Daten
Kommune
Krefeld
Größe
83 kB
Datum
05.09.2018
Erstellt
22.08.18, 09:29
Aktualisiert
25.01.19, 01:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5669/18 -
52
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Hüls
30.08.2018
zur Kenntnis
Sportausschuss
05.09.2018
zur Kenntnis
Betreff
Naturfreibad Hüls
Beschlussentwurf
Sportausschuss
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Hüls
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5669/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Ausgangslage/Einbringung Kiesschicht
Zur Sicherung der Einfassungsmauern im Hülser Bad, die teilweise unterspült waren und abzusacken drohten, erfolgte zuletzt im Herbst 1992 eine Auffüllung der Kiessohle des Schwimmbeckens
durch Einbringung einer Kiesausgleichsschicht von rd. 300 m³.
Im Jahr 2016 zeigte sich, dass die Beckensohle durch das in der kühleren, feuchten Jahreszeit
zuströmende Grundwasser und der jährlich erforderlichen Reinigungs- und Entschlammungsaktionen im Verlauf der Jahre erneut freigelegt war. Hierdurch bestand - unabhängig des baulichen
Mangels - auch eine Unfallgefahr. Es war nicht auszuschließen, dass tauchende Badegäste sich
mit den Füßen unter dem teilweise freigespülten am Beckenboden befindlichen Geotextil oder in
den Hohlräumen der Ufermauern verfangen und ertrinken. Als vorübergehende Sicherungsmaßnahme wurden Sandsäcke eingebracht, die die problematischen Bereiche abdeckten und sicherten.
Im Frühjahr dieses Jahres wurden im Rahmen einer alljährlich erfolgenden gründlichen Reinigungs- und Entschlammungsaktion alle am Beckenboden befindlichen Verunreinigungen bis auf
das Geotextil weitestgehend abgetragen und im Zuge der Beseitigung der provisorischen Sicherungsmaßnahmen Kies in das Becken eingebracht. Insofern ist die Aussage des Bezirksvorstehers
Herrn Butzen in der Sitzung der Bezirksvertretung Hüls am 04.07.2018 zutreffend, dass ein Austausch der Kiesschicht nicht im Verhältnis 1 zu 1 erfolgte, sondern lediglich neuer Kies eingebracht
wurde.
Wie bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Hüls am 04.07.2018 von Vertretern der Sportverwaltung dargelegt, haben die auftretenden Wassereintrübungen im Naturfreibad Hüls, bedingt
durch die Eintragungen aus der Luft (organische Bestandteile, z.B. Blätter, Blüten u. Pollen) sowie
dem Grund- bzw. Brunnenwasser (Eisen und Mangan) sich bereits in der Vergangenheit als problematisch erwiesen. Schon in der Freibadsaison 2017 führten diese zu einer 10-tägigen Schließung des Naturfreibades Hüls.
Die im Verlauf der diesjährigen Badesaison im Hülser Bad zu verzeichnenden Sichtbeeinträchtigungen stehen somit nicht in unmittelbarem kausalen Zusammenhang mit der Beschaffenheit des
eingebrachten Kieses bzw. unterbliebener Reinigungsleistungen, sondern sind nach hiesiger Einschätzung auf den hohen Eisen- und Mangananteil im Beckenwasser und den üblichen organischen Eintragungen zurückzuführen.
Ausblick und zukünftige Ausrichtung des Bades
Aufgrund der in Hüls anzutreffenden Badstruktur soll der dortige Betrieb zukünftig auf Grundlage
der für ein Naturfreibad maßgeblichen Richtlinien erfolgen.
- Naturfreibad
Entsprechend den einschlägigen Maßgaben ist ein Naturfreibad eine durch bauliche Einfassungen
nicht vollständig abgegrenzte und unbehandelte Wasserfläche, die für die Öffentlichkeit nicht jederzeit zugänglich ist und bäderspezifische Anlagenbestandteile, wie Beckenwände, Sprungeinrichtungen, Badestege, Ein-/Ausstiegshilfen sowie Wasserrutschen, aufweist. Eine Mindestsichttiefe ist nicht ausgewiesen.
Neben der Kategorie Naturfreibad sind folgende weitere Bädertypen zu differenzieren:
Drucksache 5669/18 -
Seite - 3 -
- herkömmliche Bäder - hier Freibad
Ein herkömmliches Freibad weist vollständig abgegrenzte Beckenbereiche aus, die mit einer technisch-chemischen Wasseraufbereitung ausgestattet sind. Der Betrieb von herkömmlichen Freibädern unterliegt allen bau- und verkehrssicherungsrechtlichen Normen (u. a. den KOK-Richtlinien
für den Bäderbau und den Anforderungen an die Aufbereitung von Schwimmbeckenwasser - DIN
19643 ff). Die Beckenböden von Freibädern müssen jederzeit durch das Aufsichtspersonal flächendeckend eingesehen werden können.
- Schwimm- und Badeteiche
Schwimm- und Badeteiche sind vollständig abgegrenzt und somit auch gegen den Untergrund
abgedichtete Teichanlagen. Im Unterschied zu einem herkömmlichen Freibad wird das Beckenwasser biologisch aufbereitet, d. h., es gibt umfängliche Zusatzflächen mit Absetz- und Regenerationsbecken, die eine naturgemäße Wasserreinigung gewährleisten. Die normengebundene Mindestsichttiefe beläuft sich auf 1,80 Meter.
- Badestellen
Badestellen sind jederzeit frei zugängliche, gänzlich unbehandelte Wasserflächen eines Badegewässers, welche jedoch keinerlei bädertypische Anlagenbestandteile - siehe oben - aufweisen.
Eine vorgegebene Mindestsichttiefe existiert für Badestellen bekanntermaßen nicht.
Im Hinblick darauf, dass das Hülser Bad nicht gegen den Untergrund abgegrenzt ist, sich ausschließlich aus unbehandeltem Grundwasser speist und bäderspezifische Anlagenbestandteile
aufweist, ist es aus Sicht der Verwaltung als Naturfreibad einzustufen. Eine gutachterliche Stellungnahme für die abschließende Beurteilung hierzu wird von der Deutschen Gesellschaft für das
Badewesen eingeholt.
Das Hülser Naturfreibad besitzt derzeit eine wasserrechtliche Genehmigung, die Ende dieses Jahres ausläuft. Zur Festlegung der für die Fortführung des Betriebes notwendigen Erfordernisse ist
die rechtssichere Kategorisierung des Bades maßgeblich und wirkt sich folglich auch auf das anstehende Genehmigungsverfahren aus.
In beigefügter Powerpoint-Präsentation sind vg. Informationen noch einmal zusammengefasst und
in Teilen durch Bildmaterial ergänzt.
Anlage(n):
Anlage 1 zur Vorlage Naturfreibad Hüls
Drucksache 5669/18 -
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5669/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: