Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:39
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.08.2014
Nr.
254 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
29.10.2014
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 30.10.2014
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
19.11.2014
Rat
11.12.2014
Betreff
Erhöhung der Landpachten für Ackerflächen
Beschlussentwurf:
Die Pacht für städtische Ackerflächen wird angepasst. Dabei wird der Betrag von 1,25 EUR je Bodenpunkt/Morgen auf 1,67 EUR/Bodenpunkt/Morgen erhöht. Dies entspricht 6,67 EUR/Bodenpunkt/Hektar.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 254 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P021030030000 - Bewirtschaftung von allg. Grundvermögen
44111100 - Erträge Mieten und Pachten
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
- Erträge
0,00 EUR
40.000,00 EUR
- Einsparungen
+ 40.000,00 EUR
Bemerkungen
.
Begründung
Seite 2
1. Die Stadt Krefeld / Fachbereich 21 verpachtet freie Ackerflächen zur landwirtschaftlichen Nutzung. Es
bestehen derzeit ca. 80 Landpachtverträge. Hierbei werden Einnahmen von ca. 110.000,00 Euro erzielt.
Die Landpachtverträge wurden letztmalig im Rahmen der Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 18.10.2011
(Vorlage-Nr.: 2687/11) und vom 01.12.2011 (Vorlage-Nr.: 2768/11/1) verändert.
2. Die Preise, zu denen die Stadt Krefeld landwirtschaftliche Flächen verpachtet, wurden zuletzt mit Ratsbeschluss vom 22.09.2011 mit der Vorlagen Nr. 2516/11 von 0,89 EUR je Bodenpunkt/ Morgen auf 1,25
EUR/Bodenpunkt/Morgen angepasst. Die Berechnung der Landpacht berücksichtigt als fixe Größe die
Bodengüte. Die Pachtberechnung erfolgt bisher mit folgender Formel:
Ertragsmesszahl x 100 : Größe der Fläche in m² = Bodenpunkt
Bodenpunkt x 1,25 EUR = EUR/Morgen (2.500 m²) x 4 = EUR/ha
Die vorgegebenen Größen wie Ertragsmesszahl und Grundstücksgröße sind aus den Angaben aus dem
Davidbuch im Verfahren GeoMedia ResPublica (GIS) zu entnehmen.
Statistiken zu Folge sind die Pachtpreise in den letzten Jahren stetig angestiegen. Nach Auskunft der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen verfügt Krefeld über Ackerflächen mittlerer Güte (durchschnittliche Bodenpunkte von 50 bis 60). Im Jahr 2010 betrug in NRW der durchschnittliche Preis je Hektar für Ackerland 526,00 Euro und für Grünland 254,00 Euro.
3. Vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Haushaltführung im Sinne der Gemeindeordnung und einer möglichen Wettbewerbsverzerrung ist die Anhebung der Landpachten geboten, zumal die Berechnungsgrundlage seit geraumer Zeit nicht angepasst wurde. Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund eine
Erhöhung der Pachten für landwirtschaftlich genutzte städtische Grundstücke vor.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ergibt sich nach der o. g. Formel eine Erhöhung des bodenpunktbezogenen Pachtbetrages von derzeit 1,25 EUR auf 1,67 EUR. Bei einer durchschnittlichen Bodengüte (60 Bodenpunkten) entspricht dies einem Pachtpreis von 400 Euro/ha.
Die kurzfristigen Einnahme-Auswirkungen können von hier nicht exakt prognostiziert werden, da der
Zeitpunkt, zu dem eine Pachterhöhung durchgeführt werden kann, von der individuellen Ausgestaltung
des Pachtvertrages abhängt. Es sind insbesondere die Regelungen des § 593 BGB zu beachten (keine
rückwirkende Pachterhöhung, Anpassung nur ab dem laufenden Pachtjahr möglich und nur alle 2 Jahre
gerechnet von dem Wirksamwerden der letzten Änderung; bei Nichteinwilligung in eine Pachtänderung
kann die Entscheidung des Landwirtschaftsgerichtes beantragt werden).
Im Rahmen der Anpassungen werden auch die Preissteigerungsmöglichkeiten der anderen Landwirtschaftlichen Verpachtungen überprüft und ggfs. angehoben.