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Verwaltungsvorlage (Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
315 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4794 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 25.01.2018 Betreff Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Jahr 2017 hier: Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2017 Beschlussentwurf: Folgenden veranschlagten Ergebnissen der sich für die kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ergebenden Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2017, wird nach § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung der Stadt Krefeld zwecks Bildung einer Rückstellung zugestimmt: P03691010000 - Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit - 4.500.000,00 EUR Sachkonto 54995500 - Einstellung und Zuschreibung in die Sonderposten P03692010000 - Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit - 1.700.000,00 EUR Sachkonto 54995500 - Einstellung und Zuschreibung in die Sonderposten Die Deckungsvorschläge sind in der Erläuterung aufgeführt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4794 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P03691010000; P03692010000 54995500 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 6.200.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 6.200.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 6.200.000,00 EUR Bemerkungen Die Auswirkungen werden in den Erläuterungen zur Vorlage dargestellt. Begründung Seite 2 Die Stadt Krefeld plant ihren Jahresabschluss 2017 zum 31.03.2018 fertig zu stellen. Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Überschüsse der gebührenerhebenden Bereiche Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (§ 43 Abs. 6 GemHVO) zugeführt. Der Bestand der Sonderposten für den Gebührenausgleich stellt sich zum 31.12.2017 wie folgt dar: Sonderposten Abfallbeseitigung Bestand zum 31.12.2016: Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2017 berücksichtigt: Aktueller Bestand zum 31.12.2017: Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2018: Sonderposten Straßenreinigung Bestand zum 31.12.2016: Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2017 berücksichtigt: Aktueller Bestand zum 31.12.2017: Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2018: Sonderposten Winterdienst Bestand zum 31.12.2016: Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2017 berücksichtigt: Aktueller Bestand zum 31.12.2017: Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2018: 14.395.018,00 EUR 4.329.000,00 EUR 10.066.018,00 EUR 5.100.000,00 EUR 1.706.048,78 EUR 400.000,00 EUR 1.306.048,78 EUR 430.000,00 EUR 709.000,00 EUR 20.000,00 EUR 689.000,00 EUR 156.000,00 EUR Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunales Abgabengesetz NRW) müssen Gebührenüberschüsse innerhalb von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückgeführt werden und dürfen nicht den allgemeinen Haushalt finanzieren. Gebührenfehlbeträge können innerhalb von vier Jahren an den Gebührenzahler weitergegeben werden. Die Gebührenüberschüsse werden in den kommenden vier Jahren genutzt, um Schwankungen in der Gebührenbedarfsberechnung für den Gebührenzahler abzumildern und so die Gebühren zu verstetigen. Die Abbildung der Gebührenüberschüsse hat periodengerecht zu erfolgen, das heißt zum 31.12. des Jahres, in dem der Überschuss entstanden ist. Gebührenfehlbeträge können in diesem Sonderposten nicht abgebildet werden. Die Ermittlung der Gebührenüberschüsse oder -fehlbeträge erfolgt durch die Stadt Krefeld als Spitzabrechnung. Die aus den Gebühren erzielten Erträge werden den angefallenen gebührenrelevanten Aufwendungen gegenübergestellt. Zur Erfüllung ihrer Entsorgungs- und Reinigungspflichten im Rahmen der Vorschriften des KAG bedient sich die Stadt Krefeld der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH (GSAK). Die GSAK erhält unterjährige pauschale Abschläge für ihre Leistungen, die im Folgejahr endabgerechnet werden. Die Endabrechnung wird voraussichtlich erst Anfang Mai vorgelegt. Begründung Seite 3 Eine Zuführung zu den Sonderposten auf Grundlage der Spitzabrechnung der GSAK wird damit bis zur Fertigstellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Krefeld zum 31.03.2018 nicht möglich sein. Um jedoch eine periodengerechte Zuordnung möglicher Überdeckungen im Jahresabschluss 2017 sicherzustellen, wird die voraussichtliche Überdeckung geschätzt und einer Rückstellung zugeführt. Nach Vorlage der Endabrechnung der GSAK werden die Jahresabschlüsse der gebührenerhebenden Bereiche gefertigt und dem Rat der Stadt Krefeld zur Kenntnis gegeben. Anschließend wird die Rückstellung in der erforderlichen Höhe aufgelöst und den jeweiligen Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt. Nicht benötigte Mittel der Rückstellung werden ergebniswirksam aufgelöst und sind gebührenrechtlich irrelevant. Überdeckung 2017 Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit Im Rahmen der Rückstellungsbildung wird anhand der bisherigen Erträge und Aufwendungen eine Überdeckung in Höhe von 4.500.000,00 EUR geschätzt und daher veranschlagt. Die Deckung erfolgt aus folgenden Mehrerträgen/ Wenigeraufwendungen: Abfallbeseitigung Innenauftrag P03691010000 P03691010000 P03691010000 Kostenart 44851100 44851400 52350000 Bezeichnung Betrag Erst. verb.Unternehmen 54.974,06 EUR Erst. verb.Unternehmen 2.592.463,79 EUR Erst. Lfd. Verw.-tätigk 1.852.562,15 EUR 4.500.000,00 EUR Die Deckungsvorschläge werden auf dem Innenauftrag P03691010000 – Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit, Sachkonto 54995500 Einstellung und Zuschreibung in die Sonderposten zur Verfügung gestellt und anschließend dem Sachkonto 28910000 – Sonstige andere Rückstellungen zugeführt. Überdeckung 2017 Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit Im Rahmen der Rückstellungsbildung werden Sommerdienst und Winterdienst gemeinsam veranschlagt. Es wird anhand der bisherigen Erträge und Aufwendungen eine Überdeckung in Höhe von 1.700.000,00 EUR geschätzt. Die spätere Zuführung zum Sonderposten erfolgt getrennt nach Gebührentatbestand. Die Deckung erfolgt aus folgenden Mehrerträgen/ Wenigeraufwendungen: Straßenreinigung und Winterdienst Innenauftrag Kostenart P03692010000 44851400 P03692010000 52350000 Bezeichnung Betrag Erst. verb.Unternehmen 1.305.013,50 EUR Erst. Lfd. Verw.-tätigk 394.986,50 EUR 1.700.000,00 EUR Die Deckungsvorschläge werden auf dem Innenauftrag P03692010000 – Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit, Sachkonto 54995500 Einstellung und Zuschreibung in die Sonderposten zur Verfügung gestellt und anschließend dem Sachkonto 28910000 – Sonstige andere Rückstellungen zugeführt. Fazit Für die Bildung einer Rückstellung für zu erwartende Überschüsse in Höhe von insgesamt 6.200.000,00 EUR der einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen ergibt sich im Teilergebnisplan 2017 der im Beschlussentwurf aufgeführte außerplanmäßige Aufwand, der der Zustimmung des Rates bedarf. Begründung Seite 4