Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:42
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.05.2017
Nr.
3990 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
29.06.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
06.07.2017
Rat
06.07.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 764 - Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der
Begründung zur Vorlage entschieden.
2.
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW.
S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße, zwischen
Weyerhofstraße und Schlufftrasse - in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als
Satzung beschlossen.
3.
Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse - (Anlage zur Vorlage Nr. 3990/17) wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3990 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2