Daten
Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
4833/18/1
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Nord
19.06.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.06.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Bebauungsplan Nr. 726 - Inrather Straße / nördlich Wilmendyk –
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf
I. Die Bezirksvertretung - Nord nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 726
– Inrather Straße / nördlich Wilmendyk – zur Kenntnis.
II. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden.
2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht vom 03.11.2017 (BGBl. I. S.
3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in
der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße / nördlich Wilmendyk – in der Fassung 2 als Satzung beschlossen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 4833/18/1
Seite - 2 -
3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße
/nördlich Wilmendyk – (Anlage zur Vorlage Nr. 4833/18/1) wird zugestimmt.
4. Alle bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 726 werden für die Bereiche, die
nicht im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen, aufgehoben.
5. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 726 wird für dessen Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 373 – Nordwestlich Girmesdyk zwischen Inrather Straße und Breiten Dyk – außer
Kraft gesetzt werden.
Drucksache 4833/18/1
Begründung
Siehe Anlage
Anlage(n):
(1) Begründung zur Vorlage 4833_18_1.pdf
(2) Anlage 1_Begründung zum Bebauungsplan.pdf
Seite - 3 -
Drucksache 4833/18/1
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
4833/18/1
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: