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Verwaltungsvorlage (Örtliche Planung 2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
709 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
30.08.18, 11:48
Aktualisiert
25.01.19, 01:29

Inhalt der Datei

Stadt Krefeld Örtliche Planung nach § 7 Absatz 1 APG NRW bezogen auf den Stichtag 31.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1.1 Gesetzliche Grundlagen 1.2 Workshop zur örtlichen Planung in Krefeld 1.3 Die örtliche Planung nach dem APG NRW, eine neue Qualität der Planung 1.4 Verbindliche Bedarfsplanung 1.5 Bisherige Planung in Krefeld 1.6 Prämissen der örtlichen Planung für Krefeld 2. Bevölkerungsstruktur und demografischer Wandel in Krefeld 2.1 Bevölkerungsstruktur allgemein 2.2 Bevölkerungsstruktur nach Ausländern/Menschen mit Migrationshintergrund 2.3 Bevölkerungsstruktur nach Familienstand und Haushaltstypen 2.4 Bevölkerungsstruktur nach potenziell pflegenden Angehörigen 2.5 Bevölkerungsstruktur und Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII 3. Pflegebedürftigkeit und Demenz 3.1 Aktuelle Zahlen und Prognosen zur Pflegebedürftigkeit 3.2 Aktuelle Zahlen und Prognosen zur Demenz 4. Bestandsaufnahme und Bewertung der Pflegestrukturen 4.1 Vollstationäre Einrichtungen 4.2 Tagespflegeeinrichtungen 4.3 Kurzzeitpflege 4.4 Ambulante Pflegedienste 4.5 Wohngemeinschaften 4.6 Hospizplätze 1 1 1 2 3 4 4 7 7 11 12 13 14 14 15 18 20 20 24 27 31 34 35 5. Komplementäre Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen 37 5.1 Information und Beratungsangebote 5.2 Pflegeergänzende Dienste und vorpflegerische Angebote 5.3 Hauswirtschaftliche Dienste 5.4 Mahlzeitendienste/Mittagstisch 5.5. Hausnotrufsysteme 5.6. Fahrdienste 5.7 Altenclubs und Begegnungsstätten 5.8 Sonstige Freizeitangebote 5.9 Wohnen im Alter 38 40 42 42 43 43 44 49 50 6. Gesundheitswesen 56 7. Quartiersentwicklung 58 8. Fazit und Ausblick 64 1. Einleitung 1.1 Gesetzliche Grundlagen Am 16.10.2014 ist das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW) in Kraft getreten. Mit dem darin im Artikel 1 enthaltenen Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz NordrheinWestfalen - APG NRW) wurde das bisher geltende Landespflegegesetz NRW außer Kraft gesetzt. Ziel des APG NRW ist nach dessen § 1 Absatz 1 die Sicherstellung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur für ältere Menschen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen. § 7 Absatz 1 APG NRW verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte, eine örtliche Planung aufzustellen und deren Ergebnisse sowie die Umsetzung von Maßnahmen zum Stichtag 31. Dezember jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammenzustellen (§ 7 Absatz 4 APG NRW). Das bedeutet, dass die örtliche Planung auf eine Datenbasis zu stellen ist, die auf diesen oder zumindest so nah wie möglich auf diesen Stichtag bezogen sein soll. 1.2 Workshop zur örtlichen Planung in Krefeld Nachdem das APG NRW in Kraft getreten war, wurde an die Verwaltung der Stadt Krefeld der Wunsch herangetragen, zur örtlichen Planung einen Workshop durchzuführen. Diesem Wunsch entsprechend, hat ein solcher Workshop am 24.11.2015 stattgefunden. Es wurde seitens der Stadt Krefeld Wert darauf gelegt, ein möglichst breites Teilnehmerfeld für dieses Thema zu gewinnen. Der Teilnehmerkreis setzte sich zusammen aus Vertretern der Politik, der Kirchen, der Bürgervereine, der Wohnungswirtschaft, der Pflegekassen, der caritativen Verbände, der Anbieter von Pflegedienstleistungen, von Migrantenorganisationen und der Stadtverwaltung. Die Teilnehmenden wurden zum einen über die neuen gesetzlichen Regelungen informiert, zum anderen formulierten sie die Erwartungen älterer und pflegebedürftiger Menschen an ihr Lebensumfeld. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Menschen im Alter möglichst selbstbestimmt, nicht nur in ihrer Wohnung, sondern auch in ihrem Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 1 Quartier leben wollen. Starke Quartiere seien in Krefeld bereits vorhanden, andere wiederum müssten gestärkt werden, wobei eine Stärkung vorhandener Strukturen begrüßt werde. Dazu sei ein flächendeckendes Quartiersmanagement notwendig. Wichtig sei auch die Vielfalt der Angebote und deren Qualität. Schließlich wurde der Pflegefachkraftmangel als großes Problem ausgemacht. Ein Konsens bestand grundsätzlich hinsichtlich der Aufstellung einer verbindlichen Bedarfsplanung, worin im Hinblick auf die Möglichkeit, unter sozialräumlichen Gesichtspunkten steuernd auf die Entstehung teilund vollstationäre Einrichtungen einzuwirken, ein Anfang zur Quartiersentwicklung gesehen wurde. Im weiteren Verlauf der örtlichen Planung wird auf die im Workshop angesprochenen Themenfelder näher eingegangen, ohne dass dort speziell auf ihn hingewiesen wird. Allerdings wird dies nicht mit allen Feststellungen/Ergebnissen möglich sein, wie z. B beim Pflegefachkraftmangel. Mit Hilfe der örtlichen Planung kann dieser Mangel nicht abgestellt werden, da die Stadt Krefeld keinen direkten Einfluss auf die Ausbildung von Pflegefachkräften hat. 1.3 Die örtliche Planung nach dem APG NRW, eine neue Qualität der Planung Nach § 7 Absatz 1 APG NRW ist von den Kreisen und kreisfreien Städten eine örtliche Planung aufzustellen. Diese entspricht dem Grunde nach der bisher nach § 6 Landespflegegesetz NRW aufzustellenden Kommunalen Pflegeplanung, allerdings wurde der Umfang der zu berücksichtigen Aspekte erweitert und es wurden Möglichkeiten und Verpflichtungen der Kommunen in Bezug auf eine aktive Steuerung aufgenommen. So wurde zunächst durch die Einbeziehung älterer Menschen allgemein - also auch ohne das Hinzutreten von Pflegebedürftigkeit oder Behinderung - die Zielgruppe des Gesetzes erweitert; zudem wurde die Stellung von Pflegepersonen und Angehörigen gestärkt. Ausdrücklich wurde herausgestellt, dass sämtliche Maßnahmen nach dem Gesetz darauf auszurichten sind, das Selbstbestimmungsrecht von älteren Menschen und pflegebedürftigen Menschen in jeder Lebensphase zu sichern. Ausgangspunkt für Planungen und die Gestaltung der Angebote sollen die Bedarfe älterer Menschen, pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger sein. Dabei sind die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern durchgängig zu berücksichtigen. Die Angebote sollen orts- beziehungsweise stadtteilbezogen vorgehalten und weiterentwickelt werden und den älteren oder pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ermöglichen, an dem Ort ihrer Wahl wohnen zu können. Dabei sind alle Wohn- und Pflegeangebote vorrangig einzubeziehen, die eine Alternative zu einer vollständigen stationären Versorgung darstellen. Maßnahmen nach diesem Gesetz sollen auch kultursensible Aspekte berücksichtigen, insbesondere die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen, die sich durch Migrationsgeschichte, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität ergeben können. Darüber hinaus ist Armut und sozialer Ausgrenzung entgeÖrtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 2 gen zu wirken (§ 2 Absatz 1 APG NRW) und es ist darauf hinzuwirken, dass die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt werden (§ 2 Absatz 2 APG NRW). Im Einzelnen umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte nach § 7 Absatz 1 APG NRW 1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und schließlich 3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. Die Planung umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen. 1.4 Verbindliche Bedarfsplanung Eine weitere Neuerung im Rahmen des APG NRW ist die Einführung einer verbindlichen Bedarfsplanung. Nachdem im Jahr 2003 die Pflegebedarfsplanung nach dem Landespflegegesetz NRW durch die lediglich beobachtende und beschreibende örtliche Pflegeplanung ersetzt wurde, beklagten viele Kommunen die dadurch fehlende Einflussmöglichkeit auf Betreiber und Investoren teil- und vollstationärer Pflegeeinrichtungen, die nunmehr - auch gegen den erklärten Willen der Kommune - Einrichtungen schaffen konnten, soweit die sonstigen gesetzlichen Vorgaben erfüllt waren. Mit Inkrafttreten des APG NRW wurde den Kommunen mit der verbindlichen Bedarfsplanung wieder ein Instrument zur Einflussnahme an die Hand gegeben. Im Rahmen einer drei Jahre in die Zukunft gerichteten Planung können die Kommunen nunmehr die Förderung von neu entstehenden teil- und vollstationären Einrichtungen vom Bestehen eines Bedarfes abhängig machen. Die Stadt Krefeld hat sich für die Aufstellung einer verbindlichen Bedarfsplanung entschieden. In seiner Sitzung am 26.03.2015 hat der Rat die Verbindliche Bedarfsplanung 2015-2018 beschlossen, die Veröffentlichung im Krefelder Amtsblatt erfolgte am 30.03.2015; inzwischen wurde am 16.03.2017 die zweite Fortschreibung der Verbindlichen Bedarfsplanung für die Jahre 2017 - 2020 im Krefelder Amtsblatt veröffentlicht . Während die örtliche Planung die Unterstützungsstrukturen für ältere Menschen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige insgesamt beschreibt und bewerÖrtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 3 tet, ist der Blick bei der verbindlichen Bedarfsplanung speziell auf die Ausstattung der Kommune mit teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen gerichtet. Dabei ist die örtliche Planung Grundlage für die verbindliche Bedarfsplanung, da die Zahl der erforderlichen teil- und vollstationären Pflegeplätze nicht zuletzt auch von Qualität und Quantität der komplementären Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen abhängt oder beispielsweise von der Ausstattung der Kommune mit alternativen Wohnformen, die auch pflegerische Leistungen beinhalten. 1.5 Bisherige Planung in Krefeld Aufbauend auf den Kommunalen Pflegeplanungen für die Jahre 2008/2009 und deren Fortschreibung für die Jahre 2011/2012 wurde nun die vorliegende örtliche Planung, bezogen auf den Stichtag 31.12.2015 erstellt. 1.6 Prämissen der örtlichen Planung für Krefeld Wie sich aus den einleitenden Ausführungen unter 1.1. und 1.3. ergibt, hat der Gesetzgeber in Bezug auf die örtliche Planung lediglich geregelt, welche grundlegenden Elemente vorhanden sein müssen bzw. welchen Zwecken die Planung dient; wie dieses Ziel im Einzelnen erreicht wird, bleibt der Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung überlassen. Im Mittelpunkt jeder Planung steht der Bürger. Im Zusammenhang mit der örtlichen Planung sind vor allem die älteren Menschen von Bedeutung. In den bisherigen örtlichen Planungen war bei diesen eine Differenzierung in drei Altersgruppen vorgenommen worden, nämlich in die 60-69-jährigen, in die 70-79jährigen sowie in die 80 Jahre alten und älteren Menschen. Hiervon wird bei der nun vorliegenden Planung abgewichen. Es werden vielmehr nur noch zwei Altersgruppen betrachtet, nämlich die Menschen von 60-79 Jahren (junge Alte) sowie die 80 Jahre alten und älteren (Hochaltrige). Sicherlich könnte die Altersgrenze von 60 Jahren diskutiert werden. Tatsächlich wird mittlerweile in vielen Publikationen die Grenze erst bei 65 Jahren gesetzt, was sowohl mit dem (inzwischen ungefähren) Renteneintrittsalter übereinstimmt als auch den Umstand berücksichtigen könnte, dass die durchschnittliche Lebenserwartung der Deutschen in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen ist und die heutigen "Alten" gesünder und informierter sind als die vergleichbare Gruppe von z.B. vor 20 Jahren. Auch das Gesetz enthält keine Legaldefinition. Dennoch wird die oben benannte Grenze von 60 Jahren beibehalten. Zum einen bleibt dadurch die Vergleichbarkeit der bisherigen und der aktuellen Planung bestehen. Zum anderen mag ein Teil der so mit eingeschlossenen Personengruppe sich zwar gar nicht der Gruppe der älteren Menschen zugehörig fühlen, ohne Frage wird es demgegenüber jedoch eine nennenswerte Zahl von Menschen aus dieser Gruppe geben, die pflegebedürftig sind oder zumindest ein grundlegendes Interesse an den Angeboten für Ältere Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 4 haben. Insofern ist es durchaus sinnvoll, einen größtmöglichen Personenkreis in die Betrachtung einzubeziehen. Allerdings wird für eine Unterscheidung innerhalb der Gruppe der 60-79jährigen kein ausreichender Grund mehr gesehen. Zwar wird unstrittig der Unterstützungs- und Hilfebedarf mit Zunahme des Lebensalters immer größer, jedoch ist statistisch betrachtet die Grenze von 80 Jahren signifikant. So sind mehr als 50 % der insgesamt pflegebedürftigen Menschen über 80 Jahre alt. In vollstationären Einrichtungen sind sogar nahezu 65 % der Bewohner 80 Jahre oder älter. Schließlich könnte auch die Grenze der hochaltrigen Menschen von 80 auf 85 Jahre erhöht werden. Auch hiervon wird, vor allem im Hinblick auf die eben gemachten Ausführungen zur "60-Jahres-Grenze" abgesehen. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass in Krefeld nicht mehr 13.670 Menschen sondern nur noch 6.330 Menschen als hochaltrig anzusehen wären. Ob eine entsprechende Erhöhung der Altersgrenzen, dann vernünftigerweise insgesamt, also auch von 60 auf 65 Jahre angebracht ist, kann bei Bedarf entschieden werden; hier wird sicher die konkrete Entwicklung der Altersgruppen abgewartet werden können. Entscheidend dafür ist auch der Umstand, dass das Altern ein relativer Prozess ist und sich damit einer nachhaltigen Definierbarkeit ohnehin entzieht; die hohe individuelle Unterschiedlichkeit zwischen älter werdenden Menschen macht das Festsetzen konkreter Altersgrenzen fragwürdig. Mit Blick auf die Befunde zahlreicher Studien lässt sich Hochaltrigkeit vor allem durch die Kumulation von Risiken definieren (z.B. im Sinne der Multimorbidität). Wie bereits erwähnt, ist die örtliche Planung anders als die bisherige kommunale Pflegeplanung nicht mehr gezielt auf die Interessen und Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen ausgerichtet, sondern ganz allgemein auf ältere Menschen und auch deren Angehörige. Damit erweitert sich der Fokus der Planung, wenngleich festzustellen ist, dass auch in der bisherigen kommunalen Pflegeplanung schon viele Gesichtspunkte berücksichtigt worden waren, die über die Pflegebedürftigkeit im engeren Sinne hinaus Angebote für ältere Menschen darstellen. Dennoch wird in der vorliegenden Planung soweit möglich und geboten verstärkt auf die Bedürfnisse älterer, nicht pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger eingegangen, wobei dieser Aspekt in den nächsten Planungen sicher noch intensiver herausgearbeitet werden wird. Die Aufnahme des Ist-Zustandes ist das Fundament, auf dem die Planung aufbaut. Das APG NRW gibt in § 7 Absatz 4 vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte die Ergebnisse der örtlichen Planung sowie die Umsetzung von Maßnahmen zum Stichtag 31. Dezember jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammenstellen. Die vorliegende Planung ist somit, soweit möglich, auf den Stand am 31.12.2015 bezogen. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 5 Unproblematisch war dies bei den Einwohnerdaten, die genau auf diesen Stichtag bezogen vorliegen. Ebenso besteht ein ständiger Überblick über die Kapazitäten der voll- und teilstationären Einrichtungen. Inzwischen liegen auch aktuellen Daten zur Zahl der Pflegebedürftigen in Krefeld, hier auf der Grundlage von Informationen durch das IT.NRW vor, die auf der zum 15./31.12.2015 erhobenen Pflegestatistik basieren. Der Bestand an komplementären Angeboten ist vielfältig. Veränderungen finden stetig, wenn auch langsam, statt; insofern ist hier eine stichtagsgenaue Bewertung kaum möglich aber auch nicht erforderlich. Insgesamt erscheint es nicht sinnvoll, zwischenzeitliche Entwicklungen/Änderungen auszublenden und damit ein Bild zu zeichnen, das bereits bei der Veröffentlichung dieser Planung überholt ist - unabhängig davon, dass die rückwirkenden Abgrenzungen teilweise einen erheblichen Aufwand verursachen würden. Aus diesem Grund wurde bei verschiedenen Themenbereichen nur die aktuelle Situation dargestellt oder es wurde auf inzwischen eingetretene Änderungen hingewiesen. Darauf aufbauend erfolgt in einem zweiten Schritt die Bewertung der Angebote d. h. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen, verbunden mit der Überlegung, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. An dieser Stelle sei noch darauf hingewiesen, dass aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die jeweilige männliche und weibliche Schreibweise verzichtet wurde. Mit Ausnahme der Textpassagen, in denen ausdrücklich auf ein bestimmtes Geschlecht hingewiesen wird, soll die männliche Schreibweise für beide Geschlechter gelten. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 6 2. Bevölkerungsstruktur und demografischer Wandel in Krefeld 2.1 Bevölkerungsstruktur allgemein Die Bevölkerung der Stadt Krefeld umfasste am 31.12.2015 insgesamt 232.218 Einwohner, davon 114.132 Männer (49,15 %) und 118.086 Frauen (50,85 %). Davon sind 63.629 Personen 60 Jahre und älter, was einem Anteil von 27,4 % an der Gesamtbevölkerung entspricht (nach 26,3 % 2008 und 27,0 % 2011). Von den über 60-Jährigen sind 43,9 % männlich und 56,1 % weiblich. Die 13.670 über 80-Jährigen machen einen Anteil von 5,9 % an der Krefelder Bevölkerung aus; von ihnen sind 35,7 % männlich und 64,3 % weiblich. Die Verteilung der älteren Menschen über das Stadtgebiet ist durchaus unterschiedlich. So leben mit 17,9 % in Benrad-Nord die wenigsten und mit 36,4 % im Forstwald prozentual die meisten über 60-Jährigen. Die Werte für die einzelnen Stadtteile sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Stadtteil Stadtmitte Kempener Feld/Baakeshof Inrath/Kliedbruch Cracau Dießem/Lehmheide Benrad-Süd Forstwald Benrad-Nord Hülser Berg Traar Verberg Gartenstadt Bockum Linn Gellep-Stratum Oppum Fischeln Uerdingen Hüls Stadt Krefeld Einwohner insgesamt (Stichtag 31.12.2015) davon Einwohner 60+ (Stichtag 31.12.2015) absolut / in % gesamt 30.711 10.126 16.843 21.666 16.632 7.012 3.502 7.354 499 4.614 3.976 6.698 20.686 6.036 2.530 12.714 26.415 18.331 15.873 232.218 6.517 2.531 4.948 5.504 3.486 2.246 1.275 1.313 166 1.632 1.323 2.225 6.984 1.874 811 3.206 8.002 4.821 4.765 63.629 21,2 25,0 29,4 25,4 21,0 32,0 36,4 17,9 33,3 35,4 33,3 33,2 33,8 31,0 32,1 25,2 30,3 26,3 30,0 27,4 davon Einwohner 60+ bis unter 80+ (Stichtag 31.12.2015) absolut / in % 5.043 1.979 3.872 4.354 2.724 1.658 999 1.056 134 1.252 1.082 1.681 5.450 1.378 705 2.564 6.437 3.793 3.798 49.959 16,4 19,5 23,0 20,1 16,4 23,6 28,5 14,4 26,9 27,1 27,2 25,1 26,3 22,8 27,9 20,2 24,4 20,7 23,9 21,5 davon Einwohner 80+ (Stichtag 31.12.2015) absolut / in % 1.474 552 1.076 1.150 762 588 276 257 32 380 241 544 1.534 496 106 642 1.565 1.028 967 13.670 4,8 5,5 6,4 5,3 4,6 8,4 7,9 3,5 6,4 8,2 6,1 8,1 7,4 8,2 4,2 5,0 5,9 5,6 6,1 5,9 Die hier verwendeten Zahlen beruhen auf den durch die Abteilung Statistik und Wahlen des Fachbereichs Bürgerservice der Stadt Krefeld zur Verfügung gestellten Daten. Dabei handelt es sich um eigene Daten der Stadt Krefeld auf der Grundlage der Fortschreibung der Einwohnermeldedaten. Demgegenüber stehen die Ergebnisse des Zensus 2011; danach lag die Einwohnerzahl Krefelds am 09.05.2011 bei 222.247, entsprechend der Bevölkerungsfortschreibung durch das IT.NRW auf der Grundlage des Zensus 2011 am 31.12.2015 bei 225.144. (Daten aus der Landesdatenbank NRW beim IT.NRW) Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 7 Im Hinblick auf die erhebliche Differenz zwischen den beiden festgestellten Einwohnerzahlen ist die Stadt Krefeld - wie verschiedene andere Kommunen auch - gerichtlich gegen die Feststellungen aus dem Zensus vorgegangen. Die Verfahren sind derzeit noch anhängig. Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass die durch die Stadt Krefeld selbst ermittelten Zahlen auch die Personen umfassen, die in Krefeld mit einem Zweitwohnsitz angemeldet sind, da auch diese die Infrastruktur sowie sonstige Einrichtungen der Stadt nutzen. Hierbei handelte es sich zum Stichtag 31.12.2015 um 1.267 Personen, so dass sich schließlich 230.989 Einwohner mit Hauptwohnsitz in Krefeld ergeben. Im Vergleich zu den Zahlen der Landesdatenbank, die von vornherein nur Personen mit Hauptwohnsitz in Krefeld umfassen, ergibt sich damit eine Differenz von 5.845 Einwohnern. Bis zu einem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens und auch um eine bessere Vergleichbarkeit zu den Werten der früheren örtlichen Planungen zu ermöglichen, wird im Rahmen dieser Planung weiterhin mit den von der Stadt Krefeld ermittelten Daten gearbeitet. Hinzu kommt, dass diese Vorgehensweise, nämlich eine höhere Einwohnerzahl als sie möglicherweise tatsächlich zutrifft den Betrachtungen in dieser Planung zugrunde zu legen, zumindest nicht dazu führt, dass gegebenenfalls zu Unrecht von zu niedrig bemessenen Bedarfszahlen (die von der Einwohnerzahl abhängen) ausgegangen wird. Zur Beschreibung der zukünftigen Entwicklung der Krefelder Bevölkerung wurde durch die Abteilung Statistik und Wahlen des Fachbereichs Bürgerservice der Stadt Krefeld im Jahr 2015 eine "Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030" erstellt. Dieses Werk prognostiziert, ausgehend von der Bevölkerung laut Einwohnermelderegister am 31.12.2014, die Entwicklung der Bevölkerung in den statistischen Bezirken Krefelds jährlich bis 2020 sowie für 2025 und 2030. Dabei wird nach Geschlecht und Lebensalter differenziert. Verwendet wurde hierzu das den besonderen Bedürfnissen von Regionalprognosen angepasste Prognosetool SIKURS, das die Fortschreibung des aktuellen Bevölkerungsbestandes in kleinräumiger sowie demografischer Gliederung erstellt, indem es die künftig zu erwartenden natürlichen und wanderungsbedingten Bevölkerungsbewegungen mit dem jeweiligen Ausgangsbestand zu einem Stichtag verrechnet. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 8 Für die Altersstruktur in der Gesamtstadt ergibt sich danach folgendes Bild: Altersstruktur der Einwohner 60+ für die Jahre 2015 - 2030 in absoluten Zahlen und Prozent Jahr Einwohner gesamt davon 60 Jahre und älter davon 60-79 Jahre davon 80 Jahre und älter 2015 2020 2025 2030 232.218 234.848 232.893 230.573 63.629 / 27,4 % 67.370 / 28,7 % 70.697 / 30,4 % 72.949 / 31,6 % 49959 / 21,5 % 50673 / 21,6 % 54392 / 23,4 % 57475 / 24,9 % 13.670 / 5,9 % 16.697 / 7,1 % 16.305 / 7,0 % 15.474 / 6,7 % Einer Erläuterung bedarf der "Sprung" zwischen den Jahren 2015 und 2020: Wie vorstehend ausgeführt, basiert die Prognose auf den Zahlen vom 31.12.2014; im Laufe des Jahres 2015 hatte eine Vielzahl von Personen im Zusammenhang mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer ihren Nebenwohnsitz in Krefeld abgemeldet, was zu einer Verringerung der festgestellten Einwohnerzahl um knapp 2.900 Einwohner führte. Da sich diese Bereinigung auf die hier insbesondere beobachtete Gruppe der über 60jährigen nahezu gleichmäßig auswirkt, wurden die Zahlen der Prognose dennoch verwertet, da vor allem grundsätzlich verdeutlicht werden soll, mit welcher Entwicklungstendenz in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Deutlich erkennbar ist, dass die Gesamtbevölkerung Krefelds schrumpft, die Zahl der Personen ab 60 Jahren jedoch steigen wird. Während die Personen ab 60 Jahren derzeit noch einen Anteil von 27,4 % an der Gesamtbevölkerung ausmachen, wird dieser Anteil bis 2020 auf 28,7 % und bis 2030 auf 31,6 % steigen. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass bis 2030 ca. 9.000 ältere Menschen mehr in Krefeld leben werden. Eine vergleichbare Entwicklung zeichnet sich auch bei der Personengruppe der ab 80jährigen ab. Diese machen derzeit noch einen Anteil von 5,9 % an der Gesamtbevölkerung aus, der sich bis 2030 auf 6,7 % erhöhen wird (bei einem Höchstwert 2020 von 7,1 %). In absoluten Zahlen bedeutet dies eine Zunahme der hochaltrigen Menschen um ca. 1.800. Zur Veranschaulichung der Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur ist insbesondere auch die Visualisierung durch eine Bevölkerungspyramide geeignet. Hier wird erkennbar, dass die sogenannten geburtenstarken Jahrgänge (Geburten in den 1960er Jahren) in absehbarer Zeit in das Alter kommen, in dem sie vermehrt Leistungen der vorpflegerischen und pflegerischen Versorgung in Anspruch nehmen werden. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 9 Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 10 2.2 Bevölkerungsstruktur nach Ausländern/Menschen mit Migrationshintergrund Zum Stichtag 31.12.2015 sind insgesamt 34.100 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit Einwohner in Krefeld. Dies entspricht einem Anteil von 14,7 % an der Gesamtbevölkerung. Die größte ausländische Nation stellen die Türken mit 23,5 %. Polen haben mit 11,8 % den zweitgrößten, Bewohner des ehemaligen Jugoslawien mit 8,4 % den drittgrößten Anteil. Das Verhältnis ausländischer Frauen zu ausländischen Männern liegt bei 47,5 % zu 52,5 %. Der Anteil der über 60-jährigen ausländischen Senioren an der ausländischen Bevölkerung macht mit 5.343 Personen 15,7 % aus. In der Pflegeplanung 2008/2009 lag dieser Anteil noch bei 16,9 %, in der Planung 2011/12 bei 18,6 %. Im Vergleich zum Anteil der über 60-jährigen Senioren an der Gesamtbevölkerung (27,4 %) ist dieser Wert auffallend gering. Bei den ausländischen Senioren liegt das Verhältnis von Frauen zu Männern bei 50,5 % zu 49,5 %. Die Anzahl der hochaltrigen ausländischen Senioren beträgt 538 und liegt mit 1,6 % Anteil an der ausländischen Bevölkerung noch weitaus deutlicher unter dem Verhältnis, das in der Gesamtbevölkerung anzutreffen ist (5,9 %). Diese Form der Bevölkerungsstatistik unterscheidet aber lediglich zwischen deutschen und ausländischen Personen. Nicht berücksichtigt wird somit, dass bei einer nicht unerheblichen Personengruppe mit deutscher Staatsangehörigkeit ein Migrationshintergrund vorliegt (z. B. Eingebürgerte, Aussiedler und Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit). Der Verbund des Verbandes deutscher Städtestatistiker hat mit MigraPro ein Verfahren entwickelt, das es Kommunen ermöglicht, den Migrationshintergrund durch Kombination verschiedener im Melderegister hinterlegter Merkmale abzuleiten; durch das Sachgebiet Statistik und Wahlen wurden im Rahmen einer entsprechenden Auswertung die Zahlen für Krefeld ermittelt. Danach lebten zum Stichtag 31.12.2015 76.361 Einwohner mit Migrationshintergrund in Krefeld, das entspricht 32,9 % der Gesamtbevölkerung. Der Anteil der Bürger mit Migrationshintergrund ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, so lag ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung 2011 bei erst 28,5 %. Bei den meisten Einwohnern mit Migrationshintergrund ist die Türkei das Bezugsland (21,2 %), es folgen Polen (19,0 %), die ehemalige Sowjetunion (13,3 %), das ehemalige Jugoslawien (5,5 %) und Italien (4,8 %). Von den Einwohnern mit Migrationshintergrund sind 11,1 %, also etwa 8.500 Menschen, 65 Jahre oder älter, 4,4 %, also etwa 3.400 Menschen sind 75 Jahre und älter. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 11 Bezogen auf die gleich alte Gesamtbevölkerung sind das 17,1 % bzw. 13,0 % (die gegenüber der vorliegenden Planung abweichenden Altersgrenzen beruhen auf der Systematik dieser speziellen Auswertung). Somit ist auch bei diesem Personenkreis erkennbar, dass er anteilig deutlich weniger ältere Menschen umfasst als die Gesamtbevölkerung. In dieser Planung wird aufgrund der geringen Seniorenzahlen, insbesondere in der potenziell besonders hilfebedürftigen Altersklasse der über 80-Jährigen, kein gesonderter Schwerpunkt auf diese Bevölkerungsgruppe gelegt. Ihre Bedürfnisse werden gleichwohl im Rahmen der Planung für Krefelder Senioren insgesamt berücksichtigt. 2.3 Bevölkerungsstruktur nach Familienstand und Haushaltstypen Die nähere Betrachtung des Familienstandes kann gegebenenfalls Aufschluss darüber geben, wie hoch die Zahl der Senioren sein könnte, die im Alter von Vereinsamung bedroht sind. Auch kann das Fehlen des jeweiligen Ehepartners ein Indiz dafür sein, dass im Alter eher auf fremde Unterstützung und eventuell Heimunterbringung zurückgegriffen werden muss. Im Folgenden werden daher die Ledigen, Verwitweten und Geschiedenen den Verheirateten und in Lebenspartnerschaft lebenden Senioren gegenüber gestellt. Zum Stand 31.12.2015 lebten 59,7 % (37.992) der Krefelder Senioren über 60 Jahren in einer Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft. 40,1 % (25.507) der Senioren sind dagegen ledig, geschieden oder verwitwet (2008: 39,6 %, 2011: 39,7 %). Die Differenz zu 100 % ergibt sich aus den Personen, deren Status unbekannt ist. Der Frauenanteil bei den alleinstehenden Senioren liegt bei 71,3 %. Bei den Senioren über 80 Jahre sind 8.455 der 13.670 Senioren alleinstehend, was 61,9 % dieser Altersgruppe ausmacht. Der Anteil der Frauen liegt hier bei 81,3 %. Zu beachten ist bei dieser Auswertung jedoch, dass "alleinstehend" nicht zwangsläufig mit "alleinlebend" gleichzusetzen ist; daher wird im Folgenden noch näher auf Senioren in Singlehaushalten eingegangen. Neben der Betrachtung des Familienstandes kann vor allem auch die Berücksichtigung der Einpersonenhaushalte Rückschlüsse über mögliche Vereinsamungstendenzen und fehlendes Helferpotenzial zulassen. Gerade bei dem Kreis der Hochaltrigen, die ohne Partner sind und darüber hinaus alleine und nicht beispielsweise bei ihren Kindern leben, kann davon ausgegangen werden, dass diese auf Hilfsangebote angewiesen sind. 20.774 (32,7 %) aller Krefelder Senioren über 60 Jahren leben in einem Einpersonenhaushalt. (2008 waren es 31,0 %, 2011 31,1 %). Davon sind 6.569 Personen männlich (31,6%) und 14.205 Personen weiblich (68,4%). Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 12 Geht man davon aus, dass insbesondere die Senioren ab 80 Jahre und älter, die in einem Einpersonenhaushalt leben, auf unterstützende ambulante Hilfen angewiesen sind, so sind damit 5.989 Krefelder Bürger betroffen, davon 79,5 % (4.761) Frauen. 2.4 Bevölkerungsstruktur nach potenziell pflegenden Angehörigen Die häusliche Pflege kann als Grundpfeiler für die Umsetzung der Prämisse "ambulant vor stationär" angesehen werden. Laut Barmer GEK Pflegereport 2015 werden nach der Pflegestatistik 2013 48 % der Pflegebedürftigen ausschließlich durch Angehörige gepflegt. Dazu kommen die Pflegebedürftigen, die zusammen mit bzw. durch ambulante Pflegedienste gepflegt werden. Insgesamt werden gegenwärtig 71 % der Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit gepflegt. Aufgrund des demografischen Wandels und dem damit einhergehenden zu erwartenden Anstieg der Anzahl Pflegebedürftiger sowie dem Wunsch der Pflegebedürftigen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu verbleiben wird die Bedeutung der pflegenden Angehörigen bei der Versorgung und Betreuung Pflegebedürftiger in Zukunft weiter zunehmen. Hochrechnungen auf Basis der vom Robert Koch-Institut durchgeführten Studie "Gesundheit in Deutschland aktuell 2012" (GEDA 2012) haben ergeben, dass bereits 2012 rund 4 bis 5 Mio. private Pflegepersonen an der Versorgung Pflegebedürftiger beteiligt waren. Dabei pflegen viele Angehörige eine pflegebedürftige Person nicht allein, sondern gemeinsam mit anderen: Zwei Angehörige sind bei etwa einem Viertel aller in der eigenen Häuslichkeit versorgten Pflegebedürftigen an der Versorgung beteiligt. Bei einem Viertel sind es sogar drei oder mehr Personen Obwohl ein steigender Anteil männlicher Pflegepersonen – meist der Partner einer Pflegebedürftigen – zu verzeichnen ist, ist mit ca. 65 % Anteil der Großteil der pflegenden Angehörigen nach wie vor weiblich. Pflegende Angehörige sind am häufigsten enge Familienangehörige. Ein Drittel der pflegebedürftigen Personen wird hauptsächlich von dem Partner bzw. der Partnerin gepflegt, ein weiteres Drittel durch die Tochter bzw. Schwiegertochter. Etwa jede zehnte Pflegeperson ist nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt, sondern Freund, Bekannter oder Nachbar. Die Mehrheit der Pflegepersonen ist im erwerbsfähigen Alter, wobei etwa ein Drittel 65 Jahre und älter ist, wenn alle Pflegetätigkeiten (auch unterhalb der (damaligen) Pflegestufe I) berücksichtigt werden. Geht man von der in den bisherigen Pflegeplanungen als (Haupt-)Pflegepersonen zugrunde gelegten Personengruppe der 55 - 79-jährigen Frauen aus, so stehen den 13.670 80-jährigen und älteren 35.300 potenziell pflegende Frauen gegenüber. Dies ergibt ein Verhältnis von 1:2,6, was ein erneutes Absinken des Wertes nach 2011/2012 (1:2,8) und 2008/2009 (1:2,9) darstellt. Bis 2030 ist nach den aktuellen Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung mit einem weiteren Absinken dieser Quote auf 1:2,4 zu rechnen. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 13 2.5 Bevölkerungsstruktur und Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Leistungsberechtigt wegen Alters ist, wer die Altersgrenze erreicht hat. Diese liegt bei 65 Jahren bzw. entspricht für nach dem 31.12.1946 Geborene dem jeweiligen Renteneintrittsalter. Leistungsberechtigt wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert ist und bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Von den 60-jährigen und älteren Krefeldern haben im Januar 2016 insgesamt 2.854 Personen solche Leistungen bezogen, was einem Anteil von 4,5 % entspricht. Hiervon sind 40,9 % männlich und 59,1 % weiblich. Besonders hoch sind die Anteile an Leistungsbeziehern in den Stadtteilen Benrad-Nord (10,4 %), Stadtmitte (10,0 %), Cracau (8,5 %) und Dießem/Lehmheide (8,0 %). Kaum Leistungsbezieher gibt es in den Stadtteilen Forstwald (0,3 %), Verberg (0,4 %) und Traar (0,7 %). Nicht berücksichtigt in dieser Auswertung wurden Personen, die andere Sozialleistungen beziehen wie insbesondere Leistungen nach dem SGB II (also vor allem Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel des SGB XII sowie Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII innerhalb von Einrichtungen haben. Dennoch bleibt festzustellen, dass es gesamtstädtisch deutliche Unterschiede gibt; insbesondere im Zentrum/ zentrumsnahen Bereich der Stadt leben deutlich mehr ältere Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können, auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind und somit nicht uneingeschränkt Zugriff auf Angebote haben, jedenfalls dann nicht, wenn es sich um entgeltpflichtige handelt. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 14 3. Pflegebedürftigkeit und Demenz 3.1 Aktuelle Zahlen und Prognosen zur Pflegebedürftigkeit Die aktuellen Werte zur Beschreibung der Pflegebedürftigkeit in Krefeld resultieren aus der Auswertung der Pflegestatistik, die auf den 15./31.12.2015 bezogen erhoben wurde. Ende 2015 waren in Krefeld 9.105 Menschen pflegebedürftig. Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen waren 80 Jahre oder älter. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der pflegebedürftigen Frauen, der insgesamt bei 64 % liegt. Die genauen Zahlen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Pflegebedürftige in Krefeld nach Altersgruppen und Geschlecht, Stand 15.12.2015 Gesamt davon männl. davon weibl. unter 60 Jahre 1.359 729 630 60 Jahre bis unter 80 Jahre 3.000 1.302 1.698 80 Jahre und älter 4.746 1.281 3.465 Gesamt 9.105 3.312 5.793 Alter Etwa 57 % aller Pflegebedürftigen in Krefeld beziehen Pflegegeld, 21 % werden durch Pflegedienste versorgt bzw. beziehen Kombileistungen, 22 % sind in Pflegeheimen untergebracht. Pflegebedürftige in Krefeld nach Pflegeformen, Stand 15.12.2015 Gesamt davon männl. davon weibl. ambulante Pflege 1.878 612 1.266 stationäre Pflege 2.040 606 1.434 Pflegegeld 5.187 2.094 3.093 Gesamt 9.105 3.312 5.793 Pflegerische Versorgung Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 15 Gegenüber dem Jahr 2007, dessen Daten Grundlage für die Kommunale Pflegeplanung 2011/2012 waren, ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Krefeld um 18,4 % gestiegen, die Zahl der Pflegegeldempfänger hat sich um 32,4 % erhöht. Ergebnisse der Pflegestatistik für die Stadt Krefeld Jahr 2007 2009 2011 2013 2015 ambulant 1.713 1.803 1.912 1.861 1.878 stationär 2.057 1.951 2.068 1.940 2.040 Pflegegeld 3.920 3.829 4.453 4.929 5.187 Gesamt 7.690 7.583 8.433 8.730 9.105 Auf der Grundlage dieser Zahlen sowie der demografischen Entwicklung hat der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Modellrechnungen zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit durchgeführt. Für die Stadt Krefeld ergibt sich daraus, dass in den nächsten Jahren mit einem Anstieg pflegebedürftiger Menschen zu rechnen ist, bis 2040 um 1.895 Personen, dies entspricht 20,8 %. Dabei wird der Anstieg im Bereich der Pflegegeldempfänger mit 9,9 % eher unterdurchschnittlich prognostiziert, für den Bereich der Menschen, die stationärer Pflege bedürfen, ist hingegen mit einem deutlichen Anstieg von etwa 32 % zu rechnen. Pflegebedürftige nach Art der Pflegeleistung, Ergebnisse für 2013 und für die Modellrechnungsjahre bis 2040 nach der konstanten Variante Jahr 2015 2020 2025 2030 2035 2040 Art der Pflegeleistung ambulante Pflege stationäre Pflege Pflegegeldempfänger Gesamt 1.878 2.040 5.187 9.105 2.100 2.100 4.900 9.100 2.200 2.300 5.200 9.700 2.300 2.400 5.300 10.000 2.400 2.600 5.500 10.400 2.600 2.700 5.700 11.000 Damit haben sich gegenüber den früheren Modellrechnungen, die das IT.NRW erstellt hat (Band 66 der statistischen Analysen und Studien auf der Grundlage der Pflegestatistik 2007, Band 76 der statistischen Analysen und Studien auf der Grundlage der Pflegestatistik 2011) kleine, aber durchaus bedeutsame Veränderungen ergeben. Während die erwartete Zahl der insgesamt Pflegebedürftigen weitgehend unverändert bleibt, ergeben sich deutliche Unterschiede bei der Zahl der in den einzelnen Kategorien erwarteten Pflegebedürftigen. So soll die voraussichtliche Zahl der Pflegegeldempfänger im Jahr 2020 von 4.300 (Bd. 66) über 4.400 (Bd. 76) auf jetzt 4.900 steigen. Demgegenüber ist die Zahl der Personen, für die im Jahr 2020 eine stationäre Unterbringung erwartet wird, deutlich gesunken, und zwar von 2.600 (Bd. 66) über 2.400 (Bd. 76) auf jetzt 2.100. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 16 Auf weitergehende Darstellungen, sowohl im Hinblick auf eine weitere Differenzierung der aktuellen Zahlen als auch im Hinblick auf eine tiefergreifende prognostische Bewertung wird an dieser Stelle verzichtet. Grund hierfür ist, dass durch das Pflegestärkungsgesetz II ab 01.01.2017 die Umsetzung eines von Grund auf veränderten Pflegebedürftigkeitsbegriffes Realität wird. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso zu berücksichtigen wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verbunden. Maßstab ist nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen. Das neue Instrument erfasst nicht nur die klassischen Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Neu ist, dass die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten umfassend betrachtet werden. Das neue Instrument stellt damit den Menschen, seine Ressourcen und Fähigkeiten in den Mittelpunkt. In umfassender Weise werden die konkreten individuellen Problemlagen eines Menschen erfasst. Es wird gefragt, wie seine Selbstständigkeit erhalten und gestärkt werden kann und wobei er Hilfe und Unterstützung benötigt. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden zum 01.01.2017 in fünf Pflegegrade übergeleitet. Auch wenn durch die gesetzlich vorgesehenen Überleitungen von bestehenden und festgestellten Pflegestufen in die Pflegegrade zunächst keine nennenswerten Veränderungen in der Pflegestruktur eintreten werden, sind solche mittelfristig sicher zu erwarten. Insofern sind die aktuellen wie auch die prognostizierten Zahlen nicht nachhaltig belastbar, so dass im Sinne der Ökonomie auf eine ins Detail gehende Bewertung verzichtet wird. Dies ändert jedoch nichts daran, dass der insgesamt festzustellende Trend zunehmender Pflegebedürftigkeit als Folge des demografischen Wandels ungebrochen ist; auch wenn sich die Zahlen im Einzelnen sicher verschieben werden, besteht dennoch die Notwendigkeit, die in Krefeld bestehenden Strukturen im Pflegebereich auf die bevorstehenden Herausforderungen einzustellen. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 17 3.2 Aktuelle Zahlen und Prognosen zur Demenz Nach Veröffentlichungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (Informationsblatt 1, Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen, Stand Juni 2016) leben derzeit in Deutschland fast 1,6 Millionen Demenzkranke; zwei Drittel von ihnen sind von der AlzheimerKrankheit betroffen. Die Zahl der früh, d. h. vor dem 65. Lebensjahr Erkrankten, beträgt etwa 20.000. In der Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit gibt es etwas mehr als 40.000 Erkrankte. Jahr für Jahr treten etwa 300.000 Neuerkrankungen auf. Infolge der demografischen Veränderungen kommt es zu weitaus mehr Neuerkrankungen als zu Sterbefällen unter den bereits Erkrankten. Aus diesem Grund nimmt die Zahl der Demenzkranken kontinuierlich zu. Sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt, wird sich nach Vorausberechnungen der Bevölkerungsentwicklung die Krankenzahl bis zum Jahr 2050 auf rund drei Millionen erhöhen. Weitaus mehr Frauen als Männer sind an einer Demenz erkrankt. Etwa 70 % der Demenzen im höheren Lebensalter entfallen auf Frauen und nur 30 % auf Männer. Der Hauptgrund dafür liegt in der unterschiedlichen Lebenserwartung. Frauen werden im Durchschnitt einige Jahre älter als Männer und sind deshalb in den höchsten Altersgruppen, in denen das Krankheitsrisiko steil zunimmt, viel zahlreicher vertreten. Zusätzlich trägt zur ungleichen Verteilung der Krankheitsfälle bei, dass die Frauen länger mit einer Demenz zu leben scheinen als die Männer, und dass sie auf den höchsten Altersstufen ein leicht höheres Neuerkrankungsrisiko als die Männer haben. Von den Männern, die ein Alter von 65 Jahren erreichen, erkrankt bei der gegenwärtigen Lebenserwartung fast jeder dritte an einer Demenz, von den Frauen sogar fast jede zweite. Das Risiko hängt stark von der individuellen Lebenserwartung ab. Käme es zu keinen vorzeitigen Todesfällen aufgrund von anderen Erkrankungen, würden bis zum Alter von 70 Jahren etwa 2 % und bis zum Alter von 80 Jahren etwa 12 % der Menschen an einer Demenz erkranken. Bis zu einem Alter von 90 Jahren wären 50 % der Bevölkerung betroffen, bis zum Alter von 95 Jahren 70 % und wenn alle ein Alter von 100 Jahren erreichen würden, blieben vermutlich nur 10 – 20 % von einer Demenzerkrankung verschont. Die Anzahl der Erkrankten in der Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt (Prävalenz) lässt sich pro Altersgruppe mittels der "Mittleren Prävalenzrate" bestimmen. Grundlage der nachfolgenden Schätzungen der Zahl von Demenzkranken bilden die neueren Resultate aus europäischen Feldstudien. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 18 Durch diese lässt sich für die Stadt Krefeld eine hochgerechnete und damit geschätzte Anzahl der Demenzkranken ermitteln: Geschätzte Anzahl demenzkranker Senioren in Krefeld zum 31.12.2015 Altersgruppe Mittlere Prävalenzrate (in %) Geschätzte Krankenzahl 1,6 Krefelder Bevölkerung, Stand 31.12.2015 12.233 65-69 Jahre 70-74 Jahre 3,5 11.416 400 75-79 Jahre 7,3 12.247 894 80-84 Jahre 15,6 7.340 1.145 85-89 Jahre 26,1 4.256 1.111 90 und älter 40,9 2.074 848 insgesamt 65 und älter 9,1 49.566 4.511 196 Auf der Grundlage der für Krefeld prognostizierten Einwohnerentwicklung kann eine Hochrechnung für die nächsten Jahre erstellt werden: Prognostizierte Anzahl demenzkranker Senioren in Krefeld bis 2030 Jahr 2020 Mittlere Prävalenz- Einwohner 65 Jahre Geschätzte Kranrate (in %) und älter kenzahl 9,1 50.750 4.618 2025 9,1 52.532 4.780 2030 9,1 55.218 5.025 Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 19 4. Bestandsaufnahme und Bewertung der Pflegestrukturen In diesem Kapitel geht es um die Pflegestrukturen in Krefeld im engeren Sinne. Gemeint ist damit • • • die Ausstattung mit Einrichtungen (vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen und Hospize) die Ausstattung mit ambulanten Pflegediensten sowie die Ausstattung mit Wohngemeinschaften In den folgenden Abschnitten werden zunächst die vorhandenen Angebote im Einzelnen aufgelistet, wobei neben Angaben zum Umfang auch Aussagen zur sozialräumlichen Einordnung gemacht werden. Danach erfolgt eine Bewertung des Gesamtangebotes unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob dadurch eine qualitativ und quantitativ ausreichende Bedarfsdeckung gegeben ist. Die Abschnitte 4.1. (Vollstationäre Pflege), 4.2. (Tagespflege) und 4.3. (solitäre Kurzzeitpflege) entsprechen im Hinblick auf die dort dargestellten Angebote dem Regelungsinhalt der verbindlichen Bedarfsplanung, die in Krefeld seit dem Jahr 2015 aufgestellt wird. Insofern ergeben sich in diesen Bereichen umfangreiche Übereinstimmungen. Die verbindliche Bedarfsplanung ist allerdings aufgrund der Notwendigkeit, diese jährlich neu aufzustellen, auf einem neueren Stand. Deswegen und wegen der dort gemachten detaillierteren Ausführungen wird ergänzend auf die jeweils aktuelle Verbindliche Bedarfsplanung der Stadt Krefeld verwiesen. Auch wenn die vorliegende Planung auf den 31.12.2015 bezogen erstellt wurde, ist es nicht sinnvoll, die Erkenntnisse und Entwicklungen nach diesem Zeitpunkt auszublenden, da diese maßgebliche Auswirkungen auf die Bewertung der Krefelder Pflegelandschaft haben. Aus diesem Grund beinhalten die einzelnen Abschnitte dieses Kapitels ausdrücklich auch Informationen neueren Datums. 4.1 Vollstationäre Einrichtungen Vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen im Sinne der §§ 71 SGB XI/18 WTG (Pflegeheime bzw. Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot) sind organisatorisch selbständige Einheiten mit einer einheitlichen Leitungsstruktur und einer einheitlichen Personaleinsatzplanung die entgeltlich betrieben werden und in denen pflegebedürftigen Menschen unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden, ihnen Wohnraum überlassen wird sowie ihnen ganztägig BetreuungsÖrtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 20 leistungen und umfassende Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung zur Verfügung gestellt werden. Bestandsaufnahme Am 31.12.2015 bestanden in Krefeld 25 vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen mit insgesamt 2.101 Plätzen. Dabei sind nicht die Einrichtungen für behinderte Menschen berücksichtigt, in denen auf 23 Standorte im Stadtgebiet verteilt etwa 550 Personen leben. 15 der 25 vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen befinden sich in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände, vier in Trägerschaft der Städtischen Seniorenheime gGmbH, drei in kirchlicher und drei in privater Trägerschaft. Aus der folgenden Auflistung ergeben sich die Einrichtungen im Einzelnen mit der Anzahl der vorhandenen Pflegeplätze sowie ihrer Lage. Vollstationäre Pflegeplätze, Stand 31.12.2015 Vollstationäre Pflegeeinrichtung Stadtteil Seniorenheim St. Josef, Tannenstraße Stadtmitte 101 Karl-Bednarz-Haus, Westwall Stadtmitte 54 Pauly-Stiftung, Weberstraße Stadtmitte 117 Kursana Residenz, Hansastraße Stadtmitte 78 Hansa-Haus, Am Hauptbahnhof Stadtmitte 90 Dreikönigenhaus, Dreikönigenstraße Seniorenresidenz "Am Bismarckviertel", Uerdinger Str. Cracau Cracau 76 55 Gösta-Blomberg-Haus, Voltastraße Dießem/Lehmheide 63 Marienheim, Johannesplatz Dießem/Lehmheide 100 Gerhard-Tersteegen-Haus, Virchowstraße Dießem/Lehmheide 120 Senioren-Zentrum-Krefeld (SZK), Wilmendyk Inrath/Kliedbruch 158 Cornelius-de-Greiff-Stift, Mengelbergstraße Kempener Feld 84 Seniorenresidenz BELLINI, Am Schirkeshof Benrad-Nord 80 Seniorenheim Gatherhof, Ibelskathweg Benrad-Süd 59 Saassenhof, Clemensstraße Fischeln 80 Haus Raphael, Am Drefaltigkeitskloster Fischeln 80 Fischers-Meyser-Stift, Am Beckshof Hüls 80 Lazarus Haus, Kempener Straße Hüls 29 Landhaus Maria-Schutz, Maria-Sohmann-Straße Traar 80 Haus im Park, Zeppelinstraße Uerdingen 80 Kunigundenheim, Heinrich-Theissen-Straße Uerdingen 80 Wilhelmshof, Wilhelmshofallee Bockum 82 Seniorenheim am Tiergarten, Rote-Kreuz-Straße Bockum 95 Seniorenheim Linn, Quartelkämpchen Linn 90 Seniorenheim Bischofstraße Oppum 90 Gesamtsumme Plätze 2.101 Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 21 Diese Auflistung stellt jedoch nur eine auf den 31.12.2015 bezogene Momentaufnahme dar. Tatsächlich sind nach diesem Stichtag bereits zwei weitere Einrichtungen eröffnet worden, eine Einrichtung wurde geschlossen und fünf Einrichtungen befinden sich in Planung bzw., in der Bauphase: Zusätzliche vollstationäre Dauerpflegeplätze ab 01.01.2016 Vollstationäre Pflegeeinrichtung Stadtteil Belia Seniorenresidenz, Blumenstr. Dreikönigenhaus Bonhoeffer-Haus, Hölschen Dyk Integriertes Pflegezentrum Krefeld, Moerser Straße Pflegekompetenzzentrum Parkstraße Städt. Seniorenheime Hafelsstr. Altenheim am Tiergarten Casa Reha, Aldekerker/Dülkener Str. Gesamt Stadtmitte Cracau Hüls 144 -76 80 02/2016 Wegfall 11/2016 11/2016 Cracau 65 vorauss. 2. Hälfte 2018 Uerdingen 72 evtl. Ende 2018 Fischeln Bockum Benrad-Nord Plätze Betriebsaufnahme/-aufgabe 34 vorauss. 2019 (weitere) 35 vorauss. 2019 80 vorauss. im Laufe 2019 434 Somit wird sich das Angebot an vollstationären Plätzen mittelfristig auf 2.535 erhöhen. Diese Zahl wird sich im Hinblick auf die Verpflichtung, bis zum 31.07.2018 eine Einzelzimmerquote von 80 % zu erreichen um noch etwa 30 Plätze verringern, so dass schließlich mit etwa 2.500 vorhandenen Betten zu rechnen sein wird. Bewertung des Angebots Die Auswertung der letzten Pflegestatistiken hat folgende Anzahl von Personen ergeben, die jeweils zum Stichtag stationär versorgt wurden: Zum 15.12. des Jahres 2007 2009 2011 2013 2015 Anzahl in voll- und teilstationären Einrichtungen Versorgter 2.057 1.951 2.068 1.940 2.040 Stationäre Versorgung bezieht sich hier allerdings nicht lediglich auf die Versorgung in stationären Dauerpflegeeinrichtungen. Die Zahlen beinhalten vielmehr auch Personen, die zum Stichtag Kurzzeitpflege und Tagespflege in Anspruch genommen haben. Erkennbar wird, dass in Krefeld in den letzten Jahren in der Gesamttendenz eine Stagnation der Fallzahlen eingetreten ist. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 22 Zum Stichtag 31.12.2015 lebten 13.670 hochaltrige Senioren in Krefeld. In der Regel wird diese Altersgruppe zur Ermittlung des Platzbedarfs in der vollstationären Pflege zugrunde gelegt. Bezogen auf die insgesamt 2.101 vollstationären Dauerpflegeplätze in Krefeld stand für 15,4 % dieser Altersgruppe ein Heimplatz zur Verfügung. Im Folgenden ist zu bewerten, ob die Gesamtplatzzahl für Krefeld ausreichend ist und ob die Verteilung dieser Plätze im Stadtgebiet den Anforderungen einer wohnortnahen Versorgung gerecht wird. Als Parameter für die Bewertung des heutigen Bedarfs werden die Werte der aktuellen Modellrechnung des IT.NRW, die im Dezember 2016 u. a. auf Basis der Pflegestatistik 2013 veröffentlicht wurde, herangezogen. Obwohl das Ziel der kleinräumigen Versorgung auch im stationären Bereich verfolgt werden soll, lassen sich doch angrenzende Stadtteile als gemeinsame Einzugsgebiete zusammenfassen. Es ergeben sich somit folgende acht Einzugsbereiche mit Defiziten bzw. Überhängen im stationären Platzangebot: Einzugsbereich Einwohner davon 80 Bedarf an teil- Bestand an teil- Überhang/ im Jahre und und und Bedarf (-) an teil- Einzugsbe- älter vollstationären vollstationären und reich, Stand Plätzen Plätzen (incl. in vollstationären 31.12.2016 2017/2020 Bau und geplant) Plätzen 2017/2020 1 - Stadtmitte, Cracau, 2017/2020 70.304 3.454 527/534 1.058/1.062 531/528 34.387 1.950 286/281 348/348 62/67 36.697 2.583 377/379 219/345 -158/-34 16.433 1.021 157/155 214/213 57/58 8.566 654 97/100 80/92 -17/-8 6 - Uerdingen, Gartenstadt 25.002 1.639 235/230 175/255 -60/25 7 - Bockum 20.654 1.633 237/240 177/234 -60/-6 21.373 1.313 184/181 180/192 -4/11 Dießem/Lehmheide 2 - Inrath/Kliedbruch, Kemp. Feld/Baakeshof, Benrad-Nord 3 - Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald 4 - Hüls, Hülser Berg 5 - Traar, Verberg 8 - Linn, Oppum, GellepStratum Gesamtstadt 233.416 14.247 2.100/2.100 2.451/2.741 351/641 Quelle: Daten des FB 31, Abt. Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2016, eigene Daten und Berechnungen. Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass mittelfristig die Versorgung der Krefelder Bürger mit vollstationären Pflegeplätzen sichergestellt ist. Zwar ist auch hier zu berücksichtigen, dass die möglichen Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze und dem dadurch eingeführten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff derzeit noch nicht absehbar sind, jedoch ist nicht davon auszugehen, dass diese so nachhaltig ausfallen, dass sie die Versorgungssicherheit beeinträchtigen könnten. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 23 Auch wenn in den obenstehenden Zahlen ebenfalls der Bedarf an sowie die Anzahl der künftig bestehenden teilstationären Plätze aufgeführt ist, ist bei einem Überhang im Jahr 2020 von 641 Plätzen ganz offensichtlich, dass eine deutliche Überdeckung vorhanden ist. Sonderpflege Unter dem Begriff "Sonderpflege" können insgesamt Angebote verstanden werden, die sich an einen speziellen Personenkreis wenden. Oft sind solche Angebote schon in das allgemeine Angebot von Pflegeeinrichtungen integriert, wie z. B. die Versorgung demenziell veränderter Menschen. Eine Ausnahme stellt hier das Haus Raphael dar, das sich insgesamt auf die Versorgung dieser Personengruppe spezialisiert hat. Eine weitere immer mehr ins Blickfeld rückende Personengruppe sind junge Menschen, die auf Dauerpflege angewiesen sind. Mit "junge Menschen" sind hier Personen gemeint, deren Alter deutlich unter dem durchschnittlichen Alter der Bewohner von Pflegeheimen liegt, das etwa mit 85 Jahren anzusetzen ist. Die Bedürfnisse junger Pflegebedürftiger unterscheiden sich erheblich von denen älterer. In den Belia Hausgemeinschaften an der Blumenstraße ist eine Wohngruppe mit Plätzen für die "Junge Pflege" eingerichtet und auch im Integrierten Pflegezentrum Krefeld an der Moerser Straße soll eine solche Abteilung geschaffen werden. Im Gösta-Blomberg-Haus finden (auch) Pflegebedürftige Aufnahme, die ohne festen Wohnsitz waren oder bei denen eine Suchtproblematik besteht. Im Gerhard-Tersteegen-Haus gibt es ein Angebot für Wachkomapatienten. Somit ist auch in diesem Bereich der vollstationären Pflege eine vielfältige Abdeckung von unterschiedlichen Bedarfslagen festzustellen. 4.2 Tagespflegeeinrichtungen Die Tagespflege als teilstationäre Einrichtung ist als eine wichtige Ergänzung zur häuslichen Pflege anzusehen. Die Pflegebedürftigen werden dort in der Regel von Montag bis Freitag tagsüber stundenweise betreut, erhalten Anregungen und können soziale Kontakte pflegen. Dies stellt eine große Entlastung für die pflegenden Angehörigen dar, was im Ergebnis auch eine längerfristige Pflege zu Hause möglich machen kann. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 24 Bestandsaufnahme In Krefeld gibt es derzeit (Juli 2017) 12 Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt 176 Plätzen. Vier weitere Tagespflegen sind geplant und werden voraussichtlich 2018 eröffnet. Tagespflegeeinrichtungen in Krefeld Bestehende Einrichtungen (in Klammern: Jahr der Eröffnung, wenn nach dem 31.12.2015 eröffnet) Name Stadtteil Anzahl Plätze Belia Seniorenresidenz, Blumenstraße Stadtmitte 14 (2016) Tagespflege Vergiss-mein-nicht, Geldernsche Str. Stadtmitte 15 Tagespflege Heilig Geist, Alter Deutscher Ring Stadtmitte 24 DMK-Tagespfl. Philadelphia Home, Philadelphiastr. Cracau 13 DMK-Tagespflege Am Luisenplatz Cracau 16 (2017) Tagespflege Engelmed, Uerdinger Straße Cracau 12 (2017) Gerhard-Tersteegen-Haus, Virchowstraße Dießem/Lehmheide 14 Alexianer Tagespflege, Oberdießemer Straße Dießem/Lehmheide 12 Senioren-Zentrum-Krefeld, Wilmendyk Inrath/Kliedbruch 12 Pflege Optimal, Krützpoort Benrad Nord 14 Fischers-Meyser-Stift, Konventstraße Hüls 15 Tagespflege am Insterburger Platz Gartenstadt 15 Plätze gesamt 176 Einrichtungen in Planung (in Klammern: voraussichtlicher Zeitpunkt der Eröffnung) Name Stadtteil Anzahl Plätze Caritas Tagespflege, Clemensstraße Fischeln 12 (2018) Caritas Tagespflege, Maria-Sohmann-Str. Traar 12 (2018) Städt. Seniorenheime, Tagespflege Oppum, Bischofstraße Oppum 12 (2018) Kref. Verein f. Haus- u. Krankenpflege, Uerdinger Straße Bockum 12 (2018) Plätze gesamt 48 Plätze bestehende Einrichtungen und in Planung insgesamt 224 (Quelle: Stadt Krefeld, FB Soziales, Senioren und Wohnen) Alle Tagespflegeeinrichtungen bieten von montags bis freitags unter anderem gemeinsame Mahlzeiten, Angebote zur Freizeitgestaltung (z. B. Gymnastik, Spiele, Bastelangebote, Feierlichkeiten), Ausflüge/Urlaubsfahrten sowie einen Hol- und Bringdienst an. Die meisten Einrichtungen führen darüber hinaus auch Kurse und Beratungsangebote für pflegende Angehörige durch. Bei der "Alexianer Tagespflege" handelt es sich um eine gerontopsychiatrische Einrichtung, die sich unter anderem auf die Belange von demenziell veränderten Senioren spezialisiert hat. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 25 Bewertung des Angebots Im Rahmen der verbindlichen Bedarfsplanung besteht die Möglichkeit, Bedarfe auch unter sozialräumlichen Gesichtspunkten zu bewerten. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Krefeld Gebrauch. Da sich der überwiegende Teil der 2015 bestehenden Tagespflegen in zentrumsnahen Bereichen befand, wurden im Rahmen der Verbindlichen Bedarfsplanung 2016-2019 über eine Bedarfsausschreibung nach § 27 Absatz 1 APG DVO NRW Träger gesucht, die daran interessiert waren, auch in den Einzugsbereichen, in denen bisher noch keine wohnortnahe Tagespflege existierte, eine solche zu errichten. Dies führte im Ergebnis dazu, dass nunmehr in den Einzugsbereichen 3 - Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald, 5 - Traar, Verberg, 7- Bockum und 8 - Linn, Oppum, Gellep-Stratum jeweils eine Tagespflegeeinrichtung entstehen wird. Insofern kann unter sozialräumlichen Gesichtspunkten festgestellt werden, dass für jeden Krefelder demnächst eine wohnortnahe Tagespflege zur Verfügung stehen wird (selbst wenn dieser Gesichtspunkt im Hinblick auf die bestehenden Fahrdienste eher von nachrangiger Bedeutung ist). Den Umfang des Angebotes betreffend ist festzustellen, dass die Tagespflege eine Versorgungsform ist, die zunehmend nachgefragt wird. Bis auf einen leichten Rückgang im Jahr 2014 ist in den letzten Jahren eine ständig steigende Inanspruchnahme dieses Angebotes festzustellen: Tagespflege, Entwicklung der Nachfrage 2010 bis 2016 Jahr Pflegetage Krefelder Bürger in Tagespflegeeinrichtungen insgesamt Steigerung gegenüber Vorjahr 2010 13.751 21,6 % 2011 18.455 34,2 % 2012 18.516 0,3 % 2013 21.113 14,0 % 2014 20.130 - 4,7 % 2015 24.273 20,6 % 2016 26.768 10,3 % (Quelle: Stadt Krefeld, FB Soziales, Senioren und Wohnen) Etwa 5 % der Pflegetage werden in auswärtigen Einrichtungen in Anspruch genommen. Es gibt wenig Quellen, in denen Berechnungsschemata zur Ermittlung des Bedarfs an Tagespflegeplätzen ausgeführt werden. Unter Nutzung dieser Quellen, die den Bedarf regelmäßig an der Stärke verschiedener Altersgruppen festmachen, ergibt sich aufgrund der vorhandenen Altersstruktur für Krefeld bezogen auf das Jahr 2020 ein Bedarf an Tagespflegeplätzen in einer Spannbreite Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 26 von 127-175 Plätzen (s. hierzu auch die umfangreicheren Ausführungen in der Verbindlichen Bedarfsplanung 2017-2020). Bei einer geschätzten Auslastung der Tagespflegeeinrichtungen von 80 % ergeben sich bei den erwarteten 224 Plätzen insgesamt ca. 44.800 Pflegetage, die ab 2019 in Anspruch genommen werden können. Geht man von einer weiteren Steigerung der jährlichen Nachfrage um 10 % aus (für 2017 ist auf der Grundlage der bis Juli vorliegenden Daten mit einer Steigerung um ca. 9 % zu rechnen), ist durch diese Kapazitäten der Bedarf bis etwa 2021 gedeckt. Damit ist mittelfristig von einer ausreichenden Versorgung mit Tagespflegeplätzen auszugehen. Es kann nicht im Sinne einer verantwortungsbewussten Planung sein, zur Deckung eines Bedarfes in Spitzenzeiten Überkapazitäten zu schaffen, die in Zeiten normaler Nachfrage zu einer wirtschaftlich problematischen Minderauslastung der bestehenden Einrichtungen führen würde. Auch für diese Versorgungsform gilt, dass die möglichen Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze derzeit noch nicht absehbar sind, jedoch ist auch hier nicht davon auszugehen, dass diese die Versorgungssicherheit beeinträchtigen könnten, vor allem vor dem Hintergrund der demnächst entstehenden umfangreichen zusätzlichen Kapazitäten. 4.3 Kurzzeitpflege Nach der gesetzlichen Grundlage des § 42 SGB XI ist die Kurzzeitpflege für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen sowie in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist, vorgesehen. Ergänzend besteht nach § 39c SGB V ein Anspruch auf Kurzzeitpflege auch für Personen, bei denen keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 festgestellt ist, wenn bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichen. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Diese Vorgaben machen deutlich, dass die Kurzzeitpflege als pflegerische Zwischenlösung konzipiert ist, insbesondere als zeitlich begrenzte stationäre Betreuung von Pflegebedürftigen, die ansonsten zu Hause gepflegt werden. Die Kurzzeitpflege ist vor allem zur Entlastung von pflegenden Angehörigen gedacht, die wegen Urlaub oder eigener Krankheit eine kurze Auszeit von der Pflege benötigen. Ebenso kommt die Kurzzeitpflege bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustandes, zur Krankenhausnachsorge, zur Überbrückung der Zeit vor der Heimaufnahme oder zur Abklärung von deren Notwendigkeit in Betracht. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 27 Bestandsaufnahme Das Angebot in Krefeld umfasste am 31.12.2015 158 Kurzzeitpflegeplätze. Hierbei handelte es sich um 32 solitäre und 126 in Pflegeheime "eingestreute" Pflegeplätze (siehe Tabelle auf der folgenden Seite). Die eingestreuten Pflegeplätze werden meist eingesetzt, um Senioren aufzunehmen, die auf einen Heimpflegeplatz in der Dauerpflege warten. Sofern diese Plätze nicht mit Kurzzeitpflegegästen belegt sind, können sie bei Bedarf auch für die Dauerpflege genutzt werden. Generell gilt also, dass eingestreute Kurzzeitpflegeplätze weder eine verlässliche noch eine konstante Größe darstellen. Zwischenzeitlich sind bereits einige Änderungen der Platzzahlen eingetreten bzw. es ist bis Ende 2017 mit weiteren Änderungen zu rechnen. Die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze wird bis zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich deutlich steigen. Soweit derzeit entsprechende Informationen vorliegen, werden Anfang 2018 voraussichtlich 217 Kurzzeitpflegeplätze, davon 57 solitäre und 160 eingestreute vorhanden sein. Die erwarteten Änderungen sind in der Tabelle in Klammern gesetzt. Die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze verteilen sich einigermaßen gleichmäßig über das Stadtgebiet. Ein Angebot an solitären Kurzzeitpflegeplätzen wird mit der Eröffnung der neuen Einrichtungen in Hüls und Uerdingen erstmals auch in den Außenbereichen vorgehalten. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 28 Mit der deutlichen Erhöhung der Zahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze ist im Hinblick auf die bereits angesprochene relative Unzuverlässigkeit der Verfügbarkeit der eingestreuten Plätze zudem für eine deutlich verlässlichere Angebotsstruktur in diesem Segment gesorgt. Übersicht über die Kurzzeitpflegeplätze nach Stadtteilen: Kurzzeitpflegeplätze, Stand 31.12.2015 (voraussichtlicher Stand Ende 2017) solitäre eingestreute Kurzzeit- Kurzzeitpflegepflegeplätze plätze Pflegeeinrichtung Stadtteil Seniorenheim St. Josef, Tannenstraße Stadtmitte 3 (6) Belia Seniorenresidenzen, Blumenstraße Stadtmitte (15) Karl-Bednarz-Haus, Westwall Stadtmitte 5 Pauly-Stiftung, Weberstraße Stadtmitte 8 Kursana Residenz, Hansastraße Stadtmitte 6 Hansa-Haus, Am Hauptbahnhof Stadtmitte 2 (5) Caritas Kurzzeitpflege, Am Hauptbahnhof Integriertes Pflegezentrum Krefeld, Moerser Straße Seniorenresidenz "Am Bismarckviertel", Uerdinger Straße Stadtmitte 12 Stadtmitte (27) Cracau 5 Dreikönigenhaus, Dreikönigenstraße Cracau Kempener Feld/Baackeshof 7 (0) Senioren-Zentrum-Krefeld, Wilmendyk Inrath/Kliedbruch 12 Anna-Deckers-Haus, Jungfernweg Cracau Gösta-Blomberg-Haus, Voltastraße Dießem/Lehmheide 7 Marienheim, Johannesplatz Dießem/Lehmheide 2 (6) Gerhard-Tersteegen-Haus, Virchowstraße Dießem/Lehmheide 15 Seniorenheim Gatherhof, Ibelskathweg Benrad-Süd 2 Seniorenresidenz BELLINI, Am Schirkeshof Benrad-Nord 8 Landhaus Maria-Schutz, Maria-Sohmann-Str. Traar 2 (5) Seniorenheim am Tiergarten, Rote-Kreuz-Str. Bockum 10 Wilhelmshof, Wilhelmshofallee Bockum 3 (17) Städt. Seniorenheim Linn, Quartelkämpchen Linn 5 Seniorenheim Bischofstraße Oppum 5 Saassenhof, Clemensstraße Fischeln 2 (5) Haus Raphael, Am Dreifaltigkeitskloster Fischeln 1 (8) Haus im Park, Zeppelinstraße Uerdingen (4) Kunigundenheim, Heinrich-Theissen-Straße Uerdingen 2(5) Pflege- und Kompetenzzentrum Parkstraße Uerdingen Fischers-Meyser-Stift, Am Beckshof Hüls Bonhoeffer Haus, Hölschen Dyk Hüls Cornelius-de-Greiff-Stift, Mengelbergstraße Summe 6 20 (0) (8) 8 (10) 32 (57) 126 (178) Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 29 Bewertung des Angebots Auch bei der Kurzzeitpflege ist die Nachfrage in den letzten Jahren deutlich gestiegen: Kurzzeitpflege, Entwicklung der Nachfrage 2012 bis 2016 Jahr Pflegetage Krefelder Bürger in Krefelder Tagespflegeeinrichtungen insgesamt Steigerung gegenüber Vorjahr 2012 14.408 - 2013 17.408 20,8 % 2014 16.328 - 6,2 % 2015 18.453 13,0 % 2016 18.762 1,7 % (Quelle: Stadt Krefeld, FB Soziales, Senioren und Wohnen) 2017 ist mit ca. 19.600 Pflegetagen zu rechnen, also mit einer weiteren Steigerung der Inanspruchnahme um etwa 4,5 %. In diesem Zusammenhang ist zudem von Interesse, dass ein nennenswerter Anteil, (etwa 15-20 %) der von Krefelder Bürgern in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege in Einrichtungen außerhalb Krefelds erfolgt. 2015 sind insgesamt 22.130 Pflegetage (davon somit 16,6 % in auswärtigen Einrichtungen) und 2016 23.128 Pflegetage (18,9 %) auf Krefelder Bürger entfallen. Jedenfalls kann die Aussage getroffen werden, dass 2016 von der Anzahl der Pflegetage, bezogen auf Krefelder Pflegebedürftige und eine (nicht realistische) Auslastung von 100 % unterstellend, 63 Kurzzeitpflegeplätze erforderlich gewesen wären. In dieser Zahl sind allerdings Personen aus anderen Kommunen, die das Krefelder Angebot nutzen, nicht enthalten. Unter anderem zu diesem Teilaspekt wurde Anfang 2017 eine Abfrage bei allen Einrichtungen durchgeführt, die in Krefeld Kurzzeitpflegeplätze (solitär und eingestreut) anbieten. Auch wenn von einzelnen Einrichtungen keine Rückmeldung erfolgte und die Abfrage nur punktuell auf die Werte des Jahres 2016 bezogen war, ergab sich, dass von den insgesamt in Anspruch genommenen Pflegetagen ca. 22,5 % auf auswärtige Besucher entfielen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflegeplätzen nicht so sehr auf die eigene Kommune bezogen ist, wie die Tagespflege, sondern ein deutlich flexibleres Verhalten erkennbar ist, mit einem leichten Übergewicht zugunsten Pflegebedürftiger, die von außerhalb nach Krefeld kommen. Eine allgemeingültige, belastbare Berechnungsmethode zur Bedarfsfeststellung des Platzbedarfes an Kurzzeitpflegeplätzen gibt es nicht. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 30 Aus verschiedenen Berechnungsmodellen ergeben sich Werte von 65 - 156 erforderlichen Plätzen (s. hierzu auch die umfangreicheren Ausführungen in der Verbindlichen Bedarfsplanung 2017-2020). Es ist davon auszugehen, dass entsprechend dem Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen auch die Zahl derer steigen wird, die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dies dürfte umso mehr gelten, wenn man die Kurzzeitpflege in das Konzept "ambulant vor stationär" einordnet. Die Kurzzeitpflege kann ein wichtiger Baustein dafür sein, den Eintritt einer dauerhaften Heimpflegebedürftigkeit möglichst weit hinauszuschieben. Wie sich aus der vorstehenden Tabelle über die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze in Krefeld ergibt, wird sich die Zahl der solitären Plätze nennenswert erhöhen. Auch die Zahl der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze steigt, so dass mittelfristig von einer ausreichenden Deckung der bestehenden Nachfrage auszugehen ist. Auch hier gilt das bereits im Zusammenhang mit der Tagespflege Gesagte, dass es nicht im Sinne einer verantwortungsbewussten Planung ist, zur Deckung eines Bedarfes in Spitzenzeiten Überkapazitäten zu schaffen, die in Zeiten normaler Nachfrage zu einer wirtschaftlich problematischen Minderauslastung der bestehenden Einrichtungen führen würde. Dennoch ist die Entwicklung im Auge zu behalten, insbesondere wird die Inanspruchnahme bzw. die Auslastung der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze zu beobachten sein, zumal die kürzlich durchgeführte Erhebung zum Ergebnis führte, dass deutliche Unterschiede in der Auslastung der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze bei den Krefelder Einrichtungen zu beobachten waren. Auch in diesem Versorgungssegment werden die möglichen Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf den Umfang der Inanspruchnahme zu beobachten sein. Mit der verbindlichen Bedarfsplanung steht allerdings ein Instrument zur Verfügung, mit dem mittelfristig auf drohende Engpässe in der Versorgung reagiert werden kann. 4.4 Ambulante Pflegedienste Nach einer Definition des Statistischen Bundesamtes sind ambulante Pflegedienste "selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Zusätzlich gehört üblicherweise die medizinische Behandlungspflege zum Leistungsspektrum der Einrichtungen". Bei den Leistungen der ambulanten Pflegedienste muss zwischen dem pflegerischen Kernangebot und den niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 b SGB XI unterschieden werden. Voraussetzung für die Tätigkeit eines Pflegedienstes ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI mit der Pflegekasse. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 31 Bestandsaufnahme In Krefeld sind derzeit (Juli 2017) 43 ambulante Pflegedienste aktiv: Pflegedienst Sitz im Stadtteil Caritas Ambulante Pflege im Hanseanum Stadtmitte Caritas-Pflegestation - Stadtmitte/Hüls Stadtmitte Ambulante Pflege der evangelischen Altenhilfe Stadtmitte Hilfe Daheim GbR Stadtmitte IS Krefelder Seniorenbetreuungs GmbH-Home Instead Stadtmitte Julia - Ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst GmbH Stadtmitte Kursana Residenz Krefeld Ambulanter Pflegedienst Stadtmitte PariMobil gGmbH Stadtmitte Pflege Gemeinsam GmbH Stadtmitte AKS Kranken- und Intensivpflege GmbH & Co. KG Kempener Feld/Baackeshof Das Pflegeteam Krefeld GmbH Kempener Feld/Baackeshof Evita Pflege GmbH Kempener Feld/Baackeshof Pflege Intakt Kempener Feld/Baackeshof Pflegezentrum Wall GmbH Kempener Feld/Baackeshof Ambulante Pflege Senioren-Zentrum Krefeld Inrath/Kliedbruch Pflegedienst Galts GmbH Inrath/Kliedbruch DMK Deutsche Mobile Krankenpflege Cracau DRK Schwesternschaft Krefeld e. V. Ambulanter Pflegedienst Cracau Engel unterwegs GmbH Ambulante Alten- und Krankenpflege Cracau Engelmed GmbH Cracau Sanitas Cracau/(Düsseldorf) Zu Hause leben - L&L Pflegedienst Cracau Krefelder Verein f. Haus- und Krankenpflege Dießem/Lehmheide miCura - Pflegedienste Krefeld GmbH Dießem/Lehmheide Pflegedienst St. Augustin Dießem/Lehmheide Pflege Optimal Benrad-Nord Aktiv pflegen und betreuen Gartenstadt Pflege mit Herz Gartenstadt Pro Pflege - Ambulanter Pflegedienst Gartenstadt Die Pflegepartner Jennes GbR Bockum Krefelder Pflegedienst Bockum Bockum Medimobil Bockum Mobil pflegen Hand in Hand Bockum EM & MA Linn Rund um alle Sorgen - Sofia Rutkowski Oppum SenVita Oppum Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 32 ASB-Sozialstation Region Düsseldorf e. V. Fischeln Caritas-Pflegestation - Kölner Straße Fischeln Lichtblick GmbH Fischeln Caritas-Pflegestation - Uerdingen Uerdingen Lazarus-Sozialstation Hüls Lazarus Hilfswerk e. V. Hüls Pflegeteam Sonnenschein GbR Hüls Florence Hilfe (Tönisvorst) Hinzu kommen die Angebote der vier Städtischen Seniorenheime im Rahmen eines Gesamtversorgungsvertrages. Die städtischen Seniorenheime Krefeld bieten damit über ihr vollstationäres Angebot hinaus eine quartiersnahe, ambulante pflegerische Versorgung für Anwohner im näheren Umfeld an. Die Sitze der ambulanten Pflegedienste sind weiträumig über das Stadtgebiet verteilt. Der örtliche Bezug im Sinne einer "quartiersnahen Versorgung" ist bei den Pflegediensten aufgrund ihrer Mobilität jedoch nicht von Bedeutung. Im Juli 2015 wurde eine Umfrage bei den seinerzeit tätigen 36 ambulanten Pflegediensten durchgeführt. Bis auf vier beantworteten alle die gestellten Fragen. Dabei ergab sich, dass die Anzahl der betreuten Personen sehr unterschiedlich war. Die Werte lagen zwischen 9 und 269 Pflegebedürftigen, durchschnittlich waren es 96 pro Pflegedienst. Nahezu in jedem Pflegedienst wurden auch Mitarbeiter beschäftigt, die Fremdsprachen beherrschen, so dass oft auch die Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund durch eine der Muttersprache kundige Pflegekraft möglich ist. Der überwiegende Teil der betreuten Pflegebedürftigen ist weiblich, etwa 55 % der Kunden ist 80 Jahre alt oder älter. Viele Pflegedienste bieten zusätzliche Angebote für pflegende Angehörige an, vor allem Pflegekurse und sonstige Beratungsangebote. Einzelne Pflegedienste haben ihr Angebot auch auf spezielle Zielgruppen ausgerichtet, wie beispielsweise Sucht- und Drogenkranke oder demenziell veränderte Personen. Fast alle Pflegedienste sind in Netzwerke eingebunden bzw. kooperieren mit Ärzten, Krankenhäusern oder vermitteln Essensdienste und Hausnotrufe. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 33 Bewertung des Angebots Der Wirkungsbereich bzw. das Einsatzgebiet der ambulanten Pflegedienste erstreckt sich meist über den eigenen Standort hinaus; viele Pflegedienste sind über die Stadtgrenzen hinaus aktiv. Im Umkehrschluss versorgen auch die Pflegedienste der umliegenden Nachbarstädte die Krefelder Bevölkerung. Es lässt sich daher festhalten, dass die Standorte der ambulanten Pflegedienste im Stadtgebiet keine Schlüsse auf eine Unter- oder Überversorgung zulassen. Vielmehr bestimmt der Markt, wie viele Pflegedienste sich in Krefeld niederlassen. Eine Unterversorgung der pflegebedürftigen Senioren ist nicht erkennbar. Aufgrund des demografischen Wandels, (siehe hier insbesondere Abschnitt 2.1.) ist sicher mit einem Anstieg des Bedarfes an ambulanter Pflege zu rechnen. Hier ist jedoch gleichfalls davon auszugehen, dass dieser Bedarf durch die Kräfte des Marktes aufgefangen wird. Natürlich ist es für den Betrieb eines Pflegedienstes erforderlich, über das erforderliche Pflegepersonal zu verfügen. Die Personaldecke ist in diesem Bereich bekanntermaßen dünn. Diese übergeordnete Problematik ist allerdings keine, der mit den Mitteln dieser Planung begegnet werden könnte. 4.5 Wohngemeinschaften Das Leben in einer Wohngemeinschaft ist eine weitere Alternative, den Aufenthalt in einem Pflegeheim so lange wie möglich aufzuschieben oder gar zu vermeiden und so die Vorgabe "ambulant vor stationär" praktisch umzusetzen. Wohngemeinschaften haben in den letzten Jahren immer mehr an Interesse gewonnen; ihre Zahl ist deutlich gestiegen, wenn auch im Gegensatz zu anderen Kommunen in Krefeld bisher eine besondere Nachfrage nach dieser Wohn- bzw. Versorgungsform nicht festzustellen war. Klarzustellen ist an dieser Stelle, dass hier nur solche Wohngemeinschaften behandelt werden, in denen über das bloße Miteinanderwohnen hinaus der in der Regel bei allen Mitbewohnern bestehende Bedarf an Versorgung mit Betreuungsleistungen zu decken ist. Mit Inkrafttreten des WTG im Oktober 2014 sind detailliertere Regelungen zu Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen geschaffen worden. Nach der Legaldefinition des § 24 WTG sind Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen Wohn- und Betreuungsangebote, in denen mehrere ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen in einer Wohnung mit einem gemeinsamen Hausstand leben und ihnen von einem oder mehreren Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern Betreuungsleistungen angeboten werden. Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen können selbstverantwortet oder anbieterverantwortet sein. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 34 Eine Wohngemeinschaft ist selbstverantwortet, wenn die Ansprüche auf Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen rechtlich voneinander unabhängig sind und die Nutzerinnen und Nutzer oder ihre Vertreterinnen und Vertreter mehrere Kriterien einer selbstverantworteten Lebensführung eigenständig gestalten. Diese Wohngemeinschaften fallen nicht unter die Regelungen des WTG. Anderes gilt bei anbieterverantworteten Wohngemeinschaften. Eine solche liegt vor, wenn Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen nicht rechtlich voneinander unabhängig sind und/oder wenn die Kriterien einer selbstverantworteten Lebensführung nicht erfüllt sind. Diese Angebote fallen unter die Bestimmungen des WTG und müssen verschiedenen Anforderungen in Bezug auf die Pflege und Betreuung entsprechen. Bestandsaufnahme Derzeit bestehen in Krefeld acht anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, selbstverantwortete Wohngemeinschaften sind nur zwei bekannt. Bewertung des Angebots Wie bereits ausgeführt, können Wohngemeinschaften ein Teilbaustein im Gesamtkonzept der Umsetzung des Prinzips "ambulant vor stationär" sein. Wenn auch das Angebot an Wohngemeinschaften in Krefeld derzeit noch als gering zu bewerten ist, ist doch erkennbar, dass das Interesse an dieser Versorgungsform auch in Krefeld zugenommen hat. Was anbieterverantwortete Wohngemeinschaften angeht, ist hier derzeit eine Steigerung der Nachfrage erkennbar. Es ist in diesem Bereich zunächst davon auszugehen, dass die Kräfte des Marktes auch zukünftig für ein steigendes Angebot sorgen werden. Die Entwicklung wird dementsprechend kritisch beobachtet werden. Ein Eingreifen der Kommune wird derzeit nicht als erforderlich angesehen. Selbstverantwortete Wohngemeinschaften setzen ohnehin den gemeinsamen Willen mehrerer Menschen voraus, sich zusammenzufinden, so dass ein Eingreifen "von oben" nicht angezeigt ist. 4.6 Hospizplätze Hospize haben es sich zur Aufgabe gemacht, unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase im Sinne der Palliative Care (Gesamtkonzept zur Beratung, Begleitung und Versorgung schwerkranker Menschen jeden Alters mit einer nicht mehr zu heilenden Grunderkrankung) zu versorgen. In Krefeld gibt es zwei Hospize. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 35 Für den im Rahmen dieser Planung betrachteten Personenkreis steht das Hospiz Am Blumenplatz mit 12 Plätzen zur Verfügung. Aufnahme im Hospiz Am Blumenplatz finden Menschen, die unheilbar erkrankt sind und deren Lebenszeit dadurch begrenzt ist - unabhängig von Religion, Nationalität, Weltanschauung und finanziellen Verhältnissen. Den größten Teil des Pflegesatzes übernehmen die gesetzlichen Kostenträger und die "Hospiz Stiftung Krefeld". Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle jedoch auch das Kinder- und Jugendhospiz im stups-Kinderzentrum in Trägerschaft der DRK-Schwesternschaft, das ebenfalls über 12 Plätze verfügt. Bewertung des Angebots Für den Bedarf an Hospizplätzen gibt es keine verbindlichen Berechnungsgrundlagen. Im Allgemeinen wird der Bedarf mit 50 Plätzen pro 1 Million Einwohner angegeben. Nach dieser Formel würde sich für Krefeld ein Bedarf von etwa 11,7 Plätzen ergeben, so dass von einer bedarfsdeckenden Ausstattung mit Hospizplätzen auszugehen ist. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 36 5. Komplementäre Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen Als komplementäre Dienste werden alle Dienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen bezeichnet, die als Ergänzung zur vorpflegerischen und pflegerischen Versorgung hilfe- und pflegebedürftigen Menschen helfen, eine selbstständige Lebensführung so lange wie möglich zu erhalten und damit einen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Nach § 16 APG NRW gehören hierzu insbesondere hauswirtschaftliche Hilfen, Beratungsdienste zur Wohnraumanpassung, Hausbetreuungsdienste, Hausnotrufdienste und andere ergänzende ambulante Hilfen wie persönliche Assistenz für ältere und pflegebedürftige Menschen und Angehörige. Am 1. Januar 2017 trat die AnFöVO in Kraft – die "Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen". Diese dient der Weiterentwicklung und dem Ausbau von qualitätsgesicherten Unterstützungsleistungen, die Pflegebedürftigen sowie pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Personen, die Pflegeverantwortung übernehmen, in der häuslichen Versorgung zugutekommen sollen. Die AnFöVO löste die bis dahin gültige Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) ab; gleichzeitig ging auch die Zuständigkeit für die Ausführung der Verordnung von der Bezirksregierung auf die Kreise und kreisfreien Städte über. Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen. Unterstützungsangebote im Alltag nach der AnFöVO sind: • • • Betreuungsangebote für Pflegebedürftige Angebote zur Entlastung von Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Personen, die Pflegeverantwortung übernehmen Angebote zur Entlastung im Alltag, die sich an Pflegebedürftige richten und der Unterstützung dienen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt (insbesondere bei der Haushaltsführung) oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen Im weiteren Sinne sind aber auch sämtliche sonstige Unterstützungsangebote, vor allem auch auf dem ehrenamtlichen Sektor (z. B. Altenclubs, sonstige Freizeitangebote), die der Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit und der Pflege sozialer Beziehungen Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 37 dienen, diesem Bereich zuzurechnen. Gerade die komplementären Dienste sind für die Umsetzung des Prinzips "ambulant vor stationär" von elementarer Bedeutung. 5.1 Information und Beratungsangebote Bei eintretendem Hilfe- oder Pflegebedarf und natürlich auch präventiv haben Senioren und deren Angehörige oftmals ein großes Informations- und Beratungsbedürfnis. Das Wissen über den individuellen Bedarf und die sich daraus ergebenden erforderlichen Leistungen, über Anbieter und deren Eignung sowie über Finanzierungsmöglichkeiten bildet eine wichtige Grundlage für die Wahl der Versorgungsform. Bestandsaufnahme Im Stadtgebiet von Krefeld existieren auf unterschiedlichen Ebenen Beratungs- und Informationsangebote bzw. -einrichtungen. Auf städtischer Seite gibt es beispielsweise die Anlaufstellen Pflegeberatung und Altenhilfe sowie die Wohnberatung. Die Mitarbeiter der Pflegeberatung und Altenhilfe beraten Pflegebedürftige, Demenzkranke und deren Angehörige über Möglichkeiten der häuslichen Versorgung sowie über teil- und vollstationäre Versorgungsangebote. Ferner sind sie bei Fragen zur Finanzierung von Pflegeleistungen, zum Betreuungsgesetz, zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen behilflich. Des Weiteren unterstützen sie bei der Suche nach Heimplätzen und informieren über Angebote des Servicewohnens. Bei Bedarf führen die Mitarbeiter der Pflegeberatung und Altenhilfe auch Hausbesuche durch. Die Wohnberatung ist im Rathaus der Stadt Krefeld ansässig. Hier erfolgen Information und Beratung zu den Themen Wohnraumanpassung, Alltagshilfen und altersgerechtes, barrierefreies Wohnen. Mit dem im Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber den Weg für die bundesweite Einrichtung von Zentren für Beratung und Begleitung von pflegebedürftigen und von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen freigemacht. Mit der Errichtung von Pflegestützpunkten in Krefeld (als Kooperation der Kommune mit der AOK Rheinland/Hamburg und der pronova BKK) werden von den Mitarbeitern der Pflegeberatung und Altenhilfe der Stadt Krefeld regelmäßige Sprechstunden im kommunalen Pflegestützpunkt in der Fabrik Heeder (Virchowstr. 128) sowie in seinen Dependancen im Nachbarschaftsladen Fischeln (Erkelenzer Str. 81-83) und in der "Altenstube Hüls" (Konventstr. 17) angeboten. Zusätzliche Beratungsstunden werden darüber hinaus in den Räumen der AOK Rheinland/Hamburg (Friedrichstr. 27-31) und der pronova BKK (Rheinuferstr. 7-9) abgehalten. Neben diversen ambulanten Pflegediensten bieten u. a. auch folgende Stellen Beratungen für Senioren und deren Angehörige (Pflegeberatung, Beratung bei Demenzerkrankung und sonstige Beratung) an: • KS Krefelder Seniorenhilfe GmbH Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 38 • • • • • • • Krefelder Familienhilfe e. V. zahlreiche Seniorenheime einige Altenclubs Krankenhaussozialdienste Wohlfahrtsverbände Pflegekassen diverse private Anbieter Über die allgemeine Beratung hinaus bieten verschiedene Anbieter Informationen für spezielle Zielgruppen an, offerieren Vorträge (vor allem auch zu Gesundheits- und Rechtsfragen) und ermöglichen die Teilnahme an Kursen im Themenbereich der häuslichen Pflege. Exemplarisch seien hier genannt: • • • • • • • • verschiedene ambulante Pflegedienste (Hauskrankenpflegekurse) HELIOS-Klinikum (offenes Vortragsprogramm: Gesund in Krefeld – Wissen ist die beste Medizin, Pflegekurse für alle pflegenden Angehörigen, unabhängig von der Kassenzugehörigkeit) Malteser Krankenhaus - St. Josefshospital (offene Informationsabende zu verschiedenen medizinischen/Gesundheitsthemen) Klinik Königshof (offene Veranstaltungen auch zu medizinischen/ Gesundheitsthemen) Alexianer/Gerontopsychiatrisches Zentrum (Beratungsstelle für Alterserkrankungen) AOK (Schulungskurse "Leben mit Demenz", Pflegekurse) VdK Kreisverband Krefeld (Beratung in sozialrechtlichen Fragen für Mitglieder) VHS Krefeld Darüber hinaus ist der Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld Herausgeber der umfassenden Informationsbroschüren "grau und schlau" (Seniorenwegweiser), dem "Krefelder Demenzwegweiser" und "Barrierefrei" (Wegweiser für Menschen mit Behinderung). Diese Broschüren werden kostenlos an Krefelder Bürger herausgegeben. Bewertung des Angebots Die Versorgungslandschaft mit Beratungs- und Informationsangeboten sowie mit Kursen und Gesprächskreisen für pflegende Angehörige ist in Krefeld gut ausgebaut. Wichtig ist hier vor allem eine umfassende, neutrale und trägerunabhängige Beratung, welche die Fülle der Angebote transparent darstellt. An erster Stelle sind diesbezüglich daher die Pflegeberatung und Altenhilfe sowie die Wohnberatung der Stadt Krefeld zu nennen. Die Wohnberatung verzeichnet in den letzten Jahren eine kontinuierliche Zunahme der Fallzahlen, insbesondere solche, die mit baulichen Veränderungen verknüpft sind. Auch bei der Pflegeberatung und Altenhilfe steigt die Anzahl der Beratungen in den Sprechstunden und bei Hausbesuchen. Mit dem Aufbau des kommunalen Pflegestützpunktes und seiner Dependancen in den Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 39 Außenbezirken wurde neben einer bezirklichen, zugehenden Beratung vor allem auch ein bedarfsgerechtes Fallmanagement vor Ort realisiert. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Angebotspalette im Bereich Information und Beratung in Krefeld zwar durchaus vielfältig und gut ausgebaut ist, jedoch gerade in den äußeren Stadtteilen oftmals keine oder wenige Anlaufstellen vorhanden sind. Wohnortnähere und gut erreichbare Einrichtungen, die nach Möglichkeit in bereits vorhandene und akzeptierte Angebotsstrukturen für Senioren integriert werden, wären, auch wenn viele Beratungen im häuslichen Bereich stattfinden, daher wünschenswert. 5.2 Pflegeergänzende Dienste und vorpflegerische Angebote Pflegeergänzende Dienste und vorpflegerische Angebote werden vorrangig von den ambulanten Pflegediensten im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a SGB XI erbracht und durch die Leistungen nach § 45 b SGB XI finanziert. Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote), darüber hinaus Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden) sowie schließlich Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag). Diese Betreuungsangebote richten sich zum Teil auch speziell an die Angehörigen von demenziell veränderten Senioren. Neben den ergänzenden Angeboten der ambulanten Pflegedienste haben sich auch die Angebote anderer Anbieter am Markt etabliert, die zum Teil auch von den Pflegediensten vermittelt werden (z. B. Mahlzeitendienste, Fahrdienste, Hausnotrufsysteme, siehe dazu im Einzelnen weiter unten). In Krefeld sind folgende, nach § 45 b SGB XI anerkannte Angebote bekannt: • • • KSB Krefelder Seniorenbetreuung, Carsten Breuer, für Menschen mit Demenz und/oder Behinderung als Einzelbetreuung Café AUGENBLICK, ASB, als Betreuungsgruppe, Helferinnen- und Helferkreis Betreuungsdienst Krefeld (St. Augustinus Behindertenhilfe gGmbH), für Menschen mit Demenz und/oder Behinderung als anderes niederschwelliges Betreuungsangebot Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 40 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Lebensfluss, Brigitte Melcher, als anderes niedrigschwelliges Betreuungsangebot Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen ,Simone Jandeck, "Demenzflüsterer", für Menschen mit Demenz und/oder Behinderung als anderes niedrigschwelliges Betreuungsangebot Individueller Service für Senioren, Edith Krolzik, primär für Menschen mit Demenz als Einzelbetreuung Heike Sietan-Lemke, für Menschen mit Demenz und/oder Behinderung als Einzelbetreuung Dr. Ulrich-Lange-Stiftung gGmbH, für Menschen mit Demenz und/oder Behinderung als Einzelbetreuung Die Reisebegleiter - Pflege- und Reiseassistenzen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, für Menschen mit Demenz und/oder Behinderung als Einzelbetreuung Senioren-Assistenz-Krefeld, Renate Zimmermann, primär für Menschen mit Demenz als Einzelbetreuung TOP Service - Hauswirtschaftliche, familienentlastende und -unterstützende Angebote, als Helferinnen- und Helferkreis Marzena Gawron, primär für Menschen mit Demenz als Einzelbetreuung Ambulante Senioren- und Dementenbetreuung, Angelika Wolters, primär für Menschen mit Demenz als Einzelbetreuung Frau Elvira Zander, primär für Menschen mit Demenz als Einzelbetreuung Treff Aktiv, Alexianer Krefeld GmbH, Gemeinsam Zeit verbringen, primär für Menschen mit Demenz als Betreuungsgruppe, Helferinnen- und Helferkreis, Selbsthilfegruppe Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH, als Kleingruppe und zwar Café Vertellekes im Seniorenheim Bischofstraße und Hölsche Stuuv im Fischers-MeiserStift Rund um alle Sorgen, Sofia Rutkowski, primär für Menschen mit Behinderung als Einzelbetreuung Assistenz GbR, Beate Al-Sawair, primär für Menschen mit Demenz als Betreuungsgruppe, Einzelbetreuung, Familienentlastender und -unterstützender Dienst Häusliche Dementen- und Seniorenbetreuung, Janine Jochems, primär für Menschen mit Demenz als Einzelbetreuung "Café Konfetti/Demenzcafé", BELLINI-Seniorenresidenz, primär für Menschen mit Demenz als Betreuungsgruppe Ambulante Dementenbetreuung Barbara Buschen, primär für Menschen mit Demenz als Einzelbetreuung Betreuungsangebot für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im betreuten Wohnen, Kursana Residenz, als Helferinnen- und Helferkreis Betreuungsangebot Andreas Köhling, als Einzelbetreuung KS Krefelder Seniorenhilfe GmbH, als Helferinnen- und Helferkreis, Kleingruppe, Einzelbetreuung, Beratungsagentur Offene Hilfen - Familienunterstützender Dienst der Lebenshilfe, als familienentlastender und -unterstützender Dienst Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 41 • Abendcafé für demenzkranke Nachbarn & Bewohner des Gerhard-TersteegenHauses, als Betreuungsgruppe, Kleingruppe, Einzelbetreuung 5.3 Hauswirtschaftliche Dienste Liegt eine Einstufung nach dem SGB XI (Pflegegrad) vor, so ist eine Grundversorgung mit hauswirtschaftlichen Verrichtungen bereits mit der Leistung der Pflegekasse abgedeckt. Falls kein Pflegegrad vorliegt oder der Basisbetrag nicht ausreichend ist, müssen die Leistungen entweder selbst finanziert werden oder bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem SGB XII beantragt werden. Fast alle ambulanten Pflegedienste bieten hauswirtschaftliche Dienste an oder vermitteln diese zumindest. Zu diesen Dienstleistungen zählen beispielsweise die Wohnungs- und Wäschereinigung, der Lebensmitteleinkauf oder das Fensterputzen. Darüber hinaus zählen u. a. folgende Anbieter hauswirtschaftliche Dienste zu ihrem Angebotsspektrum: • • • • • "TIP TOP Hausmeister u. Reinigungsservice" (Jürgen Jeremies) "Meine Hausfee" (Julia Rütten) Seniorenbetreuung mit Herz Haus Helfer Krefeld die vier städtischen Seniorenheime im Rahmen des Gesamtversorgungsvertrages für Personen, die in einem genau definierten Bereich in der Nachbarschaft der Einrichtungen wohnen. 5.4 Mahlzeitendienste/Mittagstisch Folgende mobile Mahlzeitendienste sind bekannt, die frisch gekochte oder tiefgefrorene Menüs, die anhand von Speisekarten ausgewählt und vorbestellt werden können, anbieten: • • • • • • • Caritas, Fahrbarer Mittagstisch Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Krefeld, Menü Service Die Johanniter , Menüservice Krefelder Verein für Haus- und Krankenpflege e. V., Essen auf Rädern Landhausküche (apetito AG), Essen auf Rädern Malteser Menüdienst Pflege mit Herz Darüber hinaus bieten fast alle Alten- und Pflegeheime den in der Umgebung lebenden Senioren an, an deren offenem Mittagstisch teilzunehmen, natürlich gegen entsprechendes Entgelt. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 42 5.5 Hausnotrufsysteme Hausnotrufsysteme bieten die Möglichkeit, bei einem Notfall rund um die Uhr schnelle und kompetente Hilfe zu erhalten. Die Notrufe werden von der jeweiligen Zentrale an Bezugspersonen, Bereitschaftsdienste der Sozialstationen oder Rettungsdienste in Krefeld weitergeleitet. Je nach Modell sind unterschiedliche Angebotsvarianten möglich (z. B. mit Hinterlegung des Wohnungsschlüssels beim Anbieter, damit dieser im Bedarfsfall Zugang zur Wohnung erhalten und Hilfe leisten kann). Fast alle ambulanten Pflegedienste und auch die Krefelder Seniorenhilfe vermitteln die Systeme folgender Anbieter: • • • • • • • • • • Malteser in Krefeld DRK Kreisverband Krefeld e.V. Johanniter Hausnotruf RV Niederrhein ASB Region Düsseldorf e.V. Caritas Hausnotruf für die Region Krefeld Krefelder Verein für Haus- und Krankenpflege Firma Sonotel, Hamburg Firma Tellimed, Kalkar Firma Vitakt, Rheine Firma SOS privat Hausnotruf 24, Norderstedt Eine teilweise Finanzierung des Hausnotrufes durch die Pflegekasse ist möglich. 5.6 Fahrdienste Der von der Stadt Krefeld gemeinsam mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege eingerichtete Fahrdienst für Menschen mit Behinderung steht allen schwerbehinderten Menschen, die im Stadtgebiet Krefeld wohnen, d. h. mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen und privaten Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können oder am Zielort auf einen Selbstfahrer bzw. auf fremde Hilfe angewiesen sind, zur Verfügung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird vom Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld auf Antrag ein Berechtigungsausweis ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung des Berechtigungsausweises ist der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind). Die Benutzung des Fahrdienstes ist grundsätzlich auf das Stadtgebiet Krefeld beschränkt. Die Anzahl der maximal möglichen Fahrten wird je nutzungsberechtigter Person auf 100 Fahrten (zum Beispiel 50 Hin- und 50 Rückfahrten) im Kalenderjahr festgelegt. Mit der Durchführung der Fahrten sind folgende Fahrdienste beauftragt: Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 43 • • • • • Deutsches Rotes Kreuz Uli Küsters Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Wolfgang Winkler Klaus Harter Personen, bei denen die Notwendigkeit der ständigen Begleitung vorliegt (Merkzeichen B oder Bestätigung des Fachbereichs Gesundheit) haben den Anspruch auf kostenfreie Beförderung einer Begleitperson. Die Notwendigkeit der ständigen Begleitung ist gegeben, wenn der Antragssteller ohne fremde Hilfe seine Wohnung nicht verlassen kann und somit vom Leben in seinem unmittelbaren Wohnumfeld weitgehend ausgeschlossen ist und dem weder eine fremde Hilfe zur Verfügung steht noch zur Verfügung stehen kann, insbesondere durch Haushaltsangehörige oder Nachbarn. Die Inanspruchnahme des Fahrdienstes ist entgeltpflichtig; nähere Informationen finden sich auf folgender Internetseite der Stadt Krefeld: https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/fahrdienst-fuer-menschen-mitbehinderungen/ Für die Besucher der Tagespflegeeinrichtungen stellt jede Einrichtung einen Fahrdienst zur Verfügung oder vermittelt diesen. Weiterhin bieten das DRK, Die Johanniter und verschiedene Assistenzdienste Fahrdienste an. 5.7 Altenclubs und Begegnungsstätten Altenclubs und Begegnungsstätten sind wohnortnahe Einrichtungen, in denen täglich unterhalb der Woche oder auch nur monatlich Veranstaltungen, Gruppenangebote oder Feierlichkeiten für Senioren angeboten werden. Träger sind zumeist entweder Wohlfahrtsverbände oder Kirchengemeinden. Die Leitungskräfte dieser Treffpunkte werden bei ihrer Arbeit in der Regel von ehrenamtlichen Helfern unterstützt. Durch das regelmäßige Aufsuchen der Altenclubs und Begegnungsstätten pflegen Senioren ihre sozialen Kontakte und beugen so Vereinsamung und Isolation im Alter vor. Ein weiterer Nebeneffekt ist der sich so ergebende Informationsaustausch mit Menschen in einer vergleichbaren Lebenssituation, der zu einem Informationsgewinn in Bezug auf weitere hilfreiche Angebote (Beratung, Unterhaltung, Gesundheit, etc.) führen kann. Diese Umstände sind sicherlich oftmals auch hilfreich dafür, dass ein längerfristiger Verbleib in der eigenen Wohnung möglich ist. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 44 Bestandsaufnahme Im Stadtgebiet von Krefeld finden sich derzeit (Stand Ende 2016) 69 Altenclubs und Begegnungsstätten für Senioren. Hierbei befindet sich die größte Anzahl in kirchlicher Trägerschaft, einige stehen in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände, wenige schließlich in sonstiger Trägerschaft. Bezüglich der Öffnungstage und -zeiten, der Zielgruppen, der Anzahl der Nutzer und der Art der Angebote gibt es jedoch zum Teil große Unterschiede. Die folgende Übersicht zeigt, dass beinahe in jedem Stadtteil Krefelds ein Altenclub oder eine Begegnungsstätte für Senioren angesiedelt ist. Festzustellen ist aber auch, dass einzelne Träger eine Mehrzahl von Angeboten unter ihrem Dach vereinen. Seniorentreffs und Begegnungsstätten in Krefeld Stadtteil Name Bockum Männerkreis Bockum Bockum Bockum Bockum Bockum Benrad Benrad Cracau Cracau Cracau Cracau Cracau Dießem/Lehmheide Dießem/Lehmheide Dießem/Lehmheide Dießem/Lehmheide Dießem/Lehmheide Fischeln Träger Ev. Kirchengemeinde Krefeld Ost Christuskirche Club 70+ Ev. Kirchengemeinde Krefeld Ost Christuskirche Seniorentreff Ev. Kirchengemeinde Krefeld Ost Christuskirche Seniorennachmittag St. Gertru- Pfarrei St. Christophorus Krefeld dis Seniorenclub Kath. Gemeinde Pax Christi Treff Aktiv Alexianer Krefeld Seniorenkreis Ev. Kirchengemeinde Alt Krefeld Erlöserkirche Seniorentreff Kath. Gemeinde St. Michael Seniorenclub Jüdische Gemeinde Krefeld Haus 43 Sport für betagte Bürger e.V. Seniorenclub - Bürgertreff Krefelder Familienhilfe Treffen 55 plus Kath. Gemeinde St. Elisabeth Klöncafe Kath. Gemeinde St. Stephan Generationencafe Ev. Gemeindeverband Krefeld Haus der Familie Frauentreff Ev. Kirchengemeinde Krefeld Süd Lutherkirche Altenclub Ev. Kirchengemeinde Krefeld Süd Lutherkirche Geselligkeitskreis Kath. Gemeinde St. Antonius Treff Aktiv Alexianer Krefeld Seniorencafe Nachbarschaftsladen e.V. Fischeln Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 45 Fischeln Fischeln Fischeln Forstwald Forstwald Gartenstadt Gartenstadt Gartenstadt Gartenstadt Gellep-Stratum Hüls Hüls Hüls Hüls Inrath/Kliedbruch Inrath/Kliedbruch Inrath/Kliedbruch Inrath/Kliedbruch Inrath/Kliedbruch Inrath/Kliedbruch Inrath/Kliedbruch Inrath/Kliedbruch Kempener Feld/ Baackeshof Kempener Feld/ Baackeshof Linn Linn Linn Linn Oppum Oppum Netzwerk Fischeln Seniorentreff Arbeiter-Samariter-Bund Ev. Kirchengemeinde Krefeld Süd Markuskirche Frauenhilfe Ev. Kirchengemeinde Krefeld Süd Markuskirche Seniorentreff Ev. Kirchengemeinde Alt Krefeld Johanneskirche Club 55 - die Üfüfüs Ev. Kirchengemeinde Alt Krefeld Johanneskirche Seniorenrunde St. Pius X Pfarrei St. Nikolaus Krefeld Seniorentreff Herbstzeitlose Ev. Kirchengemeinde Lukaskirche Seniorentreff für sehbehinderte Ev. Kirchengemeinde Lukaskirche und blinde Menschen Seniorenrunde Elfrather Spätle- Ev. Kirchengemeinde Lukaskirche se Seniorentreff St. Andreas Pfarrei St. Nikolaus Krefeld Hölsche Stuuv Seniorenheim Fischers-MeyserStift Frauenhilfe Ev. Kirchengemeinde Hüls Kreuzkirche Ökumenische Begegnungsstät- Ev. Kirchengemeinde Hüls Kreuzte kirche Ökumenische Begegnungsstät- Kath. Pfarrgemeinde St. Cyriakus te Seniorentreff Ev. Pauluskirche Krefeld Seniorenkreis Ev. Pauluskirche Krefeld Ökumenischer Altenclub Ev. Pauluskirche Krefeld Herrenfrühstück Ev. Pauluskirche Krefeld Seniorenkreis St. Hubertus Pfarrei St. Christophorus Krefeld Seniorentreff Kath. Gemeinde St. Elisabeth von Thüringen Seniorenkaffee Kath. Gemeinde St. Anna Altenclub Senioren-Zentrum Krefeld gGmbH Seniorentreff Kath. Gemeinde St. Thomas Morus Klöncafe Seniorenheim Cornelius-de-GreiffStift Em Cavenn Caritas Seniorenkreis Linn Ev. Kirchengemeinde Uerdingen Johanneskirche Seniorentreff St. Margareta Pfarrei St. Nikolaus Lenn´sche Cafe Seniorenheim Linn Cafe Vertellekes Seniorenheim Bischhofstraße Altenklub Ev. Kirchengemeinde Oppum Kreuzkirche Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 46 Oppum Seniorenkreis Oppum Dienstagsrunde Oppum Treffen Ü 60 Oppum Seniorenclub Stadtmitte Stadtmitte Stadtmitte Drehscheibe Süd Seniorenkreis Cafe Plus Stadtmitte Stadtmitte Stadtmitte Stadtmitte Traar Uerdingen Uerdingen Uerdingen Uerdingen Uerdingen Uerdingen Uerdingen Verberg Frühstückstreff in St. Josef Klön Cafe für Frauen Seniorentreff Feierabend Seniorenkreis St. Josef Seniorenkreis Bergstraße Frauenkreis Bergstraße Frauenhilfe Bergstraße Altenstube St. Paul Seniorentreff St. Peter Seniorentreff St. Heinrich Die Brücke Kaffepause in Christus König Ev. Kirchengemeinde Oppum Auferstehungskirche Kath. Gemeinde Zu den Heiligen Schutzengeln Kath. Gemeinde Zu den Heiligen Schutzengeln Kath. Gemeinde St. Karl Borromäus Stadt Krefeld Freie evangelische Kirche Ev. Kirchengemeinde Alt Krefeld Alte Kirche Kath. Gemeinde St. Josef Kath. Gemeinde Liebfrauen Kath. Gemeinde Norbertus Krefelder Fauenverein Pfarrei St. Christophorus Krefeld Ev. Kirchengemeinde Uerdingen Ev. Kirchengemeinde Uerdingen Ev. Kirchengemeinde Uerdingen Pfarrei St. Nikolaus Pfarrei St. Nikolaus Pfarrei St. Nikolaus DRK Ortsverein Uerdingen Pfarrei St. Christophorus Krefeld Aufgrund der Erfüllung verschiedener Anforderungskriterien (z. B. bezüglich Erreichbarkeit, Barrierefreiheit, Angebot, Öffnungstagen etc.) werden derzeit vier Altenclubs zweimal jährlich mit Fördermitteln durch die Stadt Krefeld bezuschusst: • • • • Seniorenclub "Em Cavenn" (Linn) Altenclub "Bürgertreff" (Cracau) Altenclub "Feierabend" (Stadtmitte) Altenclub "Die Brücke" (Uerdingen) Ansonsten weist, wie bereits eingangs erwähnt, das Angebot hinsichtlich Qualität und Nachfrage große Unterschiede auf. Angeboten werden beispielsweise neben dem obligatorischen Austausch bei Kaffee und Kuchen ("Klöncafé") auch Sport (Gymnastik, Entspannung, Seniorentanz, Wandern, Walking, Radtouren), Spiele (Gesellschaftsspiele, Gedächtnisspiele, Bingo etc.), gemeinsame Feste, gemeinsames Kochen und Essen, PC Angebote (Kurse und Internetcafé), Vorträge, Ausflüge, Handarbeit, Singen und vieles andere. Eine so umfangreiche Angebotspalette wird jedoch von den wenigsten Altenclubs vorgehalten. Gerade die so zahlreich vertretenen Seniorenkreise der Kirchenge- Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 47 meinden bieten in der Regel vorrangig gemeinsame Gottesdienste/Messen und Geselligkeitsnachmittage mit Kaffee, Kuchen, Spielen und Vorträgen an. Die wenigsten Anbieter haben eine klar definierte Zielgruppe, die sich dann zumeist bereits aus dem Namen ergibt. Im Regelfall gibt es keine spezielle Zielgruppe, das Angebot richtet sich vielmehr allgemein an die im Umkreis des Angebotes Wohnenden. Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang das "Haus der Familie - Mehrgenerationenhaus Krefeld" am Lutherplatz 32. Die Bezeichnung "Mehrgenerationenhaus" weist hier allerdings nicht daraufhin, dass es sich um ein Wohnprojekt für verschiedene Generationen handelt. Mehrgenerationenhäuser sind vielmehr - laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Begegnungsorte, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen ein nachbarschaftliches Miteinander in der Kommune. Mehrgenerationenhäuser stehen allen Menschen offen, unabhängig von Alter oder Herkunft. Jede und jeder ist willkommen. Der generationenübergreifende Ansatz gibt den Häusern ihren Namen und ist Alleinstellungsmerkmal: Jüngere helfen Älteren und umgekehrt. Mehrgenerationenhäuser gibt es nahezu überall in Deutschland. Bundesweit nehmen rund 550 Häuser am Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus teil. Das Herz aller Mehrgenerationenhäuser schlägt im Offenen Treff. Hier kommen Menschen miteinander ins Gespräch und knüpfen erste Kontakte. Der Offene Treff ist Caféstube, Erzählsalon, Spielzimmer, Treffpunkt der Generationen und Wohnzimmer für alle. Hier können sich alle Interessierten mit ihren Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen und zugleich vom Wissen und Können der anderen profitieren. Viele Projekte sowie Angebote der Häuser werden im Offenen Treff geboren. Rund um den Offenen Treff unterhält jedes Mehrgenerationenhaus eine Vielzahl von Angeboten, die so vielfältig sind wie die Nutzerinnen und Nutzer selbst. Dazu gehören Betreuungs-, Lern- und Kreativangebote für Kinder und Jugendliche, Weiterbildungskurse für den (Wieder-)Einstieg in den Beruf, Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige, Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten und vieles mehr. Mehrgenerationenhäuser sind kompetente und verlässliche Partner für jedes Alter und in allen Lebenslagen. Ein wichtiges Element in den Mehrgenerationenhäusern ist die Arbeit freiwillig engagierter Menschen, die einen unverzichtbaren Beitrag leisten. Das Mehrgenerationenhaus Krefeld arbeitet mit allen im Bereich ansässigen Schulen, Kindergärten, städtischen Stellen, Beratungsstellen, etc. zusammen. Es leistet einen entscheidenden und nachhaltigen Beitrag zum alltäglichen Miteinander zwischen den Generationen und Bevölkerungsgruppen des Quartieres und fördert somit eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 48 Durch die Stadt Krefeld erfolgt eine kommunale Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses. Bewertung des Angebots Obwohl die Qualität der Angebote wie oben beschrieben sehr unterschiedlich ist, soll an dieser Stelle jedoch keine Kategorisierung nach Altenclubs erster und zweiter Klasse vorgenommen werden. Isolation und Vereinsamung bedrohen große Teile der zunehmend älter werdenden Gesellschaft. Physische und psychische Belastungen können dann oft nur schwer bewältigt werden. Gerade für alleinlebende Senioren, die keine Anbindung an familiäre Strukturen (mehr) haben, kann eine Begegnungsstätte oder ein Altenclub oft die einzige Anlaufstelle sein, um persönliche Kontakte zu pflegen, Hobbies auszuüben oder einfach nur um Ansprechpartner bei Problemen zu haben. Auch durch die Heranführung an ehrenamtliche Mitarbeit kann eine erfüllende Aufgabe und ein Gefühl des "Nochgebrauchtwerdens" vermittelt werden. Aufgrund dessen stellt jedes der 69 Angebote in Krefeld einen wichtigen Bestandteil der komplementären Versorgungsstruktur dar. Da derzeit keine aktuellen Daten über die zahlenmäßige Inanspruchnahme der Angebote vorliegen, sind Aussagen darüber, ob deren Anzahl als ausreichend angesehen werden kann, kaum zu machen. Im Hinblick auf die unausweichlich steigende Zahl älterer Menschen wird jedoch mittelbis langfristig sicher eine Ausweitung des Angebotes wünschenswert sein, verbunden mit dem Anspruch, es möglichst jedem älteren Menschen zu ermöglichen, ein entsprechendes Angebot in relativer Wohnortnähe finden zu können. 5.8 Sonstige Freizeitangebote In diesem Abschnitt werden fast ausschließlich Angebote der Krefelder Sportvereine aufgeführt, die speziell Sport für Senioren anbieten. Auch dieser Bereich sollte unbedingt zur komplementären Versorgungsstruktur hinzugezählt werden, da gerade die regelmäßig stattfindenden Sportangebote sich in vielerlei Hinsicht positiv auf das Leben von Senioren auswirken können. Zum einen ist hier der gesundheitliche und damit präventive Aspekt zu nennen, zum anderen kann der wöchentliche Besuch der Sportgruppe zu mehr Struktur im Alltag sowie Geselligkeit unter Gleichgesinnten führen. Vereinsamungstendenzen, gerade bei alleinlebenden Senioren, kann so unter Umständen vorgebeugt werden. Die hier aufgeführten Vereine sind sicher nicht die einzigen, die Sportangebote speziell auch für Senioren anbieten, aber die, bei denen zunächst einmal von einem breiten und regelmäßigen Angebot für diesen Personenkreis ausgegangen werden kann und bei denen eine allgemeine sportliche Betätigung (das heißt, ohne eine spezielle Sportart bereits beherrschen oder erlernen zu müssen) möglich ist. • Sport für betagte Bürger Krefeld e.V. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 49 • • • • • • • • • • • S. C. Bayer 05 Uerdingen e. V. Crefelder Sportverein Marathon 1910 e. V. Mädel-Turn-Verein Krefeld 1956 e. V. Fischelner Turnverein 1905 e. V. Verberger Turnverein 1914 e. V. TV Burgfried Linn 1899 e. V. TV Traar 1910 e. V. TV Jahn Bockum 01 e. V. Turnklub Krefeld 1925 e. V. DJK Germania Oppum 1922 e. V. Inrather Turnverein 1899 e. V. Krefeld Erkennbar wird aus dieser Aufstellung auch, dass sich entsprechende Angebote über das gesamte Stadtgebiet verteilen. Darüber hinaus stehen selbstverständlich alle in Krefeld ansässigen 217 Sportvereine (Quelle: Stadtsportbund Krefeld, Juli 2017) Personen jeden Alters offen. Bei der Suche nach einer geeigneten sportlichen Betätigung sind gerne die Vereine oder auch der Stadtsportbund Krefeld behilflich. Auch die VHS Krefeld/Neukirchen-Vluyn präsentiert inzwischen ein umfangreiches Angebot speziell für ältere Menschen (50+). So werden im 2. Halbjahr 2017 ca. 80 Kurse angeboten, die speziell auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind, wie z. B. in den Bereichen Sport/Gymnastik, künstlerisches Gestalten, Gedächtnis- und Konzentrationstraining, Computerwissen, Gesundheitsfragen oder Spiele. Schließlich darf nicht vergessen werden, dass in Krefeld eine Vielzahl sonstiger Vereine beheimatet ist, so dass jeder ältere Mensch ein seinen Interessen entsprechendes Angebot für seine Freizeit finden kann. 5.9 Wohnen im Alter Zwischen der eigenen Wohnung mit eigenständiger Haushaltsführung auf der einen und einem stationären Pflegeheimplatz auf der anderen Seite hat sich auf dem Pflegemarkt eine Vielzahl an unterschiedlichen Wohnformen für Senioren etabliert (z. B. seniorengerechte/barrierefreie Wohnungen, Betreutes Wohnen/Service Wohnen, Wohnen in Mehrgenerationen-Wohnprojekten oder Senioren-Wohngemeinschaften). Eine abschließende und vollständige Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an diesen Wohnformen im Krefelder Stadtgebiet erweist sich jedoch als unmöglich. Da die einst mit öffentlichen Mitteln geförderten Altenwohnungen überwiegend nicht mehr der Zweckbindung für diesen Personenkreis unterliegen, werden sie in keiner Statistik mehr geführt, obwohl sie weiterhin den Anforderungen entsprechen. Da mit Hilfe der städtischen Wohnraumvermittlung so nur ein beschränkter Überblick über vorhandene barrierefreie bzw. barrierearme und seniorengerechte Wohnungen erzielt werden Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 50 kann, kann die Bestandserhebung für diesen Bereich nicht vollständig ausfallen. Auch über geplante Projekte privater Investoren ist bislang zum Teil wenig bekannt. In der folgenden Bestandsaufnahme sollen die unterschiedlichen Wohnformen kurz skizziert werden und das vorhandene Angebot in Krefeld so vollständig wie möglich vorgestellt werden. Es bleibt an dieser Stelle aber anzumerken, dass sich diese Wohnformen je nach Art der Ausgestaltung zum Teil sehr ähneln und Übergänge hier nahezu fließend erscheinen mögen. Klare Abgrenzungen sind daher nur bedingt möglich. Gemessen an dem Grad der jeweiligen Unterstützung durch Dritte lässt sich festhalten, dass dieser beim Service-Wohnen am höchsten ist. Bei den sonstigen Angeboten des gemeinschaftlichen Wohnens können im individuellen Bedarfsfall zwar auch Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden, ein Paket von Leistungen, geregelt per Betreuungsvertrag, wird hierbei jedoch nicht grundsätzlich vereinbart. Bestandsaufnahme Service-Wohnen (früher: Betreutes Wohnen) Obwohl Alter nicht zwangsläufig mit Pflegebedürftigkeit einhergeht, wünschen sich viele Senioren, gerade in Zeiten zurückgehender familiärer Strukturen, ein gewisses Maß an Versorgungssicherheit. Diesem Wunsch trägt eine Vielzahl an Projekten des sogenannten Service-Wohnens Rechnung. Abhängig von der jeweiligen Konzeption und der angesprochenen Zielgruppe werden diese Wohnanlagen ergänzt um die unterschiedlichsten Zusatzleistungen, wie zum Beispiel pflegerische/vorpflegerische Angebote, Hausmeisterdienste oder soziale Betreuung. Die Selbstständigkeit der Bewohner bleibt somit weitestgehend erhalten; benötigte Hilfen können bedarfsgerecht angefordert werden. Einrichtungen des Service-Wohnens sind somit in der Lage, einen Teil der in früheren Jahren klassischerweise in Seniorenheimen versorgten älteren Menschen aufzufangen. Der Begriff "Service-Wohnen" ist mittlerweile gesetzlich definiert. Nach § 31 WTG sind Angebote des Servicewohnens Angebote, in denen die Überlassung einer Wohnung rechtlich verpflichtend mit der Zahlung eines Entgelts für allgemeine Unterstützungsleistungen wie Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung, die Vermittlung von Betreuungsleistungen oder Notrufdienste (Grundleistungen) verbunden ist, die über die Grundleistungen hinausgehenden Leistungen von den Nutzerinnen und Nutzern hinsichtlich des Umfangs und der Person der Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters aber frei wählbar sind. In Krefeld gibt es derzeit (Stand Dezember 2016) sieben Angebote im Bereich ServiceWohnen, die zusammen 500 Wohneinheiten vorhalten und der vorgenannten Definition entsprechen. Vier Einrichtungen dieser Wohnform sind einer Altenpflegeeinrichtung direkt angegliedert ("Kursana Residenz", "Seniorenresidenz Hanseanum", "SESAM GmbH" und "Lazarus Haus"), eine ("Seiden Carre") liegt in Nachbarschaft zur Altenpflegeeinrichtung "Gerhard-Tersteegen-Haus". Alle Anbieter unterscheiden sich erheblich Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 51 hinsichtlich der Anzahl der verfügbaren Wohnungen, deren Größe, Höhe der Miete und dem Angebot an Basis- und Zusatzleistungen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Angebote, die nicht der Definition des § 31 WTG entsprechen, aber dennoch Zusatzleistungen anbieten. Hierüber besteht kein entsprechender Überblick, so dass sie im Folgenden auch nicht aufgeführt werden. Name Kursana Träger Kursana Residenz Krefeld Wohnungen 100 Stadtteil Stadtmitte Seniorenresidenz Han- Caritasverband für die Region seanum Krefeld e.V. SESAM im SZK gGmbH SZK SENIOREN-ZENTRUM KREFELD gGmbH LAZARUS Haus Krefeld LAZARUS Hilfswerk in Deutschland e.V. 135 Stadtmitte 65 Inrath/ Kliedbruch Hüls SeidenCarré 86 SeidenCarré Servicewohnen Vom- DRK-Schwesternschaft Krefeld Bruck-Platz e.V. Ausschließlich EigentumswohSeniorenresidenz nungen Porthof 45 24 45 Dießem/ Lehmheide Dießem/ Lehmheide Hüls Barrierefreie Wohnungen Nach Angaben des Fachbereichs 50, Soziales, Senioren und Wohnen -Wohnraumvermittlung- gibt es derzeit (Ende 2016) in Krefeld insgesamt 999 barrierefreie Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Stadtteil Stadtmitte Fischeln Benrad-Nord Inrath/Kliedbruch Uerdingen Kempener Feld/Baackeshof Cracau Oppum Dießem/Lehmheide Bockum Hüls Linn Insgesamt Barrierefreie Wohnungen 202 50 228 7 173 39 49 94 29 87 21 20 999 Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 52 Hinzu kommen 432 Wohnungen die in früheren Jahren als Altenwohnungen/altersgerechte Wohnungen gefördert wurden. Diese Wohnungen erfüllen zum überwiegenden Teil nicht den Status "barrierefrei". Der Baustandart der Barrierefreiheit wurde in öffentlich geförderten Wohnungen erst 1998 zwingend vorgeschrieben und galt dann insgesamt für alle öffentlich geförderten Wohnungen. Die verbindliche Einführung der Barrierefreiheit kommt demnach allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugute. Die einst speziell für Senioren gestalteten Altenwohnungen wurden durch barrierefreie Wohnungen für alle Altersgruppen abgelöst. Da jedoch keine Meldepflicht für freifinanzierte, barrierefreie Wohnungen besteht, ist hier davon auszugehen, dass die Anzahl barrierefreier Wohnungen höher ist. Inzwischen sind für viele öffentlich geförderte Wohnungen, also auch Altenwohnungen und barrierefreie Wohnungen, die Fördermittel abgelöst worden. Damit gelten diese Wohnungen nicht mehr als öffentlich gefördert, so dass eine abschließende Übersicht über das Angebot in diesem Bereich fehlt. Des Weiteren gibt es 62 Wohnungen, die rollstuhlgerecht sind. Allerdings sind darin 23 Wohnungen enthalten, deren Zweckbestimmung am 30.11.2016 endete. Zur Deckung des steigenden Bedarfs an barrierefreiem Wohnraum muss allerdings nicht nur auf entsprechende Neubauten gesetzt werden. Eine große Bedeutung kommt hier der Schaffung barrierefreier Wohnangebote im Bestand durch Modernisierung und Umbau zu. Seit Beginn des Jahres 2006 besteht hierfür das Förderangebot "BestandsInvest" des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses soll durch die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen dazu beitragen, differenzierte Wohnangebote im Bestand insbesondere für ältere und pflegebedürftige Menschen zu schaffen, damit diese langfristig in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben können. Mit Hilfe des Förderprogrammes können Barrieren in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen reduziert werden. Beispiele hierfür sind etwa die barrierefreie Umgestaltung des Bades oder der Küche, der Einbau neuer, verbreiteter Türen oder der erstmalige Einbau eines Aufzuges. Mehrgenerationen-Wohnen/Integrierte Wohnprojekte Eine besondere Ausgestaltung des gemeinschaftlichen Wohnens ist das Zusammenleben von Menschen verschiedener Lebensphasen in generationenübergreifenden Wohnprojekten. In solchen Mehrgenerationenwohnhäusern hat jede Partei ihre eigene Wohnung. Darüber hinaus gibt es Gemeinschaftsräume für Aktivitäten und Austausch. Leitgedanke ist hier insbesondere das gegenseitige Voneinander-Profitieren durch Wissens- und Erfahrungsaustausch. Denkbar sind ebenfalls gegenseitige Hilfestellungen bei der Kinderbetreuung oder bei Einkäufen. Diese Wohnform zählt zu den selbst organisierten Wohnformen und erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Engagement und Solidarität. Meist werden für diesen Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 53 speziellen Zweck Häuser neu erbaut, möglich sind aber auch Umbauten in großzügigen Bestandsbauten. Träger von Mehrgenerationenhäusern können unter anderem Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Kirchen oder sonstige Initiativen sein. In Zeiten fortschreitender Singularisierung und Vereinsamungstendenz im Alter kann solch ein Wohnprojekt mit seiner familienersetzenden Struktur dazu beitragen, Negativfolgen abzumildern. In Krefeld sind derzeit (Juli 2017) lt. Kontaktstelle "Neue Wohnformen" folgende Projekte bekannt: 2011 wurde das Mehrgenerationen-Wohnprojekt des Zukunftsforums Krefeld, Lokale Agenda 21 e. V., fertiggestellt. Das Projekt "Jung und Alt leben gemeinsam unter einem Dach im Einklang mit der Natur" ist ein Nachhaltigkeitsprojekt des Zukunftsforums Krefeld. Die Wohnstätte Krefeld hat sich an den Baukosten beteiligt. Ein 1923 erbautes Haus auf der Gladbacher Str. 239 mit insgesamt acht Wohneinheiten wurde modernisiert und energetisch saniert. Die Wohnungen sind allerdings nicht barrierefrei. Das Senioren-Wohnprojekt des Vereins "Gemeinschaftliches Wohnen am Friedrichsplatz 1" ist ein Gemeinschaftsprojekt dieses Vereins mit der Wohnstätte Krefeld. Für den Verein hat die Wohnstätte Krefeld frei finanziert ein modernes Flachdachhaus mit insgesamt 22 barrierearmen Wohnungen und einem Gemeinschaftsraum, der von den Mietern getragen und finanziert wird, gebaut. Hierbei handelt es sich um ein Senioren-Wohnprojekt ab 50 +, das 2015 bezugsfertig wurde. In der "Nachbarschaft Samtweberei", einer Initiative der Montag Stiftung Urbane Räume gAG in Kooperation mit der Stadt Krefeld, entstanden (Fertigstellung Anfang 2017) im Rahmen des Mehrgenerationen-Wohnprojektes "Wohnen in der Nachbarschaft Samtweberei" in der ehemaligen Samt- und Seidenweberfabrik an der Ecke Lewerentzstraße/Tannenstraße 37 Mietwohnungen unterschiedlicher Größe und für verschiedene Haushalts- und Wohnformen, zum Teil öffentlich gefördert und preisgebunden. Mehrgenerationenwohnen wird durch weitgehend barrierearme Gestaltung ermöglicht. In der Gründungsphase befindet sich das Mehrgenerationen-Wohnprojekt der Wohnungsgenossenschaft Niepkuhler Krähennest. Diese Genossenschaft ist aus dem Verein "Nachhaltiges Wohnen in Krefeld" hervorgegangen. Dieser möchte in Krefeld gemeinschaftliche Lebensformen gründen, die nachhaltig in ökologischen wie sozialen Aspekten sind. Am Krefelder Stadtrand soll eine Wohnanlage mit ca. 25 barrierefreien Wohnungen errichtet werden. Schließlich ist noch das Senioren-Wohnprojekt "Facettenreich Wohnen mit 50+ in Krefeld-Fischeln" zu erwähnen. Aus einer Quartiersaktivität des Arbeiter-Samariter-Bundes hat sich eine eigenständige Gruppe gefunden, die ein Projekt zum gemeinschaftlichen Wohnen in Fischeln entwi- Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 54 ckeln möchte. Geplant ist ein Haus mit 15 bis 25 abgeschlossenen barrierefreien Wohneinheiten in unterschiedlicher Größe für Alleinstehende und Paare ab 50 Jahren. Bewertung des Angebotes Im Hinblick auf die erwähnten Schwierigkeiten, den Bestand vor allem barrierefreier Wohnungen genau zu ermitteln, kann auch eine zielgenaue Bewertung des Bedarfs bzw. der Bedarfsdeckung nicht belastbar erfolgen. Unstrittig dürfte aber unter Berücksichtigung des fortschreitenden demografischen Wandels sein, dass ein dauerhafter und nachhaltig steigender Bedarf an entsprechendem Wohnraum besteht. Auch im Bereich neuerer Wohnformen gibt es verschiedene erste Ansätze. Da es bei solchen Projekten auf einen nachhaltigen gestalterischen Willen bei den Initiatoren sowie eine Mehrzahl von Personen, die sich zur Verwirklichung des Zieles zusammenfinden, ankommt, lassen sich diese nicht ohne weiteres realisieren. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 55 6. Gesundheitswesen Laut § 7 Absatz 1 APG NRW hat die örtliche Planung auch das Gesundheitswesen mit einzubeziehen. Das Gesundheitswesen umfasst alle Personen, Organisationen, Einrichtungen, Regelungen und Prozesse, deren Aufgabe die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie deren Sicherung durch Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen ist. Im Rahmen dieser Planung wird nicht auf die Einrichtungen des Gesundheitswesens in Krefeld eingegangen, also insbesondere die konkrete Ausstattung mit Krankenhäusern, Ärzten, Apotheken, Therapeuten etc. Deren Vorhandensein in Krefeld, insbesondere auch deren räumliche Verteilung im Stadtgebiet und damit ihre Erreichbarkeit, sind fraglos wichtige Aspekte für den Personenkreis, um den es bei dieser Planung geht. Im Hinblick auf die erhebliche Komplexität dieses Themenfeldes soll hierauf ggf. in einer späteren örtlichen Planung eingegangen werden. An dieser Stelle erwähnenswert ist jedenfalls auch die Krefelder Gesundheitskonferenz. Die Gesundheitskonferenz wurde nach § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen einberufen, greift allgemeine gesundheitspolitische Themen auf und setzt nach Bedarf themenspezifische Arbeitsgruppen ein. Im Auftrag der Gesundheitskonferenz entwickeln diese Arbeitsgruppen, an denen verantwortliche Entscheidungsträger, Fachkräfte und Experten beteiligt werden, Projekte, Programme bzw. Handlungsempfehlungen zur Darstellung bzw. Verbesserung der jeweiligen Problemstellung. So wurden im Zusammenhang mit der Problematik häuslicher Gewalt an pflegebedürftigen Personen im Rahmen der Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt und Gesundheit" Ziele und Ergebnisse formuliert. Des Weiteren gibt es in Krefeld die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG). Die PSAG hat 2003 von der kommunalen Gesundheitskonferenz den grundsätzlichen Auftrag erhalten, weiterhin bezüglich des Teilbereichs der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung Themen zu beraten und entsprechende Konzepte zu entwickeln. Die PSAG nahm bereits im Jahr 1976, zunächst noch unter der Bezeichnung Sozialpsychiatrische Arbeitsgemeinschaft, ihre Tätigkeit auf. Sie fördert gemäß ihrer Geschäftsordnung die Kooperation und Koordination und den Erfahrungsaustausch zwischen allen an der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung beteiligten Diensten. Sie fördert die Sicherstellung und Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung und wendet sich mit entsprechenden Anregungen an die zuständigen Stellen. Entsprechend der Zweckbestimmung der PSAG können Mitarbeiter der öffentlichen und nicht öffentlichen Einrichtungen, die mit der psychiatrischen und psychosozialen Betreuung und Versorgung von psychisch kranken und behinderten Menschen Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 56 betraut sind, niedergelassene Fachärzte sowie ehrenamtlich tätige Mitglieder von Selbsthilfe- und Angehörigengruppen an den Untergruppen teilnehmen. Eine der Untergruppen ist die UG Gerontopsychiatrie. Themenkreise sind, wie aus dem Namen ersichtlich, Gesundheitsfragen, die ältere Menschen betreffen. Exemplarisch seien hier genannt Informationsveranstaltungen zu aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, Veranstaltungen zum Thema Demenz, oder auch die Quartiersthematik bezüglich der Versorgung und den Angeboten der Zielgruppe. Schließlich soll noch auf das "Gesunde Städte-Netzwerk" hingewiesen werden. Das Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik wurde 1989 ins Leben gerufen; es versteht sich als Teil des seit 1986 existierenden "Gesunde Städte-Netzwerkes" der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bzw. deren Europäischen Regionalbüros zur kommunalen Gesundheitsförderung. Das Gesunde Städte-Netzwerk Deutschlands ist ein freiwilliger Zusammenschluss der beteiligten Städte, Kreise, Gemeinden und Regionen. Die Stadt Krefeld ist dort seit 1993 Mitglied. Anlass für die Gründung der weltweiten Gesunde Städte-Initiative der Weltgesundheitsorganisation war die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung von 1986. Diese ist ein gesundheitspolitisches Dokument, das als Ergebnis der ersten weltweiten Konferenz der Weltgesundheitsorganisation zur Gesundheitsförderung erstellt wurde. Die Handlungsfelder dieser Charta sind: • • • • • Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik Schaffen von gesundheitsfördernden Lebenswelten gesundheitsbezogene Gemeinschaftsaktionen Entwicklung persönlicher Kompetenzen auf den Bedürfnissen der Menschen basierende Neuorientierung der Gesundheitsdienste. Das Gesunde Städte-Netzwerk dient vor allem als Aktions-, Lern- und Diskussionsinstrument, mit dem die Arbeit vor Ort im Sinne der Gesunde Städte-Konzeption unterstützt werden soll. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 57 7. Quartiersentwicklung Eine weitere Vorgabe des § 7 Absatz 1 APG NRW ist die Einbeziehung übergreifender Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens. Generell kann gesagt werden, dass sich jeder Mensch in seiner Wohnung wohlfühlen möchte. Das gilt in einem besonderen Maße für ältere Menschen und sicher erst recht, wenn sie in ihrer Mobilität eingeschränkt und somit gezwungen sind, sich in ihrer Wohnung aufzuhalten. Ähnlich verhält es sich mit der unmittelbaren Nachbarschaft, dem Stadtteil oder der Stadt, in der sie leben. Dazu, was als Quartier verstanden wird, gibt es verschiedene Definitionen, die sich aber nicht grundsätzlich unterscheiden und sich deshalb wie folgt subsumieren lassen: Als Quartier bezeichnet man den Stadtteil, den Stadtbezirk, das Wohnviertel oder die Gemeinde, in dem/der die Menschen ihre sozialen Kontakte pflegen und ihr tägliches Leben gestalten. Erst dann werden sich die dort wohnenden Menschen mit ihrem Quartier identifizieren und sich ihm zugehörig fühlen; das gilt nicht nur für Senioren, sondern auch für alle anderen Personengruppen. Der demografische sowie der gesellschaftliche Wandel und dazu unterschiedliche Lebensstile und -situationen führen heute zu unterschiedlichen Anforderungen und Vorlieben hinsichtlich der jeweiligen Lebens- bzw. Wohnform. Das gilt nicht nur für jüngere Menschen sondern auch die Älteren wünschen sich ein selbstbestimmtes Leben und das möglichst in ihrem gewohnten, selbst gewählten Umfeld. Insbesondere ältere Menschen haben mit zunehmendem Alter Unterstützungsbedarf oder sie werden pflegebedürftig. Welche Bedürfnisse für ein selbstständiges Leben im Alter vorhanden sind hat das TNS Emnid Institut nach einer Umfrage im Jahr 2011 dargestellt. Danach wurden folgende fünf Kategorien (in dieser Reihenfolge) am häufigsten genannt: • • • • • gute Erreichbarkeit von Geschäften, Ärzten, ÖPNV Möglichkeit, Hilfe und Pflege zu Hause zu bekommen besserer Zugang zur Wohnung, z. B. weniger Treppen, Aufzug Möglichkeit zum Einbau altersgerechter Technik wie Notruf und technische Kommunikation mit Ärzten und Pflegern bauliche Voraussetzungen innerhalb der Wohnung, z. B. ohne Treppen, bodengleiche Dusche, erhöhtes WC Diese Umfrage macht deutlich, welche Bedarfe bestehen und wie wichtig sie sind, damit älteren Menschen der Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld – ihrem Quartier – möglich ist. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 58 Natürlich ist jedes Quartier unterschiedlich ausgeprägt, hat unterschiedliche Stärken und Schwächen. Es ist vielfältig, so vielfältig wie die Menschen die dort leben. Damit älteren Menschen möglichst lange ein selbstständiges Leben in ihrer Wohnung, in ihrem Quartier möglich wird, ist eine Quartiersentwicklung notwendig, die von der Kommune unterstützt wird. In welcher Art und Weise die Unterstützung durch die Kommune erfolgt, ist abhängig von der bereits vorhandenen Infrastruktur und den finanziellen Mitteln, die dazu zur Verfügung gestellt werden. Die Ziele, die eine altengerechten Quartiersentwicklung verfolgen soll, werden auf den Internetseiten des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen treffend beschrieben: • • • • Selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung auch bei Unterstützungsoder Pflegebedürftigkeit möglich machen. In den Quartieren lebendige Beziehungen zwischen den Generationen entstehen lassen oder bewahren. Soziale Folgekosten durch wohnortnahe Prävention und Stärkung der haushaltsnahen Versorgung vermeiden. Gesellschaftlichen Dialog über das Zusammenleben in einer solidarischen Gesellschaft unter den Bedingungen des demografischen Wandels fördern. Das Deutsche Zentrum für Altersfragen hat in einer Publikation die Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland betrachtet und hierzu einige Kernaussagen getroffen. • • • • • • • • Die Lebenserwartung steigt. Frauen und Männer erreichen ein immer höheres Lebensalter. Der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung wächst weiter. Die meisten älteren Menschen leben in einem Privathaushalt. Die Mehrzahl der über 65-Jährigen wohnt mit dem Ehepartner zusammen. Mit steigendem Alter nimmt aber auch die Zahl der Alleinlebenden und der in Alten- oder Pflegeheimen Versorgten zu. Die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer ist deutlich gestiegen. Ältere Frauen verfügen über ein unterdurchschnittliches Einkommen. Altersarmut betrifft ein knappes Fünftel der Frauen. Ältere Menschen sind mit ihrem Leben ebenso zufrieden wie jüngere. Nur eine kleine Minderheit der älteren Menschen ist pflegebedürftig. Aber die Zahl der Pflegebedürftigen wird weiter steigen. Freiwilliges Engagement ist auch bei Älteren verbreitet. Sie engagieren sich häufiger im sozialen Bereich als Jüngere. Diese Aussagen können auch auf Krefeld übertragen werden. Die oben gemachten Kernaussagen bedeuten aber auch, dass bei einer Quartiersentwicklung verschiedene Faktoren beachtet werden sollten. Eine Aussage sei hier besonders hervorgehoben: "Der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung wächst weiter." Es ist die demografische Entwicklung, die mit ihrer nachÖrtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 59 haltigen Veränderung im Bevölkerungsaufbau die Stadt Krefeld vor tiefgreifende Herausforderungen stellen wird. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen. Durch die verbindliche Bedarfsplanung (siehe 1.4) hat die Stadt Krefeld ein Steuerungsinstrument erhalten, dieser Steigerung gerecht zu werden um einerseits keine Überkapazitäten entstehen zu lassen und andererseits bei steigendem Bedarf entsprechende Pflegeplätze auszuschreiben. Derzeit ist die Gesamtversorgungslage im Pflegebereich gut. Die prognostizierte Steigerung der Zahl der Pflegebedürftigen und die damit einhergehende steigenden Zahl der notwendigen stationären Pflegeplätze werden aber die Sozialausgaben der Kommune in diesem Segment ansteigen lassen. Nicht nur wegen des Wunsches der älteren Menschen, möglichst lange in ihrer Wohnung bleiben zu können, sondern auch unter Kostengesichtspunkten sollte daher zur Stärkung der ambulanten Versorgung die Quartiersentwicklung in Krefeld vorangetrieben werden. In Krefeld ist eine flächendeckende altengerechte Quartiersentwicklung noch nicht vorhanden. Derzeit können drei Projekte hinsichtlich einer Quartiersentwicklung in Krefeld benannt werden. Das sind die Quartiersprojekte "Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW Stadt Krefeld - Quartier südliche Innenstadt incl. Kronprinzenviertel", "Leben mit Demenz in Fischeln" sowie das "Forum Westquartiere". Auf diese Projekte wird im Folgenden näher eingegangen: Quartiersprojekt "Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW - Stadt Krefeld - Quartier südliche Innenstadt incl. Kronprinzenviertel" Im Jahr 2015 hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW im Rahmen des Landesförderplanes den Kreisen und kreisfreien Städten ein Förderangebot zur Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW unterbreitet. Die Stadt Krefeld/ Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, insbesondere dem Caritasverband für die Region Krefeld e.V., dem Paritätischen – Kreisgruppe Krefeld – und dem Diakonischen Werk Krefeld & Viersen des Evangelischen Kirchenkreises KrefeldViersen, dieses Angebot für Krefeld aufgegriffen. Eine Förderung im Rahmen des Modellprojektes "Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW - Stadt Krefeld - Quartier südliche Innenstadt incl. Kronprinzenviertel" wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf bewilligt. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.10.2015 bis 28.02.2018 (eine Verlängerung wurde zwischenzeitlich beantragt). Die wesentlichen Elemente sind im Konzept zum Projekt beschrieben: • • Im Quartier Möglichkeiten zur individuellen Lebensgestaltung und zum eigenen Engagement schaffen, Verknüpfung und Beratung, Wohnraumanpassung, niedrigschwellige Angebote und professionelle Unterstützungsleistungen, Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 60 • • • • Unterstützung für pflegende Angehörige durch niedrigschwellige und ortsnahe Versorgungsangebote, Umfassende Quartiersgestaltung, aufeinander abgestimmte Versorgungsstrukturen, multifunktionale und generationenübergreifende Infrastrukturnutzung, Verknüpfung von professionell erbrachten Leistungen und ehrenamtlichem Engagement, Partizipation und Teilhabe: ältere Menschen bringen ihre vielfältigen Kenntnisse und ihr Erfahrungswissen ein. Für die Durchführung des Projekts hat die Stadt Krefeld mit den o. g. Beteiligten eine entsprechende Kooperationsvereinbarung geschlossen. Für die Umsetzung und Begleitung des Projekts wurde eine Steuerungsgruppe eingesetzt. Sie besteht aus Vertretern der oben genannten Träger, dem Projektmitarbeiter und einem Vertreter der Stadt Krefeld. Die Steuerungsgruppe vereinbart Leitlinien, die einzelnen Mitglieder bringen ihre Fachlichkeit ein, sie trifft Entscheidungen zur Zielerreichung im Projekt und begleitet die Mitarbeit des Projektmitarbeiters. Die Inhalte des Projekts werden fortlaufend evaluiert. Die Finanzierung des Projekts steht auf drei Säulen. Neben der Zuschussgewährung des Landes NRW bringen die Wohlfahrtsverbände Eigenmittel ein. Die Stadt Krefeld beteiligt sich mit Stiftungsmitteln an den Kosten. Derzeit laufen Überlegungen, ein weiteres, dementsprechendes Projekt zu realisieren. Quartiersprojekt "Leben mit Demenz in Krefeld-Fischeln" Ein weiteres Projekt in Krefeld ist das Projekt "Leben mit Demenz in Fischeln". Im Gegensatz zum zuvor beschriebenen Quartiersprojekt wird das Projekt nicht mit klassischen öffentlichen Mitteln gefördert, sondern aus dem Fonds der Deutschen Fernsehlotterie. Initiiert wurde das Projekt vom Arbeiter-Samariter-Bund, der mit seinen Hilfsangeboten in Fischeln schon über Jahrzehnte tätig ist. Für Senioren werden über ein sogenanntes "Netzwerk Fischeln" Angebote zur Freizeitbeschäftigung und zum bürgerlichen Engagement gestaltet. In diesem Netzwerk ist mit der Zeit das Thema Demenz immer wichtiger geworden. Aus der Erkenntnis, dass es Lücken in der Versorgung von Demenzkranken gibt und andererseits bürgerliches Engagement vorhanden war, entstand die Idee für die Entwicklung des Quartierprojekts "Leben mit Demenz in Fischeln". Ziel dieses Projekts ist, dass Menschen mit Demenz durch unterstützende Maßnahmen für die Betroffenen und ihre Angehörigen möglichst lange in ihrer Wohnung verbleiben können. Im Konzept zu diesem Projekt ist die Definition des Quartiers beschrieben. Danach bezieht sich das Projekt auf die statistischen Bezirke Fischeln-Ost und Fischeln-West. In der Ist-Analyse des Quartiers wurden statistische Daten ausgewertet, Menschen mit Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 61 Demenz und deren Familien interviewt und als dritte Gruppe Schlüsselpersonen und Experten im Stadtteil befragt. Dabei stellte sich u.a. heraus, wie wichtig die Gründung des Netzwerkes Fischeln war. Hieraus hatte sich ein Besuchsdienst aus Ehrenamtlichen entwickelt, die ältere, allein stehende Menschen besuchten und mit ihnen verschiedene Aktivitäten durchführten. Zwischenzeitlich war der Besuchsdienst in ganz Krefeld tätig, wurde aber dann mangels Nachfrage eingestellt. Aus diesem Besuchsdienst kam die Idee, mehr für Demenzkranke anzubieten. Als niedrigschwelliges Betreuungsangebot wurde das Café Augenblick entwickelt. Einmal wöchentlich gestalten Ehrenamtliche einen Nachmittag für Menschen mit Demenz. Auf Wunsch der Angehörigen wurde inzwischen die Betreuungszeit von zwei auf drei Stunden erhöht. Die Zielgruppe des Projekts sind aber nicht nur Menschen mit Demenz, sondern auch deren Angehörige und Personen, die mit dem Thema Demenz noch nicht in Berührung gekommen sind. Es geht also in diesem Projekt nicht nur darum, die Versorgungsstrukturen zu verbessern sondern auch darum, Tabus abzubauen und Menschen im Stadtteil für das Thema zu sensibilisieren, um so ein Klima der Achtsamkeit aufzubauen. Nach dem Konzept verfolgt das Projekt "insbesondere die Ziele, ein wertschätzendes gesellschaftliches Umfeld sowie eine tragende soziale Infrastruktur zu schaffen und bedarfsgerechte Dienstleistungen und Angebote sowie bedarfsgerechte Wohnangebote zu entwickeln und vorzuhalten. Außerdem soll die wohnortnahe Beratung und Begleitung in Kooperation mit anderen Anbietern ausgebaut werden." Über die weitere Förderung des zunächst bis 2016 befristeten Projekts wurde inzwischen positiv entschieden. In dem Konzept zum Folgeantrag wurden gegenüber dem ersten Konzept, das den sozialraumbezogenen Versorgungsansatz als Maßstab nahm, weitere Bedarfe formuliert. So soll insbesondere die Beratung in der Anfangsphase der Erkrankung sowie die vorsorglichen Beratung - ohne dass bereits eine Erkrankung vorliegt - einen größeren Stellenwert erhalten. Die generationengerechte Infrastruktur insgesamt, die die altengerechte Infrastruktur enthält, wurde bisher nicht betrachtet, soll aber nun in der verlängerten Projektlaufzeit Eingang finden. Hierzu zählen dann Maßnahmen wie z.B. Quartiersbegehungen und das Modell "Nette Toilette". Durch die Einbindung von Ehrenamtlichen und eine Kooperation mit anderen Einrichtungen sollen nach dem Ende der Projektförderung die Angebote mit den vorhandenen Ressourcen weiter geführt werden, um damit eine Nachhaltigkeit herzustellen. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 62 Quartiersprojekt "Forum Westquartiere" Das "Forum Westquartiere" geht von der Erkenntnis aus, dass die Situation der Bürgerinnen und Bürger im Krefelder Westen in Bezug auf die derzeitige und zukünftige Lebens- und Versorgungsqualität sehr unterschiedlich ist. Als eines der wesentlichen Ziele wurde ausgemacht, gerade älteren und hilfebedürftigen Menschen den Verbleib in der gewohnten Umgebung so lange es geht zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird den Begriffen des Quartiers und der Quartiersentwicklung besondere Bedeutung zugemessen. Der Begriff des Quartiers wird als Synonym für das persönliche Lebens- und Wohnumfeld, mit dem sich der Einzelne jeweils identifiziert, verstanden. Das Anliegen des Forums ist es, den verschiedenen Akteuren, Einrichtungen, Vereinen und Institutionen die Möglichkeit zu geben, sich über Schwierigkeiten, Erfahrungen und Ideen auszutauschen, Informationen zu erhalten und zu geben, Alternativen und Hilfen zu beraten und so mit möglicherweise kleinen Schritten die Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger zum Besseren hin zu verändern. Dadurch, dass jeder einzelne Akteur seine Erfahrungen und Perspektiven sowie die jeweils eigenen Ideen und Ressourcen einbringt, soll die Entwicklung der Wohn- und Lebensbereiche praxisnah vorbereitet, begleitet und unterstützt werden. Bewertung Mit den beschriebenen Projekten sind vielversprechende Ansätze für eine weitergehende Quartiersarbeit in Krefeld gemacht. Vor allem aus dem Quartiersprojekt "Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW Stadt Krefeld - Quartier südliche Innenstadt incl. Kronprinzenviertel" können nachhaltige Erkenntnisse zum Aufbau und zur Durchführung solcher Projekte gewonnen werden, die Grundlage für die Initiierung vergleichbarer Projekte in anderen Bereichen der Stadt Krefeld sein können. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 63 8. Fazit und Ausblick Im Rahmen dieser ersten örtlichen Planung nach neuem Recht wurde besonders Wert darauf gelegt, den Ist-Zustand so umfangreich wie möglich zu beschreiben. Damit ist eine Basis geschaffen, um in den folgenden örtlichen Planungen Planungsziele konkreter zu benennen und deren Umsetzung anzuschieben und zu verfolgen. Unabhängig davon kann festgestellt werden, dass die Stadt Krefeld allgemein hinsichtlich der aktuellen aber auch in Bezug auf die bevorstehenden Herausforderungen gut aufgestellt ist. Es besteht eine umfangreiche, funktionierende und vor allem bedarfsdeckende Infrastruktur im Bereich pflegerischer und vorpflegerischer Angebote. Auch für ältere Menschen, die nicht Pflegebedürftig sind, bestehen in allen Bereichen umfangreiche Angebote. Projekte zu neuen Wohn- und Versorgungsformen nehmen zu, Quartiersprojekte für eine übergreifende Vernetzung laufen an. Im Rahmen zukünftiger Planungen ist beabsichtigt, nach und nach spezielle Themenfelder besonders herauszustellen und deutlich mehr in die Tiefe gehend zu beschreiben und zu bewerten, als es in dieser Planung geschehen ist. Denn auch wenn hier ein grundsätzlich positives Fazit gezogen wurde, gibt es ohne Frage noch eine Vielzahl von Bereichen, in denen eine Verbesserung möglich und wünschenswert ist. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund des unaufhaltbaren demografischen Wandels und seiner Folgen. Örtliche Planung für die Stadt Krefeld (31.12.2015) 64