Daten
Kommune
Krefeld
Größe
302 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5333/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Nord
19.06.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.06.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Bebauungsplan Nr. 733 - Venloer Straße / Siempelkampstraße –
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
I.
Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der
Anlage 2 zur Vorlage entschieden.
II.
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S.
666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 733 – Venloer Straße / Siempelkampstraße – in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen.
III.
Der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 733 – Venloer Straße / Siempelkampstraße –
(Anlage 3) wird zugestimmt.
II. Bezirksvertretung Nord:
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5333/18
Seite - 2 -
Die Bezirksvertretung nimmt die Beschlussvorlage über die Entscheidung über Stellungnahmen
und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 733 zur Kenntnis.
Drucksache 5333/18
Seite - 3 -
Begründung
Vorbemerkung:
Am 13.05.2017 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 204/52/EU im Städtebaurecht und
zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 04.05.2017 ist Kraft. Mit diesem Gesetz wurde u. a. das Baugesetzbuch geändert, hieraus ergeben sich auch bestimmte Änderungen
in der Bauleitplanung, die somit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu diesem Bebauungsplan Nr. 733 grundsätzlich Geltung haben. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu diesem Bebauungsplanverfahren vor dem 16.05.2017 eingeleitet wurde (konkret: im März 2016), kann das vorliegende
Bebauungsplanverfahren gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 245c Abs. 1 BauGB nach den vor
dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften zu Ende geführt werden.
Zum Planverfahren:
Seit 2011 wird das vorliegende Bauleitplanverfahren durchgeführt. Zum Satzungsbeschluss werden nun alle im Planverfahren vorgebrachten Stellungnahmen dem Stadtrat für eine sachgerechte
und gebündelte Abwägungsentscheidung vorgelegt.
A.
Bisherige Verfahrensschritte
Einleitender Beschluss
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 14.07.2011 den Einleitenden Beschluss für das Bebauungsplanverfahren Nr. 733 – Venloer Straße / Siempelkampstraße – mit folgenden Zielsetzungen gefasst:
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, den Flächen nordwestlich des Industriestandorts Inrath-Nord eine geordnete industrielle Nutzung zuzuführen,
die Erschließung des Gebietes über die Siempelkampstraße sowie die Venloer Straße zu prüfen sowie
den Ausgleich für die entstehenden Eingriffe zu regeln.
Zur Abgrenzung des Plangebietes siehe Anlage 1.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragte der Stadtrat die Verwaltung am 14.07.2011. Diese Beteiligung wurde am 21.03.2013 in öffentlicher Veranstaltung durchgeführt. Die Niederschrift zu dieser Veranstaltung war der Vorlage
4034/17 zum Beschluss über die Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beigefügt. Unabhängig von dieser öffentlichen Veranstaltung bestand für die Öffentlichkeit
die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort Punkt I.) dieser Vorlage aufgeführt.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB
Mit Schreiben vom 04.03.2016 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 1
BauGB durchgeführt. Mit gleichem Datum wurden die Nachbarkommunen angeschrieben und über
die Planung informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach §
2 Abs. 2 BauGB herbeizuführen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort: Punkt II.) dieser Vorlage aufgeführt.
Drucksache 5333/18
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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Der Bezirksvertretung Krefeld-Nord ist in ihrer Sitzung am 12.07.2017 der Bebauungsplanentwurf
vorgelegt und erläutert worden. Die Bezirksvertretung hat die Beschlussvorlage zum Planentwurf
zur Kenntnis genommen.
In seiner Sitzung am 19.09.2017 sich hat der Rat der Stadt Krefeld mit den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen auseinandergesetzt und die Aufstellung und
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 06.11. bis einschließlich
06.12.2017 durchgeführt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene
Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort: Punkt III.) dieser Vorlage aufgeführt.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Mit Schreiben vom 23.10.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 2 BauGB über die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes informiert und um Stellungnahme gebeten. Mit gleichem
Datum wurden die Nachbarkommunen angeschrieben und über die öffentliche Auslegung informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
herbeizuführen.
Die im Rahmen der Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort:
Punkt IV.) dieser Vorlage aufgeführt.
B.
Verfahrensabschluss
Die Darstellungen im Flächennutzungsplan entsprechen der geplanten Nutzung, der Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Bebauungsplan Nr. 733 – Venloer Straße / Siempelkampstraße – kann somit als Satzung beschlossen werden.
Weitere Informationen zu den Inhalten des Bebauungsplanes sind der Planbegründung und dem
Umweltbericht zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage 3 beigefügt ist.
Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 733 beigefügt.
Anlage(n):
(1) Vorlage 5333-18 - Anlage 1 (Übersichtsplan).pdf
(2) Vorlage 5333-18 - Anlage 2 (Abwägungen).pdf
(3) Vorlage 5333-18 - Anlage 3 (B-Plan-Begründung).pdf
Drucksache 5333/18
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5333/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: