Daten
Kommune
Krefeld
Größe
122 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
30.08.18, 11:48
Aktualisiert
25.01.19, 01:30
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5682/18 -
50
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration
06.09.2018
und Senioren
Beschlussform
vorberatend
Betreff
Örtliche Planung 2015 und 2017 nach § 7 Absatz 1 APG NRW
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration und Senioren nimmt die Örtlichen Planungen 2015 und 2017 zur Kenntnis.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
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Mitzeichnung
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OB
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Begründung
Gesetzliche Grundlagen
Am 16.10.2014 ist das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes ist nach dessen § 1 Absatz 1 die Sicherstellung einer leistungsfähigen und
nachhaltigen Unterstützungsstruktur für ältere Menschen und pflegebedürftige Menschen sowie
deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen.
§ 7 Absatz 1 APG NRW verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte, eine örtliche Planung aufzustellen und deren Ergebnisse sowie die Umsetzung von Maßnahmen zum Stichtag 31. Dezember
jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammenzustellen (§ 7 Absatz 4 APG NRW).
Das bedeutet, dass die örtliche Planung auf eine Datenbasis zu stellen ist, die auf diesen oder
zumindest so nah wie möglich auf diesen Stichtag bezogen ist.
Gegenüber der bisher nach § 6 Landespflegegesetz NRW aufzustellenden Kommunalen Pflegeplanung wurde der Umfang der zu berücksichtigen Aspekte erweitert und es wurden Möglichkeiten
und Verpflichtungen der Kommunen in Bezug auf eine aktive Steuerung aufgenommen.
Insbesondere wurde durch die Einbeziehung älterer Menschen allgemein - also auch ohne das
Hinzutreten von Pflegebedürftigkeit oder Behinderung - die Zielgruppe des Gesetzes erweitert;
zudem wurde die Stellung von Pflegepersonen und Angehörigen gestärkt.
Im Einzelnen umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte nach § 7 Absatz 1 APG NRW
1.
2.
3.
die Bestandsaufnahme der Angebote,
die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und schließlich
die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.
Die Planung umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der
örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten
Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens,
bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen.
Darüber hinaus ist die örtliche Planung Grundlage für die verbindliche Bedarfsplanung.
Durch dieses Planungswerkzeug, das in der Stadt Krefeld seit 2015 installiert ist, können die
Kommunen im Rahmen einer drei Jahre in die Zukunft gerichteten Planung die Förderung von neu
entstehenden teil- und vollstationären Einrichtungen vom Bestehen eines Bedarfes abhängig machen.
Während die örtliche Planung die Unterstützungsstrukturen für ältere Menschen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige insgesamt beschreibt und bewertet, ist der Blick bei der
verbindlichen Bedarfsplanung speziell auf die Ausstattung der Kommune mit teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen gerichtet.
Im Folgenden kurz zu den grundlegenden Ergebnissen der Örtlichen Planung 2017, die in der Sitzung am 09.08.2018 durch die Kommunale Konferenz für Alter und Pflege zustimmend zur Kenntnis genommen wurde:
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Demografie, Pflegebedürftigkeit, Demenz
Die Einwohnerzahl Krefelds wird abnehmen, gleichzeitig wird im Zuge des demografischen Wandels die Zahl der Einwohner, die 60 Jahre alt oder älter sind, steigen, ebenso der Anteil der Senioren, die ledig, geschieden oder verwitwet sind sowie der Anteil der in Einpersonenhaushalten lebenden Senioren.
Ansteigen wird auch die Zahl der pflegebedürftigen Krefelder. Nach den entsprechenden Vorausberechnungen werden sich allerdings Verschiebungen bei den Versorgungsformen ergeben; während sich die Zahl der Pflegegeldempfänger erhöhen soll, soll die Zahl der stationär Versorgten
gegenüber früheren Berechnungen aktuell sinken und zukünftig nicht so schnell anwachsen.
Ergebnisse der Ende 2017 durch das IT.NRW erhobenen Pflegestatistik gibt es bisher nicht, da
sich die Auswertung verzögert. Daher liegen weder aktuelle Werte zur Zahl der Pflegebedürftigen
in Krefeld noch Modellrechnungen zur Entwicklung des Bedarfes an Pflegeplätzen vor; insofern
wurde auf die Werte des Jahres 2015 zurückgegriffen.
Die zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes haben nach aktuellem Kenntnisstand nicht zu nennenswerten Änderungen bei der Inanspruchnahme von Pflegeplätzen geführt.
Aufgrund des Anstieges der Zahl älterer Menschen in Krefeld wird sich auch die Zahl der an Demenz Erkrankten erhöhen.
Voll- und teilstationäre Versorgung, ambulante Pflegedienste und Wohngemeinschaften
Zum Stichtag 31.12.2017 gab es in Krefeld 27 vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen mit insgesamt 2.234 Plätzen, davon waren 179 als "eingestreute" Kurzzeitpflegeplätze ausgewiesen. Die
Zahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze betrug 22, ferner standen 176 Plätze in zwölf Tagespflegeeinrichtungen zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung aller derzeit in Bau bzw. in Planung befindlichen Projekte wird Krefeld voraussichtlich ab 2020 über 2.458 vollstationäre Dauerpflegeplätze, 57 solitäre Kurzzeitpflegeplätze,
und 212 Tagespflegeplätze verfügen; die Zahl der dann vorhandenen eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze ist nicht belastbar abzuschätzen, mit einer nennenswerten Verringerung ist allerdings
nicht zu rechnen.
Damit ist die Versorgung mit voll- und teilstationären Pflegeplätzen mittelfristig ausreichend gesichert.
Entsprechendes gilt auch für das Angebot ambulanter Pflegedienste, von denen derzeit 47 in Krefeld aktiv sind; hier stellen die Kräfte des Marktes ein geeignetes Regulativ dar.
Das Interesse an und die Zahl von ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist in den letzten Jahren gestiegen, auch wenn die Nachfrage nach dieser Versorgungsform im Gegensatz zu anderen
Kommunen in Krefeld bisher gering war. Derzeit bestehen in Krefeld sieben ambulant betreute
Wohngemeinschaften.
Mit dem "Hospiz am Blumenplatz", das über 13 Plätze verfügt, ist Krefeld auch in der Hospizversorgung ausreichend ausgestattet.
Komplementäre Hilfen
Als komplementäre Dienste werden alle Dienstleistungen und Unterstützungsmaß-nahmen bezeichnet, die als Ergänzung zur vorpflegerischen und pflegerischen Versorgung hilfe- und pflegebedürftigen Menschen helfen, eine selbstständige Lebensführung so lange wie möglich zu erhalten
und damit einen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen.
Nach § 16 APG NRW gehören hierzu insbesondere hauswirtschaftliche Hilfen, Beratungsdienste
zur Wohnraumanpassung, Hausbetreuungsdienste, Hausnotrufdienste und andere ergänzende
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ambulante Hilfen wie persönliche Assistenz für ältere und pflegebedürftige Menschen und Angehörige.
Im Stadtgebiet von Krefeld existieren auf unterschiedlichen Ebenen Beratungs- und Informationsangebote bzw. -einrichtungen.
Auf Seiten der Stadt Krefeld ist insbesondere die Pflegeberatung und Altenhilfe sowie die Wohnberatung zu nennen, darüber hinaus beraten auch z. B. die Wohlfahrtsverbände, viele Kranken- und
Pflegekassen und Krankenhäuser.
Zur Unterstützung im Alltag ist eine Vielzahl von Angeboten (Betreuungsangebote, Angebote zur
Entlastung von Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag), die nach § 45 b SGB XI anerkannt sind, registriert.
Weiterhin besteht eine große Auswahl an hauswirtschaftlichen Diensten, Mahlzeitendiensten und
Anbietern von Hausnotrufsystemen.
Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung steht allen schwerbehinderten Menschen, die im
Stadtgebiet Krefeld mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen und privaten Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können oder am Zielort
auf einen Selbstfahrer bzw. auf fremde Hilfe angewiesen sind, zur Verfügung.
Zurzeit sind in Krefeld 69 Altenclubs und Begegnungsstätten für Senioren bekannt, der größte Teil
in kirchlicher Trägerschaft.
Das "Haus der Familie - Mehrgenerationenhaus Krefeld" ist eine Begegnungsstätte für Menschen
jeden Alters.
Auch sonstige Freizeitangebote - z. B. durch Sportvereine, Angebote der VHS und sonstige Vereine - sind vielfältig vorhanden und bieten (auch) älteren Menschen umfangreiche Möglichkeiten,
sich in ihrer Freizeit zu betätigen.
Schließlich ist auch das Wohnen selbst ein Aspekt, der nachhaltige Auswirkungen im Sinne der
Prämisse "ambulant vor stationär" haben kann.
In Krefeld gibt es 508 Wohneinheiten, die den Vorgaben des Service-Wohnens (früher: betreutes
Wohnen) entsprechen und verschiedene weitere Angebote, die zwar auch Zusatzangebote zum
Wohnen bieten, jedoch nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe.
Darüber hinaus gibt es etwa 1.100 barrierefreie Wohneinheiten (die öffentlich gefördert und damit
statistisch erfasst wurden). Hinzu kommen 373 Wohnungen die in früheren Jahren als Altenwohnungen/altersgerechte Wohnungen gefördert wurden, jedoch zum überwiegenden Teil nicht den
Status "barrierefrei" erfüllen.
Zu erwähnen ist hier auch das Förderangebot "BestandsInvest" des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dieses soll durch die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen dazu beitragen, Barrieren in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen zu reduzieren und so Wohnangebote insbesondere für ältere und pflegebedürftige Menschen zu schaffen.
Zu guter Letzt finden sich in Krefeld auch einige Projekte des Mehrgenerationen-Wohnens bzw.
Integrierte Wohnprojekte, teils bereits fertiggestellt, teils in der Gründungsphase.
Nach alledem kann auch die Ausstattung mit komplementären Diensten, Hilfen und Angeboten in
Krefeld insgesamt als gut bezeichnet werden; allerdings ist barrierefreier Wohnraum im geförderten Bereich bzw. in dem Segment, das auch für Personen mit niedrigerem Einkommen bezahlbar
ist, zu knapp.
Gesundheitswesen
Das Gesundheitswesen umfasst alle Personen, Organisationen, Einrichtungen, Regelungen und
Prozesse, deren Aufgabe die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie deren Sicherung
durch Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen ist.
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Es ist beabsichtigt, auf diese Themenkreise, also z. B. die konkrete Ausstattung mit Krankenhäusern, Ärzten, Apotheken, Therapeuten etc. in Krefeld, insbesondere auch deren räumliche Verteilung im Stadtgebiet und damit ihre Erreichbarkeit im Hinblick auf die erhebliche Komplexität des
Themas in einer der späteren örtlichen Planungen einzugehen.
An dieser Stelle soll zunächst nur auf die Krefelder Gesundheitskonferenz, die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft und deren Untergruppe "Gerontopsychiatrie" hingewiesen werden. In diesen
Gremien entwickeln Vertreter der verschiedenen Gruppen des Gesundheitswesens Projekte, Programme bzw. Handlungsempfehlungen zur Darstellung bzw. Verbesserung spezifischer Problemstellungen.
Quartiersentwicklung
Als Quartier bezeichnet man den Stadtteil, den Stadtbezirk, das Wohnviertel oder die Gemeinde, in
dem/der die Menschen ihre sozialen Kontakte pflegen und ihr tägliches Leben gestalten. Erst dann
werden sich die dort wohnenden Menschen mit ihrem Quartier identifizieren und sich ihm zugehörig fühlen; das gilt nicht nur für Senioren, sondern auch für alle anderen Personengruppen.
Die Ziele, die eine altengerechten Quartiersentwicklung verfolgen soll, werden auf den Internetseiten des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NordrheinWestfalen wie folgt beschrieben:
Selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung auch bei Unterstützungs- oder
Pflegebedürftigkeit möglich machen.
In den Quartieren lebendige Beziehungen zwischen den Generationen entstehen lassen oder bewahren.
Soziale Folgekosten durch wohnortnahe Prävention und Stärkung der haushaltsnahen
Versorgung vermeiden.
Gesellschaftlichen Dialog über das Zusammenleben in einer solidarischen Gesellschaft
unter den Bedingungen des demografischen Wandels fördern.
In Krefeld gibt es zurzeit drei auf die Zielgruppe bezogene Quartiersprojekte, nämlich das Projekt
"Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW - Stadt Krefeld - Quartier südliche Innenstadt inkl.
Kronprinzenviertel", das Projekt "Leben mit Demenz in Krefeld-Fischeln" sowie das Projekt "Forum
Westquartiere".
Mit den beschriebenen Projekten, aus denen nachhaltige Erkenntnisse zum Aufbau und zur Durchführung solcher Projekte gewonnen werden können, sind vielversprechende Ansätze für eine weitergehende Quartiersarbeit in Krefeld gemacht.
Fazit und Ausblick
Im Rahmen dieser zweiten Örtlichen Planung nach neuem Recht wurde Wert darauf gelegt, den
Ist-Zustand so umfangreich wie möglich zu beschreiben.
Damit ist eine Basis geschaffen, um in den folgenden örtlichen Planungen Planungsziele konkreter
zu benennen und deren Umsetzung anzuschieben und zu verfolgen.
Unabhängig davon kann festgestellt werden, dass die Stadt Krefeld allgemein hinsichtlich der aktuellen aber auch in Bezug auf die bevorstehenden Herausforderungen gut aufgestellt ist. Es besteht eine umfangreiche, funktionierende und vor allem bedarfsdeckende Infrastruktur im Bereich
pflegerischer und vorpflegerischer Angebote.
Auch für ältere Menschen, die nicht pflegebedürftig sind, bestehen in allen Bereichen umfangreiche Angebote. Projekte zu neuen Wohn- und Versorgungsformen nehmen zu, Quartiersprojekte
für eine übergreifende Vernetzung laufen an.
Im Rahmen zukünftiger Planungen ist beabsichtigt, nach und nach spezielle Themenfelder besonders herauszustellen und deutlich mehr in die Tiefe gehend zu beschreiben und zu bewerten.
Denn auch wenn hier ein grundsätzlich positives Fazit gezogen wurde, gibt es eine Vielzahl von
Bereichen, in denen eine Verbesserung möglich und wünschenswert ist.
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Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund des unaufhaltbaren demografischen Wandels und seiner
Folgen.
Ergänzende Hinweise zur Örtlichen Planung 2015
Der gesetzlichen Vorgabe entsprechend war bereits zum 31.12.2015 eine Örtliche Planung aufgestellt worden.
Da diese jedoch erst in der zweiten Jahreshälfte 2017 fertiggestellt werden konnte, wurde entschieden, diese zusammen mit der Örtlichen Planung 2017 vorzulegen und diese Vorlage zudem
mit der - gegenüber den Vorjahren um einige Monate nach hinten verschobenen - Vorlage der verbindliche Bedarfsplanung zu verbinden.
Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege hatte die Örtliche Planung 2015 am 29.08.2017 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Örtliche Planung 2015 entspricht weitgehend der Örtlichen Planung 2017,
selbstverständlich wurden in der aktuellen Planung die Zahlen und Fakten auf den Stichtag
31.12.2017 bezogen und es wurden einige Ausführungen ergänzt bzw. überarbeitet.
Anlage(n):
(1) Örtliche Planung 2015
(2) Örtliche Planung 2017
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
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Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
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Abzüglich Erträge
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Euro
Saldo
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3.2 Investiv
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Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
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Abzüglich Einzahlungen
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Euro
Saldo
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Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: