Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.04.2017
Nr.
3827 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 62 Gei Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
04.05.2017
Rat
04.05.2017
Betreff
Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Umlegungsausschusses für die Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt gem. § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 3 bis 5 der Verordnung
zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV. NW. S. 220), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juli 2013 (GV. NRW. S. 493), die Bestellung nachfolgender Personen zu Mitgliedern bzw.
stellvertretenden Mitgliedern des Umlegungsausschusses für die Stadt Krefeld mit Wirkung zum
05.05.2017, für die Dauer von 5 Jahren:
Vorsitzender:
Städtischer Rechtsdirektor Norbert Müller, Nettetal
Vertreter:
Ltd. Städtischer Rechtsdirektor Heinrich Wilhelm Janßen, Krefeld
- neu - neu -
Vertreter Bewertungssachverständiger:
Selbständiger Immobiliensachverständiger Dipl.-Ing. Klaas Jürgen Ohlsen, Krefeld - neu Vermessungstechnischer Sachverständiger:
Stadtvermessungsdirektor a.D. Burkhard Klingen, Krefeld
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
- bisher stellv. Bewertungs-SV-
X nein
Begründung
Seite 2
Gemäß § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV. NW. S. 220)
zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juli 2013 (GV. NRW. S. 493) beträgt die Amtszeit der Mitglieder des Umlegungsausschusses fünf Jahre. Nach Ablauf der Amtszeit der/des Vorsitzenden und der Sachverständigen des Umlegungsausschusses sowie deren Stellvertreter sind daher die o. g. Mitglieder wieder
oder neu zu bestellen.
An die/den Vorsitzende/n des Umlegungsausschusses und die sachverständigen Mitglieder werden besondere Anforderungen gestellt. In § 4 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch ist festgelegt,
wie sich der Umlegungsausschuss zusammensetzt:
„Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich der oder des Vorsitzenden. Die
oder der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst, ein Mitglied die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen
oder als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in
Nordrhein-Westfalen nach den §§ 3 bis 5 oder 22 der Berufsordnung (ÖbVermIng BO NW) vom 15. Dezember 1992 (GV. NW. S. 524), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), zugelassen und ein Mitglied Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten
sein; diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde
angehören.
Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine oder mehrere Personen als Vertretung zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen wie das vertretene Mitglied erfüllen müssen."
Der bisherige Vorsitzende, Herr Dr. Wolfgang Thomanek, steht aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung. Herr Dr. Thomanek hatte den Vorsitz 45 Jahre lang inne.
Herr Norbert Müller, Dezernent für Recht und Finanzen in Nettetal, ist seit 2002 stellvertretender Vorsitzender und seit 2012 Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Viersen. Herr Norbert Müller
wird als neuer Vorsitzender des Umlegungsausschusses vorgeschlagen.
Als stellvertretender Vorsitzender wird Herr Heinrich Wilhelm Janßen, Leiter des Rechtsamtes der Stadt
Duisburg vorgeschlagen. Herr Janßen war drei Jahre als Verwaltungsrichter tätig, bevor er ab 1983 beim
Rechtsamt der Stadt Krefeld gearbeitet hat, bis er im Jahr 2008 zur Stadt Duisburg gewechselt ist.
Bewertungssachverständiger bleibt Herr Gerold Stahr, Ltd. Stadtvermessungsdirektor a.D. wohnhaft in
Meerbusch. Herr Stahr ist noch bis zum 07.04.2019 bestellt.
Die Amtszeit des stellvertretenden Bewertungssachverständigen Herrn Hartmut Bender, Ltd. Kreisvermessungsdirektor a.D., ist am 21.09.2016 ausgelaufen; er steht aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung.
Als stellvertretender Bewertungssachverständiger wird der selbständige Immobiliensachverständige
Dipl.-Ing. (Assessor) Klaas Jürgen Ohlsen, Krefeld, vorgeschlagen. Herr Ohlsen ist durch die Bezirksregierung Düsseldorf zum ehrenamtlichen Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in den
Städten Krefeld und Duisburg sowie durch den Rat der Stadt Duisburg als Vertreter des Sachverständigen
für die Ermittlung von Grundstückswerten im Umlegungsausschuss der Stadt Duisburg bestellt.
Als Vermessungssachverständiger wird von der Verwaltung der bisherige stellvertretende Bewertungssachverständige Herr Stadtvermessungsdirektor a.D. Burkhard Klingen vorgeschlagen. Herr Klingen war
Leiter des Fachbereichs Vermessung, Straßen und Verkehr bei der Stadt Moers.
Als stellvertretender Vermessungssachverständiger ist der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dr.Ing. Robert Blinken aus Düsseldorf bestellt, seine Amtszeit läuft noch bis zum 28.09.2020.
Begründung
Seite 3
Zusammengefasst schlägt die Verwaltung nachfolgende Personen zur Bestellung für den Umlegungsausschuss für die Stadt Krefeld gem. §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom
07.07.1987 vor:
Vorsitzender:
Städtischer Rechtsdirektor Norbert Müller, Nettetal
Vertreter:
Ltd. Städtischer Rechtsdirektor Heinrich Wilhelm Janßen, Krefeld
- neu –
- neu -
Vertreter Bewertungssachverständiger:
Selbständiger Immobiliensachverständiger Dipl.-Ing. Klaas Jürgen Ohlsen, Krefeld - neu -
Vermessungstechnischer Sachverständiger:
Stadtvermessungsdirektor a.D. Burkhard Klingen, Krefeld
- bisher stellv. Bewertungs-SV-
Der Umlegungsausschuss wird durch die bereits bestellten Mitglieder
Bewertungssachverständiger:
Ltd. Stadtvermessungsdirektor a.D. Gerold Stahr, Meerbusch
Vertreter Vermessungssachverständiger:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dr.-Ing. Robert Blinken, Düsseldorf
komplettiert.
Die Ratsmitglieder im Umlegungsausschuss sowie deren Stellvertreter bleiben im Amt, bis aus einem später neugewählten Rat gegebenenfalls ihre Nachfolger bestimmt werden.