Daten
Kommune
Krefeld
Größe
183 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5176/18
66
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Rat
17.05.2018
Beschlussform
27.06.2018
05.07.2018
Betreff
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
(Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 12.12.2016
Beschlussentwurf
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 12.12.2016 wird gemäß Anlage beschlossen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5176/18
Seite - 2 -
Begründung
Nach § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB umfasst der durch die Erschließungsbeiträge zu deckende
Aufwand unter anderem auch die Kosten der erstmaligen Herstellung der Einrichtung für die Entwässerung der Erschließungsanlagen.
Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann dieser beitragsfähige Erschließungsaufwand nach den
tatsächlich entstandenen Kosten oder nach Einheitssätzen ermittelt werden.
Im Stadtgebiet Krefeld erfolgt die Ermittlung nach Einheitssätzen gemäß § 130 Abs.1 Satz 2
BauGB.
Nach § 3 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld
vom 12.12.2016 wird, falls die Erschließungsanlagen an die öffentlichen Entwässerungsanlagen
angeschlossen sind, ein Einheitssatz je m² der zu entwässernden Erschließungsfläche als beitragsfähiger Erschließungsaufwand berechnet. Die Höhe des Einheitssatzes ergibt sich ausgehend
von der Kostenlage zum Zeitpunkt der Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage in der
abzurechnenden Erschließungsanlage aus der Anlage der Satzung.
Diese ist um die Einheitssätze für die Jahre 2016 und 2017 zu ergänzen.
Die Tabelle „Wiederherstellungswerte einschließlich Umsatzsteuer für 1913/1914 erstellte Wohngebäude in Deutschland“ erlaubt die Ermittlung von Wiederbeschaffungswerten in DM bzw. Euro
aus in 1913 bzw. 1914 entstandenen Herstellungskosten bzw. umgekehrt die Ermittlung von vergleichbaren Herstellungswerten für das Jahr 1913 bzw. 1914 aus aktuellen Herstellungskosten.
Zur Berechnung der Einheitssätze wurden nunmehr die sich aus dieser Tabelle ergebenden
Preisindizes für die Jahre 2016 und 2017 ermittelt und anschließend im Verhältnis zum Vorjahr
errechnet.
Es ergeben sich folgende zu ergänzende Einheitssätze:
Zeitraum der Herstellung
des Straßenkanals
Einheitssatz für
Trennsystem
EUR/m²
2016
20,94
11,44
2017
21,56
11,78
Anlage(n):
(1) Anlage zu Vorlage 5176.docx
Einheitssatz für
Mischsystem
EUR/m²
Drucksache 5176/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5176/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: