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Verwaltungsvorlage (Erstmalige Herstellung Winnertzweg)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
88 kB
Datum
05.09.2018
Erstellt
27.08.18, 16:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:31
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Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5649/18 - 66 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Nord 05.09.2018 beschließend Betreff Erstmalige Herstellung Winnertzweg Beschlussentwurf Die Bezirksvertretung Krefeld- Nord beschließt die Vorentwurfsplanung zur erstmaligen Herstellung des Winnertzwegs als Grundlage für die Realisierung. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5649/18 - Seite - 2 - Begründung Zur Beseitigung des derzeit desolaten Zustandes (unfertige Straße) auf dem Winnertzweg zwischen Hökendyk und Minkweg ist der Ausbau unabdingbar. Die Seitenräume sind derzeit unbefestigt. Es existieren weder Gehwege noch Parkbuchten. Die Fahrbahndecke ist in einem sehr schlechten Zustand. Es gibt nur wenige Straßenabläufe. Die Straßenentwässerung erfolgt nur mangelhaft durch Versickerung im Seitenraum. Der geplante Ausbau wird als Vollausbau durchgeführt. Der Ausbau der Straße erstreckt sich über eine Länge von ca. 400 m. Die vorhandene Straßenbreite zwischen den Privatgrundstücken beträgt ca. 12,50 m. Die Neuaufteilung des Querschnittes erfolgt wie folgt:  Die bituminöse Fahrbahn einschließlich beidseitiger Pflasterrinnen erhält eine Breite von 4,50 m.  Vorgesehen sind beidseitige Parkstreifen in einer Breite von 2,00 m in Längsaufstellung aus anthrazitfarbenen Betonpflastersteinen mit Baumbeeten.  Es werden beidseitig Gehwege in einer Bereite von ca. 2,00 m mit grauem Betonsteinpflaster angelegt.  Das anfallende Niederschlagswasser soll über neue Straßenabläufe dem vorhandenen Kanal zugeführt werden (Abstimmung mit KBK erfolgt zurzeit). Durch die Anlage beidseitiger Baum- und Parkstreifen wird eine wesentliche Qualitätsverbesserung hinsichtlich der Gestaltung erzielt ohne den großen Parkdruck zu vernachlässigen. Darüber hinaus sind acht Baumpflanzungen vorgesehen. Die Sicherheit des Verkehrs wird durch diese Straßenbaumaßnahme erhöht. Die vorhandene Straßenbeleuchtung bleibt erhalten. Die Maßnahme wird mit den beteiligten Ämtern, der NGN und sonstigen Leitungsträgern noch abgestimmt. Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahmen kommen Beiträge nach BauGB zur Erhebung. Der Anteil der Beitragspflichtigen wird für jede der abzurechnenden Anlagen gesondert bestimmt. Der Baubeginn wird in Abhängigkeit vorgelagerter Arbeiten der Leitungsträger, sowie der noch ausstehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Nord und Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität für das Jahr 2019 angestrebt. Die Planung wird nach abschließender Befragung der Anlieger fortgeführt. Anlage(n): (1) AutoCAD-Vorlage FB66 (2) AutoCAD-Vorlage FB66 Drucksache 5649/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5649/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2019 berücksichtigt. Ja x Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: