Daten
Kommune
Krefeld
Größe
345 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5232/18
60
Beratungsfolge
Sitzungstermin
U. A. Schulbau, -sanierung und -ausstattung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Rat
09.05.2018
Beschlussform
27.06.2018
05.07.2018
Betreff
Gesamtübersicht der Maßnahmen für Schulbau, -sanierung und Ausstattung
Beschlussentwurf
I) Der Unterausschuss „Schulbau, -sanierung und Ausstattung“ nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
II) Der „Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften“ nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
III) Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt:
a) die Umsetzung der in der Anlage 1 der Vorlage aufgelisteten Bedarfe, Maßnahmen und Projekte
für die Jahre 2019 bis 2022 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Förderprogramme,
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
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Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
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b) die Umsetzung der in der Anlage 2 der Vorlage aufgeführten Bedarfe, Maßnahmen und Projekte
und aus Mitteln des Förderprogramms KInvFG II unter dem Vorbehalt der Förderfähigkeit zu finanzieren
c) Maßnahmen Dritter werden nicht berücksichtigt.
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Begründung
1.
Ausgangslage
Mit der flächendeckenden Schulbau-Offensive „Krefeld macht Schule“ investiert die Stadt Krefeld
im Stadtgebiet mit ihrem Konzept gezielt in die Zukunft der Kinder und Jugendlichen und schafft
mit ihren groß angelegten Erweiterungs- und Modernisierungsprojekten beste Rahmenbedingungen für beste Bildungsmöglichkeiten in Krefeld.
Seit dem 01.01.2017 stellt das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm „Gute Schule 2020“
den Kommunen für die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der Schulinfrastruktur über
die NRW.BANK ein Gesamtkreditkontingent von zwei Milliarden Euro zur Verfügung, das in vier
Tranchen zu je 500 Millionen Euro in den Jahren 2017 bis 2020 abgerufen werden kann. Der Stadt
Krefeld werden jeweils jährlich 7.519.110 Euro aus diesem Programm, insgesamt 30.076.440 Euro, für Schulsanierung, Schulbau, Breitbandanbindung und Modernisierung der schulischen ITInfrastruktur zugewiesen.
Darüber hinaus stellt der Bund im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFGII) insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Das Programm fördert ausschließlich Maßnahmen im Schulbau, insbesondere
Sanierung, Umbau und Erweiterung von Schulgebäuden. Auf die Stadt Krefeld entfällt ein Betrag
in Höhe von 19.529.035 Euro. Der Eigenanteil beträgt 10 % und kann über das Investitionsprogrammes „Gute Schule 2020“ finanziert werden.
Zusammen mit den seit dem HH 2017 etatisierten Eigenmitteln der Stadt Krefeld inkl. des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes bis 2021 in Höhe von 60 Mio. Euro stehen somit rd. 110 Mio.
Euro zur Verfügung.
Hinzu kommen die im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 einzuplanenden Eigenmittel der Stadt
für das Haushaltsjahr 2022. An dieser Stelle ist im Besonderen darauf hinzuweisen, dass eine
konkrete Aussage zur Höhe der etatisierten Mittel in 2022 aufgrund des laufenden Haushaltsplanaufstellungsverfahrens aktuell nicht möglich ist. Auch die aus dem Haushaltsplan 2018 mittelfristig für die Jahre 2019 bis 2021 bisher eingeplanten Maßnahmen stehen im laufenden Aufstellungsverfahren grundsätzlich unter dem Finanzierungsvorbehalt.
In der Unterausschusssitzung am 28.02.2018 wurde eine erste Liste mit bereits begonnenen und
für 2018 geplanten Maßnahmen (Vorlage 5000/18) in Höhe von 62,4 Mio. EUR vorgestellt. Hierbei
wurden neben den aufgeführten Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen auch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgestellt. Gleichzeitig wurde eine Gesamtübersicht über alle Maßnahmen
im Bereich Schulbau-, sanierung und Ausstattung für den Zeitraum 2017 – 2021 angekündigt.
2.
Sachverhalt
2.1
Inhalt der Gesamtübersicht zu den Maßnahmen im Bereich Schulbau-,
-sanierung und Ausstattung
Eine Gesamtübersicht mit allen bereits begonnenen und bis 2022 geplanten und absehbaren
Maßnahmen ist nunmehr als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Diese Gesamtübersicht enthält
alle aktuell bekannten und absehbaren Bedarfe, Maßnahmen und Projekte des Baus, der Sanierung und Ausstattung von Schulen. Darin berücksichtigt wurden die von den Schulen im Rahmen
der Abfrage zum Programm „Gute Schule 2020“ gemeldeten Bedarfe und Wünsche. Kleinere Bedarfe wurden unter der Position „kleiner Bauunterhalt < 10.000 € zusammengefasst. Die Anlage 2
ist ein Ausschnitt aus der Gesamtübersicht Anlage 1 und bildet alle Bedarfe, Maßnahmen und Projekte ab, die vorbehaltlich der Förderfähigkeit aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes KInvFG II finanziert werden sollen.
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Neben den größeren Neubau, Umbau und Erweiterungsprojekten an den Schulstandorten Regenbogenschule, Geschwister-Scholl-Schule, Sollbrüggenschule, Bismarckschule, Robert-JungkGesamtschule, 4. Gesamtschule Uerdingen, 5. Gesamtschule Oppum und den Gesamtschulen
Kaiserplatz und Kurt-Tucholsky sollen ca. 1.000 Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die
Sanierung von Klassenräumen und Sanitäranlagen, sowie die Schaffung einer Digitalisierungsinfrastruktur sind hierbei Schwerpunktthemen, ebenso die Sanierung der Sportstätten.
2.1.1 baulich bedingte Maßnahmen
Mit der „Gesamtübersicht Schulbau, -sanierung und Ausstattung“ (Anlage 1) legt die Verwaltung
erstmals eine Gesamtübersicht aller aktuell bekannten baulichen Bedarfe an den Krefelder Schulgebäuden vor. Der weit überwiegende Teil der hieraus resultierenden Maßnahmen (vgl. Spalte
„Projekt“) resultiert aus baulichen Notwendigkeiten der Unterhaltung, Sanierung, Verkehrssicherheit oder energetischen Optimierung der städtischen Immobilien. Hierdurch soll vorhandener Instandhaltungsstau sukzessive und nachhaltig abgebaut und die Lernatmosphäre in den Krefelder
Schulen verbessert werden.
2.1.2 Maßnahmen aus Aspekten der Schulentwicklungsplanung
Über die Auflistung der aktuell bekannten Schulwünsche und darüber hinausgehenden baulichen
Notwendigkeiten hinaus sind in der Gesamtübersicht Anlage 1 zahlreiche Hinweise auf absehbare
Notwendigkeiten der Schulentwicklungsplanung dargestellt, die mehrheitlich in nächster Zeit noch
zu konkretisieren sein werden. Speziell diese Projekte können zum weit überwiegenden Teil aktuell noch nicht mit konkreten Maßnahmen und Kostenkalkulationen hinterlegt werden.
Unbeschadet der aktuell in Vorbereitung befindlichen Schulentwicklungsplanung für die Krefelder
Grundschulen (beabsichtigte Vorstellung des Entwurfes in der Sitzung des Ausschusses für
Schule und Weiterbildung am 11.9.2018) soll das vom Rat am 12.04.2018 einstimmig beschlossene Musterraumprogramm Grundschulen (Vorlage 4510/17) sukzessive im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzressourcen umgesetzt werden. Hierzu enthält die Übersicht
bei allen Grundschulen, aus der ein deutlicher Raumbedarf ablesbar ist, entsprechende Hinweise
in der Spalte „Projekt“. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auch darauf hin, dass in
Abhängigkeit des angekündigten bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von
Kindern im Grundschulalter über die aktuell gesetzten Prioritäten hinaus beschleunigte Ausbaubedarfe im Grundschulbereich entstehen werden. Experten gehen dafür aktuell von einem
80%igen Bedarf aus. Die aktuelle Quote in Krefeld liegt bei 37 %.
Für den Bereich der weiterführenden Schulen arbeitet die Verwaltung derzeit ebenfalls an einem
Vorschlag für ein Musterraumprogramm. Eine abschließende Untersuchung der Raumauslastung
der Real- und Gesamtschulen sowie der Gymnasien steht insofern noch aus und konnte folglich
bislang nicht in die Übersicht eingepflegt werden. Für den Bereich der Gymnasien hingegen wird
bereits jetzt darauf hingewiesen, dass in jedem Einzelfall zu prüfen sein wird, ob und ggf. welche
zusätzlichen Raumbedarfe für die Wieder-Einführung von G9 entstehen.
Hinsichtlich der vier Krefelder Berufskollegs arbeitet momentan ein externer Gutachter an einem
Vorschlag für eine Schulentwicklungsplanung, der voraussichtlich auch im Juli 2018 dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung vorgestellt werden kann. Bauliche Investitionsbedarfe wie
auch Investitionen für die Ausstattung der Berufskollegs werden insoweit im Lichte der dann vorliegenden Erkenntnisse zu betrachten sein, was in der Übersichtsliste ebenfalls entsprechend
kenntlich gemacht ist.
Ähnliches gilt für die Förderschulen in städtischer Trägerschaft: Hier arbeitet die Verwaltung
selbst an einer Schulentwicklungsplanung. Auch diese soll im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 11.9.2018 vorgestellt werden.
In Abhängigkeit der erwarteten Leitentscheidungen der Landesregierung zur zukünftigen inklusiven Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
sind ggf. weitere räumliche Anpassungen im Hinblick auf Barrierefreiheit aber auch beispielsweise
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Differenzierungs- oder Pflegeräume erforderlich (Stichwort: „Schwerpunktschulen“), die noch nicht
konkreten Gebäuden zugeordnet sind und folglich in der Gesamtübersicht bislang nicht berücksichtigt werden konnten.
2.2
Bildung von Prioritäten
Die Verwaltung schlägt die Abarbeitung der Maßnahmen/Projekte so, wie in der Gesamtübersicht
(Anlage 1) dargestellt vor. Die Priorität ergibt sich aus der Zuordnung zu den angegebenen Haushaltsjahren. Hierbei wurden Kriterien, wie z.B. Dringlichkeit, personelle Kapazitäten zugrunde gelegt.
Bei der Beurteilung der Dringlichkeit aller absehbaren Maßnahmen aus dem Bereich der Schulentwicklungsplanung geht die Verwaltung nach folgender Systematik vor:
Kategorie A:
Die Maßnahme wird zur Sicherstellung der schulischen Versorgung als unaufschiebbar eingestuft.
Hierbei handelt es sich um folgende Standorte: Geschwister-Scholl-Schule, Regenbogenschule,
Gesamtschule Oppum, Gesamtschule Uerdingen, Gesamtschule Robert-Jungk, Förderschule
Franz-Stollwerck-Schule (Ersatz der Mietpavillons und Erweiterung um zwei Klassenpavillons zur
Deckung akuter Raumbedarfe), Förderschule Friedr.-von Bodelschwingh (Herrichtung von zusätzlichen Räumen an der Breslauer Str. 280).
Kategorie B:
Die Maßnahme wird für die schulische Versorgung als grundsätzlich erforderlich, jedoch nicht
zwingend fristgebunden eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Standorte: Sollbrüggenschule.
Kategorie C:
Die Maßnahme wird für schulische Versorgung als wünschenswert eingestuft
(Hinweis: diese Kategorie ist bei den aktuellen Maßnahmen nicht gegeben, wird aber für die zukünftige Fortschreibung der Gesamtliste als Option angesehen)
Kategorie D:
Die Maßnahme ist noch abschließend im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu prüfen. Hierbei handelt es sich um die Standorte: Astrid-Lindgren-Schule, Bismarckschule, Brüder-GrimmSchule, Buchenschule, Jahnschule, GS-Königshof, Lindenschule, St.Michael-Schule, Mosaikschule, Paul-Gerhardt-Schule, Schönwasserschule, GS-Am Stadtpark-Fischeln, Gartenstadtschule,
Josef-Hafels-Schule, Realschule Oppum, Albert-Schweitzer-Schule, Arndt-Gymnasium, Gymnasium Am Moltkeplatz, Gymnasium Fabritianum, Gymnasium Am Stadtpark, Gymnasium Horkesgath,
Gymnasium Maria-Sybilla-Merian, Gymnasium Ricarda-Huch, Förderschule Rundweg, BKUerdingen, BK-Glockenspitz, BK-Vera-Beckers, BK-Kaufmannsschule.
Kategorie D+:
Die Maßnahme ist im Rahmen der Schulentwicklungsplanung vorrangig zu prüfen, es wird sich
voraussichtlich dabei eine hohe Priorität ergeben. Hierbei handelt es sich um die Standorte:
Grotenburgschule, GS Hofstraße, Prinz-Ferdinand-Schule, Gesamtschule Kaiserplatz, Gesamtschule Kurt-Tucholsky, Franz-Stollwerck-Schule (Prüfung des weiteren Ausbaus oder weitere
Standorte im Rahmen des SEP) Friedr.-von Bodelschwingh-Schule (Prüfung des Ausbaus der
Stettiner Str. 1 oder weitere Standorte im Rahmen des SEP)
2.3
Ziel und Fortschreibung der Gesamtübersicht
2.3.1 Haushaltsrechtliche Einordnung und Trägerneutralität
Die Gesamtübersicht Anlage1 in der hier dargestellten Form ist als reine Bedarfsliste zu sehen. Es
wird der Gesamtbedarf in dem Jahr dargestellt, in dem die Maßnahme beginnen soll. Sie stellt
nicht die Auszahlungsbedarfe der einzelnen Jahre im haushaltsrechtlichen Sinne dar.
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Darüber hinaus sind die angezeigten Bedarfe bisher nur teilweise im Haushalt 2018 etatisiert. Im
Haushaltsentwurf 2019 sollen weitere Maßnahmen aus der Liste veranschlagt werden. Die Finanzierung und Umsetzung der bisher nicht etatisierten Maßnahmen steht somit unter dem Vorbehalt
der Beschlüsse des Rates der Stadt Krefeld zum Haushalt 2019 und weiterer Haushaltsjahre.
Das Bundesgesetz ist eindeutig auf die Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
ausgerichtet. Gleichzeitig muss die Gemeinde den Gedanken der „Trägerneutralität“ berücksichtigen.
Da die Weiterleitung von Fördermitteln an „andere Dritte“ konsumtiv darzustellen ist, ergibt sich
mindestens in Höhe des kommunalen Eigenanteils, der sich auch in diesem Fall auf 10 % der förderfähigen Kosten beläuft, eine Ergebnisverschlechterung für den städtischen Haushalt . Aus diesem Grunde kann die Verwaltung diese Verwendung nicht befürworten.
2.3.2 Fortschreibung
Die Gesamtübersicht Anlage 1 dient für die künftigen Sitzungen des Unterausschusses als Controlling Instrument. Die Maßnahmen/Projekte werden fortgeschrieben und der Sachstand aktualisiert. Die Übersicht ist nicht als starres Instrument zu sehen, sondern wird bei veränderten Rahmenbedingungen und neuen Erkenntnissen angepasst und ergänzt werden. Neue Maßnahmen
können aufgenommen oder bestehende Maßnahmen zeitlich bzw. volumenmäßig an veränderte
Rahmenbedingungen angepasst werden. Hierüber wird die Verwaltung regelmäßig im Unterausschuss berichten. Darüber hinaus stellt die Anlage 1 die geplanten Gesamtbedarfe bis 2022 je
Schulstandort dar. Der Umsetzungsstand der Maßnahme/Projekte wird in der Spalte „Status in %“
in Anlage 1 abgebildet.
Wie bereits in der Sitzung des Rates vom 05.12.2017 (Vorlage 4487/17) beschlossen, kann eine
Veränderung der Fördermittelzuordnung bei veränderten Rahmenbedingungen erfolgen. Ziel ist
die volle Ausschöpfung sämtlicher Fördermittel und die Ergänzung durch kommunale Eigenmittel.
Ggf. technisch bzw. kapazitätsmäßig nicht umsetzbare Maßnahmen sind zeitnah abzuwickeln und
die entsprechenden Finanzmittel durch Mittelübertragungen zu sichern oder neu im HH zu etatisieren.
3.
Sachstand Teil-Projekte Neubau, Umbau und Erweiterungen sowie Digitalisierung
Nachfolgend wird zu den größeren Einzelprojekten des Neubau, Umbaus und Erweiterungen unbeschadet der Gesamtübersicht der aktuelle Sachstand berichtet.
3.1.1. Regenbogenschule
Neubau:
Die Regenbogenschule erhält einen Neubau mit 10 Klassen- bzw. Mehrzweckräumen, 3 Differenzierungsräumen und 2 Büros. Der alte Klassen-Pavillon wird abgebrochen. Das Projekt befindet
sich in der Leistungsphase 2 (Vorplanung).
Geschätztes Gesamtinvestitionsvolumen:
Abbruch Pavillon:
Geplanter Baubeginn:
Geplante Fertigstellung:
Finanzierung:
3,5 Mio EUR (+/- 40 %)
Jan. 2019
Febr. 2019
Mai 2020
Gute Schule 2020
Sanierung Nebengebäude:
Derzeit wird die Leistungsphase 7 (Mitwirken bei der Vergabe) bearbeitet.
Wesentlicher Inhalt der Sanierung:
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Austausch der schwammbefallenen Holzbauteile
Sanierung des befallenen Mauerwerks
Austausch der alten Fenster
Herstellung des 2. Rettungsweges über eine rückwärtig angebaute Fluchttreppe
aus Stahl
Geschätztes Gesamtinvestitionsvolumen:
Baubeginn:
Geplante Fertigstellung:
Finanzierung:
ca. 1,05 Mio EUR (+/- 20%)
Juni 2018
Oktober 2018
KInvFGII
3.1.2. Geschwister-Scholl-Schule
Die Schule soll dreizügig geführt werden und erhält aufgrund dessen eine räumliche Erweiterung.
Es entstehen 5 Klassen- bzw. Mehrzweckräume, eine Mensa mit Küche und Verwaltungsräume
einschl. Lehrerzimmer. Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase 2 (Vorplanung).
Geschätztes Gesamtinvestitionsvolumen:
Geplanter Baubeginn:
Geplante Fertigstellung:
Finanzierung:
ca. 4,7 Mio EUR (+/- 40 %)
April 2019
Okt. 2020
KInvFGII
3.1.3. Sollbrüggenschule
Das Projekt musste zugunsten der fristgebundenen Maßnahmen Robert-Jungk-Gesamtschule
zunächst zurückgestellt werden. Die Vorplanung einschließlich der Bedarfsermittlung und Erstellung des Raumprogramms ist abgeschlossen. Es entstehen 8 Klassen- bzw. Mehrzweckräume
und eine Mensa mit Küche.
Geschätztes Gesamtinvestitionsvolumen:
Durchführung des Planerwettbewerbes:
tragsvergabe ist in der Prüfung.
Geplanter Baubeginn:
Geplante Fertigstellung:
Finanzierung:
ca. 3,4 Mio EUR (+/- 40 %)
Der Planerwettbewerb ist abgeschlossen. Die AufMai 2019
Dezember 2020
KInvFGII
3.1.4. Robert-Jungk-Gesamtschule
Die Raumbedarfe für die Gesamtschule Reepenweg in Bezug auf die Erweiterung der Oberstufe
für die Kerkener Schüler wurden ermittelt. Im Oktober 2017 konnte der genaue Bedarf der Nutzflächen benannt werden. Die Vorplanung einschließlich der Bedarfsermittlung und Erstellung des
Raumprogramms ist nun abgeschlossen.
Geschätztes Gesamtinvestitionsvolumen:
Durchführung des Planerwettbewerbs:
tragsvergabe ist in der Prüfung.
Geplanter Baubeginn:
Geplante Fertigstellung:
Finanzierung:
ca. 6,9 Mio EUR (+/- 40 %)
Der Planerwettbewerb ist abgeschlossen. Die AufMai 2019
Febr. 2021
Gute Schule 2020
3.1.5. 4. Gesamtschule Uerdingen
Erweiterung und Umbau der ehemaligen Ter-Meer-Realschule, Ausbau zur 5-Zügigkeit.Es entstehen ein neuer Klassentrakt für die Oberstufe und eine Mensa/Aula mit Bühnenbereich einschließlich einer Küche samt den erforderlichen Nebenräumen.
Die Leistungsphase 3 (Entwurf) ist nun abgeschlossen, die Kostenberechnung liegt vor.
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Es ist geplant die die Baumaßnahme durch einen Generalunternehmer durchführen zu lassen.
Gesamtinvestitionsvolumen:
Projektbeginn:
Geplante Fertigstellung:
Finanzierung:
ca. 12,7 Mio EUR (+/- 20 %)
Juli 2017
August 2020
Haushalt
3.1.6. 5. Gesamtschule Oppum
Erweiterung, Umbau und die Modernisierung des Gebäudekomplexes Schmiedestraße 98 in Krefeld-Oppum gemäß Ratsbeschluss vom 05.09.2017. Es entstehen ein neuer Klassentrakt für die
Oberstufe und eine Mensa/Aula mit Bühnenbereich einschließlich einer Küche samt den erforderlichen Nebenräumen. Hinzu kommt ein Werkstattgebäude für den technischen Unterricht. Außerdem werden die Bestandsgebäude saniert und umgebaut. Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist abgeschlossen. Der Bauantrag wurde am 09.11.2017 eingereicht. Aktuell läuft die
EU-Ausschreibung für den Generalunternehmer.
Geschätztes Gesamtinvestitionsvolumen:
Submission GU:
Baubeginn:
Geplante Fertigstellung:
Finanzierung:
ca. 17,5 Mio EUR (+/- 20 %)
26.04.2018
Okt. 2018
Okt. 2021
Gute Schule 2020 und KInvFGII
3.1.7. Bismarckschule
Die Schule hat eine neue Mensa/Aula, einschließlich Küche und Nebenräume erhalten, sowie 3
Klassen und einen neuen Sanitärtrakt. Die Maßnahme ist nahezu abgeschlossen, die Einweihung
erfolgt am 26.04.2018. Die neuen Klassenräume ersetzen den alten Pavillon, der in den Sommerferien abgerissen wird.
Gesamtinvestitionsvolumen:
Projektbeginn:
Fertigstellung:
Finanzierung:
1,985 Mio EUR
Febr 2016
26.04.2018
Haushalt
3.1.8. Gymnasium am Stadtpark
An diesem Standort werden noch die grundsätzlichen Raumbedarfe geklärt. Die Maßnahme wurde zunächst zurückgestellt. Eine neue Terminplanung erfolgt zur nächsten Sitzung. Die Finanzierung soll aus kommunalen Eigenmitteln erfolgen.
3.1.9. Gesamtschule Kaiserplatz (nachrichtlich)
Bereits in den Sommerferien 2018 sind im denkmalgeschützten Bereich der Schule diverse Baumaßnahmen vorgesehen – so die Sanierung von Klassenräumen und die Erneuerung von Bodenbelägen. Parallel hierzu wird bereits jetzt die Erweiterung des Lehrerzimmers als vorgezogene
Maßnahme in Angriff genommen. Damit wird ein wichtiges Anliegen der Schule aufgegriffen und
umgesetzt.
Neben der Erweiterung des Lehrerzimmers waren zunächst ein Neubau der Turnhalle und sogenannte Differenzierungsräume für die Inklusion geplant und etatisiert. Da ein deutlich höherer
Raumbedarf besteht, bereitet aktuell die Verwaltung eine „Machbarkeitsstudie“ für eine bauliche
Erweiterung der Gesamtschule Kaiserplatz vor. Damit soll gemeinsam mit der Schule geklärt werden, wie der zukünftige Bedarf nach Möglichkeit auf dem vorhandenen Schulgrundstück baulich
realisiert werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch untersucht, ob und in welchem Umfang ab Sommer 2019 das Schulgebäude Rote-Kreuz-Straße 25 zur räumlichen Entlastung und
ggf. als Zwischenunterbringung von Teilen der Gesamtschule Kaiserplatz während einer etwaigen
Bauphase genutzt werden kann. In diesem Gebäude (ursprünglich Stephanus-Hauptschule) befinden sich zu diesem Zeitpunkt noch zwei Jahrgänge der auslaufenden Realschule Oppum.
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3.1.10. Kurt-Tucholsky-Gesamtschule (nachrichtlich)
Bei der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule wurde das Raumdefizit im Unterrichtsbereich für die Oberstufe bereits hilfsweise in den letzten Jahren durch Räumlichkeiten in der Lewerentzstraße gedeckt. Diese stehen der Schule seit dem aktuellen Schuljahr jedoch nicht mehr zur Verfügung.
Weiterhin gibt es Defizite in der Fachraumausstattung. Außerdem hat die Schule weder eine Aula/Forum noch eine multifunktional nutzbare Mensa.
Eine Konkretisierung der Planung hat – insbesondere vor dem Hintergrund der sozialräumlichen
Faktoren - schulfachlich hohe Priorität und wird im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten
schnellstmöglich angegangen.
3.2. „Digitalisierung/schulische IT/Breitbandanbindung“
Die aktuelle IT-Infrastruktur gestaltet sich an den Krefelder Schulstandorten sehr unterschiedlich.
Dies betrifft sowohl die strukturierte Vernetzung der Schulgebäude, die WLAN Abdeckung aber
auch die Ausstattung mit Endgeräten. Daneben verfügen die Schulen sehr überwiegend über nicht
zeitgemäße Datenraten bei der Internetanbindung. Ziel der Digitalisierung ist es, allen Schulen
eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur und eine zeitgemäße Breitbandanbindung zur Verfügung zu
stellen.
In enger Abstimmung mit den Schulen wurden standardisierte Bau- und Qualitätsanforderungen an
eine IT-Verkabelung der Schulen definiert und in einem Verkabelungskonzept dokumentiert. Unter
Einbindung der staatlichen Medienberatung sowie der Schulverwaltung wurde nunmehr der Vorschlag für eine Prioritätenliste zur Verkabelung aller Schulgebäude nach dem abgestimmten Konzept erstellt und in die Maßnahmenliste eingepflegt. Ausschlaggebend bei diesem Prioritätenvorschlag war vorrangig der aktuelle pädagogische Stand (Medienkonzept) der jeweiligen Schule.
Daneben wurden in Einzelfällen aktuell bestehende dringende technische Notwendigkeiten an einigen Schulgebäuden berücksichtigt. Die bauliche Umsetzung der gebäudeinternen Vernetzung
erfolgt im Rahmen der gegebenen Kapazitäten unter der Federführung des Fachbereiches 60 –
Zentrales Gebäudemanagement.
Darüber hinaus wird aktuell geprüft, ob bestehende Internetanbindungen bereits jetzt durch Abschluss neuer Verträge optimiert werden können. Dies ist im Einzelfall insbesondere abhängig von
angebotenen Vertragslaufzeiten aber auch vom Umstand, wann welche Schulstandorte mit Breitbandinternet versorgt werden können. Hier gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulverwaltung und Breitbandkoordinator.
Unabhängig von den v. g. Verkabelungsarbeiten werden alle Schulen bereits seit 2017 sukzessive
mit einer zeitgemäßen Hardware (Endgeräte) ausgestattet. Die Ausstattung richtet sich hierbei
nach den individuellen Medienkonzepten der Schulen. Einen gesamtstädtischen Rahmen wird ein
Medienentwicklungsplan für die Stadt Krefeld, der aktuell erarbeitet wird, vorgeben.
4. Fazit:
Mit der nun geschaffenen Gesamtübersicht liegt erstmalig eine konkrete Maßnahmenplanung für
die künftigen Jahre vor. Dies sorgt in den Schulen für mehr Transparenz in der Umsetzung von
Maßnahmen und für die Verwaltung ein Arbeitsprogramm für die künftigen Jahre und ermöglicht
somit eine frühzeitige Planung der Maßnahmen. Sie dient, wie bereits a.O. beschrieben, als Controllinginstrument und bildet den aktuellen Sachstand ab. Das zur Verfügung stehende Finanzvolumen ermöglicht den Instandhaltungsstau in den Schulen deutlich zu reduzieren und die Schulgebäude für die Zukunft fit zu machen. Für die Schülerinnen und Schüler soll eine positive Lernatmosphäre geschaffen werden. Ebenso werden die dringend benötigten Raumbedarfe geschaffen
und die Digitalisierung intensiv vorangebracht.
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5. Sonstiges:
5.1. Hinweise zur Marktsituation im Bau- und Baunebengewerbe
Sobald es zu konkreten Baumaßnahmen kommen wird, ist anhand aktueller Erfahrungen nicht
auszuschließen, dass es bei Ausschreibungen sowohl zu Anbieterengpässen als auch zu einer die
bislang bekannten Maßstäbe übersteigenden Preisbildung kommen könnte. Hierzu liegen erste
Erfahrungen sowie entsprechende Hinweise aus dem Dt. Städtetag vor.
5.2. Nachhaltigkeit und Baustoffe/Materialien
Wie in der Unterausschusssitzung am 28.02.2018 (CDU-Antrag 4859/18 E) mitgeteilt, wird bei
Planungen und Ausschreibungen zur ökologischen Sanierung von Schulen und Gebäuden im
Rahmen der Förderprogramme die aktuell gültige EnEV (Energieeinsparverordnung) bei Gebäudeneuplanungen immer eingehalten.
Bei allen Neuplanungen werden Gründächer mit extensiver Bepflanzung bevorzugt, ebenso wird
der Einsatz von Photovoltaik immer geprüft und kommt dort zum Einsatz wo eine sinnvolle und
wirtschaftliche Ausbeutung der Sonnenenergie erwartet werden kann. Dazu ist allerdings während
der Nutzungsdauer die Funktionsfähigkeit der Tragkonstruktion und der Dachabdichtung vor allen
Dingen bei Gründächern mit zu bewerten.
Die Art der Energieversorgung wird grundsätzlich bei größeren Sanierungen und Erweiterungen
immer geprüft und gegebenenfalls erneuert, sofern eine Anbindung an den Bestand nicht mehr
sinnvoll ist.
Hierbei gibt es jedoch keine Priorisierung für die eine oder andere Energieart. Es wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, der baulichen Substanz, der vorhanden Wärmeübertragungsflächen
(Heizkörper, Flächenheizung) etc. entschieden.
Wenn die bauliche Gegebenheit und die Grundstückseignung dies zulässt, wird der Einsatz von
Geothermie-Anlagen aus heutiger Sicht immer wieder eine Rolle spielen, wie z.B. bei der Sanierung des Kaiser-Wilhelm-Museums.
Bei der Sanierung von Schulgebäuden obliegt diese Prüfung aufgrund des laufenden ContractingVertrags der SWK.
Das Material der Fensterrahmen wird nach energetischen und ästhetischen Gesichtspunkten ausgewählt. Häufig kommt eine Holz-, Holz-Alu- oder Alu-Konstruktion zum Einsatz. Sollte aus Kostengründen unter funktional/gestalterischer Akzeptanz ein PVC-Rahmen gewählt werden, hat dieser einen Stahlkern.
Die Materialität der Fassade wird nach nachhaltigen und ästhetischen Gesichtspunkten ausgewählt. Die Priorisierung eines Baustoffes ist an dieser Stelle nicht angebracht. Aus Gründen der
Nachhaltigkeit kommt ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) aus Polystyrolhartschaum nicht
mehr zum Einsatz.
Anlage(n):
(1) Anlagen_1+2_ Gesamt und Auszug KInvFög II.pdf
(2) Priorisierung der Sanierung der Mosaikschule - Antrag der CDU-Fraktion vom 27.06.2018.pdf
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5232/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0
Euro
Abzüglich Erträge
0
Euro
Saldo
0
Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0
Euro
Abzüglich Einzahlungen
0
Euro
Saldo
0
Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: