Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40
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Entwicklung von Januar bis September 2015
Stadtentwässerung Krefeld
I.
Ergebnisentwicklung
Aufgrund sich abzeichnender wesentlich niedrigerer Abwassermengen und Änderungen
durch die unterjährige Neuorganisation wurde die Erstellung eines Nachtrags für den
festgesetzten Plan 2015 erforderlich. Der Bericht Januar bis September 2015 wird daher
nicht mehr auf die Planwerte, sondern die Nachtragswerte für das Jahr 2015 bezogen.Es
wird darauf hingewiesen, dass der Nachtrag erst in der Ratssitzung am 10.12.2015
beschlossen wird.
Das Ergebnis entwickelte sich von Januar bis September 2015 wie folgt:
Januar bis September
2015
2014
in T€
1. Abwassergebühren
davon Inkasso SWK ENERGIE
2. Oberflächenentwässerung
öffentlicher Straßen und Plätze
3. Entsorgungsgebühren
4. Inanspruchnahme der Rückstellung aus
dem Gebührenausgleich nach § 6 KAG
Veränderung
absolut
NT
2015
T€
in %
Planerfüllungsgrad
in %
40.960
35.661
4.163
41.532
36.154
4.163
-572
-494
0
-1,4
-1,4
0,0
54.715
47.548
5.550
74,9
75,0
75,0
161
1.492
178
554
-17
938
-9,6
169,5
227
778
71,0
191,8
113
150
-38
-25,0
150
75,0
245
46
-
245
23
-
0
24
-
-0,1
105,3
-
310
35
-
79,1
132,0
-
47.180
46.845
335
0,7
61.765
76,4
10. Betriebsführungsentgelt
11. Personalaufwand
12. Abschreibungen
13. Kläranlagenbeitrag EGK
14. Abwasserabgabe
15. Inkassodienstleistung (inkl. Porto/Versand)
16. Kosten Sanierung Hausanschlüsse
17. Übrige sonst. betriebl. Aufwendungen
18. Finanzaufwendungen
6.721
233
4.071
21.627
399
571
113
1.530
7.183
7.036
-314
-4,5
75,0
3.970
21.627
399
484
150
1.157
7.564
101
0
0
87
-38
373
-381
2,5
0,0
0,0
17,9
-25,0
32,2
-5,0
8.962
311
5.552
28.837
532
760
150
2.042
9.605
19. Summe Aufwendungen
42.448
42.388
60
0,1
56.750
74,8
4.732
4.457
275
6,2
5.015
94,3
5. Kostenersatz Sanierung
Hausanschlüsse
6. Auflösung Ertragszuschüsse
7. Sonstige Erträge (inkl. Zinserträge)
8. Entnahme zweckgebundene Rücklage
9. Summe Erträge
20. Ergebnis
1.
Betriebserträge
Die Erlöse aus Abwassergebühren belaufen sich von Januar bis September 2015 auf
40.960 (Vj. 41.532) T€. Die von der SWK ENERGIE vereinnahmten monatlichen
Abschlagszahlungen für die Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser)
belaufen sich im Berichtszeitraum auf 35.661 (Vj. 36.154) T€. Bedingt durch das rollierende
Abrechnungsverfahren bei der SWK ENERGIE entsprechen diese Abschlagszahlungen
73,3
75,0
75,0
75,1
75,0
74,9
74,8
-2einer
anteiligen
Prognose
der
Mengenentwicklung
unter
Berücksichtigung
der
Gebührensätze der Gebührenkalkulation aus dem Jahr 2014. Des Weiteren erzielte der
Eigenbetrieb durch die Abrechnung der Abwassergebühren für Großeinleiter, für weitere
manuell abgerechnete Gebührenschuldner, für Grundwassereinleitungen (sowohl durch
Dritte als auch im Zuge von Baumaßnahmen durch die SWK AQUA) 5.299 (Vj. 5.378) T€.
Die Gebühren für die Oberflächenentwässerung öffentlicher Straßen und Plätze belaufen
sich wie im Vorjahr auf 4.163 T€ und erreichen 75 % des Jahresnachtragswertes.
Die
Entsorgungsgebühren
für
die
Entleerung
von
abflusslosen
Gruben
und
Kleinkläranlagen erreichen 161 (Vj. 178) T€.
Bei der endgültigen Gebührennachkalkulation für 2012 wurde eine Überdeckung beim
Schmutzwasser (1.738 T€) und Niederschlags-/Grundwasser (1.050 T€) ermittelt. Auf Basis
der Gebührenkalkulation für 2015 aus dem Jahr 2014 resultiert daraus für die ersten drei
Quartale
eine
zeitanteilige
Inanspruchnahme
der
Rückstellung
für
den
Gebührenausgleich aus dem Jahr 2012 in Höhe von 1.492 T€. In der Gebührenkalkulation
für den Nachtrag 2015 wurde für Schmutzwasser lediglich ein Betrag von 203 T€ und für
Niederschlags-/Grundwasser lediglich ein Betrag von 533 T€ berücksichtigt. Der Wert des
Nachtrags 2015 liegt daher niedriger, und zwar bei 778 T€.
Im Vorjahr ist ein zeitanteiliger Erlös für die Inanspruchnahme der Rückstellung aus der
Überdeckung beim Schmutz- und Niederschlags-/Grundwasser des Jahres 2011 von 554 T€
angefallen.
Der Kostenersatz für die Sanierung von Hausanschlüssen ist mit dem anteiligen
Nachtragswert in Höhe von 150 T€ veranschlagt. Da der diesbezügliche Ertrag mit dem
entsprechenden Aufwand übereinstimmt, haben diese Positionen keine Ergebnisauswirkung.
Die Erträge aus der Auflösung der Ertragszuschüsse liegen wie im Vorjahr bei 245 T€
bzw. 79,1 % des Nachtragswertes.
Die sonstigen Erträge liegen bei 46 (Vj. 23) T€. Sie umfassen im Wesentlichen Mahn- und
Einziehungserträge sowie Zinserträge. Aufgrund eines aperiodischen Ertrags aus der
Erstattung von Genossenschaftsbeiträgen für die Unterhaltung von Wasserläufen (LINEG)
für das Jahr 2013 liegt der Erfüllungsgrad (bezogen auf den Nachtragswert) bei 132,0 %.
2.
Betriebsaufwendungen
-3Das Betriebsführungsentgelt beinhaltet die Vergütung an die SWK AQUA GmbH gemäß
§ 11 (1) des Betriebsführungsvertrages. Die SWK AQUA GmbH erhält eine jährliche
Pauschalvergütung auf Selbstkostenbasis, die jeweils zu Beginn eines Jahres gemäß einer
Preisgleitklausel
angepasst
wird.
Die
Preisgleitklausel
gemäß
Anlage
3
des
Betriebsführungsvertrages ist jeweils zur Hälfte vom Personalkostenindex und vom
Investitionsgüterindex abhängig.
Die Parameter und Ausprägungen der Preisgleitung sind unverändert. Auch der Umfang der
Ersatzbeschaffung ist gleich bleibend unterstellt. Das Betriebsführungsentgelt sinkt von
9.523 T€ auf 8.962 T€. Der Rückgang resultiert daraus, dass aufgrund der mehrheitlich im
4. Quartal 2015 von der SWK AQUA GmbH zur Stadtentwässerung übergehenden
Mitarbeiter und damit wegen des Übergangs des Anteils hoheitlicher Leistungen zur
Stadtentwässerung das Entgelt entsprechend zeitanteilig gekürzt ist.
Es fallen mit dem Übergang hoheitlicher Leistungen ab dem 4. Quartal 2015 nun auch
Personalkosten an. Beim Ansatz der Personalkosten ist der Übergang von 9 tariflich
beschäftigten Mitarbeitern ab dem 1. Oktober 2015 und von 4 Beamten im Juni bzw. August
2015 unterstellt. Die Personalkosten beinhalten bei den tariflich Beschäftigten die
Sozialversicherungsbeiträge, die ZVK-Umlage, die Unfallkasse und Beihilfezahlungen. Bei
den Beamten sind neben der Besoldung, die Umlage Versorgung, die Umlage
Nachversicherung und Beihilfezahlungen (aktiv und passiv) berücksichtigt.
Die Abschreibungen belaufen sich auf 4.071 (Vj. 3.970) T€ bzw. 73,3 % des
Nachtragswertes.
Der Kläranlagenbeitrag an die EGK entspricht mit insgesamt 28.837 T€ der ab 2014
getroffenen Festpreisvereinbarung. Der anteilige Betrag für den Berichtszeitraum beträgt
somit wie im Vorjahr 21.627 T€. Die preisliche Regelung ist bis zum 31. Dezember 2017
festgeschrieben.
Die Abwasserabgabe wird von der Bezirksregierung Düsseldorf festgesetzt. Der Wert in
Höhe von 399 T€ entspricht, so wie im Vorjahr, dem anteiligen Nachtragswert von 532 T€.
Das Entgelt an die SWK ENERGIE für die Inkassodienstleistung beträgt unverändert
661 T€. Zusätzlich fällt gegenüber dem Plan 2015 ein einmaliger Aufwand in Höhe von
100 T€ an. Dieser resultiert aus der Umstellung zur vollständigen Separierung des
Abwassergebührenbescheids und des Zahlungsverkehrs von der SWK.
-4Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 1.530 T€ um 373 T€ über
dem Vorjahr und entsprechen 74,9 % des Nachtragsansatzes. Diese Position setzt sich im
Wesentlichen aus Verrechnungen mit den Fachbereichen und Dienstleistungen der Stadt
Krefeld (842 T€), aus Beratung (169 T€), Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen
(158 T€), Jahresabschlussprüfung (15 T€) und Miete (12 T€) zusammen. Darüber hinaus ist
für eine an die SWK AQUA beauftragte und abgebrochene Maßnahme (Nordsammler) ein
zeitanteiliger Weiterverrechnungsaufwand von 315 T€ berücksichtigt.
Die Finanzaufwendungen enthalten die Zinsaufwendungen für langfristige Darlehen und
den Aufwand aus der Aufzinsung der Rückstellung aus dem Gebührenausgleich nach
§ 6 KAG. Die Darlehenszinsen belaufen sich auf 7.158 (Vj. 7.525) T€. Der Aufzinsungsanteil
an der Rückstellung für den Gebührenausgleich beträgt anteilig 25 T€. Hierzu gibt es keine
Position im Wirtschaftsplan. Der Erfüllungsgrad (bezogen auf den Nachtragswert) erreicht
74,7 %.
3.
Ergebnis
Das Ergebnis von Januar bis September 2015 beträgt 4.732 (Vj. 4.457) T€ und liegt bei
94,3 % des für 2015 ermittelten Nachtragswertes in Höhe von 5.015 T€.
Der im Jahr 2014 ursprünglich festgesetzte Planwert 2015 betrug 7.075 T€.
Der Rückgang des Nachtragswertes gegenüber dem Planwert 2015 resultiert aus der neuen
Gebührenkalkulation für 2015:
Zum einen basiert diese auf einem niedrigeren Zinssatz bei der kalkulatorischen Verzinsung
des Anlagevermögens sowie niedrigeren Kostenansätzen beim Kläranlagenbeitrag und beim
Betriebsführungsentgelt. Der Kläranlagenbeitrag und das Betriebsführungsentgelt bleiben
handelsrechtlich im Aufwand im Nachtrag 2015 unverändert, da eine Verpflichtung besteht,
die erbrachte Leistung in der vertraglichen Höhe zu vergüten.
Zum anderen sinkt die erlöserhöhende Inanspruchnahme der Rückstellung für die
Überdeckung aus dem Jahr 2012 im Nachtrag 2015, weil in der neuen Gebührenkalkulation
für 2015 geringere (Teil)Beträge angesetzt wurden als bisher.
-5-
II.
Vermögensentwicklung
1. Anlagevermögen
Die im Nachtrag 2015 festgelegten Investitionsausgaben sind gegenüber dem Plan 2015 mit
20,05 Mio. € unverändert. Die Verpflichtungsermächtigungen betrugen im ursprünglich
festgesetzten Vermögensplan 2015 35,25 Mio. €. Im ermittelten Nachtrag 2015 für den
Vermögensplan
sind
aufgrund
des
weiten
Fortschritts
des
Kalenderjahres
keine
Verpflichtungsermächtigungen mehr ausgewiesen.
Die Baumaßnahmen entwickelten sich von Januar bis September 2015 wie folgt:
2015
in Mio. €
Investitionsausgaben
Nachtrag 2015
Verpflichtungsermächtigungen
20,05
Summe
35,25
55,30
Januar - Juni 2015
in Mio. €
Mittelfreigabe
- davon in der Stadtentwässerung direkt
bewirtschaftet
- Straßenwiederherstellung
0,56
0,00
0,56
- für Grunderwerb
0,75
0,00
0,75
- für Grundwassereinleitungen (aktivierte Eigenleistung)
0,34
0,10
0,44
- für Anteil Erschließung Hüls-Südwest B-Plan 734
1,19
0,00
1,19
21,18
11,47
32,65
Summe Mittelfreigabe
24,02
11,57
35,59
Verfügbare Restmittel
-3,97
23,68
19,71
- davon Beauftragung an die SWK AQUA GmbH
- für Erweiterungen und Erneuerungen
Für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen hat der Eigenbetrieb die SWK AQUA bis
zum 30. September 2015 mit einem Gesamtvolumen von 21,18 Mio. € beauftragt.
Von diesem Auftragsvolumen (21,18 Mio. €) hat die SWK AQUA bis zum 30. September
2015 10,38 Mio. € (inkl. MwSt) verausgabt. Die Summe der bei der SWK AQUA beauftragten
Maßnahmen, die
in
2015 an den Eigenbetrieb abgerechnet
werden,
wird den
entsprechenden Ansatz im Nachtrag 2015 von 19,4 Mio. € nicht überschreiten.
Bis einschließlich September 2015 liegen für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen
folgende Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 11,47 Mio. € vor:
St. Töniser Str. (4,25 Mio. €)
Schulstraße (0,22 Mio. €)
-6
Niepkuhlen (7,00 Mio. €)
Darüber hinaus wurden Mittel in Höhe von 1,19 Mio. € für die Erschließung des geplanten
Baugebiets Hüls-Südwest B-Plan 734 “Steeg“ freigegeben, das in der Stadtentwässerung
direkt selbst bewirtschaftet wird. Hinsichtlich weiterer Details zu dieser Maßnahme wird auf
den Bericht des 1. Quartals 2015 verwiesen.
2. Finanzwirtschaft
Für in Vorjahren genehmigte Baumaßnahmen wurden dem Eigenbetrieb im Berichtszeitraum
(Januar - September 2015) durch die SWK AQUA Anlagen in Höhe von 1,5 Mio. € in
Rechnung gestellt.
Zur
Finanzierung
der
Baumaßnahmen
2014
wurde
am
15. Januar
2015
eine
Darlehensaufnahme in Höhe von 19,1 Mio. € getätigt. Diese entspricht der für das Jahr
2014 im Plan angesetzten Darlehensaufnahme. Der Kredit zur Finanzierung der
Baumaßnahmen 2015 wird im Januar 2016 aufgenommen.
Die Kredittilgungen betrugen im Berichtszeitraum (Januar - September 2015) 7,5 Mio. €.
Bezüglich der Notwendigkeit der Umgestaltung der Finanzierung der Stadtentwässerung
Krefeld sieht der Sachstand wie folgt aus:
Im August 2015 hat unter der Beteiligung des kaufmännischen Dienstleisters und der
Kämmerei ein Termin zum Jahresabschluss 2014 mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
(GPA) stattgefunden. Hierin hat die GPA deutlich gemacht, dass eine Ablösung von Krediten
mit neuen Krediten nicht als Umschuldung zu sehen ist und somit unstatthaft wäre. Dies
würde jedoch nach ihrer Auffassung mittelfristig in der Stadtentwässerung Krefeld so
eintreten. Bei Betrachtung des Zeitraumes 2004 - 2014 ist ein positiver Saldo aus
Investitionssumme und Darlehensaufnahme von 14,04 Mio. € vorhanden. Dieser Saldo
verringert sich jährlich und wird planmäßig 2018 erstmalig negativ. Ab diesem Zeitpunkt
würde das Testat mit Veröffentlichungspflicht der GPA mit entsprechenden Ergänzungen
versehen werden.
Als Gegenmaßnahmen wurde in Absprache die Abschreibungsdauer verkürzt und eine
Optimierung der Tilgungsleistung angestrebt. Die Verkürzung der Nutzungsdauer auf 80
Jahre ist für Neuinvestitionen im Bereich Kanäle/Schächte seit 2014 umgesetzt. Die
Verringerung der Tilgungssätze bei aus der Zinsbindung fallenden Darlehen ist in
Vorbereitung und wird im Einzelfall geprüft. Aktuell ergeben sich hier jedoch erhebliche
rechtliche Bedenken.
-7Weiterhin wäre die Aufnahme von Liquiditätskrediten anstelle von Investitionskrediten
möglich. Diese sollen in der Regel auch eine auf ihren Zweck hin gerichtete Laufzeit haben.
Sollten die oben genannten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen, bleibt nur
eine Rücklagenzuführung aus dem Jahresüberschuss der Stadtentwässerung Krefeld.