Daten
Kommune
Krefeld
Größe
280 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:39
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.06.2016
Nr.
2890 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
20.09.2016
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke
Krefeld AG
hier: Jahresabschluss 2015
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der folgende von Herrn Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Kokol am 24.06.2016 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Dem Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke
Krefeld AG wird folgende Weisung erteilt:
1. den Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres 2015 entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes
und des Aufsichtsrates zu verwenden,
2. dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
4. als Abschlussprüfer der Gesellschaft und als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2016 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zu wählen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2890 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK AG) hält am 27.06.2016 Ihre ordentliche Hauptversammlung ab. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20.06.2016 den Jahresabschluss 2015 der SWK
AG gebilligt und damit i.S.d. § 15 Abs. 6 der Satzung der SWK AG festgestellt.
Zuständiges Gremium für die Weisung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung der SWK
AG ist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, in Einzelfällen kann der Rat
der Stadt Krefeld bemüht werden. Da der Jahresabschluss aber weder zum AFBL am 24.05.2016
noch rechtzeitig zur Sitzung des Rates am 02.06.2016 vorgelegen hat, ist ein Dringlichkeitsbeschluss zu fassen.
Der Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der SWK AG bedarf der im Beschlussentwurf
aufgeführten Weisung.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015
sind als Anlage beigefügt.
Zu den einzelnen Punkten des Beschlussentwurfes werden folgende Erläuterungen gegeben:
Im städtischen Haushaltsentwurf ist für das Jahr 2016 eine Brutto-Zahlung der SWK in Höhe von
22.800 TEUR etatisiert. Dieser Betrag setzt sich aus 15.200 TEUR Konzessionsabgaben und aus
7.600 TEUR Brutto-Dividende zusammen. Für die Brutto-Dividende ist Kapitalertragssteuer in
Höhe von 1.140 TEUR und Solidaritätsbeitrag in Höhe von 63 TEUR etatisiert. Für 2016 ist somit
im Haushaltsentwurf ein Nettoertrag aus Konzessionsabgaben und Gewinnausschüttung in Höhe
von 21.597 TEUR berücksichtigt.
Konzessionsabgabe
Die SWK AG leistet monatlich Abschläge auf die Konzessionsabgabe des laufenden Jahres. Die
Spitzabrechnung erfolgt mit dem Jahresabschluss. Für das Jahr 2015 waren im städtischen Haushalt 15.500 TEUR etatisiert. Laut vorliegendem Jahresabschluss 2015 wurden 15.159 TEUR realisiert. Die Konzessionsabgabe 2015 liegt damit 341 TEUR unter dem Planansatz.
Zu Punkt 1:
Der Vorstand bittet der nachfolgend vorgeschlagenen Verwendung des Gewinns zuzustimmen:
1. Ausschüttung einer Dividende von 3,06 EUR je
dividendenberechtigter Aktie
(2.500.000 Stückaktien)
= 7.650.000,00 EUR
2. Vortrag auf neue Rechnung
3. Bilanzgewinn
= 3.422.834,14 EUR
= 11.072.834,14 EUR
Zu Punkt 2 und 3:
Es wird vorgeschlagen, dem Vorstand bzw. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Zu Punkt 4:
Begründung
Seite 3
Es wird vorgeschlagen, die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer der
Gesellschaft und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich gegen eine Beschlussfassung der Punkte 1 bis 4 keine Bedenken.