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Verwaltungsvorlage (Stadtentwässerung _1 -3 Quartal 2015_20151127_SE.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
47 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:40

Inhalt der Datei

Entwicklung von Januar bis September 2015 Stadtentwässerung Krefeld I. Ergebnisentwicklung Aufgrund sich abzeichnender wesentlich niedrigerer Abwassermengen und Änderungen durch die unterjährige Neuorganisation wurde die Erstellung eines Nachtrags für den festgesetzten Plan 2015 erforderlich. Der Bericht Januar bis September 2015 wird daher nicht mehr auf die Planwerte, sondern die Nachtragswerte für das Jahr 2015 bezogen.Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachtrag erst in der Ratssitzung am 10.12.2015 beschlossen wird. Das Ergebnis entwickelte sich von Januar bis September 2015 wie folgt: Januar bis September 2015 2014 in T€ 1. Abwassergebühren davon Inkasso SWK ENERGIE 2. Oberflächenentwässerung öffentlicher Straßen und Plätze 3. Entsorgungsgebühren 4. Inanspruchnahme der Rückstellung aus dem Gebührenausgleich nach § 6 KAG Veränderung absolut NT 2015 T€ in % Planerfüllungsgrad in % 40.960 35.661 4.163 41.532 36.154 4.163 -572 -494 0 -1,4 -1,4 0,0 54.715 47.548 5.550 74,9 75,0 75,0 161 1.492 178 554 -17 938 -9,6 169,5 227 778 71,0 191,8 113 150 -38 -25,0 150 75,0 245 46 - 245 23 - 0 24 - -0,1 105,3 - 310 35 - 79,1 132,0 - 47.180 46.845 335 0,7 61.765 76,4 10. Betriebsführungsentgelt 11. Personalaufwand 12. Abschreibungen 13. Kläranlagenbeitrag EGK 14. Abwasserabgabe 15. Inkassodienstleistung (inkl. Porto/Versand) 16. Kosten Sanierung Hausanschlüsse 17. Übrige sonst. betriebl. Aufwendungen 18. Finanzaufwendungen 6.721 233 4.071 21.627 399 571 113 1.530 7.183 7.036 -314 -4,5 75,0 3.970 21.627 399 484 150 1.157 7.564 101 0 0 87 -38 373 -381 2,5 0,0 0,0 17,9 -25,0 32,2 -5,0 8.962 311 5.552 28.837 532 760 150 2.042 9.605 19. Summe Aufwendungen 42.448 42.388 60 0,1 56.750 74,8 4.732 4.457 275 6,2 5.015 94,3 5. Kostenersatz Sanierung Hausanschlüsse 6. Auflösung Ertragszuschüsse 7. Sonstige Erträge (inkl. Zinserträge) 8. Entnahme zweckgebundene Rücklage 9. Summe Erträge 20. Ergebnis 1. Betriebserträge Die Erlöse aus Abwassergebühren belaufen sich von Januar bis September 2015 auf 40.960 (Vj. 41.532) T€. Die von der SWK ENERGIE vereinnahmten monatlichen Abschlagszahlungen für die Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser) belaufen sich im Berichtszeitraum auf 35.661 (Vj. 36.154) T€. Bedingt durch das rollierende Abrechnungsverfahren bei der SWK ENERGIE entsprechen diese Abschlagszahlungen 73,3 75,0 75,0 75,1 75,0 74,9 74,8 -2einer anteiligen Prognose der Mengenentwicklung unter Berücksichtigung der Gebührensätze der Gebührenkalkulation aus dem Jahr 2014. Des Weiteren erzielte der Eigenbetrieb durch die Abrechnung der Abwassergebühren für Großeinleiter, für weitere manuell abgerechnete Gebührenschuldner, für Grundwassereinleitungen (sowohl durch Dritte als auch im Zuge von Baumaßnahmen durch die SWK AQUA) 5.299 (Vj. 5.378) T€. Die Gebühren für die Oberflächenentwässerung öffentlicher Straßen und Plätze belaufen sich wie im Vorjahr auf 4.163 T€ und erreichen 75 % des Jahresnachtragswertes. Die Entsorgungsgebühren für die Entleerung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen erreichen 161 (Vj. 178) T€. Bei der endgültigen Gebührennachkalkulation für 2012 wurde eine Überdeckung beim Schmutzwasser (1.738 T€) und Niederschlags-/Grundwasser (1.050 T€) ermittelt. Auf Basis der Gebührenkalkulation für 2015 aus dem Jahr 2014 resultiert daraus für die ersten drei Quartale eine zeitanteilige Inanspruchnahme der Rückstellung für den Gebührenausgleich aus dem Jahr 2012 in Höhe von 1.492 T€. In der Gebührenkalkulation für den Nachtrag 2015 wurde für Schmutzwasser lediglich ein Betrag von 203 T€ und für Niederschlags-/Grundwasser lediglich ein Betrag von 533 T€ berücksichtigt. Der Wert des Nachtrags 2015 liegt daher niedriger, und zwar bei 778 T€. Im Vorjahr ist ein zeitanteiliger Erlös für die Inanspruchnahme der Rückstellung aus der Überdeckung beim Schmutz- und Niederschlags-/Grundwasser des Jahres 2011 von 554 T€ angefallen. Der Kostenersatz für die Sanierung von Hausanschlüssen ist mit dem anteiligen Nachtragswert in Höhe von 150 T€ veranschlagt. Da der diesbezügliche Ertrag mit dem entsprechenden Aufwand übereinstimmt, haben diese Positionen keine Ergebnisauswirkung. Die Erträge aus der Auflösung der Ertragszuschüsse liegen wie im Vorjahr bei 245 T€ bzw. 79,1 % des Nachtragswertes. Die sonstigen Erträge liegen bei 46 (Vj. 23) T€. Sie umfassen im Wesentlichen Mahn- und Einziehungserträge sowie Zinserträge. Aufgrund eines aperiodischen Ertrags aus der Erstattung von Genossenschaftsbeiträgen für die Unterhaltung von Wasserläufen (LINEG) für das Jahr 2013 liegt der Erfüllungsgrad (bezogen auf den Nachtragswert) bei 132,0 %. 2. Betriebsaufwendungen -3Das Betriebsführungsentgelt beinhaltet die Vergütung an die SWK AQUA GmbH gemäß § 11 (1) des Betriebsführungsvertrages. Die SWK AQUA GmbH erhält eine jährliche Pauschalvergütung auf Selbstkostenbasis, die jeweils zu Beginn eines Jahres gemäß einer Preisgleitklausel angepasst wird. Die Preisgleitklausel gemäß Anlage 3 des Betriebsführungsvertrages ist jeweils zur Hälfte vom Personalkostenindex und vom Investitionsgüterindex abhängig. Die Parameter und Ausprägungen der Preisgleitung sind unverändert. Auch der Umfang der Ersatzbeschaffung ist gleich bleibend unterstellt. Das Betriebsführungsentgelt sinkt von 9.523 T€ auf 8.962 T€. Der Rückgang resultiert daraus, dass aufgrund der mehrheitlich im 4. Quartal 2015 von der SWK AQUA GmbH zur Stadtentwässerung übergehenden Mitarbeiter und damit wegen des Übergangs des Anteils hoheitlicher Leistungen zur Stadtentwässerung das Entgelt entsprechend zeitanteilig gekürzt ist. Es fallen mit dem Übergang hoheitlicher Leistungen ab dem 4. Quartal 2015 nun auch Personalkosten an. Beim Ansatz der Personalkosten ist der Übergang von 9 tariflich beschäftigten Mitarbeitern ab dem 1. Oktober 2015 und von 4 Beamten im Juni bzw. August 2015 unterstellt. Die Personalkosten beinhalten bei den tariflich Beschäftigten die Sozialversicherungsbeiträge, die ZVK-Umlage, die Unfallkasse und Beihilfezahlungen. Bei den Beamten sind neben der Besoldung, die Umlage Versorgung, die Umlage Nachversicherung und Beihilfezahlungen (aktiv und passiv) berücksichtigt. Die Abschreibungen belaufen sich auf 4.071 (Vj. 3.970) T€ bzw. 73,3 % des Nachtragswertes. Der Kläranlagenbeitrag an die EGK entspricht mit insgesamt 28.837 T€ der ab 2014 getroffenen Festpreisvereinbarung. Der anteilige Betrag für den Berichtszeitraum beträgt somit wie im Vorjahr 21.627 T€. Die preisliche Regelung ist bis zum 31. Dezember 2017 festgeschrieben. Die Abwasserabgabe wird von der Bezirksregierung Düsseldorf festgesetzt. Der Wert in Höhe von 399 T€ entspricht, so wie im Vorjahr, dem anteiligen Nachtragswert von 532 T€. Das Entgelt an die SWK ENERGIE für die Inkassodienstleistung beträgt unverändert 661 T€. Zusätzlich fällt gegenüber dem Plan 2015 ein einmaliger Aufwand in Höhe von 100 T€ an. Dieser resultiert aus der Umstellung zur vollständigen Separierung des Abwassergebührenbescheids und des Zahlungsverkehrs von der SWK. -4Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 1.530 T€ um 373 T€ über dem Vorjahr und entsprechen 74,9 % des Nachtragsansatzes. Diese Position setzt sich im Wesentlichen aus Verrechnungen mit den Fachbereichen und Dienstleistungen der Stadt Krefeld (842 T€), aus Beratung (169 T€), Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen (158 T€), Jahresabschlussprüfung (15 T€) und Miete (12 T€) zusammen. Darüber hinaus ist für eine an die SWK AQUA beauftragte und abgebrochene Maßnahme (Nordsammler) ein zeitanteiliger Weiterverrechnungsaufwand von 315 T€ berücksichtigt. Die Finanzaufwendungen enthalten die Zinsaufwendungen für langfristige Darlehen und den Aufwand aus der Aufzinsung der Rückstellung aus dem Gebührenausgleich nach § 6 KAG. Die Darlehenszinsen belaufen sich auf 7.158 (Vj. 7.525) T€. Der Aufzinsungsanteil an der Rückstellung für den Gebührenausgleich beträgt anteilig 25 T€. Hierzu gibt es keine Position im Wirtschaftsplan. Der Erfüllungsgrad (bezogen auf den Nachtragswert) erreicht 74,7 %. 3. Ergebnis Das Ergebnis von Januar bis September 2015 beträgt 4.732 (Vj. 4.457) T€ und liegt bei 94,3 % des für 2015 ermittelten Nachtragswertes in Höhe von 5.015 T€. Der im Jahr 2014 ursprünglich festgesetzte Planwert 2015 betrug 7.075 T€. Der Rückgang des Nachtragswertes gegenüber dem Planwert 2015 resultiert aus der neuen Gebührenkalkulation für 2015: Zum einen basiert diese auf einem niedrigeren Zinssatz bei der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens sowie niedrigeren Kostenansätzen beim Kläranlagenbeitrag und beim Betriebsführungsentgelt. Der Kläranlagenbeitrag und das Betriebsführungsentgelt bleiben handelsrechtlich im Aufwand im Nachtrag 2015 unverändert, da eine Verpflichtung besteht, die erbrachte Leistung in der vertraglichen Höhe zu vergüten. Zum anderen sinkt die erlöserhöhende Inanspruchnahme der Rückstellung für die Überdeckung aus dem Jahr 2012 im Nachtrag 2015, weil in der neuen Gebührenkalkulation für 2015 geringere (Teil)Beträge angesetzt wurden als bisher. -5- II. Vermögensentwicklung 1. Anlagevermögen Die im Nachtrag 2015 festgelegten Investitionsausgaben sind gegenüber dem Plan 2015 mit 20,05 Mio. € unverändert. Die Verpflichtungsermächtigungen betrugen im ursprünglich festgesetzten Vermögensplan 2015 35,25 Mio. €. Im ermittelten Nachtrag 2015 für den Vermögensplan sind aufgrund des weiten Fortschritts des Kalenderjahres keine Verpflichtungsermächtigungen mehr ausgewiesen. Die Baumaßnahmen entwickelten sich von Januar bis September 2015 wie folgt: 2015 in Mio. € Investitionsausgaben Nachtrag 2015 Verpflichtungsermächtigungen 20,05 Summe 35,25 55,30 Januar - Juni 2015 in Mio. € Mittelfreigabe - davon in der Stadtentwässerung direkt bewirtschaftet - Straßenwiederherstellung 0,56 0,00 0,56 - für Grunderwerb 0,75 0,00 0,75 - für Grundwassereinleitungen (aktivierte Eigenleistung) 0,34 0,10 0,44 - für Anteil Erschließung Hüls-Südwest B-Plan 734 1,19 0,00 1,19 21,18 11,47 32,65 Summe Mittelfreigabe 24,02 11,57 35,59 Verfügbare Restmittel -3,97 23,68 19,71 - davon Beauftragung an die SWK AQUA GmbH - für Erweiterungen und Erneuerungen Für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen hat der Eigenbetrieb die SWK AQUA bis zum 30. September 2015 mit einem Gesamtvolumen von 21,18 Mio. € beauftragt. Von diesem Auftragsvolumen (21,18 Mio. €) hat die SWK AQUA bis zum 30. September 2015 10,38 Mio. € (inkl. MwSt) verausgabt. Die Summe der bei der SWK AQUA beauftragten Maßnahmen, die in 2015 an den Eigenbetrieb abgerechnet werden, wird den entsprechenden Ansatz im Nachtrag 2015 von 19,4 Mio. € nicht überschreiten. Bis einschließlich September 2015 liegen für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen folgende Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 11,47 Mio. € vor:  St. Töniser Str. (4,25 Mio. €)  Schulstraße (0,22 Mio. €) -6 Niepkuhlen (7,00 Mio. €) Darüber hinaus wurden Mittel in Höhe von 1,19 Mio. € für die Erschließung des geplanten Baugebiets Hüls-Südwest B-Plan 734 “Steeg“ freigegeben, das in der Stadtentwässerung direkt selbst bewirtschaftet wird. Hinsichtlich weiterer Details zu dieser Maßnahme wird auf den Bericht des 1. Quartals 2015 verwiesen. 2. Finanzwirtschaft Für in Vorjahren genehmigte Baumaßnahmen wurden dem Eigenbetrieb im Berichtszeitraum (Januar - September 2015) durch die SWK AQUA Anlagen in Höhe von 1,5 Mio. € in Rechnung gestellt. Zur Finanzierung der Baumaßnahmen 2014 wurde am 15. Januar 2015 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 19,1 Mio. € getätigt. Diese entspricht der für das Jahr 2014 im Plan angesetzten Darlehensaufnahme. Der Kredit zur Finanzierung der Baumaßnahmen 2015 wird im Januar 2016 aufgenommen. Die Kredittilgungen betrugen im Berichtszeitraum (Januar - September 2015) 7,5 Mio. €. Bezüglich der Notwendigkeit der Umgestaltung der Finanzierung der Stadtentwässerung Krefeld sieht der Sachstand wie folgt aus: Im August 2015 hat unter der Beteiligung des kaufmännischen Dienstleisters und der Kämmerei ein Termin zum Jahresabschluss 2014 mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) stattgefunden. Hierin hat die GPA deutlich gemacht, dass eine Ablösung von Krediten mit neuen Krediten nicht als Umschuldung zu sehen ist und somit unstatthaft wäre. Dies würde jedoch nach ihrer Auffassung mittelfristig in der Stadtentwässerung Krefeld so eintreten. Bei Betrachtung des Zeitraumes 2004 - 2014 ist ein positiver Saldo aus Investitionssumme und Darlehensaufnahme von 14,04 Mio. € vorhanden. Dieser Saldo verringert sich jährlich und wird planmäßig 2018 erstmalig negativ. Ab diesem Zeitpunkt würde das Testat mit Veröffentlichungspflicht der GPA mit entsprechenden Ergänzungen versehen werden. Als Gegenmaßnahmen wurde in Absprache die Abschreibungsdauer verkürzt und eine Optimierung der Tilgungsleistung angestrebt. Die Verkürzung der Nutzungsdauer auf 80 Jahre ist für Neuinvestitionen im Bereich Kanäle/Schächte seit 2014 umgesetzt. Die Verringerung der Tilgungssätze bei aus der Zinsbindung fallenden Darlehen ist in Vorbereitung und wird im Einzelfall geprüft. Aktuell ergeben sich hier jedoch erhebliche rechtliche Bedenken. -7Weiterhin wäre die Aufnahme von Liquiditätskrediten anstelle von Investitionskrediten möglich. Diese sollen in der Regel auch eine auf ihren Zweck hin gerichtete Laufzeit haben. Sollten die oben genannten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen, bleibt nur eine Rücklagenzuführung aus dem Jahresüberschuss der Stadtentwässerung Krefeld.