Daten
Kommune
Krefeld
Größe
3,1 MB
Datum
02.10.2018
Erstellt
30.08.18, 10:49
Aktualisiert
25.01.19, 01:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5670/18 -
52
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Sportausschuss
05.09.2018
beschließend
Bezirksvertretung Süd
26.09.2018
zur Kenntnis
Bezirksvertretung West
02.10.2018
zur Kenntnis
Betreff
Sportfreianlagen im Stadtgebiet - Blick in die Quartiere
Beschlussentwurf
Sportausschuss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Sportausschuss empfiehlt, für die Schulsportanlagen Reepenweg und Scharfstraße
sowie die Sportplätze Bellenweg und Fungendonk die sich aus der Schulentwicklungsplanung abzuleitenden Bedarfe für deren zukünftige Ausrichtung zu ermitteln.
3. Der Sportausschuss empfiehlt, die Wiederherstellung der Schulsportanlagen Reepenweg
und Scharfstraße für schulsportliche Zwecke.
4. Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Instandsetzung der leichtathletischen Anlagen sowie des Tennenplatzes auf und der Erneuerung der Heizungsanlage im
Sportplatzgebäude der Bezirkssportanlage Reinersweg Kostenermittlungen durchzuführen,
auf deren Basis die Realisierung der Vorhaben im Rahmen der Maßnahmenplanung
2018/2019 erfolgen kann.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
über
011
Oberbürgermeister
an
Büro
OB
5. Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Errichtung einer ganzjährig nutzbaren Sportfläche nebst Flutlichtanlage sowie die Erneuerung der leichtathletischen Anlagen
auf der Bezirkssportanlage Gladbacher Straße eine Konzeptstudie zu veranlassen. Für die
Erstellung der Konzeptstudie und hiermit im Zusammenhang stehende Einmessungen sowie
erster vorzunehmender Prüfungen werden 25.000,00 Euro aus Mitteln der Sportpauschale
bereitgestellt.
Bezirksvertretung Süd:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung West:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
Begründung
Ausgangssituation
In seiner Sitzung am 14.12.2017 (Vorlage-Nr. 4692/17) hat der Sportausschuss die Verwaltung beauftragt, unter Einbindung des Stadtsportbundes Krefeld e.V. sowie der ihm angeschlossenen Fachschaften die aktuelle Versorgungslage hinsichtlich der im Krefelder Stadtgebiet vorhandenen Sportfreianlagen sowie deren Zukunftsfähigkeit zu untersuchen.
Die in diesem Zusammenhang anzustellenden Betrachtungen und abzuleitenden Ergebnisse
sollten nach Möglichkeit bereichsbezogen erfolgen.
Hierzu wurden benachbarte Sportfreianlagen, die annähernd über den gleichen Einzugsbereich verfügen, sogenannten „Quartieren“ zugeordnet.
Die Quartierseinteilung wurde wie folgt vorgenommen:
- Quartier „Hüls“, mit der Bezirkssportanlage Hölschen Dyk sowie den Sportplätzen
Hegmannsloch – Hüls-Nord und Reepenweg,
- Quartier „Süd-West“, mit den Bezirkssportanlagen Gladbacher Straße, Randstraße und
Reinersweg,
- Quartier „Fischeln“, mit der Bezirkssportanlage Kölner Straße sowie dem „Sportplatz an der
K-Bahn“,
- Quartier „West“, mit den Bezirkssportanlagen Horkesgath sowie Kaiser-Wilhelm-Park,
- Quartier „Mitte“, mit den Bezirkssportanlagen Schroersdyk, Hubert-Houben sowie
Sprödental,
- Quartier „Oppum/Linn/Gellep“, mit den Bezirkssportanlagen Sportpark Oppum, Linn und
Gellep,
- Quartier „Ost“, mit den Bezirkssportanlagen Traar, Elfrath und Bockum
- Quartier „Uerdingen“, mit der Bezirkssportanlage Rundweg sowie dem Covestro Sportpark.
Des Weiteren erfolgt die Begutachtung der Sportplätze Bellenweg und Fungendonk, die keinem Quartier explizit zugeordnet sind, gesondert.
Auf Empfehlung der Verwaltung sowie des Stadtsportbundes Krefeld e.V. und der ihm angeschlossenen Fachschaften beschloss der Sportausschuss in vorgenannter Sitzung, im Zuge
der anzustellenden Betrachtungen zunächst den Blick auf die Sportplätze
- Hegmannsloch – Hüls-Nord,
- Reepenweg,
- Bellenweg und
- Fungendonk, unter anderem gefolgt von dem
- Quartier „Süd-West“, mit den Bezirkssportanlagen Gladbacher Straße, Randstraße und
Reinersweg, zu richten.
Neben weitestgehend objektiv beurteilbaren Standortfaktoren sollten auch Aspekte Grundlage der Analyse sein, die die Tragweite und den Stellenwert des Vereinsengagements im
jeweiligen Quartier berücksichtigen.
Zu den weitestgehend objektiv beurteilbaren Standortfaktoren sind vornehmlich
- die Lage der Sportstätte,
- die Anlagenausstattung,
- der Anlagenzustand sowie
- die Schulsport- und Mannschaftsdichte auf der jeweiligen Sportstätte
zu zählen.
- Lage der Sportstätte
Heterogene Determinanten liegen dem Beurteilungskriterium „Lage der Sportstätte“ zugrunde. Neben komplexen planungs-, bau- und umweltrechtlichen Gesichtspunkten findet bei der
Betrachtung dieses Aspektes auch die Erreichbarkeit der Sportstätte Berücksichtigung.
- Anlagenausstattung
Anhaltspunkte zur Beurteilung dieses Standortfaktors liefern unter anderem das Raumangebot auf den Sportfreiflächen sowie in den zugehörigen Gebäudetrakten, der Zustand und der
Nutzwert vorhandener Sportgeräte bzw. - im Fall der Regievereine - auch der verfügbaren
Pflegegeräte.
- Anlagenzustand
Bei der Einschätzung des Anlagenzustandes gilt es zwischen vermeintlicher Attraktivität und
geforderter Funktionalität zu differenzieren. Merkmale, wie der Pflegezustand und die Sauberkeit der Sportstätte, ihre bauliche Beschaffenheit und ihr Gebrauchswert, unterliegen hier
den jeweiligen Wertungen. Im Vordergrund sollte jedoch stehen, dass der Sportbetrieb ordnungsgemäß und entsprechend der geltenden Sicherheitsbestimmungen stattfinden kann.
- Schulsport- und Mannschaftsdichte
Die Schulsport- und Mannschaftsdichte auf einer Sportstätte lässt sich gesichert über die im
Tagesverlauf wahrgenommenen Nutzungsstunden der jeweiligen Gruppen ermitteln.
Standortbezogen sollten überdies bestehende und mögliche Kooperationen von Sportvereinen sowie ihr gesellschaftliches Engagement in den Betrachtungen Berücksichtigung finden.
In seiner Sitzung am 18.04.2018 wurde der Sportausschuss zuletzt darüber informiert, dass
in der Angelegenheit erste verwaltungsinterne Abstimmungen stattgefunden haben und in
Kürze Erörterungen mit den Nutzern der städtischen Sportfreianlagen initiiert werden (Vorlage-Nr. 5121/18).
Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Im Zusammenwirken mit dem Stadtsportbund Krefeld e.V.
und der ihm angeschlossenen Fachschaften wurden in der Angelegenheit eingehende Gespräche mit Vereinsverantwortlichen geführt. Darüber hinaus erhielten die Vereine mittels
standardisiertem Fragebogen u. a. Gelegenheit, die sich auf der von ihnen genutzten Sportstätte aus ihrer Sicht darstellende Situation differenziert zu schildern und zu bewerten.
Im Rahmen des stattgefundenen Informationsaustausches zeigte sich die Komplexität des
Vorhabens. Es wurde deutlich, dass der eingeleitete Prozess der erste Schritt in einem kontinuierlichen Verfahren ist, das dem stetigen Wandel und vielschichtigen Einflussfaktoren
unterliegt.
Die im Folgenden skizzierten Erkenntnisse über die Schulsportanlagen Reepenweg und
Scharfstraße, die Sportplätze Hegmannsloch – Hüls-Nord, Bellenweg und Fungendonk sowie die Bezirkssportanlagen Randstraße, Reinersweg und Gladbacher Straße im Quartier
„Süd-West“, die sich im Zuge einer ersten Reflexion auf wesentliche Gesichtspunkte konzentrieren, können insofern nur vorläufigen Charakter besitzen und stellen folglich keine abschließende und allumfassende Analyse dar.
Die Ergebnisse der Betrachtungen anhand der oben beschriebenen Standortfaktoren für die
Quartiere „Uerdingen“ sowie „Mitte“ werden in einer der nächsten Sitzungen des Sportausschusses vorgestellt.
Sportfreianlagen im Stadtgebiet Krefeld
Blick auf die Sportplätze/Schulsportanlagen
Sportplatz Hegmannsloch - Hüls-Nord
Anlagenausstattung
- 1 Großspielfeld-Tenne mit Flutlichtanlage
- 1 Trainingswiese
- Sportplatzgebäude mit Umkleide- und Sanitärtrakt
Anlagenzustand
Sowohl die Platzanlage als auch der Umkleide- und Sanitärtrakt befinden sich in einem befriedigenden Zustand.
Schulsport- und Mannschaftsdichte
Planmäßige Nutzung durch Schulsport:
- keine
Planmäßige Nutzung durch Vereinssport (Angabe der/des Nutzer/s - Stand Juli 2018):
Die planmäßige Nutzung steht in Abhängigkeit zur Auslastung der Bezirkssportanlage Hölschen
Dyk.
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Anmerkung
Der Sportplatz Hegmannsloch - Hüls-Nord ist derzeit vom Hülser Sportverein e.V. für eine sportliche Nutzung von der Stadt Krefeld bis Ende 2024 angepachtet. Nach Ablauf des Pachtvertrages
bedarf es einer Neubetrachtung des Standortes.
Prioritäre Handlungsfelder
- zurzeit keine
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Schulsportanlage Reepenweg
Anlagenausstattung
- 1 Großspielfeld-Tenne mit Flutlichtanlage
- 1 multifunktionale Sportfläche
- leichtathletische Anlagen u. a. für:
Weitsprung
- kein eigenständiger Umkleide- und Sanitärtrakt; Mitbenutzung entsprechender Einrichtungen der
benachbarten Sporthalle
Anlagenzustand
Die Anlage wurde in der Vergangenheit als Standort für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Zu diesem Zweck wurde unter anderem auf einem Teil der Tennenfläche ein Großraumzelt
errichtet. Nach Abbau des Zeltes erfolgte zunächst keine grundsätzliche Instandsetzung der
Schulsportanlage.
Schulsport- und Mannschaftsdichte
Planmäßige Nutzung durch Schulsport:
- derzeit keine
Planmäßige Nutzung durch Vereinssport:
- keine
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Prioritäre Handlungsfelder
Aus der Schulentwicklungsplanung sind Bedarfe für die zukünftige Ausrichtung des Standortes
abzuleiten.
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Sportplatz Bellenweg
Anlagenausstattung
- 1 Großspielfeld-Rasen
- leichtathletische Anlagen u. a. für:
Laufen, Weitsprung und Kugelstoßen
- kein eigenständiger Umkleide- und Sanitärtrakt; Mitbenutzung entsprechender Einrichtungen der
benachbarten Sporthalle
Anlagenzustand
Gleichwohl der Rasenplatz über keinen DIN-gerechten Aufbau verfügt, befindet er sich in einem
befriedigenden Zustand. Die leichtathletischen Anlagen sind mittlerweile in die Jahre gekommen
und im Rahmen herkömmlicher Unterhaltungsmaßnahmen bedarfsgerecht zu erneuern.
Schulsport- und Mannschaftsdichte
Planmäßige Nutzung durch Schulsport (Schuljahr 2017/2018):
Schule
Anzahl der
Schüler/innen
Forstwaldschule
121
Anzahl der Nutzungsstunden pro Woche
22
Planmäßige Nutzung durch Vereinssport (Angabe der/des Nutzer/s - Stand Juli 2018):
Verein
Anzahl Mannschaften
Mitglieder
Jugend
Erwachsene
Jugend
Erwachsene
DJK VFL Forstwald 1968 e.V.
146
25
- Leichtathletik
Bürgerverein Forstwald e.V.
- Fußball
15
5
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Anmerkung
Bei Arbeiten an einer Akustikdecke an der Forstwaldschule am Bellenweg wurden größere Schäden an den Betondecken mehrerer Klassenräume des Ostflügels des Schulgebäudes festgestellt.
Die betroffenen Schulräume können aus diesem Grund nicht mehr genutzt werden. Da eine Beseitigung der Schäden kurzfristig nicht möglich ist, wurden zur Sicherstellung des Unterrichts auf dem
benachbarten Sportplatzgelände Container aufgestellt. Die Instandsetzung der schadhaften Klassenräume in der Forstwaldschule wird mit Hochdruck betrieben. Mit einem Abschluss der Arbeiten
ist zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 zu rechnen.
Prioritäre Handlungsfelder
Aus der Schulentwicklungsplanung sind Bedarfe für die zukünftige Ausrichtung des Standortes
abzuleiten.
Unabhängig hiervon sind die leichtathletischen Anlagen zu ertüchtigen. Der Verein DJK VFL
Forstwald 1968 e.V. beabsichtigt, im Rahmen des Förderprojektes „Krefeld macht Sport“ entsprechende Maßnahmen in Angriff zu nehmen.
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Sportplatz Fungendonk
Anlagenausstattung
- 1 Großspielfeld-Rasen
- leichtathletische Anlagen u.a. für:
Weitsprung
- kein eigenständiger Umkleide- und Sanitärtrakt; Mitbenutzung entsprechender Einrichtungen der
benachbarten Sporthalle
Anlagenzustand
Auf der Anlage ist eine starke Kaninchenpopulation zu verzeichnen, deren Aktivitäten zu Unebenheiten auf der Sportfläche führen.
Der Zustand der Anlage ist mit „ausreichend“ zu bewerten.
Schulsport- und Mannschaftsdichte
Planmäßige Nutzung durch Schulsport (Schuljahr 2017/2018):
Schule
Anzahl der
Schüler/innen
Schönwasserschule
218
Geschwister-Scholl-Schule
279
Realschule Oppum
362
Gesamtschule Oppum
272
Summe
1.131
Planmäßige Nutzung durch Vereinssport:
- keine
Anzahl der Nutzungsstunden pro Woche
9,5
18,5
8,5
21,5
58
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Prioritäre Handlungsfelder
Aus der Schulentwicklungsplanung sind Bedarfe für die zukünftige Ausrichtung des Standortes
abzuleiten.
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Vor dem Hintergrund, dass die an der Sporthalle Scharfstraße vorhandene Sportfläche, die über
leichtathletische Anlagen verfügt, schulsportliche Relevanz besitzt, wird ergänzend auch der Blick
auf diese reine Schulsportanlage gerichtet.
Schulsportanlage an der Sporthalle Scharfstraße
Anlagenausstattung
- Rasenfläche
- leichtathletische Anlagen u. a. für:
Laufen, Weitsprung und Kugelstoßen
- kein eigenständiger Umkleide- und Sanitärtrakt; Mitbenutzung entsprechender Einrichtungen der
benachbarten Sporthallen
Anlagenzustand
Die auf der Schulsportanlage Scharfstraße vorhandene außerordentlich hohe Anzahl von Kaninchen ist ursächlich für erhebliche Unebenheiten auf der Sportfläche. Wegen hieraus resultierender
akuter Unfallgefahren ist die Nutzung der Schulsportanlage aktuell nicht möglich. Die Freifläche
wurde infolgedessen für den Sportbetrieb gesperrt.
Schulsport- und Mannschaftsdichte
Planmäßige Nutzung durch Schulsport (Schuljahr 2017/2018):
Schule
Anzahl der
Schüler/innen
Albert-Schweitzer-Schule
594
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule
1.207
Grundschulverbund
674
Buchen-/Lewerentzschule
Summe
2.475
Anzahl der Nutzungsstunden pro Woche
39,5
37,5
9,5
86,5
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Planmäßige Nutzung durch Vereinssport:
- keine
Prioritäre Handlungsfelder
Reaktivierung der Anlage für schulsportliche Zwecke durch stetige intensive Bejagung des Kaninchenbestandes und Wiederherstellung der leichtathletischen Anlagen.
Aus der Schulentwicklungsplanung sind weitergehende Bedarfe für die zukünftige Ausrichtung des
Standortes abzuleiten.
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Blick ins Quartier „Süd-West“
Bezirkssportanlage Randstraße
Anlagenausstattung
- 1 Großspielfeld-Rasen
- 1 Trainingswiese
- 1 Großspielfeld-Tenne
- 1 Baseballfeld-Rasen
- leichtathletische Anlagen für:
Laufen und Weitsprung ansatzweise vorhanden
- Sportplatzgebäude mit Umkleide- und Sanitärtrakt
Anlagenzustand
Während der Zustand des Baseballfeldes als „befriedigend“ einzustufen ist, wird der Zustand der
übrigen Sportfreiflächen mit „ausreichend“ bis „mangelhaft“ bewertet.
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Schulsport- und Mannschaftsdichte
Planmäßige Nutzung durch Schulsport (Schuljahr 2017/2018):
Schule
Anzahl der
Schüler/innen
Gemeinschaftsgrundschule Gießerpfad
220
Katholische Grundschule Gießerpfad
223
Summe
443
Anzahl der Nutzungsstunden pro Woche
16,5
3,5
20
Planmäßige Nutzung durch Vereinssport (Angabe der/des Nutzer/s - Stand Juli 2018):
Verein
Anzahl Mannschaften
Mitglieder
Jugend
Erwachsene
Jugend
Erwachsene
Anadolu Türkspor Krefeld e.V.
9
2
109
137
- Fußball
BSC Krefeld Crows e. V. - Baseball
1
3
18
84
Anmerkung
Die die Bezirkssportanlage Randstraße nutzenden Vereine tragen sich mit dem Gedanken, Maßnahmen zu initiieren mit dem Ziel, eine Verbesserung der am Standort vorhandenen Infrastruktur
zu erreichen. Die avisierten Vorhaben erstrecken sich sowohl auf den Ausbau des auf der Sportstätte vorhandenen Umkleide- und Sanitärbereiches, die Errichtung von Versammlungsräumlichkeiten als auch die Ertüchtigung der Sportflächen.
Um für den derzeit anlagebedingt eingeschränkten Sportbetrieb im Fußball , u. a. resultierend aus
Bodenunebenheiten im Bereich des Tennenplatzes, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen,
wurden dem Verein Anadolu Türkspor Krefeld e.V. in Absprache mit dem Verein BV Union 05 Krefeld e.V. zusätzliche Trainingszeiten auf der Bezirkssportanlage Reinersweg angeboten. Die Offerte wird derzeit vom Verein Anadolu Türkspor Krefeld e.V. geprüft.
In der Sitzung der Bezirksvertretung West am 26.04.2017 wurde die Verwaltung anlässlich des
geplanten Baus einer Kindertagesstätte auf einer Fläche der Bezirkssportanlage Randstraße beauftragt, ein Bodengutachten in Bezug auf mögliche Altlasten zu erstellen. Die Untersuchung der
Fläche erfolgt derzeit. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Es wird erwartet, dass das Bodengutachten Anfang 2019 vorliegen wird.
Verlässliche Aussagen zur weiteren Entwicklung der Bezirkssportanlage Randstraße können derzeit abschließend aufgrund des ausstehenden Ergebnisses der Analyse des Untergrundes der
Sportstätte sowie des geplanten Neubaus einer Kindertagesstätte nicht getroffen werden.
Prioritäre Handlungsfelder
Die Ergebnisse des Bodengutachtens sowie der im Zusammenhang mit dem Neubau einer Kindertagesstätte stehenden Planungen bleiben abzuwarten.
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Bezirkssportanlage Reinersweg
Anlagenausstattung
- 1 Großspielfeld-Rasen
- 1 Großspielfeld-Tenne
- leichtathletische Anlagen u. a. für:
Weitsprung und Kugelstoßen
- Sportplatzgebäude mit Sanitär- und Umkleidetrakt
Anlagenzustand
Der Rasenplatz befindet sich in einem guten Zustand. Die Beschaffenheit des Tennenplatzes ist
lediglich mit „ausreichend“, die der leichtathletischen Anlagen mit „mangelhaft“ zu bewerten.
Die Heizungsanlage des Sportplatzgebäudes ist modernisierungsbedürftig.
Schulsport- und Mannschaftsdichte
Planmäßige Nutzung durch Schulsport (Schuljahr 2017/2018):
Schule
Anzahl der
Schüler/innen
Grundschule Gladbacher Str.
249
Albert-Schweitzer-Schule
594
Summe
843
Anzahl der Nutzungsstunden pro Woche
22
14
36
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Planmäßige Nutzung durch Vereinssport (Angabe der/des Nutzer/s - Stand Juli 2018):
Verein
Anzahl Mannschaften
Mitglieder
Jugend
Erwachsene
Jugend
Erwachsene
BV Union 05 Krefeld e.V.
4
4
84
219
Anmerkung
Gleichwohl der Tennenplatz und die leichtathletischen Anlagen auf der Bezirkssportanlage Reinersweg instandgesetzt und die Heizungsanlage im Sportplatzgebäude altersbedingt erneuert
werden müssen/muss, bietet die Sportstätte grundsätzlich gute strukturelle Voraussetzungen für
den Sportbetrieb.
Freie Kapazitäten bei der Auslastung der Sportflächen eröffnen die Option, anderen Nutzern Belegungszeiten auf der Bezirkssportanlage einzuräumen.
Prioritäre Handlungsfelder
- Instandsetzung der leichtathletischen Anlagen sowie des Tennenplatzes
- Erneuerung der Heizungsanlage im Sportplatzgebäude
Nach Betrachtung des Standortes besteht seitens der Verwaltung sowie des Stadtsportbundes
Krefeld e.V. und der ihm angeschlossenen Fachschaften Einvernehmen darüber, dass der Schulund Vereinssport auf der Bezirkssportanlage Reinersweg erhalten werden muss und die Sportstätte im dargestellten Umfang instandgesetzt werden sollte.
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Bezirkssportanlage Gladbacher Straße
Anlagenausstattung
- 1 Großspielfeld-Rasen mit Tribüne
- 2 Großspielfelder-Rasen
- 1 Großspielfeld-Tenne mit Flutlichtanlage
- 1 Trainingswiese
- leichtathletische Anlagen u. a. für:
Laufen, Weitsprung, Hochsprung und Kugelstoßen
- Sportplatzgebäude mit jüngst modernisiertem Sanitär- und Umkleidetrakt
Anlagenzustand
Die auf der Sportanlage vorhandenen umfangreichen leichtathletischen Anlagen sind sowohl nutzungs- als auch altersbedingt instandsetzungsbedürftig.
In den kühleren, feuchten Jahreszeiten erfährt der umfangreiche Sportbetrieb auf der Anlage erhebliche Einschränkungen. Widrige Witterungsverhältnisses führen regelmäßig zu Sperrungen von
Sportflächen u. a. mit der Folge, dass der Trainings- und Spielbetrieb der Vereinsfußballer infolge-
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dessen lediglich auf der flutlichtbeleuchteten Tennenfläche stattfinden kann. Im Allgemeinen wird
der Anlagenzustand mit „ausreichend“ bewertet.
Schulsport- und Mannschaftsdichte
Planmäßige Nutzung durch Schulsport (Schuljahr 2017/2018):
Schule
Anzahl der
Schüler/innen
Arndt-Gymnasium
458
Fichte-Gymnasium
462
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule
1.207
Summe
2.127
Anzahl der Nutzungsstunden pro Woche
37,5
36,5
19
93
Planmäßige Nutzung durch Vereinssport (Angabe der/des Nutzer/s - Stand Juli 2018):
Verein
Anzahl Mannschaften
Mitglieder
Jugend
Erwachsene
Jugend
Erwachsene
CSV Marathon 1910 e.V. - Fußball
9
4
157
252
FC Hellas e.V. - Fußball
6
2
113
63
Summe
15
6
270
315
CSV Marathon 1910 e.V.
- Leichtathletik
77
89
Polizei-Sportverein 1925 e.V.
- Kampfsport - im Sporthaus
114
72
Prioritäre Handlungsfelder
- Errichtung einer ganzjährig nutzbaren Sportfläche mit Flutlichtanlage
- Erneuerung der leichtathletischen Anlagen
Anmerkung
Auf der Anlage werden quartiersbezogen die meisten Wettkampfsportler versorgt. Ferner weist sie
eine hohe Schulsportdichte auf.
Die am Standort beheimateten, solide geführten Vereine haben sich in den vergangenen Jahren
immer als verlässliche Partner der Sportverwaltung erwiesen. Sowohl ihre Kooperationsbereitschaft untereinander als auch ihr gesellschaftliches Engagement sind als vorbildlich zu bezeichnen. Die Zusammenarbeit mit Schulen sowie die Initiierung von Projekten mit gemeinnützigen Organisationen führen zu einer sehr intensiven Vernetzung der die Bezirkssportanlage Gladbacher
Straße nutzenden Vereine im Quartier.
Für den Polizei-Sportverein 1925 e.V., der mit seiner Kampfsportabteilung zu Trainingszwecken
Räumlichkeiten im Sportplatzgebäude der Anlage nutzt, ist die Situation vor Ort zufriedenstellend.
Allerdings bemängelt der Verein, dass die genutzte Trainingsstätte aufgrund ihres Zuschnitts und
ihrer Dimensionierung keine wettkampfgerechte Ausübung des Sports erlaubt.
Im Rahmen der Betrachtung des Quartiers „Süd-West“ nimmt die Bezirkssportanlage Gladbacher
Straße sowohl nach Auffassung der Verwaltung als auch des Stadtsportbundes Krefeld e.V. und
der ihm angeschlossenen Fachschaften eine herausragende Stellung ein.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, für die BSA Gladbacher Straße eine Konzeptstudie zu
beauftragen, die die Errichtung einer ganzjährig nutzbaren Sportfläche nebst Flutlichtanlage sowie
die Erneuerung der leichtathletischen Anlagen zum Gegenstand hat.
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Zusammenfassung der Handlungsfelder
Schulsportanlagen Reepenweg, Scharfstraße/Sportplätze Bellenweg, Fungendonk
Im Ergebnis der Betrachtungen kann festgehalten werden, dass die Bedarfe für die zukünftige
Ausrichtung der Schulsportanlagen Reepenweg und Scharfstraße sowie die Sportplätze Bellenweg
und Fungendonk aufgrund ihres Stellenwertes für die schulsportliche Versorgung in erster Linie
aus der Schulentwicklungsplanung zu entwickeln sind.
Losgelöst hiervon rechtfertigt der aktuelle Sportbedarf die umgehende Ertüchtigung der Schulsportanlage Scharfstraße.
Bezirkssportanlage Randstraße
Hinsichtlich der Bezirkssportanlagen im Quartier „Süd-West“ ist anzumerken, dass die Perspektive
für die Bezirkssportanlage Randstraße in engem Zusammenhang mit dem Ergebnis des beauftragten Bodengutachtens als auch den Planungen für den Neubau einer Kindertagesstätte im Bereich
der Sportstätte steht. Erst wenn hier Klarheit besteht, können verlässliche Aussagen zur weiteren
Entwicklung des Standortes getroffen werden.
Bezirkssportanlage Reinersweg
Aufgrund Ihrer grundsätzlich guten strukturellen Voraussetzungen für den Sportbetrieb ist die Bezirkssportanlage Reinersweg zu ertüchtigen. Diese umfasst neben der Instandsetzung des Tennenplatz sowie der leichtathletischen Anlagen auch die Erneuerung der im Sportplatzgebäude vorhandenen Heizungsanlage. Um die Realisierung der Vorhaben im Rahmen der Maßnahmenplanung 2018/2019 zu erreichen, sind umgehend Kostenermittlungen durchzuführen.
Bezirkssportanlage Gladbacher Straße
Für die Bezirkssportanlage Gladbacher Straße ist die Erstellung einer Konzeptstudie erforderlich,
die sich inhaltlich mit der Errichtung einer ganzjährig nutzbaren Sportfläche nebst Flutlichtanlage
sowie der Erneuerung der leichtathletischen Anlagen befasst. Hierdurch sollen die Bedingungen
für den intensiven und umfänglichen Sportbetrieb auf der Anlage insgesamt eine dringend angezeigte Verbesserung erfahren und die Sportstätte entsprechend den Anforderungen weiterentwickelt werden, um ihren Bestand nachhaltig zu sichern.
Drucksache 5670/18 -
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5670/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
X
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
P 05201030000 – BgA Sportplätze
Innenauftrag:
54290000 – Sonstiges für die Inanspruchnahme von
Rechten und Pflichten
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
X
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
X
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
25.000,00 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO:
Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz wird der Stadt Krefeld jährlich eine Sportpauschale des Landes gewährt. Da die vorstehend dargestellte Maßnahme im Umfang von
25.000,00 Euro vollständig aus disponiblen Mitteln der Sportpauschale finanziert werden
kann, ergeben sich für den städtischen Haushalt keine originären Belastungen.