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Verwaltungsvorlage (Abfallwirtschaftskonzept - Antrag der SPD-Fraktion vom 06.03.2018 und Ergänzungen der Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
395 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:37

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5064 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 36-3611-1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 09.05.2018 Betreff Abfallwirtschaftskonzept - Antrag der SPD-Fraktion vom 06.03.2018 und Ergänzungen der Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5064 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung 1. Seite 2 Ausgangssituation Nach Beratung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft über die Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes am 06.02.2018 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Antrag vom 17.01.2018 um weitergehende Stellungnahme und zusätzliche Prüfung / Erledigung gebeten und die SPD-Fraktionen mit Antrag vom 20.03.2018 die Verwaltung aufgefordert: 1. Die bisherige Entwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes unter Beteiligung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft, insbesondere unter Berücksichtigung der durch die politischen Beratungen gesetzten Prioritäten und deren Auswirkungen auf die zeitliche Planungen fortzuführen 2. Die abfallwirtschaftlichen Ziele und deren Umsetzungsperspektive auf der Basis des Abfallwirtschaftskonzeptes unter Einbeziehung der ebenfalls im Gesamtkonzept beschriebenen spezifischen Krefelder Rahmenbedingungen zu bewerten 3. Dauerhafte Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für Bio- und Grünabfälle Welche Möglichkeiten der Verwertung gibt es? Wurden verschiedene Arten der Verwertung vor der Ausschreibung abgewogen und verglichen? Inwieweit haben die Maßnahme, die zu den zusätzlichen Angebote bei der Grünabfallerfassung gefordert werden, Einfluss auf eine solche Abwägung (Menge, Kosten, etc.) Ergänzende Informationen zum Inhalt der Ausschreibung, dem aktuellen Stand im Ausschreibungsverfahren und jetzige oder spätere Veränderungen betreffend zusätzlicher Angebote bei der Grünabfallerfassung zur Verfügung zu stellen 4. Zusätzliche Angebote bei der Grünabfallerfassung Prüfung und Darstellung von Möglichkeiten zur vermehrten Grünabfallannahme vor allem an städtischen Betriebshöfen unter Umgehung des Problems der „Kassentätigkeit“, z.B. durch einlösbare Wertkarten/Tickets/Gutscheine, die möglichst auch digital für Bürger leicht zu erwerben sein sollen Prüfung und Darstellung der Möglichkeiten zur vermehrten Grünsammlung, gerne auch am Beispiel anderer Kommunen orientiert, z.B. vorangemeldete oder zu festen Zeiten mehrfach im Jahr, eventuell in zu erwerbenden speziellen Sammelsäcken (siehe Textilsammlung) Das prioritäre Vorantreiben der Errichtung des zweiten Wertstoffhofes mit Zeitplan Unter Beachtung von Punkt 2 um Vorlage einer detaillierten Darstellung gebeten die folgenden Aspekten Rechnung trägt: a. Welche Wege, Ansätze, Maßnahmen bzw. Optionen liegen vor? SPD SPD Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen SPD Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen SPD Begründung b. Wie sind diese jeweils inhaltlich, technisch und organisatorisch ausgestaltet? c. Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein, bzw. geschaffen werden? d. Welche Auswirkungen bzw. Erfüllungsgrade haben sie jeweils betreffend ➢Ressourcen- und Energieeffizienz? ➢Wirtschaftlichkeit und Gebühren? ➢Bürgerfreundlichkeit? ➢Und ggf. weiterer relevanter Aspekte e. Darlegung einer Bewertung und eines Fazits 5. Jährliche Reinigung der Biotonne Das Angebot der freiwilligen kostenpflichtigen Reinigung der Biotonne soll genau geprüft werden; die Kosten für bestimmte Akzeptanz-Szenarien z.B. 5-15- % der Nutzer sollen mit den technischen Voraussetzungen durchgerechnet werden. Dabei sollen Erfahrungen anderer Kommunen zugrunde gelegt werden. 6. "Die stoffliche Verwertung von biologischen Abfällen (Bioabfall, Holz, etc.) soll im Sinne der Ressourceneffizienz massiv vorangebracht werden. Darunter fällt u.a. der Ausbau der Erfassung des Grünabfalls und des Holzanteils im Sperrmüll, der in Krefeld in überdurchschnittlich großen Mengen anfällt..." Es soll geprüft werden, ob neben energetischen Verwertungsmöglichkeiten weitere existieren und alternativ darzustellen, wie die Kooperation mit Initiativen zur Abfallvermeidung und –verwertung verbessert werden kann, dazu Gespräche zu führen und Maßnahmen abzuleiten, die dem Ausschuss vorgestellt werden. Welche Möglichkeiten bestehen vor allem im Hinblick auf die stetig wachsende Sperrmüllmenge, die Kooperation mit anderen Einrichtungen zur Vermeidung oder weitere Nutzung/ anderen Verwertung von Sperrmüll zu erweitern? Welche Vorschläge macht die Verwaltung, um Maßnahmen zur Abfallvermeidung/Umwelterziehung/ Aufklärung zu erweitern und damit dem wachsenden Sperrmüll entgegenzutreten? 7. Getrennterfassung von Metallen im Rahmen der Sperrmüllsammlung Befassung des Fachausschusses sobald Ergebnisse des Modellversuches und Stellungnahme des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes NRW Seite 3 Bündnis 90/Die Grünen SPD Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen SPD Nach Einbringung der Anträge in die Sitzung des Fachausschusses am 20.03.2018 berichtet die Verwaltung wie folgt: 2. Bericht der Verwaltung 1. Fortführung der bisherigen Entwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes unter Beteiligung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft, Begründung Seite 4 insbesondere unter Berücksichtigung der durch die politischen Beratungen gesetzten Prioritäten und deren Auswirkungen auf die zeitliche Planungen Das Abfallwirtschaftskonzept in der Fassung der Fortschreibung 2015 / 2016 vom 01.09.2016 wurde vom Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 08.12.2016 beschlossen. Hinsichtlich der Umsetzung der im Abfallwirtschaftskonzept genannten abfallwirtschaftlichen Maßnahmen ist verwaltungsseitig vorgesehen, diese sukzessive unter Beteiligung der zuständigen Gremien in der Stadt Krefeld aufzubereiten und einer Beschlussfassung zuzuführen. 2. Bewertung der abfallwirtschaftlichen Ziele und deren Umsetzungsperspektive auf der Basis des Abfallwirtschaftskonzeptes unter Einbeziehung der ebenfalls im Gesamtkonzept beschriebenen spezifischen Krefelder Rahmenbedingungen Die bei der Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Maßnahmen anstehende Aufbereitung beinhaltet die Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen sowie eine Bewertung der mit der Umsetzung der Maßnahme verbundenen Ziele durch die Verwaltung. 3. Dauerhafte Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für Bio- und Grünabfälle Welche Möglichkeiten der Verwertung gibt es? Seit den 1980er Jahren werden technische Kompostierungsanlagen für Bio- und Grünabfall in Deutschland betrieben. Nur wenig später wurden auch erste Vergärungsanlagen in Betrieb genommen. Mit steigenden Energiepreisen wurde in Vergangenheit damit begonnen, holzige Anteile aus dem Grünabfall auszuschleusen und als Brennstoff aufzubereiten. Kompostierungsverfahren Die Kompostierung ist ein biologisches Abbauverfahren für organische Abfälle, bei dem unter Zufuhr von Sauerstoff die Zersetzung des Materials durch Kleinlebewesen und Mikroorganismen erfolgt. Als Endprodukt entsteht ein organischer Pflanzennährstoff und Humuslieferant, der Kompost. Ursprünglich von Hobbygärtnern im Hausgarten praktiziert, wird die Kompostierung als Methode zur biologischen Abfallbehandlung in Deutschland seit Mitte der 1980er Jahre in großtechnischem Maßstab betrieben. Die angewandten technischen Kompostierungsverfahren lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen: • • • • • Mietenkompostierung (Dreiecks-, Trapez- oder Tafelmieten) Boxen-/Containerkompostierung Zeilen-/Tunnelkompostierung Brikollarekompostierung und sonstige Systeme Vergärungsverfahren Durch Vergärungsanlagen für Bioabfälle können im Gegensatz zu Kompostierungsanlagen auch flüssige und pastöse Stoffe verwertet werden. Anders als bei der Kompostierung finden die biologischen Abbauprozesse unter Sauerstoffabschluss, also anaerob, statt. Als wichtigstes Endprodukt der Vergärung fällt neben einem nährstoffreichen Gärrückstand, der als flüssiger oder fester Rückstand in der Landwirtschaft und verwandten Bereichen eingesetzt werden kann, vor al- Begründung Seite 5 lem Biogas an. Biogas kann vor allem in der Strom- und Wärmeproduktion zum Einsatz kommen. Holz und andere ligninreiche Materialien wie zum Beispiel Langgras oder Stroh sind für diesen Verwertungsweg ungeeignet, da die anaeroben Mikroorganismen diese in den Vergärungsanlagen kaum abbauen. Energetische und stoffliche Nutzung Die energetische Nutzung nicht aufbereiteter Grünabfälle ist aufgrund des jahreszeitlich schwankenden Anteils krautiger und damit feuchter Abfälle relativ schwierig. Für unaufbereitete Stoffströme bietet sich daher die stoffliche Nutzung durch die Herstellung von Grünabfallkomposten an. Dies gilt nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Bedeutung von Grünabfallkomposten als Torfersatz und somit ihrem Beitrag zur CO2 -Vermeidung. Werden Grünabfälle durch geeignete Schritte wie Schreddern und Absieben vor ihrer Nutzung aufbereitet, so ergibt sich zusätzlich zur Nutzung der Feinanteile für eine Vergärung mit anschließender Kompostierung noch die Option, einen Teil des Stoffstromes durch Verbrennung energetisch zu nutzen. Die erzeugte Wärme kann wiederum genutzt werden. Wurden verschiedene Arten der Verwertung vor der Ausschreibung abgewogen und verglichen? Nein. Es wurden ausschließlich Recyclingverfahren im Sinne § 3 Abs. 25 KrWG zugelassen. Recycling ist dabei jedes Verfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und Aufbereitung der Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Inwieweit haben die Maßnahme, die zu den zusätzlichen Angebote bei der Grünabfallerfassung gefordert werden, Einfluss auf eine solche Abwägung (Menge, Kosten, etc.) Es wird ein Tonnagepreis abgerechnet. Mengensteigerungen wirken demnach kostensteigernd. Ergänzende Informationen zum Inhalt der Ausschreibung, dem aktuellen Stand im Ausschreibungsverfahren und jetzige oder spätere Veränderungen betreffend zusätzlicher Angebote bei der Grünabfallerfassung zur Verfügung zu stellen Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist unter folgendem link abrufbar: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:50940-2018:TEXT:DE:HTML Alleiniges Zuschlagskriterium ist der angebotene Preis in EUR/Mg organischer Abfall (Bio- bzw. Grünabfall). Der Haupt- und Beschwerdeausschuss hat in seiner Sitzung am 12.04.2018 die Beauftragung der Fa. Gerke Städtereinigung GmbH, Lenenweg 39, 47918 Tönisvorst beschlossen. 4. Zusätzliche Angebote bei der Grünabfallerfassung Zukünftig sollen im Rahmen des Betriebshofkonzeptes des Kommunalbetriebs Krefeld AöR bürgerfreundliche Abgabemöglichkeiten für die Annahme von Grünabfällen aus privaten Haushaltungen geprüft werden. Die Satzung des Kommunalbetriebes wird voraussichtlich am 01.07.2018 Begründung Seite 6 in Kraft treten. Aus Sicht der Verwaltung ist es vor dem terminlichen Hintergrund nicht sinnvoll, für den Zeitraum bis zum 01.07.2018 Interimslösungen für die Schaffung zusätzlicher Angebote bei der Grünabfallentsorgung verwaltungsseitig zu schaffen. Es wird daher vorgeschlagen, nach Bündelung der Betriebshöfe bei dem Kommunalbetrieb das Thema erneut aufzugreifen. 5. Jährliche Reinigung der Biotonne Das Angebot der freiwilligen kostenpflichtigen Reinigung der Biotonne wurde erneut aufgegriffen und die Kosten für bestimmte Szenarien von der GSAK ermittelt. Im Ergebnis sind folgende Alternativen der Reinigung der Biotonne denkbar: Alternative 1: jährliche Reinigung aller Biotonnen Gemäß Vorlage Nr: 4163/17 entstehen bei einer einmal jährlichen Reinigung aller Biotonnen durch die GSAK Kosten in Höhe von ca. 211.000 EURO pro Jahr. Hinsichtlich einer Finanzierung dieser Maßnahme über die Abfallgebühren wurde darauf hingewiesen, dass dies zu einer Gebührensteigerung in Höhe von bis zu 1 % führen könnte. Alternative 2: freiwillige Reinigung der Biotonne durch GSAK Die GSAK bündelt die von den Bürgern eingegangenen Aufträge und mietet nach Bedarf ein Spezialfahrzeug zur Durchführung der Reinigung an. Dabei ist nach Angaben der GSAK davon auszugehen, dass bei einer freiwilligen Teilnahme die Zahl der pro Tag gereinigten Tonnen deutlich unter der Anzahl bei einer flächendeckenden Durchführung der Reinigung (300 Stück pro Tag) liegen wird. Auf der Basis einer Reinigung von 150 Biotonnen pro Tag errechnet sich dabei ein Preis in Höhe von ca. 13 EURO/Abfallgefäß und bei einer Reinigung von 100 Abfallgefäßen pro Tag bereits ein Preis von 20 EURO für eine einmal jährliche Reinigung. Alternative 3: freiwillige Reinigung der Biotonne durch Dienstleister Die Reinigungsleistung wird direkt von einem Unternehmen mit eigenen Spezialfahrzeugen erbracht. Als Richtwerte können hierbei die folgenden Angebotspreise (netto) zugrunde gelegt werden: Turnus pro Jahr 1 2 bzw. 3 4 bzw. 6 12 Preis pro Reinigung in EURO 12,50 8,00 7,50 5,50 Bei der Abwicklung bzw. Koordination der Alternativen 2 und 3 durch die GSAK fallen weitere Kosten für die Auftragsabwicklung, Disposition, Rechnungserstellung, Forderungsmanagement an, die derzeit von der GSAK nicht beziffert werden können. Dem angefragt Dienstleister und der GSAK liegen derzeit keine Informationen über die im Krefeld erzielbaren Teilnehmerquoten oder Erfahrungswerte über die Nutzung freiwilliger Reinigungsangebote in anderen vergleichbaren Großstädten vor. Des Weiteren wurde dargestellt, dass bei einer freiwilligen Beteiligung an einer Reinigung der Biotonnen, Teilnehmerquoten von Begründung Seite 7 lediglich unter 5 % angenommen werden können. Ein wirtschaftlicher Betrieb sei aber nach Auskunft der GSAK nur bei entsprechender Auslastung der Fahrzeuge möglich. Die GSAK hat daher darauf hingewiesen, dass die genannten Nettopreise der freiwilligen Biotonnenreinigung unter dem Vorbehalt einer konkreten Preiskalkulation stehen und diese erst nach Bekanntwerden der konkreten Stückzahlen durchgeführt werden kann. Anderenfalls wäre die Durchführung der Reinigung durch die GSAK mit erheblichen Risiken verbunden. Aus diesem Grund erachtet die GSAK die Umsetzung der Biotonnenreinigung derzeit für nicht sinnvoll. 6. Förderung der Sperrmüllvermeidung und –verwertung durch Kooperationen und Maßnahmen zur Abfallvermeidung/Umwelterziehung/ Aufklärung Abfallvermeidung zeigt sich im Handeln jedes Einzelnen. Diesem Grundsatz folgend setzt die Abfallberatung der Stadt Krefeld seit Jahren den Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Umwelterziehung insbesondere im Kindesalter. Darüber hinaus wird der Internetauftritt der Stadt, hier die Internetseiten des Fachbereichs Umwelt, als Plattform für die Informationsvermittlung zur Abfallvermeidung genutzt. Hier sind insbesondere die Themenblöcke Elektroaltgeräte und Abfallvermeidung zu nennen. Anlässlich des neuen Elektro- und Elektronikgesetzes wurden bereits im Juli 2016 im Fachbereich Umwelt neue Internetseiten eingestellt, die auch Informationen zur Abfallvermeidung, insbesondere von Elektrogeräten, beinhalten. In diesem Rahmen wird auf bestehende Initiativen hingewiesen, wie auf die Repair-Cafe´s der Hochschulgruppe (HSG) Niederrhein und des Katholischen Forums Krefeld-Viersen, die Reparaturen für scheinbar defekte Elektrogeräte anbieten. Mit beiden Einrichtungen ist dieser Hinweis abgesprochen. Im August 2017 wurden einige Internetseiten explizit zum Thema „Abfallvermeidung“ im Auftritt des Fachbereichs Umwelt neu eingestellt. In den abfallwirtschaftlichen Informationen auf den Internetseiten der Stadt Krefeld wird an verschiedenen Stellen die Abfallvermeidung thematisiert. So sind in den Informationen zum neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 Informationen zu Möglichkeiten der Abfallvermeidung des einzelnen Handelnden mitaufgenommen worden. Über den Schnellzugriff www.krefeld.de/elektroaltgeräte erreichen Sie diese Seiten. Die Seiten zum Thema Abfallvermeidung sind erreichbar unter www.krefeld.de/de/umwelt/abfallvermeidung Hier wird insbesondere bezüglich gebrauchter Möbel auf den fairKauf Möbel-Laden der Caritas und den Second-Hand-Markt der Emmaus Gemeinschaft Krefeld e. V. hingewiesen. Zudem werden in dem stadtweit etablierten Medium „Krefelder Entsorgungsmagazin“ stets Themen der Abfallvermeidung angesprochen. So sind im Krefelder Entsorgungsmagazin der fairKauf Möbel-Laden der Caritas und EmmausGemeinschaft Krefeld e.V. seit Jahren als Ansprechpartner für gut erhaltene Gebrauchtmöbel und Haushaltsauflösungen aufgeführt. Begründung Seite 8 Ebenso in einigen Informationsblättern zum Thema Abfall, insbesondere zur Kompostierung im eigenen Garten, zu Abfällen in der Gastronomie und zur umweltfreundlichen Schultasche ist die Abfallvermeidung thematisiert. www.krefeld.de/de/umwelt/die-informationsblaetter-merkblaetter-und-plakate-desfachbereichs-umwelt-zum-thema-abfall-entsorgung In den Gesprächen der Abfallberatung mit ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Abfall werden, wo immer das möglich ist, Aspekte der Abfallvermeidung besprochen. Schließlich werden seit Jahren im Abfall-Gebührensystem der Stadt Krefeld mit den durch Abfallvermeidung und -trennung reduzierbaren Volumenmaßstäben und den dazugehörigen Abfallbehältergrößen Anreize zur Abfallvermeidung gesetzt. Das Feld der Abfallvermeidung ist überaus vielschichtig und wird seit Mitte der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts von Abfallberatungen in den deutschen Kommunen bearbeitet. Zu jener Zeit – anders als heute - lag der Wert Umweltschutz in der Wichtigkeit der Bundesbürger an oberster Stelle. Diese Einschätzung hat sich verlagert. Zudem scheint heutzutage der Massenkonsum durch den rasanten technischen Fortschritt und die ständige Schaffung neuer Lebensstil-Trends wie Coffeeto-Go, Kaffeekapselautomaten, Smartphone-Modellwechsel u. v. mehr den Drang nach immer Neuem (im wahren Sinn des Wortes- nicht gebrauchte Waren) zu verstärken. Mode- und Stiltrends steuern das ihrige dazu bei. Während anfangs in den 80iger Jahren die Schwerpunkte in der Arbeit der Abfallberaterinnen und Abfallberater in Informationen der Bevölkerung über Konsumieren mit weniger Müll lagen, hat sich seither in der Politik die Förderung der Abfallvermeidung auf die Entwicklung und Erweiterung der Abfallgesetzgebung verlagert. In der Abfallberatung nahm die Vermittlung dieser gesetzlichen Regelungen mehr Raum ein. In Krefeld wurde schon früh ein anderer Schwerpunkt gesetzt. Die Abfallvermeidung wird über die Umweltbildung vorangebracht. Der Ansatz hierbei war und ist es bis heute, Kindern und heranwachsenden Jugendlichen die Bedeutung des bewussten Umgangs mit Ressourcen zu vermitteln und so die Abfallvermeidung in allen Bereichen des Konsumierens zu fördern. Dazu wurden und werden Unterrichtseinheiten für Schulen entwickelt, weiterentwickelt und angeboten, soweit das die personelle Ausstattung mit einem Abfallberater für die Stadt Krefeld zulässt. Die Abfallberatung der Stadt Krefeld ist über die enge Kooperationen mit dem Krefelder Umweltzentrum und der Verbraucherzentrale in Krefeld integraler Bestandteil des Netzwerkes zur Förderung der Nachhaltigkeit, der Abfallvermeidung und des Ressourcenschutzes. Insbesondere im Rahmen der Umweltpädagogik werden vom Krefelder Umweltzentrum, von der Verbraucherzentrale Krefeld und von der Abfallberatung der Stadt Krefeld eine Vielzahl von Unterrichtseinheiten zur Abfallvermeidung , zum nachhaltigen Konsum und zum Ressourcenschutz ständig angeboten. Alleine der Abfallberater der Stadt Krefeld führt pro Jahr etwa 31 Unterrichtseinheiten in den Krefelder Schulen und dem Krefelder Umweltzentrum durch. Die Angebote lauten: • Abenteuer Kompost - Von Pflanzenfressern und Raubtieren • Abfallvermeidung und Mülltrennung • Klima- und Ressourcenschutz durch Abfallvermeidung - Wege eines sparsamen Umgangs mit Ressourcen Begründung • Seite 9 Ein Weg zu Mehrweg - Umweltschutz am Beispiel von Getränkeverpackungen Die Abfallberatung der Stadt Krefeld kann zurzeit ihr diesbezügliches Angebot aufrechterhalten. Der Sachverstand der Abfallberatung wird auch immer wieder bei der Planung von Themenblöcken in einzelnen Schulen zum Thema Abfallvermeidung, Abfall und Ressourcenschutz nachgefragt. Abschließend bleibt zu bemerken, dass Abfallvermeidung, soll sie wirklich effektiv sein, ihre Wurzeln im Handeln jedes Einzelnen haben muss. Kritisch und ressourcenschonend und damit abfallvermeidend zu konsumieren, muss jedem einzelnen ein Anliegen sein. Ist es wirklich notwendig, das neueste Smartphone zu besitzen, obwohl bereits ältere Modelle, die noch funktionieren, in der Schublade liegen und irgendwann zum Elektroschrott werden. Oder muss das Sideboard wirklich ersetzt werden, weil es nicht in trendigem Mint daherkommt. Hier schließt sich der Kreis: Das Nachdenken über das eigene Konsumverhalten soll mit dem Ansatz der Umweltpädagogik der Krefelder Abfallberatung und der Kooperationspartner bereits im Kindesalter angesetzt werden! Das ist ein Beitrag zur Nachhaltigkeit! 7. Getrennterfassung von Metallen im Rahmen der Sperrmüllsammlung GSAK und EGK hatten in dem Zeitraum vom 12.12.2017 bis 09.01.2018 einen Versuch zur gemeinsamen Erfassung und anschließenden Entsorgung der Abfälle in der MKVA durchgeführt. Hierbei wurden 119 Gemischtanlieferungen durch GSAK angeliefert wovon 25 Anlieferungen kontrolliert und sortiert wurden. Als Ergebnis der gemeinsamen Erfassung und Entsorgung kann zunächst festgehalten werden, dass das Material große Mengen kleinteiliger Metalle sowie große Metallteile wie Badewannen, Fahrradrahmen, Spülbecken, Tischgestelle, etc. enthielt. Bei der Entsorgung der Abfälle in der MKVA traten im Betrieb der MKVA Störungen im Schlackeaustragssystem, die personalintensiv zu beseitigen waren und das Risiko des Herunterfahrens einzelner Kessel erheblich erhöhte. Zusammenfassend kamen EGK und GSAK zu dem Resultat, dass die Gemischtsammlung und Entsorgung von Metall und Sperrmüll wegen erhöhten Personal- und Maschinenaufwandes, sowie wegen negativer Auswirkungen auf den Verbrennungsprozess problematisch sei. Inzwischen liegt der Stadt Krefeld auch eine rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen vor. Im Ergebnis bestehen aus Sicht des Ministeriums Zweifel, ob eine gemeinsame Erfassung von Altmetallen mit dem Sperrmüll und die anschließende Zuführung zur MKVA im Einklang mit der fünfstufigen Abfallhierarchie stehen. 8. Ausblick/weiteres Verfahren Begründung Seite 10 Zur sukzessiven Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes schlägt die Verwaltung vor, das Thema „Umsetzung des Verpackungsgesetzes“ aufzugreifen. Die Verwaltung hatte bereits mit Vorlage-Nr: 4002/17 dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Verund Entsorgung sowie Landwirtschaft in seiner 17. Sitzung am 21.06.2017 über das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahmen Getrennterfassung von werthaltigen Abfällen berichtet. Da das Verpackungsgesetz am 01.01.2019 in Kraft tritt, beabsichtigt die Verwaltung dem Ausschuss einen Sachstandsbericht über das weitere Verfahren zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes in der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 10.07.2018 zur Beratung vorzulegen.