Daten
Kommune
Krefeld
Größe
182 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5097/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Uerdingen
25.04.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
08.05.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.05.2018
Rat
29.05.2018
Beschlussform
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere
Mühlengasse - ; Aufstellung und öffentliche Auslegung
und Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2018 für den Ausschuss für Stadtplanung und
Stadtsanierung
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634)
in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich zwischen Kurfürstenstraße, Alte Krefelder
Straße und Untere Mühlengasse ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB
aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere
Mühlengasse –
2. Über die bei der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der
Begründung zur Vorlage entschieden.
3. Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage 2 zur Vorlage Nr. 5097/18)
wird zugestimmt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5097/18
Seite - 2 -
4. Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführt.
6. Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll innerhalb seines Geltungsbereiches folgender Bebauungsplan außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 544 – Kurfürstenstr./ Am
Bahnhofsplatz/ Kronenstr./ Burgstr./ Turmstr./ Obere Mühlengasse –
II. Bezirksvertretung Uerdingen
Die Bezirksvertretung Uerdingen nimmt den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 808 zur Kenntnis.
Drucksache 5097/18
Begründung
Siehe Anlage
Anlage(n):
(1) Begründung zur Vorlage 5097_18.docx
(2) Anlage 1 zur Vorlage 5097_18 - Geltungsbereich.pdf
(3) Anlage 2 zur Vorlage 5097_18 - Begründung zum Bebauungsplan.pdf
(4) B-Plan 808 - Einbringung FDP.pdf
Seite - 3 -
Drucksache 5097/18
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5097/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: