Daten
Kommune
Krefeld
Größe
526 kB
Datum
19.12.2018
Erstellt
24.08.18, 12:06
Aktualisiert
25.01.19, 01:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5619/18 -
60
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
U. A. Schulbau, -sanierung und -ausstattung
30.08.2018
beschließend
Bezirksvertretung Süd
26.09.2018
zur Kenntnis
Betreff
Erweiterungsbau GS Regenbogenschule, Gladbacher Str. 277 - Planung und Kostenfestsetzung
Beschlussentwurf
Der Unterausschuss Schulbau, -sanierung und -ausstattung beschließt den Erweiterungsbau der
GS Regenbogenschule, Gladbacher Str. 277, und stellt die Kosten in Höhe von 5.152,800 EUR
fest.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
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Begründung
1. Ausgangslage:
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung vom 05.12.2017 durch das Förderprogramm
NRW.Bank.GuteSchule2020 die Erweiterung bzw. Neubau von Schulen beschlossen. Die Regenbogenschule, eine Grundschule in der Gladbacher Straße 277 ist Teil dieses Beschlusses.
2. Bedarfsplanung
Bei der Entwicklung des schulischen Raumnutzungskonzeptes wird bereits jetzt nicht nur der aktuelle Bedarf
zugrunde gelegt sondern eine zukünftige Nutzung bedacht. Die nicht mehr zeitgemäße räumliche Ausstattung des alten Schulgebäudes soll an die Anforderungen moderner Pädagogik unter Berücksichtigung aktueller Bedarfe wie Ganztag, Inklusion, steigender Zahl außerschulischer Fachkräfte sowie zunehmend ganztägigem Lehrer- und Fachkräfteeinsatz angepasst werden. Die Bedarfe verteilen sich auf das Hauptgebäude, das
auch weiterhin die Verwaltung beinhaltet sowie das Nebengebäude, dessen Sanierung Ende dieses Jahres
abgeschlossen sein wird und dem Neubau. Der Pavillon wird nach Inbetriebnahme des Nebengebäudes zurückgebaut.
Auf dem Areal der Regenbogenschule entsteht eine 3-zügige Schule mit integriertem Ganztag und Inklusionsräumen. Das Gebäude wird auf Basis des neuen aktualisierten Musterraumprogramms (Grundlage:
Raumcluster) entwickelt. Die Bedarfsplanung für das neue Gebäude basiert also auf der Differenz zwischen
Soll (Musterraumprogramm) und der Unterbringung von Nutzungseinheiten im Bestand. Der Neubau erhält
elf Klassenzimmer, drei Inklusionsräume und einen Verwaltungsraum. Die Baumaßnahme wird bei laufendem Schulbetrieb umgesetzt.
3. Baukörper und Außenanlagen
Baukörper
Der Erweiterungsbau entsteht an der Gladbacher Straße als Anbau an den Brandgiebel des rechten Nachbarn
in L-Form. Die straßenbegleitende Bebauung ist an dieser Stelle historisch nachweisbar. Während der Baugrunduntersuchung wurden dort Auffüllungen in Kellertiefe entdeckt.
Das Städtebauliche Gesamtbild der Straße wird demnach mit dem Neubau wiederhergestellt. Das Gebäude
dient auch als Lärm- und Immissionsschutz für den Schulhof und die hofseitigen Klassenräume. Zum historischen Hauptgebäude der Schule geht der Neubau durch eine Abstaffelung des 2. Obergeschosses auf Abstand.
Aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse ist der neue Baukörper in sehr kompakter Bauweise entwickelt worden. Zum einen ist genügend Schulhoffläche bereitzustellen und zum andern ist das Baurecht
(Grund- und Geschossflächenzahl) einzuhalten. Natürlich ist die Wirtschaftlichkeit ebenso ein Kriterium.
Die Klassenräume sind zur Gladbacher Straße (SO-Ausrichtung) hin orientiert. Diese Klassenräume werden
mit entsprechenden Lärmschutzvorrichtungen ausgestattet. Hofseits gibt es je Geschoss noch einen Klassenraum (NW-Ausrichtung). Der Erweiterungsbau bildet zusammen mit dem Hauptgebäude, das ebenso an der
Gladbacher Straße gelegen ist und dem Nebengebäude, das gerade saniert wird im Bereich des Areals ein
Ensemble.
Der Erweiterungsbau wird in Hybridbauweise errichtet. Diese Bezeichnung bezieht sich in diesem Fall auf
die Mischung eines Tragwerks in Massivbauweise mit einer vorgestellten Fassadenkonstruktion aus Holzrahmenbauteilen. Im Einzelnen wird das Kellergeschoss in Massivbauweise und Erdgeschoss und 1. Obergeschoss in Stahlbeton-Skelettbauweise errichtet. Das 2. Obergeschoss (Staffelgeschoss) erhält zur Gewichtsreduktion ein Stahltragwerk mit Trapezblechauflage. Als aussteifende Elemente dienen die Treppenhauswände und der Aufzugschacht. Im Bereich des Tragwerks werden, soweit möglich und sinnvoll, Fertig- oder
Halbfertigteile eingesetzt. So sollen die Außenwände des Kellers, die Fundamentwände des Kriechkellers
und die Betoninnenwände aus Stahlbeton-Halbfertigteilen mit Ortbetonverfüllung hergestellt werden. Für die
Geschossdecken werden Spannbeton-Hohldecken verwendet, die sich in kurzer Zeit verlegen lassen und
große Spannweiten ohne Unterzüge überspannen können. Die Verwendung von Holzrahmenbauteilen für die
Außenfassade ermöglicht einen hohen Grad der Vorfertigung unter Werkstattbedingungen. Die Elemente
können, von der Witterung unabhängig, komplett mit Wärmedämmung, Dampfsperren und evtl. Fenstern
vorproduziert werden und müssen auf der Baustelle nur noch montiert werden.
Durch die Verwendung von gleichen Achsmaßen und Fenstergrößen wird die Produktion der
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Fassadenelemente zusätzlich vereinfacht. Diese Mischbauweise aus einem Tragwerk bestehend aus BetonFertig- und Halbfertigteilen und einer vorgefertigten Fassade aus Holzrahmenelementen kann das Ziel einer
möglichst kurzen Bauzeit effektiv erreicht werden.
Das Dach soll als Gründach ausgebildet werden, da durch die intensive Versiegelung des Schulhofes ein
ökologischer Ausgleich erfolgen sollte. Die Extensivbegrünung ist in Form einer Wildwiese als Lebensraum
für Insekten und Vögel vorgesehen.
Die Planung ist bereits abgestimmt mit Bauaufsicht, Planungsamt, Denkmalamt und Feuerwehr. Ebenso ist
eine Abstimmung mit dem Gestaltungsbeirat erfolgt. Dieser empfiehlt anstatt des flachen Gründachs ein
Satteldach. Diese Empfehlung hat das Gebäudemanagement geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass dies
nur mit erheblichem Kostenaufwand und Zeitverzögerung umsetzbar ist. Daher wird empfohlen, bei dem
Gründach zu bleiben.
Außenanlagen
Der Schulhof wird nur in dem Bereich des Neubaus und des Pavillon-Abrisses neu gestaltet. Die bestehende
Freifläche inklusive der Spielgeräte soll erhalten bleiben. Insgesamt wird der Schulhof eine Fläche von 1.985
m² haben. Der Parkplatz wird neu organisiert, sodass die erforderliche Anzahl von Stellplätzen erreicht wird.
Das Ballspielfeld wird an neuer Stelle wieder errichtet. Zusätzlich entsteht ein nicht versiegelter mit Büschen bepflanzter wilder Spielbereich zwischen Neubau-Spielfeld und Parkplatz. Zur Nachbarwand wird ein
mit Rankpflanzen begrünter Rahmen, der optisch an die Erkervorbauten des Neubaus angelehnt ist aufgestellt. Dieser Spielbereich soll bewusst einen labyrinthisch wilden Touch bekommen. Die Kinder brauchen
Orte des Rückzugs.
Der vorhandene Baumbestand besteht aus acht großkronigen Bäumen (vier Berg-Ahorn, eine Roßkastanie,
eine Eberesche und eine Zierkirsche), die alle erhalten bleiben und zwei kleineren Bäumen (Roßkastanie und
Vogelkirsche), welche dem Neubau weichen müssen.
4. Finanzierung
Die Haushaltsmittel stehen unter Kostenart 78510000 Hochbaumaßnahme 7.660656.700.120 Errichtung
Erweiterungsbau Regenbogenschule zur Verfügung und sind freigegeben. Die sich aus dieser Vorlage ergebenden Veränderungen werden über den Veränderungsnachweis in den Haushalt 2019 ff. eingestellt.
Die Maßnahme soll über Das Förderprogramm Gute Schule 2020 mit einer Förderquote von 100% finanziert
werden.
5. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis des Fachbereichs 14 Rechnungsprüfung wird in der Sitzung bekanntgegeben.
6. Projektrisiken
Projektrisiken, die nachteilige Auswirkungen auf Kosten und Termine haben, bestehen zum aktuellen Planungszeitpunkt bei folgenden Themen:
6.1 Zustand von Grundleitungen und Kanälen
Bei der Herstellung des neuen Anschlusses zwischen dem städtischen Kanal und dem vorgesehenen Anschlusspunkt muss der vorhandene Anschluss an die öffentliche Kanalisation auf Dichtheit geprüft und ggf.
ertüchtigt werden. Die Überprüfung kann vor Abriss des Pavillons nicht erfolgen. Die Auflagen der Genehmigungsbehörde Kommunalbetrieb Krefeld sind vor Genehmigung nicht bekannt. Wenn Forderungen gestellt werden, könnten weitere Kosten entstehen.
6.2 Konjunkturelle Lage
Durch vielfältige Förderprogramme von Bund und Ländern, aber auch durch die Niedrigzinssituation für
private Bauherren, erlebt die Baubranche seit längerer Zeit einen Boom, von dem auch dieses Bauvorhaben
betroffen sein kann. Die bauausführenden Unternehmen sind i.d.R. ausgelastet. Dies kann zu nicht vorherkalkulierbaren Kostensteigerungen führen.
6.3 Kostenvarianz
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Wir befinden uns z.Z. in dem Projekt in der Entwurfsphase (LPH 3). In dieser Phase sind noch nicht alle
Leistungen und Risiken bekannt (s.o.). Aus diesem Grund muss von einer Kostenvarianz, d.h. Kostenunschärfe von 20% ausgegangen werden.
7. Termine (Planungs- und Bautermine)
Wesentliche Meilensteine sind:
Einreichung Bauvoranfrage:
26.06.2017
Bauvorbescheid:
08.11.2017
Vorstellung Gestaltungsbeirat:
11.07.2018
Abschluss Entwurfsplanung (LPH 3):
13.07.2018
Vorstellung Unterausschuss Schulbau:
30.08.2018
Einreichung Bauantrag:
03.09.2018
Vorstellung Bezirksvertretung Süd:
26.09.2018
Submission Ausschreibung:
28.02.2019
Baubeginn:
13.05.2019
Fertigstellung Gesamtmaßnahme: Sept. 2020
8. Kostenschätzung
Euro
Kostengruppe 100
Baugrundstück
Kostengruppe 200
Herrichten und Erschließen
10.000
Euro
Kostengruppe 300
Bauwerk – Baukonstruktion
2.150.000
Euro
Kostengruppe 400
Bauwerk – technische Anlagen
850.000
Euro
Kostengruppe 500
Außenanlagen
245.000
Euro
Kostengruppe 600
Ausstattung
353.000
Euro
Kostengruppe 700
Nebenkosten
686.000
Euro
Summe Kostengruppe 100 – 700
Risikoaufschlag
-
4.294.000
20%
Gesamtsumme 100-700 brutto
858.800
Euro
Euro
5.152.800 Euro
In den Ausstattungskosten (600er) sind die gesamten IT-Kosten wie z.B. Beamer, Notebooks, Drucker, Whiteboards und Dokumentenkameras enthalten.
Anlage(n):
(1) Anlage1_Folgelastenberechng
(2) Anlage2_BedarfsErmittlg.xlsx
(3) Anlage3_Nutzflächen
(4) Anlage4_Pläne
(5) Anlage5_Lageplan Vorentwurf 180718
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
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Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
x
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P 060 01 01 0000 Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte
Kostenart:
78 51 0000 Auszahlung aus Hochbaumaßnahmen
PSP-Element (investiv):
7.660656.700.100 Gute Schule 2020 Diverse Projekte
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
x
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
x
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
Abzüglich Erträge
Saldo
Dauerhafte Auswirkungen
27.000,00 Euro
0 Euro
27.000,00 Euro
3.2 Investiv
x
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
5.152.800 Euro