Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:39
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.09.2017
Nr.
4362 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Ost
12.10.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
23.11.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.12.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg Aufstellung und öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
I.
1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich südlich der Moerser Landstraße/Buscher Holzweg ein Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan
erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße/ Buscher Holzweg.
2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden.
3. Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage 2 zur Vorlage Nr. 4362/17) wird zugestimmt.
4. Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
5. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Nr. 803 außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 223_1 - Moerser Straße/Buscher Holzweg/Kemmerhofstraße/Rather Straße
- Bebauungsplan Nr. 386 - Moerser Landstraße/Kemmerhofstraße/Buscher Holzweg
- Bebauungsplan Nr. 447 - südlich Moerser Landstraße zwischen Niepkuhlen und Buscher Holzweg
6. Alle gefassten Beschlüsse der folgenden Bebauungspläne werden aufgehoben:
- Bebauungsplan Nr. 688 - Buscher Holzweg/Moerser Landstraße
- Bebauungsplan Nr. 447 Rest - südlich Moerser Landstraße zwischen Niepkuhlen und Buscher Holzweg
II. Die Bezirksvertretung Krefeld-Ost nimmt den Entwurf im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4362 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen