Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:43
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.02.2015
Nr.
1090 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20-0201/Ro Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
12.03.2015
Rat
26.03.2015
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015
hier: Mehrbedarf für die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Realschule
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06002010000 - Immobilienservice -,
Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (7.660001.700.100 - Albert-SchweitzerRealschule) - in Höhe von 235.000 EUR für 2015 zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P06002010000 - Immobilienservice -, Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (7.660076.700.100 - Kaiser-WilhelmMuseum).
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1090 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06002010000
78510000
7.660001.700.100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Bei der Maßnahme "Erweiterung der Albert-Schweitzer-Realschule" handelt es sich um eine Baumaßnahme, die bautechnisch in 2014 weitgehend abgeschlossen werden konnte. Aufgrund von Verzögerungen durch Nachbesserungen konnte die Maßnahme entgegen der bisherigen Erwartung noch nicht vollständig abgerechnet werden.
Die Auszahlungen für die Schlussrechnungen waren für 2014 geplant. Daher wurden im Teilfinanzplan
2015 keine Mittel für diese Maßnahme veranschlagt.
Um die Schlussrechnungen in Höhe von insgesamt 255.000 EUR nunmehr begleichen zu können, ist eine
außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel erforderlich.
Die Deckung aus Mitteln der Maßnahme Kaiser-Wilhelm-Museums wird möglich, weil aufgrund des aktuellen Baufortschritts und der damit verbundenen Zahlungserfordernisse damit zu rechnen ist, dass die
Abrechnung des Projektes erst in 2016 erfolgt und damit die in 2015 veranschlagten Haushaltsmittel nicht
in voller Höhe in Anspruch genommen werden (Ansatz 2015 = 6.855.000 EUR).