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Verwaltungsvorlage (Krefeld macht Sport)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
306 kB
Datum
05.09.2018
Erstellt
30.08.18, 10:49
Aktualisiert
25.01.19, 01:30
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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5675/18 - 52 Beratungsfolge Sitzungstermin Sportausschuss 05.09.2018 Beschlussform Betreff Krefeld macht Sport Beschlussentwurf Der Sportausschuss beschließt, die in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Vereinsanträge im dargestellten Umfang aus dem Programm „Krefeld macht Sport“ zu fördern. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5675/18 - Seite - 2 - Begründung Aus den etatisierten Mitteln im Paket „Krefeld macht Sport“ in Höhe von 300.000 EUR sollen antragstellenden Vereinen Zuschüsse zur Sanierung, zur Erweiterung und/oder Modernisierung von Sportstätten sowie zur Verbesserung des Sportbetriebs gewährt werden. So sollen Einzelmaßnahmen bis zu einer maximalen Höhe von 5.000 Euro gefördert werden. Hierbei ist vorgesehen, dass die formlos an die Verwaltung zu richtenden Anträge dem Sportausschuss kontinuierlich nach Prüfung und mit einer Beschlussempfehlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Nachdem die Verwaltung dem Sportausschuss die ersten 8 Anträge in der letzten Sitzung zur Beschlussfassung vorlegen konnte, liegen inzwischen weitere beschlussreife Anträge der Vereine vor: 9. Verein für Segelflug Krefeld e. V. – Beschaffung neuer Funkgeräte Beantragte Förderung: 5.000,00 EUR Gesamtkosten: 10.000 EUR Der Gesetzgeber schreibt den Luftsportvereinen durch Umstellung der Funkfrequenzen die Ausstattung der Segelflugzeuge und Bodenstationen mit neuen Funkgeräten vor. Die bisherigen Geräte dürfen nicht weiter betrieben werden. Im Verein sind hiervon 6 Segelflugzeuge, 1 Motorflugzeug sowie 2 Bodenfunkstationen betroffen. Um den Luftsport weiterhin betreiben zu können, ist die Beschaffung neuer Geräte unumgänglich und dienen der unmittelbaren Sportausübung. 10. TV 03 Schwarz / Gelb – Beschaffung von Tennisplatz-Zubehör Beantragte Förderung: 4.989,90 EUR Die Anlage des TV 03 Schwarz / Gelb bedarf einer verbesserten Ausstattung. Zu diesem Zweck möchte der Verein Tennisplatz-Zubehör beschaffen, die die Nutzbarkeit der Anlage verbessern und der unmittelbaren Sportausübung dienen. 11. SV Bayer 08 – Erweiterung der Außenanlage durch eine Basketballanlage Beantragte Förderung: 5.000 EUR Gesamtkosten: 16.993,15 EUR Der SV Bayer 08 plant eine Erweiterung und Aufwertung seiner Außenanlage durch die Schaffung einer Basketballanlage. Mit der Umsetzung des Vorhabens will der Verein grundsätzlich die Bewegung im Außenbereich fördern und das Vereinsangebot erweitern. Die Maßnahme dient der unmittelbaren Sportausübung. 12. Box- und Sportclub Krefeld 1920 e. V. - Modernisierung der Sportanlage und Beschaffung von Sportgeräten und Materialien Beantragte Förderung: 1.986,82 EUR Die Räumlichkeiten des Box- und Sportclub Krefeld 1920 e. V. an der Tannenstraße und einige der dort vorhandenen Sportgeräte und Materialien sind nach inzwischen langjähriger Nutzung modernisierungs- und erneuerungsbedürftig geworden. Die Maßnahmen unter Einschluss der geplanten Beschaffung von Sportgeräten und Materialien dienen der unmittelbaren Sportausübung. 13. Krefelder Seglervereinigung e. V. – Modernisierung der Slipanlage Beantragte Förderung: 5.000 EUR Gesamtkosten: ca. 46.900 EUR Der Verein beabsichtigt, die vorhandene Slipanlage durch einen Umbau auf elektrische Kettenzüge und eine geänderte Seilführung zu modernisieren. Ohne diese Umrüstung der Schiffshebeanla- Drucksache 5675/18 - Seite - 3 - ge wäre die aktive Sportausübung am Rhein nicht mehr möglich. Die vorgesehene Maßnahme dient der unmittelbaren Sportausübung. 14. Baseball und Softball Club Krefeld Crows e. V. - – Anschaffung eines mobilen Schlagkäfigs Beantragte Förderung: 5.000 EUR Gesamtkosten: 5.116,76 EUR Seit nahezu 9 Jahren verfügt der Verein über keine mobile Schlagmuschel. Unter Beachtung der wachsenden Nutzungsintensität ist der Schlagkäfig zur Verbesserung der Sportausübung erforderlich und aufgrund des angrenzenden Fußballfeldes auf der Anlage an der Randstraße aus Sicherheitsgründen dringend geboten. Die vorgesehene Maßnahme dient der unmittelbaren Sportausübung. 15. Crefelder Ruder Club 1883 e. V. – Beschaffung eines Doppelzweiers Beantragte Förderung: 5.000 EUR Gesamtkosten: 9.000 EUR Aufgrund der guten Erfolge im Talentsichtungs- und Förderbereich benötigt der Verein dringend weitere Bootskapazitäten. So soll ein Kinder-Doppelzweier mit den dazugehörigen Skulls angeschafft werden. Die Maßnahme dient der unmittelbaren Sportausübung im Kinder und Jugendbereich. 16. Fischelner SV 1998 e. V. - – Erneuerung und Ergänzung der Balkenanlage Beantragte Förderung: 5.000 EUR Gesamtkosten: 5.270,25 EUR Das Turnzentrum Krefeld-Fischeln-Vorst gehört zu den 9 Stützpfeilern des Geräte- Turnsports. Nach der Modernisierung der Bodenturnfläche im Jahr 2017 muss nunmehr die Balkenanlage erneuert werden, um die Bereitstellung moderner Trainingsbedingungen gewährleisten zu können. Die Maßnahme dient der unmittelbaren Sportausübung. 17. Segel-Club-Crefeld e. V. – Erwerb eines Anhängers für den Bootstransport Beantragte Förderung: 5.000 EUR Gesamtkosten: 6.500 EUR Der Verein benötigt für auswärtige Segelwochenenden bzw. als Regattabegleitung aus Sicherheitsgründen ein Begleitboot. Für den Transport ist ein Anhänger erforderlich, mit welchem neben dem Coachboot zugleich auch 2 Jugend- bzw. 4 Kinderboote transportiert werden können. Die Maßnahme dient der unmittelbaren Sportausübung. 18. TSV Krefeld-Bockum 1901 e. V. – Anschaffung / Ersatz von Sportgeräten Beantragte Förderung: 5.000 EUR Gesamtkosten: 5.044,92 EUR Die in der Sporthalle der Grotenburgschule genutzten Tischtennisplatten und Banden sind nach ca. 13 Jahren der intensiven Nutzung – auch im Kinder und Jungendbereich -erneuerungsbedürftig geworden. Der Verein plant daher, vom Angebot eines Tischtennisausrüsters Gebrauch zu machen, um erneuerungsbedürftige Sportartikel zu ersetzten. Die Maßnahme dient der unmittelbaren Sportausübung. Drucksache 5675/18 - Seite - 4 - 19. Crefelder Tennis Club 1984 e. V. – Erweiterung der Beleuchtung auf der Tennisanlage Beantragte Förderung: 4.500 EUR Durch den offenen Ganztag im Schulbereich haben sich die Trainingszeiten für Kinder und Jugendliche stark nach hinten verschoben. Hierdurch und durch die Verschmelzung mit dem Lindentaler TC hat sich der Trainingsbedarf erhöht und dehnt sich inzwischen auf Zeiten bis 22.00 Uhr aus. Hierdurch wird die Ausstattung 2 weiterer Plätze mit Flutlicht erforderlich, die der Verein in Angriff nehmen will. Die Maßnahme dient der unmittelbaren Sportausübung. 20. Preussen Krefeld Leichtathletik e. V. – Ertüchtigung von Leichtathletikanlagen Beantragte Förderung: 5.000 EUR Gesamtkosten: 5.700 EUR Die auf der Anlage Hubert-Houben vorhandenen Leichtathletischen Anlagen sind in die Jahre gekommen. Der Verein beabsichtigt, in eigener Regie Verbesserungsmaßnahmen an einigen Anlagen vorzunehmen. Die Maßnahmen dienen der unmittelbaren Sportausübung. 21. TC Grün-Weiss-Grün e. V. - Beschaffung von Tennisplatz-Zubehör Beantragte Förderung: 5.000 EUR Gesamtkosten: 6.440 EUR Die Anlage des TC Grün-Weiss-Grün bedarf einer verbesserten Ausstattung. Zu diesem Zweck möchte der Verein Tennisplatz-Zubehör u. a. neue Netze, eine Ballmaschine usw. beschaffen, die die Nutzbarkeit der Anlage verbessern und der unmittelbaren Sportausübung dienen. 22. DJK VfL Forstwald 1968 e. V. – Ertüchtigung von Leichtathletikanlagen Beantragte Förderung: 4.366,11 EUR Die auf dem Sportplatz Bellenweg vorhandenen leichtathletischen Anlagen sind stark in die Jahre gekommen. Der Verein beabsichtigt, in eigener Regie Verbesserungsmaßnahmen an den Anlagen vorzunehmen. Hiervon wird auch der auf der Anlage beheimatete Schulsport profitieren. Die Maßnahmen dienen der unmittelbaren Sportausübung. 23. Verberger Turnverein 1914 e. V. – Errichtung von Volleyballfeldern Beantragte Förderung: 5.000 EUR Gesamtkosten: ca. 20.000 EUR Der Verein beabsichtigt, in Kooperation mit dem FC Traar und zur Verbesserung des Sportangebotes die Errichtung zweier Beachvolleyballfelder auf der Sportanlage am Buscher Holzweg. Es ist vorgesehen, die anfallenden Arbeitsleistungen weitestgehend von Vereinsmitgliedern ausführen zu lassen bzw. professionelle Hnadwerker / Dienstleister einzubinden. Das neue Angebot kommt der unmittelbaren Sportausübung zugute. 24. SC Bayer 05 Uerdingen e. V. – Erweiterung und Modernisierung der Laufstrecke Beantragte Förderung: 5.000 EUR Gesamtkosten: 9.900 EUR Der Verein plant, in Kooperation mit dem technischen Berufkolleg Uerdingen eine Erweiterung und Modernisierung der Laufstrecke vorzunehmen. Hierdurch sollen die Kooperationsmöglichkeiten der Partner verbessert und eine Nutzung der Anlage für schulsportliche Interessen ermöglicht werden. Die Maßnahme dient der unmittelbaren Sportausübung. Drucksache 5675/18 - Seite - 5 - 25. SC Viktoria Krefeld e. V. – Beschaffung von 4 Fußballtoren mit Netzen und klappbaren Rahmen Beantragte Förderung: 5.000 EUR Gesamtkosten: 6.857,89 EUR Die neuen Tore sollen den Bedarf decken, der durch die gestiegenen Sicherheitsanforderungen entstanden ist und einen gefahrlosen Sportbetrieb auf der Anlage Schroersdyk ermöglichen. Die Maßnahme dient der unmittelbaren Sportausübung. 26. CSV Marathon – Breitensport – Anschaffung eines Defibrillators Beantragte Förderung: 1.000 EUR Die Herzsportgruppe der Breitensportabteilung des Vereins benötigt einen neuen Defibrillator. Um das Angebot für die Gruppe aufrechterhalten zu können, ist der Kauf des neuen Gerätes unabdingbar. Die Maßnahme dient der unmittelbaren Sportausübung. Nach Abstimmung mit dem Stadtsportbund Krefeld e. V. empfiehlt die Verwaltung, die vorstehend genannten Förderanträge mit Zuschüssen aus dem Programm „Krefeld macht Sport“ zu bedenken. 27. Sport für aktive Bürger Krefeld e. V. – Neues Gruppenangebot mit Minitrampolin Beantragte Förderung: 4.775,23 EUR Der Verein Sport für aktive Bürger Krefeld e. V. plant neue Angebote, die in besonderer Weise eine positive Wirkung auf die gesamte Körpermuskulatur und den Gleichgewichtssinn haben. Geplant ist in diesem Zusammenhang das Angebot für eine neue Gruppe mit Mini Trampolin und Haltestange. Für die Durchführung des Angebotes ist die Anschaffung von 11 Mini Trampolinen erforderlich. Die Gesamtkosten betragen 4.775,23 Euro. Die Maßnahme kommt der unmittelbaren Sportausübung zugute und ist damit förderwürdig. 28. CSC Krefeld Skating Bears – Sportausrüstung für die Jugendabteilung Beantragte Förderung: 5.000 EUR Gesamtkosten: 5.533,50 Euro Die CSC Krefeld Skating Bears streben zur Verbesserung der Sportausübung im Jugendbereich die Beschaffung von 25 Inline Startersets an. Neben diesen Sets sollen auch 2 Hockeytore beschafft werden. Der Gesamtwert des Vorhabens summiert sich auf 5.533,50 Euro. Die Maßnahme kommt der unmittelbaren Sportausübung zugute und dient der Jugendarbeit des Vereins. Stand bei den für Krefeld macht Sport zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel: Haushaltsansatz: Bisher bewilligt (Anträge 1-8): Neu beantragt (Anträge 9-28): 300.000,00 Euro 30.807,86 Euro 91.618,06 Euro Noch zur Verfügung: 177.574,08 Euro Drucksache 5675/18 - Seite - 6 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5675/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen X Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P05202010000- BgA Sportförderung Kostenart: 53180000-73180000- Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. x Ja Nein 3.1 Konsumtiv X Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 91.618,06 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: