Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Zoo Krefeld gGmbH hier: Ergänzung § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrags zwischen Stadt Krefeld und Zoofreunde Krefeld )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
281 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Zoo Krefeld gGmbH hier: Ergänzung § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrags zwischen Stadt Krefeld und Zoofreunde Krefeld ) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Zoo Krefeld gGmbH hier: Ergänzung § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrags zwischen Stadt Krefeld und Zoofreunde Krefeld ) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Zoo Krefeld gGmbH hier: Ergänzung § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrags zwischen Stadt Krefeld und Zoofreunde Krefeld ) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Zoo Krefeld gGmbH hier: Ergänzung § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrags zwischen Stadt Krefeld und Zoofreunde Krefeld )

öffnen download melden Dateigröße: 281 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.02.2017 Nr. 3814 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/vs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 26.04.2017 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Zoo Krefeld gGmbH hier: Ergänzung § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrags zwischen Stadt Krefeld und Zoofreunde Krefeld Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt Krefeld in der Gesellschafterversammlung der Zoo Krefeld gGmbH wird angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen: § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrags zwischen der Stadt Krefeld und Zoofreunde Krefeld wird durch einen Satz 2 ergänzt und erhält damit insgesamt folgende Fassung: "Die Stadt Krefeld leistet einen Betriebskostenzuschuss i.H.v. jährlich 1.854.500 EUR vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Dieser Betriebskostenzuschuss erhöht sich wie folgt: - für das Geschäftsjahr 2017 auf 2.054.500,00 EUR, - für das Geschäftsjahr 2018 auf 2.074.500,00 EUR, - für das Geschäftsjahr 2019 auf 2.094.500,00 EUR, - ab dem Geschäftsjahr 2020 auf 2.114.500,00 EUR." Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3814 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Am 02.12.2004 hat der Rat der Stadt Krefeld dem Abschluss eines umfangreichen Vertragswerks zur Überführung des Krefelder Zoos in eine gGmbH zugestimmt. Daraufhin nahm am 01.01.2005 die zu gründende Zoo Krefeld gGmbH den Betrieb auf, an der seither die Stadt mit 74,9% und die Zoofreunde mit 25,1% beteiligt sind. Zur Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern wurde durch notarielle Urkunde vom 02.06.2005 ein Rahmenvertrag abgeschlossen. In § 2 Abs. 2 ist vereinbart, dass die Stadt Krefeld an die Zoo Krefeld gGmbH einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.854.500,00 EUR jährlich leistet. Dieser Zuschuss wurde bis einschließlich Geschäftsjahr 2015 unverändert gezahlt. Der Wirtschaftsplan 2016 mit mittelfristiger Finanzplanung 2015 bis 2019 wies wachsende Defizite aus, so dass Geschäftsführung und Aufsichtsrat mit dem Wunsch nach einer Zuschusserhöhung an den Oberbürgermeister herantraten. Zur Stabilisierung des Ergebnisses wurde der Zuschuss für 2016 zunächst einmalig um 80 TEUR erhöht. In seiner Sitzung am 08.12.2016 hat der Rat im Rahmen der Beschlüsse zur Haushaltssatzung 2017 eine Erhöhung des Zuschusses für die Jahre 2017 bis 2020 beschlossen. Damit ergibt sich in den nächsten Jahren folgende Zuschusshöhe: - 2017: 2.054.500,00 EUR 2018: 2.074.500,00 EUR 2019: 2.094.500,00 EUR 2020: 2.114.500,00 EUR Die Geschäftsführung des Zoos ist an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, den Rahmenvertrag dahin zu ändern, dass die Stadt sich in § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrags verpflichtet, den Zuschuss in der oben dargestellten veränderten Höhe zu leisten, da andernfalls nur der bisherige Zuschuss eine vertragliche Verpflichtung der Stadt wäre. Die Verwaltung ist mit einer entsprechenden Änderung des Rahmenvertrags einverstanden, die nach § 10 Abs. 3 des Rahmenvertrags der Schriftform bedarf. Um dem Zoo die erforderliche Planungssicherheit zu geben ist vorgesehen, den Betriebskostenzuschuss für die Jahre ab 2020 in Höhe des Betrages des Jahres 2020 fortzuschreiben. Wie bisher steht die Leistung des Betriebskostenzuschusses unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 29.03.2017 der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, den Rahmenvertrag wie folgt zu ändern: Alte Fassung Neue Fassung §2 §2 Abs. 1: unverändert Abs. 1: unverändert Abs. 2: Die Stadt Krefeld leistet einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von jährlich EUR 1.854.500,00 vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Abs. 2: Die Stadt Krefeld leistet einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von jährlich EUR 1.854.500,00 vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Dieser Betriebskostenzuschuss erhöht sich wie folgt: - für das Geschäftsjahr 2017 auf 2.054.500,00 EUR, - für das Geschäftsjahr 2018 auf 2.074.500,00 EUR, - für das Geschäftsjahr 2019 auf 2.094.500,00 EUR, - ab dem Geschäftsjahr 2020 auf 2.114.500,00 EUR. Abs. 3: unverändert Abs. 3: unverändert Begründung Seite 3 Der Vertreter der Stadt benötigt für die Beschlussfassung zur Änderung des Rahmenvertrags der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisung.