Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Anlage_HSK-Bericht_31-03-2015.xlsx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
67 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40
Verwaltungsvorlage (Anlage_HSK-Bericht_31-03-2015.xlsx) Verwaltungsvorlage (Anlage_HSK-Bericht_31-03-2015.xlsx) Verwaltungsvorlage (Anlage_HSK-Bericht_31-03-2015.xlsx)

öffnen download melden Dateigröße: 67 kB

Inhalt der Datei

Übersicht über die gemeldeten Risiko - HSK - Maßnahmen HSK Nr. Produktgruppe Nr. Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme Ergebnis lt. Bericht zum 31.03.2015 Erwartete Ergebnisverbesserung lt. Plan 2015 Erläuterungen EUR II - 06 2-021-03 44111100 Erhöhung der Landpachten II - 09 2-032-30 45611010 Kontrolle des fließenden Verkehrs II - 11 2-021-01 2-021-02 43110000 Anhebung von Verwaltungsgebühren III - 13 III - 15 3-050-02 3-050-03 3-050-04 3-031-01 3-031-02 3-050-05 53180000 43110000 Kürzung der Zuschussleistungen Anhebung von Verwaltungsgebühren erreichbar nicht erreichbar EUR EUR 40.000 18.000 961.900 381.900 8.420 0 152.074 91.550 122.258 17.990 IV - 04 4-400-01 43211000 Erhöhung der Elternbeiträge im Offenen Ganztag durch Veränderung der Staffelung der Einkommensstufen 31.095 0 IV - 06 4-401-01 43110000 Anhebung von Verwaltungsgebühren 250 0 1 Ein Beschluss ist bisher vom Rat der Stadt Krefeld nicht gefasst worden. Aufgrund gesetzlicher Gegebenheiten (593 Abs. 3 BGB) können Landpachten nur alle zwei Jahre mit Zustimmung der Pächter angepasst werden. In 2015 ist daher lediglich mit einem 22.000 Konsolidierungsbetrag von 18.000 EUR zu rechnen. Eine Kompensation erfolgt durch Wenigeraufwendungen beim Sachkonto P02103030000/52211000 Unterhaltung der unbebauten Grün- und Außenanlagen in Höhe von 22.000 EUR. Die Maßnahme wurde nur teilweise umgesetzt. Das zusätzliche Fahrzeug ist bisher nicht beschafft 580.000 worden und die dafür zusätzlich zu besetzenden Stellen sind Bestandteil des Stellenplans 2015, der auch noch nicht vom Rat verabschiedet wurde. Eine Beschlussfassung durch den Rat ist bisher nicht erfolgt. 8.420 Nachrichtlich: Eine Vorlage zur Anhebung der Verwaltungsgebühren ist für die Ratssitzung am 18.06.2015 vorgesehen. Nach Beschluss des Rates vom 11.12.2014 ist die Kürzung des Zuschusses für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung um 20.000 EUR zurückgenommen, so dass der Behindertenfahrdienst künftig mit jährlich 100.000 EUR unterstützt wird. Eine Kompensation kann nicht beziffert werden. Der Mehraufwand ist im Rahmen des Veränderungsnachweises angezeigt worden. Darüber hinaus muss der Zuschuss an das Krefelder Freiwilligenzentrum in Höhe des für 2014 ursprünglich veranschlagten 29.816 Zuschusses von 60.000 EUR geleistet werden. Die geplante Reduzierung um 9.816 EUR auf 50.184 EUR hätte einer ordentlichen Kündigung zum 31.12.2014 bedurft. Da diese nicht beschlossen wurde, ist der Zuschuss wie beschrieben zu leisten. Eine erneute ordentliche Kündigung ist zum 31.12.2015 möglich, so dass eine Reduzierung des Zuschusses erst ab 2016 möglich ist. Eine Kompensation kann zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb des GB-Budgets sichergestellt werden. Die Anhebung der Gebührensätze im Personenstands- und Einwohnerwesen bedürfen der Beschlussfassung des Rates. Monatlich entfällt somit eine Umsetzung i.H.v. 6.130 EUR. Eine Kompensation kann zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb des GB-Budgets sichergestellt werden. Die 73.560 Änderungen, betreffend Tarifstelle 29 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Wohnungswesen und Städtebauförderung -, werden seit dem 01.06.2014 umgesetzt. Nachrichtlich: Eine Vorlage zur Anhebung der Verwaltungsgebühren ist für die Ratssitzung am 18.06.2015 vorgesehen. Der FB 51 hat eine Vorlage für die entsprechenden Fachausschüsse und den Rat zur Anhebung der Elternbeiträge vorbereitet. Der Jugendhilfeausschuss hat die Vorlage zwischenzeitlich nur andiskutiert. Der Fortgang der Haushaltsberatungen bleibt abzuwarten. Durch eine zwischenzeitlich bekannt 31.095 gewordene Anhebung der Obergrenzen beim Offenen Ganztag von bisher 150 EUR auf 170 EUR (Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 15.01.2015) sind, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat, höhere Konsolidierungsbeträge zu erwarten. Eine Beschlussfassung durch den Rat ist bisher nicht erfolgt. 250 Nachrichtlich: Eine Vorlage zur Anhebung der Verwaltungsgebühren ist für die Ratssitzung am 18.06.2015 vorgesehen. Übersicht über die gemeldeten Risiko - HSK - Maßnahmen HSK Nr. Produktgruppe Nr. Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme Erwartete Ergebnisverbesserung lt. Plan 2015 EUR V - 01 5-060-02 44111100 Erhebung ortsüblicher Mieten von Vereinen und Verbänden Ergebnis lt. Bericht zum 31.03.2015 Erläuterungen erreichbar nicht erreichbar EUR EUR 10.000 0 Zur Vorbereitung einer Beschlussfassung über die Einzelmietfälle wird jeder Fall auf den baulichen Zustand aktualisiert, um die Regelmiete sowie die daraus resultierenden Anpassungsschritte festlegen zu können. Nach Durchführung einer VV-Beratung mit einer vollständigen Übersicht, die voraussichtlich 10.000 nach der Sommerpause fertiggestellt ist, werden auf der Basis dieses Beschlusses erste Fälle den politischen Gremien vorgelegt. Somit kann für 2015 nicht von einem Erreichen der zusätzlichen Ertragserwartung ausgegangen werden. Kompensation: Wenigeraufwendungen bei P06002540000 52411100 - Strom. V - 02 5-060-02 44111100 Einführung von Parkraumbewirtschaftung an städtischen Schulen, Sportplätzen und Verwaltungsstandorten ab 2015 22.000 0 Im Rahmen einer Grundlagenermittlung für den gesamten, erweiterten Innenstadtbereich ist vorgesehen, dass im Sommer 2015 ein Planungsauftrag an ein Ingenieurbüro zur Erstellung eines Parkraumkonzeptes unter Einbeziehung der Parkraumbewirtschaftung städtischer Flächen erstellt wird. Nach Auswertung der entsprechenden Daten kann mit der Erstellung eines neuen Parkraumkonzeptes 22.000 und der Überarbeitung des Bewohnerparkens unter Beteiligung der politischen Gremien begonnen werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Konsolidierungsbetrag für 2015 nicht erreicht werden kann. Eine Kompensation erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei P06002540000 52411100 - Strom. V - 06 5-060-02 52411100 Verbesserung der Lüftungsanlagen, Reduzierung des Energieverbrauchs durch Einsetzen des Bauer Optimierungssystems 50.000 0 50.000 V - 12 5-066-02 43219000 Erhöhung der Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen um 25 % 100.000 72.000 V - 13 5-066-02 In 2014 erfolgte zur Erfahrungssammlung die erste Installation im Badezentrum Bockum. Nach Problemen bei der ausführenden Firma steht die endgültige Inbetriebnahme unmittelbar bevor, so dass eine Auswertung erst im April 2016 möglich ist. Eine Kompensation erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei P06002540000 52411100 - Strom. Eine Beschlussfassung ist bisher nicht erfolgt. Die Kalkulation der Maßnahme basierte auf einer 28.000 Beschlussfassung der Satzung in der Ratssitzung am 26.03.2015. Durch eine evtl. Beschlussfassung am 18.06.2015 reduziert sich der Konsolidierungsbetrag auf insgesamt ca. 72.000 EUR. 43219100 Erweiterung der Parkzonen durch Aufstellung von 34 neuen Parkscheinautomaten 100.000 0 Zur Grundlagenermittlung ist zunächst durch den FB 61 in 2015 ein Planungsauftrag an ein Ingenieurbüro zu erteilen. Erst nach Auswertung der entsprechenden Daten kann mit Erstellung eines neuen Parkraumkonzeptes und Überarbeitung des Anwohnerparkens unter Beteiligung der politischen 100.000 Gremien begonnen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Umsetzung der Maßnahme erst im Laufe des Jahres 2016 möglich. Die Kompensation wird im Budget des FB 66 bereitgestellt. Falls im Laufe der nächsten Monate keine andere Kompensation möglich ist, wird sie durch Wenigeraufwand bei P06602030000 522120000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens sichergestellt. 500.000 0 500.000 36.500 0 156.000 0 V - 14 5-066-02 44851100 Vermögensausgleich durch Leitungsträger für Straßenbauarbeiten (Ausgleich des Wertverlustes an städt. Straßen) V - 18 5-062-03 5-063-00 43110000 Anhebung von Verwaltungsgebühren VI - 04 6-067-02 44111100 Erhöhung der Kleingartenpacht um 0,11 EUR 2 Aktualisierte Erkenntnisse weisen darauf hin, dass eine Umsetzung des Vermögensschadensausgleichs nur im gegenseitigen Einvernehmen zu erzielen ist. Eine Beschlussfassung durch den Rat ist bisher nicht erfolgt. Eine Vorlage zur Anhebung der Verwaltungsgebühren ist für die Ratssitzung am 18.06.2015 vorgesehen. Aufgrund des fehlenden Ratsbeschlusses in 2014 konnte die Maßnahme nicht zum 01.01.2015 156.000 umgesetzt werden. Eine Umsetzung kann nunmehr erst nach entsprechender Beschlussfassung zum 01.01.2016 erfolgen. 36.500 Übersicht über die gemeldeten Risiko - HSK - Maßnahmen HSK Nr. Produktgruppe Nr. Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme Erwartete Ergebnisverbesserung lt. Plan 2015 EUR A - 01 A - 04 A - 05 2-000-01 2-000-01 2-000-01 40320000 40130000 40312000 Neufassung der Hundesteuersatzung / Hundebestandsaufnahme Anhebung der Gewerbesteuer Neufassung der Vergnügungssteuersatzung 400.000 Ergebnis lt. Bericht zum 31.03.2015 Erläuterungen erreichbar nicht erreichbar EUR EUR 200.000 200.000 Der Haushaltsansatz basiert auf dem noch nicht gefassten Beschluss über die Neufassung der Hundesteuersatzung. Unter dem Vorbehalt einer späteren Beschlussfassung und dem Inkrafttreten der neuen Satzung zum 01.07.2015 lässt sich der nebenstehende Konsolidierungsbetrag für 2015 erreichen. 8.121.136 Der Haushaltsansatz enthält eine noch nicht vom Rat beschlossene Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer auf der Basis von in 2014 unterjährig geplanten Vorauszahlungen ab dem 01.01.2015. 723.182 Der Ertrag unterliegt darüber hinaus unterjährigen Veränderungen. Die aktuelle Jahressollstellung bleibt unter den Erwartungen bei der Haushaltsplanaufstellung zurück, so dass eine Korrektur über den Veränderungsnachweis der Verwaltung erfolgen wird. 335.000 325.000 Der Haushaltsansatz basiert auf einer unterjährigen Stichtagsbetrachtung des Jahres 2014 unter Berücksichtigung der zum 01.01.2015 beschlossenen Änderungen der Vergnügungssteuersatzung 10.000 (Einführung der Bordellsteuer, Erhöhung des Steuersatzes bei Geldspielgewinngeräten von 19 auf 20%). Die Ursprungsprognose war zu optimistisch im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2014, so dass hier der Planwert ggf. nicht in voller Höhe erreicht wird. 11.839.107 9.258.284 8.844.318 3 2.580.823