände,
der Anbieter von Pflegedienstleistungen, von Migrantenorganisationen und der Stadtverwaltung.
Die Teilnehmenden wurden zum einen über die neuen gesetzlichen Regelungen informiert, zum anderen formulierten sie die Erwartungen älterer und pflegebedürftiger
Menschen an ihr Lebensumfeld. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Menschen im
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
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Alter möglichst selbstbestimmt, nicht nur in ihrer Wohnung, sondern auch in ihrem
Quartier leben wollen. Starke Quartiere seien in Krefeld bereits vorhanden, andere wiederum müssten gestärkt werden, wobei ein Ausbau vorhandener Strukturen begrüßt
werde. Dazu sei ein flächendeckendes Quartiersmanagement notwendig. Wichtig sei
auch die Vielfalt der Angebote und deren Qualität. Schließlich wurde der Pflegefachkraftmangel als großes Problem ausgemacht. Ein Konsens bestand grundsätzlich hinsichtlich der Aufstellung einer verbindlichen Bedarfsplanung, worin im Hinblick auf die
Möglichkeit, unter sozialräumlichen Gesichtspunkten steuernd auf die Entstehung teilund vollstationäre Einrichtungen einzuwirken, ein Anfang zur Quartiersentwicklung gesehen wurde.
Im weiteren Verlauf der örtlichen Planung wird auf die im Workshop angesprochenen
Themenfelder näher eingegangen, ohne dass dort speziell auf ihn hingewiesen wird.
Allerdings wird dies zum Teil nur bedingt möglich sein, wie z. B beim Pflegefachkraftmangel. Mit Hilfe der örtlichen Planung kann dieser Mangel nicht abgestellt werden, da
die Stadt Krefeld keinen direkten Einfluss auf die Ausbildung von Pflegefachkräften
hat; dennoch werden im Folgenden grundsätzliche Erwägungen zu dieser Thematik angestellt.
1.3 Die örtliche Planung nach dem APG NRW, eine neue Qualität der Planung
Nach § 7 Absatz 1 APG NRW ist von den Kreisen und kreisfreien Städten eine örtliche
Planung aufzustellen.
Diese entspricht im Kern der bisher nach § 6 Landespflegegesetz NRW aufzustellenden
Kommunalen Pflegeplanung, allerdings wurde der Umfang der zu berücksichtigenden
Aspekte erweitert und es wurden Möglichkeiten und Verpflichtungen der Kommunen in
Bezug auf eine aktive Steuerung aufgenommen.
So wurde zunächst durch die Einbeziehung älterer Menschen allgemein - also auch ohne das Hinzutreten von Pflegebedürftigkeit oder Behinderung - die Zielgruppe des Gesetzes erweitert; zudem wurde die Stellung von Pflegepersonen und Angehörigen gestärkt.
Ausdrücklich wurde herausgestellt, dass sämtliche Maßnahmen nach dem Gesetz darauf auszurichten sind, das Selbstbestimmungsrecht von älteren Menschen und pflegebedürftigen Menschen in jeder Lebensphase zu sichern.
Ausgangspunkt für Planungen und die Gestaltung der Angebote sollen die Bedarfe älterer Menschen, pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger sein. Dabei sind die
besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern durchgängig zu berücksichtigen. Die
Angebote sollen orts- beziehungsweise stadtteilbezogen vorgehalten und weiterentwickelt werden und den älteren oder pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ermöglichen, an dem Ort ihrer Wahl wohnen zu können. Dabei sind alle Wohn- und Pflegeangebote vorrangig einzubeziehen, die eine Alternative zu einer vollständigen stationären
Versorgung darstellen. Maßnahmen nach diesem Gesetz sollen auch kultursensible
Aspekte berücksichtigen, insbesondere die unterschiedlichen Bedürfnisse der MenÖrtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
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schen, die sich durch Migrationsgeschichte, sexuelle Orientierung und geschlechtliche
Identität ergeben können. Darüber hinaus ist Armut und sozialer Ausgrenzung entgegen zu wirken (§ 2 Absatz 1 APG NRW) und es ist darauf hinzuwirken, dass die
Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt werden (§ 2 Absatz 2 APG NRW).
Im Einzelnen umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte nach § 7 Absatz 1
APG NRW
1. die Bestandsaufnahme der Angebote,
2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und schließlich
3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.
Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe
einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven
und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen.
1.4 Verbindliche Bedarfsplanung
Eine weitere Neuerung im Rahmen des APG NRW ist die Einführung einer verbindlichen
Bedarfsplanung.
Nachdem im Jahr 2003 die Pflegebedarfsplanung nach dem Landespflegegesetz NRW
durch die lediglich beobachtende und beschreibende örtliche Pflegeplanung ersetzt
wurde, beklagten viele Kommunen die dadurch fehlende Einflussmöglichkeit auf Betreiber und Investoren teil- und vollstationärer Pflegeeinrichtungen, die nunmehr - auch
gegen den erklärten Willen der Kommune - Einrichtungen schaffen konnten, soweit die
sonstigen gesetzlichen Vorgaben erfüllt waren.
Mit Inkrafttreten des APG NRW wurde den Kommunen mit der verbindlichen Bedarfsplanung wieder ein Instrument zur Einflussnahme an die Hand gegeben.
Im Rahmen einer drei Jahre in die Zukunft gerichteten Planung können die Kommunen
nunmehr die Förderung von neu entstehenden teil- und vollstationären Einrichtungen
vom Bestehen eines Bedarfes abhängig machen.
Die Stadt Krefeld hat sich für die Aufstellung einer verbindlichen Bedarfsplanung entschieden.
In seiner Sitzung am 26.03.2015 hat der Rat die Verbindliche Bedarfsplanung 20152018 beschlossen, die Veröffentlichung im Krefelder Amtsblatt erfolgte am
30.03.2015; inzwischen wurde am 16.03.2017 die zweite Fortschreibung der Verbindlichen Bedarfsplanung für die Jahre 2017 - 2020 im Krefelder Amtsblatt veröffentlicht.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
3
Die nunmehr dritte Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung für die Jahre
2018-2021 wird zusammen mit dieser örtlichen Planung vorgelegt.
Während die örtliche Planung die Unterstützungsstrukturen für ältere Menschen und
pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige insgesamt beschreibt und bewertet, ist der Blick bei der verbindlichen Bedarfsplanung speziell auf die Ausstattung der
Kommune mit teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen gerichtet.
Dabei ist die örtliche Planung Grundlage für die verbindliche Bedarfsplanung, da die
Zahl der erforderlichen teil- und vollstationären Pflegeplätze nicht zuletzt auch von
Qualität und Quantität der komplementären Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen abhängt oder beispielsweise von der Ausstattung der Kommune mit alternativen
Wohnformen, die auch pflegerische Leistungen beinhalten.
1.5 Bisherige Planung in Krefeld
Aufbauend auf den Kommunalen Pflegeplanungen für die Jahre 2008/2009 und deren
Fortschreibung für die Jahre 2011/2012 wurde im Jahr 2017 die erste örtliche Planung,
bezogen auf den Stichtag 31.12.2015 fertiggestellt.
Im Hinblick auf die ebenfalls 2017 getroffene Entscheidung, zukünftig die Veröffentlichung der örtlichen Planung und den Beschluss der verbindlichen Bedarfsplanung zeitlich zu harmonisieren, erfolgte keine Veröffentlichung der Örtlichen Planung 2015, da
bis zur Veröffentlichung der Örtlichen Planung 2017 nur ein relativ kurzer Zeitraum geplant war. Sie wurde lediglich der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege am
29.08.2017 vorgestellt und für Planungszwecke der Sozialverwaltung verwendet. Die
angesprochene Harmonisierung soll zu dem Ergebnis führen, dass die Möglichkeit geschaffen wird, die verbindliche Bedarfsplanung zumindest in den geraden Jahren zusammen mit der örtlichen Planung, die jeweils bezogen auf den 31.12. der ungeraden
Jahre zusammenzustellen ist, aufzustellen und den Entscheidungsgremien vorzulegen.
Bei der jetzt vorgelegten Planung handelt es sich um die Örtliche Planung 2017, bezogen auf den Stichtag 31.12.2017.
Da die Örtliche Planung 2015 bisher nicht veröffentlicht wurde - dies soll nunmehr zusammen mit der Örtlichen Planung 2017 geschehen - werden die dort gemachten Ausführungen überwiegend in diese Planung übernommen anstatt mit Verweisen zu arbeiten.
Die Örtliche Planung 2017 entspricht damit weitgehend der Örtlichen Planung 2015,
selbstverständlich wurden Zahlen und Fakten nunmehr auf den Stichtag 31.12.2017
bezogen und es wurden einige Ausführungen ergänzt bzw. überarbeitet.
1.6 Prämissen der örtlichen Planung für Krefeld
Wie sich aus den einleitenden Ausführungen unter 1.1 und 1.3 ergibt, hat der Gesetzgeber in Bezug auf die örtliche Planung lediglich geregelt, welche grundlegenden Elemente vorhanden sein müssen bzw. welchen Zwecken die Planung dient; wie dieses
Ziel im Einzelnen erreicht wird, bleibt der Kommune im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung überlassen.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
4
Im Mittelpunkt jeder Planung steht der Bürger. Im Zusammenhang mit der örtlichen
Planung sind neben den pflegebedürftigen die älteren Menschen von Bedeutung.
In den bisherigen Kommunalen Pflegeplanungen war bei diesen eine Differenzierung in
drei Altersgruppen vorgenommen worden, nämlich in die 60- bis 69-Jährigen, in die 70bis 79-Jährigen sowie in die 80 Jahre alten und älteren Menschen.
Hiervon wird bei der nun vorliegenden örtlichen Planung abgewichen. Es werden vielmehr nur noch zwei Altersgruppen betrachtet, nämlich die Menschen von 60-79 Jahren
(junge Alte) sowie die 80 Jahre alten und älteren Menschen (Hochaltrige).
Sicherlich könnte die Altersgrenze von 60 Jahren diskutiert werden. Tatsächlich wird
mittlerweile in vielen Publikationen die Grenze erst bei 65 Jahren gesetzt, was sowohl
mit dem (inzwischen ungefähren) Renteneintrittsalter übereinstimmt als auch den Umstand berücksichtigen könnte, dass die durchschnittliche Lebenserwartung der Deutschen in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen ist und die heutigen "Alten" gesünder und informierter sind als die vergleichbare Gruppe von z.B. vor 20 Jahren.
Das Gesetz enthält keine Regelung, wer als "älterer Mensch" anzusehen ist.
Dennoch wird die oben benannte Grenze von 60 Jahren beibehalten. Zum einen bleibt
dadurch die Vergleichbarkeit der bisherigen und der aktuellen Planung bestehen. Zum
anderen mag ein Teil der so mit eingeschlossenen Personengruppe sich zwar gar nicht
der Gruppe der älteren Menschen zugehörig fühlen, ohne Frage wird es demgegenüber
jedoch eine nennenswerte Zahl von Menschen aus dieser Gruppe geben, die pflegebedürftig sind oder zumindest ein grundlegendes Interesse an den Angeboten für Ältere
haben. Insofern ist es durchaus sinnvoll, einen größtmöglichen Personenkreis in die
Betrachtung einzubeziehen.
Allerdings wird für eine Unterscheidung innerhalb der Gruppe der 60- bis 79-jährigen
kein ausreichender Grund mehr gesehen.
Zwar wird unstrittig der Unterstützungs- und Hilfebedarf mit Zunahme des Lebensalters
immer größer, jedoch ist statistisch betrachtet die Grenze von 80 Jahren signifikant.
So sind mehr als 50 % der insgesamt pflegebedürftigen Menschen über 80 Jahre alt. In
vollstationären Einrichtungen sind sogar nahezu 65 % der Bewohner 80 Jahre oder älter.
Schließlich könnte auch die Grenze der hochaltrigen Menschen von 80 auf 85 Jahre
erhöht werden. Auch hiervon wird, vor allem im Hinblick auf die eben gemachten Ausführungen zur "60-Jahres-Grenze" abgesehen. Dies würde beispielsweise bedeuten,
dass in Krefeld nicht mehr 14.765 Menschen sondern nur noch 6.551 Menschen als
hochaltrig anzusehen wären.
Ob eine entsprechende Erhöhung der Altersgrenzen, dann vernünftigerweise insgesamt, also auch von 60 auf 65 Jahre angebracht ist, kann bei Bedarf entschieden werden; hier wird sicher die konkrete Entwicklung der Altersgruppen abgewartet werden
können.
Entscheidend dafür ist auch der Umstand, dass das Altern ein relativer Prozess ist und
sich damit einer nachhaltigen Definierbarkeit ohnehin entzieht; die hohe individuelle
Unterschiedlichkeit zwischen älter werdenden Menschen macht das Festsetzen konkreÖrtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
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ter Altersgrenzen fragwürdig. Mit Blick auf die Befunde zahlreicher Studien lässt sich
Hochaltrigkeit vor allem durch die Kumulation von Risiken definieren (z.B. im Sinne der
Multimorbidität).
Wie bereits erwähnt, ist die örtliche Planung anders als die bisherige kommunale Pflegeplanung nicht mehr gezielt auf die Interessen und Bedürfnisse pflegebedürftiger
Menschen ausgerichtet, sondern ganz allgemein auf ältere Menschen und auch deren
Angehörige. Damit erweitert sich der Fokus der Planung, wenngleich festzustellen ist,
dass auch in der bisherigen kommunalen Pflegeplanung schon viele Gesichtspunkte
berücksichtigt worden waren, die über die Pflegebedürftigkeit im engeren Sinne hinaus
Angebote für ältere Menschen darstellen.
Dennoch wird in der vorliegenden Planung, soweit möglich, verstärkt auf die Bedürfnisse älterer, nicht pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger eingegangen, wobei dieser Aspekt in den nächsten Planungen noch intensiver herausgearbeitet werden
wird.
Die Aufnahme des Ist-Zustandes ist das Fundament, auf dem die Planung aufbaut.
Das APG NRW gibt in § 7 Absatz 4 vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte die Ergebnisse der örtlichen Planung sowie die Umsetzung von Maßnahmen zum Stichtag
31. Dezember jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammenstellen.
Die vorliegende Planung ist somit, soweit möglich, auf den Stand am 31.12.2017 bezogen.
Unproblematisch war dies bei den Einwohnerdaten, die genau auf diesen Stichtag bezogen vorliegen.
Ebenso besteht ein ständiger Überblick über die Kapazitäten der voll- und teilstationären Einrichtungen.
Die Daten zur Zahl der Pflegebedürftigen in Krefeld, basieren auf Informationen durch
das IT.NRW, und beruhen auf der zum 15.12./31.12.2015 erhobenen Pflegestatistik;
Ergebnisse der Pflegestatistik aus dem Jahr 2017 sind noch nicht veröffentlicht.
Der Bestand an komplementären Angeboten ist vielfältig. Veränderungen finden stetig,
wenn auch langsam, statt; insofern ist hier eine stichtagsgenaue Bewertung kaum möglich, aber auch nicht erforderlich.
Im Rahmen der Örtlichen Planung 2017 wurde insofern auf Veränderungen gegenüber
der vorhergehenden Planung soweit bzw. in dem Umfang kommentierend eingegangen,
wie es für eine Bewertung der jeweiligen Veränderungen erforderlich schien.
Darauf aufbauend erfolgt in einem zweiten Schritt die Bewertung der Angebote d. h. die
Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen,
verbunden mit der Überlegung, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.
An dieser Stelle sei noch darauf hingewiesen, dass aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die jeweilige männliche und weibliche Schreibweise verzichtet wurde. Mit Ausnahme der Textpassagen, in denen ausdrücklich auf ein bestimmtes Geschlecht hingewiesen wird, soll die männliche Schreibweise für beide Geschlechter gelten.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
6
2. Bevölkerungsstruktur und demografischer Wandel in Krefeld
2.1 Bevölkerungsstruktur allgemein
Die Bevölkerung der Stadt Krefeld umfasste am 31.12.2017 insgesamt 233.302 Einwohner, davon 114.913 Männer (49,26 %) und 118.389 Frauen (50,74 %).
Davon sind 64.827 Personen 60 Jahre und älter, dies entspricht einem Anteil von
27,8 % an der Gesamtbevölkerung (nach 26,3 % 2008, 27,0 % 2011 und 27,4% 2015).
Von den über 60-Jährigen sind 44,2 % männlich und 55,8 % weiblich.
Die 14.765 über 80-Jährigen machen einen Anteil von 6,3 % an der Krefelder Bevölkerung aus; von ihnen sind 37,0 % männlich und 63,0 % weiblich.
Die Verteilung der älteren Menschen über das Stadtgebiet ist durchaus unterschiedlich. So leben mit 19,4 % in Benrad-Nord die wenigsten und mit 36,0 % im Forstwald
prozentual die meisten über 60-Jährigen. Die Werte für die einzelnen Stadtteile sind in
der folgenden Tabelle dargestellt.
Stadtteil
Stadtmitte
Kempener Feld/Baakeshof
Inrath/Kliedbruch
Cracau
Dießem/Lehmheide
Benrad-Süd
Forstwald
Benrad-Nord
Hülser Berg
Traar
Verberg
Gartenstadt
Bockum
Linn
Gellep-Stratum
Oppum
Fischeln
Uerdingen
Hüls
Stadt Krefeld
Einwohner
insgesamt
(Stichtag
31.12.2017)
davon Einwohner 60+
(Stichtag 31.12.2017)
absolut / in % gesamt
davon Einwohner 60+
bis unter 80+
(Stichtag 31.12.2017)
absolut / in %
davon Einwohner 80+
(Stichtag 31.12.2017)
absolut / in %
31.319
9.993
17.052
22.257
16.904
6.928
3.462
7.246
507
4.594
3.978
6.895
20.645
6.050
2.497
12.757
26.111
18.196
15.911
6.669
2.548
5.016
5.550
3.522
2.226
1.247
1.403
172
1.641
1.353
2.260
7.062
1.878
879
3.281
8.119
4.953
5.048
21,3
25,5
29,4
24,9
20,8
32,1
36,0
19,4
33,9
35,7
34,0
32,8
34,2
31,0
35,2
25,7
31,1
27,2
31,7
5.122
1.958
3.888
4.341
2.707
1.594
962
1.116
130
1.235
1.077
1.691
5.362
1.370
765
2.565
6.354
3.841
3.984
16,4
19,6
22,8
19,5
16,0
23,0
27,8
15,4
25,6
26,9
27,1
24,5
26,0
22,6
30,6
20,1
24,3
21,1
25,0
1.547
590
1.128
1.209
815
632
285
287
42
406
276
569
1.700
508
114
716
1.765
1.112
1.064
4,9
5,9
6,6
5,4
4,8
9,1
8,2
4,0
8,3
8,8
6,9
8,3
8,2
8,4
4,6
5,6
6,8
6,1
6,7
233.302
64.827
27,8
50.062
21,5
14.765
6,3
Die hier verwendeten Zahlen beruhen auf den durch die Abteilung Statistik und Wahlen
des Fachbereichs Bürgerservice der Stadt Krefeld zur Verfügung gestellten Daten.
Dabei handelt es sich um eigene Daten der Stadt Krefeld auf der Grundlage der Fortschreibung der Einwohnermeldedaten.
Demgegenüber stehen die Ergebnisse des Zensus 2011; danach lag die Einwohnerzahl
Krefelds am 09.05.2011 bei 222.247, entsprechend der Bevölkerungsfortschreibung
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
7
durch das IT.NRW auf der Grundlage des Zensus 2011 am 30.06.2017 (Daten für den
Stichtag 31.12.2017 liegen noch nicht vor) bei 226.718 (Daten aus der Landesdatenbank NRW beim IT.NRW).
Im Hinblick auf die erhebliche Differenz zwischen den beiden festgestellten Einwohnerzahlen ist die Stadt Krefeld - wie verschiedene andere Kommunen auch - gerichtlich
gegen die Feststellungen aus dem Zensus vorgegangen.
Die Verfahren sind derzeit noch anhängig.
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass die durch die Stadt Krefeld selbst ermittelten Zahlen auch die Personen umfassen, die in Krefeld mit einem Zweitwohnsitz angemeldet sind, da auch diese die Infrastruktur sowie sonstige Einrichtungen der Stadt
nutzen.
Hierbei handelte es sich zum Stichtag 31.12.2017 um 494 Personen (lediglich 80 davon sind 60 Jahre alt oder älter), so dass sich schließlich 232.808 Einwohner mit
Hauptwohnsitz in Krefeld ergeben. Im Vergleich zu den Zahlen der Landesdatenbank,
die von vornherein nur Personen mit Hauptwohnsitz in Krefeld umfassen, ergibt sich
damit eine Differenz von 6.090 Einwohnern.
Bis zu einem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens und auch um eine bessere Vergleichbarkeit zu den Werten der früheren örtlichen Planungen bzw. kommunalen Pflegeplanungen zu ermöglichen, wird im Rahmen dieser örtlichen Planung weiterhin mit
den von der Stadt Krefeld ermittelten Daten gearbeitet.
Hinzu kommt, dass diese Vorgehensweise, nämlich eine höhere Einwohnerzahl als sie
möglicherweise tatsächlich zutrifft den Betrachtungen in dieser örtlichen Planung zugrunde zu legen, zumindest nicht dazu führt, dass gegebenenfalls zu Unrecht von zu
niedrig bemessenen Bedarfszahlen (die von der Einwohnerzahl abhängen) ausgegangen wird.
Zur Beschreibung der zukünftigen Entwicklung der Krefelder Bevölkerung wurde durch
die Abteilung Statistik und Wahlen des Fachbereichs Bürgerservice der Stadt Krefeld im
Jahr 2015 eine "Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre
2015 bis 2030" erstellt.
Dieses Werk prognostiziert, ausgehend von der Bevölkerung laut Einwohnermelderegister am 31.12.2014, die Entwicklung der Bevölkerung in den statistischen Bezirken
Krefelds jährlich bis 2030. Dabei wird nach Geschlecht und Lebensalter differenziert.
Verwendet wurde hierzu das den besonderen Bedürfnissen von Regionalprognosen
angepasste Prognosetool SIKURS, das die Fortschreibung des aktuellen Bevölkerungsbestandes in kleinräumiger sowie demografischer Gliederung erstellt, indem es die
künftig zu erwartenden natürlichen und wanderungsbedingten Bevölkerungsbewegungen mit dem jeweiligen Ausgangsbestand zu einem Stichtag verrechnet.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
8
Für die Altersstruktur in der Gesamtstadt ergibt sich danach folgendes Bild:
Altersstruktur der Einwohner 60+ für die Jahre 2017 - 2030 in
absoluten Zahlen und Prozent
Jahr
Einwohner
gesamt
2017
2020
2025
2030
233.302
234.848
232.893
230.573
davon 60-79 Jahre
davon 80 Jahre
und älter
64.827 / 27,8 % 50.062 / 21,5 %
67.370 / 28,7 % 50673 / 21,6 %
70.697 / 30,4 % 54392 / 23,4 %
72.949 / 31,6 % 57475 / 24,9 %
14.765 / 6,3 %
16.697 / 7,1 %
16.305 / 7,0 %
15.474 / 6,7 %
davon 60 Jahre
und älter
Einer Erläuterung bedarf der "kleine Sprung" zwischen den Jahren 2017 und 2020:
Wie vorstehend ausgeführt, basiert die Prognose auf den Zahlen vom 31.12.2014.
2015 und in den Folgejahren hatte eine Vielzahl von Personen im Zusammenhang mit
der Einführung der Zweitwohnungssteuer ihren Nebenwohnsitz in Krefeld abgemeldet.
Waren Ende 2014 noch 6.091 Personen mit Nebenwohnsitz in Krefeld gemeldet, waren
es am 31.12.2017 - wie oben schon ausgeführt - nur noch 494. Demgegenüber steht im
Übrigen die - Anfang 2015 noch nicht erwartbare - Zunahme der Bevölkerungszahl aufgrund der Flüchtlingssituation. Da sich diese Veränderungen auf die hier insbesondere
beobachtete Gruppe der über 60-Jährigen nahezu gleichmäßig auswirken, wurden die
Zahlen der Prognose dennoch verwertet, da vor allem grundsätzlich verdeutlicht werden soll, mit welcher Entwicklungstendenz in den nächsten Jahren zu rechnen ist.
Deutlich erkennbar ist, dass die Gesamtbevölkerung Krefelds abnimmt, die Zahl der
Personen ab 60 Jahren jedoch steigen wird.
Während die Personen ab 60 Jahren derzeit noch einen Anteil von 27,8 % an der Gesamtbevölkerung ausmachen, wird dieser Anteil bis 2020 auf 28,7 % und bis 2030 auf
31,6 % steigen. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass 2030 nur noch etwa 230.500
Menschen in Krefeld leben, sich unter diesen dann aber ca. 8.000 ältere Menschen
mehr als heute befinden werden.
Eine vergleichbare Entwicklung zeichnet sich auch bei der Personengruppe der ab 80Jährigen ab. Diese machen derzeit noch einen Anteil von 6,3 % an der Gesamtbevölkerung aus, der sich bis 2030 auf 6,7 % erhöhen wird (bei einem Höchstwert 2020 von
7,1 %). In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass in der Gesamtbevölkerung dann ca.
700 hochaltrige Menschen mehr als heute leben werden.
Das IT.NRW hat in seiner Publikation "Statistische Analysen und Studien, Band 84 Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen NordrheinWestfalens 2014 bis 2040/2060" für Krefeld auf der Grundlage der Bevölkerungszahl
von 2014 (222.100 Einwohner, basierend auf dem Zensus 2011) für 2030 221.000 und
für 2040 216.700 Einwohner vorausberechnet.
Bei den Einwohnern im Alter von 65 Jahren und älter betragen die entsprechenden Werte 48.600, 57.700 und 62.800, bei den 80-Jährigen und älteren 12.600, 16.900 und
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
9
19.900.
Auch wenn diese Zahlen auf einer anderen Berechnungsbasis ermittelt wurden und die
Altersgruppen teils unterschiedlich begrenzt sind, wird aber auch bei diesem Zahlenwerk der oben beschriebene Trend bestätigt.
Zur Veranschaulichung der Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur ist insbesondere auch die Visualisierung durch eine Bevölkerungspyramide geeignet.
Bei der hier verwendeten Pyramide werden die aktuellen Bevölkerungszahlen und die
für 2030 erwarteten überlagert.
Bei den als schwarzumrandete Balken dargestellten Personenzahlen handelt es sich
um die Werte zum Stichtag 31.12.2017, die für 2030 erwarteten Werte werden als
graue Flächen dargestellt.
Hier wird erkennbar, dass die sogenannten geburtenstarken Jahrgänge (Geburten in
den 1960er Jahren) in absehbarer Zeit in das Alter kommen, in dem sie vermehrt Leistungen der vorpflegerischen und pflegerischen Versorgung in Anspruch nehmen werden.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
10
2.2 Bevölkerungsstruktur nach Ausländern/Menschen mit Migrationshintergrund
Zum Stichtag 31.12.2017 sind insgesamt 38.153 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit Einwohner in Krefeld. Dies entspricht einem Anteil von 16,4 % an der
Gesamtbevölkerung.
Die größte ausländische Nation stellen die Türken mit 20,3 %. Polen haben mit 11,6 %
den zweitgrößten, Bewohner des ehemaligen Jugoslawien mit 7,6 % den drittgrößten
Anteil. Das Verhältnis ausländischer Frauen zu ausländischen Männern liegt bei 47,3 %
zu 52,7 %.
Der Anteil der über 60-Jährigen an der ausländischen Bevölkerung macht mit 5.720
Personen 15,0 % aus. In der Kommunalen Pflegeplanung 2008/2009 lag dieser Anteil
noch bei 16,9 %, in der Kommunalen Pflegeplanung 2011/12 bei 18,6 % und in der
Örtlichen Planung 2015 bei 15,7 %. Im Vergleich zum Anteil der über 60-jährigen Senioren an der Gesamtbevölkerung (27,8 %) ist dieser Wert auffallend gering.
Bei den ausländischen Senioren liegt das Verhältnis von Frauen zu Männern bei 50,8 %
zu 49,2%.
Die Anzahl der hochaltrigen ausländischen Senioren beträgt 688 und liegt mit 1,8 %
Anteil an der ausländischen Bevölkerung noch weitaus deutlicher unter dem Verhältnis, das in der Gesamtbevölkerung anzutreffen ist (6,3 %).
Diese Form der Bevölkerungsstatistik unterscheidet aber lediglich zwischen deutschen
und ausländischen Personen. Nicht berücksichtigt wird somit, dass bei einer nicht unerheblichen Personengruppe mit deutscher Staatsangehörigkeit ein Migrationshintergrund vorliegt (z. B. Eingebürgerte, Aussiedler und Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit).
Der Verbund des Verbandes deutscher Städtestatistiker hat mit MigraPro ein Verfahren
entwickelt, das es Kommunen ermöglicht, den Migrationshintergrund durch Kombination verschiedener im Melderegister hinterlegter Merkmale abzuleiten; durch das
Sachgebiet Statistik und Wahlen wurden im Rahmen einer entsprechenden Auswertung
die Zahlen für Krefeld ermittelt.
Danach lebten zum Stichtag 31.12.2017 81.619 Einwohner mit Migrationshintergrund
in Krefeld, das entspricht 35,0 % der Gesamtbevölkerung. Der Anteil der Bürger mit
Migrationshintergrund ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, so lag ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung 2011 bei 28,5 % und 2015 bei 32,9 %. Aus der genannten Zahl ergibt sich, dass zum Stichtag neben den Krefeldern mit ausländischer Staatsangehörigkeit weitere 43.463 Deutsche mit Migrationshintergrund hier lebten.
Bei den meisten Einwohnern mit Migrationshintergrund ist die Türkei das Bezugsland
(19,8 %), es folgen Polen (18,2 %), die ehemalige Sowjetunion (12,5 %), das ehemalige Jugoslawien (5,3 %) und Italien (4,7 %).
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
11
Von den Einwohnern mit Migrationshintergrund sind 9.132 Menschen (11,2 %) 65 Jahre oder älter, 4,7 % (3.841) Menschen sind 75 Jahre und älter. Bei der gleich alten Gesamtbevölkerung sind es 21,5 % bzw. 11,5 % (die gegenüber der vorliegenden Planung
abweichenden Altersgrenzen beruhen auf der Systematik dieser speziellen Auswertung). Somit ist auch bei diesem Personenkreis erkennbar, dass er anteilig deutlich
weniger ältere Menschen umfasst als die Gesamtbevölkerung.
In dieser örtlichen Planung wird aufgrund der geringen Seniorenzahlen, insbesondere
in der potenziell besonders hilfebedürftigen Altersklasse der über 80-Jährigen, kein
gesonderter Schwerpunkt auf diese Bevölkerungsgruppe gelegt. Ihre Bedürfnisse werden gleichwohl im Rahmen der örtlichen Planung für Krefelder Senioren insgesamt berücksichtigt.
2.3 Bevölkerungsstruktur nach Familienstand und Haushaltstypen
Die nähere Betrachtung des Familienstandes kann gegebenenfalls Aufschluss darüber
geben, wie hoch die Zahl der Senioren sein könnte, die im Alter von Vereinsamung bedroht sind. Auch kann das Fehlen des jeweiligen Ehepartners ein Indiz dafür sein, dass
im Alter eher auf fremde Unterstützung und eventuell Heimunterbringung zurückgegriffen werden muss. Im Folgenden werden daher die Ledigen, Verwitweten und Geschiedenen den Verheirateten und in Lebenspartnerschaft lebenden Senioren gegenüber
gestellt.
Zum Stand 31.12.2017 lebten 59,1 % (38.298) der Krefelder Senioren über 60 Jahren
in einer Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft. 40,5 % (26.265) der Senioren
sind dagegen ledig, geschieden oder verwitwet (2008: 39,6 %, 2011: 39,7 %, 2015:
40,1%). Die Differenz zu 100 % ergibt sich aus den Personen, deren Status unbekannt
ist. Der Frauenanteil bei den alleinstehenden Senioren liegt bei 70,2 %.
Bei den Senioren über 80 Jahre sind 8.870 der 14.765 Senioren alleinstehend, was
60,1 % dieser Altersgruppe ausmacht. Der Anteil der Frauen liegt hier bei 80,1 %.
Zu beachten ist bei dieser Auswertung jedoch, dass "alleinstehend" nicht zwangsläufig
mit "alleinlebend" gleichzusetzen ist; daher wird im Folgenden noch näher auf Senioren in Singlehaushalten eingegangen.
Neben der Betrachtung des Familienstandes kann vor allem auch die Berücksichtigung
der Einpersonenhaushalte Rückschlüsse über mögliche Vereinsamungstendenzen und
fehlendes Helferpotenzial zulassen. Gerade bei dem Kreis der Hochaltrigen, die ohne
Partner sind und darüber hinaus alleine und nicht beispielsweise bei ihren Kindern leben, kann davon ausgegangen werden, dass diese auf Hilfsangebote angewiesen sind.
21.790 (33,6 %) aller Krefelder Senioren über 60 Jahren leben in einem Einpersonenhaushalt. (2008 waren es 31,0 %, 2011 31,1 %, 2015 32,7 %). Davon sind 7.122 Personen männlich (32,7%) und 14.668 Personen weiblich (67,3%).
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
12
Geht man davon aus, dass insbesondere die Senioren ab 80 Jahre und älter, die in einem Einpersonenhaushalt leben, auf unterstützende ambulante Hilfen angewiesen
sind, so sind damit 6.517 Krefelder Bürger betroffen, davon 5.084 (78,0 %) Frauen.
2.4 Bevölkerungsstruktur nach potenziell pflegenden Angehörigen
Die häusliche Pflege kann als Grundpfeiler für die Umsetzung der Prämisse "ambulant
vor stationär" angesehen werden.
Laut Barmer GEK Pflegereport 2015 werden nach der Pflegestatistik 2013 48 % der
Pflegebedürftigen ausschließlich durch Angehörige gepflegt. Dazu kommen die Pflegebedürftigen, die zusammen mit ambulanten Pflegediensten bzw. durch ambulante
Pflegedienste gepflegt werden. Insgesamt werden gegenwärtig 71 % der Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit gepflegt. Aufgrund des demografischen Wandels und
dem damit einhergehenden zu erwartenden Anstieg der Anzahl Pflegebedürftiger sowie
dem Wunsch der Pflegebedürftigen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit
zu verbleiben, wird die Bedeutung der pflegenden Angehörigen bei der Versorgung und
Betreuung Pflegebedürftiger in Zukunft weiter zunehmen.
Hochrechnungen auf Basis der vom Robert Koch-Institut durchgeführten Studie "Gesundheit in Deutschland aktuell 2012" (GEDA 2012) haben ergeben, dass bereits 2012
rund 4 bis 5 Mio. private Pflegepersonen an der Versorgung Pflegebedürftiger beteiligt
waren. Dabei pflegen viele Angehörige eine pflegebedürftige Person nicht allein, sondern gemeinsam mit anderen: Zwei Angehörige sind bei etwa einem Viertel aller in der
eigenen Häuslichkeit versorgten Pflegebedürftigen an der Versorgung beteiligt. Bei einem Viertel sind es sogar drei oder mehr Personen.
Obwohl ein steigender Anteil männlicher Pflegepersonen – meist der Partner einer
Pflegebedürftigen – zu verzeichnen ist, ist mit ca. 65 % Anteil der Großteil der pflegenden Angehörigen nach wie vor weiblich. Pflegende Angehörige sind am häufigsten enge
Familienangehörige. Ein Drittel der pflegebedürftigen Personen wird hauptsächlich von
dem Partner bzw. der Partnerin gepflegt, ein weiteres Drittel durch die Tochter bzw.
Schwiegertochter. Etwa jede zehnte Pflegeperson ist nicht mit dem Pflegebedürftigen
verwandt, sondern Freund, Bekannter oder Nachbar. Die Mehrheit der Pflegepersonen
ist im erwerbsfähigen Alter.
Geht man von der in den bisherigen Pflegeplanungen als (Haupt-)Pflegepersonen zugrunde gelegten Personengruppe der 55- bis 79-jährigen Frauen aus, so stehen den
14.765 80-Jährigen und älteren 35.740 potenziell pflegende Frauen gegenüber. Dies
ergibt ein Verhältnis von 1:2,4, was ein erneutes Absinken des Wertes nach 2015
(1:2,6), 2011/2012 (1:2,8) und 2008/2009 (1:2,9) darstellt. Bis 2030 ist nach den aktuellen Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung mit einem weiteren Absinken
dieser Quote allerdings nicht zu rechnen.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
13
2.5 Bevölkerungsstruktur und Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII
Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten
können, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem Vierten Kapitel des SGB XII.
Leistungsberechtigt wegen Alters ist, wer die Altersgrenze erreicht hat. Diese liegt bei
65 Jahren bzw. entspricht für nach dem 31.12.1946 Geborene dem jeweiligen Renteneintrittsalter.
Leistungsberechtigt wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung ist, wer das 18.
Lebensjahr vollendet hat, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert ist und bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Von den 60-jährigen und älteren Krefeldern haben im Januar 2018 insgesamt 2.991
Personen solche Leistungen bezogen, was einem Anteil von 4,6 % dieser Personengruppe entspricht. Hiervon sind 41,3 % männlich und 58,7 % weiblich.
Besonders hoch sind die Anteile an Leistungsbeziehern in den Stadtteilen Stadtmitte
(10,3 %), Benrad-Nord (9,6 %), Cracau (9,1 %) und Dießem/Lehmheide (8,7 %). Kaum
Leistungsbezieher gibt es in den Stadtteilen Gellep-Stratum (0,3 %), Verberg (0,4 %),
Forstwald (0,5 %) und Traar (0,7 %).
Nicht berücksichtigt in dieser Auswertung wurden Personen, die andere Sozialleistungen beziehen wie insbesondere Leistungen nach dem SGB II (also vor allem Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel des SGB XII (vor allem dauerhaft voll
erwerbsgeminderte unter der Altersgrenze nach dem Vierten Kapitel des SGB XII) sowie
Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII innerhalb
von Einrichtungen haben.
Dennoch bleibt festzustellen, dass es gesamtstädtisch deutliche Unterschiede gibt;
insbesondere im Zentrum/ zentrumsnahen Bereich der Stadt leben deutlich mehr ältere Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können, auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind und somit nicht uneingeschränkt Zugriff auf Angebote haben, jedenfalls dann nicht, wenn es sich um entgeltpflichtige Angebote handelt.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
14
3. Pflegebedürftigkeit und Demenz
3.1 Aktuelle Zahlen und Prognosen zur Pflegebedürftigkeit
Die aktuellen Werte zur Beschreibung der Pflegebedürftigkeit in Krefeld resultieren
noch immer aus der Auswertung der Pflegestatistik, die auf den 15./31.12.2015 bezogen erhoben wurde. Mit der Auswertung der Pflegestatistik aus Dezember 2017 wird lt.
IT.NRW erst im Dezember 2018 zu rechnen sein.
Ende 2015 waren in Krefeld 9.105 Menschen pflegebedürftig. Mehr als die Hälfte der
Pflegebedürftigen waren 80 Jahre oder älter. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil
der pflegebedürftigen Frauen, der insgesamt bei 64 % liegt.
Die genauen Zahlen können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Krefelder Pflegebedürftige nach Altersgruppen und Geschlecht, Stand 15.12.2015
Gesamt
davon männl.
davon weibl.
unter 60 Jahre
1.359
729
630
60 Jahre bis unter 80 Jahre
3.000
1.302
1.698
80 Jahre und älter
4.746
1.281
3.465
Gesamt
9.105
3.312
5.793
Alter
Etwa 57 % aller Pflegebedürftigen in Krefeld beziehen Pflegegeld, 21 % werden durch
Pflegedienste versorgt bzw. beziehen Kombileistungen (Kombination aus Bezug von
Pflegegeld und Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen, also Versorgung durch
Pflegedienste), 22 % sind in Pflegeheimen untergebracht.
Krefelder Pflegebedürftige nach Pflegeformen, Stand 15.12.2015
Gesamt
davon männl.
davon weibl.
ambulante Pflege
1.878
612
1.266
stationäre Pflege
2.040
606
1.434
Pflegegeld
5.187
2.094
3.093
Gesamt
9.105
3.312
5.793
Pflegerische Versorgung
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
15
Gegenüber dem Jahr 2007, dessen Daten Grundlage für die Kommunale Pflegeplanung
2011/2012 waren, ist die Zahl der insgesamt Pflegebedürftigen in Krefeld um 18,4 %
gestiegen, die Zahl der Pflegegeldempfänger hat sich um 32,4 % erhöht.
Ergebnisse der Pflegestatistik für die Stadt Krefeld
Jahr
2007
2009
2011
2013
2015
ambulant
1.713
1.803
1.912
1.861
1.878
stationär
2.057
1.951
2.068
1.940
2.040
Pflegegeld
3.920
3.829
4.453
4.929
5.187
Gesamt
7.690
7.583
8.433
8.730
9.105
Auf der Grundlage dieser Zahlen sowie der demografischen Entwicklung hat der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Modellrechnungen
zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit durchgeführt. Für die Stadt Krefeld ergibt sich
daraus, dass in den nächsten Jahren mit einem Anstieg pflegebedürftiger Menschen zu
rechnen ist, bis 2040 um 1.895 Personen, dies entspricht 20,8 %.
Dabei wird der Anstieg im Bereich der Pflegegeldempfänger mit 9,9 % eher unterdurchschnittlich prognostiziert, für den Bereich der Menschen, die stationärer Pflege bedürfen, ist hingegen mit einem deutlichen Anstieg von etwa 32 % zu rechnen.
Krefelder Pflegebedürftige nach Art der Pflegeleistung, Ergebnisse für 2015 und für
die Modellrechnungsjahre bis 2040 nach der konstanten Variante
2015
2020
2025
2030
2035
2040
ambulante Pflege
stationäre Pflege
Pflegegeldempfänger
Gesamt
1.878
2.040
5.187
9.105
2.100
2.100
4.900
9.100
2.200
2.300
5.200
9.700
2.300
2.400
5.300
10.000
2.400
2.600
5.500
10.400
2.600
2.700
5.700
11.000
Damit haben sich gegenüber den früheren Modellrechnungen, die das IT.NRW erstellt
hat (Band 66 der statistischen Analysen und Studien auf der Grundlage der Pflegestatistik 2007, Band 76 der statistischen Analysen und Studien auf der Grundlage der
Pflegestatistik 2011) kleine, aber durchaus bedeutsame Veränderungen ergeben. Während die erwartete Zahl der insgesamt Pflegebedürftigen weitgehend unverändert
bleibt, ergeben sich deutliche Unterschiede bei der Zahl der in den einzelnen Kategorien erwarteten Pflegebedürftigen. So soll die voraussichtliche Zahl der Pflegegeldempfänger im Jahr 2020 von 4.300 (Bd. 66) über 4.400 (Bd. 76) auf jetzt 4.900 steigen.
Demgegenüber ist die Zahl der Personen, für die im Jahr 2020 eine stationäre Unterbringung erwartet wird, deutlich gesunken, und zwar von 2.600 (Bd. 66) über 2.400
(Bd. 76) auf jetzt 2.100.
Zur Erläuterung des in der Tabelle verwendeten Begriffes "konstante Variante": Das
IT.NRW definiert die konstante Variante als ein Szenario, das ein gleichbleibendes
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
16
Pflegerisiko unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen unterstellt.
Demgegenüber steht das Szenario "Trendvariante", das von einem Absinken des Pflegerisikos in der Annahme einer zunehmend besseren Gesundheit und damit einem Anstieg der pflegebedürftigkeitsfreien Lebenszeit ausgeht. Nach der Trendvariante ist
beispielsweise im Bereich der voll- und stationären Pflege 2020 mit 1.900 Pflegebedürftigen, 2025 mit 2.000 und 2030 mit lediglich.2.200 Pflegebedürftigen zu rechnen.
Auf weitergehende Darstellungen, sowohl im Hinblick auf eine weitere Differenzierung
der aktuellen Zahlen als auch im Hinblick auf eine tiefergreifende prognostische Bewertung wird an dieser Stelle verzichtet.
Grund hierfür ist, dass durch das Pflegestärkungsgesetz II ab 01.01.2017 die Umsetzung eines von Grund auf veränderten Pflegebedürftigkeitsbegriffes Realität wurde.
Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz
und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso zu berücksichtigen wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist ein neues Begutachtungsinstrument zur
Feststellung der Pflegebedürftigkeit verbunden. Maßstab ist nicht mehr der Hilfebedarf
in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen.
Das neue Instrument erfasst nicht nur die klassischen Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Neu ist, dass die kognitiven
und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten umfassend betrachtet werden. Das neue Instrument stellt damit den Menschen, seine Ressourcen und
Fähigkeiten in den Mittelpunkt. In umfassender Weise werden die konkreten individuellen Problemlagen eines Menschen erfasst. Es wird gefragt, wie seine Selbstständigkeit
erhalten und gestärkt werden kann und wobei er Hilfe und Unterstützung benötigt.
Die bisherigen drei Pflegestufen wurden zum 01.01.2017 in fünf Pflegegrade übergeleitet.
Auch wenn durch die gesetzlich vorgesehenen Überleitungen von bestehenden und
festgestellten Pflegestufen in die Pflegegrade zunächst keine nennenswerten Veränderungen in der Pflegestruktur eintreten werden, sind solche mittelfristig sicher zu erwarten.
Insofern sind die aktuellen wie auch die prognostizierten Zahlen nicht nachhaltig belastbar, so dass im Sinne der Ökonomie auf eine ins Detail gehende Bewertung verzichtet wird.
Dies ändert jedoch nichts daran, dass der insgesamt festzustellende Trend zunehmender Pflegebedürftigkeit als Folge des demografischen Wandels ungebrochen ist; auch
wenn sich die Zahlen im Einzelnen sicher verschieben werden, besteht dennoch die
Notwendigkeit, die in Krefeld bestehenden Strukturen im Pflegebereich auf die bevorstehenden Herausforderungen einzustellen.
Im Bereich der voll- und teilstationären Pflege kann unter Berücksichtigung des Bestandes sowie der geplanten bzw. bereits in Bau befindlichen Einrichtungen eine zum
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
17
Teil sogar langfristig ausreichende Bedarfsdeckung festgestellt werden. Zudem steht
mit der verbindlichen Bedarfsplanung ein Instrument zur Verfügung, mit dem kurz- und
mittelfristig entstehenden Engpässen entgegengewirkt werden kann.
3.2 Aktuelle Zahlen und Prognosen zur Demenz
Nach Veröffentlichungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (Informationsblatt 1,
Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen, Stand Juni 2018) leben derzeit in Deutschland fast 1,7 Millionen Demenzkranke; die meisten von ihnen sind von der AlzheimerKrankheit betroffen. Früh, d. h. vor dem 65. Lebensjahr erkrankt, sind gut 25.000 Menschen. In der Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit gibt es etwa 48.000 Erkrankte.
Jahr für Jahr treten mehr als 300.000 Neuerkrankungen auf.
Infolge der demografischen Veränderungen kommt es zu weitaus mehr Neuerkrankungen als zu Sterbefällen unter den bereits Erkrankten. Aus diesem Grund nimmt die Zahl
der Demenzkranken kontinuierlich zu. Sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt, wird sich die Krankenzahl bis zum Jahr 2050 auf rund drei Millionen erhöhen.
Weitaus mehr Frauen als Männer sind an einer Demenz erkrankt. Etwa zwei Drittel der
Demenzen im höheren Lebensalter entfallen auf Frauen und nur ein Drittel auf Männer.
Der Hauptgrund dafür liegt in der unterschiedlichen Lebenserwartung. Frauen werden
im Durchschnitt einige Jahre älter als Männer und sind deshalb in den höchsten Altersgruppen, in denen das Krankheitsrisiko steil zunimmt, viel zahlreicher vertreten. Zusätzlich trägt zur ungleichen Verteilung der Krankheitsfälle bei, dass Frauen auch mit
einer Demenzerkrankung eine höhere Lebenserwartung als Männer haben, und sie auf
den höchsten Altersstufen ein leicht höheres Neuerkrankungsrisiko als Männer haben.
Von den Männern, die ein Alter von über 65 Jahren erreichen, erkrankt bei der gegenwärtigen Lebenserwartung fast jeder dritte an einer Demenz, von den Frauen sogar fast
jede zweite. Das Risiko hängt stark von der individuellen Lebenserwartung ab. Käme es
zu keinen vorzeitigen Todesfällen aufgrund von anderen Erkrankungen, würden bis zum
Alter von 70 Jahren etwa 2-3 % und bis zum Alter von 80 Jahren knapp 15 % der Menschen an einer Demenz erkranken. Bis zu einem Alter von 90 Jahren wären fast 50 %
der Bevölkerung betroffen, bis zum Alter von 95 Jahren mehr als 70 % und wenn alle
ein Alter von 100 Jahren erreichen würden, blieben vermutlich nur 10 – 20 % von einer
Demenzerkrankung verschont.
Die Anzahl der Erkrankten in der Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt (Prävalenz) lässt sich pro Altersgruppe mittels der "Mittleren Prävalenzrate" bestimmen.
Grundlage der nachfolgenden Schätzungen der Zahl von Demenzkranken bilden die
neueren Resultate aus europäischen Feldstudien.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
18
Durch diese lässt sich für die Stadt Krefeld eine hochgerechnete und damit geschätzte
Anzahl der Demenzkranken ermitteln:
Geschätzte Anzahl demenzkranker Senioren in Krefeld zum 31.12.2017
Altersgruppe
Mittlere Prävalenzrate (in %)
Geschätzte Krankenzahl
1,6
Krefelder Bevölkerung,
Stand 31.12.2017
12.858
65-69 Jahre
70-74 Jahre
3,5
10.424
365
75-79 Jahre
7,3
11.993
875
80-84 Jahre
15,6
8.214
1.281
85-89 Jahre
26,1
4.315
1.126
90 und älter
40,9
2.236
915
gesamt
206
4.768
Auch hier ist die gegenüber der sonstigen örtlichen Planung abweichende Altersstruktur der Tabelle in den Vorgaben durch die zugrundeliegende Publikation begründet.
Auf der Grundlage der für Krefeld prognostizierten Einwohnerentwicklung kann eine
Hochrechnung für die nächsten Jahre erstellt werden:
Prognostizierte Anzahl demenzkranker Senioren in Krefeld bis 2030
Jahr
2020
Mittlere Prävalenzrate (in %)
9,99
Einwohner 65 Jahre
und älter
50.750
Geschätzte Krankenzahl
5.070
2025
9,99
52.532
5.248
2030
9,99
55.218
5.516
3.3 Pflegekräftemangel
Auch in Krefeld ist der Pflegekräftemangel spürbar.
Die Ursachen für den Pflegekräftemangel sind vielfältig:
Aufgrund des demografischen Wandels steigt die Zahl der Pflegebedürftigen, während
immer weniger jüngere Menschen vorhanden sind, die einen Pflegeberuf erlernen
könnten.
Zudem geht die Arbeit in der Pflege mit einer hohen Belastung einher, sowohl im körperlichen als auch im psychischen Sinne, womit längst nicht jeder Arbeitnehmer umgehen kann. Viele Pflegekräfte wechseln aus gesundheitlichen Gründen den Beruf
(z. B. Rückenleiden, Infektionskrankheiten).
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
19
Bei Arbeitnehmern unbeliebte Schicht- und Wochenendarbeit sind in der Pflege an der
Tagesordnung. Auch wird die Entlohnung oftmals als den Belastung nicht annähernd
gerecht werdend empfunden.
Schließlich steht auch die Pflegeausbildung in der Kritik. Kleine ambulante Pflegedienste können die Kosten für eine Ausbildung kaum abpuffern. Schüler, die eine Altenpflegeschule besuchen, müssen teilweise bis zu 175 Euro Schulgeld bezahlen.
Nach einer Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit - Statistik / Arbeitsmarktberichterstattung über die Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich, erschienen im Mai
2018, können folgende konkrete Aussagen zur bestehenden Problematik gemacht
werden:
2016 waren in Deutschland 1,7 Millionen Pflegekräfte erwerbstätig. Ein Großteil davon
sind Frauen. Teilzeitbeschäftigung ist in Pflegeberufen weit verbreitet.
Die Arbeitslosigkeit von Pflegekräften, insbesondere von Fachkräften, ist im langfristigen Trend rückläufig.
Dem steht eine steigende Nachfrage, vor allem nach Pflegefachkräften, gegenüber.
Bei Pflegehelfern übersteigt dagegen das Angebot die Nachfrage.
Bei Altenpflegekräften besteht ein bundesweiter Fachkräftemangel. Bei Krankenpflegefachkräften besteht punktuell eine Mangelsituation.
Geförderte berufliche Weiterbildung spielt in der Ausbildung von Altenpflegekräften
eine bedeutende Rolle. 2016/2017 wurde bundesweit knapp jede vierte Ausbildung
zur Fachkraft in Form einer geförderten Umschulung begonnen.
Erfolgreiche geförderte Ausbildungen von Pflegekräften bieten beste Chancen für eine
ausbildungsadäquate Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt.
Der Fachkräftemangel zeigt sich ausnahmslos in allen Bundesländern. In keinem Bundesland stehen rechnerisch ausreichend arbeitslose Bewerber zur Verfügung, um damit die der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Stellen zu besetzen.
2017 zeigt sich folgendes Bild: Der Fachkräftemangel in der Altenpflege fokussiert sich
auf examinierte Fachkräfte und Spezialisten. Unter Spezialisten in der Altenpflege sind
Fachaltenpflegekräfte mit Zusatzausbildungen beispielsweise für klinische Geriatrie,
Rehabilitation, Palliativ, Onkologie zu verstehen. Allerdings handelt es sich bei den
Spezialisten – verglichen mit den Altenpflegefachkräften insgesamt – um eine eher
kleine Gruppe.
Mitte 2016 waren laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Regierungsbezirk Düsseldorf 18.904 Personen im Bereich der Altenpflege tätig. Die Arbeitslosenquote lag bei
1,7 % (334 Personen), demgegenüber standen 602 freie Stellen.
In der "Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2015" finden sich Ausführungen zur Ausbildungsumlage: Das Altenpflegegesetz (AltPflG) reguliert die Ausbildung in
der Altenpflege und bestimmt im Rahmen des Berufegesetzes, unter welchen Bedingungen die Bezeichnung „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung geführt werden darf. Das Gesetz eröffnet zudem die Möglichkeit zur Einführung einer Ausbildungsumlage. Dadurch werden die Landesregierungen
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
20
ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen, die es den ausbildenden Institutionen
ermöglicht, Ausgleichsbeträge zu erheben. Davon unabhängig ist, ob die Schülerinnen
und Schüler bei diesen auch tatsächlich praktische Teile der Ausbildung absolvieren.
Das Verfahren darf nur zum Einsatz kommen, wenn die Gefahr eines Mangels an Ausbildungsplätzen besteht oder dieser schon vorherrscht.
In Nordrhein-Westfalen wurde die Option zur Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung im Jahr 2012 mit der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO) umgesetzt. Im Umlageverfahren in NRW werden Ausgleichsbeträge bei allen Institutionen eines Landes erhoben, die Altenpflegeschülerinnen und Altenpflegeschüler ausbilden könnten. Die Ausgleichsbeträge werden in einen gemeinsamen Fond
eingezahlt und von Institutionen des Landes verwaltet. Die ausbildenden Betriebe erhalten dann aus diesem Fond Beträge zur Refinanzierung ihrer Ausbildungskosten.
Abschließend lässt sich feststellen, dass inzwischen alle Akteure, die sich mit der Gesundheitspflege befassen, den Pflegefachkraftmangel in Deutschland als dringendes
Thema erkannt haben. Von den Gesetzgebern wurden schon Maßnahmen eingeleitet,
um ihn zu beheben. Insbesondere ist dabei die Ausbildungsumlage zu erwähnen, die
die Betriebe ermutigen soll, mehr Auszubildende einzustellen. Von der Bundesagentur
für Arbeit werden Programme zur Umschulung in die Pflegeberufe angeboten. Dennoch
werden diese Maßnahmen alleine nicht ausreichen, dem Fachkräfteengpass entgegenzuwirken. Image und Attraktivität müssen gestärkt werden, um noch mehr Menschen
für die Pflegeberufe zu gewinnen.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
21
4. Bestandsaufnahme und Bewertung der Pflegestrukturen
In diesem Kapitel geht es um die Pflegestrukturen in Krefeld im engeren Sinne.
Gemeint ist damit
•
•
•
die Ausstattung mit Einrichtungen (vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen,
Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen und Hospize)
die Ausstattung mit ambulanten Pflegediensten sowie
die Ausstattung mit Wohngemeinschaften
In den folgenden Abschnitten werden zunächst die vorhandenen Angebote im Einzelnen aufgelistet, wobei neben Angaben zum Umfang auch Aussagen zur sozialräumlichen Einordnung gemacht werden.
Danach erfolgt eine Bewertung des Gesamtangebotes unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob dadurch eine qualitativ und quantitativ ausreichende Bedarfsdeckung gegeben ist.
Die Abschnitte 4.1. (Vollstationäre Pflege), 4.2. (Tagespflege) und 4.3. (Kurzzeitpflege)
entsprechen im Hinblick auf die dort dargestellten Angebote dem Regelungsinhalt der
verbindlichen Bedarfsplanung, die in Krefeld seit dem Jahr 2015 aufgestellt wird.
Insofern ergeben sich in diesen Bereichen umfangreiche Übereinstimmungen. Die verbindliche Bedarfsplanung ist allerdings aufgrund der Notwendigkeit, diese jährlich neu
aufzustellen, immer auf einem aktuellen Stand. Für die örtliche Planung gilt dies, auch
unter Berücksichtigung der zeitlichen Harmonisierung, wie sie unter 1.5 näher erläutert
wurde, nur für die geraden Jahre.
4.1 Vollstationäre Einrichtungen
Vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen im Sinne der §§ 71 SGB XI/18 Wohn- und
Teilhabegesetz (Pflegeheime bzw. Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot)
sind organisatorisch selbstständige Einheiten mit einer einheitlichen Leitungsstruktur
und einer einheitlichen Personaleinsatzplanung, die entgeltlich betrieben werden und
in denen pflegebedürftigen Menschen unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden, ihnen Wohnraum überlassen wird sowie ihnen
ganztägig Betreuungsleistungen und umfassende Leistungen der hauswirtschaftlichen
Versorgung zur Verfügung gestellt werden.
Bestandsaufnahme
Am 31.12.2017 gab es in Krefeld 27 vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen mit insgesamt 2.234 Plätzen.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
22
Dabei sind nicht die Einrichtungen für behinderte Menschen berücksichtigt, in denen
auf 22 Standorte im Stadtgebiet verteilt nahezu 500 Plätze vorhanden sind.
Zwölf der 27 vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen befinden sich in Trägerschaft
der Wohlfahrtsverbände, fünf in privater Trägerschaft, vier in Trägerschaft der Städtischen Seniorenheime gGmbH, fünf haben sonstige gemeinnützige Träger und eine Einrichtung befindet sich in kirchlicher Trägerschaft.
Aus der folgenden Auflistung ergeben sich die Einrichtungen im Einzelnen mit der Anzahl der vorhandenen Pflegeplätze sowie ihrer Lage.
Vollstationäre Pflegeplätze, Stand 31.12.2017
Vollstationäre Pflegeeinrichtung
Stadtteil
Plätze
Seniorenheim St. Josef, Tannenstraße
Stadtmitte
101
Karl-Bednarz-Haus, Westwall
Stadtmitte
54
Pauly-Stiftung, Weberstraße
Stadtmitte
117
Kursana Residenz, Hansastraße
Stadtmitte
78
Hansa-Haus, Am Hauptbahnhof
Stadtmitte
90
Belia Seniorenresidenz, Blumenstr.
Stadtmitte
80
Belia Hausgemeinschaften, Blumenstr.
Seniorenresidenz "Am Bismarckviertel", Uerdinger Str.
Stadtmitte
Cracau
64
55
Gösta-Blomberg-Haus, Voltastraße
Dießem/Lehmheide
63
Marienheim, Johannesplatz
Dießem/Lehmheide
100
Gerhard-Tersteegen-Haus, Virchowstraße
Dießem/Lehmheide
120
Senioren-Zentrum-Krefeld (SZK), Wilmendyk
Inrath/Kliedbruch
158
Cornelius-de-Greiff-Stift, Mengelbergstraße
Kempener Feld
84
Seniorenresidenz BELLINI, Am Schirkeshof
Benrad-Nord
80
Seniorenheim Gatherhof, Ibelskathweg
Benrad-Süd
59
Saassenhof, Clemensstraße
Fischeln
80
Haus Raphael, Am Dreifaltigkeitskloster
Fischeln
80
Fischers-Meyser-Stift, Am Beckshof
Hüls
80
Lazarus Haus, Kempener Straße
Hüls
29
Bonhoeffer-Haus, Hölschen Dyk
Hüls
80
Landhaus Maria-Schutz, Maria-Sohmann-Straße
Traar
80
Haus im Park, Zeppelinstraße
Uerdingen
80
Kunigundenheim, Heinrich-Theissen-Straße
Uerdingen
80
Wilhelmshof, Wilhelmshofallee
Bockum
82
Seniorenheim am Tiergarten, Rote-Kreuz-Straße
Bockum
80
Seniorenheim Linn, Quartelkämpchen
Linn
90
Seniorenheim Bischofstraße
Oppum
90
Gesamtsumme
2.234
Diese Auflistung stellt jedoch nur eine auf den 31.12.2017 bezogene Momentaufnahme dar. Fünf Einrichtungen befinden sich in Planung bzw. in der Bauphase bzw. eine
Einrichtung soll geschlossen werden:
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
23
Veränderungen bei den vollstationären Dauerpflegeplätzen ab 01.01.2018
Vollstationäre Pflegeeinrichtung
Integriertes Pflegezentrum Krefeld,
Moerser Straße
Pflegekompetenzzentrum
Parkstraße
Städt. Seniorenheime Hafelsstr.
Altenheim am Tiergarten
Stadtteil
Plätze
Cracau
65
vorauss. 01.10.2018
Uerdingen
70
vorauss. 2. Hälfte 2020
Fischeln
Bockum
Karl-Bednarz-Haus, Westwall
Stadtmitte
Casa Reha, Aldekerker/Dülkener Str.
Gesamt
Benrad-Nord
Betriebsaufnahme/-aufgabe
32
vorauss. 1. Hälfte 2020
(weitere) 60 vorauss. Anfang 2020
Wegfall vorauss. Anfang
-54
2020
80
vorauss. Ende 2020
253
Zum Altenheim am Tiergarten ist eine kurze Erläuterung erforderlich: Diese Einrichtung
ist in der weiter oben stehenden Liste mit 80 Plätzen (ursprünglich waren es 95 Plätze)
ausgewiesen. Die übersteigenden Plätze sind für einige Zeit in das Altenheim Wilhelmshof ausgelagert worden, was allerdings in der weiter oben stehende Liste wegen
des vorübergehenden Charakters dieser Maßnahme auch nicht ausgewiesen wurde;
diese Plätze werden dort nämlich bereits ab August 2018 wieder abgebaut, Auch wenn
das Altenheim Am Tiergarten faktisch nur 45 Plätze zusätzlich schafft, war es aufgrund
dieser Umstände erforderlich in der vorstehenden Liste die hinzukommenden Plätze
mit 60 anzugeben.
Somit wird sich das Angebot an vollstationären Plätzen mittelfristig auf 2.487 erhöhen.
Diese Zahl wird sich im Hinblick auf die Verpflichtung, bis zum 31.07.2018 eine Einzelzimmerquote von 80 % zu erreichen, rechnerisch um weitere 29 Plätze verringern, so
dass schließlich (Ende 2020) mit 2.458 vorhandenen Betten zu rechnen sein wird.
Bewertung des Angebots
Die Auswertung der letzten Pflegestatistiken hat folgende Anzahl von Personen ergeben, die jeweils zum Stichtag stationär versorgt wurden:
Zum 15.12. des Jahres
2007
2009
2011
2013
2015
Anzahl in voll- und teilstationären
Einrichtungen Versorgter
2.057
1.951
2.068
1.940
2.040
Stationäre Versorgung bezieht sich hier allerdings nicht lediglich auf die Versorgung in
stationären Dauerpflegeeinrichtungen. Die Zahlen beinhalten vielmehr auch Personen,
die zum Stichtag Kurzzeitpflege und Tagespflege in Anspruch genommen haben.
Erkennbar wird, dass in Krefeld in den letzten Jahren in der Gesamttendenz eine Stagnation der Fallzahlen eingetreten ist.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
24
In diesem Zusammenhang muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass die
durchschnittliche Verweildauer der in vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen Untergebrachten seit Jahren rückläufig ist. Grund hierfür ist unter anderem, dass ein Einzug
in die Einrichtung zunehmend erst so spät wie möglich erfolgt, das heißt, der Gesundheitszustand so schlecht geworden ist, dass eine weitere Pflege im häuslichen Bereich
ausgeschlossen ist.
Etwa 20 % der Heimbewohner sterben bereits innerhalb des ersten Monats ihres Aufenthaltes. Allgemein ist die Verweildauer von Männern deutlich kürzer als die von
Frauen.
Die Fluktuation der Bewohner steigt somit zunehmend, mit dem Ergebnis, dass immer
mehr Plätze im Laufe eines Jahres doppelt oder sogar mehrfach belegt werden.
Dieser Aspekt ergibt sich aus der oben stehenden Tabelle nicht, da die Pflegestatistik
lediglich eine punktuelle Aufnahme der Verhältnisse am Tag der Erfassung darstellt.
Zum Stichtag 31.12.2017 lebten 14.765 hochaltrige Senioren in Krefeld. In der Regel
wird diese Altersgruppe zur Ermittlung des Platzbedarfs in der vollstationären Pflege
zugrunde gelegt. Bezogen auf die insgesamt 2.234 vollstationären Dauerpflegeplätze
in Krefeld stand für 15,1 % dieser Altersgruppe ein Heimplatz zur Verfügung. Im Folgenden ist zu bewerten, ob die Gesamtplatzzahl für Krefeld ausreichend ist und ob die
Verteilung dieser Plätze im Stadtgebiet den Anforderungen einer wohnortnahen Versorgung gerecht wird.
Als Parameter für die Bewertung des heutigen Bedarfs werden die Werte der aktuellen
Modellrechnung des IT.NRW, die im Dezember 2016 u. a. auf Basis der Pflegestatistik
2013 veröffentlicht wurde, herangezogen (neuere Berechnungen gibt es derzeit nicht).
Obwohl das Ziel der kleinräumigen Versorgung auch im stationären Bereich verfolgt
werden soll, lassen sich doch angrenzende Stadtteile als gemeinsame Einzugsgebiete
zusammenfassen (siehe hierzu auch die entsprechenden Ausführungen in der verbindlichen Bedarfsplanung der Stadt Krefeld). Es ergeben sich somit folgende acht Einzugsbereiche mit Defiziten bzw. Überhängen im stationären Platzangebot:
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
25
Einzugsbereich
1 - Stadtmitte, Cracau,
Einwohner
davon 80
Bedarf an teil-
(erwarteter)
Überhang/
im
Jahre und
und
Bestand an teil-
Bedarf (-) an teil-
Einzugsbe
älter
vollstationären
und
und
reich, Stand
Plätzen
vollstationären
vollstationären
31.12.2017
2018/2021
Plätzen
Plätzen
2018/2021
2018/2021
70.480
3.571
524/547
1.105/1.051
581/504
34.291
2.005
287/288
348/348
61/60
36.501
2.682
380/386
219/343
-161/-43
16.418
1.106
155/157
214/214
59/57
8.572
682
97/104
80/92
-17/-12
6 - Uerdingen, Gartenstadt
25.091
1.681
235/231
175/255
-60/24
7 - Bockum
20.645
1.700
238/243
174/234
-64/-9
21.304
1.338
184/185
180/192
-4/7
233.302
14.765
Dießem/Lehmheide
2 - Inrath/Kliedbruch, Kemp.
Feld/Baakeshof, Benrad-Nord
3 - Benrad-Süd, Fischeln,
Forstwald
4 - Hüls, Hülser Berg
5 - Traar, Verberg
8 - Linn, Oppum, GellepStratum
Gesamtstadt
2.100/2.140 2.495/2.729
395/589
Quelle: Daten des FB 31, Abt. Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2017, eigene Daten und Berechnungen.
Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich. Die als Bestand für 2018 ausgewiesenen Werte beinhalten die
Ende des Jahres 2018 zu erwartenden Platzzahlen.
Da es sich hier um eine aus der Verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2021 übernommene Tabelle handelt, sind in ihr alle Pflegeplätze, also auch solitäre Kurzzeitpflegeplätze und Tagespflegeplätze enthalten. In den Werten für 2018 sind zudem auch bereits die erst im Laufe des Jahres 2018 eröffnenden Einrichtungen enthalten.
Zusammenfassend lässt sich jedoch feststellen, dass mittelfristig die Versorgung der
Krefelder Bürger mit Pflegeplätzen sichergestellt ist.
Zwar ist auch hier zu berücksichtigen, dass die möglichen Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze und dem dadurch eingeführten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
auch jetzt noch nicht abschließend absehbar sind, jedoch ist nicht davon auszugehen,
dass diese so nachhaltig ausfallen, dass sie die Versorgungssicherheit beeinträchtigen
könnten.
Auch wenn in den obenstehenden Zahlen ebenfalls der Bedarf an sowie die Anzahl der
künftig bestehenden teilstationären Plätze aufgeführt sind, ist bei einem Überhang im
Jahr 2021 von 589 Plätzen ganz offensichtlich, dass eine deutliche Überdeckung vorhanden ist.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
26
Besondere Pflege
Unter dem Begriff "Besondere Pflege" können insgesamt Angebote verstanden werden,
die sich an einen speziellen Personenkreis wenden.
Oft sind solche Angebote schon in das allgemeine Angebot von Pflegeeinrichtungen
integriert, wie z. B. die Versorgung demenziell veränderter Menschen. Das Haus
Raphael hat sich ausschließlich auf die Versorgung von Menschen mit einer psychischen, psychiatrischen oder neurologischen Erkrankung spezialisiert.
Eine weitere immer mehr ins Blickfeld rückende Personengruppe sind junge Menschen,
die auf Dauerpflege angewiesen und nicht in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe
untergebracht sind. Mit "junge Menschen" sind hier Personen gemeint, deren Alter
deutlich unter dem durchschnittlichen Alter der Bewohner von Pflegeheimen liegt, das
etwa mit 85 Jahren anzusetzen ist, im Regelfall also Personen von 18-60 Jahren.
Eine differenzierte Auswertung der Daten der Pflegestatistik 2013 hatte ergeben, dass
von den seinerzeit insgesamt 8.730 in Krefeld lebenden pflegebedürftigen Menschen
insgesamt 932 (10,7 %) 60 Jahre oder jünger waren; davon waren 67 (0,8 % aller Pflegebedürftigen, 7,2 % der 60-Jährigen und jüngeren) in vollstationären Einrichtungen
untergebracht.
Der BARMER-Pflegereport 2017 geht von einem Anteil der 60-Jährigen und jüngeren an
den insgesamt Pflegebedürftigen von 13,5 % aus.
Eine aktuelle Umfrage in den Krefelder Einrichtungen hat ergeben, dass dort zum
31.12.2017 ca. 80 Personen lebten, die 60 Jahre oder jünger sind. Das sind gut 3 % der
insgesamt in vollstationären Einrichtungen lebenden Menschen.
Die Bedürfnisse junger Pflegebedürftiger unterscheiden sich erheblich von denen älterer, sowohl die vorhandenen Krankheitsbilder betreffend, vor allem aber in Bezug auf
die Ansprüche auf Teilhabe (Kommunikation, altersgerechte- und zielgruppenorientierte Angebote von Aktivitäten).
In den Belia Hausgemeinschaften an der Blumenstraße ist eine Wohngruppe mit Plätzen für die "Junge Pflege" eingerichtet und auch das Gerhard-Tersteegen-Haus bietet
für jüngere Pflegebedürftige spezielle Angebote an. Des Weiteren wird auch im Integrierten Pflegezentrum Krefeld an der Moerser Straße eine entsprechende Abteilung
geschaffen.
Im Gösta-Blomberg-Haus finden (auch) Pflegebedürftige Aufnahme, die ohne festen
Wohnsitz waren oder bei denen eine Suchtproblematik besteht.
Im Gerhard-Tersteegen-Haus gibt es ein Angebot für Wachkomapatienten.
Das Marienheim ist von den baulichen Vorgaben her besonders auf die Bedürfnisse
von blinden und schwer sehbehinderten Menschen eingerichtet.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
27
Wie sich aus der aktuellen Umfrage bei den Krefelder Einrichtungen ergab, planen verschiedene Einrichtungen derzeit den Aufbau von Abteilungen, die speziell auf die Bedürfnisse von demenziell veränderten Menschen bzw. auf Suchtkranke abgestellt sind.
Aus dieser Umfrage hat sich zudem ergeben, dass nahezu alle Einrichtungen auch über
fremdsprachiges Personal (am häufigsten benannt: polnisch, russisch, türkisch und
italienisch) verfügen, so dass in diesen Einrichtungen grundsätzlich auch die Aufnahme Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund, zumindest bezüglich der Sprache,
keine nachhaltigen Schwierigkeiten bereitet.
Somit ist im Bereich der vollstationären Pflege eine vielfältige Abdeckung von unterschiedlichen Bedarfslagen festzustellen.
Bewertung des Angebotes
Bereits jetzt liegt das Angebot an Heimplätzen in Krefeld deutlich über dem Bedarf.
2020 wird die Anzahl der vorhandenen Plätze (2.458) sogar über dem Bedarf von 2.400
Plätzen liegen, der laut IT.NRW erst 2030 zu erwarten ist.
Es wird allerdings zu beobachten sein, ob sich gegebenenfalls im Bereich der besonderen Pflege Bedarfslagen ergeben; hier könnte über das Instrument der verbindlichen
Bedarfsplanung kurzfristig reagiert werden.
Derzeit wird geprüft, in welchem Umfang ein Bedarf für ältere wohnungslose Pflegebedürftige besteht, die zurzeit in Obdachlosenunterkünften von Stadt, Diakonie und Caritasverband leben. Es soll eventuell ein Wohnheim für diesen Personenkreis entstehen,
das auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten ist und von dem Standard der
sonstigen Pflegeeinrichtungen abweicht.
4.2 Tagespflegeeinrichtungen
Die Tagespflege als teilstationäre Einrichtung ist als eine wichtige Ergänzung zur häuslichen Pflege anzusehen. Die Pflegebedürftigen werden dort in der Regel von Montag
bis Freitag tagsüber stundenweise betreut, erhalten Anregungen und können soziale
Kontakte pflegen. Dies stellt eine große Entlastung für die pflegenden Angehörigen dar,
was im Ergebnis auch eine längerfristige Pflege zu Hause möglich machen kann.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
28
Bestandsaufnahme
Zum Stichtag 31.12.2017 gab es in Krefeld 12 Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt
176 Plätzen.
Vier weitere Tagespflegen sind geplant, davon wird eine voraussichtlich 2018 eröffnet,
drei weitere voraussichtlich im Jahr 2020. Aktuell ist bekannt geworden, dass eine Tagespflege den Betrieb aufgibt; ob diese ggf. unter anderer Trägerschaft weitergeführt
wird, bleibt abzuwarten.
Tagespflegeeinrichtungen in Krefeld
Bestehende Einrichtungen 31.12.2017
Name
Belia Seniorenresidenz, Blumenstraße
Stadtteil
Stadtmitte
Tagespflege Vergiss-mein-nicht, Geldernsche Str.
Stadtmitte
Tagespflege Heilig Geist, Alter Deutscher Ring
Stadtmitte
DMK-Tagespfl. Philadelphia Home, Philadelphiastr. Cracau
DMK-Tagespflege Am Luisenplatz
Cracau
Tagespflege Engelmed, Uerdinger Straße
Cracau
Gerhard-Tersteegen-Haus, Virchowstraße
Dießem/Lehmheide
Alexianer Tagespflege, Oberdießemer Straße
Dießem/Lehmheide
Senioren-Zentrum-Krefeld, Wilmendyk
Inrath/Kliedbruch
Pflege Optimal, Krützpoort
Benrad Nord
Fischers-Meyser-Stift, Konventstraße
Hüls
Tagespflege am Insterburger Platz
Gartenstadt
Plätze gesamt
Anzahl Plätze
14
15
24
13
16
12
14
12
12
14
15
15
176
Einrichtungen in Planung (in Klammern: voraussichtlicher Zeitpunkt der Eröffnung)
bzw. wegfallende Einrichtungen (in Klammern: Zeitpunkt der Schließung)
Name
Stadtteil
Anzahl Plätze
Caritas Tagespflege, Clemensstraße
Fischeln
12 (2020)
Caritas Tagespflege, Maria-Sohmann-Str.
Traar
12 (2020)
Städt. Seniorenheime, Tagespflege Oppum, Bischofstraße
Oppum
12 (2020)
Kref. Verein f. Haus- u. Krankenpflege, Uerdinger Straße Bockum
12 (2018)
Tagespflege Engelmed, Uerdinger Straße
Cracau
-12 (06/2018)
Plätze gesamt
36
Plätze bestehende Einrichtungen und in Planung insgesamt
212
(Quelle: Stadt Krefeld, FB Soziales, Senioren und Wohnen)
Alle Tagespflegeeinrichtungen bieten von montags bis freitags (das Fischers-MeyserStift zwischenzeitlich auch jeden zweiten Samstag im Monat) unter anderem gemeinsame Mahlzeiten, Angebote zur Freizeitgestaltung (z. B. Gymnastik, Spiele, Bastelangebote, Feierlichkeiten), Ausflüge/Urlaubsfahrten sowie einen Hol- und Bringdienst an.
Die meisten Einrichtungen führen darüber hinaus auch Kurse und Beratungsangebote
für pflegende Angehörige durch. Bei der "Alexianer Tagespflege" handelt es sich um
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
29
eine gerontopsychiatrische Einrichtung, die sich unter anderem auf die Belange von
demenziell veränderten Senioren spezialisiert hat.
Bewertung des Angebots
Im Rahmen der verbindlichen Bedarfsplanung besteht die Möglichkeit, Bedarfe auch
unter sozialräumlichen Gesichtspunkten zu bewerten. Von dieser Möglichkeit macht
die Stadt Krefeld Gebrauch.
Da sich der überwiegende Teil der 2015 bestehenden Tagespflegen in zentrumsnahen
Bereichen befand, wurden im Rahmen der Verbindlichen Bedarfsplanung 2016-2019
über eine Bedarfsausschreibung nach § 27 Absatz 1 APG DVO NRW Träger gesucht, die
daran interessiert waren, auch in den Einzugsbereichen, in denen bisher noch keine
wohnortnahe Tagespflege existierte, eine solche zu errichten.
Dies führte im Ergebnis dazu, dass nunmehr in den vier Einzugsbereichen 3 - BenradSüd, Fischeln, Forstwald, 5 - Traar, Verberg, 7- Bockum und 8 - Linn, Oppum, GellepStratum jeweils eine Tagespflegeeinrichtung entstehen wird.
Insofern kann unter sozialräumlichen Gesichtspunkten festgestellt werden, dass für
jeden Krefelder demnächst eine wohnortnahe Tagespflege zur Verfügung stehen wird.
Den Umfang des Angebotes betreffend ist festzustellen, dass die Tagespflege eine Versorgungsform ist, die zunehmend nachgefragt wird. Bis auf einen leichten Rückgang im
Jahr 2014 ist in den letzten Jahren eine ständig steigende Inanspruchnahme dieses
Angebotes festzustellen:
Tagespflege, Entwicklung der Nachfrage 2010 bis 2017
Jahr
Pflegetage Krefelder Bürger
in Tagespflegeeinrichtungen
insgesamt
Steigerung gegenüber
Vorjahr
2010
13.751
21,6 %
2011
18.455
34,2 %
2012
18.516
0,3 %
2013
21.113
14,0 %
2014
20.130
- 4,7 %
2015
24.273
20,6 %
2016
26.768
10,3 %
2017
31.786
18,7 %
(Quelle: Stadt Krefeld, FB Soziales, Senioren und Wohnen)
Etwa 5 % der Pflegetage werden in auswärtigen Einrichtungen in Anspruch genommen.
Es gibt wenig Quellen, in denen Berechnungsschemata zur Ermittlung des Bedarfs an
Tagespflegeplätzen ausgeführt werden.
Unter Nutzung dieser Quellen, die den Bedarf regelmäßig an der Stärke verschiedener
Altersgruppen festmachen, ergibt sich aufgrund der vorhandenen Altersstruktur für KreÖrtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
30
feld bezogen auf das Jahr 2021 ein Bedarf an Tagespflegeplätzen in einer Spannbreite
von 127-176 Plätzen unter Nichtberücksichtigung eines deutlich aus diesem Bereich
herausfallenden Höchstwertes (s. hierzu auch die umfangreicheren Ausführungen in
der Verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2021).
Bei einer geschätzten Auslastung der Tagespflegeeinrichtungen von 80 % ergeben sich
bei den erwarteten 212 Plätzen insgesamt ca. 42.400 Pflegetage, die ab 2020 in Anspruch genommen werden können.
Geht man von einer weiteren Steigerungsrate der jährlichen Nachfrage um 15 % aus, ist
durch diese Kapazitäten der Bedarf bis etwa 2020 gedeckt.
Damit ist kurzfristig von einer ausreichenden Versorgung mit Tagespflegeplätzen auszugehen.
Es kann nicht im Sinne einer verantwortungsbewussten Planung sein, zur Deckung eines Bedarfes in Spitzenzeiten Überkapazitäten zu schaffen, die in Zeiten normaler
Nachfrage zu einer wirtschaftlich problematischen Minderauslastung der bestehenden
Einrichtungen führen würde. Allerdings muss die Situation im Hinblick auf die Steigerung der Nachfrage in den Jahren 2015 - 2017 kritisch im Auge behalten werden. Sollte
die Nachfrage auch weiterhin in dem beschriebenen Umfang steigen, müsste im Rahmen der verbindlichen Bedarfsplanung eine Bedarfsausschreibung für weitere Tagespflegeeinrichtungen erfolgen. Dies gilt umso mehr, als auch die möglichen Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze aufgrund des erst geringen Zeitablaufes seit Wirksamwerden noch nicht realistisch absehbar sind. Mit der verbindlichen Bedarfsplanung ist
jedenfalls ein Instrument vorhanden, um kurzfristig auf einen eventuellen Versorgungsengpass reagieren zu können.
4.3 Kurzzeitpflege
Nach der gesetzlichen Grundlage des § 42 SGB XI ist die Kurzzeitpflege für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen sowie in
sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre
Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist, vorgesehen.
Ergänzend besteht nach § 39c SGB V ein Anspruch auf Kurzzeitpflege auch für Personen, bei denen keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 festgestellt ist,
wenn bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder
nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichen.
Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.
Diese Vorgaben machen deutlich, dass die Kurzzeitpflege als pflegerische Zwischenlösung konzipiert ist, insbesondere als zeitlich begrenzte stationäre Betreuung von Pflegebedürftigen, die ansonsten zu Hause gepflegt werden.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
31
Die Kurzzeitpflege ist vor allem zur Entlastung von pflegenden Angehörigen gedacht,
die wegen Urlaub oder eigener Krankheit eine kurze Auszeit von der Pflege benötigen.
Ebenso kommt die Kurzzeitpflege bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustandes, zur Krankenhausnachsorge, zur Überbrückung der Zeit vor der Heimaufnahme
oder zur Abklärung von deren Notwendigkeit in Betracht.
Bestandsaufnahme
Am 31.12.2017 umfasste das Angebot in Krefeld 201 Kurzzeitpflegeplätze. Hierbei
handelte es sich um 22 solitäre und 179 in Pflegeheimen "eingestreute" Pflegeplätze
(siehe Tabelle auf der folgenden Seite). Die eingestreuten Pflegeplätze werden meist
eingesetzt, um Senioren aufzunehmen, die auf einen Heimpflegeplatz in der Dauerpflege warten. Sofern diese Plätze nicht mit Kurzzeitpflegegästen belegt sind, können sie
bei Bedarf auch für die Dauerpflege genutzt werden. Generell gilt also, dass eingestreute Kurzzeitpflegeplätze weder eine verlässliche noch eine konstante Größe darstellen.
Die Anzahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze war nach dem 31.08.2017 (Schließung
des Anna-Deckers-Hauses) auf 22 Plätze gesunken, wird aber ab Oktober 2018 auf 49
(Eröffnung des Integrierten Pflegezentrums Krefeld, Moerser Straße) und ab 2020 auf
59 Plätze (Eröffnung des Pflege- und Kompetenzzentrums Parkstraße in Uerdingen)
steigen.
Die deutliche Steigerung der Anzahl der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze (Örtliche
Planung 2015: 126 Plätze) beruht auf einer 2017 im Hinblick auf die bevorstehende
Schließung des Anna-Deckers-Hauses erfolgten Initiative der Stadt Krefeld mit dem
Ziel, die Versorgung auch unter Berücksichtigung dieser erheblichen, wenn auch vorübergehenden, Reduzierung von Plätzen zu sichern.
Die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze verteilen sich weiträumig über das Stadtgebiet.
Ein Angebot an solitären Kurzzeitpflegeplätzen wird seit der Eröffnung des Bonhoeffer
Hauses in Hüls und nach der Eröffnung des Pflege- und Kompetenzzentrums Parkstraße
in Uerdingen erstmals auch in den Außenbereichen vorgehalten.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
32
Mit der zukünftigen deutlichen Erhöhung der Zahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze ist
im Hinblick auf die bereits angesprochene relative Unzuverlässigkeit der Verfügbarkeit
der eingestreuten Plätze zudem für eine deutlich verlässlichere Angebotsstruktur in
diesem Segment gesorgt.
Übersicht über die Kurzzeitpflegeplätze nach Stadtteilen:
Kurzzeitpflegeplätze, Stand 31.12.2017
solitäre eingestreute
Kurzzeit- Kurzzeitpflegepflegeplätze
plätze
Pflegeeinrichtung
Stadtteil
Seniorenheim St. Josef, Tannenstraße
Stadtmitte
6
Belia Seniorenresidenzen, Blumenstraße
Stadtmitte
7
Belia Hausgemeinschaften, Blumenstraße
Stadtmitte
8
Karl-Bednarz-Haus, Westwall
Stadtmitte
5
Pauly-Stiftung, Weberstraße
Stadtmitte
8
Kursana Residenz, Hansastraße
Stadtmitte
6
Hansa-Haus, Am Hauptbahnhof
Stadtmitte
5
Caritas Kurzzeitpflege, Am Hauptbahnhof
Integriertes Pflegezentrum Krefeld, Moerser
Straße
Seniorenresidenz "Am Bismarckviertel", Uerdinger Straße
Stadtmitte
Stadtmitte
12
27 (ab 01.10.2018)
Cracau
5
Cornelius-de-Greiff-Stift, Mengelbergstraße
Kempener
Feld/Baackeshof
6
Senioren-Zentrum-Krefeld, Wilmendyk
Inrath/Kliedbruch
12
Gösta-Blomberg-Haus, Voltastraße
Dießem/Lehmheide
7
Marienheim, Johannesplatz
Dießem/Lehmheide
6
Gerhard-Tersteegen-Haus, Virchowstraße
Dießem/Lehmheide
15
Seniorenheim Gatherhof, Ibelskathweg
Benrad-Süd
2
Seniorenresidenz BELLINI, Am Schirkeshof
Benrad-Nord
8
Landhaus Maria-Schutz, Maria-Sohmann-Str.
Traar
5
Seniorenheim am Tiergarten, Rote-Kreuz-Str.
Bockum
8
Wilhelmshof, Wilhelmshofallee
Bockum
16
Städt. Seniorenheim Linn, Quartelkämpchen
Linn
5
Seniorenheim Bischofstraße
Oppum
5
Saassenhof, Clemensstraße
Fischeln
5
Haus Raphael, Am Dreifaltigkeitskloster
Fischeln
8
Haus im Park, Zeppelinstraße
Uerdingen
8
Kunigundenheim, Heinrich-Theissen-Straße
Uerdingen
5
Fischers-Meyser-Stift, Am Beckshof
Hüls
8
Bonhoeffer Haus, Hölschen Dyk
Hüls
Summe
10
0
22
179
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
33
Bewertung des Angebots
Auch bei der Kurzzeitpflege ist die Nachfrage in den letzten Jahren deutlich gestiegen:
Kurzzeitpflege, Entwicklung der Nachfrage 2012 bis 2017
Jahr
Pflegetage Krefelder Bürger
in Krefelder Kurzzeitpflegeeinrichtungen insgesamt
Steigerung gegenüber
Vorjahr
2012
14.408
-
2013
17.408
20,8 %
2014
16.328
- 6,2 %
2015
18.453
13,0 %
2016
18.762
1,7 %
2017
20.822
11,0 %
(Quelle: Stadt Krefeld, FB Soziales, Senioren und Wohnen)
In diesem Zusammenhang ist zudem von Interesse, dass ein nennenswerter Anteil,
(etwa 15-20 %) der von Krefelder Bürgern in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege in
Einrichtungen außerhalb Krefelds erfolgt. 2015 sind insgesamt 22.130 Pflegetage (davon somit 16,6 % in auswärtigen Einrichtungen), 2016 23.128 Pflegetage (18,9 %) und
2017 24.582 Pflegetage (15,3 %) auf Krefelder Bürger entfallen.
Jedenfalls kann die Aussage getroffen werden, dass 2017 von der Anzahl der Pflegetage, bezogen auf Krefelder Pflegebedürftige und eine (nicht realistische) Auslastung von
100 % unterstellend, knapp 68 Kurzzeitpflegeplätze erforderlich gewesen wären.
In dieser Zahl sind allerdings Personen aus anderen Kommunen, die das Krefelder Angebot nutzen, nicht enthalten.
Unter anderem wurde Anfang 2017 zu diesem Teilaspekt eine Abfrage bei allen Einrichtungen durchgeführt, die in Krefeld Kurzzeitpflegeplätze (solitär und eingestreut) anbieten. Auch wenn von einzelnen Einrichtungen keine Rückmeldung erfolgte und die
Abfrage nur punktuell auf die Werte des Jahres 2016 bezogen war, ergab sich, dass von
den insgesamt in Anspruch genommenen Pflegetagen ca. 22,5 % auf auswärtige Besucher entfielen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflegeplätzen nicht
so sehr auf die eigene Kommune bezogen ist, wie die Tagespflege, sondern ein deutlich
flexibleres Verhalten, mit einem leichten Übergewicht zugunsten Pflegebedürftiger, die
von außerhalb nach Krefeld kommen, erkennbar ist.
Eine allgemeingültige, belastbare Berechnungsmethode zur Bedarfsfeststellung des
Platzbedarfes an Kurzzeitpflegeplätzen gibt es nicht.
Aus verschiedenen Berechnungsmodellen ergeben sich Werte von 66-157 erforderlichen Plätzen (s. hierzu auch die umfangreicheren Ausführungen in der Verbindlichen
Bedarfsplanung 2018-2021).
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
34
Es ist davon auszugehen, dass entsprechend dem Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen auch die Zahl derer steigen wird, die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Dies dürfte umso mehr gelten, wenn man die Kurzzeitpflege in das Konzept "ambulant
vor stationär" einordnet. Die Kurzzeitpflege kann ein wichtiger Baustein dafür sein, den
Eintritt einer dauerhaften Heimpflegebedürftigkeit möglichst weit hinauszuschieben.
Wie sich aus der vorstehenden Tabelle über die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze in Krefeld ergibt, wird sich die Zahl der solitären Plätze nennenswert erhöhen. Auch die Zahl
der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze steigt, so dass mittelfristig von einer ausreichenden Deckung der bestehenden Nachfrage auszugehen ist.
Auch hier gilt das bereits im Zusammenhang mit der Tagespflege Gesagte, dass es
nicht im Sinne einer verantwortungsbewussten Planung ist, zur Deckung eines Bedarfes in Spitzenzeiten Überkapazitäten zu schaffen, die in Zeiten normaler Nachfrage zu
einer wirtschaftlich problematischen Minderauslastung der bestehenden Einrichtungen
führen würde.
Dennoch ist die Entwicklung im Auge zu behalten, insbesondere wird die Inanspruchnahme bzw. die Auslastung der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze zu beobachten
sein, zumal die kürzlich durchgeführte Erhebung zum Ergebnis führte, dass deutliche
Unterschiede in der Auslastung der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze bei den Krefelder Einrichtungen zu beobachten waren.
Auch in diesem Versorgungssegment werden die möglichen Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf den Umfang der Inanspruchnahme zu beobachten sein.
Mit der verbindlichen Bedarfsplanung steht allerdings auch hier ein Instrument zur Verfügung, mit dem auf drohende Engpässe in der Versorgung reagiert werden kann.
4.4 Ambulante Pflegedienste
Nach einer Definition des Statistischen Bundesamtes sind ambulante Pflegedienste
"selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer
ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Zusätzlich gehört üblicherweise die medizinische Behandlungspflege zum Leistungsspektrum der Einrichtungen". Bei den Leistungen der ambulanten Pflegedienste kann zwischen dem pflegerischen Kernangebot und den niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 b SGB XI unterschieden werden. Voraussetzung
für die Tätigkeit eines Pflegedienstes ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages
nach § 72 SGB XI mit der Pflegekasse.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
35
Bestandsaufnahme
Zum 30.04.2018 waren in Krefeld 47 ambulante Pflegedienste aktiv:
Pflegedienst
Sitz im Stadtteil
Caritas Ambulante Pflege im Hanseanum
Stadtmitte
Caritas-Pflegestation - Stadtmitte/Hüls
Stadtmitte
Ambulante Pflege der evangelischen Altenhilfe
Stadtmitte
Hilfe Daheim GbR
Stadtmitte
IS Krefelder Seniorenbetreuungs GmbH-Home Instead
Stadtmitte
Julia - Ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst GmbH
Stadtmitte
Kursana Residenz Krefeld Ambulanter Pflegedienst
Stadtmitte
PariMobil gGmbH
Stadtmitte
Pflege Gemeinsam GmbH
Stadtmitte
Lebenshilfe
Stadtmitte
Das Pflegeteam Krefeld GmbH
Kempener Feld/Baackeshof
Evita Pflege GmbH
Kempener Feld/Baackeshof
Pflege Intakt
Kempener Feld/Baackeshof
Pflegezentrum Wall GmbH
Kempener Feld/Baackeshof
Julius Krankenpflege GmbH & Co. KG
Kempener Feld/Baackeshof
Amadeus Kranken- und Intensivpflege GmbH & Co. KG
Kempener Feld/Baackeshof
Ambulante Pflege Senioren-Zentrum Krefeld
Inrath/Kliedbruch
Pflegedienst Galts GmbH
Inrath/Kliedbruch
St. Gerhard Intensivpflegedienst GmbH
Inrath/Kliedbruch
DMK Deutsche Mobile Krankenpflege
Cracau
DRK Schwesternschaft Krefeld e. V. Ambulanter Pflegedienst
Cracau
Engel unterwegs GmbH Ambul. Alten- und Krankenpflege
Cracau
Engelmed GmbH
Cracau
Zu Hause leben - L&L Pflegedienst
Cracau
Viktoria Pflegedienst
Cracau
Krefelder Verein f. Haus- und Krankenpflege
Dießem/Lehmheide
miCura - Pflegedienste Krefeld GmbH
Dießem/Lehmheide
Pflegedienst St. Augustin
Dießem/Lehmheide
Pflege Optimal
Benrad-Nord
Aktiv pflegen und betreuen
Gartenstadt
Pflege mit Herz
Gartenstadt
Pro Pflege - Ambulanter Pflegedienst
Gartenstadt
Die Pflegepartner Krefeld GmbH
Bockum
Krefelder Pflegedienst Bockum
Bockum
Medimobil
Bockum
Mobil pflegen Hand in Hand
Bockum
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
36
Ambulante Intensivpflege Roscher GmbH
Bockum
EMMA Ambulanter Pflegedienst
Linn
Rund um alle Sorgen GmbH
Oppum
SENVITA
Oppum
ASB-Sozialstation Region Düsseldorf e. V.
Fischeln
Caritas-Pflegestation - Kölner Straße
Fischeln
Lichtblick GmbH
Fischeln
Caritas-Pflegestation - Uerdingen
Uerdingen
Lazarus-Sozialstation Hüls Lazarus Hilfswerk e. V.
Hüls
Pflegeteam Sonnenschein GbR
Hüls
Ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst Joanna
Hüls
Hinzu kommen die Angebote der vier Städtischen Seniorenheime im Rahmen eines Gesamtversorgungsvertrages. Die städtischen Seniorenheime Krefeld bieten damit über
ihr vollstationäres Angebot hinaus eine quartiersnahe, ambulante pflegerische Versorgung für Anwohner im näheren Umfeld an.
Die Sitze der ambulanten Pflegedienste sind weiträumig über das Stadtgebiet verteilt.
Der örtliche Bezug im Sinne einer "quartiersnahen Versorgung" ist bei den
Pflegediensten aufgrund ihrer Mobilität jedoch nicht von Bedeutung.
Im Juli 2015 wurde eine Umfrage bei den seinerzeit tätigen 36 ambulanten
Pflegediensten durchgeführt. Bis auf vier beantworteten alle die gestellten Fragen.
Dabei ergab sich, dass die Anzahl der betreuten Personen sehr unterschiedlich war.
Die Werte lagen zwischen 9 und 269 Pflegebedürftigen, durchschnittlich waren es 96
pro Pflegedienst.
Nahezu in jedem Pflegedienst wurden auch Mitarbeiter beschäftigt, die Fremdsprachen
beherrschen, so dass oft auch die Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund
durch eine der Muttersprache kundige Pflegekraft möglich ist.
Der überwiegende Teil der betreuten Pflegebedürftigen ist weiblich, etwa 55 % der
Kunden sind 80 Jahre alt oder älter.
Viele Pflegedienste bieten zusätzliche Angebote für pflegende Angehörige an, vor allem
Pflegekurse und sonstige Beratungsangebote.
Einzelne Pflegedienste haben ihr Angebot auch auf spezielle Zielgruppen ausgerichtet,
wie beispielsweise Sucht- und Drogenkranke oder demenziell veränderte Personen.
Fast alle Pflegedienste sind in Netzwerke eingebunden bzw. kooperieren mit Ärzten,
Krankenhäusern oder vermitteln Essensdienste und Hausnotrufe.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
37
Bewertung des Angebots
Der Wirkungsbereich bzw. das Einsatzgebiet der ambulanten Pflegedienste erstreckt
sich meist über den eigenen Standort hinaus; viele Pflegedienste sind über die Stadtgrenzen hinaus aktiv. Im Umkehrschluss versorgen auch die Pflegedienste der umliegenden Nachbarstädte die Krefelder Bevölkerung. Es lässt sich daher festhalten, dass
die Standorte der ambulanten Pflegedienste im Stadtgebiet keine Schlüsse auf eine
Unter- oder Überversorgung zulassen. Vielmehr bestimmt der Markt, wie viele Pflegedienste sich in Krefeld niederlassen. Eine Unterversorgung der pflegebedürftigen Senioren ist nicht erkennbar.
Aufgrund des demografischen Wandels (siehe hier insbesondere Abschnitt 2.1) ist mit
einem Anstieg des Bedarfes an ambulanter Pflege zu rechnen.
Hier ist jedoch gleichfalls davon auszugehen, dass dieser Bedarf durch die Kräfte des
Marktes aufgefangen wird. Ein Indiz dafür mag der Umstand sein, dass sich die Anzahl
der Pflegedienste gegenüber der letzten örtlichen Planung um fünf erhöht hat.
Natürlich ist es für den Betrieb eines Pflegedienstes erforderlich, über das erforderliche
Pflegepersonal zu verfügen. Die Personaldecke ist in diesem Bereich bekanntermaßen
dünn. Diese übergeordnete Problematik ist allerdings keine, der mit den Mitteln dieser
örtlichen Planung begegnet werden könnte, siehe im Übrigen auch die Ausführungen
unter Abschnitt 3.3.
4.5 Wohngemeinschaften
Das Leben in einer Wohngemeinschaft ist eine weitere Alternative, den Aufenthalt in
einem Pflegeheim so lange wie möglich aufzuschieben oder gar zu vermeiden und so
die Vorgabe "ambulant vor stationär" praktisch umzusetzen.
Wohngemeinschaften haben in den letzten Jahren immer mehr an Interesse gewonnen;
ihre Zahl ist deutlich gestiegen, wenn auch im Gegensatz zu anderen Kommunen in
Krefeld bisher eine besondere Nachfrage nach dieser Wohn- bzw. Versorgungsform
nicht festzustellen war.
Im Rahmen dieser örtlichen Planung werden nur solche Wohngemeinschaften behandelt, in denen über das bloße Miteinanderwohnen hinaus der in der Regel bei allen
Mitbewohnern bestehende Bedarf an Versorgung mit Betreuungsleistungen zu decken
ist.
Mit Inkrafttreten des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) im Oktober 2014 sind
detailliertere Regelungen zu Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen geschaffen worden. Nach der Legaldefinition des § 24 WTG sind Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen Wohn- und Betreuungsangebote, in denen mehrere ältere oder
pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen in einer Wohnung mit
einem gemeinsamen Hausstand leben und ihnen von einem oder mehreren Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern Betreuungsleistungen angeboten werden.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
38
Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen können selbstverantwortet oder anbieterverantwortet sein.
Eine Wohngemeinschaft ist selbstverantwortet, wenn die Ansprüche auf Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen rechtlich voneinander unabhängig sind und die
Nutzerinnen und Nutzer oder ihre Vertreterinnen und Vertreter mehrere Kriterien einer
selbstverantworteten Lebensführung eigenständig gestalten. Diese Wohngemeinschaften unterfallen nicht den Anforderungen nach dem WTG.
Anderes gilt bei anbieterverantworteten Wohngemeinschaften. Eine solche liegt vor,
wenn Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen nicht rechtlich voneinander
unabhängig sind und/oder wenn die Kriterien einer selbstverantworteten Lebensführung nicht erfüllt sind. Diese Angebote müssen verschiedenen Anforderungen nach
dem WTG in Bezug auf die Pflege und Betreuung entsprechen, das heißt, dass nach
§ 30 WTG auch entsprechende Prüfungen durch die Heimaufsicht erfolgen.
Bestandsaufnahme
Derzeit sind in Krefeld sieben ambulant betreute Wohngemeinschaften bekannt. Einzelne weitere Wohngemeinschaften befinden sich im Planungsstadium.
Bewertung des Angebots
Wie bereits ausgeführt, können Wohngemeinschaften ein Teilbaustein im Gesamtkonzept der Umsetzung des Prinzips "ambulant vor stationär" sein.
Das Angebot an Wohngemeinschaften ist in Krefeld derzeit noch als gering zu bewerten. Die Nachfrage nach dieser Versorgungsform steigt nur mäßig.
Es ist in diesem Bereich zunächst davon auszugehen, dass das Angebot durch die Kräfte des Marktes reguliert wird. Die Entwicklung wird dementsprechend kritisch beobachtet werden.
Ein Eingreifen der Kommune wird derzeit nicht als erforderlich angesehen. Selbstverantwortete Wohngemeinschaften setzen ohnehin den gemeinsamen Willen mehrerer
Menschen voraus, sich zusammenzufinden, so dass ein Eingreifen "von oben" nicht
angezeigt ist.
4.6 Hospizplätze
Hospize haben es sich zur Aufgabe gemacht, unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase im Sinne der Palliative Care (Gesamtkonzept zur Beratung, Begleitung und Versorgung schwerkranker Menschen jeden Alters mit einer nicht mehr zu heilenden Grunderkrankung) zu versorgen.
In Krefeld gibt es zwei Hospize.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
39
Für den im Rahmen dieser örtlichen Planung betrachteten Personenkreis steht das
Hospiz Am Blumenplatz mit 13 Plätzen zur Verfügung.
Aufnahme im Hospiz Am Blumenplatz finden Menschen, die unheilbar erkrankt sind
und deren Lebenszeit dadurch begrenzt ist - unabhängig von Religion, Nationalität,
Weltanschauung und finanziellen Verhältnissen.
Den größten Teil des Pflegesatzes übernehmen die gesetzlichen Kostenträger und die
"Hospiz Stiftung Krefeld".
Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle jedoch auch das Kinder- und Jugendhospiz im stups-Kinderzentrum in Trägerschaft der DRK-Schwesternschaft, das über 12
Plätze verfügt.
Bewertung des Angebots
Für den Bedarf an Hospizplätzen gibt es keine verbindlichen Berechnungsgrundlagen.
In dem "Gutachten zum Bedarf an Hospizbetten in Nordrhein-Westfalen" der Klinik für
Palliativmedizin der Georg‐August‐Universität Göttingen aus dem Jahr 2017 (mit weiteren Nachweisen) wird der Bedarf mit 40 - 50 Plätzen pro 1 Million Einwohner angegeben.
Nach dieser Formel würde sich für Krefeld ein Bedarf von etwa 9,2 - 11,7 Plätzen ergeben, so dass von einer bedarfsdeckenden Ausstattung mit Hospizplätzen auszugehen
ist.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
40
5. Komplementäre Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen
Als komplementäre Dienste werden alle Dienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen bezeichnet, die als Ergänzung zur vorpflegerischen und pflegerischen Versorgung hilfe- und pflegebedürftigen Menschen helfen, eine selbstständige Lebensführung so lange wie möglich zu erhalten und damit einen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen.
Nach § 16 APG NRW gehören hierzu insbesondere hauswirtschaftliche Hilfen, Beratungsdienste zur Wohnraumanpassung, Hausbetreuungsdienste, Hausnotrufdienste
und andere ergänzende ambulante Hilfen wie persönliche Assistenz für ältere und pflegebedürftige Menschen und Angehörige.
Am 1. Januar 2017 trat die AnFöVO in Kraft – die "Verordnung über die Anerkennung
von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der
Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen".
Diese dient der Weiterentwicklung und dem Ausbau von qualitätsgesicherten Unterstützungsleistungen, die Pflegebedürftigen sowie pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Personen, die Pflegeverantwortung übernehmen, in der häuslichen Versorgung zugutekommen sollen.
Die AnFöVO löste die bis dahin gültige Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und
Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) ab; gleichzeitig ging auch die Zuständigkeit für die Ausführung der Verordnung von der Bezirksregierung auf die Kreise
und kreisfreien Städte über.
Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im
Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse
geltend machen. Nähere Ausführungen hierzu siehe in Abschnitt 5.2.
Im weiteren Sinne sind aber auch sämtliche sonstige Unterstützungsangebote, vor allem auch auf dem ehrenamtlichen Sektor (z. B. Altenclubs, sonstige Freizeitangebote),
die der Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit und der Pflege sozialer Beziehungen
dienen, diesem Bereich zuzurechnen. Gerade die komplementären Dienste sind für die
Umsetzung des Prinzips "ambulant vor stationär" von elementarer Bedeutung.
5.1 Information und Beratungsangebote
Bei eintretendem Hilfe- oder Pflegebedarf und natürlich auch präventiv haben Senioren
und deren Angehörige oftmals ein großes Informations- und Beratungsbedürfnis. Das
Wissen über den individuellen Bedarf und die sich daraus ergebenden erforderlichen
Leistungen, über Anbieter und deren Eignung sowie über Finanzierungsmöglichkeiten
bildet eine wichtige Grundlage für die Wahl der Versorgungsform.
Bestandsaufnahme
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
41
Im Stadtgebiet von Krefeld existieren auf unterschiedlichen Ebenen Beratungs- und
Informationsangebote bzw. -einrichtungen.
Auf städtischer Seite gibt es beispielsweise die Anlaufstellen Pflegeberatung und Altenhilfe sowie die Wohnberatung. Beide Einrichtungen sind im Rathauskarree in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rathaus der Stadt Krefeld ansässig und barrierefrei erreichbar.
Die Mitarbeiter der Pflegeberatung und Altenhilfe beraten Pflegebedürftige, Demenzkranke und deren Angehörige über Möglichkeiten der häuslichen Versorgung sowie
über teil- und vollstationäre Versorgungsangebote. Ferner sind sie bei Fragen zur Finanzierung von Pflegeleistungen, zum Betreuungsgesetz, zu Vorsorgevollmachten und
Patientenverfügungen behilflich. Des Weiteren unterstützen sie bei der Suche nach
Heimplätzen und informieren über Angebote des Servicewohnens. Die Mitarbeiter der
Pflegeberatung und Altenhilfe führen Hausbesuche durch.
Die Wohnberatung informiert und berät zu den Themen Wohnraumanpassung, Alltagshilfen und altersgerechtes, barrierefreies Wohnen. Auch hier ist das Ziel, es den Ratsuchenden durch entsprechende Maßnahmen zu ermöglichen, möglichst lange in ihren
eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können.
Mit dem im Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber den Weg für die bundesweite Einrichtung von Zentren für Beratung und Begleitung von pflegebedürftigen und von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen freigemacht. Mit der Errichtung von Pflegestützpunkten in Krefeld (als Kooperation der
Kommune mit der AOK Rheinland/Hamburg und der pronova BKK) werden von den Mitarbeitern der Pflegeberatung und Altenhilfe der Stadt Krefeld regelmäßige Sprechstunden im kommunalen Pflegestützpunkt in der Fabrik Heeder (Virchowstr. 128) sowie in
seinen Dependancen im Nachbarschaftsladen Fischeln (Erkelenzer Str. 81-83) und in
der "Altenstube Hüls" (Konventstr. 17) angeboten. Zusätzliche Beratungsstunden werden darüber hinaus in den Räumen der AOK Rheinland/Hamburg (Friedrichstr. 27-31)
und der pronova BKK (Rheinuferstr. 7-9) abgehalten.
Neben diversen ambulanten Pflegediensten bieten u. a. auch folgende Stellen Beratungen für Senioren und deren Angehörige (Pflegeberatung, Beratung bei Demenzerkrankung und sonstige Beratung) an:
•
•
•
•
•
•
•
Krefelder Familienhilfe e. V.
zahlreiche Seniorenheime
einige Altenclubs
Krankenhaussozialdienste
Wohlfahrtsverbände
Pflegekassen
diverse private Anbieter
Über die allgemeine Beratung hinaus bieten verschiedene Anbieter Informationen für
spezielle Zielgruppen an, offerieren Vorträge (vor allem auch zu Gesundheits- und
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
42
Rechtsfragen) und ermöglichen die Teilnahme an Kursen im Themenbereich der häuslichen Pflege.
Exemplarisch seien hier genannt:
•
•
•
•
•
•
•
•
verschiedene ambulante Pflegedienste (Hauskrankenpflegekurse)
HELIOS-Klinikum (offenes Vortragsprogramm: Gesund in Krefeld – Wissen ist die
beste Medizin, Pflegekurse für alle pflegenden Angehörigen, unabhängig von
der Kassenzugehörigkeit)
Malteser Krankenhaus - St. Josefshospital (offene Informationsabende zu verschiedenen medizinischen/Gesundheitsthemen)
Klinik Königshof (offene Veranstaltungen auch zu medizinischen/ Gesundheitsthemen)
Alexianer/Gerontopsychiatrisches Zentrum (Beratungsstelle für Alterserkrankungen)
AOK Rheinland/Hamburg (Schulungskurse "Leben mit Demenz", Pflegekurse)
VdK Kreisverband Krefeld (Beratung in sozialrechtlichen Fragen für Mitglieder)
VHS Krefeld
Darüber hinaus ist der Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld
Herausgeber der umfassenden Informationsbroschüren "Krefelder Seniorenwegweiser", "Krefelder Demenzwegweiser" und "Barrierefrei" (Wegweiser für Menschen mit
Behinderung). Diese Broschüren werden kostenlos an Krefelder Bürger herausgegeben.
Ein weiterer Ansprechpartner und ein wichtiges Element der Interessenvertretung älterer Menschen in Krefeld ist der Seniorenbeirat der Stadt Krefeld.
Er ist ein parteipolitisch unabhängiges Gremium, das sich seit mehr als 40 Jahren aktiv
für die Interessen der Krefelder Senioren einsetzt.
Der Seniorenbeirat besteht aus 20 stimmberechtigten Mitgliedern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, nicht hauptberuflich in der Seniorenarbeit tätig sind und ihren
Wohnsitz in Krefeld haben.
Sie werden von den Wohlfahrtsverbänden, der Stadt Krefeld, der Katholischen und
Evangelischen Kirche sowie vom Deutschen Gewerkschaftsbund benannt.
Hinzu kommt jeweils ein beratendes Mitglied der im Rat der Stadt Krefeld vertretenen
Fraktionen und Ratsgruppen.
Der Seniorenbeirat nimmt Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung entgegen und ist allgemeiner Ansprechpartner für Krefelder Senioren.
Er berät die Verwaltung und die politischen Gremien der Stadt im Hinblick auf spezifische Wünsche und Anliegen der Krefelder Senioren.
Bewertung des Angebots
Die Versorgungslandschaft mit Beratungs- und Informationsangeboten sowie mit Kursen und Gesprächskreisen für pflegende Angehörige ist in Krefeld gut ausgebaut. Wichtig ist hier vor allem eine umfassende, neutrale und trägerunabhängige Beratung, welche die Fülle der Angebote transparent darstellt.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
43
An erster Stelle sind diesbezüglich daher die Pflegeberatung und Altenhilfe sowie die
Wohnberatung der Stadt Krefeld zu nennen. Die Wohnberatung verzeichnet in den letzten Jahren eine kontinuierliche Zunahme der Fallzahlen, insbesondere solche, die mit
baulichen Veränderungen verknüpft sind. Auch bei der Pflegeberatung und Altenhilfe
steigt die Anzahl der Beratungen in den Sprechstunden und bei Hausbesuchen. Mit
dem Aufbau des kommunalen Pflegestützpunktes und seiner Dependancen in den
Außenbezirken wurde neben einer bezirklichen, zugehenden Beratung vor allem auch
ein bedarfsgerechtes Fallmanagement vor Ort realisiert.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Angebotspalette im Bereich Information und Beratung in Krefeld zwar durchaus vielfältig und gut ausgebaut ist, jedoch gerade in den äußeren Stadtteilen oftmals keine oder wenige Anlaufstellen vorhanden
sind. Wohnortnähere und gut erreichbare Einrichtungen, die nach Möglichkeit in bereits vorhandene und akzeptierte Angebotsstrukturen für Senioren integriert werden,
wären, auch wenn viele Beratungen im häuslichen Bereich stattfinden, daher wünschenswert.
5.2 Pflegeergänzende Dienste und vorpflegerische Angebote
Pflegeergänzende Dienste und vorpflegerische Angebote werden im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI erbracht. Finanziert werden die
Leistungen nach § 45 b SGB XI.
Die Landesregierung NRW hat die bundesgesetzliche Ermächtigung nach § 45 a Abs. 3
SGB XI umgesetzt und regelt in einer Verordnung (AnFöVO) die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Angebote zur Unterstützung im Alltag können von unterschiedlichen Leistungsanbietern erbracht werden. Darunter fallen:
•
•
•
•
Zugelassene Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI mit Versorgungsvertrag
Sonstige Anbietende mit sozialversicherungspflichtigen oder geringfügig Beschäftigten (ohne Versorgungsvertrag)
Einzelkräfte, die ihre Leistung im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit oder
eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person erbringen
Freigemeinnützige Träger, die Ehrenamtliche einsetzen.
Die Leistungen werden von den ambulanten Pflegediensten überwiegend im Rahmen
der mit den Pflegekassen abgeschlossenen Versorgungsverträge angeboten. Daneben
gibt es Anbieter, die mit den Pflegekassen abrechnen können, wenn sie über eine Anerkennung des Angebotes verfügen. Zuständig für die Anerkennung sind die Kreise und
kreisfreien Städte.
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten,
und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiÖrtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
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ben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Die Angebote werden unterschieden nach Betreuungsund Entlastungsangeboten. Die Betreuungsangebote werden in einer Betreuungsgruppe in den Räumlichkeiten des Anbieters und einer Einzelbetreuung in der eigenen
Häuslichkeit zur Verfügung gestellt. Entlastende Angebote unterscheiden sich nach:
•
•
•
Entlastung von Pflegenden, z.B. durch Information und Beratung darüber, wie
der Pflegealltag besser bewältigt werden kann oder Hilfen organisiert werden
können.
Entlastung bei der Haushaltsführung, z. B. durch Haushaltsreinigung, Versorgung von Haustieren, Pflege von Wäsche und Bekleidung usw.
Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen, z. B. durch Hilfe bei Anträgen,
Kontaktaufnahmen usw.
Wie bereits erwähnt, werden die Angebote zur Unterstützung im Alltag von den ambulanten Pflegediensten übernommen (s. hierzu Abschnitt 4.4) sowie von anderen Anbietern, die ein entsprechendes Anerkenntnis haben. Die Angebote werden in Krefeld erbracht von:
Name
Zielgruppe
Einzelbetreuung
SeniorenAssistenz Zander
überwiegend demenzkranke
Pflegebedürftige
Pflegebedürftige mit psychischen
Einschränkungen
Pflegebedürftige mit körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen
demenzkranke Pflegebedürftige
Betreuungsangebot
SKM, alltagsunterstützender Dienst
Fachdienst flexible Familienhilfe Lebenshilfe Krefeld
e.V.
Arbeiter Samariter Bund,
Zeit für mich - Zeit für dich
Senioren-AssistenzKrefeld, Renate Zimmermann
Die Reisebegleiter
Pflegebedürftige mit kognitiven,
psychischen oder körperlichen
Einschränkungen
Pflegebedürftige mit Mobilitätseinschränkungen
Angelika Wolters, ambulan- demenzkranke Pflegebedürftige
te Senioren- und Demenzund pflegebedürftige mit erhebbetreuung
lichen Einschränkungen der Alltagskompetenz
OV Gebäudereinigung Vrie- Pflegebedürftige
ze
Häusliche Dementen- und
überwiegend demenzkranke
Seniorenbetreuung Janine
Pflegebedürftige
Jochems
Ambulante Dementenbeüberwiegend demenzkranke
treuung Barbara Buschen
Pflegebedürftige
Betreuungsangebot
Entlastungsangebot
Betreuungsangebot
Betreuungsangebot
Betreuungsangebot
Entlastungsangebot
Entlastungsangebot
Betreuungsangebot
Entlastungsangebot
Entlastungsangebot
Betreuungsangebot
Entlastungsangebot
Betreuungsangebot
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
45
Lebensfluss, Brigitte Melcher
"Demenzflüsterer", Simone
Jandeck
überwiegend demenzkranke
Pflegebedürftige
Pflegebedürftige mit kognitiven,
psychischen oder körperlichen
Einschränkungen
überwiegend demenzkranke
Pflegebedürftige
Pflegebedürftige mit kognitiven
Einschränkungen
Betreuungsangebot
Entlastungsangebot
Betreuungsangebot
Entlastungsangebot
Betreuungsangebot
Betreuungsdienst Ambulant Betreutes Wohnen, St.
Augustin Behindertenhilfe
überwiegend demenzkranke
Pflegebedürftige
Pflegebedürftige mit körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen
Pflegebedürftige mit kognitiven
Einschränkungen
Pflegebedürftige mit körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen
Pflegebedürftige mit kognitiven
oder psychischen Einschränkungen
demenzkranke Pflegebedürftige
und Pflegebedürftige mit anderen psychischen Veränderungen
Pflegebedürftige mit kognitiven
oder psychischen Einschränkungen
Name
Zielgruppe
Gruppenbetreuung
AktivA Assistenz GbR
Pflegebedürftige mit kognitiven
oder psychischen Einschränkungen
chronisch suchtkranke Pflegebedürftige
Demenzcafe
Betreuungsgruppe
Demenzcafe
Betreuungsgruppe
Demenzcafe
Betreuungsgruppe
Gawron Betreuung & Beratung
Niedrigschwellige Betreuungsangebote Heike
Sietan-Lemke
KSB Krefelder Senioren
Betreuung, Carsten Breuer
Dr. Ulrich Lange Stiftung
Edith Krolzik, Individueller
Service für Senioren
Top Service Krefeld, Kerstin
Wienegge
Rund um alle Sorgen, Sofia
Rutkowski
Assistenz GbR
Median West GmbH
Cafe Konfetti, Bellini
Cafe Vertellekes, Städt.
Seniorenheim Bischhofstraße
Hölsche Stuuv, Städt. Seniorenheim FischersMeyser-Stift
Betreuungsangebot
Betreuungsangebot
Entlastungsangebot
Betreuungsangebot
Entlastungsangebot
Betreuungsangebot
Entlastungsangebot
Betreuungsangebot
Entlastungsangebot
Betreuungsangebot
Entlastungsangebot
Betreuungsangebot
Betreuungsangebot
Betreuungsgruppe
Betreuungsgruppe
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
46
Kursana Residenz
Fischelner Treff, Arbeiter
Samariter Bund
Cafe Augenblick, Arbeiter
Samariter Bund
Treff Aktiv, Alexianer Krefeld GmbH
für Personen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz im betreuten
Wohnen
Demenzcafe
Betreuungsgruppe
Demenzcafe
Betreuungsgruppe
für Personen mit Demenz, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen
Betreuungsgruppe
Betreuungsgruppe
5.3 Hauswirtschaftliche Dienste
Liegt eine Einstufung nach dem SGB XI (Pflegegrad) vor, so ist eine Grundversorgung
mit hauswirtschaftlichen Verrichtungen bereits mit der Leistung der Pflegekasse abgedeckt. Falls kein Pflegegrad vorliegt oder der Umfang der Leistungen der Pflegekasse
(Pflegegeld/Pflegesachleistung bzw. bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbeitrag) nicht
ausreichend ist, müssen die Leistungen entweder selbst finanziert werden oder es
müssen bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem SGB XII beantragt werden.
Fast alle ambulanten Pflegedienste bieten hauswirtschaftliche Dienste an oder vermitteln diese. Zu diesen Dienstleistungen zählen beispielsweise die Wohnungs- und Wäschereinigung, der Lebensmitteleinkauf oder das Fensterputzen.
Darüber hinaus zählen u. a. folgende Anbieter hauswirtschaftliche Dienste zu ihrem
Angebotsspektrum:
•
•
•
"Meine Hausfee" (Julia Rütten)
Seniorenbetreuung mit Herz
die vier städtischen Seniorenheime im Rahmen des Gesamtversorgungsvertrages für Personen, die in einem genau definierten Bereich in der Nachbarschaft
der Einrichtungen wohnen.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
47
5.4 Mahlzeitendienste/Mittagstisch
Folgende mobile Mahlzeitendienste sind bekannt, die frisch gekochte oder tiefgefrorene Menüs, die anhand von Speisekarten ausgewählt und vorbestellt werden können,
anbieten:
•
•
•
•
•
•
Caritas, Fahrbarer Mittagstisch
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Krefeld, Menü Service
Die Johanniter , Menüservice
Krefelder Verein für Haus- und Krankenpflege e. V., Essen auf Rädern
Landhausküche (apetito AG), Essen auf Rädern
deli carte GmbH & Co. KG, Essen auf Rädern
Darüber hinaus bieten fast alle Alten- und Pflegeheime den in der Umgebung lebenden
Senioren an, an deren offenem Mittagstisch teilzunehmen, natürlich gegen entsprechendes Entgelt.
5.5 Hausnotrufsysteme
Hausnotrufsysteme bieten die Möglichkeit, bei einem Notfall rund um die Uhr schnelle
und kompetente Hilfe zu erhalten. Die Notrufe werden von der jeweiligen Zentrale an
Bezugspersonen, Bereitschaftsdienste der Sozialstationen oder Rettungsdienste in
Krefeld weitergeleitet. Je nach Modell sind unterschiedliche Angebotsvarianten möglich
(z. B. mit Hinterlegung des Wohnungsschlüssels beim Anbieter, damit dieser im Bedarfsfall Zugang zur Wohnung erhalten und Hilfe leisten kann). Folgende Anbieter für
Krefeld sind bekannt (eine Vermittlung erfolgt auch über fast alle Pflegedienste):
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Malteser in Krefeld
DRK Kreisverband Krefeld e.V.
Johanniter Hausnotruf RV Niederrhein
ASB Region Düsseldorf e.V.
Caritas Hausnotruf für die Region Krefeld
Krefelder Verein für Haus- und Krankenpflege
Firma Sonotel, Hamburg
Firma Tellimed, Kalkar
Firma Vitakt, Rheine
Firma SOS privat Hausnotruf 24, Norderstedt
Eine teilweise Finanzierung des Hausnotrufes durch die Pflegekasse ist möglich, wenn
ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
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5.6 Fahrdienste
Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung steht allen schwerbehinderten Menschen, die im Stadtgebiet Krefeld wohnen, d. h. mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und
wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen und privaten Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können oder am Zielort auf einen Selbstfahrer bzw. auf fremde
Hilfe angewiesen sind, zur Verfügung.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird vom Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld auf Antrag ein Berechtigungsausweis ausgestellt. Grundlage für
die Ausstellung des Berechtigungsausweises ist der Schwerbehindertenausweis mit
dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "H" (hilflos) oder "Bl"
(blind).
Die Benutzung des Fahrdienstes ist grundsätzlich auf das Stadtgebiet Krefeld beschränkt.
Die Anzahl der maximal möglichen Fahrten wird je nutzungsberechtigter Person auf 100
Fahrten (zum Beispiel 50 Hin- und 50 Rückfahrten) im Kalenderjahr festgelegt.
Personen, bei denen die Notwendigkeit der ständigen Begleitung vorliegt (Merkzeichen B oder Bestätigung des Fachbereichs Gesundheit) haben den Anspruch auf kostenfreie Beförderung einer Begleitperson. Die Notwendigkeit der ständigen Begleitung
ist gegeben, wenn der Antragssteller ohne fremde Hilfe seine Wohnung nicht verlassen
kann und somit vom Leben in seinem unmittelbaren Wohnumfeld weitgehend ausgeschlossen ist und dem weder eine fremde Hilfe zur Verfügung steht noch zur Verfügung
stehen kann, insbesondere durch Haushaltsangehörige oder Nachbarn.
Die Inanspruchnahme des Fahrdienstes ist entgeltpflichtig; nähere Informationen finden sich auf folgender Internetseite der Stadt Krefeld:
https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/fahrdienst-fuer-menschen-mitbehinderungen/
Für die Besucher der Tagespflegeeinrichtungen stellt jede Einrichtung einen Fahrdienst
zur Verfügung oder vermittelt diesen (kostenpflichtiges Angebot).
Weiterhin bieten das DRK, Die Johanniter und verschiedene Assistenzdienste Fahrdienste an.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
49
5.7 Altenclubs und Begegnungsstätten
Altenclubs und Begegnungsstätten sind wohnortnahe Einrichtungen, in denen täglich
unterhalb der Woche oder auch nur monatlich Veranstaltungen, Gruppenangebote oder
Feierlichkeiten für Senioren angeboten werden. Träger sind zumeist entweder Wohlfahrtsverbände oder Kirchengemeinden. Die Leitungskräfte dieser Treffpunkte werden
bei ihrer Arbeit in der Regel von ehrenamtlichen Helfern unterstützt.
Durch das regelmäßige Aufsuchen der Altenclubs und Begegnungsstätten pflegen Senioren ihre sozialen Kontakte und beugen so Vereinsamung und Isolation im Alter vor.
Ein weiterer Nebeneffekt ist der sich so ergebende Informationsaustausch mit Menschen in einer vergleichbaren Lebenssituation, der zu einem Informationsgewinn in
Bezug auf weitere hilfreiche Angebote (Beratung, Unterhaltung, Gesundheit, etc.) führen kann. Diese Umstände sind sicherlich oftmals auch hilfreich dafür, dass ein längerfristiger Verbleib in der eigenen Wohnung möglich ist.
Bestandsaufnahme
Im Stadtgebiet von Krefeld finden sich (Stand Ende 2016) 69 Altenclubs und Begegnungsstätten für Senioren. Hierbei befindet sich die größte Anzahl in kirchlicher Trägerschaft, einige stehen in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände, wenige schließlich in
sonstiger Trägerschaft. Bezüglich der Öffnungstage und -zeiten, der Zielgruppen, der
Anzahl der Nutzer und der Art der Angebote gibt es jedoch zum Teil große Unterschiede.
Die folgende Übersicht zeigt, dass beinahe in jedem Stadtteil Krefelds ein Altenclub
oder eine Begegnungsstätte für Senioren angesiedelt ist.
Festzustellen ist aber auch, dass einzelne Träger eine Mehrzahl von Angeboten unter
ihrem Dach vereinen.
Seniorentreffs und Begegnungsstätten in Krefeld
Stadtteil
Name
Bockum
Männerkreis
Bockum
Bockum
Bockum
Bockum
Bockum
Benrad
Benrad
Cracau
Träger
Ev. Kirchengemeinde Krefeld Ost,
Christuskirche
Club 70+
Ev. Kirchengemeinde Krefeld Ost,
Christuskirche
Seniorentreff
Ev. Kirchengemeinde Krefeld Ost,
Christuskirche
Seniorennachmittag St. Gertru- Pfarrei St. Christophorus Krefeld
dis
Seniorenclub
Kath. Gemeinde Pax Christi
Treff Aktiv
Alexianer Krefeld
Seniorenkreis
Ev. Kirchengemeinde Alt Krefeld,
Erlöserkirche
Seniorentreff
Kath. Gemeinde St. Michael
Seniorenclub
Jüdische Gemeinde Krefeld
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
50
Cracau
Cracau
Cracau
Cracau
Dießem/Lehmheide
Dießem/Lehmheide
Dießem/Lehmheide
Dießem/Lehmheide
Dießem/Lehmheide
Fischeln
Fischeln
Fischeln
Fischeln
Forstwald
Forstwald
Gartenstadt
Gartenstadt
Gartenstadt
Gartenstadt
Gellep-Stratum
Hüls
Hüls
Hüls
Inrath/Kliedbruch
Inrath/Kliedbruch
Inrath/Kliedbruch
Inrath/Kliedbruch
Inrath/Kliedbruch
Inrath/Kliedbruch
Haus 43
Seniorenclub - Bürgertreff
Treffen 55 plus
Klöncafe
Generationencafe
Geselligkeitskreis
Sport für aktive Bürger e.V.
Krefelder Familienhilfe
Kath. Gemeinde St. Elisabeth
Kath. Gemeinde St. Stephan
Ev. Gemeindeverband Krefeld,
Haus der Familie
Ev. Kirchengemeinde Krefeld Süd,
Lutherkirche
Ev. Kirchengemeinde Krefeld Süd,
Lutherkirche
Kath. Gemeinde St. Antonius
Treff Aktiv
Alexianer Krefeld
Frauentreff
Altenclub
Seniorencafe
Nachbarschaftsladen
Fischeln
e.V.
Netzwerk Fischeln
Arbeiter-Samariter-Bund
Seniorentreff
Ev. Kirchengemeinde Krefeld Süd,
Markuskirche
Frauenhilfe
Ev. Kirchengemeinde Krefeld Süd,
Markuskirche
Seniorentreff
Ev. Kirchengemeinde Alt Krefeld,
Johanneskirche
Club 55 - die Üfüfüs
Ev. Kirchengemeinde Alt Krefeld,
Johanneskirche
Seniorenrunde St. Pius X
Pfarrei St. Nikolaus Krefeld
Seniorentreff Herbstzeitlose
Ev. Kirchengemeinde Lukaskirche
Seniorentreff für sehbehinderte Ev. Kirchengemeinde Lukaskirche
und blinde Menschen
Seniorenrunde Elfrather Spätle- Ev. Kirchengemeinde Lukaskirche
se
Seniorentreff St. Andreas
Pfarrei St. Nikolaus Krefeld
Frauenhilfe
Ev. Kirchengemeinde Hüls, Kreuzkirche
Ökumenische Begegnungsstät- Ev. Kirchengemeinde Hüls, Kreuzte
kirche
Ökumenische Begegnungsstät- Kath. Pfarrgemeinde St. Cyriakus
te
Seniorentreff
Ev. Pauluskirche Krefeld
Seniorenkreis
Ev. Pauluskirche Krefeld
Ökumenischer Altenclub
Ev. Pauluskirche Krefeld
Herrenfrühstück
Ev. Pauluskirche Krefeld
Seniorenkreis St. Hubertus
Pfarrei St. Christophorus Krefeld
Seniorentreff
Kath. Gemeinde St. Elisabeth von
Thüringen
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
51
Inrath/Kliedbruch
Inrath/Kliedbruch
Kempener Feld/
Baackeshof
Kempener Feld/
Baackeshof
Linn
Linn
Seniorenkaffee
Altenclub
Seniorentreff
Linn
Linn
Oppum
Oppum
Seniorentreff St. Margareta
Lenn´sche Cafe
Cafe Vertellekes
Altenclub
Oppum
Seniorenkreis
Oppum
Dienstagsrunde
Oppum
Treffen Ü 60
Oppum
Seniorenclub
Stadtmitte
Stadtmitte
Seniorenkreis
Cafe Plus
Stadtmitte
Stadtmitte
Stadtmitte
Stadtmitte
Traar
Uerdingen
Uerdingen
Uerdingen
Uerdingen
Uerdingen
Uerdingen
Uerdingen
Verberg
Frühstückstreff in St. Josef
Klön Cafe für Frauen
Seniorentreff
Altenclub Feierabend
Seniorenkreis St. Josef
Seniorenkreis Bergstraße
Frauenkreis Bergstraße
Frauenhilfe Bergstraße
Altenstube St. Paul
Seniorentreff St. Peter
Seniorentreff St. Heinrich
Seniorentreff "Die Brücke"
Kaffepause in Christus König
Klöncafe
Seniorenclub "Em Cavenn"
Seniorenkreis Linn
Kath. Gemeinde St. Anna
Senioren-Zentrum Krefeld gGmbH
Kath. Gemeinde St. Thomas
Morus
Seniorenheim Cornelius-de-GreiffStift
Caritas
Ev. Kirchengemeinde Uerdingen,
Johanneskirche
Pfarrei St. Nikolaus
Seniorenheim Linn
Seniorenheim Bischhofstraße
Ev. Kirchengemeinde Oppum,
Kreuzkirche
Ev. Kirchengemeinde Oppum,
Auferstehungskirche
Kath. Gemeinde Zu den Heiligen
Schutzengeln
Kath. Gemeinde Zu den Heiligen
Schutzengeln
Kath. Gemeinde St. Karl Borromäus
Freie evangelische Kirche
Ev. Kirchengemeinde Alt Krefeld,
Alte Kirche
Kath. Gemeinde St. Josef
Kath. Gemeinde Liebfrauen
Kath. Gemeinde Norbertus
Krefelder Fauenverein
Pfarrei St. Christophorus Krefeld
Ev. Kirchengemeinde Uerdingen
Ev. Kirchengemeinde Uerdingen
Ev. Kirchengemeinde Uerdingen
Pfarrei St. Nikolaus
Pfarrei St. Nikolaus
Pfarrei St. Nikolaus
DRK Ortsverein Uerdingen
Pfarrei St. Christophorus Krefeld
Aufgrund der Erfüllung verschiedener Anforderungskriterien (z. B. bezüglich Erreichbarkeit, Barrierefreiheit, Angebot, Öffnungstagen etc.) werden derzeit vier Altenclubs mit
Fördermitteln durch die Stadt Krefeld bezuschusst:
•
•
Seniorenclub "Em Cavenn" (Linn)
Seniorenclub-Bürgertreff (Cracau)
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
52
•
•
Altenclub Feierabend (Stadtmitte)
Seniorentreff "Die Brücke" (Uerdingen)
Ansonsten weist, wie bereits eingangs erwähnt, das Angebot hinsichtlich Qualität und
Nachfrage große Unterschiede auf. Angeboten werden beispielsweise neben dem obligatorischen Austausch bei Kaffee und Kuchen ("Klöncafé") auch Sport (Gymnastik, Entspannung, Seniorentanz, Wandern, Walking, Radtouren), Spiele (Gesellschaftsspiele,
Gedächtnisspiele, Bingo etc.), gemeinsame Feste, gemeinsames Kochen und Essen,
PC- Angebote (Kurse und Internetcafé), Vorträge, Ausflüge, Handarbeit, Singen und vieles andere. Eine so umfangreiche Angebotspalette wird jedoch von den wenigsten
Altenclubs vorgehalten. Gerade die so zahlreich vertretenen Seniorenkreise der Kirchengemeinden bieten in der Regel gemeinsame Gottesdienste/Messen und Geselligkeitsnachmittage mit Kaffee, Kuchen, Spielen und Vorträgen an.
Die wenigsten Anbieter haben eine klar definierte Zielgruppe, die sich dann zumeist
bereits aus dem Namen ergibt. Im Regelfall richtet sich das Angebot vielmehr allgemein
an die im Umkreis des Angebotes Wohnenden.
Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang das "Haus der Familie - Mehrgenerationenhaus Krefeld" am Westwall 40-42 in der Trägerschaft des Evangelischen
Gemeindeverbandes Krefeld. Die Bezeichnung "Mehrgenerationenhaus" weist hier allerdings nicht daraufhin, dass es sich um ein Wohnprojekt für verschiedene Generationen handelt.
Mehrgenerationenhäuser sind vielmehr - laut Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend - Begegnungsorte, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen ein nachbarschaftliches Miteinander in der Kommune. Mehrgenerationenhäuser stehen allen Menschen offen, unabhängig von Alter oder Herkunft, jeder ist willkommen. Der generationenübergreifende Ansatz gibt den Häusern ihren Namen und ist Alleinstellungsmerkmal: Jüngere helfen Älteren und umgekehrt. Mehrgenerationenhäuser gibt es nahezu
überall in Deutschland. Bundesweit nehmen rund 550 Häuser am Bundesprogramm
Mehrgenerationenhaus teil.
Das Herz aller Mehrgenerationenhäuser schlägt im Offenen Treff. Hier kommen Menschen miteinander ins Gespräch und knüpfen erste Kontakte. Der Offene Treff ist
Caféstube, Erzählsalon, Spielzimmer, Treffpunkt der Generationen und Wohnzimmer
für alle. Hier können sich alle Interessierten mit ihren Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen und zugleich vom Wissen und Können der anderen profitieren. Viele Projekte
sowie Angebote der Häuser werden im Offenen Treff geboren.
Rund um den Offenen Treff unterhält jedes Mehrgenerationenhaus eine Vielzahl von
Angeboten, die so vielfältig sind wie die Nutzer selbst. Dazu gehören Betreuungs-,
Lern- und Kreativangebote für Kinder und Jugendliche, Weiterbildungskurse für den
(Wieder-)Einstieg in den Beruf, Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und deren
Angehörige, Sprachkurse für Migranten und vieles mehr. Mehrgenerationenhäuser sind
kompetente und verlässliche Partner für jedes Alter und in allen Lebenslagen.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
53
Ein wichtiges Element in den Mehrgenerationenhäusern ist die Arbeit freiwillig engagierter Menschen, die einen unverzichtbaren Beitrag leisten (siehe dazu auch Abschnitt
5.10 Ehrenamt).
Das Mehrgenerationenhaus Krefeld arbeitet mit allen im Bereich ansässigen Schulen,
Kindergärten, städtischen Stellen, Beratungsstellen, etc. zusammen.
Es leistet einen entscheidenden und nachhaltigen Beitrag zum alltäglichen Miteinander
zwischen den Generationen und Bevölkerungsgruppen des Quartieres und fördert somit eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes.
Durch die Stadt Krefeld erfolgt eine jährliche kommunale Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses.
Bewertung des Angebots
Obwohl die Qualität der Angebote wie oben beschrieben sehr unterschiedlich ist, soll
an dieser Stelle jedoch keine Kategorisierung nach Altenclubs erster und zweiter Klasse
vorgenommen werden. Isolation und Vereinsamung bedrohen große Teile der zunehmend älter werdenden Gesellschaft. Physische und psychische Belastungen können
dann oft nur schwer bewältigt werden. Gerade für alleinlebende Senioren, die keine
Anbindung an familiäre Strukturen (mehr) haben, kann eine Begegnungsstätte oder ein
Altenclub oft die einzige Anlaufstelle sein, um persönliche Kontakte zu pflegen, Hobbies auszuüben oder einfach nur um Ansprechpartner bei Problemen zu haben. Auch
durch die Heranführung an ehrenamtliche Mitarbeit kann eine erfüllende Aufgabe und
ein Gefühl des "Nochgebrauchtwerdens" vermittelt werden. Aufgrund dessen stellt jedes der 68 Angebote in Krefeld einen wichtigen Bestandteil der komplementären Versorgungsstruktur dar.
Da derzeit keine aktuellen Daten über die zahlenmäßige Inanspruchnahme der Angebote vorliegen, sind Aussagen darüber, ob deren Anzahl als ausreichend angesehen
werden kann, kaum zu machen.
Im Hinblick auf die unausweichlich steigende Zahl älterer Menschen wird jedoch mittelbis langfristig sicher eine Ausweitung des Angebotes wünschenswert sein, verbunden
mit dem Anspruch, es möglichst jedem älteren Menschen zu ermöglichen, ein entsprechendes Angebot in relativer Wohnortnähe finden zu können.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
54
5.8 Sonstige Freizeitangebote
In diesem Abschnitt werden fast ausschließlich Angebote der Krefelder Sportvereine
aufgeführt, die speziell Sport für Senioren anbieten. Auch dieser Bereich sollte unbedingt zur komplementären Versorgungsstruktur hinzugezählt werden, da gerade die
regelmäßig stattfindenden Sportangebote sich in vielerlei Hinsicht positiv auf das Leben von Senioren auswirken können. Zum einen ist hier der gesundheitliche und damit
präventive Aspekt zu nennen, zum anderen kann der wöchentliche Besuch der Sportgruppe zu mehr Struktur im Alltag sowie Geselligkeit unter Gleichgesinnten führen.
Vereinsamungstendenzen, gerade bei alleinlebenden Senioren, kann so unter Umständen vorgebeugt werden.
Die hier aufgeführten Vereine sind sicher nicht die einzigen, die Sportangebote speziell
auch für Senioren anbieten, aber die, bei denen zunächst einmal von einem breiten
und regelmäßigen Angebot für diesen Personenkreis ausgegangen werden kann und
bei denen eine allgemeine sportliche Betätigung (das heißt, ohne eine spezielle Sportart bereits beherrschen oder erlernen zu müssen) möglich ist.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sport für aktive Bürger Krefeld e.V., früher: Sport für betagte Bürger Krefeld e.V.
S. C. Bayer 05 Uerdingen e. V.
Crefelder Sportverein Marathon 1910 e. V.
Mädel-Turn-Verein Krefeld 1956 e. V.
Fischelner Turnverein 1905 e. V.
Verberger Turnverein 1914 e. V.
TV Burgfried Linn 1899 e. V.
TV Traar 1910 e. V.
TV Jahn Bockum 01 e. V.
Turnklub Krefeld 1925 e. V.
DJK Germania Oppum 1922 e. V.
Inrather Turnverein 1899 e. V. Krefeld
Erkennbar wird aus dieser Aufstellung auch, dass sich entsprechende Angebote über
das gesamte Stadtgebiet verteilen.
Darüber hinaus stehen selbstverständlich alle in Krefeld ansässigen 228 Sportvereine
(Quelle: Stadtsportbund Krefeld, Juni 2018) Personen jeden Alters offen.
Bei der Suche nach einer geeigneten sportlichen Betätigung sind gerne die Vereine
oder auch der Stadtsportbund Krefeld behilflich.
Auch die VHS Krefeld/Neukirchen-Vluyn präsentiert inzwischen ein umfangreiches Angebot speziell für ältere Menschen (50+). So werden im 2. Halbjahr 2018 ca. 50 Kurse
angeboten, die speziell auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind, wie z. B. in den Bereichen Sport/Gymnastik, künstlerisches Gestalten, Gedächtnis- und Konzentrationstraining, Computerwissen, Gesundheitsfragen oder Spiele.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
55
Schließlich darf nicht vergessen werden, dass in Krefeld eine Vielzahl sonstiger Vereine
beheimatet ist, so dass jeder ältere Mensch ein seinen Interessen entsprechendes Angebot für seine Freizeit finden kann.
5.9 Wohnen im Alter
Zwischen der eigenen Wohnung mit eigenständiger Haushaltsführung auf der einen
und einem stationären Pflegeheimplatz auf der anderen Seite hat sich auf dem Pflegemarkt eine Vielzahl an unterschiedlichen Wohnformen für Senioren etabliert (z. B. seniorengerechte/barrierefreie Wohnungen, Servicewohnen, Wohnen in Mehrgenerationen-Wohnprojekten oder Senioren-Wohngemeinschaften).
Eine abschließende und vollständige Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an diesen Wohnformen im Krefelder Stadtgebiet erweist sich jedoch als unmöglich.
Da die einst mit öffentlichen Mitteln geförderten Altenwohnungen überwiegend nicht
mehr der Zweckbindung für diesen Personenkreis unterliegen, werden sie in keiner Statistik mehr geführt, obwohl sie weiterhin den Anforderungen entsprechen. Da mit Hilfe
der städtischen Wohnraumvermittlung so nur ein beschränkter Überblick über vorhandene barrierefreie bzw. barrierearme und seniorengerechte Wohnungen erzielt werden
kann, kann die Bestandserhebung für diesen Bereich nicht vollständig ausfallen. Auch
über geplante Projekte privater Investoren ist bislang zum Teil wenig bekannt.
In der folgenden Bestandsaufnahme sollen die unterschiedlichen Wohnformen kurz
skizziert und das vorhandene Angebot in Krefeld so vollständig wie möglich vorgestellt
werden. Es bleibt an dieser Stelle aber anzumerken, dass sich diese Wohnformen je
nach Art der Ausgestaltung zum Teil sehr ähneln und Übergänge hier nahezu fließend
erscheinen mögen. Klare Abgrenzungen sind daher nur bedingt möglich. Gemessen an
dem Grad der jeweiligen Unterstützung durch Dritte lässt sich festhalten, dass dieser
beim Servicewohnen am höchsten ist. Bei den sonstigen Angeboten des gemeinschaftlichen Wohnens können im individuellen Bedarfsfall zwar auch Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden, ein Paket von Leistungen, geregelt per Betreuungsvertrag, wird hierbei jedoch nicht grundsätzlich vereinbart.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
56
Bestandsaufnahme
Servicewohnen (früher: Betreutes Wohnen)
Obwohl Alter nicht zwangsläufig mit Pflegebedürftigkeit einhergeht, wünschen sich
viele Senioren, gerade in Zeiten zurückgehender familiärer Strukturen, ein gewisses
Maß an Versorgungssicherheit. Diesem Wunsch trägt eine Vielzahl an Projekten des
sogenannten Servicewohnens Rechnung. Abhängig von der jeweiligen Konzeption und
der angesprochenen Zielgruppe werden diese Wohnanlagen ergänzt um die unterschiedlichsten Zusatzleistungen, wie zum Beispiel pflegerische/vorpflegerische Angebote, Hausmeisterdienste oder soziale Betreuung. Die Selbstständigkeit der Bewohner
bleibt somit weitestgehend erhalten; benötigte Hilfen können bedarfsgerecht angefordert werden. Einrichtungen des Servicewohnens sind somit in der Lage, einen Teil der
in früheren Jahren klassischerweise in Seniorenheimen versorgten älteren Menschen
aufzufangen.
Der Begriff "Servicewohnen" ist mittlerweile gesetzlich definiert.
Nach § 31 WTG sind Angebote des Servicewohnens Angebote, in denen die Überlassung einer Wohnung rechtlich verpflichtend mit der Zahlung eines Entgelts für allgemeine Unterstützungsleistungen wie Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung,
die Vermittlung von Betreuungsleistungen oder Notrufdienste (Grundleistungen) verbunden ist, die über die Grundleistungen hinausgehenden Leistungen von den Nutzerinnen und Nutzern hinsichtlich des Umfangs und der Person der Leistungsanbieterin
oder des Leistungsanbieters aber frei wählbar sind.
In Krefeld gibt es derzeit (Stand Dezember 2017) sieben Angebote im Bereich Servicewohnen, die zusammen 508 Wohneinheiten vorhalten und der vorgenannten Definition
entsprechen. Vier Einrichtungen dieser Wohnform sind einer Altenpflegeeinrichtung
direkt angegliedert ("Kursana Residenz", "Seniorenresidenz Hanseanum", "SESAM
GmbH" und "Lazarus Haus"), eine ("SeidenCarré ") liegt in Nachbarschaft zur Altenpflegeeinrichtung "Gerhard-Tersteegen-Haus". Alle Anbieter unterscheiden sich erheblich
hinsichtlich der Anzahl der verfügbaren Wohnungen, deren Größe, Höhe der Miete und
dem Angebot an Basis- und Zusatzleistungen.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Angebote, die nicht der Definition des § 31 WTG
entsprechen, aber dennoch Zusatzleistungen anbieten. Hierüber besteht kein entsprechender Überblick, so dass sie im Folgenden auch nicht aufgeführt werden.
Name
Kursana
Träger
Kursana Residenz Krefeld
Seniorenresidenz
Caritasverband für die RegiHanseanum
on Krefeld e.V.
SESAM im SZK gGmbH SZK
SENIOREN-ZENTRUM
KREFELD gGmbH
LAZARUS Haus Krefeld
LAZARUS Hilfswerk in
Wohnungen
100
Stadtteil
Stadtmitte
135
Stadtmitte
65
Inrath/
Kliedbruch
Hüls
45
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
57
Deutschland e.V.
SeidenCarré
SeidenCarré
86
Servicewohnen VomBruck-Platz
Seniorenresidenz
Porthof
Philadelphia Home
DRK-Schwesternschaft Krefeld e.V.
Ausschließlich Eigentumswohnungen
24
45
Dießem/
Lehmheide
Dießem/
Lehmheide
Hüls
Deutsche Mobile Krankenpflege
8
Cracau
Barrierefreie Wohnungen
Nach Angaben des Fachbereichs 50, Soziales, Senioren und Wohnen -Wohnraumvermittlung- gab es am 31.12.2017 in Krefeld insgesamt 1.096 barrierefreie Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden.
Stadtteil
Stadtmitte
Fischeln
Benrad-Nord
Inrath/Kliedbruch
Uerdingen
Kempener Feld/Baackeshof
Cracau
Oppum
Dießem/Lehmheide
Gartenstadt
Bockum
Hüls
Linn
Insgesamt
Barrierefreie
Wohnungen
228
41
228
7
212
39
50
98
29
36
87
21
20
1.096
Hinzu kommen 373 Wohnungen, die in früheren Jahren als Altenwohnungen/altersgerechte Wohnungen gefördert wurden. Diese Wohnungen erfüllen zum
überwiegenden Teil nicht den Status "barrierefrei".
Der Baustandard der Barrierefreiheit wurde in öffentlich geförderten Wohnungen erst
1998 zwingend vorgeschrieben und galt dann insgesamt für alle öffentlich geförderten
Wohnungen. Die verbindliche Einführung der Barrierefreiheit kommt demnach allen
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugute. Die einst speziell für Senioren gestalteten Altenwohnungen wurden durch barrierefreie Wohnungen für alle Altersgruppen abgelöst.
Da jedoch keine Meldepflicht für freifinanzierte, barrierefreie Wohnungen besteht, ist
hier davon auszugehen, dass die Anzahl barrierefreier Wohnungen höher ist.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
58
Inzwischen sind für viele öffentlich geförderte Wohnungen, also auch Altenwohnungen
und barrierefreie Wohnungen, die Fördermittel abgelöst worden. Damit gelten diese
Wohnungen nicht mehr als öffentlich gefördert, so dass eine abschließende Übersicht
über das Angebot in diesem Bereich fehlt.
Des Weiteren gibt es 57 öffentlich geförderte Wohnungen, die rollstuhlgerecht sind.
Zur Deckung des steigenden Bedarfs an barrierefreiem Wohnraum muss allerdings
nicht nur auf entsprechende Neubauten gesetzt werden. Eine große Bedeutung kommt
hier der Schaffung barrierefreier Wohnangebote im Bestand durch Modernisierung und
Umbau zu. Seit Beginn des Jahres 2006 besteht hierfür das Förderangebot
"BestandsInvest" des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses soll durch die Gewährung
von zinsgünstigen Darlehen dazu beitragen, differenzierte Wohnangebote im Bestand
insbesondere für ältere und pflegebedürftige Menschen zu schaffen, damit diese langfristig in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben können. Mit Hilfe des Förderprogrammes können Barrieren in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen reduziert werden. Beispiele hierfür sind etwa die barrierefreie Umgestaltung des Bades oder der Küche, der Einbau neuer, verbreiteter Türen oder der erstmalige Einbau eines Aufzuges.
Mehrgenerationen-Wohnen/Integrierte Wohnprojekte
Eine besondere Ausgestaltung des gemeinschaftlichen Wohnens ist das Zusammenleben von Menschen verschiedener Lebensphasen in generationenübergreifenden
Wohnprojekten. In solchen Mehrgenerationenwohnhäusern hat jede Partei ihre eigene
Wohnung. Darüber hinaus gibt es Gemeinschaftsräume für Aktivitäten und Austausch.
Leitgedanke ist hier insbesondere das gegenseitige Voneinander-Profitieren durch
Wissens- und Erfahrungsaustausch. Denkbar sind ebenfalls gegenseitige Hilfestellungen bei der Kinderbetreuung oder bei Einkäufen.
Diese Wohnform zählt zu den selbst organisierten Wohnformen und erfordert von allen
Beteiligten ein hohes Maß an Engagement und Solidarität. Meist werden für diesen
speziellen Zweck Häuser neu erbaut, möglich sind aber auch Umbauten in großzügigen
Bestandsbauten. Träger von Mehrgenerationenhäusern können unter anderem Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Kirchen oder sonstige Initiativen sein. In Zeiten
fortschreitender Singularisierung und Vereinsamungstendenz im Alter kann solch ein
Wohnprojekt mit seiner familienersetzenden Struktur dazu beitragen, Negativfolgen
abzumildern.
In Krefeld sind derzeit (Stand: Juni 2018) lt. Kontaktstelle "Neue Wohnformen" folgende
Projekte bekannt:
2011 wurde das Mehrgenerationen-Wohnprojekt des Zukunftsforums Krefeld, Lokale
Agenda 21 e. V., fertiggestellt.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
59
Dieses Projekt unter der Bezeichnung "Jung und Alt leben gemeinsam unter einem Dach
im Einklang mit der Natur" ist ein Nachhaltigkeitsprojekt. Die Wohnstätte Krefeld hat
sich an den Baukosten beteiligt.
Ein 1923 erbautes Haus auf der Gladbacher Str. 239 mit insgesamt acht Wohneinheiten wurde modernisiert und energetisch saniert. Die Wohnungen sind allerdings nicht
barrierefrei.
Das Senioren-Wohnprojekt des Vereins "Gemeinschaftliches Wohnen am Friedrichsplatz 1" ist ein Gemeinschaftsprojekt dieses Vereins mit der Wohnstätte Krefeld.
Für den Verein hat die Wohnstätte Krefeld frei finanziert ein modernes Flachdachhaus
mit insgesamt 22 barrierearmen Wohnungen und einem Gemeinschaftsraum, der von
den Mietern getragen und finanziert wird, gebaut. Hierbei handelt es sich um ein Senioren-Wohnprojekt ab 50 +, das 2015 bezugsfertig wurde.
In der "Nachbarschaft Samtweberei", einer Initiative der Montag Stiftung Urbane Räume gAG in Kooperation mit der Stadt Krefeld, entstanden (Fertigstellung Anfang 2017)
im Rahmen des Mehrgenerationen-Wohnprojektes "Wohnen in der Nachbarschaft
Samtweberei" in der ehemaligen Samt- und Seidenweberfabrik an der Ecke Lewerentzstraße/Tannenstraße 37 Mietwohnungen unterschiedlicher Größe und für verschiedene
Haushalts- und Wohnformen, zum Teil öffentlich gefördert und preisgebunden. Mehrgenerationenwohnen wird durch weitgehend barrierearme Gestaltung ermöglicht.
In der Gründungsphase befindet sich das Mehrgenerationen-Wohnprojekt der Wohnungsgenossenschaft Niepkuhler Krähennest. Diese Genossenschaft ist aus dem Verein "Nachhaltiges Wohnen in Krefeld" hervorgegangen. Dieser möchte in Krefeld gemeinschaftliche Lebensformen gründen, die nachhaltig in ökologischen wie sozialen
Aspekten sind. Am Krefelder Stadtrand soll eine Wohnanlage mit ca. 25 barrierefreien
Wohnungen errichtet werden.
Schließlich ist noch das Senioren-Wohnprojekt "Neues Wohnen 50+ in KrefeldFischeln" zu erwähnen.
Aus einer Quartiersaktivität des Arbeiter-Samariter-Bundes hat sich eine eigenständige
Gruppe gefunden, die ein Projekt zum gemeinschaftlichen Wohnen in Fischeln entwickeln möchte. Geplant ist ein Haus mit 15 bis 25 abgeschlossenen barrierefreien
Wohneinheiten in unterschiedlicher Größe für Alleinstehende und Paare ab 50 Jahren.
Bewertung des Angebotes
Im Hinblick auf die erwähnten Schwierigkeiten, den Bestand vor allem barrierefreier
Wohnungen genau zu ermitteln, kann auch eine zielgenaue Bewertung des Bedarfs
bzw. der Bedarfsdeckung nicht belastbar erfolgen.
Unstrittig dürfte aber unter Berücksichtigung des fortschreitenden demografischen
Wandels sein, dass ein dauerhafter und nachhaltig steigender Bedarf an entsprechendem Wohnraum besteht.
Auch im Bereich neuer Wohnformen gibt es verschiedene erste Ansätze.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
60
Da es bei solchen Projekten auf einen nachhaltigen gestalterischen Willen bei den Initiatoren sowie eine Mehrzahl von Personen, die sich zur Verwirklichung des Zieles zusammenfinden, ankommt, lassen sich diese nicht ohne weiteres realisieren.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Ergänzend wird auf die alle zwei Jahre erscheinende Veröffentlichung "Ergebnisse der
kommunalen Wohnraumbeobachtung" hingewiesen, nähere Informationen hierzu siehe auf der Internetseite der Stadt Krefeld:
https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/wohnungsmarktberichte/
5.10 Ehrenamt
Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne bürgerliches Engagement kaum mehr existieren. Die größten Tätigkeitsbereiche findet man in den Feldern Sport, Kultur und Musik, Freizeit, Gesundheit, Soziales, Schule, Kindergarten, Bildungsarbeit, Umweltschutz, Naturschutz, Tierschutz, in der Politik, Kirche, Justiz, bei
den Unfall- und Rettungsdiensten sowie bei den Freiwilligen Feuerwehren.
Das Engagement der vielen ehrenamtlich tätigen Menschen im Bereich der Pflege und
Betreuung von Senioren aber auch der Gestaltung sozialer Aktivitäten und Netzwerke
ist unverzichtbar für die Möglichkeit zu einer selbstbestimmten Lebensführung im Alter.
Ehrenamtliche Helfer dürfen nicht zur klassischen Pflege herangezogen werden. Aber
sie können viele andere wichtige Tätigkeiten übernehmen, wie z.B. Spaziergänge und
kleinere Einkäufe, Ausflüge, musizieren, vorlesen, zeichnen und malen. Die Organisation der ehrenamtlichen Helfer erfolgt in verschiedenen Netzwerken unter Einbeziehung
unterschiedlicher Institutionen. Zentrale Anlaufstelle für Freiwillige, aber auch gemeinnützige Organisationen, die Tätigkeiten für Freiwillige anbieten, ist in Krefeld das Freiwilligenzentrum Krefeld. Es wird gemeinsam vom Caritasverband für die Region Krefeld
e.V., dem SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste in Krefeld e.V. und der Stadt
Krefeld getragen. Hier werden Bedarfe koordiniert und verfügbare Ehrenamtliche vermittelt.
Das Freiwilligenzentrum Krefeld berät Menschen, die an einem ehrenamtlichen Engagement interessiert sind sowie Personen oder Organisationen, die entsprechende Aufgabenfelder anbieten und bringt sie als Vermittlungsstelle zusammen. Es bietet einen
Treffpunkt für vermittelte Ehrenamtliche zum Erfahrungsaustausch und trägt zur Qualifizierung und zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements bei. Ferner hat das
Freiwilligenzentrum Krefeld die Herausgabe der Ehrenamtskarte von der Stadt Krefeld
übernommen.
Mit der Ehrenamtskarte soll das freiwillige bürgerliche Engagement gewürdigt werden.
Seit der Einführung der Ehrenamtskarte in Krefeld am 01.03.2017, erhielten bis April
2018 insgesamt 385 Ehrenamtliche eine Ehrenamtskarte. Neben der symbolischen Anerkennung des freiwilligen Engagements kommen die Helfer mit der Ehrenamtskarte
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
61
auch in den Genuss von Vergünstigungen, beispielsweise bei der Nutzung von Kulturangeboten.
Freiwilligenzentrum Krefeld: Statistik interessierter Bürger für ein Ehrenamt
Jahr
2013
2014
2015
2016
Beratungen
Registrierungen
Erstkontakte
Vermittlungen
250
171
269
215
173
125
223
181
580
485
721
460
337
220
421
339
2017
249
174
307
214
Quelle: Jahresbericht 2017 Freiwilligenzentrum Krefeld
Deutlich zu erkennen ist, dass das bürgerliche Engagement auf dem Scheitel der
Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 sprunghaft angestiegen ist.
Bewertung des Angebotes
Die Bereitschaft, sich zu engagieren, ist in der gesamten Gesellschaft groß. Nahezu
44 % der Bevölkerung ist in irgendeiner Form ehrenamtlich engagiert. In allen Bevölkerungsgruppen ist ein Anstieg des freiwilligen Engagements zu beobachten. Mehr als
jede zweite Person, die sich derzeit nicht freiwillig engagiert, ist bereit, sich zukünftig
freiwillig zu engagieren. (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend im Rahmen der Broschüre "Freiwilliges Engagement in Deutschland", Dezember
2016). Es gilt, dieses Potenzial zu nutzen und einen Rückgang an freiwilligem Engagement zu vermeiden. Um dem vorzubeugen, ist eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit
erforderlich.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
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6. Gesundheitswesen
Laut § 7 Absatz 1 APG NRW hat die örtliche Planung auch das Gesundheitswesen mit
einzubeziehen.
Das Gesundheitswesen umfasst alle Personen, Organisationen, Einrichtungen, Regelungen und Prozesse, deren Aufgabe die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie deren Sicherung durch Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen ist.
Im Rahmen dieser örtlichen Planung wird nicht auf die Einrichtungen des Gesundheitswesens in Krefeld eingegangen, also insbesondere die konkrete Ausstattung mit Krankenhäusern, Ärzten, Apotheken, Therapeuten etc.
Deren Vorhandensein in Krefeld, insbesondere auch deren räumliche Verteilung im
Stadtgebiet und damit ihre Erreichbarkeit, sind fraglos wichtige Aspekte für den Personenkreis, um den es bei dieser Planung geht.
Im Hinblick auf die erhebliche Komplexität dieses Themenfeldes soll hierauf ggf. in einer späteren örtlichen Planung eingegangen werden.
An dieser Stelle erwähnenswert ist jedenfalls auch die Krefelder Gesundheitskonferenz.
Die Gesundheitskonferenz wurde nach § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen einberufen, greift allgemeine gesundheitspolitische Themen auf und setzt nach Bedarf themenspezifische Arbeitsgruppen ein. Im Auftrag der Gesundheitskonferenz entwickeln diese Arbeitsgruppen,
an denen verantwortliche Entscheidungsträger, Fachkräfte und Experten beteiligt werden, Projekte, Programme bzw. Handlungsempfehlungen zur Darstellung bzw. Verbesserung der jeweiligen Problemstellung. So wurden im Zusammenhang mit der Problematik häuslicher Gewalt an pflegebedürftigen Personen im Rahmen der Arbeitsgruppe
"Häusliche Gewalt und Gesundheit" Ziele und Ergebnisse formuliert.
Des Weiteren gibt es in Krefeld die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG).
Die PSAG hat 2003 von der kommunalen Gesundheitskonferenz den grundsätzlichen
Auftrag erhalten, weiterhin bezüglich des Teilbereichs der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung Themen zu beraten und entsprechende Konzepte zu entwickeln.
Die PSAG nahm bereits im Jahr 1976, zunächst noch unter der Bezeichnung Sozialpsychiatrische Arbeitsgemeinschaft, ihre Tätigkeit auf. Sie fördert gemäß ihrer Geschäftsordnung die Kooperation und Koordination und den Erfahrungsaustausch zwischen
allen an der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung beteiligten Diensten. Sie
fördert die Sicherstellung und Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung und wendet sich mit entsprechenden Anregungen an die zuständigen
Stellen. Entsprechend der Zweckbestimmung der PSAG können Mitarbeiter der öffentlichen und nicht öffentlichen Einrichtungen, die mit der psychiatrischen und psychosozialen Betreuung und Versorgung von psychisch kranken und behinderten Menschen
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
63
betraut sind, niedergelassene Fachärzte sowie ehrenamtlich tätige Mitglieder von
Selbsthilfe- und Angehörigengruppen an den Untergruppen teilnehmen.
Eine der Untergruppen ist die UG Gerontopsychiatrie.
Themenkreise sind, wie aus dem Namen ersichtlich, Gesundheitsfragen, die ältere
Menschen betreffen. Exemplarisch seien hier genannt Informationsveranstaltungen zu
aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, Veranstaltungen zum Thema Demenz, oder
auch die Quartiersthematik bezüglich der Versorgung und den Angeboten der Zielgruppe.
Schließlich soll noch auf das "Gesunde Städte-Netzwerk" hingewiesen werden.
Das Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik wurde 1989 ins Leben gerufen; es
versteht sich als Teil des seit 1986 existierenden "Gesunde Städte-Netzwerkes" der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) bzw. deren Europäischen Regionalbüros zur
kommunalen Gesundheitsförderung. Das Gesunde Städte-Netzwerk Deutschlands ist
ein freiwilliger Zusammenschluss der beteiligten Städte, Kreise, Gemeinden und Regionen. Die Stadt Krefeld ist dort seit 1993 Mitglied.
Anlass für die Gründung der weltweiten Gesunde Städte-Initiative der Weltgesundheitsorganisation war die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung von 1986. Diese ist
ein gesundheitspolitisches Dokument, das als Ergebnis der ersten weltweiten Konferenz der Weltgesundheitsorganisation zur Gesundheitsförderung erstellt wurde. Die
Handlungsfelder dieser Charta sind:
•
•
•
•
•
Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik
Schaffen von gesundheitsfördernden Lebenswelten
gesundheitsbezogene Gemeinschaftsaktionen
Entwicklung persönlicher Kompetenzen
auf den Bedürfnissen der Menschen basierende Neuorientierung der Gesundheitsdienste.
Das Gesunde Städte-Netzwerk dient vor allem als Aktions-, Lern- und Diskussionsinstrument, mit dem die Arbeit vor Ort im Sinne der Gesunde Städte-Konzeption unterstützt werden soll.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
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7. Quartiersentwicklung
Eine weitere Vorgabe des § 7 Absatz 1 APG NRW ist die Einbeziehung übergreifender
Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines
würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens.
Generell kann gesagt werden, dass sich jeder Mensch in seiner Wohnung wohlfühlen
möchte. Das gilt in einem besonderen Maße für ältere Menschen und sicher erst recht,
wenn sie in ihrer Mobilität eingeschränkt und somit gezwungen sind, sich in ihrer Wohnung aufzuhalten. Ähnlich verhält es sich mit der unmittelbaren Nachbarschaft, dem
Stadtteil oder der Stadt, in der sie leben.
Zum Begriff "Quartier" gibt es verschiedene Definitionen, die sich aber nicht grundsätzlich unterscheiden und sich deshalb wie folgt zusammenfassen lassen:
Als Quartier bezeichnet man den Stadtteil, den Stadtbezirk, das Wohnviertel oder die
Gemeinde, in dem/der die Menschen ihre sozialen Kontakte pflegen und ihr tägliches
Leben gestalten. Erst dann werden sich die dort wohnenden Menschen mit ihrem Quartier identifizieren und sich ihm zugehörig fühlen; das gilt nicht nur für Senioren, sondern auch für alle anderen Personengruppen.
Der demografische sowie der gesellschaftliche Wandel und dazu unterschiedliche Lebensstile und -situationen führen zu unterschiedlichen Anforderungen und Vorlieben
hinsichtlich der jeweiligen Lebens- bzw. Wohnform. Das gilt nicht nur für jüngere Menschen sondern auch die Älteren wünschen sich ein selbstbestimmtes Leben und das
möglichst in ihrem gewohnten, selbst gewählten Umfeld. Insbesondere ältere Menschen haben mit zunehmendem Alter Unterstützungsbedarf oder sie werden pflegebedürftig. Welche Bedürfnisse für ein selbstständiges Leben im Alter vorhanden sind hat
das TNS Emnid Institut nach einer Umfrage im Jahr 2011 dargestellt.
Danach wurden folgende fünf Kategorien (in dieser Reihenfolge) am häufigsten genannt:
•
•
•
•
•
gute Erreichbarkeit von Geschäften, Ärzten, ÖPNV
Möglichkeit, Hilfe und Pflege zu Hause zu bekommen
besserer Zugang zur Wohnung, z. B. weniger Treppen, Aufzug
Möglichkeit zum Einbau altersgerechter Technik wie Notruf und technische
Kommunikation mit Ärzten und Pflegern
bauliche Voraussetzungen innerhalb der Wohnung, z. B. ohne Treppen, bodengleiche Dusche, erhöhtes WC
Diese Umfrage macht deutlich, welche Bedarfe bestehen und wie wichtig sie sind, damit älteren Menschen der Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld – ihrem Quartier – möglich ist.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
65
Natürlich ist jedes Quartier unterschiedlich ausgeprägt, hat verschiedene Stärken und
Schwächen. Es ist vielfältig, so vielfältig wie die Menschen die dort leben. Damit älteren Menschen möglichst lange ein selbstständiges Leben in ihrer Wohnung, in ihrem
Quartier möglich wird, ist eine Quartiersentwicklung notwendig, die von der Kommune
unterstützt wird. In welcher Art und Weise die Unterstützung durch die Kommune erfolgt, ist abhängig von der bereits vorhandenen Infrastruktur und den finanziellen Mitteln, die dazu zur Verfügung gestellt werden.
Die Ziele, die eine altengerechten Quartiersentwicklung verfolgen soll, werden auf den
Internetseiten des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes Nordrhein-Westfalen treffend beschrieben:
•
•
•
•
Selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung auch bei Unterstützungsoder Pflegebedürftigkeit möglich machen.
In den Quartieren lebendige Beziehungen zwischen den Generationen entstehen
lassen oder bewahren.
Soziale Folgekosten durch wohnortnahe Prävention und Stärkung der haushaltsnahen Versorgung vermeiden.
Gesellschaftlichen Dialog über das Zusammenleben in einer solidarischen Gesellschaft unter den Bedingungen des demografischen Wandels fördern.
Das Deutsche Zentrum für Altersfragen hat in einer Publikation die Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland betrachtet und hierzu einige Kernaussagen getroffen.
•
•
•
•
•
•
•
•
Die Lebenserwartung steigt. Frauen und Männer erreichen ein immer höheres
Lebensalter.
Der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung wächst weiter.
Die meisten älteren Menschen leben in einem Privathaushalt. Die Mehrzahl der
über 65-Jährigen wohnt mit dem Ehepartner zusammen. Mit steigendem Alter
nimmt aber auch die Zahl der Alleinlebenden und der in Alten- oder Pflegeheimen Versorgten zu.
Die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer ist deutlich gestiegen.
Ältere Frauen verfügen über ein unterdurchschnittliches Einkommen. Altersarmut betrifft ein knappes Fünftel der Frauen.
Ältere Menschen sind mit ihrem Leben ebenso zufrieden wie jüngere.
Nur eine kleine Minderheit der älteren Menschen ist pflegebedürftig. Aber die
Zahl der Pflegebedürftigen wird weiter steigen.
Freiwilliges Engagement ist auch bei Älteren verbreitet. Sie engagieren sich häufiger im sozialen Bereich als Jüngere.
Diese Aussagen können auch auf Krefeld übertragen werden. Die oben gemachten
Kernaussagen bedeuten aber auch, dass bei einer Quartiersentwicklung verschiedene
Faktoren beachtet werden sollten.
Eine Aussage sei hier besonders hervorgehoben: "Der Anteil älterer Menschen an der
Bevölkerung wächst weiter." Es ist die demografische Entwicklung, die mit ihrer nachÖrtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
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haltigen Veränderung im Bevölkerungsaufbau die Stadt Krefeld vor tiefgreifende Herausforderungen stellen wird. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen. Durch die
verbindliche Bedarfsplanung (siehe 1.4) hat die Stadt Krefeld ein Steuerungsinstrument erhalten, dieser Steigerung gerecht zu werden, um einerseits keine Überkapazitäten entstehen zu lassen und andererseits bei steigendem Bedarf entsprechende Pflegeplätze auszuschreiben.
Derzeit ist die Gesamtversorgungslage im Pflegebereich gut. Die prognostizierte Steigerung der Zahl der Pflegebedürftigen und die damit einhergehende steigende Zahl der
notwendigen stationären Pflegeplätze werden aber die Sozialausgaben der Kommune
in diesem Segment ansteigen lassen. Nicht nur wegen des Wunsches der älteren Menschen, möglichst lange in ihrer Wohnung bleiben zu können, sondern auch unter Kostengesichtspunkten sollte daher zur Stärkung der ambulanten Versorgung die
Quartiersentwicklung in Krefeld vorangetrieben werden. In Krefeld ist eine flächendeckende altengerechte Quartiersentwicklung noch nicht vorhanden.
Derzeit können drei Projekte hinsichtlich einer Quartiersentwicklung in Krefeld benannt
werden. Das sind die Quartiersprojekte "Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW Stadt Krefeld - Quartier südliche Innenstadt incl. Kronprinzenviertel", "Leben mit Demenz in Fischeln" sowie das "Forum Westquartiere". Auf diese Projekte wird im Folgenden näher eingegangen:
Quartiersprojekt "Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW - Stadt Krefeld - Quartier
südliche Innenstadt incl. Kronprinzenviertel"
Im Jahr 2015 hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des
Landes NRW im Rahmen des Landesförderplanes den Kreisen und kreisfreien Städten
ein Förderangebot zur Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW unterbreitet.
Die Stadt Krefeld/ Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen hat in Zusammenarbeit
mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, insbesondere dem Caritasverband für die Region Krefeld e.V., dem Paritätischen – Kreisgruppe Krefeld – und dem
Diakonischen Werk Krefeld & Viersen des Evangelischen Kirchenkreises KrefeldViersen, dieses Angebot für Krefeld aufgegriffen.
Eine Förderung im Rahmen des Modellprojektes "Entwicklung altengerechter Quartiere
in NRW - Stadt Krefeld - Quartier südliche Innenstadt incl. Kronprinzenviertel" wurde
durch die Bezirksregierung Düsseldorf bewilligt. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom
19.10.2015 bis 30.09.2018.
Die wesentlichen Elemente sind im Konzept zum Projekt beschrieben:
•
•
Im Quartier Möglichkeiten zur individuellen Lebensgestaltung und zum eigenen
Engagement schaffen,
Verknüpfung und Beratung, Wohnraumanpassung, niedrigschwellige Angebote
und professionelle Unterstützungsleistungen,
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
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•
•
•
•
Unterstützung für pflegende Angehörige durch niedrigschwellige und ortsnahe
Versorgungsangebote,
Umfassende Quartiersgestaltung, aufeinander abgestimmte Versorgungsstrukturen, multifunktionale und generationenübergreifende Infrastrukturnutzung,
Verknüpfung von professionell erbrachten Leistungen und ehrenamtlichem Engagement,
Partizipation und Teilhabe: ältere Menschen bringen ihre vielfältigen Kenntnisse
und ihr Erfahrungswissen ein.
Für die Durchführung des Projekts hat die Stadt Krefeld mit den o. g. Beteiligten eine
entsprechende Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Für die Umsetzung und Begleitung des Projekts wurde eine Steuerungsgruppe eingesetzt. Sie besteht aus Vertretern der oben genannten Träger, dem Projektmitarbeiter
und Vertretern der Stadt Krefeld. Die Steuerungsgruppe vereinbart Leitlinien, die einzelnen Mitglieder bringen ihre Fachlichkeit ein, sie trifft Entscheidungen zur Zielerreichung im Projekt und begleitet die Mitarbeit des Projektmitarbeiters. Die Inhalte des
Projekts werden fortlaufend evaluiert.
Die Finanzierung des Projekts steht auf drei Säulen. Neben der Zuschussgewährung
des Landes NRW bringen die Wohlfahrtsverbände sowie die Stadt Krefeld Eigenmittel
ein. Derzeit gibt es Überlegungen, ein weiteres Projekt zu realisieren.
Quartiersprojekt "Leben mit Demenz in Krefeld-Fischeln"
Ein weiteres Projekt in Krefeld ist das Projekt "Leben mit Demenz in Fischeln". Im Gegensatz zum zuvor beschriebenen Quartiersprojekt wird das Projekt nicht mit klassischen öffentlichen Mitteln gefördert, sondern aus dem Fonds der Deutschen Fernsehlotterie.
Initiiert wurde das Projekt vom Arbeiter-Samariter-Bund, der mit seinen Hilfsangeboten
in Fischeln schon über Jahrzehnte tätig ist. Für Senioren werden über ein sogenanntes
"Netzwerk Fischeln" Angebote zur Freizeitbeschäftigung und zum bürgerlichen Engagement gestaltet. In diesem Netzwerk ist mit der Zeit das Thema Demenz immer wichtiger geworden.
Aus der Erkenntnis, dass es Lücken in der Versorgung von Demenzkranken gibt und
andererseits bürgerliches Engagement vorhanden war, entstand die Idee für die Entwicklung des Quartierprojekts "Leben mit Demenz in Fischeln". Ziel dieses Projekts ist,
dass Menschen mit Demenz durch unterstützende Maßnahmen für die Betroffenen und
ihre Angehörigen möglichst lange in ihrer Wohnung verbleiben können.
Im Konzept zu diesem Projekt ist die Definition des Quartiers beschrieben. Danach bezieht sich das Projekt auf die statistischen Bezirke Fischeln-Ost und Fischeln-West. In
der Ist-Analyse des Quartiers wurden statistische Daten ausgewertet, Menschen mit
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
68
Demenz und deren Familien interviewt und als dritte Gruppe Schlüsselpersonen und
Experten im Stadtteil befragt.
Dabei stellte sich u.a. heraus, wie wichtig die Gründung des Netzwerkes Fischeln war.
Hieraus hatte sich ein Besuchsdienst aus Ehrenamtlichen entwickelt, die ältere, allein
stehende Menschen besuchten und mit ihnen verschiedene Aktivitäten durchführten.
Zwischenzeitlich war der Besuchsdienst in ganz Krefeld tätig, wurde aber dann mangels Nachfrage eingestellt.
Aus diesem Besuchsdienst kam die Idee, mehr für Demenzkranke anzubieten. Als niedrigschwelliges Betreuungsangebot wurde das Café Augenblick entwickelt. Einmal wöchentlich gestalten Ehrenamtliche einen Nachmittag für Menschen mit Demenz. Auf
Wunsch der Angehörigen wurde inzwischen die Betreuungszeit von zwei auf drei Stunden erhöht.
Die Zielgruppe des Projekts sind aber nicht nur Menschen mit Demenz, sondern auch
deren Angehörige und Personen, die mit dem Thema Demenz noch nicht in Berührung
gekommen sind. Es geht also in diesem Projekt nicht nur darum, die Versorgungsstrukturen zu verbessern sondern auch darum, Tabus abzubauen und Menschen im Stadtteil
für das Thema zu sensibilisieren, um so ein Klima der Achtsamkeit aufzubauen.
Nach dem Konzept verfolgt das Projekt "insbesondere die Ziele, ein wertschätzendes
gesellschaftliches Umfeld sowie eine tragende soziale Infrastruktur zu schaffen und
bedarfsgerechte Dienstleistungen und Angebote sowie bedarfsgerechte Wohnangebote
zu entwickeln und vorzuhalten. Außerdem soll die wohnortnahe Beratung und Begleitung in Kooperation mit anderen Anbietern ausgebaut werden."
Über die weitere Förderung des zunächst bis 2016 befristeten Projekts wurde positiv
entschieden.
In dem Konzept zum Folgeantrag wurden gegenüber dem ersten Konzept, das den sozialraumbezogenen Versorgungsansatz als Maßstab nahm, weitere Bedarfe formuliert.
So soll insbesondere die Beratung in der Anfangsphase der Erkrankung sowie die vorsorglichen Beratung - ohne dass bereits eine Erkrankung vorliegt - einen größeren Stellenwert erhalten.
Die generationengerechte Infrastruktur insgesamt, die die altengerechte Infrastruktur
enthält, wurde bisher nicht betrachtet, soll aber nun in der verlängerten Projektlaufzeit
Eingang finden. Hierzu zählen dann Maßnahmen wie z.B. Quartiersbegehungen und
das Modell "Nette Toilette".
Durch die Einbindung von Ehrenamtlichen und eine Kooperation mit anderen Einrichtungen sollen nach dem Ende der Projektförderung die Angebote mit den vorhandenen
Ressourcen weiter geführt werden, um damit eine Nachhaltigkeit herzustellen.
Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2017)
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Quartiersprojekt "Forum Westquartiere"
Das "Forum Westquartiere" geht von der Erkenntnis aus, dass die Situation der Bürgerinnen und Bürger im Krefelder Westen in Bezug auf die derzeitige und zukünftige Lebens- und Versorgungsqualität sehr unterschiedlich ist.
Als eines der wesentlichen Ziele wurde ausgemacht, gerade älteren und hilfebedürftigen Menschen den Verbleib in der gewohnten Umgebung so lange es geht zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang wird den Begriffen des Quartiers und der Quartiersentwicklung besondere Bedeutung zugemessen.
Der Begriff des Quartiers wird als Synonym für das persönliche Lebens- und Wohnumfeld, mit dem sich der Einzelne jeweils identifiziert, verstanden.
Das Anliegen des Forums ist es, den verschiedenen Akteuren, Einrichtungen, Vereinen
und Institutionen die Möglichkeit zu geben, sich über Schwierigkeiten, Erfahrungen
und Ideen auszutauschen, Informationen zu erhalten und zu geben, Alternativen und
Hilfen zu beraten und so mit möglicherweise kleinen Schritten die Lebenssituation der
Bürgerinnen und Bürger zum Besseren hin zu verändern.
Dadurch, dass jeder einzelne Akteur seine Erfahrungen und Perspektiven sowie die
jeweils eigenen Ideen und Ressourcen einbringt, soll die Entwicklung der Wohn- und
Lebensbereiche praxisnah vorbereitet, begleitet und unterstützt werden.
Bewertung
Mit den beschriebenen Projekten sind vielversprechende Ansätze für eine weitergehende Quartiersarbeit in Krefeld gemacht.
Vor allem aus dem Quartiersprojekt "Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW Stadt Krefeld - Quartier südliche Innenstadt incl. Kronprinzenviertel" können nachhaltige Erkenntnisse zum Aufbau und zur Durchführung solcher Projekte gewonnen werden,
die Grundlage für die Initiierung vergleichbarer Projekte in anderen Bereichen der Stadt
Krefeld sein können.
Die Förderung des Projektes "Entwicklung altengerechter Quartiere" wurde durch die
neue Landesregierung nicht fortgesetzt. Deshalb entwickeln die Arbeitsgemeinschaft
der Wohlfahrtsverbände und der Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt
Krefeld derzeit ein Konzept für ein neues Quartiersprojekt, das im Hinblick auf die Zielgruppe breiter aufgestellt sein soll. Das Projekt soll durch Eigenmittel der Träger und
durch Einwerbung anderer Fördermittel finanziert werden.
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8. Fazit und Ausblick
Auch im Rahmen dieser örtlichen Planung wurde noch insbesondere Wert darauf gelegt, den Ist-Zustand so umfangreich wie möglich zu beschreiben; einzelne Themenbereiche wurden neu aufgenommen bzw. vertieft.
Damit ist eine Basis geschaffen, um in den folgenden örtlichen Planungen Planungsziele konkreter zu benennen und deren Umsetzung anzuschieben und zu verfolgen.
Unabhängig davon kann festgestellt werden, dass die Stadt Krefeld allgemein hinsichtlich der aktuellen aber auch in Bezug auf die bevorstehenden Herausforderungen gut
aufgestellt ist. Es besteht eine umfangreiche, funktionierende und vor allem bedarfsdeckende Infrastruktur im Bereich pflegerischer und vorpflegerischer Angebote.
Auch für ältere Menschen, die nicht pflegebedürftig sind, bestehen in allen Bereichen
umfangreiche Angebote. Projekte zu neuen Wohn- und Versorgungsformen nehmen zu,
Quartiersprojekte für eine übergreifende Vernetzung laufen an.
Im Rahmen zukünftiger örtlicher Planungen ist beabsichtigt, nach und nach spezielle
Themenfelder besonders herauszustellen und deutlich mehr in die Tiefe gehend zu beschreiben und zu bewerten.
Denn auch wenn hier ein grundsätzlich positives Fazit gezogen wurde, gibt es ohne
Frage noch eine Vielzahl von Bereichen, in denen eine Verbesserung möglich und wünschenswert ist.
Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund des unaufhaltbaren demografischen Wandels
und seiner Folgen.
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