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Verwaltungsvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 12.12.2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
183 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:31
Verwaltungsvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen 
(Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 12.12.2016) Verwaltungsvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen 
(Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 12.12.2016) Verwaltungsvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen 
(Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 12.12.2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5176/18 66 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Rat 17.05.2018 Beschlussform 27.06.2018 05.07.2018 Betreff 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 12.12.2016 Beschlussentwurf Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld vom 12.12.2016 wird gemäß Anlage beschlossen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5176/18 Seite - 2 - Begründung Nach § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB umfasst der durch die Erschließungsbeiträge zu deckende Aufwand unter anderem auch die Kosten der erstmaligen Herstellung der Einrichtung für die Entwässerung der Erschließungsanlagen. Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann dieser beitragsfähige Erschließungsaufwand nach den tatsächlich entstandenen Kosten oder nach Einheitssätzen ermittelt werden. Im Stadtgebiet Krefeld erfolgt die Ermittlung nach Einheitssätzen gemäß § 130 Abs.1 Satz 2 BauGB. Nach § 3 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld vom 12.12.2016 wird, falls die Erschließungsanlagen an die öffentlichen Entwässerungsanlagen angeschlossen sind, ein Einheitssatz je m² der zu entwässernden Erschließungsfläche als beitragsfähiger Erschließungsaufwand berechnet. Die Höhe des Einheitssatzes ergibt sich ausgehend von der Kostenlage zum Zeitpunkt der Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage in der abzurechnenden Erschließungsanlage aus der Anlage der Satzung. Diese ist um die Einheitssätze für die Jahre 2016 und 2017 zu ergänzen. Die Tabelle „Wiederherstellungswerte einschließlich Umsatzsteuer für 1913/1914 erstellte Wohngebäude in Deutschland“ erlaubt die Ermittlung von Wiederbeschaffungswerten in DM bzw. Euro aus in 1913 bzw. 1914 entstandenen Herstellungskosten bzw. umgekehrt die Ermittlung von vergleichbaren Herstellungswerten für das Jahr 1913 bzw. 1914 aus aktuellen Herstellungskosten. Zur Berechnung der Einheitssätze wurden nunmehr die sich aus dieser Tabelle ergebenden Preisindizes für die Jahre 2016 und 2017 ermittelt und anschließend im Verhältnis zum Vorjahr errechnet. Es ergeben sich folgende zu ergänzende Einheitssätze: Zeitraum der Herstellung des Straßenkanals Einheitssatz für Trennsystem EUR/m² 2016 20,94 11,44 2017 21,56 11,78 Anlage(n): (1) Anlage zu Vorlage 5176.docx Einheitssatz für Mischsystem EUR/m² Drucksache 5176/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5176/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: