Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Beschulung von Flüchtlingskindern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.11.2014 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
318 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:39
Verwaltungsvorlage (Beschulung von Flüchtlingskindern  - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.11.2014 -) Verwaltungsvorlage (Beschulung von Flüchtlingskindern  - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.11.2014 -) Verwaltungsvorlage (Beschulung von Flüchtlingskindern  - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.11.2014 -) Verwaltungsvorlage (Beschulung von Flüchtlingskindern  - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.11.2014 -) Verwaltungsvorlage (Beschulung von Flüchtlingskindern  - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.11.2014 -)

öffnen download melden Dateigröße: 318 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 12.02.2015 Nr. 751 /14/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Integrationsrat 03.03.2015 Betreff Beschulung von Flüchtlingskindern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.11.2014 - Beschlussentwurf: Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 751 /14/1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Generell wird darauf hingewiesen, dass weder die Schulen, noch das Schulamt, die Schulverwaltung oder das Kommunale Integrationszentrum den aufenthaltsrechtlichen Status von zugewanderten Kindern und Jugendlichen erhebt. Alle folgenden Aussagen beziehen sich daher in der Regel auf sämtliche Gruppen von Zuwanderern, seien es Kontingentflüchtlinge, EU-Zuwanderer oder andere. Frage 1 und 2: Wie viel Zeit vergeht zwischen der Antragstellung und dem ersten Schultag? Nach welchen Kriterien werden die Kinder auf die verschiedenen Schulen und Schulformen verteilt? Das Schulgesetz regelt in § 34 die Schulpflicht. Sie umfasst in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I den Besuch einer Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht). Eine Ausnahme ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, insbesondere dann, wenn die Schülerin oder der Schüler sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält. Die Schulpflicht besteht zudem auch für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung der Ausreisepflicht. Um die Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich an eine Schule zu vermitteln und damit das Recht auf den Besuch einer Schule zu erhalten, sieht für Krefeld die Verfahrensweise wie folgt aus: 1. Nachdem die Familien in Krefeld registriert worden sind, werden sie gebeten, sich beim Schulamt für die Stadt Krefeld bzw. im Kommunalen Integrationszentrum (KI) zu melden. Im Schulamt bzw. KI wird differenziert: a) Familien mit Grundschulkindern melden sich direkt im Schulamt. Hier werden die Personalien aufgenommen und die Kinder werden durch die zuständige Schulaufsicht in der Regel der nächstgelegenen Grundschule zugewiesen. b) Familien mit älteren Kindern (Sekundarstufe I) melden sich im Kommunalen Integrationszentrum. Hier findet eine umfassende Beratung durch eine Lehrkraft statt. In der Regel kommen die Familien mit einem Übersetzer. Es wird überprüft, ob die Kinder im Besitz von Zeugnissen sind, die eine bisherige Schulbildung ausweisen. Aufgrund des aktuell verstärkten Zuzugs von Zuwanderern nach Krefeld werden inzwischen an verschiedenen Schulstandorten sog. „Seiteneinsteigerklassen“ eingerichtet. Nach der Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum werden diese Kinder von der unteren Schulaufsicht in diese Seiteneinsteigerklassen zugewiesen. 2. Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, werden seitens der Schulverwaltung aufgefordert, sich an einem Krefelder Berufskolleg anzumelden. Aktuell ist das KI im Gespräch mit den Krefelder Berufskollegs, um das bisherige Konzept den neuen Erfordernissen anzupassen. Im Rahmen eines Arbeitskreises unter der Geschäftsführung des Kommunalen Integrationszentrums, bestehend aus den Schulformsprechern, den Vertretern des Schulamtes, sowie den Lehrerinnen und Lehrern, die in den Seiteneinsteigerklassen unterrichten, werden Konzepte zur Umsetzung in diesen Klassen und zur Unterstützung der betroffenen Schulen erarbeitet. Frage 3: Wie werden sie in den einzelnen Schulen und außerhalb der Schule betreut? Innerhalb der Schulen erfolgt hinsichtlich der grundsätzlichen Betreuung kein Unterschied zu allen anderen Kindern. Einige der Schulen arbeiten mit Patenschaften unter den Kindern, so dass die Seiteneinsteigerkinder eine Ansprechperson haben. Zusätzlich sind, sofern vorhanden, die Sozialpädagogen der jeweiligen Schulen Ansprechpartner sowohl der Kinder als auch der Lehre- Begründung Seite 3 rinnen und Lehrer. Als weitere Ansprechpartner stehen das Kommunale Integrationszentrum sowie viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer den Kindern zur Seite. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden durch den Lenkungskreis der Stadt Krefeld, der sich aus der Flüchtlingskonferenz etabliert hat, unterstützt. In diesem Lenkungskreis sind u.a. der Flüchtlingsrat, die Diakonie, die Caritas, dem Jugendamt und das Kommunale Integrationszentrum vertreten. Auch zum Psychologischen Dienst der Stadt Krefeld wurden erste Kontakte geknüpft. Zurzeit werden weitere Kooperationspartner gesucht, die mit dem Kommunalen Integrationszentrum ein Patenschaftsprogramm für die Seiteneinsteiger entwickeln. Frage 4: Wie hoch ist der Anteil der Kinder unter den Flüchtlingen überhaupt? Nach Angaben des Fachbereichs Soziales, Senioren und Wohnen leben aktuell (12.2.2015) 1134 Flüchtlinge in Krefeld. Unter diesen befinden sich rund 450 Kinder, von denen sich ca. 40% im Vorschulalter und 30% im Grundschulalter (6-10 Jahre) bzw. der Sekundarstufe I und II (Alter 1018 Jahre) befinden. Frage 5: Gibt es Schulen, die in überdurchschnittlichem Umfang Flüchtlingskinder aufnehmen? Für Kinder im Grundschulalter sind die Wohnortnähe bei der Zuweisung an eine Schule sowie die Aufnahmekapazitäten der Schulen die Hauptkriterien. Hier steht das Schulamt in unmittelbarem Kontakt mit den Schulen und stimmt sich mit diesen ab. Insofern ergibt sich aus den Wohnorten der Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien auch eine Häufung an bestimmten Schulen. Im Bereich der Sekundarstufe I gibt es mehrere Schulen, die die Zuwandererkinder vorrangig aufnehmen und fördern. Dies sind bisher schwerpunktmäßig folgende Schulen (mit DaZ-Gruppen bzw. Seiteneinsteigerklassen): Schule Hauptschulen Gartenstadt (Kl. 7-10) Josef-Hafels-Schule (Kl. 5-10) Prinz-Ferdinand Schule (Kl. 6-10) Theodor-Heuss Schule (Kl. 9-10) Von- Ketteler- Schule (Kl. 7-10) Stephanus-Schule (Kl. 5-10) DaZ-Gruppen (ca. 20 Seiteneinsteiger- klasSchülerinnen und sen ab 2015 Schüler) bis Ende 2014 2 2 2 1 1 2 Realschulen Albert-Schweizer-Schule RS Horkesgath RS Oppum Gymnasien Ricarda Huch Horkesgath Fabritianum (nur bis 13/14) Moltke-Gymnasium Gesamtschulen Kurt-Tucholsky-Gesamtschule 1 2 2 1 1 1 1 1 3 Begründung Seite 4 Weitere Seiteneinsteigerklassen werden zukünftig nach Bedarf durch die Schulaufsicht an denjenigen Schulen eingerichtet, die dafür räumliche und personelle Kapazitäten haben. 6. Frage: Können Schulen auf Kooperationspartner zurückgreifen, die Erfahrung mit dem Thema haben (z.B. Caritas)? Die Krefelder Schulen haben in ihrer langjährigen Erfahrung mit Seiteneinsteigern schulintern unterschiedliche Strategien und Modelle entwickelt, um sich dieser Herausforderung zu stellen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche müssen durch die Schulen im Regelunterricht beschult werden. Kooperationspartner können daher nur ergänzend eingebunden werden. Die aktuelle Sachlage erfordert es allerdings, dass sich die unterschiedlichen Kooperationspartner innerhalb Krefelds zusammensetzen, um gemeinsam neue Konzepte für die Beschulung von Zuwandererkindern zu entwickeln. Hier wurde bereits in Zusammenarbeit mit der VHS und dem Kommunalen Integrationszentrum ein erstes konkretes Unterstützungsprogramm für einige Krefelder Schulen auf den Weg gebracht. Ein Projekt, welches das Kommunale Integrationszentrum in Kooperation mit den zwei Krefelder Grundschulen zum Schuljahr 2015/2016 durchführen wird, ist das Rucksack-Projekt. Das Rucksack Projekt ist ein Konzept zur Sprachförderung und Elternbildung im Elementarbereich. Hierbei geht es darum, Defizite durch eine frühe, an die Entwicklung der Kinder angepasste Bildungsund Lernmöglichkeit aufzufangen. Dies gelingt am besten, wenn sowohl die Familie als auch die Grundschulen aktiv in den Erwerb der deutschen Sprache einbezogen werden. Durch die Ausbildung qualifizierter Elternbegleiterinnen werden Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer bei der Sprachentwicklung der Kinder angeleitet. Die Eltern werden als Experten für die Erziehung ihrer Kinder sowie für das Erlernen der Herkunftssprache herangezogen. Ein weiteres Projekt ist eine Kooperationspartnerschaft zwischen den Krefelder Schulen und dem „future factorY“ Programm, einem Zukunftsprogramm von buddY e.V. Das Programm ist eine Zukunftswerkstatt für Schüler. In diesem Projekt können die Schüler über Teamarbeit lernen, eigene gemeinwohlorientierte Projekte zu planen und zu realisieren um so zur Lösung von sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen in ihrem direkten Lebensumfeld beizusteuern.