Daten
Kommune
Krefeld
Größe
192 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5429/18
52
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Sportausschuss
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Rat
20.06.2018
Beschlussform
27.06.2018
05.07.2018
Betreff
Erneuerung eines Kunstrasenbelags am Landesleistungs-Stützpunkt Hockey
Beschlussentwurf
Sportausschuss:
Der Sportausschuss beschließt, den Austausch eines Hockey-Kunstrasenbelags am Landesleistungs-Stützpunkt Hockey, der Hockeyanlage des Crefelder Hockey und Tennis Club 1890 e.V.
(CHTC) an der Hüttenallee, zu fördern und stimmt auf Basis der dargestellten Gesamtkosten sowie
des vereinsseitig aufgestellten Finanzierungsplanes einer städtischen Förderung der Maßnahme
aus Mitteln der Sportpauschale des Landes in Höhe von 122.250,00 Euro zu.
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften/Rat:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung eines
überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag
P05202010000 - BgA Sportförderung - , Kostenart 53180000/7318000 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - in Höhe von 122.250,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Innenauftrag P99999990000 -Allgemeiner Haushalt-, Kostenart 41410000 - Zuweisungen vom Land (Auflösung PRAP).
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
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mit
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Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
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In der Finanzrechnung erfolgt die Deckung durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag
P99999990000 - Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren .
Drucksache 5429/18
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Begründung
Der Crefelder Hockey und Tennis Club 1890 e.V. (CHTC) hat mit Zuschrift vom 29.05.2018 (Anlage 1) einen Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses zur Erneuerung eines Kunstrasenplatzes am Landesleistungs-Stützpunkt Hockey in Krefeld, Hüttenallee 106, Standort der vereinseigenen Hockeyanlage, gestellt.
Die Hockeyanlage des CHTC ist seit 2002 Landesleistungs-Stützpunkt Hockey.
Am Landesleistungs-Stützpunkt stehen den Sportlern zwei Kunstrasen-Spielfelder zur Verfügung.
Der im Jahr 1990 errichtete Platz „Sydney“, der im Jahr 2003 erneuert wurde, sowie der im Jahr
2003 neu angelegte Platz „Athen“.
Der Platz „Sydney“ ist trotz eingehender und sorgsamer Pflege durch ein in Krefeld ansässiges
Reinigungsunternehmen an relevanten Bereichen des Spielfeldes, wie bspw. den Schusskreisen,
verschlissen und muss nach 15 Jahren intensiver Nutzung erneuert werden. Auf Empfehlung des
Deutschen Hockey-Bundes (Anlage 2) soll in Krefeld der Belag „Poligras Tokyo Green Technology“ verlegt werden, der auch bei den Olympischen Spielen in Tokyo zum Einsatz kommen wird.
Dieser neu entwickelte Belag unterscheidet sich in seinen Spieleigenschaften erheblich von bisherigen Belägen und erlaubt nachweislich ein ca. 25 % höheres Spieltempo. Der Deutsche HockeyBund und der Westdeutsche Hockey-Verband (Anlage 3) haben daher ein starkes Interesse, im
Nachwuchs- und Spitzenbereich regelmäßig an einem Stützpunkt auf einem Olympia-Belag mit
diesen Eigenschaften zu trainieren und zu spielen.
Aktuell findet auf dem in Rede stehenden Platz der Hockey-Anlage des CHTC u. a. zweimal wöchentlich Stützpunkt-Training des Westdeutschen Hockey-Verbandes für die Altersklassen U16
und jünger statt. Darüber hinaus wird die Anlage regelmäßig als Austragungsort für Jugend/Junioren-Länderspiele sowie Wettbewerben der Verbandsauswahlmannschaften genutzt.
Der CHTC ist seit 2002 Trägerverein der Partnerschule des Leistungssports in Krefeld und über
die Mitarbeit im Kernteam des Krefelder Stadtsportbundes intensiv eingebunden in die Entwicklung
des Netzwerks Krefelder Schulen für den Leistungssport.
Mit Datum vom 29.05.2018 hat der Verein nunmehr einen Antrag zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten an die Bezirksregierung Düsseldorf gerichtet.
Der vom CHTC nach Konsultation von und in Absprache mit Vertretern der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Bezirksregierung Düsseldorf in der Angelegenheit entwickelte
Finanzierungsplan sieht vor, dass von den Investitionskosten in Höhe von insgesamt 489.000,00
Euro – brutto 205.380,00 Euro vom Land,
161.370,00 Euro vom Verein und
122.250,00 Euro von der Stadt Krefeld
getragen werden.
Der Pachtvertrag für die Hockeyanlage im Landschaftsschutzgebiet am Krefelder Stadtwald besitzt
noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2040. Damit übersteigt diese die voraussichtliche Nutzungsdauer
des neuen Platzes von ungefähr 12 bis 15 Jahren, wodurch eine uneingeschränkte langfristige
Nutzung des Platzes gesichert wäre.
Im Hinblick darauf, dass die Realisierung des Vorhabens die Perspektive bietet, in Krefeld weiterhin auf nationaler – wie bspw. zuletzt das Final Four Turnier am 09. und 10. Juni dieses Jahres und internationaler Ebene anerkannt hochklassigen Hockey-Leistungssport anbieten und betreiben zu können, empfiehlt die Verwaltung, auf Basis der dargestellten Gesamtkosten sowie des
vereinsseitig aufgestellten Finanzierungsplanes einer Förderung der Maßnahme aus Mitteln der
Sportpauschale des Landes in Höhe von 122.250,00 Euro zuzustimmen.
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Zur weiteren Information sind dieser Beratungsvorlage folgende Unterlagen beigefügt:
- Antrag des Crefelder Hockey und Tennis Club 1890 e.V. auf Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Erneuerung eines Kunstrasenbelags vom 29.05.2018 (Anlage 1)
- Empfehlungsschreiben des Direktors Leistungssport des Deutschen Hockey-Bundes e. V., Herrn
Heino Knuf, vom 16.05.2018, hinsichtlich der Verwendung des Kunstrasenbelags „Poligras Tokyo
Green Technology“ (Anlage 2)
- Befürwortende Stellungnahme des Präsidenten des Westdeutschen Hockey-Verbandes e.V. zur
geplanten Erneuerung eines Kunstrasenbelags am Landesleistungsstützpunkt Hockey, der Hockeyanlage des Crefelder Hockey und Tennis Club 1890 e.V., vom 18.05.2018 (Anlage 3)
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt. Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz wird der Stadt Krefeld jährlich eine Sportpauschale des Landes gewährt. Da der Finanzierungsbedarf ausnahmslos aus Mitteln der Sportpauschale des Landes gewährt werden kann, ergeben sich für den städtischen Haushalt keine originären Belastungen.
Anlage(n):
(1) Anlage_1_Antrag_CHTC.pdf
(2) Anlage_2_Zuschrift_DHB.pdf
(3) Anlage_3_Zuschrift_WHV.pdf
Drucksache 5429/18
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5429/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: