Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:39
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.06.2017
Nr.
4068 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
29.06.2017
Betreff
Programm "Soziale Baulandentwicklung"
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung befürwortet eine Projektentwicklung für den Bereich
Fischeln-Südwest im Sinne der Begründung zur Vorlage und beauftragt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Schritte vorzubereiten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4068 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein X
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Aktivierung der Wohnbauflächenpotenziale in Krefeld ist, wie in der Vorlage Nr. 3517/17
ausführlich dargelegt, dringend notwendig.
Die wesentliche Kernaussage hierbei ist, dass für Krefeld ein Wohnungsneubaubedarf von insgesamt ca. 6.500 Wohneinheiten für den 5-Jahres-Zeitraum bis 2020 besteht. Hieraus ergibt sich
ein erforderlicher Neubaubedarf von ca. 1.300 Wohneinheiten pro Jahr bis 2020. Derzeit steht
dem eine Wohnungsneubautätigkeit von ca. 230 Wohneinheiten pro Jahr entgegen.
Dabei gilt es auch, die Nachfrage nach qualitätsvollem Wohnraum im öffentlich geförderten und
im preisgedämpften Segment zu befriedigen.
Die Realisierung der Neubaubedarfe soll vor allem auf Nachverdichtungsflächen (24) und auf
bestehenden Wohnbaureserveflächen (7) des neuen Flächennutzungsplanes erfolgen. Für den
intensiven Prozess der Baulandentwicklung inklusive und Vermarktung stehen allerdings keine
ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen in der Verwaltung zur Verfügung.
Die Verwaltung hat sich daher intensiv mit dem vom Land NRW initiierten neuen Programm „Soziale Baulandentwicklung“ befasst. Ziel des Programms ist, dass die Kommunen bei der Mobilisierung und Entwicklung von Wohnungsbaugrundstücken und Flächen für den sozial geförderten
Wohnungsbau unterstützen werden. Das Programm steht allen Städten und Gemeinden in NRW
offen und ist ein wichtiger neuer Baustein, um die erforderliche Wohnungsneubauquote zu erreichen und gleichzeitig Quartiere mit einer sozial gerechten und zukunftsfähigen Mischung zu
schaffen. Die Umsetzung dieses Programms übernimmt die NRW.URBAN KE GmbH, die im Auftrag des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV) handelt. Sie steht als eine 100-prozentige Tochter des Landes NRW interessierten Kommunen als
„Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite. Die Kommunen können NRW.URBAN KE GmbH
treuhänderisch mit dem Erwerb und der Entwicklung geeigneter Grundstücke für den Wohnungsneubau beauftragen. Dabei wird eine angemessene Quote an sozial geförderten Wohnungen vereinbart. NRW.URBAN KE GmbH erwirbt im Auftrag der Kommune Grundstücke, stellt die
Planung und Erschließung des Baugebietes sicher und übernimmt die Vermarktung der Bauflächen sowie das Projektmanagement und die Abrechnung des Projektes.
Für die Kommunen ergeben sich dabei folgende Vorteile:
•
Gesamtfinanzierung der Projektentwicklung erfolgt durch die NRW.URBAN KE GmbH
•
Entlastung kommunaler personeller Kapazitäten
•
Durchführung der Projektentwicklung, bei gleichzeitigem Behalt der strategischen
Planungs- und Entscheidungshoheit bei der Kommune
•
Kontrolle über und Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit und den Projekterfolg
Die NRW.URBAN KE GmbH übernimmt für die Kommune alle Projektphasen und stellt ihr umfangreiches Know-how und ihre langjährige Erfahrung in der Baulandentwicklung zur Verfügung
und hat dabei kein wirtschaftliches Eigeninteresse.
Allein die kommunalen Ziele stehen dabei im Fokus:
Die Kommune entscheidet über den Ankauf von Flächen, über den Ankaufspreis, die städtebauliche und die Erschließungsplanung, die Vermarktung und die Veräußerungspreise, die
NRW.URBAN KE GmbH sichert dafür die externe, den städtischen Haushalt nicht belastende Finanzierung als auch die operative Umsetzung. Die Kommune muss zur Teilnahme an dem Pro-
Begründung
Seite 3
gramm Gesellschafter der NRW.URBAN KE GmbH mit einem einmaligen Betrag von 1.000 € werden. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen wird aus den der NRW.URBAN KE GmbH obliegenden Projektfinanzierungen gedeckt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass der
Wohnungsbedarf vorhanden ist, ein Anteil an gefördertem Wohnungsbau realisiert wird, eine
ÖPNV-Anbindung gewährleistet ist, Innen- vor Außenentwicklung erfolgt und das jeweilige Projekt vom MBWSV genehmigt ist.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung sich konkret mit dem ersten Teilbereich der Siedlungserweiterungsfläche Fischeln-Südwest um Aufnahme in das Programm beworben.
Für die Fläche wird derzeit aktiv das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 652 betrieben. Er steht auf Priorisierungs-Rang 9. Als Grundlage für die Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens bzw. die Aufteilung in mehrere Planverfahren hat das Büro "KK Architekten,
Städtebau - Architektur - Landschaft" einen städtebaulichen Leitplan erarbeitet (vgl. Vorlage Nr.
2252/16). Der überwiegende Teil der insgesamt ca. 500 WE (80 %) soll – gemäß der bisherigen
Ausrichtung aus der Zeit „vor“ der Neubewertung der lokalen und regionalen Bedarfslage - in
Form von Reihenhäusern, Doppelhaushälften und Einfamilienhäusern entstehen. Nur ca. ein
Fünftel der Wohnungen soll in Form von barrierefreien Geschosswohnungen realisiert werden.
Diese Aufteilung kann und sollte ohne Veränderung der städtebaulichen Grundkonzeption im
Zuge der Bebauungsplankonkretisierungen noch zugunsten von barrierefreien WE nachjustiert
werden.
Mit Schreiben vom 22. Mai 2017 hat die NRW.URBAN KE GmbH mitgeteilt, dass das Ministerium
(MBWSV) dem Antrag der Verwaltung um Aufnahme der Fläche in das Programm „Soziale Baulandentwicklung“ zugestimmt hat. Die Stadt Krefeld gehört daher zu den ersten fünf Kommunen,
die in der ersten Priorität in das Programm aufgenommen werden.