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Verwaltungsvorlage (Naturfreibad Hüls)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
83 kB
Datum
05.09.2018
Erstellt
22.08.18, 09:29
Aktualisiert
25.01.19, 01:32
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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5669/18 - 52 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Hüls 30.08.2018 zur Kenntnis Sportausschuss 05.09.2018 zur Kenntnis Betreff Naturfreibad Hüls Beschlussentwurf Sportausschuss Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Bezirksvertretung Hüls Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5669/18 - Seite - 2 - Begründung Ausgangslage/Einbringung Kiesschicht Zur Sicherung der Einfassungsmauern im Hülser Bad, die teilweise unterspült waren und abzusacken drohten, erfolgte zuletzt im Herbst 1992 eine Auffüllung der Kiessohle des Schwimmbeckens durch Einbringung einer Kiesausgleichsschicht von rd. 300 m³. Im Jahr 2016 zeigte sich, dass die Beckensohle durch das in der kühleren, feuchten Jahreszeit zuströmende Grundwasser und der jährlich erforderlichen Reinigungs- und Entschlammungsaktionen im Verlauf der Jahre erneut freigelegt war. Hierdurch bestand - unabhängig des baulichen Mangels - auch eine Unfallgefahr. Es war nicht auszuschließen, dass tauchende Badegäste sich mit den Füßen unter dem teilweise freigespülten am Beckenboden befindlichen Geotextil oder in den Hohlräumen der Ufermauern verfangen und ertrinken. Als vorübergehende Sicherungsmaßnahme wurden Sandsäcke eingebracht, die die problematischen Bereiche abdeckten und sicherten. Im Frühjahr dieses Jahres wurden im Rahmen einer alljährlich erfolgenden gründlichen Reinigungs- und Entschlammungsaktion alle am Beckenboden befindlichen Verunreinigungen bis auf das Geotextil weitestgehend abgetragen und im Zuge der Beseitigung der provisorischen Sicherungsmaßnahmen Kies in das Becken eingebracht. Insofern ist die Aussage des Bezirksvorstehers Herrn Butzen in der Sitzung der Bezirksvertretung Hüls am 04.07.2018 zutreffend, dass ein Austausch der Kiesschicht nicht im Verhältnis 1 zu 1 erfolgte, sondern lediglich neuer Kies eingebracht wurde. Wie bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Hüls am 04.07.2018 von Vertretern der Sportverwaltung dargelegt, haben die auftretenden Wassereintrübungen im Naturfreibad Hüls, bedingt durch die Eintragungen aus der Luft (organische Bestandteile, z.B. Blätter, Blüten u. Pollen) sowie dem Grund- bzw. Brunnenwasser (Eisen und Mangan) sich bereits in der Vergangenheit als problematisch erwiesen. Schon in der Freibadsaison 2017 führten diese zu einer 10-tägigen Schließung des Naturfreibades Hüls. Die im Verlauf der diesjährigen Badesaison im Hülser Bad zu verzeichnenden Sichtbeeinträchtigungen stehen somit nicht in unmittelbarem kausalen Zusammenhang mit der Beschaffenheit des eingebrachten Kieses bzw. unterbliebener Reinigungsleistungen, sondern sind nach hiesiger Einschätzung auf den hohen Eisen- und Mangananteil im Beckenwasser und den üblichen organischen Eintragungen zurückzuführen. Ausblick und zukünftige Ausrichtung des Bades Aufgrund der in Hüls anzutreffenden Badstruktur soll der dortige Betrieb zukünftig auf Grundlage der für ein Naturfreibad maßgeblichen Richtlinien erfolgen. - Naturfreibad Entsprechend den einschlägigen Maßgaben ist ein Naturfreibad eine durch bauliche Einfassungen nicht vollständig abgegrenzte und unbehandelte Wasserfläche, die für die Öffentlichkeit nicht jederzeit zugänglich ist und bäderspezifische Anlagenbestandteile, wie Beckenwände, Sprungeinrichtungen, Badestege, Ein-/Ausstiegshilfen sowie Wasserrutschen, aufweist. Eine Mindestsichttiefe ist nicht ausgewiesen. Neben der Kategorie Naturfreibad sind folgende weitere Bädertypen zu differenzieren: Drucksache 5669/18 - Seite - 3 - - herkömmliche Bäder - hier Freibad Ein herkömmliches Freibad weist vollständig abgegrenzte Beckenbereiche aus, die mit einer technisch-chemischen Wasseraufbereitung ausgestattet sind. Der Betrieb von herkömmlichen Freibädern unterliegt allen bau- und verkehrssicherungsrechtlichen Normen (u. a. den KOK-Richtlinien für den Bäderbau und den Anforderungen an die Aufbereitung von Schwimmbeckenwasser - DIN 19643 ff). Die Beckenböden von Freibädern müssen jederzeit durch das Aufsichtspersonal flächendeckend eingesehen werden können. - Schwimm- und Badeteiche Schwimm- und Badeteiche sind vollständig abgegrenzt und somit auch gegen den Untergrund abgedichtete Teichanlagen. Im Unterschied zu einem herkömmlichen Freibad wird das Beckenwasser biologisch aufbereitet, d. h., es gibt umfängliche Zusatzflächen mit Absetz- und Regenerationsbecken, die eine naturgemäße Wasserreinigung gewährleisten. Die normengebundene Mindestsichttiefe beläuft sich auf 1,80 Meter. - Badestellen Badestellen sind jederzeit frei zugängliche, gänzlich unbehandelte Wasserflächen eines Badegewässers, welche jedoch keinerlei bädertypische Anlagenbestandteile - siehe oben - aufweisen. Eine vorgegebene Mindestsichttiefe existiert für Badestellen bekanntermaßen nicht. Im Hinblick darauf, dass das Hülser Bad nicht gegen den Untergrund abgegrenzt ist, sich ausschließlich aus unbehandeltem Grundwasser speist und bäderspezifische Anlagenbestandteile aufweist, ist es aus Sicht der Verwaltung als Naturfreibad einzustufen. Eine gutachterliche Stellungnahme für die abschließende Beurteilung hierzu wird von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen eingeholt. Das Hülser Naturfreibad besitzt derzeit eine wasserrechtliche Genehmigung, die Ende dieses Jahres ausläuft. Zur Festlegung der für die Fortführung des Betriebes notwendigen Erfordernisse ist die rechtssichere Kategorisierung des Bades maßgeblich und wirkt sich folglich auch auf das anstehende Genehmigungsverfahren aus. In beigefügter Powerpoint-Präsentation sind vg. Informationen noch einmal zusammengefasst und in Teilen durch Bildmaterial ergänzt. Anlage(n): Anlage 1 zur Vorlage Naturfreibad Hüls Drucksache 5669/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5669/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: