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Verwaltungsvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW Beteiligungsverfahren und Stellungnahme der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40
Verwaltungsvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW Beteiligungsverfahren und Stellungnahme der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW Beteiligungsverfahren und Stellungnahme der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW Beteiligungsverfahren und Stellungnahme der Stadt Krefeld)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 05.01.2016 Nr. 2232 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/0 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 17.02.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 25.02.2016 Rat 25.02.2016 Betreff Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW Beteiligungsverfahren und Stellungnahme der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kennnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2232 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Zur Zeit wird der Landesentwicklungsplan (LEP) für Nordrhein-Westfalen neu aufgestellt. Er soll den aus dem Jahre 1995 stammenden Landesentwicklungsplan (LEP NRW) sowie das ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro NRW) ablösen. Ein erstes Beteiligungsverfahren, zu dem die Stadt Krefeld eine Stellungnahme abgab, fand bereits statt. Die Stellungnahme der Stadt Krefeld wurde dem Rat in seiner Sitzung am 8. April 2014 (Vorlage Nr. 583/14) zur Kenntnis gegeben. Die Stellungnahme der Stadt Krefeld und die Erwiderung der Landesplanungsbehörde ist als Anlage beigefügt. Den aufgrund der Ergebnisse des ersten Beteiligungsverfahrens überarbeiteten Entwurf legte die Staatskanzlei mit Stand 22. September 2015 vor. Die wesentlichen Änderungen sind im "Bericht über den Kabinettbeschluss vom 28.04.2015 zur Änderung des LEP-Entwurfs" (siehe zweite Anlage) zusammengefaßt. Als Resümee bleibt festzuhalten, dass eine Reihe von Zielen in Gründsätze umgewandelt wurden. Sie unterliegen damit einer Abwägung im Einzelfall. Den Kommunen und Kreisen wird damit mehr Spielraum für planerische Entscheidungen gegeben und die Möglichkeit eröffnet, tatsächlichen Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten nachzukommen. Im Landesentwicklungsplan sollen veränderte Rahmenbedingungen für die Raumentwicklung Berücksichtigung finden. Als veränderte Rahmenbedingungen sind insbesondere der demographische Wandel, die Globalisierung der Wirtschaft, der Klimawandel und die Entwicklungen im Einzelhandel zu nennen. In den letzten Monaten kam als weiterer Punkt der Flüchtlingsstrom hinzu. Ein beträchtlicher Teil der Flüchtlinge wird auf Dauer in Deutschland bleiben. Die Landesregierung geht davon aus, dass in den kommenden Jahren durch den Flüchtlingszuzug in Nordrhein-Westfalen 200.000 Wohnungen benötigt werden. Die Höhe des mobilisierbaren Wohnungsleerstandes liegt nach Einschätzung der Landesregierung bei etwa 80.000 Wohnungen. Weitere 70.000 Wohnungen ließen sich im Innenbereich realisieren. Für die verbleibenden 50.000 neu zu bauenden Wohnungen werde eine Bruttobaulandfläche von rund 800 Hektar benötigt. Vor diesem Hintergrund ist im LEP - Entwurf die Umwandlung des Ziels "flächensparende Siedlungsentwicklung" in ein Leitbild, das der Abwägung unterliegt, zu begrüßen. Darüber hinaus sollte das Kapitel 6 Siedlungsraum des LEP - Entwurfs die Ergänzung erfahren, dass im Bedarfsfalle anhand von Kriterien - wie z.B. die Nähe zum schienengebundenen öffentlichen Personen-Nahverkehr - zu ermittelnde geeignete Wohnbauflächen zügig in Regionalplänen umgesetzt und dargestellt werden können.