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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 733 - Venloer Straße / Siempelkampstraße – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
302 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:35
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 733 - Venloer Straße / Siempelkampstraße – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 733 - Venloer Straße / Siempelkampstraße – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 733 - Venloer Straße / Siempelkampstraße – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 733 - Venloer Straße / Siempelkampstraße – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 733 - Venloer Straße / Siempelkampstraße – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5333/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Nord 19.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.06.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Bebauungsplan Nr. 733 - Venloer Straße / Siempelkampstraße – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: I. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Anlage 2 zur Vorlage entschieden. II. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 733 – Venloer Straße / Siempelkampstraße – in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen. III. Der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 733 – Venloer Straße / Siempelkampstraße – (Anlage 3) wird zugestimmt. II. Bezirksvertretung Nord: Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5333/18 Seite - 2 - Die Bezirksvertretung nimmt die Beschlussvorlage über die Entscheidung über Stellungnahmen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 733 zur Kenntnis. Drucksache 5333/18 Seite - 3 - Begründung Vorbemerkung: Am 13.05.2017 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 204/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 04.05.2017 ist Kraft. Mit diesem Gesetz wurde u. a. das Baugesetzbuch geändert, hieraus ergeben sich auch bestimmte Änderungen in der Bauleitplanung, die somit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu diesem Bebauungsplan Nr. 733 grundsätzlich Geltung haben. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu diesem Bebauungsplanverfahren vor dem 16.05.2017 eingeleitet wurde (konkret: im März 2016), kann das vorliegende Bebauungsplanverfahren gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 245c Abs. 1 BauGB nach den vor dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften zu Ende geführt werden. Zum Planverfahren: Seit 2011 wird das vorliegende Bauleitplanverfahren durchgeführt. Zum Satzungsbeschluss werden nun alle im Planverfahren vorgebrachten Stellungnahmen dem Stadtrat für eine sachgerechte und gebündelte Abwägungsentscheidung vorgelegt. A. Bisherige Verfahrensschritte Einleitender Beschluss Der Rat der Stadt Krefeld hat am 14.07.2011 den Einleitenden Beschluss für das Bebauungsplanverfahren Nr. 733 – Venloer Straße / Siempelkampstraße – mit folgenden Zielsetzungen gefasst:  die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, den Flächen nordwestlich des Industriestandorts Inrath-Nord eine geordnete industrielle Nutzung zuzuführen,  die Erschließung des Gebietes über die Siempelkampstraße sowie die Venloer Straße zu prüfen sowie  den Ausgleich für die entstehenden Eingriffe zu regeln. Zur Abgrenzung des Plangebietes siehe Anlage 1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragte der Stadtrat die Verwaltung am 14.07.2011. Diese Beteiligung wurde am 21.03.2013 in öffentlicher Veranstaltung durchgeführt. Die Niederschrift zu dieser Veranstaltung war der Vorlage 4034/17 zum Beschluss über die Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beigefügt. Unabhängig von dieser öffentlichen Veranstaltung bestand für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort Punkt I.) dieser Vorlage aufgeführt. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Mit Schreiben vom 04.03.2016 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Mit gleichem Datum wurden die Nachbarkommunen angeschrieben und über die Planung informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB herbeizuführen. Die im Rahmen der frühzeitigen Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort: Punkt II.) dieser Vorlage aufgeführt. Drucksache 5333/18 Seite - 4 - Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Der Bezirksvertretung Krefeld-Nord ist in ihrer Sitzung am 12.07.2017 der Bebauungsplanentwurf vorgelegt und erläutert worden. Die Bezirksvertretung hat die Beschlussvorlage zum Planentwurf zur Kenntnis genommen. In seiner Sitzung am 19.09.2017 sich hat der Rat der Stadt Krefeld mit den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen auseinandergesetzt und die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 06.11. bis einschließlich 06.12.2017 durchgeführt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort: Punkt III.) dieser Vorlage aufgeführt. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Mit Schreiben vom 23.10.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes informiert und um Stellungnahme gebeten. Mit gleichem Datum wurden die Nachbarkommunen angeschrieben und über die öffentliche Auslegung informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB herbeizuführen. Die im Rahmen der Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort: Punkt IV.) dieser Vorlage aufgeführt. B. Verfahrensabschluss Die Darstellungen im Flächennutzungsplan entsprechen der geplanten Nutzung, der Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan Nr. 733 – Venloer Straße / Siempelkampstraße – kann somit als Satzung beschlossen werden. Weitere Informationen zu den Inhalten des Bebauungsplanes sind der Planbegründung und dem Umweltbericht zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage 3 beigefügt ist. Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 733 beigefügt. Anlage(n): (1) Vorlage 5333-18 - Anlage 1 (Übersichtsplan).pdf (2) Vorlage 5333-18 - Anlage 2 (Abwägungen).pdf (3) Vorlage 5333-18 - Anlage 3 (B-Plan-Begründung).pdf Drucksache 5333/18 Seite - 5 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5333/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: