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Verwaltungsvorlage (Erhöhung der Landpachten für Ackerflächen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:39
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.08.2014 Nr. 254 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.10.2014 Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 30.10.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 19.11.2014 Rat 11.12.2014 Betreff Erhöhung der Landpachten für Ackerflächen Beschlussentwurf: Die Pacht für städtische Ackerflächen wird angepasst. Dabei wird der Betrag von 1,25 EUR je Bodenpunkt/Morgen auf 1,67 EUR/Bodenpunkt/Morgen erhöht. Dies entspricht 6,67 EUR/Bodenpunkt/Hektar. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 254 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P021030030000 - Bewirtschaftung von allg. Grundvermögen 44111100 - Erträge Mieten und Pachten Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 0,00 EUR 40.000,00 EUR - Einsparungen + 40.000,00 EUR Bemerkungen . Begründung Seite 2 1. Die Stadt Krefeld / Fachbereich 21 verpachtet freie Ackerflächen zur landwirtschaftlichen Nutzung. Es bestehen derzeit ca. 80 Landpachtverträge. Hierbei werden Einnahmen von ca. 110.000,00 Euro erzielt. Die Landpachtverträge wurden letztmalig im Rahmen der Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 18.10.2011 (Vorlage-Nr.: 2687/11) und vom 01.12.2011 (Vorlage-Nr.: 2768/11/1) verändert. 2. Die Preise, zu denen die Stadt Krefeld landwirtschaftliche Flächen verpachtet, wurden zuletzt mit Ratsbeschluss vom 22.09.2011 mit der Vorlagen Nr. 2516/11 von 0,89 EUR je Bodenpunkt/ Morgen auf 1,25 EUR/Bodenpunkt/Morgen angepasst. Die Berechnung der Landpacht berücksichtigt als fixe Größe die Bodengüte. Die Pachtberechnung erfolgt bisher mit folgender Formel: Ertragsmesszahl x 100 : Größe der Fläche in m² = Bodenpunkt Bodenpunkt x 1,25 EUR = EUR/Morgen (2.500 m²) x 4 = EUR/ha Die vorgegebenen Größen wie Ertragsmesszahl und Grundstücksgröße sind aus den Angaben aus dem Davidbuch im Verfahren GeoMedia ResPublica (GIS) zu entnehmen. Statistiken zu Folge sind die Pachtpreise in den letzten Jahren stetig angestiegen. Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen verfügt Krefeld über Ackerflächen mittlerer Güte (durchschnittliche Bodenpunkte von 50 bis 60). Im Jahr 2010 betrug in NRW der durchschnittliche Preis je Hektar für Ackerland 526,00 Euro und für Grünland 254,00 Euro. 3. Vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Haushaltführung im Sinne der Gemeindeordnung und einer möglichen Wettbewerbsverzerrung ist die Anhebung der Landpachten geboten, zumal die Berechnungsgrundlage seit geraumer Zeit nicht angepasst wurde. Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund eine Erhöhung der Pachten für landwirtschaftlich genutzte städtische Grundstücke vor. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ergibt sich nach der o. g. Formel eine Erhöhung des bodenpunktbezogenen Pachtbetrages von derzeit 1,25 EUR auf 1,67 EUR. Bei einer durchschnittlichen Bodengüte (60 Bodenpunkten) entspricht dies einem Pachtpreis von 400 Euro/ha. Die kurzfristigen Einnahme-Auswirkungen können von hier nicht exakt prognostiziert werden, da der Zeitpunkt, zu dem eine Pachterhöhung durchgeführt werden kann, von der individuellen Ausgestaltung des Pachtvertrages abhängt. Es sind insbesondere die Regelungen des § 593 BGB zu beachten (keine rückwirkende Pachterhöhung, Anpassung nur ab dem laufenden Pachtjahr möglich und nur alle 2 Jahre gerechnet von dem Wirksamwerden der letzten Änderung; bei Nichteinwilligung in eine Pachtänderung kann die Entscheidung des Landwirtschaftsgerichtes beantragt werden). Im Rahmen der Anpassungen werden auch die Preissteigerungsmöglichkeiten der anderen Landwirtschaftlichen Verpachtungen überprüft und ggfs. angehoben.