Daten
Kommune
Krefeld
Größe
315 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4794 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
25.01.2018
Betreff
Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie
Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Jahr 2017
hier: Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2017
Beschlussentwurf:
Folgenden veranschlagten Ergebnissen der sich für die kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ergebenden Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2017, wird nach § 83 Abs. 2 GO NRW in
Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung der Stadt Krefeld zwecks Bildung einer Rückstellung zugestimmt:
P03691010000 - Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit - 4.500.000,00
EUR
Sachkonto 54995500 - Einstellung und Zuschreibung in die Sonderposten
P03692010000 - Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit - 1.700.000,00 EUR
Sachkonto 54995500 - Einstellung und Zuschreibung in die Sonderposten
Die Deckungsvorschläge sind in der Erläuterung aufgeführt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4794 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P03691010000; P03692010000
54995500
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
6.200.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
6.200.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 6.200.000,00 EUR
Bemerkungen
Die Auswirkungen werden in den Erläuterungen zur Vorlage dargestellt.
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld plant ihren Jahresabschluss 2017 zum 31.03.2018 fertig zu stellen. Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Überschüsse der gebührenerhebenden Bereiche Abfallwirtschaftsplanung
und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit
dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (§ 43 Abs. 6 GemHVO) zugeführt.
Der Bestand der Sonderposten für den Gebührenausgleich stellt sich zum 31.12.2017 wie folgt dar:
Sonderposten Abfallbeseitigung
Bestand zum 31.12.2016:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2017 berücksichtigt:
Aktueller Bestand zum 31.12.2017:
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2018:
Sonderposten Straßenreinigung
Bestand zum 31.12.2016:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2017 berücksichtigt:
Aktueller Bestand zum 31.12.2017:
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2018:
Sonderposten Winterdienst
Bestand zum 31.12.2016:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2017
berücksichtigt:
Aktueller Bestand zum 31.12.2017:
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation
2018:
14.395.018,00 EUR
4.329.000,00 EUR
10.066.018,00 EUR
5.100.000,00 EUR
1.706.048,78 EUR
400.000,00 EUR
1.306.048,78 EUR
430.000,00 EUR
709.000,00 EUR
20.000,00 EUR
689.000,00 EUR
156.000,00 EUR
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunales Abgabengesetz NRW) müssen Gebührenüberschüsse innerhalb
von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückgeführt werden und dürfen nicht den allgemeinen Haushalt
finanzieren. Gebührenfehlbeträge können innerhalb von vier Jahren an den Gebührenzahler weitergegeben werden.
Die Gebührenüberschüsse werden in den kommenden vier Jahren genutzt, um Schwankungen in der Gebührenbedarfsberechnung für den Gebührenzahler abzumildern und so die Gebühren zu verstetigen.
Die Abbildung der Gebührenüberschüsse hat periodengerecht zu erfolgen, das heißt zum 31.12. des Jahres, in dem der Überschuss entstanden ist. Gebührenfehlbeträge können in diesem Sonderposten nicht
abgebildet werden.
Die Ermittlung der Gebührenüberschüsse oder -fehlbeträge erfolgt durch die Stadt Krefeld als Spitzabrechnung. Die aus den Gebühren erzielten Erträge werden den angefallenen gebührenrelevanten Aufwendungen gegenübergestellt. Zur Erfüllung ihrer Entsorgungs- und Reinigungspflichten im Rahmen der
Vorschriften des KAG bedient sich die Stadt Krefeld der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH (GSAK).
Die GSAK erhält unterjährige pauschale Abschläge für ihre Leistungen, die im Folgejahr endabgerechnet
werden. Die Endabrechnung wird voraussichtlich erst Anfang Mai vorgelegt.
Begründung
Seite 3
Eine Zuführung zu den Sonderposten auf Grundlage der Spitzabrechnung der GSAK wird damit bis zur
Fertigstellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Krefeld zum 31.03.2018 nicht möglich sein.
Um jedoch eine periodengerechte Zuordnung möglicher Überdeckungen im Jahresabschluss 2017 sicherzustellen, wird die voraussichtliche Überdeckung geschätzt und einer Rückstellung zugeführt.
Nach Vorlage der Endabrechnung der GSAK werden die Jahresabschlüsse der gebührenerhebenden Bereiche gefertigt und dem Rat der Stadt Krefeld zur Kenntnis gegeben. Anschließend wird die Rückstellung
in der erforderlichen Höhe aufgelöst und den jeweiligen Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt. Nicht benötigte Mittel der Rückstellung werden ergebniswirksam aufgelöst und sind gebührenrechtlich irrelevant.
Überdeckung 2017 Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
Im Rahmen der Rückstellungsbildung wird anhand der bisherigen Erträge und Aufwendungen eine Überdeckung in Höhe von 4.500.000,00 EUR geschätzt und daher veranschlagt.
Die Deckung erfolgt aus folgenden Mehrerträgen/ Wenigeraufwendungen:
Abfallbeseitigung
Innenauftrag
P03691010000
P03691010000
P03691010000
Kostenart
44851100
44851400
52350000
Bezeichnung
Betrag
Erst. verb.Unternehmen
54.974,06 EUR
Erst. verb.Unternehmen
2.592.463,79 EUR
Erst. Lfd. Verw.-tätigk
1.852.562,15 EUR
4.500.000,00 EUR
Die Deckungsvorschläge werden auf dem Innenauftrag P03691010000 – Abfallwirtschaftsplanung und
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit, Sachkonto 54995500 Einstellung und Zuschreibung in die
Sonderposten zur Verfügung gestellt und anschließend dem Sachkonto 28910000 – Sonstige andere
Rückstellungen zugeführt.
Überdeckung 2017 Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit
Im Rahmen der Rückstellungsbildung werden Sommerdienst und Winterdienst gemeinsam veranschlagt.
Es wird anhand der bisherigen Erträge und Aufwendungen eine Überdeckung in Höhe von 1.700.000,00
EUR geschätzt. Die spätere Zuführung zum Sonderposten erfolgt getrennt nach Gebührentatbestand.
Die Deckung erfolgt aus folgenden Mehrerträgen/ Wenigeraufwendungen:
Straßenreinigung und Winterdienst
Innenauftrag
Kostenart
P03692010000
44851400
P03692010000
52350000
Bezeichnung
Betrag
Erst. verb.Unternehmen
1.305.013,50 EUR
Erst. Lfd. Verw.-tätigk
394.986,50 EUR
1.700.000,00 EUR
Die Deckungsvorschläge werden auf dem Innenauftrag P03692010000 – Abfallwirtschaftsplanung und
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit, Sachkonto 54995500 Einstellung und Zuschreibung in die
Sonderposten zur Verfügung gestellt und anschließend dem Sachkonto 28910000 – Sonstige andere
Rückstellungen zugeführt.
Fazit
Für die Bildung einer Rückstellung für zu erwartende Überschüsse in Höhe von insgesamt 6.200.000,00
EUR der einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen ergibt sich im Teilergebnisplan 2017 der im Beschlussentwurf aufgeführte außerplanmäßige Aufwand, der der Zustimmung des Rates bedarf.
Begründung
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