Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.01.2016
Nr.
2232 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/0 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
17.02.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
25.02.2016
Rat
25.02.2016
Betreff
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
Beteiligungsverfahren und Stellungnahme der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kennnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2232 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Zur Zeit wird der Landesentwicklungsplan (LEP) für Nordrhein-Westfalen neu aufgestellt. Er soll den aus
dem Jahre 1995 stammenden Landesentwicklungsplan (LEP NRW) sowie das ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro NRW) ablösen. Ein erstes Beteiligungsverfahren, zu dem die Stadt Krefeld
eine Stellungnahme abgab, fand bereits statt. Die Stellungnahme der Stadt Krefeld wurde dem Rat in
seiner Sitzung am 8. April 2014 (Vorlage Nr. 583/14) zur Kenntnis gegeben. Die Stellungnahme der Stadt
Krefeld und die Erwiderung der Landesplanungsbehörde ist als Anlage beigefügt.
Den aufgrund der Ergebnisse des ersten Beteiligungsverfahrens überarbeiteten Entwurf legte die Staatskanzlei mit Stand 22. September 2015 vor. Die wesentlichen Änderungen sind im "Bericht über den Kabinettbeschluss vom 28.04.2015 zur Änderung des LEP-Entwurfs" (siehe zweite Anlage) zusammengefaßt.
Als Resümee bleibt festzuhalten, dass eine Reihe von Zielen in Gründsätze umgewandelt wurden. Sie
unterliegen damit einer Abwägung im Einzelfall. Den Kommunen und Kreisen wird damit mehr Spielraum
für planerische Entscheidungen gegeben und die Möglichkeit eröffnet, tatsächlichen Bedürfnissen und
Entwicklungsmöglichkeiten nachzukommen.
Im Landesentwicklungsplan sollen veränderte Rahmenbedingungen für die Raumentwicklung Berücksichtigung finden. Als veränderte Rahmenbedingungen sind insbesondere der demographische Wandel, die
Globalisierung der Wirtschaft, der Klimawandel und die Entwicklungen im Einzelhandel zu nennen. In den
letzten Monaten kam als weiterer Punkt der Flüchtlingsstrom hinzu. Ein beträchtlicher Teil der Flüchtlinge
wird auf Dauer in Deutschland bleiben. Die Landesregierung geht davon aus, dass in den kommenden
Jahren durch den Flüchtlingszuzug in Nordrhein-Westfalen 200.000 Wohnungen benötigt werden. Die
Höhe des mobilisierbaren Wohnungsleerstandes liegt nach Einschätzung der Landesregierung bei etwa
80.000 Wohnungen. Weitere 70.000 Wohnungen ließen sich im Innenbereich realisieren. Für die verbleibenden 50.000 neu zu bauenden Wohnungen werde eine Bruttobaulandfläche von rund 800 Hektar benötigt.
Vor diesem Hintergrund ist im LEP - Entwurf die Umwandlung des Ziels "flächensparende Siedlungsentwicklung" in ein Leitbild, das der Abwägung unterliegt, zu begrüßen. Darüber hinaus sollte das Kapitel 6
Siedlungsraum des LEP - Entwurfs die Ergänzung erfahren, dass im Bedarfsfalle anhand von Kriterien - wie
z.B. die Nähe zum schienengebundenen öffentlichen Personen-Nahverkehr - zu ermittelnde geeignete
Wohnbauflächen zügig in Regionalplänen umgesetzt und dargestellt werden können.