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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2017 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
93 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:30
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2017 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2017 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2017 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2017 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2017 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2017 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5491/18 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Rat Sitzungstermin Beschlussform 27.06.2018 05.07.2018 Betreff Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2017 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten Beschlussentwurf 1. Es werden Nachbewilligungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2017 gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Teilergebnisplan 2017 in einer Gesamthöhe von 2,5 Mio. Euro beschlossen. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen im selben oder in anderen Geschäftsbereichen. Sofern es sich um zahlungswirksame Sachverhalte handelt, gelten die im Teilergebnisplan 2017 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel analog für den Teilfinanzplan 2017. 2. Weiterhin werden folgende, vom Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 22 der Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2017 bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2017, für welche eine Deckung über Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen im eigenen Geschäftsbereich oder in anderen Geschäftsbereichen möglich war und die somit haushaltsneutral sind. Sie belaufen sich auf 1,8 Mio. Euro. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5491/18 Seite - 2 - Sofern es sich um zahlungswirksame Sachverhalte handelt, gelten die im Teilergebnisplan 2017 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel analog für den Teilfinanzplan 2017. Drucksache 5491/18 Seite - 3 - Begründung Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung werden die Planansätze grundsätzlich auf Produkt(gruppen)ebene abgebildet. Diese Planungen erfolgen aufgrund der zum Planungszeitraum vorliegenden Erkenntnisse. Unter anderem können sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten Tatbestände ergeben, die eine von der Planung abweichende Abbildung im Haushalt auf andere Produkte und in anderer Betragshöhe notwendig machen. Auch gibt es Tatbestände, die eine Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung aufgrund fehlender Daten/Informationen ausschließen und insofern erst im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelbar sind. In solchen Fällen besteht die Notwendigkeit, Nachbewilligungen auszusprechen. Die Notwendigkeit dieser Nachbewilligungen für über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen ergibt sich aus § 95 Abs. 1 GO NRW, danach muss der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Weitere gesetzliche Vorschriften, Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. Der nachfolgend aufgeführte unterschiedliche Umgang mit der Nachbewilligungsliste resultiert aus den in der Hauptsatzung festgelegten Regelungen sowie den diesbezüglichen gesetzlichen Verankerungen in der GO NRW. 1. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss sind Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Teilergebnisplan 2017 in Höhe von 2,5 Mio. Euro zu beschließen. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen im gleichen oder in anderen Geschäftsbereichen. Die Nachbewilligungsbedarfe verteilen sich auf die folgenden Aufwandsgruppen: 1a) Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeilen 11 und 12 der Ergebnisplanung) - 0,5 Mio. Euro 1b) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung) - 0,5 Mio. Euro 1c) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16 der Ergebnisplanung) - 1,5 Mio. Euro - 2,5 Mio. Euro Zu 1a) Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeilen 11 und 12 der Ergebnisplanung): Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen besteht -nach Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit für Personal- und Versorgungsaufwendungen innerhalb eines Geschäftsbereichsbudgets- ein Nachbewilligungsbedarf in Höhe von 0,5 Mio. Euro, der im Wesentlichen auf den Bereich der Pensions- und Beihilferückstellungen zurückzuführen ist. Die Deckung dieses Mehrbedarfs erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei den Vergütungen für tariflich Beschäftigte in anderen Geschäftsbereichen. Zu 1b) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung): Es sind Nachbewilligungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro notwendig, die im Wesentlichen aus Abschreibungen von Forderungen im Steuerbereich (rd. 0,2 Mio. Euro) sowie außerplanmäßigen Abschreibungen auf Straßenbau/-unterhaltung und Immobilienservice (rd. 0,3 Mio. Euro) resultieren. Die Deckung dieser Mehrbedarfe erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Bereich der Abschreibungen in anderen Geschäftsbereichen. Zu 1c) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16 der Ergebnisplanung): Drucksache 5491/18 Seite - 4 - Es sind Nachbewilligungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro notwendig, die im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Gewerbesteuer nach § 233 a AO resultieren. Im Rahmen des Jahresabschlusses ist aufgrund des geltenden Bruttoprinzips eine Ausweiskorrektur vorzunehmen. Die Deckung dieser Mehrbedarfe erfolgt durch Mehrerträge im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen im gleichen Geschäftsbereich. 2. Vom Stadtkämmerer wurden gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 22 der Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2017 über- und außerplanmäßige Aufwendungen nachbewilligt, die nunmehr zur Kenntnis gegeben werden. Es handelt sich um Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2017, für welche eine Deckung über Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen im eigenen Geschäftsbereich oder in anderen Geschäftsbereichen möglich war und die somit haushaltsneutral sind. Sie belaufen sich auf 1,8 Mio. Euro. 2a) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung) 2b) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16 der Ergebnisplanung) 2c) Zinsen (Zeile 20 der Ergebnisplanung) 2d) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 der Ergebnisplanung) 2e) Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (Zeile 29 der Ergebnisplanung) - 1,5 Mio. Euro - 0,1 Mio. Euro - 0,2 Mio. Euro - 0,0 Mio. Euro (- 10.500 Euro) - 0,0 Mio. Euro (- 650 Euro) - 1,8 Mio. Euro Zu 2a) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung): Es sind Nachbewilligungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro vorgenommen worden, die im Wesentlichen auf Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Steuerforderungen zurückzuführen sind. Die Deckung der Mehrbedarfe erfolgt mit rd. 1,2 Mio. Euro durch Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Mehrerträgen im Bereich der sonstigen Bußgelder. Des Weiteren können zur Deckung insbesondere Wenigeraufwendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen (rd. 0,2 Mio. Euro) im Wesentlichen im gleichen Geschäftsbereich herangezogen werden. Zu 2b) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16 der Ergebnisplanung): Der Nachbewilligungsbedarf in diesem Bereich in Höhe von 0,1 Mio. Euro resultierte fast vollständig aus der Einstellung und Zuführung in den Sonderposten von Stiftungsvermögen. Die Mehrbedarfe konnten im Wesentlichen durch Mehrerträge bei den sonstigen ordentlichen Erträgen im gleichen Geschäftsbereich gedeckt werden. Zu 2c) Zinsen (Zeile 20 der Ergebnisplanung): Im Bereich der Zinsen sind Nachbewilligungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro notwendig, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Nachzahlung der altersdiskriminierenden Besoldung und diesbezüglich gebildeten Rückstellungen stehen. Die Mehrbedarfe im Bereich der Zinsen konnten vollständig durch Wenigeraufwendungen im Bereich der Transferaufwendungen im gleichen Geschäftsbereich gedeckt werden. Zu 2d) Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 der Ergebnisplanung): Der Mehrbedarf i. H. v. 10.500,00 Euro ergibt sich für Gebäudeunterhaltung beim Waldgut Schirmau, welcher durch Wenigeraufwendungen im gleichen Geschäftsbereich gedeckt werden kann. Zu 2e) Interne Leistungsbeziehungen (Zeile 29 der Ergebnisplanung): Drucksache 5491/18 Seite - 5 - Für den Nachbewilligungsbedarf i. H. v. 650,00 Euro können Wenigeraufwendungen für Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung im gleichen Geschäftsbereich herangezogen werden. Sämtliche Mehrbedarfe können durch Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen gedeckt werden, es handelt sich somit nur um Verschiebungen innerhalb des Haushaltes. Drucksache 5491/18 Seite - 6 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5491/18 Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen x Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja x Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: Es liegen Nachbewilligungsbedarfe in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2017 aufgrund von Jahresabschluss-Sachverhalten in Höhe von ca. 4,3 Mio. Euro vor. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral. Bei den in der Vorlage genannten Betragsangaben handelt es sich um ca.-Angaben.