Daten
Kommune
Krefeld
Größe
298 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.12.2014
Nr.
798 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
17.12.2014
Betreff
Zukunft der Hauptschulen
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 798 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat in ihrer Anfrage die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie dem
Wunsch der Hauptschulen nach Auflösung entsprochen werden kann. Dabei sollten konkret drei Szenarien geprüft werden. Die Verwaltung weist ergänzend auf die Vorlage 618/14V, "Sachstand Elternbefragung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung" hin.
Szenario 1: Die Hauptschulen laufen aus und die entsprechenden Schüler besuchen zukünftig die Realschulen in Krefeld.
Auch bisher schon werden die Realschulen von Schülerinnen und Schülern besucht, die eine Hauptschulempfehlung oder eine eingeschränkte Realschulempfehlung aus der Grundschule mitbringen. Grundsätzlich können demnach die entsprechenden Schüler/innen selbstverständlich die Realschulen besuchen.
Die Schwierigkeit besteht in den Regelungen zur Erprobungsstufe und zu Versetzungen. Kinder, die die
Versetzung nach Klasse 7 nicht schaffen, können die Klasse 6 entweder wiederholen (aber nur, wenn die
5. Klasse nicht auch schon wiederholt wurde), oder müssen die Schule verlassen. Laut Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) entscheidet darüber die Versetzungskonferenz. Diese
ist nicht weisungsgebunden. Deshalb kann rein formal nicht sicher gestellt werden, dass die Schülerinnen
und Schüler, die von der Realschule aufgenommen werden, an dieser auch verbleiben können.
Damit dies sicher gestellt werden kann, wäre eine Änderung der APO-SI nötig, die es den Realschulen
gestattet, nicht nur den Hauptschulabschluss zu vergeben (was bereits möglich ist), sondern auch gezielt
(und differenziert) zu diesem hinzuführen und damit alle Kinder behalten zu können.
Szenario 2: Die Hauptschulen laufen aus. Gleichzeitig werden die Zügigkeiten der Gesamtschulen erhöht,
sodass die Möglichkeit besteht, die Kinder dort anzumelden.
Grundsätzlich ist es möglich, die Zügigkeiten der Gesamtschulen zu erhöhen. Dennoch ergeben sich aus
diesem Vorschlag folgende Schwierigkeiten:
• Die Zusammensetzung der Gesamtschulen soll möglichst heterogen sein. Schon bisher nehmen die
städtischen Gesamtschulen eine Vielzahl von Kindern mit Hauptschulempfehlung auf und bestehen
zu 17 bis 45% aus Schülern mit Hauptschulempfehlung. Ein weitere Erhöhung dieses Anteils gefährdet
das pädagogische Konzept der Gesamtschulen, weil die nötige Heterogenität nicht mehr sichergestellt werden könnte.
• Alle bestehenden Gebäude sind ausgelastet. Zusätzliche Züge könnten nur eingerichtet werden, wenn
Nebengebäude genutzt werden würden.
• Innerhalb einer Stadt ist nur eine horizontale Gliederung zugelassen. (Das bedeutet: alle Klassen bestimmter Jahrgänge in einem Gebäude.) Die Nutzung eines Nebengebäudes ginge demnach mit einer
Änderung der Gliederung einher und würde daher massiv in die Konzepte der Schulen eingreifen. Die
ggf. in Frage kommenden Gesamtschulen Kaiserplatz und die Kurt-Tucholsky-Gesamtschule lehnen
nach Auskunft ihrer Schulleiter einen solch umfassenden Eingriff in ihre Schulorganisation ab. Die Gesamtschule Uerdingen wird ab 2016 horizontal gegliedert sein und zwei Gebäude nutzen. Die Schule
noch weiter zu gliedern ist kaum vorstellbar. Die Robert-Jungk-Gesamtschule ist vertikal gegliedert
(mit dem Nebenstandort in Kerken, dies ist möglich, weil dadurch das Schulangebot in Kerken sichergestellt wird). Auch hier ist eine zusätzliche Gliederung nicht denkbar.
• Die schulfachliche Aufsicht hat sich im Vorfeld dahingehend geäußert, dass sie einer Erweiterung der
Zügigkeiten, die mit der Nutzung von Nebengebäuden einherginge, wegen des damit verbundenen
Personalmehrbedarfs nicht zustimmen würde. Die Genehmigung durch eines entsprechenden Ratsbeschlusses durch das Dezernat 48 der Bezirksregierung ist insofern äußerst zweifelhaft.
• Die Bezirksregierung hat in der Schulträgerberatung im Juli 2013 darauf hingewiesen, dass die Hauptschulen aufrecht erhalten werden müssen, solange es genügend Anmeldungen gebe. Nur unter der
Voraussetzung einer Schulneugründung würde sie der Schließung zustimmen, solange die Schulen
ansonsten die Mindestanforderung an die Zügigkeiten erfüllen.
Begründung
Seite 3
Szenario 3: Die Krefelder Haupt- und Realschulen werden, ggf. unter Beteiligung von Krefelder Gymnasien, zu Sekundarschulen zusammengeführt.
Die Gründung von Sekundarschulen wurde Anfang 2013 von der Verwaltung vorgeschlagen. Sie musste
diesen Vorschlag aufgrund des erheblichen Widerstandes aus der Schullandschaft wieder zurückziehen.
Mittlerweile konnten das MSW und auch die Städte und Gemeinden Erfahrungen mit der Gründung von
Sekundarschulen sammeln. Folgende Erfahrungen hat Ministerin Löhrmann im September 2014 an den
Landtag berichtet:
„In Großstädten (…) stellt sich die Situation häufig ganz anders dar. Auf den ersten Blick haben schon aufgrund des in der Regel vollständigen Schulangebots Sekundarschulen kaum eine Chance, zumal alle bisher
durchgeführten Elternbefragungen in Ballungsräumen deutlich gezeigt haben, dass die Eltern hier der
Gesamtschule als Schulform des längeren gemeinsamen Lernens eindeutig den Vorzug geben.“ ( S. 57)
„Die neue Schulform Sekundarschule hat sich bisher vorrangig im ländlichen Raum etabliert (…). In Ballungsbereichen, wo grundsätzlich alle Schulformen in erreichbarer Nähe angeboten werden, bevorzugen
Eltern bei der Wahl einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens eindeutig die Gesamtschule.“ (S. 82)
Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Sekundarschule/BerichtZwei-Jahre-Schulkonsens/index.html
Auch der Schulentwicklungsplaner und Berater der Landesregierung Ernst Rösner sieht die Einrichtung
von Sekundarschulen in Großstädten skeptisch (Ernst Rösner: Länger gemeinsam lernen. Gutachten im
Auftrag des VBE NRW, September 2014): „Der Versuch, Sekundarschulen als attraktive Alternativen zu
implementieren, gelang hier (in größeren Städten) nicht durchgängig. Vereinzelt konnten Sekundarschulen nur deshalb errichtet werden, weil die bestehenden Gesamtschulen der Nachfrage nicht entsprechen
konnten. So gerieten Sekundarschulen aus Elternsicht zu Schulen 2. Wahl.“ (S. 29) „Selbst wenn davon
auszugehen ist, dass mit einer Sekundarschule das Schulangebot eines Stadtteils aufgewertet wird und
durch eine Kooperationsvereinbarung mit einer Gesamtschule deren Oberstufe potenziell gestärkt werden kann, ist eine solche Schule in den Metropolen schwer durchzusetzen.“ (S. 76) Quelle: http://cmsvbe.myserver106.de/downloads/PDF%20Dokumente/DA12_laenger_gemeinsam_lernen.pdf
Ebenso haben sich auch der Regionaldezernent der Bezirksregierung sowie die untere Schulaufsicht der
Einrichtung von Sekundarschulen in Großstädten gegenüber anlässlich der Tagung des Schulausschusses
am 15.11.2014 entsprechend kritisch geäußert.