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Verwaltungsvorlage (Anlage 2 zur Vorlage 5097_18 - Begründung zum Bebauungsplan.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,7 MB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:33

Inhalt der Datei

Anlage 2 Vorlage Nr. 5097/18 Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – Stadtbezirk: Krefeld-Uerdingen Begründung in der Fassung vom 28. März 2018 Verfahrensstand: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld I. Vorbemerkungen Inhalt 5 II. Räumlicher Geltungsbereich 5 III. Planungsrechtliche Situation 7 1. Landes- und Regionalplanung 7 2. Flächennutzungsplan 7 3. Bebauungspläne 7 4. Landschaftsplan 7 5. Fachplanungen 7 6. Sonstige Satzungen 8 IV. Bestandsbeschreibung 9 1. Städtebauliche Situation 2. Verkehr 10 3. Infrastruktur 11 4. Entwässerung 12 5. Naturhaushalt und Landschaftsschutz 12 6. Immissionsschutz 12 7. Boden 12 V. Anlass der Planung und Entwicklungsziele 9 14 1. Anlass der Planung 14 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Entwicklungsziele Bebauungs- und Nutzungskonzept Erschließungs-, Verkehrs- und Entwässerungskonzept Grün- und Freiraumkonzept Versorgungs- und Energiekonzept 14 14 16 17 17 VI. Planinhalte 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.2 Maß der baulichen Nutzung 19 19 19 21 1.2.1 Zulässige Grundfläche 21 1.2.2 Zulässige Geschoßfläche 22 12.04.2018 2 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld Inhalt 1.2.3 Zahl der Vollgeschosse und Höhe baulicher Anlagen 1.3 Bauweise / Überbaubare Grundstücksfläche 1.4 Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen 1.5 Verkehr, Ver- und Entsorgung 22 24 25 26 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 1.6 Boden, Natur und Landschaft 26 26 1.6.1 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 1.7 Immissionsschutz 26 1.6.2 Bauliche und sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 26 27 27 2. Landesrechtliche Festsetzungen Festsetzungen nach Landeswassergesetz 30 30 3. Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke 30 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 Hinweise Städtische Satzungen Kampfmittel Umgang mit Bodendenkmälern Artenschutz Rodungsverbot nach den Vorgaben des Landschaftsgesetzes Einsichtnahme in und Bezug von DIN-Normen Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser Dachbegrünung 31 31 32 32 32 33 33 33 33 VII. Städtebauliche Kenndaten 34 VIII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt 35 1. Einführung 35 2. Grundlagen der Untersuchung 35 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Derzeitiger Umweltzustand der Schutzgüter Mensch/ Bevölkerung/ Gesundheit Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt Boden Wasser Luft/ Klima Landschaft/ Landschaftsbild/ Ortsbild Kultur- und Sachgüter 36 36 37 37 38 38 39 39 12.04.2018 3 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen Mensch/ Bevölkerung/ Gesundheit Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt Boden Wasser Luft/ Klima Landschaft/ Landschaftsbild/ Ortsbild Kultur- und Sachgüter IX. Umsetzung der Planung Inhalt 39 39 40 41 42 42 43 43 45 1. Aufhebung rechtsverbindlicher Festsetzungen 45 2. Bodenordnung 45 3. Städtebauliche Verträge 45 4. Kosten und Finanzierung 45 12.04.2018 4 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld I. I. Vorbemerkungen Vorbemerkungen Nach § 13a BauGB können für Maßnahmen der Innenentwicklung Bebauungsplanverfahren unter folgenden Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden: Der Bebauungsplan muss der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 m² nicht überschreiten (im Einzelfall bis 70.000 m²), es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht bestehen und es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und / oder der Vogelschutzrichtlinie bestehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 808 umfasst eine Fläche von ca. 4.840 m² und liegt somit in jedem Fall unter dem Schwellenwert von 20.000 m². Es handelt sich um eine Nachverdichtung eines innerstädtischen, bereits erschlossenen Gebietes zur Wiederherstellung des ehemaligen Vierkanthofes. Daher sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangen und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten nach der FFH-RL und/ oder der Vogelschutzrichtlinie. Da die zuvor genannten Vorgaben eingehalten sind, wird der Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. II. Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet (siehe Abbildung 1) des Bebauungsplanes Nr. 808 liegt im Stadtbezirk Krefeld-Uerdingen, Gemarkung Uerdingen, Flur 44 und ist ca. 4.840 m² groß. Es umfasst die Flurstücke 83, 84, 85, 86, 87, 139, 165, 193, 212, 213, 237, 238, 239, 240 und 241. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Alte Krefelder Straße und im Osten an die Untere Mühlengasse. Im Westen endet es mit der Wohn- und Geschäftsbebauung an der Kurfürstenstraße. Im Norden schließt das Plangebiet mit der Bebauung und den Gärten der Flurstücke 80 bzw. 194 an der Kurfürstenstraße und an der Unteren Mühlengasse ab. Im Innenbereich grenzt die denkmalgeschützte, historische Stadtmauer die Gartenfläche des Brempter Hof von den westlich angrenzenden Gärten der Wohn- und Geschäftsbebauung der Kurfürstenstraße ab. 12.04.2018 5 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld II. Räumlicher Geltungsbereich Abbildung 1: Räumlicher Geltungsbereich Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW; ohne Maßstab 12.04.2018 6 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld III. Planungsrechtliche Situation 1. Landes- und Regionalplanung III. Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 808 ist im Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) sowie im Entwurf des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. 2. Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 808 als Mischgebiet dar. Die mit dem Bebauungsplan angestrebten Nutzungen können aus dem wirksamen FNP entwickelt werden. 3. Bebauungspläne Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 808 außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 544 – Kurfürstenstr./ Am Bahnhofsplatz/ Kronenstr./ Burgstr./ Turmstr./ Obere Mühlengasse –, vom 29.06.1990. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 544 regelt für den Plangebietsbereich nur die Art der Nutzung durch Festsetzung eines Mischgebietes. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 544 um einen einfachen, nicht qualifizierten Bebauungsplan. 4. Landschaftsplan Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). 5. Fachplanungen Das Plangebiet befindet sich weder innerhalb einer tatsächlichen noch in einer geplanten Wasserschutzzone. In Nordrhein-Westfalen werden für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisiko-Managementpläne erarbeitet. Die Bestimmung von Risikogebieten im Sinne des § 73 Abs. 1 WHG ist Bestandteil der Aufstellung der HochwasserrisikoManagementpläne. Seitens des Landesumweltministeriums wurden am 25.10.2013 die erstellten Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten veröffentlicht. Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Hochwasserrisikobereiches. 12.04.2018 7 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld 6. III. Planungsrechtliche Situation Sonstige Satzungen Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Denkmalbereichssatzung von Krefeld - Uerdingen. 12.04.2018 8 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld IV. Bestandsbeschreibung 1. Städtebauliche Situation IV. Bestandsbeschreibung Die zweigeschossige Bebauung entlang der Kurfürstenstraße, wovon sich zwei Gebäude innerhalb des Plangebietes befinden, stellt sich als offene Bebauung dar. Im weiteren, südlichen Verlauf an der Ecke Kurfürstenstraße/ Alte Krefelder Straße befindet sich eine dreigeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise. An der Alten Krefelder Straße, im Bereich des Brempter Hof, reduziert sich die Gebäudehöhe auf zwei Geschosse. Die Gebäudehöhe stellt sich auch entlang der Unteren Mühlengasse in vergleichbarer Höhe dar. Nur das Turmhaus des Brempter Hof an der Unteren Mühlengasse ist überhöht und überragt die anschließenden Gebäudeteile um ca. 2,00 Meter. Im gesamten Plangebiet herrscht eine traufständige Bauweise vor. Entlang der Alten Krefelder Straße und der Unteren Mühlengasse befindet sich der denkmalgeschützte Brempter Hof (siehe Abbildung 2), der sich aus vier Gebäuden zusammensetzt: dem Gebäude Alte Krefelder Str. 6, dem östlich anschließenden Gebäude Nr. 4, dem nördlich von diesem, in der Unteren Mühlengasse stehenden Turm und dem zweigeschossigen Bau in der Unteren Mühlengasse, nördlich des Turms. Der 1969 errichtete, eingeschossige Anbau an das Gebäude Alte Krefelder Straße 6 ist nicht Teil des Baudenkmals. Abbildung 2: Brempter Hof, Südansicht Alte Krefelder Straße Quelle: Stadt Krefeld 12.04.2018 9 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld IV. Bestandsbeschreibung Das Gebäude Alte Krefelder Str. 6 ist ein zweigeschossiges, fünfachsiges Gebäude mit Satteldach, das auf der Westseite abgewalmt ist und das mit einem Torbau an das Gebäude Alte Krefelder Str. 4, mit annähernd gleicher Traufhöhe, anschließt. Das Gebäude Alte Krefelder Str. 4 ist ebenfalls ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach. Der First ist etwas höher gelegen, aufgrund der größeren Gebäudetiefe. Es hat sieben Fensterachsen und einen Giebel über den mittleren drei Fensterachsen. An der Nordseite des Gebäudes, im Verlauf der Unteren Mühlengasse, schließt der Turmbau an. Der Turm hat eine Durchfahrt, zwei Obergeschosse und ein flaches Zeltdach. Im Anschluss an den Turm verläuft, parallel zur Unteren Mühlengasse, das zweigeschossige Gebäude mit acht Fensterachsen. Der als Denkmal eingetragene „Brempter Hof“ befindet sich innerhalb der Grenzen der Denkmalbereichssatzung Krefeld - Uerdingen. Das Gebäude ist sowohl mit seinem Äußeren als auch mit seinem Inneren inklusive der historischen, baufesten Ausstattung als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen. Für jede Maßnahme ist eine denkmalfachliche Abstimmung erforderlich. Bodendenkmäler werden, aufgrund der Geschichte des Brempter Hof als ehemaliger „Vierkanthof“, im Innenhofbereich vermutet. Die nähere Umgebung des Plangebietes ist vorrangig durch zweigeschossige, vereinzelt durch dreigeschossige Bauweise geprägt. Im Norden des Plangebietes befinden sich an der Kurfürstenstraße die weitere, zweigeschossige und offene Bebauung sowie an der Unteren Mühlengasse eine geschlossene Bauweise mit zwei Vollgeschossen, welche im weiteren Verlauf nach Norden auf drei und schließlich als Ausnahme auf vier Vollgeschosse zunimmt. Der Osten und Süden des Plangebietes ist geprägt durch eine geschlossene Bauweise. Die Gebäudehöhen der angrenzenden Bebauungsstrukturen liegen mindestens auf dem Niveau der jeweils angrenzenden Gebäudehöhen im Plangebiet. 2. Verkehr Die Alte Krefelder Straße weist eine hohe Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie einen hohen Querungsbedarf auf. Sie dient als Anliegerstraße zur Erschließung der Wohn- und Geschäftsanlieger im Zentrum und zum Marktplatz Uerdingen, der außerhalb der Marktzeiten als Parkplatz genutzt wird. Im Bereich des Plangebietes ist sie eine von West nach Ost verlaufende Einbahnstraße. Auf der Alten Krefelder Straße sind für den ruhenden Verkehr separate Stellplätze in Längsaufstellung vorhanden. Die östlich des Plangebietes verlaufende Untere Mühlengasse ist eine nach Norden führende Einbahnstraße, in der rechtsseitig geparkt werden kann. In der Kurfürstenstraße ist ein beidseitiges Parken in Längsaufstellung 12.04.2018 10 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld IV. Bestandsbeschreibung möglich. Die das Plangebiet umgebenden Straßen sind auf Tempo 30 beschränkt. Der Brempter Hof wird sowohl über die Alte Krefelder Straße als auch über die Untere Mühlengasse erschlossen. Auf der Kurfürstenstraße verkehrt die Straßenbahnlinie 043 im 15-Minutentakt zwischen der Krefelder Innenstadt und Krefeld-Uerdingen. Des Weiteren halten dort an der Haltestelle Am Röttgen sämtliche in Uerdingen verkehrende Buslinien mit verschiedenen Taktungen. Die Innenstadt ist in ca. 20 Fahrminuten zu erreichen und der Bahnhof Uerdingen in ca. 5 Fahrminuten. Über den Bahnhof Uerdingen besteht eine sehr gute Anbindung an das Schienenverkehrsnetz der Deutschen Bundesbahn. Der Krefelder Hauptbahnhof kann darüber in ca. 5 Fahrminuten erreicht werden. Insgesamt verfügt das Plangebiet damit über eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Der Anschluss an das überörtliche Straßenverkehrsnetz ist über die Bundesstraße 288 in ca. 750 m Entfernung gegeben. Hierüber ist unter anderem die Autobahn 57 erreichbar. 3. Infrastruktur Das Plangebiet liegt im Osten des Krefelder Stadtgebietes im Stadtbezirk Uerdingen in mittelbarer Nähe zum Rhein. Es befindet sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs des Stadtteilzentrums Uerdingen (B1) mit vielfältigen Einkaufmöglichkeiten und dem Marktplatz Uerdingen in östlicher Richtung in ca. 80 m Entfernung. In westlicher Richtung, auf der anderen Seite der Kurfürstenstraße, befindet sich die Fläche „Am Röttgen“, die ebenfalls innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs des Stadtteilzentrums Uerdingen liegt und über zahlreiche Einkaufs- und Parkplatzmöglichkeiten verfügt. Das Plangebiet bietet damit ein breites Spektrum an Infrastruktureinrichtungen, die den Bedarf an Gütern des täglichen sowie des periodischen Bedarfs decken. Im näheren Umfeld sind diverse Dienstleistungsbetriebe, Banken und die Post vorhanden. Im Umkreis von 250 m (Luftlinie) befinden sich eine Grundschule (PaulGerhardt-Grundschule), private, kirchliche und städtische Kindertagesstätten sowie eine Kirche. Das Stadtbad Uerdingen ist ca. 200 m nordwestlich vom Plangebiet entfernt. Die infrastrukturelle Versorgung hinsichtlich des sozialen Bedarfs ist somit gedeckt. Südöstlich des Plangebiets, in ca. 250 m Entfernung fußläufig zu erreichen, befindet sich der Rhein, der mit der Rheinpromenade eine sehr gute Naherholungsmöglichkeit bietet. 12.04.2018 11 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld IV. Bestandsbeschreibung Die Versorgung des Bebauungsplangebietes wird durch die in den Straßen Kurfürstenstraße, Alte Krefelder Straße und Untere Mühlengasse verlegten Kanäle und Leitungen für Wasser, Strom und Gas sichergestellt. Der Brempter Hof verfügt zudem über einen Anschluss an das Fernwärmenetz. In den Bestandsgebäuden des Brempter Hof an der Alten Krefelder Straße befinden sich die Fernwärmeleitungen in den Kellerräumen. 4. Entwässerung Die Entsorgung des Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt durch den bestehenden Mischwasserkanal. 5. Naturhaushalt und Landschaftsschutz Die privaten Gartengrundstücke rückseitig der Kurfürstenstraße sind gärtnerisch genutzt und überwiegend mit Rasenflächen und Ziergehölzen bepflanzt. Der Innenhofbereich des Brempter Hof wird im westlichen Bereich von der historischen, denkmalgeschützten Stadtmauer begrenzt. Zum Zeitpunkt des Einleitenden Beschlusses des Bebauungsplanes 808 befand sich im Innenhof eine Rasenfläche, die über einen Rundweg zu begehen und im nordwestlichen Bereich von Sträuchern und etwa 17 Bäumen umsäumt war. Innerhalb der Rasenflächen befanden sich im östlichen Bereich zwei Birken und eine Rotbuche (Pflanzjahr 1980). Ende Februar 2018 wurde der Bestand an Sträuchern und Bäumen, vor Eintritt des Verbotszeitraumes, entfernt. Die Grundlage der Fällungen besteht in einem Bauantrag nach § 34 BauGB und in einer für den Bebauungsplan notwendigen archäologischen Bodenuntersuchung. Im Innenbereich des Brempter Hof befanden sich bis Dezember 2017 eine Fußfallstation und ein Gedenkstein in Verbindung mit einem daneben stehenden Glocken-Gestell. Beides wurde durch die Stadt Krefeld an das Rheinufer bzw. an einen Spielplatz an der Kurfürstenstraße, innerhalb von Uerdingen, versetzt. 6. Immissionsschutz Das Plangebiet weist im Bereich der Kurfürstenstraße und der Alten Krefelder Straße erhebliche Lärmimmissionen durch den vorhandenen Straßenverkehr auf. Nach dem Luftqualitätsmodell der Stadt Krefeld liegen Grenzwertüberschreitungen durch Luftschadstoffe hingegen nicht vor. Eine detailliertere Beschreibung erfolgt in Kapitel VIII. 7. Boden Das Plangebiet ist nicht als Altlastverdachtsfläche erfasst. 12.04.2018 12 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld IV. Bestandsbeschreibung Für das Plangebiet wurde eine historische Recherche durchgeführt. Es ist zu vermuten, dass sich zumindest in Teilbereichen zahlreiche unterirdische Überreste des ehemaligen Vierkanthofes befinden, in Form von Grundmauern, Teilunterkellerungen und anderen Spuren. Weitere Ausführungen erfolgen in Kapitel VIII. 12.04.2018 13 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld V. Anlass der Planung und Entwicklungsziele V. Anlass der Planung und Entwicklungsziele 1. Anlass der Planung Der Brempter Hof, Gemarkung Uerdingen, Flur 44, Flurstücke 87, 139, 165, 237, 238, 239, 240 und 241, befand sich im Besitz der Stadt Krefeld und wurde seit Ende 2012 zum Verkauf angeboten. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Flügelanbau an der Unteren Mühlengasse durch den Uerdinger Heimatbund genutzt, der inzwischen innerhalb Uerdingens umgezogen ist (Am Zollhof 2). Vom Plangebiet sind ca. 840 m² durch den denkmalgeschützten Brempter Hof und seinen Anbau bebaut. Der Brempter Hof wurde zu Beginn des Jahres 2017 an einen Investor verkauft. Das Gebäude steht aktuell leer. Künftig soll der Innenhofbereich in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde bebaut werden können. Bei dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 544 handelt es sich um einen einfachen, nicht qualifizierten Bebauungsplan, der für diesen Bereich nur ein Mischgebiet festsetzt und keine überbaubaren Flächen ausweist. Damit eine Folgenutzung des Brempter Hof und eine Innenhofbebauung im nördlichen und zentralen Plangebietsbereich möglich werden, ist die Anpassung der planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Seitens der Stadt Krefeld besteht das Bestreben, verstärkt Innenentwicklung zu betreiben, indem bereits erschlossene Flächen umgenutzt und entwickelt werden. 2. Entwicklungsziele Städtebauliche Zielsetzung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 808 ist es: die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung des Innenhofbereiches für die zeitgemäße Interpretation der Wiederherstellung des Vierkanthofes zu schaffen, die planungsrechtliche Grundlage für eine Folgenutzung zu schaffen, die nachhaltige Sicherung und Nachnutzung der vorhandenen städtebaulichen Strukturen zu ermöglichen, ein Mischgebiet festzusetzen. 2.1 Bebauungs- und Nutzungskonzept Die Bestandsbebauung entlang der Kurfürstenstraße soll mit Hilfe des Bebauungsplanes in ihrer Struktur sowie in ihrer Nutzung planungsrechtlich gesichert und erhalten werden. Eine Nutzungsmischung ist in 12.04.2018 14 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld V. Anlass der Planung und Entwicklungsziele einem Stadtteilzentrum wie Uerdingen von hoher Bedeutung und orientiert sich zudem am Entwurf des integrierten Handlungskonzeptes Uerdingen. Daher soll für diesen Bereich ein Mischgebiet gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Für den Brempter Hof besteht das konkrete Interesse an einer verträglichen Nachnutzung in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde. Mit der Umnutzung des Brempter Hof soll dem Leerstand der innerstädtischen Lage in Uerdingen entgegengewirkt werden und die Gebäude sollen gleichzeitig einer zeitgemäßen Nutzung zugeführt werden. Mit der Schaffung der Bebauungsmöglichkeit entlang der Unteren Mühlengasse, der nördlichen Plangebietsgrenze und parallel zur alten Stadtmauer kann der Vierkanthof komplettiert werden. Für das ca. 4.840 m² große Bebauungsplangebiet sind ca. 3.030 m² im Bereich des Brempter Hof für eine Bebauung zu ordnen. Durch den denkmalgeschützten Brempter Hof sind von dem Grundstück ca. 840 m² bereits bebaut. Die Fläche entlang der Unteren Mühlengasse und der Innenhofbereich sollen für eine Bebauung als Mischgebiet gemäß BauNVO festgeschrieben werden. Die Planung des Investors sieht für das Plangebiet die Nachnutzung der Bestandsgebäude und zwei Neubauten im Norden und im Westen vor. Während der Bestand zwei Geschosse und ein Dachgeschoss aufweist, sind für die Neubauten drei Vollgeschosse geplant. Hierbei soll das oberste Geschoss teilweise von der Außenkante des darunterliegenden Geschosses zurückspringen. Die Neubebauung soll entsprechend der Bestandsbebauung an der Unteren Mühlengasse deren Firsthöhe von 40,41 ü NHN als maximale Gebäudehöhe übernehmen. Die durch die Planung erforderlich werdenden Stellplätze sollen in einer Tiefgarage innerhalb des Plangebietes nachgewiesen werden. Gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung , der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Der § 34 BauGB kann auf der östlichen Fläche des Brempter Hof angewendet werden, weshalb der Investor bereits parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes 808 einen Bauantrag zur Errichtung des nordöstlich gelegenen Baukörpers an der Unteren Mühlengasse sowie einer Teilfläche der Tiefgarage eingereicht hat. Der besagte Bauantrag wurde bereits genehmigt. Neben der Einhaltung der zuvor genannten Voraussetzungen erfolgt eine enge Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Krefeld und dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland. Der Bebauungsplan 808 soll das Vorhaben planungsrechtlich abbilden. Eine Neubebauung im nordwestlichen Bereich 12.04.2018 15 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld V. Anlass der Planung und Entwicklungsziele des Brempter Hof kann hingegen nicht ohne neues Planrecht erreicht werden. 2.2 Erschließungs-, Verkehrs- und Entwässerungskonzept Die Verkehrsführung auf der Alten Krefelder Straße und der Untere Mühlengasse bleibt in der bestehenden Form erhalten. Die Struktur der Einbahnstraßen, über die das Plangebiet weiterhin erschlossen wird, bleibt unverändert. Ebenso erfolgt an der Kurfürstenstraße kein Eingriff. Hinsichtlich der Stellplatzsituation lässt sich ein erhöhter Parkdruck innerhalb des Plangebietsbereichs feststellen. Dieser ist auf die innerstädtische Lage und die damit einhergehenden Nutzungen zurückzuführen. Bei einer Neubebauung bzw. Umnutzung des Bestandes sollen Stellplätze für die neuen Nutzungen geschaffen werden, um keinen zusätzlichen Parkplatzdruck durch den Bebauungsplan auszulösen. Der Stellplatzbedarf stellt kein Entwicklungshemmnis dar. Für die neu geschaffene Bebauung sowohl in den Bestandsgebäuden als auch in den Neubauten müssen die erforderlichen Stellplätze auf dem eigenem Grundstück nachgewiesen werden. Im Innenhof soll daher eine Tiefgarage errichtet werden. Oberirdische Stellplätze sind im Innenhofbereich nicht vorgesehen, weil die geplante Komplettierung des Vierkanthofes und der ruhige Innenhofbereich nicht durch Verkehr und Stellplätze gestört werden soll. Die Erschließung der geplanten Tiefgarage soll über eine Ein- und Ausfahrt auf der Unteren Mühlengasse erfolgen, welche innerhalb des erforderlichen Grenzabstands zur nördlichen Plangebietsgrenze angeordnet werden soll. Da die Untere Mühlengasse eine Einbahnstraße ist, ist die Tiefgarage ausschließlich von Süden anfahrbar und ausschließlich nach Norden ausfahrbar. Der Verkehr fließt in Richtung Norden über die Untere Mühlengasse ab und verteilt sich von dort über die Von-Brempt-Straße. Die Entsorgung des Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt wie bisher in die öffentliche Abwasseranlage. Der vorhandene Mischwasserkanal ist so dimensioniert, dass er das durch die vorgesehene Bebauung zusätzlich anfallende Abwasser aufnehmen kann. Im Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzt, dass Dachflächen mit einer maximalen Neigung von bis zu 15 Grad mindestens extensiv mit einer standortgerechten Vegetation zu begrünen und diese dauerhaft zu erhalten sind, um die anfallende und einzuleitende Regenwassermenge zu reduzieren. Obwohl keine Verpflichtung zur Regenwasserbeseitigung vor Ort besteht, trägt diese Festsetzung durch den vorzusehenden Anstau des Dachregenwassers zu einer Entlastung der Mischkanalisation bei Starkregenereignissen bei. 12.04.2018 16 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld 2.3 V. Anlass der Planung und Entwicklungsziele Grün- und Freiraumkonzept Der Bebauungsplan sieht eine Neubebauung des nördlich und westlich gelegenen Innenhofbereiches des Brempter Hof vor. Daraus folgt, dass für die Realisierung der Planung der gesamte Gehölzbestand entnommen werden musste. Da die zulässige Grundfläche des Bebauungsplanes unter zwei Hektar liegt, wird der Bebauungsplan Nr. 808 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Somit entfällt die Verpflichtung zum Ausgleich für Eingriffe. Unter die Baumschutzsatzung fallende Bäume sind jedoch im Rahmen der Baugenehmigung entsprechend zu behandeln. Sie findet jedoch nur in den Fällen Anwendung, in denen Bäume im Zuge eines Bauantrags auf Grundlage des Bebauungsplanes entfernt werden. Durch die Festsetzung einer Drän-, Filter- und Vegetationsschicht von nicht überbauten Decken von Tiefgaragen mit mindestens 80 cm Substrat wird gesichert, dass eine intensive Begrünung und das Anpflanzen von kleineren Bäumen möglich sind. Hierdurch wird vor allem die Grundlage für eine erneute Entwicklung der Fläche im Innenhof geschaffen. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass Dachflächen mit einer maximalen Neigung von bis zu 15 Grad mindestens extensiv mit einer standortgerechten Vegetation zu begrünen sind. Diese Maßnahme verringert unter anderem die Feinstaubbelastung, verbessert das Mikroklima, schafft Ersatzbiotope für Pflanzen und Tiere und bietet zugleich positive Synergieeffekte für die Luftqualität. 2.4 Versorgungs- und Energiekonzept Die Versorgung des Plangebietes wird durch die in der Alten Krefelder Straße und der Straße Untere Mühlengasse verlegten Kanäle und Leitungen (Wasser, Strom, Gas, Fernwärme) sichergestellt. Die Versorgung der Neubebauung mit Gas ist aus dem bestehenden Netz mittels Netzerweiterung und vorbehaltlich einer Detailprüfung möglich. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde die Eignung des geplanten Mischgebietes hinsichtlich der Festsetzung der Nutzung von regenerativen Energien überprüft. Aufgrund der bereits vorhandenen Fernwärmeleitungen in den Kellerräumen der Bestandsgebäude an der Alten Krefelder Straße und der Unteren Mühlengasse, aus denen die neu zu errichtenden Gebäude versorgt werden können, ist das Plangebiet besonders für eine Versorgung mit Fernwärme geeignet. Die Nutzung von Gas ist zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, jedoch sieht der Eigentümer in der Planung die Versorgung durch Fernwärme vor, was unter anderem aufgrund der Maßnahmen B 1/10 Luftreinhalteplan Krefeld und teilweise B 1/12 Luftreinhalteplan Krefeld vorrangig anzustreben ist. 12.04.2018 17 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld V. Anlass der Planung und Entwicklungsziele Grundsätzlich können Gebiete festgesetzt werden, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien wie insbesondere Solarenergie getroffen werden müssen (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB). Eine Festsetzung von erneuerbaren Energien oder von zuvor genannten Gebieten erfolgt aus Gründen der planerischen Zurückhaltung jedoch nicht. Die Nutzung solarenergetischer Anlagen und von anderen erneuerbaren Energieträgern ist grundsätzlich zulässig. Die geplante Bebauung im Innenhofbereich des Brempter Hof bietet sich bei Realisierung mit Flachdächern sowie im Bestand mit der Ausrichtung der Dachflächen nach Süden und Westen grundsätzlich für eine solarenergetische Nutzung an. Die Eignung für solarenergetische Nutzung muss einzelfallbezogen anhand der Verschattungssituation, der Topographie, der Ausrichtung und der Dachform bzw. Dachneigung beurteilt werden. 12.04.2018 18 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. VI. Planinhalte Planinhalte Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes basieren im Wesentlichen auf folgenden Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634), Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132) sowie jeweils in der derzeit gültigen Fassung. Hinweis: Am 13.05.2017 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 204/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 04.05.2017 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde unter anderem das Baugesetzbuch geändert, hieraus ergeben sich auch bestimmte Änderungen in der Bauleitplanung, die somit für diesen Bebauungsplan grundsätzlich Geltung haben. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zu diesem Bebauungsplanverfahren vor dem 16.05.2017 eingeleitet wurde (konkret: im Dezember 2016), kann das vorliegende Bebauungsplanverfahren gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 245c Abs. 1 BauGB nach den vor dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen werden. 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 6 BauNVO) Das Plangebiet wird gemäß § 6 Baunutzungsverordnung als Mischgebiet (MI) festgesetzt und in vier Flächen MI 1.1, MI 1.2, MI 2 und MI 3 gegliedert. Die Flächen des Brempter Hof befinden sich in den Mischgebieten MI 1.1 und 1.2, der nördliche Teil der Bestandgebäude entlang der Kurfürstenstraße im MI 2 und der südliche Teil an der Ecke Kurfürstenstraße/ Alte Krefelder Straße im MI 3. Die Mischgebiete MI 2 und MI 3 sollen in ihrem baulichen Bestand mit ihren vorhandenen Nutzungen (Bank, Büro, Wohnen) erhalten und planungsrechtlich gesichert werden. Für die Mischgebiete MI 1.1 und MI 1.2 soll die Zulässigkeit der Vervollständigung der vorhandenen baulichen Struktur geschaffen werden. Die geplante Festsetzung als Mischgebiet (MI) im Sinne der BauNVO bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum und entspricht zudem der vorherrschenden städtebaulichen Situation, sodass sich kein weiterer Ordnungsbedarf ergibt. 12.04.2018 19 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. Planinhalte Mischgebiete dienen gemäß § 6 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind in Mischgebieten allgemein zulässig. Nähere Bestimmung der zulässigen Nutzung im Mischgebiet (MI 1.1, MI 1.2, MI 2 und MI 3) Von den gemäß § 6 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zugelassen: Gartenbaubetriebe Tankstellen Bordelle und bordellartige Betriebe Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 mit Ausnahme von Tanzlokalen/ -Cafés, Nachtlokalen mit kulturellem Schwerpunkt, Varietés, Billiardclubs, LiveEscape) Die gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind aufgrund des mit der Nutzung verbundenen, gesteigerten Verkehrsaufkommens in Anwendung des § 1 Abs. 5 BauNVO ausgeschlossen. Die Ansiedlung von Gartenbaubetrieben oder Tankstellen, die in der Regel einen großen Flächenbedarf aufweisen, der im Plangebiet nicht erfüllt werden kann, ist darüber hinaus aus stadtgestalterischer Sicht in diesem innerstädtischen Bereich nicht erwünscht. Der Straßenraumcharakter mit einer mehrgeschossigen Blockrandbebauung würde gestört. Entsprechend den Empfehlungen des Vergnügungsstättenkonzeptes der Stadt Krefeld aus dem Jahr 2012, ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 und entsprechend den bisher geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 544 sind in den Mischgebieten MI 1.1, MI 1.2, MI 2 und MI 3 Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, die in den überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägten Teilen des Gebietes allgemein zulässig sind, ausgeschlossen. Der Plangebietsbereich ist in erster Linie der Unterbringung von Wohnen und mischgebietsverträglichem, nicht störendem Gewerbe vorbehalten. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie von konfliktträchtigen Nutzungen wie Bordelle und bordellartige Betriebe dient der Vermeidung von Konflikten mit den angrenzenden Wohnnutzungen und verhindert den drohenden Qualitätsverlust des Areals im Falle einer Ansiedlung von Vergnügungsstätten. Damit soll ein attraktiver Mischgebietsstandort mit sozial stabilen Bevölkerungsstrukturen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB geschaffen und erhalten werden, dessen Außenwirkung und Image nicht geschädigt werden soll. Zudem sind in der angrenzenden Umgebung 12.04.2018 20 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. Planinhalte besonders sensible Nutzungen vorhanden, die durch Kinder und Jugendliche frequentiert werden. Auch zu deren Schutz sind Vergnügungs-stätten ausgeschlossen. Aus demselben Grund sind von den gemäß § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebietes nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Von den Ausschlüssen der Vergnügungsstätten ausgenommen bleiben Tanzlokale/ -Cafés, Nachtlokale mit kulturellem Schwerpunkt, Varietés, Billiardclubs und LiveEscape, da die Auswirkungen dieser Nutzungen auf mögliche Trading-down-Effekte als weniger problematisch eingeschätzt werden. Darüber hinaus lässt sich für diese Nutzungen eine verträgliche Einbindung zum Beispiel hinsichtlich des Immissionsschutzes und der verkehrlichen Erschließung ausreichend auf der Ebene der Baugenehmigung regeln. 1.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16, 18 und 19 BauNVO) Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 16 BauNVO wird das Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan über die Festsetzungen der Grundflächenzahl (GRZ), der Zahl der Vollgeschosse und der Höhe der baulichen Anlagen definiert. 1.2.1 Zulässige Grundfläche (§ 19 BauNVO) Für die Mischgebiete MI 1.1 und 1.2 wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 festgesetzt. Hiermit orientiert sich die Festsetzung an den üblichen Maßvorgaben für Mischgebiete nach § 17 BauNVO und unterschreitet das zulässige Höchstmaß von 0,6 um 0,1. Damit wird das Ausmaß der möglichen Flächenversiegelung begrenzt. Weiterhin wird festgesetzt, dass abweichend von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO in den Mischgebieten 1.1 und 1.2 die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Grundstück lediglich unterbaut wird und für ihre Zufahrten bis zu einer GRZ von 0,9 überschritten werden darf. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass erforderliche Stellplätze, Mieterkeller, Technikflächen etc. im ersten Untergeschoss planungsrechtlich zulässig sind. Hierdurch bleibt der Innenhof frei von Stellplätzen, kann begrünt und durch die Bewohner genutzt werden. 12.04.2018 21 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. Planinhalte Für das Mischgebiet MI 2 an der Kurfürstenstraße wird ebenfalls eine GRZ von 0,5 festgesetzt, welche das Höchstmaß nach § 17 BauNVO für Mischgebiete um 0,1 unterschreitet. Durch den Bebauungsplan sollen die Bestandsgebäude entlang der Kurfürstenstraße, an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, in ihrem Bestand planungsrechtlich gesichert werden. Es besteht kein Erfordernis, aus städtebaulichen Gründen mit den Festsetzungen vom Bestand abzuweichen. Für das Mischgebiet MI 3 an der Ecke Kurfürstenstraße/ Alte Krefelder Straße wird abweichend von den Höchstwerten des § 17 BauNVO gemäß § 17 Abs. 2 BauNVO eine GRZ von 0,8 festgesetzt. Die erhöhte GRZ lässt sich dadurch begründen, dass es sich in diesem Bereich um eine Blockeckbebauung an einer größeren Kreuzung handelt. Für die vorhandene Bebauung besteht ein Anspruch auf Bestandsschutz, dem durch die Festsetzung einer GRZ von 0,8 Rechnung getragen wird. Mit der Festsetzung ist nicht von einer Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder von nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt auszugehen. 1.2.2 Zulässige Geschoßfläche (§ 20 BauNVO) In den Mischgebieten MI 1.1, MI 1.2, MI 2 und MI 3 erfolgt keine Festsetzung einer Geschossflächenzahl. Das Maß der baulichen Nutzung wird bereits hinreichend durch die Festsetzungen der Grundflächenzahl in Verbindung mit der Anzahl der Vollgeschosse und der Gebäudehöhe, im MI 1 auch in Verbindung mit den Auflagen des Denkmalschutzes, gesteuert. 1.2.3 Zahl der Vollgeschosse und Höhe baulicher Anlagen (§§ 18 und 20 BauNVO) Die Höhe der baulichen Anlagen wird gemäß § 18 BauNVO durch die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe (GH) bestimmt. Die Festsetzung der Gebäudehöhen dient der angemessenen Begrenzung einer Neubebauung im Verhältnis zum umgebenden Gebäudebestand hinsichtlich der Höhenentwicklung und damit einer geordneten und ausgewogenen städtebaulichen Entwicklung. Die maximalen Gebäudehöhen werden in NHN (Normal-Höhen-Null) festgesetzt, wodurch die Höhen eindeutig bestimmt sind. Zum besseren Verständnis wird ergänzend darauf hingewiesen, welcher Höhe über der 12.04.2018 22 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. Planinhalte Geländeoberkante der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche dies in etwa entspricht. In Verbindung mit der Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse besteht eine ausreichende städtebauliche Ordnung der Höhenentwicklung. Es verbleibt dennoch Raum für die architektonische und planerische Gestaltung. In den Mischgebieten MI 1.1 und MI 1.2 werden zur Komplettierung des ehemaligen Vierkanthofes maximal drei Vollgeschosse festgesetzt. Die Festsetzung orientiert sich hinsichtlich der Höhe an den bestehenden Strukturen des Brempter Hofes sowie an der umliegenden Bebauungsstruktur, in der zwei bzw. drei Vollgeschosse vorherrschen. Um die Einbindung in die umgebende Bebauungsstruktur und in die Bebauungsstruktur des Denkmals Brempter Hof zu sichern, erfolgt zusätzlich zur festgesetzten Zahl der Vollgeschosse die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe baulicher Anlagen. Hierbei wird unterschieden zwischen dem südlichen Teilbereich (MI 1.1), in dem sich ausschließlich die denkmalgeschützten Gebäude befinden und dem nördlichen Teilbereich (MI 1.2), in dem neben dem Denkmal an der Unteren Mühlengasse Raum für eine Neubebauung geschaffen werden soll. Im MI 1.1 wird eine maximale Gebäudehöhe von 44,50 ü NHN (ca. 13,00 m über Gehweg) festgesetzt. In diesem Teilbereich befinden sich ausschließlich die denkmalgeschützten Bestandsgebäude mit unterschiedlichen Firsthöhen. Die festgesetzte, maximale Gebäudehöhe bildet das höchste Gebäude des Denkmals, das Turmhaus an der Unteren Mühlengasse, planungsrechtlich ab. Zudem unterschreitet die festgesetzte Gebäudehöhe die Gebäudehöhe des westlich angrenzenden MI 3 lediglich um 0,5 m, sodass eine einheitliche Höhenentwicklung gesichert wird. Zusammen ergeben die Gebäude eine bedeutende und erhaltenswerte Raumkante, weshalb die festgesetzte Gebäudehöhe auch im aus heutiger Sicht fiktiven Falle einer Neubebauung am Standort des Denkmals gerechtfertigt wäre. Die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe von 40,41 ü NHN (ca. 9,20 m über Gehweg) im MI 1.2 bildet die Firsthöhe des angrenzenden Denkmals an der Unteren Mühlengasse ab. Sie entspricht somit dem Bestand, sichert diesen und sorgt zudem für eine homogene Bebauungsstruktur mit der Neubebauung. Im Mischgebiet MI 2 werden zur Sicherung des Bestandes zwei Vollgeschosse als Minimalmaß und drei Vollgeschosse als Maximalmaß festgesetzt, was sich an den Bebauungsstrukturen der Umgebung orientiert. Die Festsetzung sichert den Bestand und lässt zudem ausreichend Spielraum für eine städtebauliche Entwicklung. Die Höhe der baulichen Anlagen wird ergänzend über eine Höhenfestsetzung begrenzt, um zu vermeiden, dass bei einem vollen Ausnutzen der zulässigen Vollgeschosse in Verbindung mit einem weiteren Nicht-Vollgeschoss Gebäude entstehen, 12.04.2018 23 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. Planinhalte die die Bestandsbebauung überragen. Hierdurch soll die Einhaltung der und die Einbindung in die bestehenden Strukturen gewährleisten werden. Die maximale Gebäudehöhe im MI 2 ist auf 45,00 ü NHN festgesetzt, was einer maximalen Höhe von ca. 14,10 m über Gehweg entspricht. Somit handelt es sich um die höchste Bebauung innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Da die Höhenfestsetzung die seit vielen Jahren gegebene Bestandssituation abbildet und keine Konflikte erkennbar sind, besteht aus städtebaulicher Sicht kein Bedarf mit den Festsetzungen vom Bestand abzuweichen. Die festgesetzte Gebäudehöhe bleibt zudem unterhalb der größten Höhe der außerhalb der nördlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes angrenzenden Bestandsbebauung im Flurstück Nr. 80. Im Mischgebiet MI 3 werden zur Sicherung des Bestandes ebenfalls zwei bis drei Vollgeschosse festgesetzt, was sich an den Bebauungsstrukturen der Umgebung orientiert. Die Festsetzung sichert den Bestand und lässt zudem ausreichend Spielraum für eine städtebauliche Entwicklung. Die Höhe der baulichen Anlagen wird ergänzend über eine Höhenfestsetzung begrenzt, um zu vermeiden, dass bei einem vollen Ausnutzen der zulässigen Vollgeschosse in Verbindung mit einem weiteren NichtVollgeschoss Gebäude entstehen, die die Bestandsbebauung überragen. Hierdurch soll die Einhaltung der und die Einbindung in die bestehenden Strukturen gewährleisten werden. Die maximale Gebäudehöhe ist auf 45,00 ü NHN festgesetzt, was einer maximalen Höhe von ca. 13,90 m über Gehweg entspricht. Die festgesetzte, maximale Gebäudehöhe entspricht der zurzeit größten Höhe der Bestandsbebauung im MI 3 und orientiert sich zudem an den im Bestand gegebenen und im MI 2 festgesetzten Höhen. Zusammen mit der Bestandsbebauung des MI 1.1 und des MI 2 an der Alten Krefelder Straße bzw. an der Kurfürstenstraße ergeben sich in Hinblick auf die Höhe ein einheitliches Ortsbild und eine einheitliche Raumkante. Mit Hilfe der festgesetzten und zurzeit gegebenen, einheitlichen Höhen wird besonders die Raumkante entlang der Mischgebiete MI 2 und MI 3 hin zum Platz Röttgen hervorgehoben, sodass dieser städtebaulich eingefasst wird. 1.3 Bauweise / Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 23 BauNVO) Gemäß § 23 BauNVO werden im Bebauungsplan die überbaubaren Grundstücksflächen über Baugrenzen und Baulinien bestimmt. Um die beabsichtigte Gebäudeform des „Vierkanthofes“ in den Mischgebieten MI 1.1 und MI 1.2 planungsrechtlich zu steuern und den rückwärtigen Bereich des Bestandes an der Kurfürstenstraße in den Mischgebieten MI 2 12.04.2018 24 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. Planinhalte und MI 3 zu sichern, werden die überbaubaren Flächen durch Baugrenzen bestimmt. Sowohl im MI 1.1 entlang der Alten Krefelder Straße als auch im MI 2 und im MI 3 werden Baulinien festgesetzt, um die bestehenden, straßenseitigen Raumkanten zu erhalten und zu sichern. Die Straßenrandbebauung mit einheitlichen Fluchten ist als städtebauliche Leitlinie des Plangebietes und seiner näheren Umgebung im Stadtteilzentrum Uerdingen zu werten. Die städtebauliche Feinsteuerung durch die Grundflächenzahl ist in Verbindung mit der überbaubaren Fläche ausreichend. Die überbaubaren Grundstücksflächen in der -1 Ebene werden festgesetzt, um den Bau einer Tiefgarage unterhalb der Geländeoberfläche sowie deren Zufahrt zu ermöglichen. 1.4 Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 4 und 6 BauNVO) Stellplätze sollen in den Mischgebieten 1.1 und 1.2 vollständig unterirdisch errichtet werden. Im Bebauungsplan wird daher festgesetzt, dass Stellplätze ausschließlich im ersten Untergeschoss innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig sind. Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind in den Mischgebieten MI 1.1 und MI 1.2 außerhalb der überbaubaren Fläche und oberhalb der Geländeoberfläche in der überbaubaren Fläche in der -1 Ebene ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Einfriedungen von Grundstücken und Terrassen. Diese Regelungen dienen dem Schutz der verbleibenden Freiflächen sowie des optischen Erscheinungsbildes im Innenhof. Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind in den Mischgebieten MI 2 und MI 3 außerhalb der überbaubaren Fläche ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Einfriedungen von Grundstücken und Terrassen. Die Festsetzung soll eine übermäßige Inanspruchnahme der privaten Gartengrundstücke im rückwärtigen Bereich vermeiden und die dort vorhandenen Grünstrukturen sichern. Für bereits vorhandene Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Fläche gilt, für die Dauer ihres Bestehens, Bestandschutz. 12.04.2018 25 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld 1.5 VI. Planinhalte Verkehr, Ver- und Entsorgung Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Die Zu- und Abfahrt der geplanten Tiefgarage erfolgt von der Unteren Mühlengasse an der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Zur Erschließung der hinten liegenden Grundstücke werden Geh- und Fahrrechte zugunsten der hinten liegenden überbaubaren Fläche und der überbaubaren Fläche in der -1 Ebene festgesetzt. In den Kellern der Gebäude Alte Krefelder Straße 4 und 6 befinden sich bereits Fernwärmeleitungen. Daher werden diese Leitungen durch die zeichnerische Festsetzung eines Leitungsrechtes zugunsten der Versorgungsträger gesichert. 1.6 Boden, Natur und Landschaft 1.6.1 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Innerhalb der Mischgebiete MI 1.1 und MI 1.2 wird festgesetzt, dass die nicht überbauten Decken von neu errichteten Tiefgaragen zu begrünen sind. Die Stärke der Drän-, Filter- und Vegetationstragschicht soll mindestens 80 cm betragen. Die Begrünung hat insbesondere die Aufgabe, einen Ausgleich für die entnommenen Grünstrukturen zu schaffen, den Innenhof mit Grün zu gliedern und zu beleben sowie Regenwasser zu speichern, sodass es verzögert der Kanalisation zufließt. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. 1.6.2 Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) Die ökologischen Leistungen von begrünten Dächern liegen im Beitrag zur Biodiversität, Staubbindung und Wasserrückhaltung. Dachbegrünungen werden auch als adaptive Maßnahme an den Klimawandel (Hitze-/ Überflutungsvorsorge) verstanden. Die Vorgabe einer Mindestaufbauhöhe der Tragschicht ist entsprechend der Dachbegrünungsrichtlinie (FLL 2018) zu wählen und soll einen ausreichenden Wasserrückhalt sichern. Neben lufthygienischen und kleinklimatischen Verbesserungen umfasst Dachbegrünung zudem die Schaffung von Ersatzbiotopen für Pflanzen und Tiere. 12.04.2018 26 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. Planinhalte Satteldächer kommen aufgrund ihres Neigungswinkels für eine Dachbegrünung nicht oder nur eingeschränkt in Frage. Zur ökologischen Aufwertung sind Dachflächen in den Mischgebieten MI 1.1, MI 1.2, MI 2 und MI 3 mit einer maximalen Neigung von bis zu 15 Grad mindestens extensiv mit einer standortgerechten Vegetation zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Davon ausgenommen sind je Baugrundstück bis zu 30 % der relevanten Dachflächen, soweit sie für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, für erforderliche haustechnische Einrichtungen (dazu zählt auch ein Zugangsbauwerk zum Dach für Wartungszwecke), Tageslicht-Beleuchtungselemente oder für Dachterrassen genutzt werden. Die Begrünungspflicht entsteht, wenn durch genehmigungspflichtige Maßnahmen Dachflächen im vorgenannten Sinne neu geschaffen werden. Damit wird auch sichergestellt, dass auch Dachflächen von Bestandgebäuden mit einer maximalen Neigung von bis zu 15 Grad im Falle von genehmigungspflichtigen Maßnahmen begrünt werden. Durch die Festsetzung ist einerseits sichergestellt, dass die Dachbegrünung in nennenswertem Umfang erfolgt, anderseits verbleiben ausreichend Flächen für z.B. Dachterrassen, Dachaufbauten (z.B. für haustechnischen Anlagen) und Glasdächer. Zu den Dachflächen zählen Dächer von Gebäuden, Garagen und Carports inklusive der Flächen von Dachterrassen und Aufbauten. 1.7 Immissionsschutz Bauliche und sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Zur Gewährleistung von angemessenen und zu Sicherstellung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB ist für die Aufenthaltsräume im Plangebiet eine Abschirmung des Außenlärms durch eine ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile gemäß der DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – sicherzustellen. Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden unterschiedliche Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden „maßgeblichen Außenlärmpegel“ zuzuordnen sind (DIN 4109, Fassung vom November 1989). Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich im Regelfall durch die Addition von 3 dB(A) zum Beurteilungspegel für den Tag bzw. die Nacht vor der betreffenden Gebäudefassade. Nach der vorbereitenden Lärmminderungsplanung (ADU Cologne, 2006) beträgt die Differenz der Beurteilungspegel des Straßenverkehrs zwischen Tag und Nacht mindestens 10 dB(A), sodass eine zusätzliche Berücksichtigung des Nachtzeitraumes bei der Ausweisung der Lärmpegelbereiche nicht erforderlich ist. Die erhöhte Schutzbedürftigkeit von überwiegend nachts genutzten Räumen 12.04.2018 27 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. Planinhalte (Schlafräumen) wird somit ausreichend berücksichtigt. Da die Beurteilungspegel des Schienenverkehrs am Tag um mindestens 10 dB unter den Beurteilungspegeln des Straßenverkehrs am Tag liegen, kann von einer gesonderten Berücksichtigung des Schienenverkehrs abgesehen werden. Unterscheiden sich zwei Schallpegel um mindestens 10 dB, leistet der jeweils niedrigere Pegel zum Summenpegel praktisch keinen Beitrag mehr. Durch die Lärmbelastung des Straßenverkehrs der angrenzenden Straßen, hier vor allem der Kurfürstenstraße und der Alten Krefelder Straße und auf Grundlage der Schallimmissionspläne aus der vorbereitenden Lärmminderungsplanung (ADU Cologne, 2006) ergeben sich Lärmpegelbereiche der Stufen IV und V. An den übrigen Fassaden liegen Lärmpegelbereiche der Stufe II oder niedriger vor. Da bereits übliche Außenbauteile ein resultierendes Schalldämmmaß größer 30 dB(A) aufweisen, sind bei Wohnnutzungen erst ab dem Lärmpegelbereich III bzw. bei Büronutzungen erst ab dem Lärmpegelbereich IV Festsetzungen zum baulichen Schallschutz in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die Lärmpegelbereiche IV und V sind in der Planzeichnung dargestellt. Bei Schlafräumen sowie Kinderzimmern sind ab dem Lärmpegelbereich III schallgedämmte und motorisch betriebene Lüftungseinrichtungen vorzusehen, die auch bei geschlossenem Fenster eine ausreichende Raumlüftung sicherstellen. Da der Bebauungsplan als Angebotsbebauungsplan konzipiert ist, erfolgt die Darstellung der Lärmpegelbereiche ausschließlich auf Grundlage der Lärmminderungsplanung. Durch die maximal mögliche Bebauung wird kein Mehrverkehr ausgelöst, der zu einer Erhöhung der Lärmpegelbereiche im Plangebiet führt. 12.04.2018 28 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. Planinhalte Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 und Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Lärmpegel bereich Maßgeblicher Außenlärmpegel I II III IV V VI VII in dB(A) bis 55 56-60 61-65 66-70 71-75 76-80 › 80 Aufenthaltsräume Büroräume* und in Wohnungen, ähnliches Übernachtungsräu me in Beherbergungsstä tten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R’w,res des Außenbauteils in dB 30 – 30 30 35 30 40 35 45 40 50 45 ** 50 *An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. ** Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Da die straßenseitige Lage der schallabschirmenden Außenwände durch Baulinien bestimmt wird und diese lückenlos entlang der Hauptverkehrsstraßen festgesetzt sind, ist der Lärmschutz für das Plangebiet abschließend geregelt. Für die, auf den Baulinien zu bauenden, Außenwände gilt der dargestellte Lärmpegelbereich, für die rückwärtigen, im Schallschatten gelegenen Bereiche, ist mit Lärmpegelbereichen kleiner als III zu rechnen, sodass sich die Darstellung des Lärmpegelbereiches III erübrigt. Eine Aussage zu den hinter den jeweiligen Baulinien liegenden überbaubaren Grundstücksflächen ist damit – anders als bei Baugrenzen – entbehrlich. Der Lärmpegelbereich kann sich in diesem Fall auf eine Gebäudelinie beschränken und muss keine Fläche abbilden. Eine Orientierung allein an Baugrenzen ist für die Bestimmung der Lärmpegelbereiche zu unbestimmt (vgl. OVG NRW U. v. 19.7.2011 – 10 D 131/08.NE). Diese lassen nicht erkennen, welche Anforderungen für Gebäude gelten, deren straßenzugewandte Außenwände hinter die Baugrenze zurücktreten. Die Darstellung der ermittelten Lärmpegelbereiche erfolgt als Gebäudelärmkarte, da aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen von der sonst üblichen Darstellung mit Isophonen-Linien abgewichen werden kann. Die Gebäudelärmkarte ist Bestandteil des Bebauungsplanes. 12.04.2018 29 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. Planinhalte Die Festsetzung der Lärmpegelbereiche bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 808 baurechtlich eingeführte Fassung der DIN 4109 (vgl. Ministerialblatt NRW Nr. 77 vom 26.10.1990). Im Juli 2016 wurde eine überarbeitete Fassung der DIN 4109 veröffentlicht, welche jedoch nicht baurechtlich eingeführt und zwischenzeitlich wieder zurückgezogen wurde. Eine aktuelle Fassung liegt seit Januar 2018 vor, deren baurechtliche Einführung noch im Jahr 2018 beabsichtigt ist. Sofern sich hieraus Änderungen für die festgesetzten Lärmpegelbereiche und die Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen ergeben, kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine entsprechende Ausnahme erteilt werden, welche ausschließlich in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden erteilt werden kann. Durch diese Regelung soll in erster Linie die Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplanes bei Änderung der DIN 4109 sichergestellt werden. Eine Verringerung des Schutzniveaus gegenüber der Wohnbebauung ist durch eine Ausnahme nicht möglich. 2. Landesrechtliche Festsetzungen Festsetzungen nach Landeswassergesetz (§ 44 LWG) Gemäß § 44 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) i. V. m. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Grundstücke, deren Niederschlagswässer aufgrund einer nach bisherigem Recht genehmigten Kanalisationsnetzplanung der öffentlichen Abwasserbehandlung zugeführt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Daher ist eine Versickerung der Niederschlagswässer im Bebauungsplangebiet nicht vorgeschrieben. Eine Festsetzung ist nicht erforderlich. 3. Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Baudenkmal „Brempter Hof“ Die Gebäude des „Brempter Hof“ (Alte Krefelder Straße 4/6) werden als Baudenkmal nachrichtlich übernommen. Das Baudenkmal ist unter der laufenden Nr. 13 in der Denkmalliste der Stadt Krefeld (Stand 08/2017) eingetragen. 12.04.2018 30 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. Planinhalte Die historische Stadtmauer der Stadtbefestigung von Uerdingen wird als Baudenkmal nachrichtlich übernommen. Das Baudenkmal ist unter der laufenden Nr. 27 in der Denkmalliste der Stadt Krefeld (Stand 08/2017) eingetragen. Änderungen, Errichtungen oder Beseitigungen von Gebäuden bzw. Anlagen in der näheren Umgebung von Baudenkmälern sind im Sinne des § 9 DSchG NRW erlaubnispflichtig. Hochwasser-Risikogebiete (im Sinne des § 73 Abs. 1 WHG) Bis zum Jahr 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisiko-Managementpläne erarbeitet. Die Bestimmung von Risikogebieten im Sinne des § 73 Abs. 1 WHG ist Bestandteil der Aufstellung der Hochwasserrisiko-Managementpläne. Seitens des Landesumweltministeriums wurden am 25.10.2013 die erstellten Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten veröffentlicht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt vollständig in einem Hochwasser-Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten gemäß § 78b WHG und wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Das Gelände wird bei einem extremen Hochwasser zwischen 1,00 m und 2,00 m überflutet. Dies ist bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. 4. Hinweise 4.1 Städtische Satzungen Baumschutzsatzung Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Krefeld (Baumschutzsatzung) vom 5. Juli 1979, bekannt gemacht am 12. Juli 1979, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 8. Dezember 2005, bekannt gemacht am 29. Dezember 2005. Bei relevanten Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Vorschriften der Baumschutzsatzung entsprechend anzuwenden. Denkmalbereichssatzung Das Plangebiet liegt innerhalb des Denkmalbereichs Krefeld - Uerdingen zur Erhaltung des historischen Stadtkerns von Uerdingen, Ordnungsziffer 6.99 (Satzung der Stadt Krefeld für den Denkmalbereich Stadt Uerdingen) vom 04.05.1995. 12.04.2018 31 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. Planinhalte Entwässerungssatzung Die Satzung der Stadt Krefeld über die Entwässerung der Grundstücke (Entwässerungssatzung) vom 11. Dezember 2003, bekannt gemacht am 18. Dezember 2003, bleibt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unberührt. 4.2 Kampfmittel Erdarbeiten sind mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Bei Aushubarbeiten mittels Erdbaumaschinen wird eine schichtweise Abtragung um ca. 50 cm sowie eine Beobachtung des Erdreiches hinsichtlich Veränderungen wie z. B. Verfärbungen oder Inhomogenitäten empfohlen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Sollten die v. g. Arbeiten durchgeführt werden, ist dem Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz der Stadt Krefeld, 47792 Krefeld, ein Bohrplan zur Verfügung zu stellen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen. In diesem Fall ist der Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz der Stadt Krefeld, 47792 Krefeld, der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf (KBD) oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. 4.3 Umgang mit Bodendenkmälern Im Plangebiet wird das Vorhandensein bedeutender Bodenurkunden vermutet. Vor Eingriff in die Erdoberfläche ist deshalb von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Krefeld, 47792 Krefeld, eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) einzuholen. Für Erdeingriffe sämtlicher überplanter Bereiche sind eine bauvorgreifende archäologische Untersuchung sowie eine gutachterliche Begleitung der Erdarbeiten bzw. der Baumaßnahme notwendig. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde ist die Stadt Krefeld als Untere Denkmalbehörde oder das zuständige LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Auf die allgemeine Anzeige- bzw. Meldepflicht nach den Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW wird verwiesen. 4.4 Artenschutz Vor der Sanierung oder dem Abbruch von Gebäuden und vor eventuellen Rodungen oder Baumfällungen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen, damit nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG 12.04.2018 32 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VI. Planinhalte verstoßen wird. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Krefeld, 47792 Krefeld, ist im Genehmigungsverfahren zu beteiligen. 4.5 Rodungsverbot nach den Vorgaben des Landschaftsgesetzes Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es zum Schutz der Fauna verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu roden, abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Unberührt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Im Einzelfall kann nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Krefeld, 47792 Krefeld, davon abgewichen werden. 4.6 Einsichtnahme in und Bezug von DIN-Normen Alle DIN-Normen, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Fachbereich Stadtplanung der Stadt Krefeld, 47792 Krefeld, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Außerdem können sie kostenpflichtig bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, bezogen werden. 4.7 Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser Das anfallende Niederschlagswasser aller befestigten Flächen ist an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. 4.8 Dachbegrünung Die Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL 2018) sind zu beachten. Sollten technogene oder Recyclingsubstrate eingesetzt werden, so ist auf die Güteanforderung der Bund/ Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA 1995) oder des RALGütezeichens (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung) abzuheben. 12.04.2018 33 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VII. VII. Städtebauliche Kenndaten Städtebauliche Kenndaten Abbildung 3: Städtebauliche Kenndaten Flächenbilanz Fläche ca. (in m²) Anteil ca. (in %) Bebauungsplangebiet (gesamt) 4.840 100 Mischgebiete insgesamt 4.840 100 MI 1.1 und MI 1.2: Brempter Hof 3.030 62,6 MI 2 – Bestand: Kurfürstenstraße 920 19 MI 3 – Bestand: Kurfürstenstraße/ Alte Krefelder Straße 890 18,4 Nutzungskennziffern im Bestand Fläche ca. (in m²) MI 1.1 und MI 1.2: Bebauung Bestand 840 MI 2 – Bebauung Bestand 420 MI 3 – Bebauung Bestand 740 Quelle: Stadt Krefeld 12.04.2018 34 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VIII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt VIII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt 1. Einführung Bei Aufstellung des Bebauungsplans als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Bebauungspläne der Innenentwicklung können in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, in dem auf bestimmte Verfahrensschritte verzichtet werden kann. Hierzu gehört auch die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Dennoch sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die von der Planung berührten abwägungserheblichen Belange von Umwelt, Natur und Landschaft sachgerecht zu ermitteln und in der Begründung darzustellen, was im folgenden Kapitel erfolgt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten bei der Aufstellung eines Bebauungsplans als Bebauungsplan der Innenentwicklung „Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.“ Dies bedeutet, dass die Ausgleichsverpflichtung im Rahmen der baurechtlichen Eingriffsregelung entfällt. 2. Grundlagen der Untersuchung Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der von der Planung berührten Umweltbelange ist auf folgende Unterlagen zurückgegriffen worden: • ADU COLOGNE – Institut für Immissionsschutz GmbH, 2006: Grundlagen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a BImSchG und Gesamtkonfliktkataster für die Stadt Krefeld (Bearbeitung: 2004 bis 2006) • GEOLOGISCHER DIENST NRW und Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt: Stadtbodenkartierung der Stadt Krefeld (Erfassungsmaßstab 1 : 5.000; Darstellungsmaßstab 1 : 25.000) • IMA COLOGNE GMBH, 2007: Luftqualitätsmodell Krefeld – Grobscreening – (Stand: Februar 2007) • UNIVERSITÄT ESSEN, Abteilung Angewandte Klimatologie und Landschaftsökologie, 2003: Gesamtstädtische Klimaanalyse unter besonderer Berücksichtigung von vier Plangebieten • Dr. Martin Sorg: Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP) sowie Aufnahme und Bewertung der Vegetation auf dem Grundstück Brempter Hof, Alte Krefelder Str. 4-6 in Krefeld; 2017 12.04.2018 35 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VIII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt 3. Derzeitiger Umweltzustand der Schutzgüter 3.1 Mensch/ Bevölkerung/ Gesundheit Im Einwirkungsbereich des Bebauungsplanes stellt sich die Umwelt als innerstädtischer Raum dar. Sie wird geprägt durch eine dichte Bebauung, die sowohl zu Wohnzwecken als auch gewerblich genutzt wird. Der Charakter des Einwirkungsbereiches ist von seiner städtebaulichen Funktion dem Gebietstyp Mischgebiet nach § 6 BauNVO zuzuordnen. Das Plangebiet weist eine verkehrsbedingte Vorbelastung mit Lärmimmissionen durch den Straßenraum auf. Dies verdeutlicht der Schallimmissionsplan (siehe Abbildung 4) nach den Ergebnissen der vorbereitenden Lärmminderungsplanung gemäß § 47a - § 47f BImSchG der Stadt Krefeld vom 22. Mai 2006. Der Schallimmissionsplan zeigt entlang der Bebauung an der Kurfürstenstraße und an der Alten Krefelder Straße Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach DIN 18005 für Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts. Die verkehrsbedingte Lärmvorbelastung liegt entlang der Kurfürstenstraße und im Eckbereich Kurfürstenstraße/ Alte Krefelder Straße tagsüber bei ≤ 75 dB(A) und an der Alten Krefelder Straße bei zwischen ≤ 65 dB(A) und ≤ 70 dB(A). Nachts fallen die Werte um mindestens 10 dB(A) niedriger aus. In den Innenbereichen der Straßenrandbebauung werden die Orientierungswerte eingehalten und mit zunehmendem Abstand zur Alten Krefelder Straße und zur Kurfürstenstraße nimmt die Belastung ab. Die Aufenthaltsqualität der wohnungsnahen Freiräume wird verbessert durch die Abschirmung und die Ausrichtung der Bebauung hin zum Innenbereich. Entlang der Unteren Mühlengasse werden die Orientierungswerte eingehalten. Abbildung 4: Straßenverkehrslärm tagsüber Quelle: Lärmminderungsplanung, ADU COLOGNE GmbH 12.04.2018 36 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld 3.2 VIII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt Entlang der Kurfürstenstraße befinden sich im rückwärtigen Bereich vereinzelt kleinteilige, private Gartenflächen, welche überwiegend mit Rasenflächen und Ziergehölzen bepflanzt sind. Zum Zeitpunkt des Einleitenden Beschlusses des Bebauungsplanes 808 befand sich im Innenhof des Brempter Hof eine Rasenfläche, die über einen Rundweg zu begehen und im nordwestlichen Bereich von dichten Gehölzbeständen mit Sträuchern und etwa 17 Bäumen umsäumt war. Innerhalb der Rasenflächen befanden sich im östlichen Bereich zwei Birken und eine Rotbuche (Pflanzjahr 1980). Das Alter des Baumbestandes lag nach Einschätzung des Gutachters bei bis zu ca. 80 Jahren. Der Wert der Gehölze lag nach Ansicht der Unteren Naturschutzbehörde jedoch im Gesamtbestand, da es sich hierbei um eines der wenigen Grundstücke im Zentrum von Uerdingen mit einem größeren Gehölzbestand handelte und der Stadtteil ohnehin arm an Grünstrukturen und stark verdichtet ist. Ende Februar 2018 wurde der Bestand an Sträuchern und Bäumen, vor Eintritt des Verbotszeitraumes, entfernt. Die Grundlage der Fällungen besteht in einem Bauantrag nach § 34 BauGB und in einer für den Bebauungsplan notwendigen archäologischen Bodenuntersuchung. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzrechtliche Voruntersuchung für das Areal des Brempter Hof durchgeführt, welches auf Grundlage des Bebauungsplanes neu geordnet und entwickelt werden soll. Das Gutachten hat ergeben, dass eine gelegentliche Quartiersnutzung der Gebäude am Brempter Hof, vor allem vereinzelt durch Zwergfledermäuse, grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. Hinweise auf eine regelmäßige Quartiersnutzung oder durch größere Gruppen oder Wochenstuben konnten nicht ermittelt werden. Auch die akustische Suche ergab keinen aktuellen Hinweis auf das Ein- oder Ausfliegen größerer Gruppen von Fledermäusen. Es konnte auch keine Brut gebäudebrütender oder die Grünanlage potenziell besiedelnder Vögel festgestellt werden. Gemäß dem vorliegenden Gutachten verbleibt bezüglich der Quartiersuche ein Restrisiko hinsichtlich der episodischen, potenziellen Präsenz von Individuen vor allem von Zwergfledermäusen, da es sich um eine artenschutzrechtliche Vorprüfung handelt und nicht alle Gebäude geprüft werden konnten, diese jedoch prinzipiell als Quartier geeignet erscheinen. Eine vertiefende Untersuchung der Gebäude ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vor eventuellen Abriss- oder Sanierungsarbeiten zu erbringen. 3.3 Boden Nach der Stadtbodenkartierung der Stadt Krefeld ist der Boden des Plangebietes durch eine naturnahe Bodenbildung aus natürlichen Substraten 12.04.2018 37 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VIII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt gekennzeichnet. Er weist keine besondere Schutzwürdigkeit, Empfindlichkeit und natürliche Ertragsfähigkeit auf. Im Plangebiet sind keine Altlastverdachtsflächen erfasst. Bereits im Bestand ist ein relativ hoher Versiegelungsgrad gegeben. Lediglich der Innenhofbereich des Brempter Hof ist vorrangig unversiegelt. Es ist jedoch zu vermuten, dass sich unterhalb der Grünstrukturen im Norden und Westen zumindest in Teilbereichen beispielsweise Grundmauern, Unterkellerungen oder andere versiegelte Strukturen des ehemaligen Vierkanthofes befinden. 3.4 Wasser Der Boden innerhalb des Plangebietes weist keine besondere Bedeutung für die Grundwasserneubildung im städtischen Bereich auf. Das Plangebiet befindet sich zudem außerhalb von festgesetzten oder geplanten Wasserschutzzonen. Es sind keine Oberflächengewässer innerhalb des Plangebietes oder in unmittelbarer Umgebung vorhanden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt vollständig in einem Hochwasser-Risikogebiet des Rheins außerhalb von Überschwemmungsgebieten gemäß § 78b WHG. Das Gelände wird bei einem extremen Hochwasser zwischen 1,00 m und 2,00 m überflutet. Dies ist bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. 3.5 Luft/ Klima Der synthetischen Klimafunktionskarte entsprechend ist der überwiegende Teil des Plangebietes als Stadtkern-Klimatop eingestuft worden. Dieses Klimatop ist stark urban geprägt und weist einen hohen Anteil versiegelter Fläche auf. Der Vegetationsanteil ist sehr gering. Diese Einflussfaktoren erklären die deutliche nächtliche Überwärmung und die eingeschränkten Luftaustauschverhältnisse. Weiterhin weist das Stadtkern-Klimatop durch den Kfz-Verkehr eine verminderte Luftqualität auf. Diese wird vor allem durch die geschlossenen Randstrukturen begünstigt. Die Planungshinweiskarte empfiehlt folgende Gegenmaßnahmen: Steigerung des Grünflächenanteils und Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung; Vernetzung von Grünflächen; grundsätzlich keine weitere Zunahme der Bebauung und des Kfz-Verkehrs; Förderung von Entsiegelung durch Begrünung; Erweiterung emittierender Nutzungen nur unter Vermeidung einer Beeinträchtigung benachbarter Wohngebiete zulassen. Nach dem Luftqualitätsmodell für die Stadt Krefeld (Grobscreening gemäß 22. BImSchV, Stand 2007) gehört der Planbereich nicht zu den Gebieten in 12.04.2018 38 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VIII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt Krefeld, in denen die Grenzwerte der 22. BImSchV (seit August 2010: 39. BImSchV) für Feinstaub (PM10), Stickstoffoxide (NO2, NOx) oder Benzol erreicht oder überschritten werden. Zur Einschätzung der Vorbelastungssituation der Luftqualität im Plangebiet wurden die Ergebnisse des Luftqualitätsmodells der Stadt Krefeld (Grobscreening, Feinscreening) nach der 39. BImSchV ausgewertet. Hierbei ergaben sich verkehrsbedingt für die Alte Krefelder Straße Stickstoffdioxidkonzentrationen (NO2) unterhalb des Grenzwertes von 40 μg/m³ und deutlich weniger als 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 μg/m³ für Feinstaub (PM10). Damit liegen keine Hinweise für Grenzwertüberschreitungen im Plangebiet vor. 3.6 Landschaft/ Landschaftsbild/ Ortsbild Das Plangebiet liegt im Innenstadtbereich von Krefeld-Uerdingen und ist durch mehrgeschossige, dichte Blockrandbebauung und einen geringen Vegetationsanteil geprägt. Der begrünte Innenbereich ist von außerhalb des Gebietes nur bedingt, durch die Torbögen und an der Unteren Mühlengasse, einsehbar. Ansonsten sind natürliche, landschaftsbildprägende Elemente und Strukturen mit Ausnahme der Straßenbäume nicht mehr vorhanden. Der Brempter Hof hingegen prägt das Ortsbild mit seiner historisch wertvollen Architektur der Bebauung. 3.7 Kultur- und Sachgüter Der Brempter Hof, Alte Krefelder Straße 4-6, sowie die historische Stadtmauer sind in die Denkmalliste eingetragene Baudenkmäler und befinden sich innerhalb des Denkmalbereichs Krefeld-Uerdingen. Im Plangebiet werden in Teilbereichen Bodendenkmäler vermutet, welche dem ehemaligen Vierkanthof zuzuordnen sind. Zur Klärung wird parallel zur Offenlage eine bauvorgreifende, archäologische Untersuchung durchgeführt. Weitere Kulturgüter sind im Plangebiet nicht erkennbar, die vorhandene Bebauung stellt Sachgüter dar. 4. Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen 4.1 Mensch/ Bevölkerung/ Gesundheit Das Plangebiet ist mit Verkehrslärmemissionen vorbelastet. Die durch den Bebauungsplan 808 ermöglichte, zusätzliche Bebauung führt nicht zu einer wesentlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens gegenüber dem heutigen Bestand. Von einer weiteren Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch durch Zusatzverkehr ist daher bei Vollzug des Bebauungsplanes nicht auszugehen. 12.04.2018 39 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VIII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt Zur Gewährleistung von angemessenen Wohnverhältnissen werden für die Gebäude im Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden gemäß der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt. Durch die Lärmbelastung des Straßenverkehrs der angrenzenden Straßen, hier vor allem der Kurfürstenstraße und der Alten Krefelder Straße und auf Grundlage der Schallimmissionspläne aus der vorbereitenden Lärmminderungsplanung (ADU Cologne, 2006) ergeben sich Lärmpegelbereiche der Stufen IV und V. An den übrigen Fassaden liegen Lärmpegelbereiche der Stufe II oder niedriger vor. Da bereits übliche Außenbauteile ein resultierendes Schalldämmmaß größer 30 dB(A) aufweisen, sind bei Wohnnutzungen erst ab dem Lärmpegelbereich III bzw. bei Büronutzungen erst ab dem Lärmpegelbereich IV Festsetzungen zum baulichen Schallschutz in den Bebauungsplan aufzunehmen. Bei Schlafräumen sowie Kinderzimmern sind ab dem Lärmpegelbereich III schallgedämmte und motorisch betriebene Lüftungseinrichtungen vorzusehen, die auch bei geschlossenem Fenster eine ausreichende Raumlüftung sicherstellen. Da der Bebauungsplan als Angebotsbebauungsplan konzipiert ist, erfolgt die Darstellung der Lärmpegelbereiche ausschließlich auf Grundlage der Lärmminderungsplanung. Eine schalltechnische Untersuchung der Zu- und Abfahrt der Tiefgarage im Norden ist aufgrund der im Bebauungsplanverfahren unbekannten Anzahl an zukünftigen Stellplätzen auf der Ebene der Baugenehmigung zu führen. 4.2 Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) ist nicht erforderlich, da gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe bereits als erfolgt bzw. als zulässig vor der planerischen Entscheidung zu bewerten und daher nicht zu bilanzieren sowie auszugleichen sind. Der Baumbestand im Innenhofbereich des Brempter Hof kann im Zuge der Bebauung nicht erhalten werden. Aufgrund der bereits erfolgten Fällungen im Plangebiet, auf Grundlage eines Bauantrages nach § 34 und einer archäologischen Bodenuntersuchung, hat sich der Investor selbst auferlegt, innerhalb des Plangebietes Ersatzpflanzungen zu schaffen. Zur Sicherung einer solchen Bepflanzung und einer Begrünung des Plangebietes im Allgemeinen wird festgesetzt, dass nicht überbaute Decken von Tiefgaragen in den Mischgebieten MI 1.1 und MI 1.2 eine ausreichend dicke Überdeckung (mindestens 80 cm Substrat) erhalten müssen und diese intensiv zu begrünen sind. Somit kann die entfallende Vegetation zumindest in einem geringeren Umfang wiederhergestellt werden. 12.04.2018 40 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VIII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt Temporäre Störungen der Fauna werden durch einen Hinweis auf den Ausschluss von Bauzeiten nach BNatSchG (Durchführung von Abrissarbeiten und Rodungen von Gehölzbeständen außerhalb der Monate 1. März bis 30. September eines Jahres) in einem verträglichen Rahmen gehalten. Dadurch kann gewährleistet werden, dass Artenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG nicht verletzt werden. Auf diese Weise können mögliche Beeinträchtigungen von Vögeln in der Fortpflanzungsphase vermieden werden. Im Rahmen der Gutachtenerstellung hat sich der Eigentümer mit der Auflage einverstanden erklärt, im Falle der Neubebauung sowie im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auf dem Grundstück in angemessener Anzahl FledermausDachziegel beziehungsweise Fassadenbretter zu installieren. Diese Maßnahme realisiert unter anderem Quartiersangebote für Fledermäuse. Bei einer Neubebauung und bei der Errichtung von Dachflächen durch genehmigungspflichtige Maßnahmen sind die Dachflächen mit einer Neigung bis zu 15 Grad extensiv mit einer standortgerechten Vegetation zu begrünen. Durch die Dachbegrünungsmaßnahmen ergeben sich positive Auswirkungen. Begrünte Dächer können als Refugium (Standort, Nahrungs-, Brut-, Ruheplatz) einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen dienen. Dachbegrünungen können als insektenreiche Nahrungsflächen auch positiv auf die Eigenschaften des Plangebietes als Jagdhabitat für Fledermäuse wirken. 4.3 Boden Mit der städtebaulichen Konzeption zur Komplettierung des Vierkanthofes wird die bauliche Ausnutzbarkeit in den Mischgebieten MI 1.1 und MI 1.2 gegenüber dem derzeitigen Planrecht vergrößert. Die zusätzliche Versiegelung ist vor dem Hintergrund der geringen Schutzwürdigkeit des Bodens zu relativieren. Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 in den Mischgebieten MI 1.1, MI 1.2 und MI 2 unterschreitet die Obergrenze für Mischgebiete nach § 17 BauNVO um 0,1. Die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,8 im MI 3 überschreit diese Obergrenze um 0,2. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Sicherung der Bestandssituation, weshalb keine zusätzliche Versiegelung ermöglicht wird. Der Innenhofbereich des Brempter Hof bleibt frei von Bebauung, jedoch soll er durch eine Tiefgarage unterbaut werden. Die Beschränkung von Nebenanlagen auf überbaubare Flächen führt zu einer Vermeidung einer weiteren Versiegelung. Aufgrund der im Boden vermuteten baulichen Anlagen des ehemaligen Vierkanthofes wird in den Bebauungsplan der Hinweis aufgenommen, dass Erdarbeiten gutachterlich zu begleiten sind. 12.04.2018 41 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld 4.4 VIII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt Wasser Mit der geplanten Neuversiegelung von Böden ist bei einer Ableitung des Schmutzwassers und des Oberflächenwassers der Dach- und Straßenflächen in den Mischwasserkanal prinzipiell eine Herabsetzung der Grundwasserneubildungsrate verbunden. Das Plangebiet ist bereits heute an die vorhandene Kanalisation angeschlossen. Die Flächen sind bebaut, sodass die Regelung des § 44 Landeswassergesetz (LWG) grundsätzlich nicht anzuwenden ist. Eine Neubebauung im Mischgebiet 1 kann an den vorhandenen Kanal angeschlossen werden, da dieser ausreichend dimensioniert ist. Die abwassertechnische Erschließung ist somit durch die vorhandene, öffentliche Abwasseranlage sichergestellt. Die in dem Bebauungsplan festgeschriebene Grundflächenzahl weist nur geringes Nachverdichtungspotenzial (MI-Gebiet) auf. Damit ergeben sich durch die Bauleitplanung auch keine signifikanten Unterschiede für die Grundwasserbildungsrate. Gemäß § 78b Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WHG sind bei der Ausweisung neuer Baugebiete in Risikogebieten gemäß § 78b WHG insbesondere der Schutz von Leib und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden zu berücksichtigen. Das Plangebiet ist bereits im Bestand von größtenteils geschlossenen Bebauungsstrukturen umgeben, sodass für eine Neubebauung keine neue oder größere Gefahrensituation im Vergleich zur bisherigen Situation entsteht. Da sich das Plangebiet zudem innerhalb einer Denkmalbereichssatzung befindet und der Brempter Hof ein eingetragenes Baudenkmal darstellt, wird mit der zusätzlichen Bebauungsmöglichkeit nicht von einer signifikant höheren Gefährdung von Sachwerten auszugehen. Bei der Planung von Gebäuden ist die Gefährdung durch Hochwasser grundsätzlich zu beachten. 4.5 Luft/ Klima Der Bebauungsplan steuert durch seine Festsetzungen eine maßvolle, weitere Versiegelung des Plangebietes. Nach Umsetzung des Bebauungsplans werden keine signifikanten Zusatzverkehre ausgelöst, die die Luftqualität zusätzlich beeinträchtigen können. In den Mischgebieten ist nicht mit Emissionen durch größere Gewerbebetriebe zu rechnen, weil sich die Fläche nicht für stark emittierende Betriebe eignet. Im Hinblick auf die Luftqualität ist somit keine nennenswerte Zusatzbelastung durch Luftschadstoffe zu erwarten. Im Bebauungsplan ist bei Neubauten und bei der Schaffung von Dachflächen durch genehmigungspflichtige Maßnahmen grundsätzlich der Bau von Flachdächern zulässig, welche für die Nutzung solarer Energie- 12.04.2018 42 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VIII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt systeme, aufgrund ihrer flexiblen Ausrichtungsmöglichkeiten, besonders geeignet sind. Zudem ist die Realisierung eines Fernwärmeanschlusses durch vorhandene Leitungen möglich und wird zugleich vom Grundstückseigentümer verfolgt. Beide Maßnahmen erfüllen die Anforderungen der Maßnahme B 1/10 Luftreinhalteplan Krefeld (LRP KR), wobei der Fernwärmeanschluss ebenso die Maßnahme B 1/12 LRP KR („Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten“) teilweise erfüllt. Der Bebauungsplan setzt eine mindestens extensive Begrünung von neu errichteten Dachflächen fest. Ein begrüntes Dach kann im Sommer Temperaturspitzen abmildern und trägt im Winter zu einem angenehmen Klimaausgleich bei. Zudem kommt dem Dach auch eine Staubbindungsfunktion zu und es leistet einen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas. Durch den vorzusehenden Anstau des Dachregenwassers führt diese Festsetzung zu einer Entlastung der Mischkanalisation bei Starkregenereignissen. 4.6 Landschaft/ Landschaftsbild/ Ortsbild Der Bebauungsplan setzt Gebäudehöhen fest, welche sich an den Bestandsgebäuden im Plangebiet oder in den angrenzenden Gebieten orientieren. Die Gebäudehöhe im MI 1.2 entspricht der Firsthöhe des Bestandsgebäudes an der Unteren Mühlengasse. Im MI 1.1 hingegen ist die Gebäudehöhe an das bestehende Turmhaus angepasst, um dieses und die höheren Gebäudehöhen an der Alten Krefelder Straße ausreichend abzubilden. Der Bebauungsplan ermöglicht weiterhin eine Nachverdichtung im Norden und im Westen zur Wiederherstellung des ehemaligen Vierkanthofes. Da sich die entsprechenden Baufelder vorwiegend im Innenbereich befinden und die Gebäudehöhen die umliegende Bebauung nicht überschreiten, erfolgt keine Beeinträchtigung des Ortsbildes. 4.7 Kultur- und Sachgüter Durch die Planung sind keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter zu erwarten. Der Umbau der denkmalgeschützten Bestandgebäude ist umfangreich mit der Unteren Denkmalbehörde sowie mit dem LVR abgestimmt und wird zudem gutachterlich begleitet. Neubauten und Veränderungen am und in unmittelbarer Nähe zum Denkmal sowie die dazugehörigen Erdarbeiten sind mit der Unteren Denkmalbehörde und der Stadtarchäologie abzustimmen. Daher wird in den Bebauungsplan der Hinweis aufgenommen, dass vor Eingriff in die Erdoberfläche eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Krefeld einzuholen ist und diese Arbeiten durch einen archäologischen Gutachter zu begleiten sind. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde sind gemäß §§ 15 und 16 DSchG NRW die entsprechenden Behörden darüber unverzüglich zu informieren 12.04.2018 43 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld VIII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt und das Bodendenkmal und die Fundstelle zunächst unverändert zu erhalten. 12.04.2018 44 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld IX. Umsetzung der Planung 1. Aufhebung rechtsverbindlicher Festsetzungen IX. Umsetzung der Planung Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – wird der Bebauungsplan • Nr. 544 – Kurfürstenstr./ Am Bahnhofsplatz/ Kronenstr./ Burgstr./ Turmstr./ Obere Mühlengasse – innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 808 außer Kraft gesetzt. 2. Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen im Sinne einer amtlichen Umlegung sind nicht erforderlich. 3. Städtebauliche Verträge Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Krefeld und dem Eigentümer der Grundstücke geschlossen werden soll, der bis zum Satzungsbeschluss zu erarbeiten wäre. 4. Kosten und Finanzierung Die Kosten für im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erforderliche Fachgutachten werden entsprechend den Vereinbarungen des Kaufvertrages zum Brempter Hof zwischen Stadt und Investor aus dem Jahr 2017 durch die Stadt Krefeld übernommen. Zur Verwirklichung der Ziele des Bebauungsplanes Nr. 808 entstehen der Stadt Krefeld keine weiteren unmittelbaren Kosten. 12.04.2018 45 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld IX. Umsetzung der Planung ______________________________________________________________ Krefeld, den _________________ Fachbereich 61 Stadtplanung Geschäftsbereich V Planung, Bau und Gebäudemanagement Norbert Hudde Fachbereichsleiter Martin Linne Beigeordneter 12.04.2018 46 Bebauungsplan Nr. 808 der Stadt Krefeld Der Rat der Stadt Krefeld hat die vorstehende Begründung des Bebauungsplanes Nr. 808 in seiner Sitzung am beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Krefeld, den DER OBERBÜRGERMEISTER Frank Meyer Die vorstehende Planbegründung hat gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in dem Zeitraum vom ____________________ bis einschließlich ____________________ öffentlich ausgelegen. Krefeld, den ________________ DER OBERBÜRGERMEISTER Im Auftrag Norbert Hudde Fachbereichsleiter 12.04.2018 47