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Verwaltungsvorlage (Verspätete Leerung der gelben Tonnen/Abholung der gelben Säcke; Antrag der SPD-Fraktion vom 09. Januar 2015; Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015; verwiesen aufgrund Beschluss des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit vom 21.01.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
288 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40
Verwaltungsvorlage (Verspätete Leerung der gelben Tonnen/Abholung der gelben Säcke; Antrag der SPD-Fraktion vom 09. Januar 2015; Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015; verwiesen aufgrund Beschluss des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit vom 21.01.2015) Verwaltungsvorlage (Verspätete Leerung der gelben Tonnen/Abholung der gelben Säcke; Antrag der SPD-Fraktion vom 09. Januar 2015; Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015; verwiesen aufgrund Beschluss des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit vom 21.01.2015) Verwaltungsvorlage (Verspätete Leerung der gelben Tonnen/Abholung der gelben Säcke; Antrag der SPD-Fraktion vom 09. Januar 2015; Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015; verwiesen aufgrund Beschluss des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit vom 21.01.2015) Verwaltungsvorlage (Verspätete Leerung der gelben Tonnen/Abholung der gelben Säcke; Antrag der SPD-Fraktion vom 09. Januar 2015; Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015; verwiesen aufgrund Beschluss des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit vom 21.01.2015) Verwaltungsvorlage (Verspätete Leerung der gelben Tonnen/Abholung der gelben Säcke; Antrag der SPD-Fraktion vom 09. Januar 2015; Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015; verwiesen aufgrund Beschluss des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit vom 21.01.2015)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.02.2015 Nr. 959 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 04.02.2015 Betreff Verspätete Leerung der gelben Tonnen/Abholung der gelben Säcke; Antrag der SPD-Fraktion vom 09. Januar 2015 Beschlussentwurf: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 959 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Rechtliche Grundlagen Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind gemäß § 6 der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungen (VerpackV) vom 21.08.1998 verpflichtet, sich an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher gewährleistet. In der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit 10 Unternehmen als sogenannte Duale Systeme etabliert. Finanziert wird die Einsammlung und Verwertung der gebrauchten Endverpackungen aus einem Lizenzentgelt, welches vom Hersteller / Vertreiber des Produktes an das jeweilige Duale System abgeführt wird. Die Kosten hierfür werden wiederum im Verkaufspreis des Produktes eingepreist und über den Käufer der Ware finanziert. Die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackung erfolgt insofern außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung in einem privatwirtschaftlichen System, dem sogenannten Dualen System. Für das Gebiet der Stadt Krefeld haben sich die Systembetreiber darauf verständigt, dass die Erfassung von Leichtverpackungen von der Gesellschaft „Der grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ (DSD) koordiniert wird. Diese hat für das Gebiet der Stadt Krefeld nach Abschluss eines Ausschreibungsverfahrens die Fa. Borchers Kreislaufwirtschaft GmbH mit der Erfassung von Leichtverpackungen für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2016 beauftragt. Eine vertragliche Regelung zwischen der Stadt Krefeld und der Firma Borchers besteht daher nicht, Sanktionierungsmöglichkeiten sind der Stadt gegenüber Borchers nicht gegeben. Gemäß § 6 Abs. 4 VerpackV beschränkt sich der Einfluss der Stadt Krefeld auf das einzurichtende Sammelsystem zur Erfassung von Verkaufsverpackungen auf die Abstimmung auf vorhandene Sammelsysteme des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Hierzu hat die Stadt Krefeld im November 2005 eine Abstimmungsvereinbarung abgeschlossen, die zuletzt auf der Grundlage der Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung am 30.01.2013 (Vorlagen Nr. 4389/13) bis zum 31.12.2016 verlängert wurde. Bestandteil der Abstimmungsvereinbarung sind die Nebenentgeltvereinbarung sowie die Systembeschreibungen für die Erfassung der Fraktionen LVP und Altglas. In § 6 der Abstimmungsvereinbarung sind hinsichtlich der Weisungs-, Eingriffs und Beanstandungsrechte folgende Regelungen getroffen: Begründung Seite 3 2. Sachverhalt Nach der unzureichenden Abfuhr der Verpackungsabfälle durch die Fa. Borchers im letzten Sommer hatte die DSD GmbH mit Schreiben vom 12. August 2014 zugesichert, dass sie eine mangelhafte Systemabfuhr Gelb durch ihren Auftragnehmer, die Fa. Borchers, in Krefeld zukünftig nicht dulden wird. Bis zum Ende des Jahres 2014 erfolgte die Abfuhr der gelben Tonnen und Säcke in Krefeld weitestgehend reibungslos. Die wenigen, vereinzelten Meldungen, die hier eingegangen sind, wurden per E-Mail direkt an den Geschäftsführer der Fa. Borchers, Herrn Strotmeier, weitergegeben. Bereits Anfang Dezember erreichten die Verwaltung einige Meldungen über nicht abgeholte gelbe Tonnen und Säcke in Krefeld. Nach den Erfahrungen des letzten Jahres wurde hierüber unverzüglich die DSD GmbH per E-Mail vom 12. Dezember 2014 in Kenntnis gesetzt. Nachdem nun unmittelbar nach den Betriebsferien am 05. Januar 2015 und am 06. Januar 2015 die Beschwerdedichte bezüglich der Nichtabfuhr der gelben Tonnen und Säcke in Krefeld deutlich erhöht war, wandte sich die Verwaltung erneut an die DSD GmbH, diesmal mit der Forderung, entsprechend der Zusage von DSD in ihrem Schreiben vom 12. August 2014 die Abfuhr der gelben Säcke und Tonnen in Krefeld unverzüglich zu gewährleisten, d.h. den 14-täglichen Abfuhrrhythmus einzuhalten. Das Antwortschreiben der DSD GmbH vom 09. Januar 2015 ist als Anlage beigefügt. Missstände, die aufgrund verspäteter Abfuhr der gelben Säcke, wie in der Gegend und im Straßenbild herumliegender Inhalt von Gelben Säcken, die von Tieren aufgerissenen worden sind, konnten durch Ortsbesichtigungen nicht bestätigt werden. Um solche Missstände jedoch erst gar nicht auftreten zu lassen, hat sich die Verwaltung stets an DSD, den Auftraggeber der Fa. Borchers, gewandt. Nach den Erfahrungen des letzten Sommers Begründung Seite 4 wird DSD unverzüglich über sich abzeichnende Schlechtleistung der Systemabfuhr Gelb informiert. Das Antwortschreiben von DSD an die Stadt Krefeld vom 09. Januar 2015 macht deutlich, dass der Auftraggeber DSD nicht gewillt ist, eine verspätete Abfuhr der gelben Tonnen und Säcke in Krefeld durch die von DSD beauftragte Fa. Borchers hinzunehmen und kündigt an, gegebenenfalls ihrerseits Sanktionierungen vorzunehmen. Die Ausführungen im Antwortschreiben der DSD verdeutlichen weiter, dass für DSD die Zuverlässigkeit des Auftragsnehmers in der Einhaltung des vereinbarten 14-täglichen Abfuhrrhythmus liegt. Das sichert DSD der Stadt Krefeld zu.