Daten
Kommune
Krefeld
Größe
93 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5491/18
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Rat
Sitzungstermin
Beschlussform
27.06.2018
05.07.2018
Betreff
Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2017 aufgrund
von Jahresabschlusssachverhalten
Beschlussentwurf
1. Es werden Nachbewilligungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2017 gemäß § 83
Abs. 2 GO NRW im Teilergebnisplan 2017 in einer Gesamthöhe von 2,5 Mio. Euro beschlossen.
Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen im selben oder in anderen Geschäftsbereichen.
Sofern es sich um zahlungswirksame Sachverhalte handelt, gelten die im Teilergebnisplan 2017
zusätzlich benötigten Haushaltsmittel analog für den Teilfinanzplan 2017.
2. Weiterhin werden folgende, vom Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 22 der
Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2017 bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2017, für welche eine Deckung über Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen im eigenen Geschäftsbereich oder in anderen Geschäftsbereichen möglich war und die somit haushaltsneutral sind. Sie belaufen sich auf 1,8 Mio. Euro.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
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mit
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mit
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mit
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mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5491/18
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Sofern es sich um zahlungswirksame Sachverhalte handelt, gelten die im Teilergebnisplan 2017
zusätzlich benötigten Haushaltsmittel analog für den Teilfinanzplan 2017.
Drucksache 5491/18
Seite - 3 -
Begründung
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung werden die Planansätze grundsätzlich auf Produkt(gruppen)ebene abgebildet. Diese Planungen erfolgen aufgrund der zum Planungszeitraum
vorliegenden Erkenntnisse. Unter anderem können sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
Tatbestände ergeben, die eine von der Planung abweichende Abbildung im Haushalt auf andere
Produkte und in anderer Betragshöhe notwendig machen. Auch gibt es Tatbestände, die eine Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung aufgrund fehlender Daten/Informationen ausschließen
und insofern erst im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelbar sind. In solchen Fällen besteht
die Notwendigkeit, Nachbewilligungen auszusprechen. Die Notwendigkeit dieser Nachbewilligungen für über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen ergibt sich aus § 95 Abs. 1 GO
NRW, danach muss der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Weitere gesetzliche Vorschriften, Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sind zu beachten.
Der nachfolgend aufgeführte unterschiedliche Umgang mit der Nachbewilligungsliste resultiert aus
den in der Hauptsatzung festgelegten Regelungen sowie den diesbezüglichen gesetzlichen Verankerungen in der GO NRW.
1.
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss sind Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 2 GO
NRW im Teilergebnisplan 2017 in Höhe von 2,5 Mio. Euro zu beschließen. Die Deckung erfolgt
haushaltsneutral durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen im gleichen
oder in anderen Geschäftsbereichen.
Die Nachbewilligungsbedarfe verteilen sich auf die folgenden Aufwandsgruppen:
1a) Personal- und Versorgungsaufwendungen
(Zeilen 11 und 12 der Ergebnisplanung)
- 0,5 Mio. Euro
1b) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung)
- 0,5 Mio. Euro
1c) Sonstige ordentliche Aufwendungen
(Zeile 16 der Ergebnisplanung)
- 1,5 Mio. Euro
- 2,5 Mio. Euro
Zu 1a) Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeilen 11 und 12 der Ergebnisplanung):
Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen besteht -nach Inanspruchnahme der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit für Personal- und Versorgungsaufwendungen innerhalb eines
Geschäftsbereichsbudgets- ein Nachbewilligungsbedarf in Höhe von 0,5 Mio. Euro, der im Wesentlichen auf den Bereich der Pensions- und Beihilferückstellungen zurückzuführen ist. Die Deckung dieses Mehrbedarfs erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei den Vergütungen für tariflich
Beschäftigte in anderen Geschäftsbereichen.
Zu 1b) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung):
Es sind Nachbewilligungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro notwendig, die im Wesentlichen aus Abschreibungen von Forderungen im Steuerbereich (rd. 0,2 Mio. Euro) sowie außerplanmäßigen Abschreibungen auf Straßenbau/-unterhaltung und Immobilienservice (rd. 0,3 Mio. Euro) resultieren.
Die Deckung dieser Mehrbedarfe erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Bereich der Abschreibungen in anderen Geschäftsbereichen.
Zu 1c) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16 der Ergebnisplanung):
Drucksache 5491/18
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Es sind Nachbewilligungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro notwendig, die im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Gewerbesteuer nach § 233 a AO resultieren. Im Rahmen des Jahresabschlusses ist aufgrund des geltenden Bruttoprinzips eine Ausweiskorrektur vorzunehmen. Die Deckung
dieser Mehrbedarfe erfolgt durch Mehrerträge im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen im gleichen Geschäftsbereich.
2.
Vom Stadtkämmerer wurden gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 22 der Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2017 über- und außerplanmäßige Aufwendungen nachbewilligt, die nunmehr zur Kenntnis gegeben werden. Es handelt sich um Nachbewilligungen im
Teilergebnisplan 2017, für welche eine Deckung über Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen im
eigenen Geschäftsbereich oder in anderen Geschäftsbereichen möglich war und die somit haushaltsneutral sind. Sie belaufen sich auf 1,8 Mio. Euro.
2a) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung)
2b) Sonstige ordentliche Aufwendungen
(Zeile 16 der Ergebnisplanung)
2c) Zinsen (Zeile 20 der Ergebnisplanung)
2d) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(Zeile 13 der Ergebnisplanung)
2e) Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
(Zeile 29 der Ergebnisplanung)
- 1,5 Mio. Euro
- 0,1 Mio. Euro
- 0,2 Mio. Euro
- 0,0 Mio. Euro (- 10.500 Euro)
- 0,0 Mio. Euro (- 650 Euro)
- 1,8 Mio. Euro
Zu 2a) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung):
Es sind Nachbewilligungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro vorgenommen worden, die im Wesentlichen
auf Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Steuerforderungen zurückzuführen sind. Die Deckung der Mehrbedarfe erfolgt mit rd. 1,2 Mio. Euro durch Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Mehrerträgen im Bereich der sonstigen Bußgelder. Des
Weiteren können zur Deckung insbesondere Wenigeraufwendungen im Bereich der Sach- und
Dienstleistungen (rd. 0,2 Mio. Euro) im Wesentlichen im gleichen Geschäftsbereich herangezogen
werden.
Zu 2b) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16 der Ergebnisplanung):
Der Nachbewilligungsbedarf in diesem Bereich in Höhe von 0,1 Mio. Euro resultierte fast vollständig aus der Einstellung und Zuführung in den Sonderposten von Stiftungsvermögen. Die Mehrbedarfe konnten im Wesentlichen durch Mehrerträge bei den sonstigen ordentlichen Erträgen im
gleichen Geschäftsbereich gedeckt werden.
Zu 2c) Zinsen (Zeile 20 der Ergebnisplanung):
Im Bereich der Zinsen sind Nachbewilligungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro notwendig, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Nachzahlung der altersdiskriminierenden Besoldung und
diesbezüglich gebildeten Rückstellungen stehen. Die Mehrbedarfe im Bereich der Zinsen konnten
vollständig durch Wenigeraufwendungen im Bereich der Transferaufwendungen im gleichen Geschäftsbereich gedeckt werden.
Zu 2d) Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 der Ergebnisplanung):
Der Mehrbedarf i. H. v. 10.500,00 Euro ergibt sich für Gebäudeunterhaltung beim Waldgut Schirmau, welcher durch Wenigeraufwendungen im gleichen Geschäftsbereich gedeckt werden kann.
Zu 2e) Interne Leistungsbeziehungen (Zeile 29 der Ergebnisplanung):
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Für den Nachbewilligungsbedarf i. H. v. 650,00 Euro können Wenigeraufwendungen für Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung im gleichen Geschäftsbereich herangezogen werden.
Sämtliche Mehrbedarfe können durch Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen gedeckt werden,
es handelt sich somit nur um Verschiebungen innerhalb des Haushaltes.
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5491/18
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
x
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
x
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO:
Es liegen Nachbewilligungsbedarfe in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2017
aufgrund von Jahresabschluss-Sachverhalten in Höhe von ca. 4,3 Mio. Euro vor. Die Deckung
erfolgt haushaltsneutral.
Bei den in der Vorlage genannten Betragsangaben handelt es sich um ca.-Angaben.