Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.02.2017
Nr.
3814 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 200/vs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
26.04.2017
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Zoo
Krefeld gGmbH
hier: Ergänzung § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrags zwischen Stadt Krefeld und Zoofreunde Krefeld
Beschlussentwurf:
Der Vertreter der Stadt Krefeld in der Gesellschafterversammlung der Zoo Krefeld gGmbH wird
angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 2 Abs. 2 des Rahmenvertrags zwischen der Stadt Krefeld und Zoofreunde Krefeld wird durch einen Satz
2 ergänzt und erhält damit insgesamt folgende Fassung:
"Die Stadt Krefeld leistet einen Betriebskostenzuschuss i.H.v. jährlich 1.854.500 EUR vorbehaltlich der
Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Dieser Betriebskostenzuschuss erhöht sich wie folgt:
- für das Geschäftsjahr 2017 auf 2.054.500,00 EUR,
- für das Geschäftsjahr 2018 auf 2.074.500,00 EUR,
- für das Geschäftsjahr 2019 auf 2.094.500,00 EUR,
- ab dem Geschäftsjahr 2020 auf 2.114.500,00 EUR."
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3814 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Am 02.12.2004 hat der Rat der Stadt Krefeld dem Abschluss eines umfangreichen Vertragswerks zur
Überführung des Krefelder Zoos in eine gGmbH zugestimmt. Daraufhin nahm am 01.01.2005 die zu
gründende Zoo Krefeld gGmbH den Betrieb auf, an der seither die Stadt mit 74,9% und die Zoofreunde
mit 25,1% beteiligt sind.
Zur Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern wurde durch notarielle Urkunde vom
02.06.2005 ein Rahmenvertrag abgeschlossen. In § 2 Abs. 2 ist vereinbart, dass die Stadt Krefeld an die
Zoo Krefeld gGmbH einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.854.500,00 EUR jährlich leistet. Dieser
Zuschuss wurde bis einschließlich Geschäftsjahr 2015 unverändert gezahlt. Der Wirtschaftsplan 2016 mit
mittelfristiger Finanzplanung 2015 bis 2019 wies wachsende Defizite aus, so dass Geschäftsführung und
Aufsichtsrat mit dem Wunsch nach einer Zuschusserhöhung an den Oberbürgermeister herantraten. Zur
Stabilisierung des Ergebnisses wurde der Zuschuss für 2016 zunächst einmalig um 80 TEUR erhöht. In
seiner Sitzung am 08.12.2016 hat der Rat im Rahmen der Beschlüsse zur Haushaltssatzung 2017 eine Erhöhung des Zuschusses für die Jahre 2017 bis 2020 beschlossen. Damit ergibt sich in den nächsten Jahren
folgende Zuschusshöhe:
-
2017: 2.054.500,00 EUR
2018: 2.074.500,00 EUR
2019: 2.094.500,00 EUR
2020: 2.114.500,00 EUR
Die Geschäftsführung des Zoos ist an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, den Rahmenvertrag
dahin zu ändern, dass die Stadt sich in § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrags verpflichtet, den Zuschuss in der
oben dargestellten veränderten Höhe zu leisten, da andernfalls nur der bisherige Zuschuss eine vertragliche Verpflichtung der Stadt wäre. Die Verwaltung ist mit einer entsprechenden Änderung des Rahmenvertrags einverstanden, die nach § 10 Abs. 3 des Rahmenvertrags der Schriftform bedarf. Um dem Zoo
die erforderliche Planungssicherheit zu geben ist vorgesehen, den Betriebskostenzuschuss für die Jahre
ab 2020 in Höhe des Betrages des Jahres 2020 fortzuschreiben. Wie bisher steht die Leistung des Betriebskostenzuschusses unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 29.03.2017 der Gesellschafterversammlung
einstimmig empfohlen, den Rahmenvertrag wie folgt zu ändern:
Alte Fassung
Neue Fassung
§2
§2
Abs. 1: unverändert
Abs. 1: unverändert
Abs. 2: Die Stadt Krefeld leistet einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von jährlich EUR 1.854.500,00
vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.
Abs. 2: Die Stadt Krefeld leistet einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von jährlich EUR 1.854.500,00
vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Dieser Betriebskostenzuschuss erhöht sich wie
folgt:
- für das Geschäftsjahr 2017 auf 2.054.500,00 EUR,
- für das Geschäftsjahr 2018 auf 2.074.500,00 EUR,
- für das Geschäftsjahr 2019 auf 2.094.500,00 EUR,
- ab dem Geschäftsjahr 2020 auf 2.114.500,00 EUR.
Abs. 3: unverändert
Abs. 3: unverändert
Begründung
Seite 3
Der Vertreter der Stadt benötigt für die Beschlussfassung zur Änderung des Rahmenvertrags der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisung.