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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:38
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Anlage Nr. 1
Vorlage Nr. 4362/17
Fachbereich Stadtplanung
61/1
9. November 2016
Niederschrift
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 803 – südlich
Moerser Landstraße / Buscher Holzweg – am Dienstag, dem 08.11.2016, 18.00 Uhr,
im Gasthaus „Haus Ritte“, Moerser Landstraße 102, 47802 Krefeld
Veranstaltungsleiter:
Herr Merkel
Bezirksvorsteher Krefeld-Ost
von der Verwaltung:
Herr Walter
Herr Stratmann
Frau Hofmann
Fachbereich Stadtplanung
Fachbereich Stadtplanung
Fachbereich Stadtplanung
(Schriftführung)
Teilnehmer:
lt. Teilnehmerliste
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Um 18.00 Uhr eröffnet der Bezirksvorsteher, Herr Merkel, die Veranstaltung. Er begrüßt
die Teilnehmer und erläutert das weitere Verfahren. Er erklärt zunächst den Sinn und
Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das weitere Planverfahren. Er gibt einen Überblick über den Verfahrensablauf und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man sich in einem ganz frühen Stadium befinde und noch
nichts endgültig entschieden sei. Für die Bürger bestehe die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erneut zu äußern. Auf die Frage
von Herrn Merkel, ob zur Fertigung der Niederschrift ein Aufnahmegerät genutzt werden
dürfe, werden von den Anwesenden keine Bedenken erhoben. Herr Merkel weist darauf
hin, dass zu dem o. g. Bauleitplan in den nächsten acht Tagen beim Fachbereich Stadtplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, Stellungnahmen zu Protokoll gegeben oder
schriftlich eingereicht bzw. angekündigt werden können. Auch in der Bürgerfragestunde der Bezirksvertretung Ost könnten die Bürger sich über den Zwischenstand informieren. Außerdem erfolge eine Präsentation des Bebauungsplanes im Internet. Anfragen seien auch per E-Mail möglich.
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Anschließend ergänzt Herr Walter die bereits von Herrn Merkel vorgebrachten Informationen zum Verfahrensablauf anhand einer Präsentation. Er teilt u. a. mit, dass zeitgleich eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Fachbereiche durchgeführt werde.
Erst danach zeichne sich ab, welche Untersuchungen für den weiteren Ablauf noch erforderlich seien. Nach Konkretisierung der Planung erfolge die öffentliche Auslegung,
während der die Bürger wiederum für die Dauer eines Monats Gelegenheit hätten, sich
über die Planung zu informieren.
Alsdann stellt Herr Stratmann die Planung näher vor. Das ca. 1,5 ha große Plangebiet
werde begrenzt durch die Moerser Landstraße im Norden, den Buscher Holzweg im
Osten und die Lehrerparkplätze im Süden. Im Westen verlaufe die Plangebietsgrenze in
abgewinkelter Form entlang des Schulgeländes.
Anhand von Fotos gibt Herr Stratmann Eindrücke aus dem Plangebiet, u. a. von den bei
der Erschließung zu berücksichtigenden Bushaltestellen, die gleichzeitig die gute
ÖPNV-Anbindung dokumentieren, dem Kreuzungsbereich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg mit den erhaltenswerten Robinien und den Lehrerparkplätzen mit fußläufiger Anbindung bis zur Rather Straße.
Aufgrund des Verzichts auf eine Grundschulerweiterung könnten Teile der bisher hierfür vorgesehenen Fläche einer Siedlungsentwicklung zugeführt werden. Da die Fläche
innerhalb bebauter Wohngebietsflächen des Ortsteils Traar liege, biete sie sich für die
Entwicklung eines gemischtgenutzten Quartiers für Wohnen und Dienstleistungen an.
Ein weiteres Ziel der Planung sei die Schaffung eines neuen Standorts für die Freiwillige
Feuerwehr.
Der geltende Flächennutzungsplan, der für das Plangebiet Mischgebiet darstelle,
müsse aufgrund der neuen Planung geringfügig angepasst werden, zum einen durch
Reduzierung der Gemeinbedarfsfläche auf die Größe des jetzigen Schulgeländes und
zum anderen durch Verlagerung des Standorts der Freiwilligen Feuerwehr. Nahezu das
gesamte Plangebiet liege im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 447 - südlich
Moerser Landstraße zwischen Niepkuhlen und Buscher Holzweg -. Der Bebauungsplan
liege zudem außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld.
Im Anschluss stellt Herr Stratmann das städtebauliche Konzept vor. Horizontal zur
Moerser Landstraße angeordnet solle die neue Feuer- und Rettungswache entstehen.
Der bisherige Standort befinde sich in einem desolaten Zustand, so dass dringend für
Verbesserung gesorgt werden müsse. Die Löschgruppe bestehe lediglich aus ca. 20
Mitgliedern mit einem relativ kleinen Fuhrpark. Es sei beabsichtigt, das angrenzende
Sozialgebäude mit Umkleide- und Schulungsräumen zweigeschossig und die Fahrzeughalle als eingeschossigen Bau vorzusehen. Die westlich angrenzende Fläche werde optional für eine Rettungswache gesichert. Der waldartige Holzbestand im Westen
solle als Puffer zur angrenzenden Wohnbebauung und zur Grundschule Buscher Holzweg erhalten bleiben. Die Rettungsausfahrt erfolge über die Moerser Landstraße, während die Alarmstellplätze, die bei Einsätzen von den Mitgliedern angefahren werden,
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über den Buscher Holzweg erreichbar seien. Im restlichen Plangebiet solle ein gemischt genutztes Quartier mit einem Wohn- und Ärztehaus entstehen. Dem Charakter
der umliegenden Bebauung und des Ortsteils Traar entsprechend, sei eine zweigeschossige lockere Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern
sowie untergeordnet Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Die Stichstraße einschließlich
des Wendehammers solle ebenerdig als Privatstraße ausgebaut werden. Es sei beabsichtigt, den Stellplatzbedarf für die Mehrfamilienhäuser über eine Tiefgarage zu realisieren. Das anfallende Niederschlagswasser solle im Plangebiet versickert werden.
Auch werde eine Begrünung der Flachdächer und Verkehrsflächen vorgesehen. Zurzeit
seien bereits einige Gutachten in Bearbeitung, wie z. B. eine Artenschutzprüfung, der
landschaftspflegerische Fachbeitrag sowie eine Schallimmissionsprognose aufgrund
der angrenzenden Bezirkssportanlage, der Lärmentwicklung der Feuerwache und des
Verkehrslärms der angrenzenden Straßen.
Der Bezirksvorsteher, Herr Merkel, bedankt sich bei den Vortragenden und bittet sodann die anwesenden Bürger, zu der Planung Anregungen vorzubringen bzw. Bedenken
zu äußern.
Die Frage von Herrn Blumenkamp, ob sich durch das ausgewiesene Mischgebiet größeres Einzelhandelsgewerbe ansiedeln könne, beantwortet Herr Stratmann dahin gehend, dass beabsichtigt sei, im Plangebiet Einzelhandel auszuschließen. In einem
Mischgebiet seien lediglich nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Da
das Grundstück sich im Eigentum der Stadt Krefeld befinde, könne man Einfluss auf die
Grundstücksvergaben ausüben.
Herr Walter ergänzt, dass zur zweiten Beteiligungsstufe, der Offenlage, die noch zu
entwickelnden textlichen Festsetzungen erarbeitet würden. Zurzeit gehe man davon
aus, dass durch die Feuerwache, die Wohnbebauung sowie das Wohn- und Ärztehaus
eine für ein Mischgebiet würdige Mischung gegeben sei. Die nach der Baunutzungsverordnung zulässigen, jedoch im Hinblick auf die benachbarte Wohnbebauung problematischen Nutzungen würden ausgeschlossen.
Herr Krooß möchte wissen, wo die Patienten, die das Ärztehaus mit ihrem Wagen aufsuchen, parken könnten, da die Tiefgarage höchstwahrscheinlich für die Bewohner des
Hauses und die Angestellten der Praxen vorgehalten würden, und ob der vom Buscher
Holzweg erschlossene Parkplatz im Norden hierfür vorgesehen sei.
Herr Stratmann erläutert, dass es sich bei dem erwähnten Parkplatz um die Alarmstellplätze der Feuerwehr handele. Herr Walter sagt zu, den Plan durch zusätzliche Stellplätze zu ergänzen. In einer früheren Planung habe man das Ärztehaus mehr zur Moerser Landstraße hin geplant, so dass die Patienten auf den Stellplätzen in der Stichstraße hätten parken können. Nunmehr könnte man die Stellplätze auf der Fläche des
Ärztehauses südöstlich anordnen und zur Erschließung eine Stichstraße vom Buscher
Holzweg hinter der Bushaltestelle vorsehen. Je nach Planung der Verkehrserschließung
könnten die Standorte auch noch ausgetauscht werden, man versuche allerdings, bei
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der Verkehrsplanung auf die vorhandene Bushaltestelle Rücksicht zu nehmen. Die
Alarmstellplätze für die Mitarbeiter der Feuerwehr und die Alarmausfahrt seien separat
angeordnet worden, damit diese sich verkehrlich nicht kreuzen.
Herr Hoffmann weist darauf hin, dass die Wohnbebauung bis auf 30 m an die Bezirkssportanlage heranrücke. Hier werde bis 22.00 Uhr – im Winter mit Flutlicht – trainiert,
so dass er seitens der Anwohner Klagen wegen Lärm befürchte.
Herr Stratmann erklärt, dass zurzeit ein Schallschutzgutachten in Bearbeitung sei,
dessen erstes Ergebnis darauf hindeute, dass kein aktiver Schallschutz gegenüber der
Wohnbebauung erforderlich sei, da die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete eingehalten würden. Der Schallgutachter habe unter Vollauslastung der Sportplatzflächen
und ungünstigsten Ruhezeiten rechnen müssen. Angrenzend an die Sportanlage befinde sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt vergleichbar nah herangerückt ein reines Wohngebiet. Die Bezirkssportanlage sei hierdurch bereits Einschränkungen im Spielbetrieb
unterworfen, so dass sie durch die neue Wohnbebauung keine stärkeren Einschränkungen erfahren werde.
Herr Walter führt zur Verdeutlichung weiter aus, dass in einem Mischgebiet tagsüber
60 dB(A) und nachts 45 dB(A), in einem reinen Wohngebiet jedoch nachts lediglich 35
dB(A) erlaubt seien. Wolle man die Sportanlage wesentlich erweitern, müsse dies immissionsschutzmäßig geprüft werden. Eine Erweiterung könnte wegen der umgebenden Wohnbebauung nicht zugelassen werden. Die Verwaltung habe prüfen müssen, ob
die Fläche ohne eine weitere Benachteiligung der Bezirkssportanlage entwickelbar sei.
Im Vergleich mit einer den Bürgern vor 10 Jahren vorgestellten Planung eines Wohngebietes, bei der aktiver Lärmschutz vonnöten gewesen sei, werde durch die jetzige Planung eines Ärztehauses und einer Feuerwache zusammen mit einer Wohnbebauung
weniger Lärmschutz erforderlich. Man könnte in Kaufverträgen auf die Sportanlage und
die Grundschule hinweisen, so dass zukünftige Anwohner wüssten, worauf sie sich einlassen.
Nach Meinung von Herrn Klucznik wäre eine eventuelle Überschreitung der Richtwerte
rechtswidrig, auch wenn die zukünftigen Bewohner darauf hingewiesen worden seien.
Herr Walter bestätigt dies grundsätzlich, weist aber darauf hin, dass bei dieser Planung
die Rechtslage sauber sei, wenn der Bebauungsplan ein Mischgebiet ausweise, denn
dadurch sei der Schutzanspruch für Mischgebiete definiert. Sollte ein Nachbar aufgrund eines stattfindenden Spiels in der Bezirkssportanlage klagen oder eine Beschwerde einreichen, würden die Werte seitens der Immissionsschutzbehörde überprüft und festgestellt, dass die Höchstwerte für ein Mischgebiet eingehalten würden.
Da das Gutachten bereits dasselbe festgestellt habe, sei man somit auf der rechtlich
sicheren Seite.
Herr Hochbruck hält die im ersten Entwurf dargestellte Bewegungsfläche für die Feuerwehr für arg beschränkt. Ihn interessiert zum einen, ob in dem Bebauungsplan bereits
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feste Baugrenzen für die Rettungswache eingeplant seien und zum anderen, ob die
Möglichkeit besteht, eine Betriebsleiterwohnung zu integrieren.
Herr Stratmann erläutert, dass es sich bei der Fläche bis auf den zu erhaltenden Gehölzbestand im westlichen Bereich um ein großzügiges Baufeld handele, zurzeit allerdings noch nicht feststehe, in welcher Weise das Konzept umgesetzt werde.
Herr Walter führt noch aus, dass die Fläche planungsrechtlich zwar als Mischgebiet
ausgewiesen werde, jedoch für andere Nutzungen als die Feuerwache nicht interessant
sei, da keine normale Erschließungszufahrt, sondern lediglich eine Alarmausfahrt zur
Moerser Landstraße vorgesehen sei. Die Baugrenzen würden noch offengehalten, um
bei der Konkretisierung der Planung eventuelle Probleme zu vermeiden. Der Entwurf sei
mit der Feuerwehr bereits vorabgestimmt.
Die Frage von Herrn Quante, ob die Größe des geplanten Ärztehauses bereits feststehe
und wieviel Ärzte sich dort niederlassen könnten, beantwortet Herr Walter dahin gehend, dass es sich bei dem Plan um einen sogenannten städtebaulichen Entwurf handele, in dem zwar typische Gebäudestrukturen eingezeichnet worden seien, der aber
im weiteren Verfahren noch konkretisiert werden müsse. Für das Ärztehaus seien zwei
Vollgeschosse mit einem Dachgeschoss oder alternativ einem Staffelgeschoss vorgesehen. Wieviel Praxen sich in einem solchen Gebäude niederlassen könnten, werde
sich im weiteren Planverfahren und bei der Umsetzung des Bebauungsplanes herausstellen. Auf Nachfrage von Herrn Quante, ob eine Apotheke im Erdgeschoss geplant
sei, antwortet Herr Walter, dass bei einem Ausschluss von Einzelhandel auch keine
Apotheke zulässig sei, dies aber im weiteren Verfahren noch geprüft werde.
Herr Blondin vom Bürgerverein Traar hält es für wichtig, dass eine mögliche Wohnbebauung den Schulbetrieb bzw. den Betrieb der Sportanlage nicht in Frage stellt. Eventuell könnte auch über eine Grunddienstbarkeit festgelegt werden, dass den Bewohnern der zukünftigen Wohnanlage der Standort der Schule und der Sportanlage bewusst sei. Auch stelle sich ihm die Frage, ob bei einem möglicherweise großen Interesse an Arztpraxen auf eine Wohnnutzung im Ärztehaus verzichtet und ein reines Ärztehaus ausgewiesen werden könne. Die Ausweisung der Fläche für die Freiwillige Feuerwehr werde befürwortet, allerdings sei er der Meinung, dass auf die Gemeinbedarfsfläche als Erweiterungsfläche für die Grundschule nicht verzichtet werden könne, da man
sich die Vision der Errichtung einer Zweifachsporthalle erhalten möchte, die die Schule
auch für Veranstaltungen nutzen könnte. Die Rettungswache befinde sich zurzeit auf
einem Standort an der Magdeburger Straße, von wo aus Traar relativ schnell zu erreichen sei, so dass eine Rettungswache in Traar nicht zwingend erforderlich sei.
Herr Walter bedankt sich für die Anregung und sagt zu, im weiteren Verlauf des Verfahrens die Bedarfe bezüglich der Rettungswache und der Sporthallen zu prüfen. Letztendlich werde die Abwägungsentscheidung unter Anhörung der Bezirksvertretung vom
Stadtrat zu treffen sein. Er halte die Rettungswache für eine Form von Gemeinbedarf, so
dass man auch zweigleisig fahren und sich diese Option noch eine Zeitlang offenhalten
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könnte. Selbstverständlich könnte anstelle des im Entwurf vorgesehenen Wohn- und
Ärztehauses auch ein reines Ärztehaus geplant werden, da die Ausweisung eines
Mischgebietes im Hinblick auf die möglichen Nutzungen genug Spielraum lasse. Zur
Festlegung einer Grunddienstbarkeit führt er aus, dass zuvor der Schutzanspruch über
die Dezibel-Messungen eingehalten werden müsse. Danach könnten zusätzlich nicht
nur in Kaufverträge, sondern auch durch einen Grundbucheintrag entsprechende Informationen aufgenommen werden, um bei einem Weiterverkauf den Informationsfluss
zu gewährleisten.
Auf die Frage von Herrn Bolze, ob die Schulerweiterungsfläche nicht nach Osten verlagert werden könnte, teilt Herr Stratmann mit, dass durch den Flächennutzungsplan bereits der Standort vorgegeben worden sei. Außerdem habe die Schule in mehreren Gesprächen versichert, dass eine Bedarfsfläche für eine Schulerweiterung nicht mehr benötigt werde.
Herr Walter berichtet, dass die Überlegungen zum Standort der Erweiterungsfläche im
Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes seinerzeit dahin
gingen, dass die Erschließung der Fläche zur Entlastung des Buscher Holzweges über
die Moerser Landstraße erfolgen sollte. Er werde die Anregung für den Fall, dass doch
eine Erweiterungsfläche für die Schule erforderlich werde, mit aufnehmen.
Die Frage von Herrn Hoffmann, ob bereits ein Investor feststehe oder die Stadt selber
das Projekt umsetze, beantwortet Herr Walter dahin gehend, dass die Stadt Krefeld
zurzeit noch Eigentümer dieser attraktiven Fläche sei und bisher noch keine Entscheidung für einen Investor getroffen worden sei. Sollten im weiteren Verfahren Flächen
veräußert werden, könnte dies entweder mittels einer Einzelvermarktung erfolgen oder
auch an einen einzelnen Investor, der sowohl das Ärztehaus als auch die Wohnbebauung und die Privatstraße realisiere.
Herr Emmerich regt an, im Bebauungsplan festzusetzen, dass beim Bau der öffentlichen Gebäude für die Feuerwache Platz für Gebäudebrüter geschaffen werden sollte,
da in den Städten die Zahl der Gebäudebrüter aufgrund der heutigen modernen Bebauung stark zurückgegangen sei.
Herr Walter teilt mit, dass rechtlich nur zwingend erforderliche Festsetzungen in den
Bebauungsplan aufgenommen werden könnten, ansonsten dies lediglich als Vorschlag
berücksichtigt werden könne. Sollte aus artenschutzrechtlichen Gründen ein zwingendes Erfordernis bestehen, könne eine derartige Festsetzung im Bebauungsplan erfolgen. Da die Stadt bei den öffentlichen Gebäuden auch Bauherr sein werde, könne man
derartige Aspekte berücksichtigen.
Herrn Bolze bezweifelt, dass sich die Gebäudebrüter an der Feuerwache wohlfühlen
würden.
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Herr Schädler berichtet über eine von ihm seinerzeit entwickelte Planung, bei der er ein
Ärztehaus mit Apotheke auf dem Buscher Holzweg in der Nähe der Kreuzung zur Moerser Landstraße vorgesehen habe. Er befürworte dies immer noch, da man die für die
Feuerwehr ausgewiesenen Parkplätze erweitern könne und somit den Verkehr bündeln
könnte.
Herr Walter sagt zu, die Anregung bezüglich der Apotheke in das Verfahren aufzunehmen. Dies werde nicht einfach sein, da eine Apotheke zum Einzelhandel gehöre unddieser nur entweder ganz oder gar nicht ausgeschlossen werden könne. Bei der vorgeschlagenen Erweiterung des Parkplatzes und Öffnung für die Allgemeinheit könne nicht
garantiert werden, dass für die zum Einsatz gerufenen Feuerwehrkräfte auch tatsächlich Parkplätze frei seien.
Herr Blumenkamp hinterfragt die Sinnhaftigkeit der auf dem Buscher Holzweg befindlichen Endbushaltestelle gegenüber der Sporthalle, da es dort bereits einmal zu einem
Unfall gekommen sei. Die Schüler könnten auf der Moerser Landstraße einsteigen und
die gewonnene Fläche für Parkplätze genutzt werden.
Herr Walter bedankt sich für diese Anregung und sagt zu, dies mit der SWK Mobil
GmbH abzuklären.
Die Frage von Herrn Quante nach dem Zeitfenster bis zur Fertigstellung des Vorhabens
beantwortet Herr Walter dahin gehend, dass hierbei verschiedene Faktoren eine Rolle
spielen, wie z. B. die Einholung der Gutachten und die Prüfung der aufgeworfenen Fragen und Anregungen. Er halte eine öffentliche Auslegung im nächsten Jahr und einen
Satzungsbeschluss in 2018 für realistisch.
Herr Merkel informiert die Bürger über die bestehende Prioritätenliste für Bebauungspläne. Der Bebauungsplan Nr. 803 stehe zurzeit auf der Position 11.
Herr Dr. Sauer interessiert sich für das geplante Ärztehaus und erkundigt sich nach den
erforderlichen Kriterien.
Herr Walter erklärt, dass man sich zurzeit noch in der planungsrechtlichen Frühphase
befinde und zuerst alle grundlegenden Fragen abgeklärt werden müssten. Danach würden Rahmenbedingungen erarbeitet, die ein Hochbauentwurf einhalten müsse. Dieser
sei nicht Aufgabe der Stadt, sondern des Kaufinteressenten, der seine Vorstellungen
im Rahmen der Vorgaben des Bebauungsplanes konkretisieren könne.
Herr Dr. Sauer möchte wissen, ob das Ärztehaus auch in der Nähe des Parkplatzes im
Bereich Moerser Landstraße errichtet werden könne, da dieser Standort für Ärzte sicherlich interessanter wäre.
Herr Walter erläutert, dass die Argumente dafür oder dagegen gut abgewogen werden
müssten und zurzeit somit noch alles offen sei.
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Frau Horn erkundigt sich nach eventuellen Vorgaben für die Wohnbebauung, ob z. B.
Eigentums- oder Mietwohnungen vorgesehen seien.
Herr Walter teilt mit, dass planungsrechtlich lediglich die Kubatur und die Art der Bebauung vorgegeben werden könnten. Man könne versuchen, beim Verkauf entsprechende Kaufinteressenten zu finden, hierfür sehe er jedoch zurzeit keinen Anlass, da
sowohl Bedarf für Eigentums- als auch für Mietwohnungen vorhanden sei. Zu gegebener Zeit könne im Zuge der Vermarktung geklärt werden, ob gewisse Vorgaben gemacht
würden.
Herr Kienen möchte wissen, welcher Ansprechpartner benannt werden könne, falls
man sich für das Gebiet interessiere.
Herr Walter antwortet, dass er und Herr Stratmann Interessensbekundungen entgegennehmen und zu gegebener Zeit an denjenigen weitergeben, der die Vermarktung
der Gebäude vornehme.
Herr Blondin fragt nach, ob die Realisierung auch in zwei Teilabschnitten vorgenommen und die Wohnbebauung kurzfristig umgesetzt werden könne oder ob das gesamte
Gebiet erst mit dem Bau der Feuerwache verwirklicht werde.
Herr Walter hält eine Staffelung durchaus für möglich, eine Entscheidung hierüber sei
bisher noch nicht getroffen worden. Der Bebauungsplan sollte allerdings nicht in mehrere Teilgebiete aufgeteilt werden, sondern erst einmal das Planrecht geschaffen werden. Bei der Umsetzung des Planrechts könnte es durchaus möglich sein, dass man die
Wohnbebauung und das Ärztehaus bereits in Ansatz bringe, obwohl die Feuerwache
noch nicht konkret geplant sei. Strategisch könne es aber sinnvoll sein, die Feuerwache vorzuziehen, so dass die zukünftigen Anwohner hierüber bereits informiert seien.
Herr Kley hält es für wichtig, die unbepflasterten Flächen am Buscher Holzweg, die als
Parkplatz für den Sportplatz und die Schule genutzt werden, zusammen mit dem neuen
Wohngebiet zu gestalten.
Herr Walter weist darauf hin, dass die Anregung zwar nicht im Zusammenhang mit dem
Bebauungsplanverfahren stehe, jedoch trotzdem an die Verwaltung weitergereicht
werde. Angesichts der knappen Haushaltslage seien bezüglich der Prioritäten beim
Ausbau von Parkplätzen für die Öffentlichkeit politische Entscheidungen zu treffen.
Der Bezirksvorsteher, Herr Merkel, bedankt sich bei den Bürgern und der Verwaltung
und stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Er weist darauf hin,
dass innerhalb von einer Woche noch Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen
beim Fachbereich Stadtplanung mündlich zu Protokoll oder schriftlich eingereicht werden können. Er schließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung um 19.10 Uhr.