Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:39
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TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.02.2015
Nr.
751 /14/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Integrationsrat
03.03.2015
Betreff
Beschulung von Flüchtlingskindern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.11.2014 -
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 751 /14/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Generell wird darauf hingewiesen, dass weder die Schulen, noch das Schulamt, die Schulverwaltung oder das Kommunale Integrationszentrum den aufenthaltsrechtlichen Status von zugewanderten Kindern und Jugendlichen erhebt. Alle folgenden Aussagen beziehen sich daher in der
Regel auf sämtliche Gruppen von Zuwanderern, seien es Kontingentflüchtlinge, EU-Zuwanderer
oder andere.
Frage 1 und 2: Wie viel Zeit vergeht zwischen der Antragstellung und dem ersten Schultag?
Nach welchen Kriterien werden die Kinder auf die verschiedenen Schulen und Schulformen
verteilt?
Das Schulgesetz regelt in § 34 die Schulpflicht. Sie umfasst in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I den Besuch einer Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht). Eine Ausnahme ist bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes möglich, insbesondere dann, wenn die Schülerin oder der Schüler sich
nur vorübergehend in Deutschland aufhält. Die Schulpflicht besteht zudem auch für Kinder von
Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen
Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt
gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht
bis zur Erfüllung der Ausreisepflicht.
Um die Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich an eine Schule zu vermitteln und damit das
Recht auf den Besuch einer Schule zu erhalten, sieht für Krefeld die Verfahrensweise wie folgt
aus:
1. Nachdem die Familien in Krefeld registriert worden sind, werden sie gebeten, sich beim Schulamt für die Stadt Krefeld bzw. im Kommunalen Integrationszentrum (KI) zu melden. Im Schulamt
bzw. KI wird differenziert:
a) Familien mit Grundschulkindern melden sich direkt im Schulamt. Hier werden die Personalien
aufgenommen und die Kinder werden durch die zuständige Schulaufsicht in der Regel der
nächstgelegenen Grundschule zugewiesen.
b) Familien mit älteren Kindern (Sekundarstufe I) melden sich im Kommunalen Integrationszentrum. Hier findet eine umfassende Beratung durch eine Lehrkraft statt. In der Regel kommen die
Familien mit einem Übersetzer. Es wird überprüft, ob die Kinder im Besitz von Zeugnissen sind,
die eine bisherige Schulbildung ausweisen. Aufgrund des aktuell verstärkten Zuzugs von Zuwanderern nach Krefeld werden inzwischen an verschiedenen Schulstandorten sog. „Seiteneinsteigerklassen“ eingerichtet. Nach der Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum werden
diese Kinder von der unteren Schulaufsicht in diese Seiteneinsteigerklassen zugewiesen.
2. Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, werden seitens der Schulverwaltung
aufgefordert, sich an einem Krefelder Berufskolleg anzumelden. Aktuell ist das KI im Gespräch
mit den Krefelder Berufskollegs, um das bisherige Konzept den neuen Erfordernissen anzupassen.
Im Rahmen eines Arbeitskreises unter der Geschäftsführung des Kommunalen Integrationszentrums, bestehend aus den Schulformsprechern, den Vertretern des Schulamtes, sowie den Lehrerinnen und Lehrern, die in den Seiteneinsteigerklassen unterrichten, werden Konzepte zur Umsetzung in diesen Klassen und zur Unterstützung der betroffenen Schulen erarbeitet.
Frage 3: Wie werden sie in den einzelnen Schulen und außerhalb der Schule betreut?
Innerhalb der Schulen erfolgt hinsichtlich der grundsätzlichen Betreuung kein Unterschied zu
allen anderen Kindern. Einige der Schulen arbeiten mit Patenschaften unter den Kindern, so dass
die Seiteneinsteigerkinder eine Ansprechperson haben. Zusätzlich sind, sofern vorhanden, die
Sozialpädagogen der jeweiligen Schulen Ansprechpartner sowohl der Kinder als auch der Lehre-
Begründung
Seite 3
rinnen und Lehrer. Als weitere Ansprechpartner stehen das Kommunale Integrationszentrum
sowie viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer den Kindern zur Seite. Die ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfer werden durch den Lenkungskreis der Stadt Krefeld, der sich aus der
Flüchtlingskonferenz etabliert hat, unterstützt. In diesem Lenkungskreis sind u.a. der Flüchtlingsrat, die Diakonie, die Caritas, dem Jugendamt und das Kommunale Integrationszentrum vertreten. Auch zum Psychologischen Dienst der Stadt Krefeld wurden erste Kontakte geknüpft. Zurzeit
werden weitere Kooperationspartner gesucht, die mit dem Kommunalen Integrationszentrum
ein Patenschaftsprogramm für die Seiteneinsteiger entwickeln.
Frage 4: Wie hoch ist der Anteil der Kinder unter den Flüchtlingen überhaupt?
Nach Angaben des Fachbereichs Soziales, Senioren und Wohnen leben aktuell (12.2.2015) 1134
Flüchtlinge in Krefeld. Unter diesen befinden sich rund 450 Kinder, von denen sich ca. 40% im
Vorschulalter und 30% im Grundschulalter (6-10 Jahre) bzw. der Sekundarstufe I und II (Alter 1018 Jahre) befinden.
Frage 5: Gibt es Schulen, die in überdurchschnittlichem Umfang Flüchtlingskinder aufnehmen?
Für Kinder im Grundschulalter sind die Wohnortnähe bei der Zuweisung an eine Schule sowie die
Aufnahmekapazitäten der Schulen die Hauptkriterien. Hier steht das Schulamt in unmittelbarem
Kontakt mit den Schulen und stimmt sich mit diesen ab. Insofern ergibt sich aus den Wohnorten
der Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien auch eine Häufung an bestimmten Schulen.
Im Bereich der Sekundarstufe I gibt es mehrere Schulen, die die Zuwandererkinder vorrangig
aufnehmen und fördern. Dies sind bisher schwerpunktmäßig folgende Schulen (mit DaZ-Gruppen
bzw. Seiteneinsteigerklassen):
Schule
Hauptschulen
Gartenstadt (Kl. 7-10)
Josef-Hafels-Schule (Kl. 5-10)
Prinz-Ferdinand Schule (Kl. 6-10)
Theodor-Heuss Schule (Kl. 9-10)
Von- Ketteler- Schule (Kl. 7-10)
Stephanus-Schule (Kl. 5-10)
DaZ-Gruppen (ca. 20
Seiteneinsteiger- klasSchülerinnen und
sen ab 2015
Schüler) bis Ende 2014
2
2
2
1
1
2
Realschulen
Albert-Schweizer-Schule
RS Horkesgath
RS Oppum
Gymnasien
Ricarda Huch
Horkesgath
Fabritianum (nur bis 13/14)
Moltke-Gymnasium
Gesamtschulen
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule
1
2
2
1
1
1
1
1
3
Begründung
Seite 4
Weitere Seiteneinsteigerklassen werden zukünftig nach Bedarf durch die Schulaufsicht an denjenigen Schulen eingerichtet, die dafür räumliche und personelle Kapazitäten haben.
6. Frage: Können Schulen auf Kooperationspartner zurückgreifen, die Erfahrung mit dem Thema haben (z.B. Caritas)?
Die Krefelder Schulen haben in ihrer langjährigen Erfahrung mit Seiteneinsteigern schulintern
unterschiedliche Strategien und Modelle entwickelt, um sich dieser Herausforderung zu stellen.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche müssen durch die Schulen im Regelunterricht beschult
werden. Kooperationspartner können daher nur ergänzend eingebunden werden.
Die aktuelle Sachlage erfordert es allerdings, dass sich die unterschiedlichen Kooperationspartner innerhalb Krefelds zusammensetzen, um gemeinsam neue Konzepte für die Beschulung
von Zuwandererkindern zu entwickeln. Hier wurde bereits in Zusammenarbeit mit der VHS und
dem Kommunalen Integrationszentrum ein erstes konkretes Unterstützungsprogramm für einige
Krefelder Schulen auf den Weg gebracht.
Ein Projekt, welches das Kommunale Integrationszentrum in Kooperation mit den zwei Krefelder
Grundschulen zum Schuljahr 2015/2016 durchführen wird, ist das Rucksack-Projekt. Das Rucksack Projekt ist ein Konzept zur Sprachförderung und Elternbildung im Elementarbereich. Hierbei
geht es darum, Defizite durch eine frühe, an die Entwicklung der Kinder angepasste Bildungsund Lernmöglichkeit aufzufangen. Dies gelingt am besten, wenn sowohl die Familie als auch die
Grundschulen aktiv in den Erwerb der deutschen Sprache einbezogen werden. Durch die Ausbildung qualifizierter Elternbegleiterinnen werden Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer bei der
Sprachentwicklung der Kinder angeleitet. Die Eltern werden als Experten für die Erziehung ihrer
Kinder sowie für das Erlernen der Herkunftssprache herangezogen.
Ein weiteres Projekt ist eine Kooperationspartnerschaft zwischen den Krefelder Schulen und dem
„future factorY“ Programm, einem Zukunftsprogramm von buddY e.V. Das Programm ist eine
Zukunftswerkstatt für Schüler. In diesem Projekt können die Schüler über Teamarbeit lernen,
eigene gemeinwohlorientierte Projekte zu planen und zu realisieren um so zur Lösung von sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen in ihrem direkten Lebensumfeld beizusteuern.