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Verwaltungsvorlage (Sportfreianlagen im Stadtgebiet - Blick in die Quartiere)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
3,1 MB
Datum
02.10.2018
Erstellt
30.08.18, 10:49
Aktualisiert
25.01.19, 01:30

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5670/18 - 52 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Sportausschuss 05.09.2018 beschließend Bezirksvertretung Süd 26.09.2018 zur Kenntnis Bezirksvertretung West 02.10.2018 zur Kenntnis Betreff Sportfreianlagen im Stadtgebiet - Blick in die Quartiere Beschlussentwurf Sportausschuss: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Sportausschuss empfiehlt, für die Schulsportanlagen Reepenweg und Scharfstraße sowie die Sportplätze Bellenweg und Fungendonk die sich aus der Schulentwicklungsplanung abzuleitenden Bedarfe für deren zukünftige Ausrichtung zu ermitteln. 3. Der Sportausschuss empfiehlt, die Wiederherstellung der Schulsportanlagen Reepenweg und Scharfstraße für schulsportliche Zwecke. 4. Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Instandsetzung der leichtathletischen Anlagen sowie des Tennenplatzes auf und der Erneuerung der Heizungsanlage im Sportplatzgebäude der Bezirkssportanlage Reinersweg Kostenermittlungen durchzuführen, auf deren Basis die Realisierung der Vorhaben im Rahmen der Maßnahmenplanung 2018/2019 erfolgen kann. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI Weiter mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum über 011 Oberbürgermeister an Büro OB 5. Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Errichtung einer ganzjährig nutzbaren Sportfläche nebst Flutlichtanlage sowie die Erneuerung der leichtathletischen Anlagen auf der Bezirkssportanlage Gladbacher Straße eine Konzeptstudie zu veranlassen. Für die Erstellung der Konzeptstudie und hiermit im Zusammenhang stehende Einmessungen sowie erster vorzunehmender Prüfungen werden 25.000,00 Euro aus Mitteln der Sportpauschale bereitgestellt. Bezirksvertretung Süd: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Bezirksvertretung West: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen Begründung Ausgangssituation In seiner Sitzung am 14.12.2017 (Vorlage-Nr. 4692/17) hat der Sportausschuss die Verwaltung beauftragt, unter Einbindung des Stadtsportbundes Krefeld e.V. sowie der ihm angeschlossenen Fachschaften die aktuelle Versorgungslage hinsichtlich der im Krefelder Stadtgebiet vorhandenen Sportfreianlagen sowie deren Zukunftsfähigkeit zu untersuchen. Die in diesem Zusammenhang anzustellenden Betrachtungen und abzuleitenden Ergebnisse sollten nach Möglichkeit bereichsbezogen erfolgen. Hierzu wurden benachbarte Sportfreianlagen, die annähernd über den gleichen Einzugsbereich verfügen, sogenannten „Quartieren“ zugeordnet. Die Quartierseinteilung wurde wie folgt vorgenommen: - Quartier „Hüls“, mit der Bezirkssportanlage Hölschen Dyk sowie den Sportplätzen Hegmannsloch – Hüls-Nord und Reepenweg, - Quartier „Süd-West“, mit den Bezirkssportanlagen Gladbacher Straße, Randstraße und Reinersweg, - Quartier „Fischeln“, mit der Bezirkssportanlage Kölner Straße sowie dem „Sportplatz an der K-Bahn“, - Quartier „West“, mit den Bezirkssportanlagen Horkesgath sowie Kaiser-Wilhelm-Park, - Quartier „Mitte“, mit den Bezirkssportanlagen Schroersdyk, Hubert-Houben sowie Sprödental, - Quartier „Oppum/Linn/Gellep“, mit den Bezirkssportanlagen Sportpark Oppum, Linn und Gellep, - Quartier „Ost“, mit den Bezirkssportanlagen Traar, Elfrath und Bockum - Quartier „Uerdingen“, mit der Bezirkssportanlage Rundweg sowie dem Covestro Sportpark. Des Weiteren erfolgt die Begutachtung der Sportplätze Bellenweg und Fungendonk, die keinem Quartier explizit zugeordnet sind, gesondert. Auf Empfehlung der Verwaltung sowie des Stadtsportbundes Krefeld e.V. und der ihm angeschlossenen Fachschaften beschloss der Sportausschuss in vorgenannter Sitzung, im Zuge der anzustellenden Betrachtungen zunächst den Blick auf die Sportplätze - Hegmannsloch – Hüls-Nord, - Reepenweg, - Bellenweg und - Fungendonk, unter anderem gefolgt von dem - Quartier „Süd-West“, mit den Bezirkssportanlagen Gladbacher Straße, Randstraße und Reinersweg, zu richten. Neben weitestgehend objektiv beurteilbaren Standortfaktoren sollten auch Aspekte Grundlage der Analyse sein, die die Tragweite und den Stellenwert des Vereinsengagements im jeweiligen Quartier berücksichtigen. Zu den weitestgehend objektiv beurteilbaren Standortfaktoren sind vornehmlich - die Lage der Sportstätte, - die Anlagenausstattung, - der Anlagenzustand sowie - die Schulsport- und Mannschaftsdichte auf der jeweiligen Sportstätte zu zählen. - Lage der Sportstätte Heterogene Determinanten liegen dem Beurteilungskriterium „Lage der Sportstätte“ zugrunde. Neben komplexen planungs-, bau- und umweltrechtlichen Gesichtspunkten findet bei der Betrachtung dieses Aspektes auch die Erreichbarkeit der Sportstätte Berücksichtigung. - Anlagenausstattung Anhaltspunkte zur Beurteilung dieses Standortfaktors liefern unter anderem das Raumangebot auf den Sportfreiflächen sowie in den zugehörigen Gebäudetrakten, der Zustand und der Nutzwert vorhandener Sportgeräte bzw. - im Fall der Regievereine - auch der verfügbaren Pflegegeräte. - Anlagenzustand Bei der Einschätzung des Anlagenzustandes gilt es zwischen vermeintlicher Attraktivität und geforderter Funktionalität zu differenzieren. Merkmale, wie der Pflegezustand und die Sauberkeit der Sportstätte, ihre bauliche Beschaffenheit und ihr Gebrauchswert, unterliegen hier den jeweiligen Wertungen. Im Vordergrund sollte jedoch stehen, dass der Sportbetrieb ordnungsgemäß und entsprechend der geltenden Sicherheitsbestimmungen stattfinden kann. - Schulsport- und Mannschaftsdichte Die Schulsport- und Mannschaftsdichte auf einer Sportstätte lässt sich gesichert über die im Tagesverlauf wahrgenommenen Nutzungsstunden der jeweiligen Gruppen ermitteln. Standortbezogen sollten überdies bestehende und mögliche Kooperationen von Sportvereinen sowie ihr gesellschaftliches Engagement in den Betrachtungen Berücksichtigung finden. In seiner Sitzung am 18.04.2018 wurde der Sportausschuss zuletzt darüber informiert, dass in der Angelegenheit erste verwaltungsinterne Abstimmungen stattgefunden haben und in Kürze Erörterungen mit den Nutzern der städtischen Sportfreianlagen initiiert werden (Vorlage-Nr. 5121/18). Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Im Zusammenwirken mit dem Stadtsportbund Krefeld e.V. und der ihm angeschlossenen Fachschaften wurden in der Angelegenheit eingehende Gespräche mit Vereinsverantwortlichen geführt. Darüber hinaus erhielten die Vereine mittels standardisiertem Fragebogen u. a. Gelegenheit, die sich auf der von ihnen genutzten Sportstätte aus ihrer Sicht darstellende Situation differenziert zu schildern und zu bewerten. Im Rahmen des stattgefundenen Informationsaustausches zeigte sich die Komplexität des Vorhabens. Es wurde deutlich, dass der eingeleitete Prozess der erste Schritt in einem kontinuierlichen Verfahren ist, das dem stetigen Wandel und vielschichtigen Einflussfaktoren unterliegt. Die im Folgenden skizzierten Erkenntnisse über die Schulsportanlagen Reepenweg und Scharfstraße, die Sportplätze Hegmannsloch – Hüls-Nord, Bellenweg und Fungendonk sowie die Bezirkssportanlagen Randstraße, Reinersweg und Gladbacher Straße im Quartier „Süd-West“, die sich im Zuge einer ersten Reflexion auf wesentliche Gesichtspunkte konzentrieren, können insofern nur vorläufigen Charakter besitzen und stellen folglich keine abschließende und allumfassende Analyse dar. Die Ergebnisse der Betrachtungen anhand der oben beschriebenen Standortfaktoren für die Quartiere „Uerdingen“ sowie „Mitte“ werden in einer der nächsten Sitzungen des Sportausschusses vorgestellt. Sportfreianlagen im Stadtgebiet Krefeld Blick auf die Sportplätze/Schulsportanlagen Sportplatz Hegmannsloch - Hüls-Nord Anlagenausstattung - 1 Großspielfeld-Tenne mit Flutlichtanlage - 1 Trainingswiese - Sportplatzgebäude mit Umkleide- und Sanitärtrakt Anlagenzustand Sowohl die Platzanlage als auch der Umkleide- und Sanitärtrakt befinden sich in einem befriedigenden Zustand. Schulsport- und Mannschaftsdichte Planmäßige Nutzung durch Schulsport: - keine Planmäßige Nutzung durch Vereinssport (Angabe der/des Nutzer/s - Stand Juli 2018): Die planmäßige Nutzung steht in Abhängigkeit zur Auslastung der Bezirkssportanlage Hölschen Dyk. Drucksache 5670/18 - Seite - 7 - Anmerkung Der Sportplatz Hegmannsloch - Hüls-Nord ist derzeit vom Hülser Sportverein e.V. für eine sportliche Nutzung von der Stadt Krefeld bis Ende 2024 angepachtet. Nach Ablauf des Pachtvertrages bedarf es einer Neubetrachtung des Standortes. Prioritäre Handlungsfelder - zurzeit keine Drucksache 5670/18 - Seite - 8 - Schulsportanlage Reepenweg Anlagenausstattung - 1 Großspielfeld-Tenne mit Flutlichtanlage - 1 multifunktionale Sportfläche - leichtathletische Anlagen u. a. für: Weitsprung - kein eigenständiger Umkleide- und Sanitärtrakt; Mitbenutzung entsprechender Einrichtungen der benachbarten Sporthalle Anlagenzustand Die Anlage wurde in der Vergangenheit als Standort für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Zu diesem Zweck wurde unter anderem auf einem Teil der Tennenfläche ein Großraumzelt errichtet. Nach Abbau des Zeltes erfolgte zunächst keine grundsätzliche Instandsetzung der Schulsportanlage. Schulsport- und Mannschaftsdichte Planmäßige Nutzung durch Schulsport: - derzeit keine Planmäßige Nutzung durch Vereinssport: - keine Drucksache 5670/18 - Seite - 9 - Prioritäre Handlungsfelder Aus der Schulentwicklungsplanung sind Bedarfe für die zukünftige Ausrichtung des Standortes abzuleiten. Drucksache 5670/18 - Seite - 10 - Sportplatz Bellenweg Anlagenausstattung - 1 Großspielfeld-Rasen - leichtathletische Anlagen u. a. für: Laufen, Weitsprung und Kugelstoßen - kein eigenständiger Umkleide- und Sanitärtrakt; Mitbenutzung entsprechender Einrichtungen der benachbarten Sporthalle Anlagenzustand Gleichwohl der Rasenplatz über keinen DIN-gerechten Aufbau verfügt, befindet er sich in einem befriedigenden Zustand. Die leichtathletischen Anlagen sind mittlerweile in die Jahre gekommen und im Rahmen herkömmlicher Unterhaltungsmaßnahmen bedarfsgerecht zu erneuern. Schulsport- und Mannschaftsdichte Planmäßige Nutzung durch Schulsport (Schuljahr 2017/2018): Schule Anzahl der Schüler/innen Forstwaldschule 121 Anzahl der Nutzungsstunden pro Woche 22 Planmäßige Nutzung durch Vereinssport (Angabe der/des Nutzer/s - Stand Juli 2018): Verein Anzahl Mannschaften Mitglieder Jugend Erwachsene Jugend Erwachsene DJK VFL Forstwald 1968 e.V. 146 25 - Leichtathletik Bürgerverein Forstwald e.V. - Fußball 15 5 Drucksache 5670/18 - Seite - 11 - Anmerkung Bei Arbeiten an einer Akustikdecke an der Forstwaldschule am Bellenweg wurden größere Schäden an den Betondecken mehrerer Klassenräume des Ostflügels des Schulgebäudes festgestellt. Die betroffenen Schulräume können aus diesem Grund nicht mehr genutzt werden. Da eine Beseitigung der Schäden kurzfristig nicht möglich ist, wurden zur Sicherstellung des Unterrichts auf dem benachbarten Sportplatzgelände Container aufgestellt. Die Instandsetzung der schadhaften Klassenräume in der Forstwaldschule wird mit Hochdruck betrieben. Mit einem Abschluss der Arbeiten ist zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 zu rechnen. Prioritäre Handlungsfelder Aus der Schulentwicklungsplanung sind Bedarfe für die zukünftige Ausrichtung des Standortes abzuleiten. Unabhängig hiervon sind die leichtathletischen Anlagen zu ertüchtigen. Der Verein DJK VFL Forstwald 1968 e.V. beabsichtigt, im Rahmen des Förderprojektes „Krefeld macht Sport“ entsprechende Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Drucksache 5670/18 - Seite - 12 - Sportplatz Fungendonk Anlagenausstattung - 1 Großspielfeld-Rasen - leichtathletische Anlagen u.a. für: Weitsprung - kein eigenständiger Umkleide- und Sanitärtrakt; Mitbenutzung entsprechender Einrichtungen der benachbarten Sporthalle Anlagenzustand Auf der Anlage ist eine starke Kaninchenpopulation zu verzeichnen, deren Aktivitäten zu Unebenheiten auf der Sportfläche führen. Der Zustand der Anlage ist mit „ausreichend“ zu bewerten. Schulsport- und Mannschaftsdichte Planmäßige Nutzung durch Schulsport (Schuljahr 2017/2018): Schule Anzahl der Schüler/innen Schönwasserschule 218 Geschwister-Scholl-Schule 279 Realschule Oppum 362 Gesamtschule Oppum 272 Summe 1.131 Planmäßige Nutzung durch Vereinssport: - keine Anzahl der Nutzungsstunden pro Woche 9,5 18,5 8,5 21,5 58 Drucksache 5670/18 - Seite - 13 - Prioritäre Handlungsfelder Aus der Schulentwicklungsplanung sind Bedarfe für die zukünftige Ausrichtung des Standortes abzuleiten. Drucksache 5670/18 - Seite - 14 - Vor dem Hintergrund, dass die an der Sporthalle Scharfstraße vorhandene Sportfläche, die über leichtathletische Anlagen verfügt, schulsportliche Relevanz besitzt, wird ergänzend auch der Blick auf diese reine Schulsportanlage gerichtet. Schulsportanlage an der Sporthalle Scharfstraße Anlagenausstattung - Rasenfläche - leichtathletische Anlagen u. a. für: Laufen, Weitsprung und Kugelstoßen - kein eigenständiger Umkleide- und Sanitärtrakt; Mitbenutzung entsprechender Einrichtungen der benachbarten Sporthallen Anlagenzustand Die auf der Schulsportanlage Scharfstraße vorhandene außerordentlich hohe Anzahl von Kaninchen ist ursächlich für erhebliche Unebenheiten auf der Sportfläche. Wegen hieraus resultierender akuter Unfallgefahren ist die Nutzung der Schulsportanlage aktuell nicht möglich. Die Freifläche wurde infolgedessen für den Sportbetrieb gesperrt. Schulsport- und Mannschaftsdichte Planmäßige Nutzung durch Schulsport (Schuljahr 2017/2018): Schule Anzahl der Schüler/innen Albert-Schweitzer-Schule 594 Kurt-Tucholsky-Gesamtschule 1.207 Grundschulverbund 674 Buchen-/Lewerentzschule Summe 2.475 Anzahl der Nutzungsstunden pro Woche 39,5 37,5 9,5 86,5 Drucksache 5670/18 - Seite - 15 - Planmäßige Nutzung durch Vereinssport: - keine Prioritäre Handlungsfelder Reaktivierung der Anlage für schulsportliche Zwecke durch stetige intensive Bejagung des Kaninchenbestandes und Wiederherstellung der leichtathletischen Anlagen. Aus der Schulentwicklungsplanung sind weitergehende Bedarfe für die zukünftige Ausrichtung des Standortes abzuleiten. Drucksache 5670/18 - Seite - 16 - Blick ins Quartier „Süd-West“ Bezirkssportanlage Randstraße Anlagenausstattung - 1 Großspielfeld-Rasen - 1 Trainingswiese - 1 Großspielfeld-Tenne - 1 Baseballfeld-Rasen - leichtathletische Anlagen für: Laufen und Weitsprung ansatzweise vorhanden - Sportplatzgebäude mit Umkleide- und Sanitärtrakt Anlagenzustand Während der Zustand des Baseballfeldes als „befriedigend“ einzustufen ist, wird der Zustand der übrigen Sportfreiflächen mit „ausreichend“ bis „mangelhaft“ bewertet. Drucksache 5670/18 - Seite - 17 - Schulsport- und Mannschaftsdichte Planmäßige Nutzung durch Schulsport (Schuljahr 2017/2018): Schule Anzahl der Schüler/innen Gemeinschaftsgrundschule Gießerpfad 220 Katholische Grundschule Gießerpfad 223 Summe 443 Anzahl der Nutzungsstunden pro Woche 16,5 3,5 20 Planmäßige Nutzung durch Vereinssport (Angabe der/des Nutzer/s - Stand Juli 2018): Verein Anzahl Mannschaften Mitglieder Jugend Erwachsene Jugend Erwachsene Anadolu Türkspor Krefeld e.V. 9 2 109 137 - Fußball BSC Krefeld Crows e. V. - Baseball 1 3 18 84 Anmerkung Die die Bezirkssportanlage Randstraße nutzenden Vereine tragen sich mit dem Gedanken, Maßnahmen zu initiieren mit dem Ziel, eine Verbesserung der am Standort vorhandenen Infrastruktur zu erreichen. Die avisierten Vorhaben erstrecken sich sowohl auf den Ausbau des auf der Sportstätte vorhandenen Umkleide- und Sanitärbereiches, die Errichtung von Versammlungsräumlichkeiten als auch die Ertüchtigung der Sportflächen. Um für den derzeit anlagebedingt eingeschränkten Sportbetrieb im Fußball , u. a. resultierend aus Bodenunebenheiten im Bereich des Tennenplatzes, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, wurden dem Verein Anadolu Türkspor Krefeld e.V. in Absprache mit dem Verein BV Union 05 Krefeld e.V. zusätzliche Trainingszeiten auf der Bezirkssportanlage Reinersweg angeboten. Die Offerte wird derzeit vom Verein Anadolu Türkspor Krefeld e.V. geprüft. In der Sitzung der Bezirksvertretung West am 26.04.2017 wurde die Verwaltung anlässlich des geplanten Baus einer Kindertagesstätte auf einer Fläche der Bezirkssportanlage Randstraße beauftragt, ein Bodengutachten in Bezug auf mögliche Altlasten zu erstellen. Die Untersuchung der Fläche erfolgt derzeit. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Es wird erwartet, dass das Bodengutachten Anfang 2019 vorliegen wird. Verlässliche Aussagen zur weiteren Entwicklung der Bezirkssportanlage Randstraße können derzeit abschließend aufgrund des ausstehenden Ergebnisses der Analyse des Untergrundes der Sportstätte sowie des geplanten Neubaus einer Kindertagesstätte nicht getroffen werden. Prioritäre Handlungsfelder Die Ergebnisse des Bodengutachtens sowie der im Zusammenhang mit dem Neubau einer Kindertagesstätte stehenden Planungen bleiben abzuwarten. Drucksache 5670/18 - Seite - 18 - Bezirkssportanlage Reinersweg Anlagenausstattung - 1 Großspielfeld-Rasen - 1 Großspielfeld-Tenne - leichtathletische Anlagen u. a. für: Weitsprung und Kugelstoßen - Sportplatzgebäude mit Sanitär- und Umkleidetrakt Anlagenzustand Der Rasenplatz befindet sich in einem guten Zustand. Die Beschaffenheit des Tennenplatzes ist lediglich mit „ausreichend“, die der leichtathletischen Anlagen mit „mangelhaft“ zu bewerten. Die Heizungsanlage des Sportplatzgebäudes ist modernisierungsbedürftig. Schulsport- und Mannschaftsdichte Planmäßige Nutzung durch Schulsport (Schuljahr 2017/2018): Schule Anzahl der Schüler/innen Grundschule Gladbacher Str. 249 Albert-Schweitzer-Schule 594 Summe 843 Anzahl der Nutzungsstunden pro Woche 22 14 36 Drucksache 5670/18 - Seite - 19 - Planmäßige Nutzung durch Vereinssport (Angabe der/des Nutzer/s - Stand Juli 2018): Verein Anzahl Mannschaften Mitglieder Jugend Erwachsene Jugend Erwachsene BV Union 05 Krefeld e.V. 4 4 84 219 Anmerkung Gleichwohl der Tennenplatz und die leichtathletischen Anlagen auf der Bezirkssportanlage Reinersweg instandgesetzt und die Heizungsanlage im Sportplatzgebäude altersbedingt erneuert werden müssen/muss, bietet die Sportstätte grundsätzlich gute strukturelle Voraussetzungen für den Sportbetrieb. Freie Kapazitäten bei der Auslastung der Sportflächen eröffnen die Option, anderen Nutzern Belegungszeiten auf der Bezirkssportanlage einzuräumen. Prioritäre Handlungsfelder - Instandsetzung der leichtathletischen Anlagen sowie des Tennenplatzes - Erneuerung der Heizungsanlage im Sportplatzgebäude Nach Betrachtung des Standortes besteht seitens der Verwaltung sowie des Stadtsportbundes Krefeld e.V. und der ihm angeschlossenen Fachschaften Einvernehmen darüber, dass der Schulund Vereinssport auf der Bezirkssportanlage Reinersweg erhalten werden muss und die Sportstätte im dargestellten Umfang instandgesetzt werden sollte. Drucksache 5670/18 - Seite - 20 - Bezirkssportanlage Gladbacher Straße Anlagenausstattung - 1 Großspielfeld-Rasen mit Tribüne - 2 Großspielfelder-Rasen - 1 Großspielfeld-Tenne mit Flutlichtanlage - 1 Trainingswiese - leichtathletische Anlagen u. a. für: Laufen, Weitsprung, Hochsprung und Kugelstoßen - Sportplatzgebäude mit jüngst modernisiertem Sanitär- und Umkleidetrakt Anlagenzustand Die auf der Sportanlage vorhandenen umfangreichen leichtathletischen Anlagen sind sowohl nutzungs- als auch altersbedingt instandsetzungsbedürftig. In den kühleren, feuchten Jahreszeiten erfährt der umfangreiche Sportbetrieb auf der Anlage erhebliche Einschränkungen. Widrige Witterungsverhältnisses führen regelmäßig zu Sperrungen von Sportflächen u. a. mit der Folge, dass der Trainings- und Spielbetrieb der Vereinsfußballer infolge- Drucksache 5670/18 - Seite - 21 - dessen lediglich auf der flutlichtbeleuchteten Tennenfläche stattfinden kann. Im Allgemeinen wird der Anlagenzustand mit „ausreichend“ bewertet. Schulsport- und Mannschaftsdichte Planmäßige Nutzung durch Schulsport (Schuljahr 2017/2018): Schule Anzahl der Schüler/innen Arndt-Gymnasium 458 Fichte-Gymnasium 462 Kurt-Tucholsky-Gesamtschule 1.207 Summe 2.127 Anzahl der Nutzungsstunden pro Woche 37,5 36,5 19 93 Planmäßige Nutzung durch Vereinssport (Angabe der/des Nutzer/s - Stand Juli 2018): Verein Anzahl Mannschaften Mitglieder Jugend Erwachsene Jugend Erwachsene CSV Marathon 1910 e.V. - Fußball 9 4 157 252 FC Hellas e.V. - Fußball 6 2 113 63 Summe 15 6 270 315 CSV Marathon 1910 e.V. - Leichtathletik 77 89 Polizei-Sportverein 1925 e.V. - Kampfsport - im Sporthaus 114 72 Prioritäre Handlungsfelder - Errichtung einer ganzjährig nutzbaren Sportfläche mit Flutlichtanlage - Erneuerung der leichtathletischen Anlagen Anmerkung Auf der Anlage werden quartiersbezogen die meisten Wettkampfsportler versorgt. Ferner weist sie eine hohe Schulsportdichte auf. Die am Standort beheimateten, solide geführten Vereine haben sich in den vergangenen Jahren immer als verlässliche Partner der Sportverwaltung erwiesen. Sowohl ihre Kooperationsbereitschaft untereinander als auch ihr gesellschaftliches Engagement sind als vorbildlich zu bezeichnen. Die Zusammenarbeit mit Schulen sowie die Initiierung von Projekten mit gemeinnützigen Organisationen führen zu einer sehr intensiven Vernetzung der die Bezirkssportanlage Gladbacher Straße nutzenden Vereine im Quartier. Für den Polizei-Sportverein 1925 e.V., der mit seiner Kampfsportabteilung zu Trainingszwecken Räumlichkeiten im Sportplatzgebäude der Anlage nutzt, ist die Situation vor Ort zufriedenstellend. Allerdings bemängelt der Verein, dass die genutzte Trainingsstätte aufgrund ihres Zuschnitts und ihrer Dimensionierung keine wettkampfgerechte Ausübung des Sports erlaubt. Im Rahmen der Betrachtung des Quartiers „Süd-West“ nimmt die Bezirkssportanlage Gladbacher Straße sowohl nach Auffassung der Verwaltung als auch des Stadtsportbundes Krefeld e.V. und der ihm angeschlossenen Fachschaften eine herausragende Stellung ein. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, für die BSA Gladbacher Straße eine Konzeptstudie zu beauftragen, die die Errichtung einer ganzjährig nutzbaren Sportfläche nebst Flutlichtanlage sowie die Erneuerung der leichtathletischen Anlagen zum Gegenstand hat. Drucksache 5670/18 - Seite - 22 - Zusammenfassung der Handlungsfelder Schulsportanlagen Reepenweg, Scharfstraße/Sportplätze Bellenweg, Fungendonk Im Ergebnis der Betrachtungen kann festgehalten werden, dass die Bedarfe für die zukünftige Ausrichtung der Schulsportanlagen Reepenweg und Scharfstraße sowie die Sportplätze Bellenweg und Fungendonk aufgrund ihres Stellenwertes für die schulsportliche Versorgung in erster Linie aus der Schulentwicklungsplanung zu entwickeln sind. Losgelöst hiervon rechtfertigt der aktuelle Sportbedarf die umgehende Ertüchtigung der Schulsportanlage Scharfstraße. Bezirkssportanlage Randstraße Hinsichtlich der Bezirkssportanlagen im Quartier „Süd-West“ ist anzumerken, dass die Perspektive für die Bezirkssportanlage Randstraße in engem Zusammenhang mit dem Ergebnis des beauftragten Bodengutachtens als auch den Planungen für den Neubau einer Kindertagesstätte im Bereich der Sportstätte steht. Erst wenn hier Klarheit besteht, können verlässliche Aussagen zur weiteren Entwicklung des Standortes getroffen werden. Bezirkssportanlage Reinersweg Aufgrund Ihrer grundsätzlich guten strukturellen Voraussetzungen für den Sportbetrieb ist die Bezirkssportanlage Reinersweg zu ertüchtigen. Diese umfasst neben der Instandsetzung des Tennenplatz sowie der leichtathletischen Anlagen auch die Erneuerung der im Sportplatzgebäude vorhandenen Heizungsanlage. Um die Realisierung der Vorhaben im Rahmen der Maßnahmenplanung 2018/2019 zu erreichen, sind umgehend Kostenermittlungen durchzuführen. Bezirkssportanlage Gladbacher Straße Für die Bezirkssportanlage Gladbacher Straße ist die Erstellung einer Konzeptstudie erforderlich, die sich inhaltlich mit der Errichtung einer ganzjährig nutzbaren Sportfläche nebst Flutlichtanlage sowie der Erneuerung der leichtathletischen Anlagen befasst. Hierdurch sollen die Bedingungen für den intensiven und umfänglichen Sportbetrieb auf der Anlage insgesamt eine dringend angezeigte Verbesserung erfahren und die Sportstätte entsprechend den Anforderungen weiterentwickelt werden, um ihren Bestand nachhaltig zu sichern. Drucksache 5670/18 - Seite - 23 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5670/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen X Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen P 05201030000 – BgA Sportplätze Innenauftrag: 54290000 – Sonstiges für die Inanspruchnahme von Rechten und Pflichten Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. X Ja Nein 3.1 Konsumtiv X Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 25.000,00 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz wird der Stadt Krefeld jährlich eine Sportpauschale des Landes gewährt. Da die vorstehend dargestellte Maßnahme im Umfang von 25.000,00 Euro vollständig aus disponiblen Mitteln der Sportpauschale finanziert werden kann, ergeben sich für den städtischen Haushalt keine originären Belastungen.