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Krefeld
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16.07.18, 14:02
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25.01.19, 01:40
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
1960 /15
öffentlich
Datum 22.10.2015
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Uerdingen
24.11.2015
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.11.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 777 – westlich Düsseldorfer Straße zwischen Mündelheimer Straße und Berliner
Straße (B 288) –
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschlussentwurf:
I.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden zur Kenntnis genommen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist
entsprechend der vom Rat beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung in öffentlicher Veranstaltung durchzuführen.
II.
Die Bezirksvertretung Krefeld - Uerdingen nimmt den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 777 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1960 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Für den Bebauungsplan Nr. 777 – westlich Düsseldorfer Straße zwischen Mündelheimer Straße
und Berliner Straße (B 288) – hat der Rat der Stadt Krefeld am 8. April 2014 den einleitenden
Beschluss gefasst.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet wird begrenzt
•
im Süden durch die Nordseite der Berliner Straße (B 288),
•
im Osten durch die Ostseite der Düsseldorfer Straße,
•
im Norden durch die Nordseite der Mündelheimer Straße und
•
Im Westen durch die Ostseite der Viktor-Jakubowicz-Straße sowie der Süd- und Ostseite
des Flurstücks Nr. 645 der Flur 51 Gemarkung Uerdingen.
Das Plangebiet wird geprägt durch die stark befahrenen Straßen Düsseldorfer Straße, Mündelheimer Straße, Linner Straße und die außerhalb des Plangebietes gelegene Berliner Straße (B
288). Diese Straßen rahmen eine Fläche ein, die zum einen durch eine kleingärtnerische Nutzung
(Kleingartenanlage Rheinbrücke) geprägt ist und zum anderen auf der ehemals als Versorgungsfläche – Wasserwerk – genutzten Fläche heute in Teilen eine gewerbliche Nutzung aufweist.
Weiterhin befindet sich auf letztgenannter Fläche des ehemaligen Wasserwerkes zur B 288 ausgerichtet ein großer Baumbestand. Im Bereich zur Linner Straße befindet sich eine Tankstelle. Ihr
gegenüber erstreckt sich eine nicht genutzt Grünfläche, die mittlerweile auch einen erheblichen
Baumbestand aufweist.
Anlass und Ziel der Planung
Nachdem der Hafen zunehmend an Attraktivität gewinnt und durch entsprechende Ansiedlungen der hafenbezogene LKW-Verkehr zunimmt, soll die Nordanbindung an die B 288 verbessert
werden. Erreicht werden soll die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Anbindung des Hafens,
die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der B 288 sowie die Verringerung der Lärmemissionen
an der Mündelheimer Straße.
Hierzu wurden von der Verwaltung verschiedene Varianten erarbeitet und der Politik vorgelegt.
Mit einstimmigem Beschluss vom 5. Dezember 2001 des Ausschusses für Stadtplanung und
Stadtsanierung wurde die Verwaltung beauftragt zur Verbesserung der Nordanbindung des Krefelder Hafens eine Planung entsprechend der vorgelegten Variante C zu erstellen, die eine neue
Auf- bzw. Abfahrrampe nördlich der B 288 vorsah, und mit dem Landesbetrieb Straßenbau abzustimmen. Hierbei sollten auch die fördertechnischen Voraussetzungen optimiert werden.
Die Verwaltung hat in der Folge Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie mit
dem zuständigen Ministerium geführt. Im Laufe des Diskussionsprozesses wurde deutlich, dass
insbesondere aufgrund verfahrensrechtlicher Gesichtspunkte, eine Weiterverfolgung der Variante C nicht zielführend ist.
Die Verwaltung hat daher unter der Prämisse, dass für die bereits heute stark befahrene Mündelheimer Straße zukünftig bei gewerblich / industriellen Expansionen im Hafenbereich keine
weiteren Belastungen erzeugt werden, eine neue Lösung erarbeitet, für die Planrecht mit dem
Bebauungsplan Nr. 777 geschaffen werden soll.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 777 ist es:
Begründung
Seite 3
•
Die verkehrliche Anbindung des Krefelder Hafens an die B 288 leistungsfähig auszubauen
•
eine neue Trasse für die Mündelheimer Straße als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen
•
die bisherige Trasse der Mündelheimer Straße zurückzubauen zu einer verkehrsberuhigten Straße und die Flächen bis zur neuen Trasse als öffentliche Grünfläche festzusetzen
•
die Fläche für Versorgungsanlagen – Flusswasserwerk – südlich der neuen Trasse in eine
Waldfläche und nördlich in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln
•
das Gewerbegebiet östlich der Linner Straße zu erhalten
•
die öffentliche Grünfläche westlich der Linner Straße ebenfalls zu erhalten.
Bebauungsplanvorentwurf
Der Vorentwurf sieht nunmehr vor, dass in einem Abstand von ca. 35 m zu den Häuserfronten
der Wohngebäude an der Mündelheimer Straße eine neue Straße gebaut wird, die entsprechend
an ihrer Nordseite (zur Wohnbebauung hin) mit aktiven Lärmschutz versehen wird. Geplant ist
die Errichtung eines begrünten Lärmschutzwalles, ggf. in Kombination mit einer Lärmschutzwand, je nach den Ergebnissen des noch zu erstellenden Schallgutachtens.
Die neue Straße soll einspurig mit einem Fahrbahnquerschnitt von 8 m ausgebaut werden, in
separater Trasse verläuft einseitig ein straßenbegleitender Radweg.
Die heutige Mündelheimer Straße kann entsprechend auf eine ca. 6 m breite verkehrsberuhigte
Straße (Verkehrszeichen 325) zurückgebaut werden. Hier werden Flächen für Stellplätze ausgewiesen. Der vorliegende Vorentwurf sieht 30 Stellplätze vor.
Beide Straßen sollen im heutigen Kreuzungsbereich Mündelheimer Straße / Linner Straße einmünden, in Form eines Kreisverkehres. Dieser hat einen Radius von ca. 17,50 m und ist ausreichend, auch große Lastkraftwagen aufzunehmen.
Ein weiterer Kreisverkehr mit einem Radius von 20 m ist für den Anschlussbereich Mündelheimer Straße/ Düsseldorfer Straße vorgesehen. Bei Bedarf ist über diesen Kreisverkehr auch ein
Anschluss des Grundstücks des ehemaligen Flusswasserwerkes möglich.
Die geplante neue Straße wird in das Kleingartengelände der Anlage „Rheinbrücke“ eingreifen.
Nach dem Planvorentwurf werden insgesamt 8 Kleingärten einschließlich des Vereinsheimes
direkt betroffen sein. Für die durch die Planung wegfallenden Gärten ist an anderer geeigneter
Stelle Ersatzland zu beschaffen.
Weiterhin wird es notwendig werden, dass Gebäude des ehemaligen Flusswasserwerkes, welches sich in Privatbesitz befindet, abzureißen. Hinsichtlich des Erwerbes dieses Grundstückes
wurden erste Gespräche mit dem Eigentümer geführt, wonach dieser grundsätzlich verkaufsbereit ist.
Ebenfalls wird eine Teilfläche des in Eigentum der Städtischen Werke Krefeld befindlichen
Grundstückes an der Düsseldorfer Straße für die neue Straße benötigt. Hierdurch wird ein Eingriff in den dortigen Baumbestand auf dieser Fläche verbunden sein.
Diese Planvariante wird von der Verwaltung und dem Verkehrsplanungsbüro präferiert. Sie ist
den Anwohnern bereits in einer Informationsveranstaltung am 18.08.2015 vorgestellt worden,
Begründung
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bei der diese grundsätzlich positiv als Verbesserung aufgenommen wurde. Wesentlicher Kritikpunkt war die Anzahl der angebotenen Stellplätze auf dem Erschließungsweg im Bereich der
heutigen Mündelheimer Straße.
Aufgrund dieses grundsätzlich positiven Votums soll diese Variante im Planverfahren weiterverfolgt und zur Bürgeranhörung vorgeschlagen werden.
Im Rahmen der vorgestellten Straßenplanung sind weitere Stellplätze möglich, z.B. durch die
Anordnung von Senkrechtparkständen unter Einbeziehung des Fußes des Lärmschutzwalls und
Herstellung einer kleinen Stützwand. Eine Überarbeitung der Straßenplanung erfolgt im weiteren
Verfahren.
Im Bebauungsplan sollen die neue Mündelheimer Straße mit den Kreisverkehren und die neue
Anliegerstraße sowie die bestehende Linner Straße und Düsseldorfer Straße als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt werden. Die Lärmschutzanlage (Lärmschutzwall in Kombination mit
Lärmschutzwand) ist als öffentliche Grünfläche, ggf. auch als Teil der Verkehrsfläche vorgesehen.
Die baumbestandene Fläche westlich der Linner Straße soll als Waldfläche gesichert werden. Der
derzeit rechtkräftige Bebauungsplan setzt diese als öffentliche Grünfläche fest, aber der seit dem
23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan trifft hier die Darstellung Wald.
Der Bereich der Tankstelle an der Linner Straße wird wie im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
405 als Gewerbegebiet festgesetzt. Ein- und Ausfahrten sind auch auf der neuen Mündelheimer
Straße wie bisher möglich.
Die Im bisherigen Bebauungsplan zwischen Tankstelle und Kleingärten festgesetzte öffentliche
Grünfläche soll erhalten bleiben und weiterhin zur Abtrennung der gewerblichen Nutzung als
öffentliche Grünfläche festgesetzt werden.
Für die restlichen Bebauungsplanflächen der verbleibenden Kleingärten und des ehemaligen
Flusswasserwerkes sind zwei Varianten des Vorentwurfs entwickelt worden:
Begründung
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Variante 1
In Variante 1 ist der Erhalt der restlichen Kleingärten und Sicherung als öffentliche Grünfläche –
Dauerkleingärten vorgesehen. Die östlich angrenzende Fläche ist entsprechend der heutigen
Nutzung und der Darstellung des Flächennutzungsplans als Gewerbefläche vorgesehen. Eine Erschließung der Gewerbefläche soll über den geplanten Kreisverkehr Mündelheimer Straße/ Düsseldorfer Straße erfolgen. Südlich der gewerblich genutzten Flächen hat sich der Baumbestand
auf dem Gelände des ehemaligen Flusswasserwerks dahingehend entwickelt, dass er von der
Fachbehörde als Wald im Sinne des § 2 Bundeswaldgesetz eingestuft wird. Diese Fläche soll als
Waldfläche festgesetzt werden.
Variante 2
In Variante 2 ist vorgesehen die Flächen südlich der neuen Mündelheimer Straße mit Ausnahme
des Tankstellengrundstücks als öffentliche Grünfläche und als Waldfläche festzusetzen. Die bestehenden Kleingärten liegen unter den Gesichtspunkt der Lärm- und Luftbelastung an einer
ungeeigneten Stelle und nach Wegfall der nördlichen Parzellen und des Vereinsheims für die
neue Trasse der Mündelheimer Straße fehlen wesentliche Teile für eine eigenständige Anlage.
Vorgesehen ist, für alle Pächter zusammenhängend Ersatzland zu schaffen. Eine Fläche muss im
weiteren Verfahren ermittelt werden. Die Flächen des ehemaligen Flusswasserwerkes sind ökologisch sehr hochwertig. Außerdem ist ein eigener verkehrlicher Anschluss für die kleine Fläche
an den neuen Kreisverkehr verhältnismäßig aufwendig. Eine Grün- und Waldfläche zwischen
Mündelheimer Straße und B288 ist auch lufthygienisch ausgleichend für die südlichen Industrieareale. Durch den Grünbereich kann die neue Fuß- und Radwegetrasse zur Mündelheimer Straße
großzügig geführt werden.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB). Weiterhin ist im Bereich Düsseldorfer Straße / B 288 eine
Anschlussstelle dargestellt. Eine Änderung des Gebietsentwicklungsplans ist voraussichtlich nicht
notwendig.
Der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt zwischen Düsseldorfer Straße und Linner Straße die östliche Plangebietsfläche als Gewerbegebiet, die mittlere
Fläche als Grünfläche –Dauerkleingärten – und die westliche Fläche auch als Gewerbegebiet dar.
Die Fläche westlich der Linner Straße ist als Waldfläche eingetragen.
Die Düsseldorfer Straße, die Mündelheimer Straße, die Linner Straße sowie die Berliner Straße (B
288) sind als verkehrswichtige Straßen dargestellt.
Darüber ist die Lage des Plangebietes im Hochwasserrisikogebiet vermerkt. Nördlich parallel zur
B 288 ist eine Wasserstoffleitung nachrichtlich übernommen.
Die geplanten Nutzungen in der Planvariante 1 entsprechen den Darstellungen des wirksamen
Flächennutzungsplans. Diese geplanten Festsetzungen sind damit aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt. Da die geplante Nutzung in der Planvariante 2 teilweise nicht den Darstellungen des
wirksamen Flächennutzungsplanes entspricht und damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2
BauGB widerspricht, muss der Flächennutzungsplan zur Umsetzung der o.g. neuen städtebaulichen Zielsetzung im Parallelverfahren geändert werden. Die Flächen sollen bei Weiterverfolgung
der Planvariante 2 im Flächennutzungsplan entsprechend der vorgesehenen Entwicklung als
Grün- und Waldflächen dargestellt werden.
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Das Plangebiet liegt zu überwiegenden Teilen innerhalb des seit dem 15. Februar 1980 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 405 – beiderseits Düsseldorfer Straße von Mündelheimer Straße
bis Hafenstraße – sowie des seit dem 20. Juli 2001 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 405 1.
Ergänzung – beiderseits Düsseldorfer Straße von Mündelheimer Straße bis Hafenstraße –, der
für die Gewerbe- und Industriegebiete Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandel trifft. Im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 777 sichert dieses Planrecht derzeit die vorhandenen
Straßen (Mündelheimer Straße, Düsseldorfer Straße und Linner Straße) als öffentliche Verkehrsflächen ab. Daneben ist im östlichen Teilbereich des Geltungsbereiches eine Fläche für Versorgungsanlagen – Flusswasserwerk – mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 1,0 und entsprechenden Baugrenzen festgesetzt. Westlich daran schließt sich
eine Öffentliche Grünfläche – Dauerkleingärten – an. Unmittelbar östlich der Linner Straße ist im
Bereich der ansässigen Tankstelle ein Gewerbegebiet mit einer eingeschossigen Bauweise mit
einer GRZ von 0,3 und einer GFZ von ebenfalls 0,3 und entsprechenden Baugrenzen festgesetzt.
Die mit Bäumen bepflanzten Flächen westlich der Linner Straße und im Bereich zwischen der
Tankstelle und den Kleingärten sind als öffentliche Grünflächen mit einer Anpflanzbindung ausgewiesen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 777 umfasst auch einen Teil der Grünfläche zwischen der Linner Straße und der Viktor-Jakubowicz Straße, der in dem seit 13. Mai
1977 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 341 – Mündelheimer Straße / Viktor-Jakubowicz-Straße
/ Fabritiusstraße – als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist. Weiterhin enthalten die rechtskräftigen Bebauungspläne parallel zur Berliner Straße ein Leitungsrecht.
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in Teilen Wald im Sinne des § 2 Bundeswaldgesetz.
Nördlich der B 288 ist eine Wasserstoffleitung planfestgestellt.
Sonstiges
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB)
durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt.
Im Bebauungsplanverfahren sind nach jetzigem Kenntnisstand ein Schallgutachten, ein landschaftspflegerischer Begleitplan, eine Artenschutzprüfung, und eine Luftschadstoffuntersuchung
erforderlich. Diese müssen im weiteren Verfahren beauftragt werden. Inwieweit weitere Untersuchungen erforderlich sind, wird im Rahmen des sogenannten Scopings ermittelt.
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Die Überlegungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW zum Ausbau der Autobahn A 524 sind
insoweit bei dem Vorentwurf berücksichtigt, dass dafür durch den Bebauungsplan keine neuen
Hemmnisse geschaffen werden. Eine Abstimmung erfolgt im Rahmen der Behördenbeteiligungen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung
oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der künftigen Festsetzungen auf die Öffentlichkeit
soll entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen.
Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 777 – westlich Düsseldorfer Straße zwischen Mündelheimer Straße
und Berliner Straße (B 288) –beigefügt.