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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 777 – westlich Düsseldorfer Straße zwischen Mündelheimer Straße und Berliner Straße (B 288) – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
328 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld 1960 /15 öffentlich Datum 22.10.2015 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Uerdingen 24.11.2015 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.11.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 777 – westlich Düsseldorfer Straße zwischen Mündelheimer Straße und Berliner Straße (B 288) – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Beschlussentwurf: I. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden zur Kenntnis genommen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist entsprechend der vom Rat beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung in öffentlicher Veranstaltung durchzuführen. II. Die Bezirksvertretung Krefeld - Uerdingen nimmt den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 777 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1960 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Für den Bebauungsplan Nr. 777 – westlich Düsseldorfer Straße zwischen Mündelheimer Straße und Berliner Straße (B 288) – hat der Rat der Stadt Krefeld am 8. April 2014 den einleitenden Beschluss gefasst. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet wird begrenzt • im Süden durch die Nordseite der Berliner Straße (B 288), • im Osten durch die Ostseite der Düsseldorfer Straße, • im Norden durch die Nordseite der Mündelheimer Straße und • Im Westen durch die Ostseite der Viktor-Jakubowicz-Straße sowie der Süd- und Ostseite des Flurstücks Nr. 645 der Flur 51 Gemarkung Uerdingen. Das Plangebiet wird geprägt durch die stark befahrenen Straßen Düsseldorfer Straße, Mündelheimer Straße, Linner Straße und die außerhalb des Plangebietes gelegene Berliner Straße (B 288). Diese Straßen rahmen eine Fläche ein, die zum einen durch eine kleingärtnerische Nutzung (Kleingartenanlage Rheinbrücke) geprägt ist und zum anderen auf der ehemals als Versorgungsfläche – Wasserwerk – genutzten Fläche heute in Teilen eine gewerbliche Nutzung aufweist. Weiterhin befindet sich auf letztgenannter Fläche des ehemaligen Wasserwerkes zur B 288 ausgerichtet ein großer Baumbestand. Im Bereich zur Linner Straße befindet sich eine Tankstelle. Ihr gegenüber erstreckt sich eine nicht genutzt Grünfläche, die mittlerweile auch einen erheblichen Baumbestand aufweist. Anlass und Ziel der Planung Nachdem der Hafen zunehmend an Attraktivität gewinnt und durch entsprechende Ansiedlungen der hafenbezogene LKW-Verkehr zunimmt, soll die Nordanbindung an die B 288 verbessert werden. Erreicht werden soll die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Anbindung des Hafens, die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der B 288 sowie die Verringerung der Lärmemissionen an der Mündelheimer Straße. Hierzu wurden von der Verwaltung verschiedene Varianten erarbeitet und der Politik vorgelegt. Mit einstimmigem Beschluss vom 5. Dezember 2001 des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung wurde die Verwaltung beauftragt zur Verbesserung der Nordanbindung des Krefelder Hafens eine Planung entsprechend der vorgelegten Variante C zu erstellen, die eine neue Auf- bzw. Abfahrrampe nördlich der B 288 vorsah, und mit dem Landesbetrieb Straßenbau abzustimmen. Hierbei sollten auch die fördertechnischen Voraussetzungen optimiert werden. Die Verwaltung hat in der Folge Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie mit dem zuständigen Ministerium geführt. Im Laufe des Diskussionsprozesses wurde deutlich, dass insbesondere aufgrund verfahrensrechtlicher Gesichtspunkte, eine Weiterverfolgung der Variante C nicht zielführend ist. Die Verwaltung hat daher unter der Prämisse, dass für die bereits heute stark befahrene Mündelheimer Straße zukünftig bei gewerblich / industriellen Expansionen im Hafenbereich keine weiteren Belastungen erzeugt werden, eine neue Lösung erarbeitet, für die Planrecht mit dem Bebauungsplan Nr. 777 geschaffen werden soll. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 777 ist es: Begründung Seite 3 • Die verkehrliche Anbindung des Krefelder Hafens an die B 288 leistungsfähig auszubauen • eine neue Trasse für die Mündelheimer Straße als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen • die bisherige Trasse der Mündelheimer Straße zurückzubauen zu einer verkehrsberuhigten Straße und die Flächen bis zur neuen Trasse als öffentliche Grünfläche festzusetzen • die Fläche für Versorgungsanlagen – Flusswasserwerk – südlich der neuen Trasse in eine Waldfläche und nördlich in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln • das Gewerbegebiet östlich der Linner Straße zu erhalten • die öffentliche Grünfläche westlich der Linner Straße ebenfalls zu erhalten. Bebauungsplanvorentwurf Der Vorentwurf sieht nunmehr vor, dass in einem Abstand von ca. 35 m zu den Häuserfronten der Wohngebäude an der Mündelheimer Straße eine neue Straße gebaut wird, die entsprechend an ihrer Nordseite (zur Wohnbebauung hin) mit aktiven Lärmschutz versehen wird. Geplant ist die Errichtung eines begrünten Lärmschutzwalles, ggf. in Kombination mit einer Lärmschutzwand, je nach den Ergebnissen des noch zu erstellenden Schallgutachtens. Die neue Straße soll einspurig mit einem Fahrbahnquerschnitt von 8 m ausgebaut werden, in separater Trasse verläuft einseitig ein straßenbegleitender Radweg. Die heutige Mündelheimer Straße kann entsprechend auf eine ca. 6 m breite verkehrsberuhigte Straße (Verkehrszeichen 325) zurückgebaut werden. Hier werden Flächen für Stellplätze ausgewiesen. Der vorliegende Vorentwurf sieht 30 Stellplätze vor. Beide Straßen sollen im heutigen Kreuzungsbereich Mündelheimer Straße / Linner Straße einmünden, in Form eines Kreisverkehres. Dieser hat einen Radius von ca. 17,50 m und ist ausreichend, auch große Lastkraftwagen aufzunehmen. Ein weiterer Kreisverkehr mit einem Radius von 20 m ist für den Anschlussbereich Mündelheimer Straße/ Düsseldorfer Straße vorgesehen. Bei Bedarf ist über diesen Kreisverkehr auch ein Anschluss des Grundstücks des ehemaligen Flusswasserwerkes möglich. Die geplante neue Straße wird in das Kleingartengelände der Anlage „Rheinbrücke“ eingreifen. Nach dem Planvorentwurf werden insgesamt 8 Kleingärten einschließlich des Vereinsheimes direkt betroffen sein. Für die durch die Planung wegfallenden Gärten ist an anderer geeigneter Stelle Ersatzland zu beschaffen. Weiterhin wird es notwendig werden, dass Gebäude des ehemaligen Flusswasserwerkes, welches sich in Privatbesitz befindet, abzureißen. Hinsichtlich des Erwerbes dieses Grundstückes wurden erste Gespräche mit dem Eigentümer geführt, wonach dieser grundsätzlich verkaufsbereit ist. Ebenfalls wird eine Teilfläche des in Eigentum der Städtischen Werke Krefeld befindlichen Grundstückes an der Düsseldorfer Straße für die neue Straße benötigt. Hierdurch wird ein Eingriff in den dortigen Baumbestand auf dieser Fläche verbunden sein. Diese Planvariante wird von der Verwaltung und dem Verkehrsplanungsbüro präferiert. Sie ist den Anwohnern bereits in einer Informationsveranstaltung am 18.08.2015 vorgestellt worden, Begründung Seite 4 bei der diese grundsätzlich positiv als Verbesserung aufgenommen wurde. Wesentlicher Kritikpunkt war die Anzahl der angebotenen Stellplätze auf dem Erschließungsweg im Bereich der heutigen Mündelheimer Straße. Aufgrund dieses grundsätzlich positiven Votums soll diese Variante im Planverfahren weiterverfolgt und zur Bürgeranhörung vorgeschlagen werden. Im Rahmen der vorgestellten Straßenplanung sind weitere Stellplätze möglich, z.B. durch die Anordnung von Senkrechtparkständen unter Einbeziehung des Fußes des Lärmschutzwalls und Herstellung einer kleinen Stützwand. Eine Überarbeitung der Straßenplanung erfolgt im weiteren Verfahren. Im Bebauungsplan sollen die neue Mündelheimer Straße mit den Kreisverkehren und die neue Anliegerstraße sowie die bestehende Linner Straße und Düsseldorfer Straße als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt werden. Die Lärmschutzanlage (Lärmschutzwall in Kombination mit Lärmschutzwand) ist als öffentliche Grünfläche, ggf. auch als Teil der Verkehrsfläche vorgesehen. Die baumbestandene Fläche westlich der Linner Straße soll als Waldfläche gesichert werden. Der derzeit rechtkräftige Bebauungsplan setzt diese als öffentliche Grünfläche fest, aber der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan trifft hier die Darstellung Wald. Der Bereich der Tankstelle an der Linner Straße wird wie im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 405 als Gewerbegebiet festgesetzt. Ein- und Ausfahrten sind auch auf der neuen Mündelheimer Straße wie bisher möglich. Die Im bisherigen Bebauungsplan zwischen Tankstelle und Kleingärten festgesetzte öffentliche Grünfläche soll erhalten bleiben und weiterhin zur Abtrennung der gewerblichen Nutzung als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Für die restlichen Bebauungsplanflächen der verbleibenden Kleingärten und des ehemaligen Flusswasserwerkes sind zwei Varianten des Vorentwurfs entwickelt worden: Begründung Seite 5 Variante 1 In Variante 1 ist der Erhalt der restlichen Kleingärten und Sicherung als öffentliche Grünfläche – Dauerkleingärten vorgesehen. Die östlich angrenzende Fläche ist entsprechend der heutigen Nutzung und der Darstellung des Flächennutzungsplans als Gewerbefläche vorgesehen. Eine Erschließung der Gewerbefläche soll über den geplanten Kreisverkehr Mündelheimer Straße/ Düsseldorfer Straße erfolgen. Südlich der gewerblich genutzten Flächen hat sich der Baumbestand auf dem Gelände des ehemaligen Flusswasserwerks dahingehend entwickelt, dass er von der Fachbehörde als Wald im Sinne des § 2 Bundeswaldgesetz eingestuft wird. Diese Fläche soll als Waldfläche festgesetzt werden. Variante 2 In Variante 2 ist vorgesehen die Flächen südlich der neuen Mündelheimer Straße mit Ausnahme des Tankstellengrundstücks als öffentliche Grünfläche und als Waldfläche festzusetzen. Die bestehenden Kleingärten liegen unter den Gesichtspunkt der Lärm- und Luftbelastung an einer ungeeigneten Stelle und nach Wegfall der nördlichen Parzellen und des Vereinsheims für die neue Trasse der Mündelheimer Straße fehlen wesentliche Teile für eine eigenständige Anlage. Vorgesehen ist, für alle Pächter zusammenhängend Ersatzland zu schaffen. Eine Fläche muss im weiteren Verfahren ermittelt werden. Die Flächen des ehemaligen Flusswasserwerkes sind ökologisch sehr hochwertig. Außerdem ist ein eigener verkehrlicher Anschluss für die kleine Fläche an den neuen Kreisverkehr verhältnismäßig aufwendig. Eine Grün- und Waldfläche zwischen Mündelheimer Straße und B288 ist auch lufthygienisch ausgleichend für die südlichen Industrieareale. Durch den Grünbereich kann die neue Fuß- und Radwegetrasse zur Mündelheimer Straße großzügig geführt werden. Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB). Weiterhin ist im Bereich Düsseldorfer Straße / B 288 eine Anschlussstelle dargestellt. Eine Änderung des Gebietsentwicklungsplans ist voraussichtlich nicht notwendig. Der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt zwischen Düsseldorfer Straße und Linner Straße die östliche Plangebietsfläche als Gewerbegebiet, die mittlere Fläche als Grünfläche –Dauerkleingärten – und die westliche Fläche auch als Gewerbegebiet dar. Die Fläche westlich der Linner Straße ist als Waldfläche eingetragen. Die Düsseldorfer Straße, die Mündelheimer Straße, die Linner Straße sowie die Berliner Straße (B 288) sind als verkehrswichtige Straßen dargestellt. Darüber ist die Lage des Plangebietes im Hochwasserrisikogebiet vermerkt. Nördlich parallel zur B 288 ist eine Wasserstoffleitung nachrichtlich übernommen. Die geplanten Nutzungen in der Planvariante 1 entsprechen den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans. Diese geplanten Festsetzungen sind damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Da die geplante Nutzung in der Planvariante 2 teilweise nicht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entspricht und damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB widerspricht, muss der Flächennutzungsplan zur Umsetzung der o.g. neuen städtebaulichen Zielsetzung im Parallelverfahren geändert werden. Die Flächen sollen bei Weiterverfolgung der Planvariante 2 im Flächennutzungsplan entsprechend der vorgesehenen Entwicklung als Grün- und Waldflächen dargestellt werden. Begründung Seite 6 Das Plangebiet liegt zu überwiegenden Teilen innerhalb des seit dem 15. Februar 1980 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 405 – beiderseits Düsseldorfer Straße von Mündelheimer Straße bis Hafenstraße – sowie des seit dem 20. Juli 2001 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 405 1. Ergänzung – beiderseits Düsseldorfer Straße von Mündelheimer Straße bis Hafenstraße –, der für die Gewerbe- und Industriegebiete Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandel trifft. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 777 sichert dieses Planrecht derzeit die vorhandenen Straßen (Mündelheimer Straße, Düsseldorfer Straße und Linner Straße) als öffentliche Verkehrsflächen ab. Daneben ist im östlichen Teilbereich des Geltungsbereiches eine Fläche für Versorgungsanlagen – Flusswasserwerk – mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 1,0 und entsprechenden Baugrenzen festgesetzt. Westlich daran schließt sich eine Öffentliche Grünfläche – Dauerkleingärten – an. Unmittelbar östlich der Linner Straße ist im Bereich der ansässigen Tankstelle ein Gewerbegebiet mit einer eingeschossigen Bauweise mit einer GRZ von 0,3 und einer GFZ von ebenfalls 0,3 und entsprechenden Baugrenzen festgesetzt. Die mit Bäumen bepflanzten Flächen westlich der Linner Straße und im Bereich zwischen der Tankstelle und den Kleingärten sind als öffentliche Grünflächen mit einer Anpflanzbindung ausgewiesen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 777 umfasst auch einen Teil der Grünfläche zwischen der Linner Straße und der Viktor-Jakubowicz Straße, der in dem seit 13. Mai 1977 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 341 – Mündelheimer Straße / Viktor-Jakubowicz-Straße / Fabritiusstraße – als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist. Weiterhin enthalten die rechtskräftigen Bebauungspläne parallel zur Berliner Straße ein Leitungsrecht. Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in Teilen Wald im Sinne des § 2 Bundeswaldgesetz. Nördlich der B 288 ist eine Wasserstoffleitung planfestgestellt. Sonstiges Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB) durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt. Im Bebauungsplanverfahren sind nach jetzigem Kenntnisstand ein Schallgutachten, ein landschaftspflegerischer Begleitplan, eine Artenschutzprüfung, und eine Luftschadstoffuntersuchung erforderlich. Diese müssen im weiteren Verfahren beauftragt werden. Inwieweit weitere Untersuchungen erforderlich sind, wird im Rahmen des sogenannten Scopings ermittelt. Begründung Seite 7 Die Überlegungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW zum Ausbau der Autobahn A 524 sind insoweit bei dem Vorentwurf berücksichtigt, dass dafür durch den Bebauungsplan keine neuen Hemmnisse geschaffen werden. Eine Abstimmung erfolgt im Rahmen der Behördenbeteiligungen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der künftigen Festsetzungen auf die Öffentlichkeit soll entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen. Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 777 – westlich Düsseldorfer Straße zwischen Mündelheimer Straße und Berliner Straße (B 288) –beigefügt.