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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 726 - Inrather Straße / nördlich Wilmendyk – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:36
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 726 - Inrather Straße / nördlich Wilmendyk – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 726 - Inrather Straße / nördlich Wilmendyk – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 726 - Inrather Straße / nördlich Wilmendyk – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 726 - Inrather Straße / nördlich Wilmendyk – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 4833/18/1 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Nord 19.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.06.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Bebauungsplan Nr. 726 - Inrather Straße / nördlich Wilmendyk – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf I. Die Bezirksvertretung - Nord nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 726 – Inrather Straße / nördlich Wilmendyk – zur Kenntnis. II. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße / nördlich Wilmendyk – in der Fassung 2 als Satzung beschlossen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 4833/18/1 Seite - 2 - 3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße /nördlich Wilmendyk – (Anlage zur Vorlage Nr. 4833/18/1) wird zugestimmt. 4. Alle bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 726 werden für die Bereiche, die nicht im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen, aufgehoben. 5. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 726 wird für dessen Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 373 – Nordwestlich Girmesdyk zwischen Inrather Straße und Breiten Dyk – außer Kraft gesetzt werden. Drucksache 4833/18/1 Begründung Siehe Anlage Anlage(n): (1) Begründung zur Vorlage 4833_18_1.pdf (2) Anlage 1_Begründung zum Bebauungsplan.pdf Seite - 3 - Drucksache 4833/18/1 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4833/18/1 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: