Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 04.02.2015
Nr.
959 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 04.02.2015
Betreff
Verspätete Leerung der gelben Tonnen/Abholung der gelben Säcke; Antrag der SPD-Fraktion vom 09.
Januar 2015
Beschlussentwurf:
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 959 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1. Rechtliche Grundlagen
Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind gemäß § 6 der Verordnung über die
Vermeidung von Verpackungen (VerpackV) vom 21.08.1998 verpflichtet, sich an einem oder
mehreren Systemen zu beteiligen, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter,
restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher gewährleistet. In der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit 10 Unternehmen als sogenannte Duale Systeme etabliert.
Finanziert wird die Einsammlung und Verwertung der gebrauchten Endverpackungen aus einem
Lizenzentgelt, welches vom Hersteller / Vertreiber des Produktes an das jeweilige Duale System
abgeführt wird. Die Kosten hierfür werden wiederum im Verkaufspreis des Produktes eingepreist
und über den Käufer der Ware finanziert. Die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackung erfolgt insofern außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung in einem privatwirtschaftlichen System, dem sogenannten Dualen System.
Für das Gebiet der Stadt Krefeld haben sich die Systembetreiber darauf verständigt, dass die
Erfassung von Leichtverpackungen von der Gesellschaft „Der grüne Punkt – Duales System
Deutschland GmbH“ (DSD) koordiniert wird. Diese hat für das Gebiet der Stadt Krefeld nach Abschluss eines Ausschreibungsverfahrens die Fa. Borchers Kreislaufwirtschaft GmbH mit der Erfassung von Leichtverpackungen für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2016 beauftragt.
Eine vertragliche Regelung zwischen der Stadt Krefeld und der Firma Borchers besteht daher
nicht, Sanktionierungsmöglichkeiten sind der Stadt gegenüber Borchers nicht gegeben.
Gemäß § 6 Abs. 4 VerpackV beschränkt sich der Einfluss der Stadt Krefeld auf das einzurichtende
Sammelsystem zur Erfassung von Verkaufsverpackungen auf die Abstimmung auf vorhandene
Sammelsysteme des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Hierzu hat die Stadt Krefeld im
November 2005 eine Abstimmungsvereinbarung abgeschlossen, die zuletzt auf der Grundlage
der Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung am 30.01.2013 (Vorlagen Nr. 4389/13) bis zum 31.12.2016 verlängert wurde. Bestandteil der Abstimmungsvereinbarung sind die Nebenentgeltvereinbarung sowie die Systembeschreibungen für die Erfassung der
Fraktionen LVP und Altglas.
In § 6 der Abstimmungsvereinbarung sind hinsichtlich der Weisungs-, Eingriffs und Beanstandungsrechte folgende Regelungen getroffen:
Begründung
Seite 3
2. Sachverhalt
Nach der unzureichenden Abfuhr der Verpackungsabfälle durch die Fa. Borchers im letzten
Sommer hatte die DSD GmbH mit Schreiben vom 12. August 2014 zugesichert, dass sie eine
mangelhafte Systemabfuhr Gelb durch ihren Auftragnehmer, die Fa. Borchers, in Krefeld zukünftig nicht dulden wird.
Bis zum Ende des Jahres 2014 erfolgte die Abfuhr der gelben Tonnen und Säcke in Krefeld weitestgehend reibungslos.
Die wenigen, vereinzelten Meldungen, die hier eingegangen sind, wurden per E-Mail direkt an
den Geschäftsführer der Fa. Borchers, Herrn Strotmeier, weitergegeben.
Bereits Anfang Dezember erreichten die Verwaltung einige Meldungen über nicht abgeholte
gelbe Tonnen und Säcke in Krefeld. Nach den Erfahrungen des letzten Jahres wurde hierüber
unverzüglich die DSD GmbH per E-Mail vom 12. Dezember 2014 in Kenntnis gesetzt.
Nachdem nun unmittelbar nach den Betriebsferien am 05. Januar 2015 und am 06. Januar 2015
die Beschwerdedichte bezüglich der Nichtabfuhr der gelben Tonnen und Säcke in Krefeld deutlich erhöht war, wandte sich die Verwaltung erneut an die DSD GmbH, diesmal mit der Forderung, entsprechend der Zusage von DSD in ihrem Schreiben vom 12. August 2014 die Abfuhr der
gelben Säcke und Tonnen in Krefeld unverzüglich zu gewährleisten, d.h. den 14-täglichen Abfuhrrhythmus einzuhalten.
Das Antwortschreiben der DSD GmbH vom 09. Januar 2015 ist als Anlage beigefügt.
Missstände, die aufgrund verspäteter Abfuhr der gelben Säcke, wie in der Gegend und im Straßenbild herumliegender Inhalt von Gelben Säcken, die von Tieren aufgerissenen worden sind,
konnten durch Ortsbesichtigungen nicht bestätigt werden.
Um solche Missstände jedoch erst gar nicht auftreten zu lassen, hat sich die Verwaltung stets an
DSD, den Auftraggeber der Fa. Borchers, gewandt. Nach den Erfahrungen des letzten Sommers
Begründung
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wird DSD unverzüglich über sich abzeichnende Schlechtleistung der Systemabfuhr Gelb informiert.
Das Antwortschreiben von DSD an die Stadt Krefeld vom 09. Januar 2015 macht deutlich, dass
der Auftraggeber DSD nicht gewillt ist, eine verspätete Abfuhr der gelben Tonnen und Säcke in
Krefeld durch die von DSD beauftragte Fa. Borchers hinzunehmen und kündigt an, gegebenenfalls ihrerseits Sanktionierungen vorzunehmen.
Die Ausführungen im Antwortschreiben der DSD verdeutlichen weiter, dass für DSD die Zuverlässigkeit des Auftragsnehmers in der Einhaltung des vereinbarten 14-täglichen Abfuhrrhythmus
liegt. Das sichert DSD der Stadt Krefeld zu.