Daten
Kommune
Krefeld
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67 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Übersicht über die gemeldeten Risiko - HSK - Maßnahmen
HSK
Nr.
Produktgruppe
Nr.
Sachkonto
Bezeichnung der
Maßnahme
Ergebnis lt. Bericht
zum 31.03.2015
Erwartete
Ergebnisverbesserung
lt. Plan
2015
Erläuterungen
EUR
II - 06
2-021-03
44111100
Erhöhung der Landpachten
II - 09
2-032-30
45611010
Kontrolle des fließenden Verkehrs
II - 11
2-021-01
2-021-02
43110000
Anhebung von Verwaltungsgebühren
III - 13
III - 15
3-050-02
3-050-03
3-050-04
3-031-01
3-031-02
3-050-05
53180000
43110000
Kürzung der Zuschussleistungen
Anhebung von Verwaltungsgebühren
erreichbar
nicht erreichbar
EUR
EUR
40.000
18.000
961.900
381.900
8.420
0
152.074
91.550
122.258
17.990
IV - 04
4-400-01
43211000
Erhöhung der Elternbeiträge im
Offenen Ganztag durch Veränderung
der Staffelung der Einkommensstufen
31.095
0
IV - 06
4-401-01
43110000
Anhebung von Verwaltungsgebühren
250
0
1
Ein Beschluss ist bisher vom Rat der Stadt Krefeld nicht gefasst worden.
Aufgrund gesetzlicher Gegebenheiten (593 Abs. 3 BGB) können Landpachten nur alle zwei Jahre mit
Zustimmung der Pächter angepasst werden. In 2015 ist daher lediglich mit einem
22.000
Konsolidierungsbetrag von 18.000 EUR zu rechnen.
Eine Kompensation erfolgt durch Wenigeraufwendungen beim Sachkonto P02103030000/52211000 Unterhaltung der unbebauten Grün- und Außenanlagen in Höhe von 22.000 EUR.
Die Maßnahme wurde nur teilweise umgesetzt. Das zusätzliche Fahrzeug ist bisher nicht beschafft
580.000 worden und die dafür zusätzlich zu besetzenden Stellen sind Bestandteil des Stellenplans 2015, der
auch noch nicht vom Rat verabschiedet wurde.
Eine Beschlussfassung durch den Rat ist bisher nicht erfolgt.
8.420 Nachrichtlich: Eine Vorlage zur Anhebung der Verwaltungsgebühren ist für die Ratssitzung am
18.06.2015 vorgesehen.
Nach Beschluss des Rates vom 11.12.2014 ist die Kürzung des Zuschusses für den Fahrdienst für
Menschen mit Behinderung um 20.000 EUR zurückgenommen, so dass der Behindertenfahrdienst
künftig mit jährlich 100.000 EUR unterstützt wird. Eine Kompensation kann nicht beziffert werden. Der
Mehraufwand ist im Rahmen des Veränderungsnachweises angezeigt worden. Darüber hinaus muss
der Zuschuss an das Krefelder Freiwilligenzentrum in Höhe des für 2014 ursprünglich veranschlagten
29.816
Zuschusses von 60.000 EUR geleistet werden. Die geplante Reduzierung um 9.816 EUR auf 50.184
EUR hätte einer ordentlichen Kündigung zum 31.12.2014 bedurft. Da diese nicht beschlossen wurde, ist
der Zuschuss wie beschrieben zu leisten. Eine erneute ordentliche Kündigung ist zum 31.12.2015
möglich, so dass eine Reduzierung des Zuschusses erst ab 2016 möglich ist. Eine Kompensation kann
zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb des GB-Budgets sichergestellt werden.
Die Anhebung der Gebührensätze im Personenstands- und Einwohnerwesen bedürfen der
Beschlussfassung des Rates. Monatlich entfällt somit eine Umsetzung i.H.v. 6.130 EUR. Eine
Kompensation kann zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb des GB-Budgets sichergestellt werden. Die
73.560 Änderungen, betreffend Tarifstelle 29 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Wohnungswesen und Städtebauförderung -, werden seit dem 01.06.2014 umgesetzt.
Nachrichtlich: Eine Vorlage zur Anhebung der Verwaltungsgebühren ist für die Ratssitzung am
18.06.2015 vorgesehen.
Der FB 51 hat eine Vorlage für die entsprechenden Fachausschüsse und den Rat zur Anhebung der
Elternbeiträge vorbereitet. Der Jugendhilfeausschuss hat die Vorlage zwischenzeitlich nur andiskutiert.
Der Fortgang der Haushaltsberatungen bleibt abzuwarten. Durch eine zwischenzeitlich bekannt
31.095
gewordene Anhebung der Obergrenzen beim Offenen Ganztag von bisher 150 EUR auf 170 EUR
(Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 15.01.2015)
sind, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat, höhere Konsolidierungsbeträge zu erwarten.
Eine Beschlussfassung durch den Rat ist bisher nicht erfolgt.
250 Nachrichtlich: Eine Vorlage zur Anhebung der Verwaltungsgebühren ist für die Ratssitzung am
18.06.2015 vorgesehen.
Übersicht über die gemeldeten Risiko - HSK - Maßnahmen
HSK
Nr.
Produktgruppe
Nr.
Sachkonto
Bezeichnung der
Maßnahme
Erwartete
Ergebnisverbesserung
lt. Plan
2015
EUR
V - 01
5-060-02
44111100
Erhebung ortsüblicher Mieten von
Vereinen und Verbänden
Ergebnis lt. Bericht
zum 31.03.2015
Erläuterungen
erreichbar
nicht erreichbar
EUR
EUR
10.000
0
Zur Vorbereitung einer Beschlussfassung über die Einzelmietfälle wird jeder Fall auf den baulichen
Zustand aktualisiert, um die Regelmiete sowie die daraus resultierenden Anpassungsschritte festlegen
zu können. Nach Durchführung einer VV-Beratung mit einer vollständigen Übersicht, die voraussichtlich
10.000 nach der Sommerpause fertiggestellt ist, werden auf der Basis dieses Beschlusses erste Fälle den
politischen Gremien vorgelegt. Somit kann für 2015 nicht von einem Erreichen der zusätzlichen
Ertragserwartung ausgegangen werden. Kompensation: Wenigeraufwendungen bei P06002540000
52411100 - Strom.
V - 02
5-060-02
44111100
Einführung von
Parkraumbewirtschaftung an
städtischen Schulen, Sportplätzen und
Verwaltungsstandorten ab 2015
22.000
0
Im Rahmen einer Grundlagenermittlung für den gesamten, erweiterten Innenstadtbereich ist
vorgesehen, dass im Sommer 2015 ein Planungsauftrag an ein Ingenieurbüro zur Erstellung eines
Parkraumkonzeptes unter Einbeziehung der Parkraumbewirtschaftung städtischer Flächen erstellt wird.
Nach Auswertung der entsprechenden Daten kann mit der Erstellung eines neuen Parkraumkonzeptes
22.000
und der Überarbeitung des Bewohnerparkens unter Beteiligung der politischen Gremien begonnen
werden.
Es wird davon ausgegangen, dass der Konsolidierungsbetrag für 2015 nicht erreicht werden kann. Eine
Kompensation erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei P06002540000 52411100 - Strom.
V - 06
5-060-02
52411100
Verbesserung der Lüftungsanlagen,
Reduzierung des Energieverbrauchs
durch Einsetzen des Bauer
Optimierungssystems
50.000
0
50.000
V - 12
5-066-02
43219000
Erhöhung der Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen um 25 %
100.000
72.000
V - 13
5-066-02
In 2014 erfolgte zur Erfahrungssammlung die erste Installation im Badezentrum Bockum. Nach
Problemen bei der ausführenden Firma steht die endgültige Inbetriebnahme unmittelbar bevor, so dass
eine Auswertung erst im April 2016 möglich ist. Eine Kompensation erfolgt durch
Wenigeraufwendungen bei P06002540000 52411100 - Strom.
Eine Beschlussfassung ist bisher nicht erfolgt. Die Kalkulation der Maßnahme basierte auf einer
28.000 Beschlussfassung der Satzung in der Ratssitzung am 26.03.2015. Durch eine evtl. Beschlussfassung
am 18.06.2015 reduziert sich der Konsolidierungsbetrag auf insgesamt ca. 72.000 EUR.
43219100
Erweiterung der Parkzonen durch
Aufstellung von 34 neuen
Parkscheinautomaten
100.000
0
Zur Grundlagenermittlung ist zunächst durch den FB 61 in 2015 ein Planungsauftrag an ein
Ingenieurbüro zu erteilen. Erst nach Auswertung der entsprechenden Daten kann mit Erstellung eines
neuen Parkraumkonzeptes und Überarbeitung des Anwohnerparkens unter Beteiligung der politischen
100.000 Gremien begonnen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Umsetzung der Maßnahme erst im Laufe
des Jahres 2016 möglich. Die Kompensation wird im Budget des FB 66 bereitgestellt. Falls im Laufe der
nächsten Monate keine andere Kompensation möglich ist, wird sie durch Wenigeraufwand bei
P06602030000 522120000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens sichergestellt.
500.000
0
500.000
36.500
0
156.000
0
V - 14
5-066-02
44851100
Vermögensausgleich durch
Leitungsträger für Straßenbauarbeiten
(Ausgleich des Wertverlustes an städt.
Straßen)
V - 18
5-062-03
5-063-00
43110000
Anhebung von Verwaltungsgebühren
VI - 04
6-067-02
44111100
Erhöhung der Kleingartenpacht um
0,11 EUR
2
Aktualisierte Erkenntnisse weisen darauf hin, dass eine Umsetzung des
Vermögensschadensausgleichs nur im gegenseitigen Einvernehmen zu erzielen ist.
Eine Beschlussfassung durch den Rat ist bisher nicht erfolgt. Eine Vorlage zur Anhebung der
Verwaltungsgebühren ist für die Ratssitzung am 18.06.2015 vorgesehen.
Aufgrund des fehlenden Ratsbeschlusses in 2014 konnte die Maßnahme nicht zum 01.01.2015
156.000 umgesetzt werden. Eine Umsetzung kann nunmehr erst nach entsprechender Beschlussfassung zum
01.01.2016 erfolgen.
36.500
Übersicht über die gemeldeten Risiko - HSK - Maßnahmen
HSK
Nr.
Produktgruppe
Nr.
Sachkonto
Bezeichnung der
Maßnahme
Erwartete
Ergebnisverbesserung
lt. Plan
2015
EUR
A - 01
A - 04
A - 05
2-000-01
2-000-01
2-000-01
40320000
40130000
40312000
Neufassung der Hundesteuersatzung /
Hundebestandsaufnahme
Anhebung der Gewerbesteuer
Neufassung der
Vergnügungssteuersatzung
400.000
Ergebnis lt. Bericht
zum 31.03.2015
Erläuterungen
erreichbar
nicht erreichbar
EUR
EUR
200.000
200.000
Der Haushaltsansatz basiert auf dem noch nicht gefassten Beschluss über die Neufassung der
Hundesteuersatzung. Unter dem Vorbehalt einer späteren Beschlussfassung und dem Inkrafttreten der
neuen Satzung zum 01.07.2015 lässt sich der nebenstehende Konsolidierungsbetrag für 2015
erreichen.
8.121.136
Der Haushaltsansatz enthält eine noch nicht vom Rat beschlossene Erhöhung des Hebesatzes bei der
Gewerbesteuer auf der Basis von in 2014 unterjährig geplanten Vorauszahlungen ab dem 01.01.2015.
723.182 Der Ertrag unterliegt darüber hinaus unterjährigen Veränderungen. Die aktuelle Jahressollstellung bleibt
unter den Erwartungen bei der Haushaltsplanaufstellung zurück, so dass eine Korrektur über den
Veränderungsnachweis der Verwaltung erfolgen wird.
335.000
325.000
Der Haushaltsansatz basiert auf einer unterjährigen Stichtagsbetrachtung des Jahres 2014 unter
Berücksichtigung der zum 01.01.2015 beschlossenen Änderungen der Vergnügungssteuersatzung
10.000 (Einführung der Bordellsteuer, Erhöhung des Steuersatzes bei Geldspielgewinngeräten von 19 auf
20%). Die Ursprungsprognose war zu optimistisch im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2014, so dass
hier der Planwert ggf. nicht in voller Höhe erreicht wird.
11.839.107
9.258.284
8.844.318
3
2.580.823