Daten
Kommune
Krefeld
Größe
502 kB
Datum
30.08.2018
Erstellt
24.08.18, 12:06
Aktualisiert
25.01.19, 01:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5728/18 -
60
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
U. A. Schulbau, -sanierung und -ausstattung
30.08.2018
zur Kenntnis
Betreff
Sachstandsbericht Schulbaumaßnahmen 2018 zum 30.06.2018
Beschlussentwurf
Der Sachstand der Maßnahmen zum Schulbau, -sanierung und Ausstattung zum 30.06.2018 wird
zur Kenntnis genommen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
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mit
Datum
Oberbürgermeister
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OB
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Begründung
1. Ausgangslage
Die Stadt Krefeld investiert mit ihrer Schulbau-Offensive „Krefeld macht Schule“ von 2018 bis
2022 unter Einbeziehung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Förderprogramme
„Gute Schule 2020“ und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes „KInvFöG Kapitel I und
Kapitel II“ nahezu 143 Mio.€ in Erweiterungs- und Modernisierungsprojekte und schafft damit beste
Bildungsmöglichkeiten in Krefeld.
Mit der am 05.07.2018 im Rat der Stadt Krefeld beschlossenen Maßnahmenliste „Gesamtübersicht
Schulbau, -sanierung und -ausstattung“ hat die Verwaltung erstmals eine Gesamtübersicht aller
aktuell bekannten baulichen Bedarfe an den Krefelder Schulgebäuden unter Berücksichtigung der
aktuell bekannten Schulwünsche für die Jahre 2018-2022 vorgelegt.
2. Sachstand der Maßnahmen
Wie in der Vorlage 5232/18 beschrieben, dient die Gesamtmaßnahmenliste für die künftigen Sitzungen des Unterausschusses als Controlling-Instrument. Die Maßnahmen/Projekte werden fortgeschrieben und der Sachstand jeweils aktualisiert. Neue Maßnahmen können aufgenommen oder
bestehende Maßnahmen zeitlich bzw. volumenmäßig an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden.
2.1 Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
Die für 2018 definierten Projekte/Maßnahmen aus der am 05.07.2018 vom Rat beschlossenen
„Gesamtmaßnahmenliste“ sind mit ihrem jeweiligen Abarbeitungsstatus
(Spalte „Status in %) in der Anlage 1 dargestellt.
In den Sommerferien/Herbstferien werden bzw. wurden in 21 Schulen 39 Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die Sanierung von Klassenräumen und Sanitäranlagen stehen hier im Vordergrund. Am Schulzentrum Horkesgath (Realschule und Gymnasium) beginnt in den Sommerferien die Sanierung der Toilettenanlagen, im ersten Schritt mit den Rückbauarbeiten der alten Anlagen. Weitere Sanitärarbeiten werden an der Edith-Stein-Schule (Traarer Str. 105) und der Realschule Oppum (Rote-Kreuz-Str. 25) begonnen.
Klassenraumsanierungen (Sanierung von Böden, Decken oder Wandoberflächen) werden an 7
Grundschulen und 6 weiterführenden Schulen durchgeführt.
An der Schönwasserschule (Thielenstr. 40) werden die Fensteranlagen erneuert.
Die Mensa und das Forum der Gesamtschule Kaiserplatz erhalten einen neuen Parkettbelag. Hinzu kommen Maßnahmen zum Brandschutz u.a. an der Forstwaldschule, der Gesamtschule Uerdingen, dem Berufskolleg Vera-Beckers und der Edith-Stein-Schule.
Wie bereits a.O. erwähnt, handelt es sich bei der Maßnahmenliste um eine lebende Liste. Folgende, wesentliche Maßnahmen (> 10.000 €) wurden aufgrund ihrer Dringlichkeit noch in die Bearbeitung für 2018 aufgenommen, bzw. aus späteren Jahren vorgezogen:
Mariannenschule (Mariannenstr. 97): Betonsanierung an der Treppenhausfassade
Paul-Gerhard-Schule (Joseph-Görres-Str. 20): Ertüchtigung des Brandschutzgiebels
Schule am Rundweg (Rundweg10): Digitalisierung vorgezogen aus 2022
Forstwaldschule/Turnhalle (Bellenweg 50): Dachsanierung
2.2 Neubau, Umbau und Erweiterungen
Neben den größeren Sanierungsmaßnahmen werden Neubau, Umbau und Erweiterungsprojekte
an den Schulstandorten Regenbogenschule, Geschwister-Scholl-Schule, Sollbrüggenschule, Robert-Jungk-Gesamtschule, 4. Gesamtschule Uerdingen, 5. Gesamtschule Oppum sowie eine erste
Teilmaßnahme an der Gesamtschule Kaiserplatz durchgeführt. Die Maßnahme an der Bismarckschule wurde im April abgeschlossen und ist gerade in der Endabrechnung.
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Sanierung und Teilneubau der Prinz-Ferdinand-Schule als dreizügige Grundschule und auch die
Prüfung eines Neubaus der Mosaikschule am Standort Hofstraße als „innovatives Haus der Bildung“ (Ratsbeschluss vom 05.07.2018) werden ebenfalls in die Neubauprojektierung aufgenommen. Zum erstgenannten Projekt ist man derzeit in der Kostenermittlung.
Die ehemalige Hauptschule an der Prinz-Ferdinand-Str. soll, so wurde es mit der Schulleitung der
Mosaikschule und dem FB 40 abgestimmt, zu einer dreizügigen Grundschule umgebaut werden.
Erste Planungsideen für den Standort werden derzeit innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Hierzu
wurde eine separate Beschlussvorlage erarbeitet. Der Neubau der Mosaikschule an der Hofstraße
als „innovatives Haus der Bildung“ muss zunächst noch konzipiert und bedarfsseitig geklärt werden, bevor eine Machbarkeitsstudie erstellt werden kann.
Die Durchführung dieses Projektes kann mit den derzeitigen personellen Kapazitäten nicht zeitnah
begleitet werden.
Das gleiche gilt für das Gymnasium am Stadtpark. Auch hier müssen die Bedarfe erst konkretisiert
werden bevor eine Machbarkeitsstudie erstellt und Kosten ermittelt werden können. Da dieses
Projekt zu Gunsten anderer, für die Schulraumversorgung vorrangiger, Maßnahmen zurückgestellt
werden musste, stehen für diese Maßnahmen nach heutigem Stand vor dem Jahr 2020 keine Kapazitäten zur Verfügung.
2.3 IT-Infrastruktur/Digitalisierung
Die derzeitige IT-Infrastruktur der Krefelder Schulen ist sehr unterschiedlich geprägt. Dies betrifft,
wie a. O. schon beschrieben (Vorlage 5232/18), sowohl die strukturierte Vernetzung, die WLANAbdeckung, die Internetanbindung aber auch die Ausstattung mit Endgeräten. Ziel der Digitalisierung ist es, allen Krefelder Schulen eine zeitgemäße und zukunftsfähige IT-Infrastruktur mit einer
entsprechenden Breitbandanbindung zur Verfügung zu stellen.
Die in enger Abstimmung mit den Schulen, der Schulverwaltung und der staatlichen Medienberatung definierten und erarbeiteten Verkabelungskonzepte (Vorlage 4487/17-Anlage 2) wurden bei
den jeweiligen Leistungsverzeichnissen berücksichtigt. Inhalt der Leistungsverzeichnisse ist die
komplette, strukturierte Verkabelung der Netzwerk- und Elektrotechnik, so dass in allen Klassenräumen, Verwaltungs-, Sonder- und Nebenräumen ausreichend Netzwerkanschlusspunkte und
Steckdosen zur Verfügung stehen werden. Dies ermöglicht dem Nutzer die spezifische Ausstattung mit EDV und IT-Equipment (z. B. WLAN, Hotspots, Beamer etc.) Ein weiterer wichtiger Punkt
ist, dass die Breitbandanbindung bzw. der -ausbau der Schulen in der strukturierten Verkabelung
berücksichtigt wurde und hier alle Optionen möglich sind.
Für vier Schulen (Bismarckschule, Buchenschule, Jahnschule und Förderschule am Rundweg)
sind die Leistungsverzeichnisse erstellt und auf dem Vergabeportal bereits eingestellt. Die Leistungsverzeichnisse zur Ausschreibung für weitere Schulen (Buscher Holzweg, Pestalozzischule,
Maria-Sybilla-Merian), sind in Vorbereitung. Die für 2018 dann noch ausstehenden Schulen werden im nächsten Schritt, im 4. Quartal bearbeitet, u.a. die beiden Standorte der Friedrich-vonBodelschwingh Förderschule und auch die Albert-Schweitzer-Schule.
2.4 Schulentwicklungsplanung und sonstige schulische Projekte
Wie bereits in der Vorlage 5232/18 dargelegt, gibt es neben den Maßnahmen, die sich aus Sanierungsbedarf oder sonstigen baufachlichen Hintergründen ergeben, aktuell aus der Schulentwicklungsplanung heraus zahlreiche Hinweise auf zusätzliche Bedarfe, die sich kurz- bis mittelfristig
zur Sicherstellung der schulischen Versorgung einer sich verändernden und stark wachsenden
Schülerschaft ergeben werden.
So wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 4.7.2018 das Gutachten zur Schulentwicklungsplanung 2017 – 2022 für die Krefelder Berufskollegs vorgelegt. Hieraus
ergeben sich u.a. Notwendigkeiten für aufwändige bauliche Untersuchungen hinsichtlich des Berufskollegs Glockenspitz sowie eines etwaigen Ersatzbaus für die Containeranlage am neuen
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Weg, der gemeinsam von den Berufskollegs Vera Beckers und Kaufmannschule genutzt werden
könnte. Auch wurde erheblicher Investitionsbedarf hinsichtlich von Fachräumen und Werkstätten
festgestellt, der in wesentlichen Teilen ebenfalls im Rahmen der Gesamt-Maßnahmenliste wird
bearbeitet werden müssen.
Der Entwurf des Schulentwicklungsplan 2018/19 bis 2023/24 für die Krefelder Grundschulen soll
in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 11.9.2018 vorgelegt werden.
Ohne der Vorstellung und Beratung an dieser Stelle inhaltlich vorgreifen zu können, sei bereits
darauf jetzt hingewiesen, dass vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen zusätzliche bauliche
Notwendigkeiten entstehen werden, die deutlich über die bereits begonnenen bzw. angestoßenen
Maßnahmen im Grundschulbereich hinausgehen werden.
Ähnliches gilt für die Förderschulen: vor dem Hintergrund einer insgesamt steigenden Anzahl von
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wachsen die Herausforderungen sowohl hinsichtlich der Regelschulen (Inklusion) als auch der Förderschulen. Insbesondere im Bereich des Förderschwerpunktes „geistige Entwicklung“ drohen Versorgungsengpässe, denen bereits aktuell schon mit Zwischenlösungen (Teilnutzung des ehemaligen Hauptschulgebäudes Breslauer Straße 280) begegnet werden muss. Für die Förderschulen ist die Einbringung der Schulentwicklungsplanung für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 4.11.2018 vorgesehen.
Für den Bereich der weiterführenden Schulen ist die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zum ersten Halbjahr 2019 vorgesehen. Ungeachtet der bereits im Projekt „Gute Schule 2020“
beschriebenen räumlichen Anpassungsbedarfe der Gesamtschulen Kaiserplatz, Kurt-Tucholsky
und Robert-Jungk soll hier ein Musterraumprogramm erarbeitet werden, anhand dessen der Auslastungsgrad der Schulen gemessen und der Bedarf für etwaige Raumanpassungen ermittelt werden kann. Es sei darauf hingewiesen, dass bei einer Vielzahl der weiterführenden Krefelder Schulen bereits aktuell die bestehende Zügigkeit voll ausgeschöpft oder gar überschritten ist. Die Frage
der baulichen Auswirkungen der Umstellung von G 8 auf G 9 bei den Gymnasien wird in diesem
Zusammenhang ebenfalls betrachtet werden.
Zusammenfassend befindet sich die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung also noch im
Prozess, der auf akut veränderte Rahmenbedingungen eingehen muss. Hieraus ergibt sich
zwangsläufig, dass die Prüfung und ggf. Realisierung eines wesentlichen Teils der v.g. Aspekte
bislang weder in der Arbeitsplanung der Fachbereiche 40 und 60 verankert werden konnten, noch
aktuell konkreteren Niederschlag im Schulbauprogramm und der Finanzplanung der Stadt Krefeld
zu finden vermag.
Die Konkretisierung der Planungen und Umsetzung der erforderlichen Schritte werden insofern
einen zusätzlichen Einsatz personeller wie finanzieller Ressourcen in bedeutsamer Höhe nach sich
ziehen. Die Verwaltung wird den Unterausschuss fortlaufend über den Konkretisierungsgrad der
Maßnahmen informieren und schnellstmöglich eine Bedarfsübersicht hinsichtlich der notwendigen
Personal- und Finanzressourcen für Planung und Umsetzung der Maßnahmen vorlegen. Erst im
Zusammenhang damit wird die Frage beantwortet werden können, welche zeitlichen Perspektiven
es für deren Umsetzung geben könnte.
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3. Förderprogramme
3.1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1
Im Rahmen des seit 2015 geltenden Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in NordrheinWestfalen (KInvFöG NRW, jetzt Kapitel 1) wird u.a. die Maßnahme „4. Städtische Gesamtschule,
Lübecker Weg, Energetische Sanierung der Außenhülle“ mit einem ursprünglich festgesetzten
Investitionsvolumen von 1 Mio. Euro abgewickelt. Die Fertigstellung war ursprünglich für den
30.06.2018 geplant. Aufgrund von Mängeln im Bereich der Dacharbeiten kommt es zu einer Verzögerung bei der Baumaßnahme von voraussichtlich 4 Monaten. Mit einer Abnahme/ Schlussrechnung der Maßnahme ist somit erst Anfang 2019 zu rechnen. Derzeit wird von einer Kostensteigerung von 200 T Euro auf 1,2 Mio. Euro ausgegangen.
3.2 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
Mit Bescheid vom 22.01.2018 wurden Krefeld Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 19.529.035 Euro bewilligt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.05.2018 (Vorlage Nr. 5321/18) beschlossen, folgende Maßnahmen hierüber abzuwickeln:
- Geschwister Scholl-Schule
- Regenbogenschule, Sanierung Bestandsgebäude
- Schule an Haus Rath
- Gesamtschule Oppum, Sanierung Werkstattgebäude u. Bestandsgebäude
- Gymnasium am Moltkeplatz
- Berufskolleg Vera-Beckers
- Berufskolleg Kaufmannschule
Zum Stichtag 30.06.2018 war das Anmeldeverfahren bei der Bezirksregierung für diese Maßnahmen noch nicht abgeschlossen.
Das Berufskolleg Kaufmannsschule war ursprünglich bereits unter Kapitel 1 angemeldet. Aufgrund
von Mehrbedarfen bei anderen Fördermaßnahmen hat die Verwaltung dem Rat mit der o.g. Vorlage vorgeschlagen, die Maßnahme aus dem Kapitel 2 zu finanzieren. Die Maßnahme befindet sich
in der Umsetzung und soll voraussichtlich Ende August 2019 fertig gestellt sein. Gegenüber der
ursprünglichen Anmeldung von 2,5 Mio. Euro ergeben sich aktuell u.a. durch die Ausschreibungsergebnisse Kostensteigerungen von 0,7 Mio. Euro.
Ab dem Berichtsstichtag 30.09.2018 wird zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ein Auszug aus dem quartalsweisen Berichtswesen der Finanzverwaltung als Anlage beigefügt.
3.3 Gute Schule 2020
Der Stadt Krefeld stehen aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in den Jahren 2017 bis
2020 jeweils 7.519.110 EUR, insgesamt 30.076.440 EUR, zur Verfügung.
Für 2017 wurden Mittel in Höhe von 470.000 EUR bei der NRW.Bank abgerufen. Die in einem Jahr
nicht abgerufenen Mittel können einmalig ins Folgejahr übertragen werden.
Nach Mittelabruf, der in Krefeld jeweils zum Ende des Jahres erfolgt, beginnt die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises bei der NRW.Bank. Diese Frist soll mit Beschluss des Landeskabinetts NRW vom 03.07.2018 von bisher 30 Monate auf 48 Monate ausgedehnt werden.
Grundsätzlich bedeutet dies, dass die abgerufenen Mittel, z.B. aus 2017, für Maßnahmen verwendet werden dürfen, die in einem Zeitraum bis 2021 umgesetzt werden. Analog dazu dürfen die abgerufenen Mittel aus 2020 bis 2024 verwendet werden.
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Folgende Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren mit Mitteln aus dem Förderprogramm finanziert werden:
1. Regenbogenschule
Neubau (Planung) inkl. Erweiterung gemäß SEP
3.500.000 EUR
2. Sollbrüggenschule
Neubau (Planung) inkl. Erweiterung gemäß SEP
3.400.000 EUR
3. Gesamtschule Oppum
Errichtung Hochbau 10.510.000 EUR
4. Gesamtschule Robert-Jungk
Erweiterung und Anpassung Schulstandort 6.900.000 EUR
Das Gesamtvolumen dieser Maßnahmen beträgt aktuell ca. 24,3 Mio. EUR.
Die darüber hinaus verfügbaren Restmittel von rd. 5,3 Mio. EUR werden bedarfsgerecht im Bereich der Gebäudesanierung und der Digitalisierung verwendet (s. a. Übersicht Anlage 1).
4.
Hinweise zur Markt- und Preissituation im Bau- und Baunebengewerbe
Anhand aktueller Erfahrungen bei Ausschreibungen und Vergaben ist nicht auszuschließen, dass
es sowohl zu Anbieterengpässen als auch zu einer bislang nicht bekannten übersteigenden Preisbildung kommen könnte. Hierzu liegen, neben den bereits gemachten Hinweisen des Deutschen
Städtetages auch erste Tendenzen in Krefeld vor.
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Erläuterung zu den Anlagen:
Der jeweilige Umsetzungsstand der Maßnahmen, die bereits 2017/2018 begonnen wurden, sind in
den beigefügten Anlagen aufgeführt und der Abarbeitungsstatus ist am „Status in %“ erkennbar.
Wie bereits a. O. erwähnt, beinhaltet Anlage 1 die Gesamtübersicht aller Maßnahmen, die in
2017/2018 begonnen wurden.
Anlage 2 gibt noch einmal separat den Bearbeitungsstand der Maßnahmen im Bereich Neubau/Erweiterungen wieder.
Zu Anlage 1: „Maßnahmen 2018“
Hier wurde ein Ampelsystem installiert:
Maßnahmen: 0 < 5 %
Maßnahmen: 5 bis 95 %
Maßnahmen: > 95 %
Status „rot“ (..haben den Status „noch nicht begonnen“)
„gelb“ (..sind in Bearbeitung)
„grün“ (.sind fertig, bzw. in der Schlussabrechnung)
Der jeweils konkrete Bearbeitungsstatus ist aus der Prozentzahl im Ampelsystem erkennbar.
Zu Anlage 2: „Maßnahmen Neubau“
Die Tabelle bildet die größeren Schulbaumaßnahmen noch einmal gesondert ab.
Sie gliedert sich in drei Informationsbereiche (obere Zeile der Darstellung):
1. Projektgrundinformationen (Grunddaten der Maßnahme)
Hier wird die Maßnahme kurz beschrieben und der Beschluss zur Plan- und Kostenfeststellung mit
Datum und Vorlagen-Nr. aufgeführt
2. Kosten
Das Feld „Kosten“ untergliedert sich in drei Phasen der Kostenermittlung.
Phase 1:
Festlegung eines groben Kostenrahmens mit einer Unschärfe von +-40 %. Derzeit ist die Unschärfe von 40% nur bei den Projekten, die mit * gekennzeichnet sind, eingeflossen. In Zukunft wird das
die Regel sein.
Phase 2:
Budgetfestlegung nach Plan- und Kostenfeststellung mit einer Unschärfe von +-20%. Auch hier
wird in Zukunft so verfahren, dass die 20% in die Kostenberechnung einfließen.
Phase 3:
Stellt die aktuelle Kostenprognose je nach Projektstand dar und endet nach Fertigstellung des Projektes mit der Kostenfeststellung.
Die DIN 276 „ Kosten im Bauwesen“ unterscheidet im Verlauf des Projektfortschritts fünf Kostenermittlungsstufen, die in der Kostenprognose durch steigenden Erkenntnisgewinn grundsätzlich
zunehmend sicherer werden:
-
Kostenrahmen
Kostenschätzung
Kostenberechnung
Kostenanschlag (bepreiste Leistungsverzeichnisse)
Kostenfeststellung
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Zum Verständnis der Systematik der Baukostenplanung sei hier nochmal visuell dargestellt, in
welchen Leistungsphasen der Planung die o. g. Ermittlungsstufen der DIN greifen.
3. Leistungsphasen (1-9)/Projektfortschritt
Der dritte Tabellenbereich macht den Projektfortschritt in den verschiedenen Leistungsphasen ablesbar und zeigt den Abstimmungsstand in der Verwaltung und den politischen Gremien auf.
Die grünen Felder zeigen auf, welche Projektphasen erledigt sind, während die gelben Felder die
Leistungsphase, die gerade bearbeitet wird, markieren.
Anlage(n):
(1) Anlage 1 Maßnahmen 2018 zur Vorlage 5728_18
(2) Anlage 2_Neubau2018
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
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Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: