Daten
Kommune
Krefeld
Größe
88 kB
Datum
05.09.2018
Erstellt
27.08.18, 16:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5649/18 -
66
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Nord
05.09.2018
beschließend
Betreff
Erstmalige Herstellung Winnertzweg
Beschlussentwurf
Die Bezirksvertretung Krefeld- Nord beschließt die Vorentwurfsplanung zur erstmaligen Herstellung des Winnertzwegs als Grundlage für die Realisierung.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5649/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Zur Beseitigung des derzeit desolaten Zustandes (unfertige Straße) auf dem Winnertzweg zwischen Hökendyk und Minkweg ist der Ausbau unabdingbar. Die Seitenräume sind derzeit unbefestigt. Es existieren weder Gehwege noch Parkbuchten. Die Fahrbahndecke ist in einem sehr
schlechten Zustand. Es gibt nur wenige Straßenabläufe. Die Straßenentwässerung erfolgt nur
mangelhaft durch Versickerung im Seitenraum.
Der geplante Ausbau wird als Vollausbau durchgeführt. Der Ausbau der Straße erstreckt sich über
eine Länge von ca. 400 m. Die vorhandene Straßenbreite zwischen den Privatgrundstücken beträgt ca. 12,50 m.
Die Neuaufteilung des Querschnittes erfolgt wie folgt:
Die bituminöse Fahrbahn einschließlich beidseitiger Pflasterrinnen erhält eine Breite von
4,50 m.
Vorgesehen sind beidseitige Parkstreifen in einer Breite von 2,00 m in Längsaufstellung
aus anthrazitfarbenen Betonpflastersteinen mit Baumbeeten.
Es werden beidseitig Gehwege in einer Bereite von ca. 2,00 m mit grauem Betonsteinpflaster angelegt.
Das anfallende Niederschlagswasser soll über neue Straßenabläufe dem vorhandenen Kanal zugeführt werden (Abstimmung mit KBK erfolgt zurzeit).
Durch die Anlage beidseitiger Baum- und Parkstreifen wird eine wesentliche Qualitätsverbesserung hinsichtlich der Gestaltung erzielt ohne den großen Parkdruck zu vernachlässigen. Darüber
hinaus sind acht Baumpflanzungen vorgesehen. Die Sicherheit des Verkehrs wird durch diese
Straßenbaumaßnahme erhöht.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung bleibt erhalten.
Die Maßnahme wird mit den beteiligten Ämtern, der NGN und sonstigen Leitungsträgern noch abgestimmt.
Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahmen kommen Beiträge nach BauGB zur Erhebung. Der
Anteil der Beitragspflichtigen wird für jede der abzurechnenden Anlagen gesondert bestimmt.
Der Baubeginn wird in Abhängigkeit vorgelagerter Arbeiten der Leitungsträger, sowie der noch
ausstehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Nord und Ausschuss für Bauen, Wohnen und
Mobilität für das Jahr 2019 angestrebt.
Die Planung wird nach abschließender Befragung der Anlieger fortgeführt.
Anlage(n):
(1) AutoCAD-Vorlage FB66
(2) AutoCAD-Vorlage FB66
Drucksache 5649/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5649/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2019 berücksichtigt.
Ja
x
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: