Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:43
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4163 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 361-T1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 06.02.2018
Betreff
Abfallwirtschaftskonzept - Einbringung eines gem. Antrags der Fraktionen B´90/Die Grünen, SPD, Die
Linke sowie C. Keller
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt die Vorlage der
Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4163 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
1.
Seite 2
Ausgangssituation
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 das Abfallwirtschaftskonzept der
Stadt Krefeld – Fortschreibung 2015/2016 in seiner Fassung vom 01.09.2016 beschlossen.
Die im gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, DIE LINKE sowie
von Bürger Kellers vom 07.11.2016 (s. Anlage) genannten Maßnahmen zur Umsetzung eines ressourcen- und energieeffizienten sowie wirtschaftlichen und bürgerfreundlichen Abfallwirtschaftskonzeptes 2016 - 2020 hatte die Verwaltung geprüft und die Ergebnisse dem Ausschuss
für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft in seiner Sitzung am 28.05.2017
(Vorlage Nr.: 3702/17) vorgelegt.
Des Weiteren hat der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft
in seiner Sitzung am 26.09.2017 über einen weiteren gemeinsamen Antrag zum Abfallwirtschaftskonzept der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, DIE LINKE sowie von Bürger
Kellers vom 29.06.2017 (s. Anlage) beraten.
Hinsichtlich der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes berichtet die Verwaltung wie folgt:
2.
Darstellung der abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
Die im Abfallwirtschaftskonzept und in den o.g. Anträgen genannten abfallwirtschaftlichen Maßnahmen lassen sich in Themenkreisen wie folgt zusammenfassend darstellen:
Allgemeines
Ein konkreter Zeit- und Kostenplan ist für alle (die schon beschlossenen sowie die ergänzenden
und die in der Verwaltungsvorlage genannten) Maßnahmen von Seiten der Verwaltung zu erarbeiten und mit Vorschlägen zur Umsetzung der Maßnahmen noch in diesem Jahr erstmalig vorzulegen
Bio- und Grünabfälle
Dauerhafte Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für Bio- und Grünabfälle
Entsorgung der Speisereste über die Biotonne
Erhöhung des Anschlussgrades der Biotonne insbesondere in städtisch geprägten Stadtteilen
Zusätzliche Angebote bei der Grünabfallerfassung
Jährliche Reinigung der Biotonne
Die stoffliche Verwertung von biologischen Abfällen (Bioabfall, Holz, etc.) soll im Sinne der Ressourceneffizienz massiv vorangebracht werden. Darunter fällt u.a. der Ausbau der Erfassung des
Grünabfalls und des Holzanteils im Sperrmüll, der in Krefeld in überdurchschnittlich großen
Mengen anfällt. Außerdem werden konkrete innovative Verfahren der stofflichen Verwertung
im Zusammenhang mit kommunalen Kooperationspartnern entwickelt.
Begründung
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Deponiekapazitäten
Festlegung zum Umfang der Entsorgungspflicht für deponiefähige Abfälle
Optimierung zur Mengensteigerung von Abfällen zur Verwertung (Wertstoffen)
Errichtung eines weiteren Wertstoffhofes im westlichen Stadtbereich / „Depotinseln
Zusätzlicher Wertstoffhof im Westen der Stadt, alternativ/ergänzend Aufbau von Depotcontainerinseln verteilt im Stadtgebiet (hier fehlt im Entwurf das Datum der Realisation)
Erfassung von Elektrokleingeräten
Ausbau der Wertstofferfassung durch Einführung einer Wertstofftonne
Systemvergleich für die Erfassung, u.a. durch eine Wertstofftonne, sowie stoffliche und energetische Verwertung der Stoffströme Bioabfälle/Grünschnitt (u.a. Bioabfallraffinerie), Schlacke,
Holz, Papier, Elektronikaltgeräte, Kunststoff sowie stoffgleiche Nichtverpackungen mit dem Fokus die Erfassungs- und verwertungsverwertungsziele des neuen NRW-Abfallwirtschaftsplans zu
erreichen
Abfallvermeidung / Abfallverwertung
Umsetzung der bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Abfallhierarchie, insbesondere für
Bioabfälle, den Grünschnitt und Holzabfälle im Sperrgut
Ausbau der Kapazitäten der Abfallberatung
Initiative zur Implementierung der Abfallvermeidung im „Konzern Stadt“ (Beschaffung, Vergabe)
sowie Formulierung von Auflagen für öffentliche Veranstaltung (Abfallvermeidung und Abfallverwertung)
Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für Abfallvermeidung und der Abfallverwertung (für die
Fraktionen PPK. Bioabfälle, Alttextilien und Schuhe, LVP, EAG etc.)
Da Krefeld trotz marginal sinkendem Restmüllaufkommen immer noch ein sehr hohes Müllaufkommen im NRW-Vergleich aufweise, werden zusätzliche Maßnahmen zur Abfallvermeidung
insbesondere im Bereich der Umweltbildung et al. Installiert
Aufbau und Weiterentwicklung der Kooperationen mit Krefelder Kooperationspartnern (u.a.
Caritas, Emmaus, Umweltzentrum, Verbraucherzentrale, IHK; HWK; Hochschule, Bürgervereine),
insbesondere im Bereich Abfallvermeidung und -verwendung. Hierbei können Synergien und
Effizienzsteigerungen entstehen (weitestgehend im Entwurf erfüllt)
Sonstige Maßnahmen
Optimierung der Sperrabfallabfuhr
Begründung
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Umsetzung der bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Abfallhierarchie, insbesondere für
Bioabfälle, den Grünschnitt und Holzabfälle im Sperrgut
Die stoffliche Verwertung von biologischen Abfällen (Bioabfall, Holz, etc.) soll im Sinne der Ressourceneffizienz massiv vorangebracht werden. Darunter fällt u.a. der Ausbau der Erfassung des
Grünabfalls und des Holzanteils im Sperrmüll, der in Krefeld in überdurchschnittlich großen
Mengen anfällt. Außerdem werden konkrete innovative Verfahren der stofflichen Verwertung
im Zusammenhang mit kommunalen Kooperationspartnern entwickelt.
Überprüfung des Anschluss- und Benutzungszwanges für das Gewerbe (gewerblicher Pflichtrestabfallbehälter)
Schadstoffentfrachtung durch Optimierung der Erfassung durch das Schadstoffmobil
Überprüfung der Abfalldichtfaktoren ein Jahr nach Einführung der Wertstofftonne und Erweiterung der Bioabfallsammlung
Systemvergleich für die Erfassung, u.a. durch eine Wertstofftonne, sowie stoffliche und energetische Verwertung der Stoffströme Bioabfälle/Grünschnitt (u.a. Bioabfallraffinerie), Schlacke,
Holz, Papier, Elektronikaltgeräte, Kunststoff sowie stoffgleiche Nichtverpackungen mit dem Fokus die Erfassungs- und verwertungsverwertungsziele des neuen NRW-Abfallwirtschaftsplans zu
erreichen
Kooperationen
Aufbau und Weiterentwicklung von Kooperationen mit anderen Gebietskörperschaften in der
Entsorgungsregion Rheinland im Bereich stoffliche und energetische Verwertung sowie Beseitigung für die Stoffströme Bioabfälle/Grünschnitt, Schlacke, Holz, Papier… sowie Überprüfung der
auslaufenden Verträge auf Fortschreibung
Prüfung und ggfs. Umsetzung eines Förderantrages in Kooperation mit der Stadt Venlo und weiteren interessierten Gebietskörperschaften und Akteuren zu den Themen Cradle to Cradle C2C
und Bioökonomie mit dem Ziel einer höherwertigen stofflichen Verwertung der biogenen Abfälle
Verwaltung und Politik verpflichten sich, das Thema „Kooperationen“ sowohl in der Zusammenarbeit mit den örtlichen Initiativen als auch mit Kommunen in der Region voranzubringen und
dem Umweltausschuss jährlich Statusberichte vorzulegen
Aufbau und Weiterentwicklung der Kooperationen mit Krefelder Kooperationspartner (u.a. Caritas, Emmaus, Umweltzentrum, Verbraucherzentrale, IHK; HWK; Hochschule, Bürgervereine),
insbesondere im Bereich Abfallvermeidung und -verwendung. Hierbei können Synergien und
Effizienzsteigerungen entstehen (weitestgehend im Entwurf erfüllt
Die stoffliche Verwertung von biologischen Abfällen (Bioabfall, Holz, etc.) soll im Sinne der Ressourceneffizienz massiv vorangebracht werden. Darunter fällt u.a. der Ausbau der Erfassung des
Grünabfalls und des Holzanteils im Sperrmüll, der in Krefeld in überdurchschnittlich großen
Mengen anfällt. Außerdem werden konkrete innovative Verfahren der stofflichen Verwertung
im Zusammenhang mit kommunalen Kooperationspartnern entwickelt.
3.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung schlägt vor, die o.g. Themenkreise sukzessive aufzuarbeiten. Zunächst sollen die
Bereiche Bio- und Grünabfälle sowie Sperrmüll betrachtet werden.
Begründung
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Für den Bereich Bio-/Grünabfälle berichtet die Verwaltung wie folgt:
3.1.
Dauerhafte Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für Bio- und Grünabfälle
Die Fa. Gerke GmbH, Tönisvorst, ist nach erfolgter EU-weiter Ausschreibung durch die Stadt Krefeld mit der Verwertung der Grün- und Bioabfälle seit dem 01.01.2016 beauftragt worden. Der
Vertrag endet zum 01.01.2019, so dass die Neuvergabe der Maßnahme für das Jahr 2018 vorgesehen ist. Die EU –weite Ausschreibung der Leistungen befindet sich in der Vorbereitung, so dass
davon ausgegangen werden kann, dass die Entsorgung der Grün- und Bioabfälle vertraglich ab
2019 sichergestellt werden kann.
3.2.
Entsorgung der Speisereste über die Biotonne
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Abfallsatzung der Stadt Krefeld (AbfS) vom 11.12.2003 in der zurzeit aktuellen Fassung zählen zu den Bioabfällen neben den Gartenabfällen wie Äste und Zweige, auch
Obst, Gemüse und andere organische Haushaltsabfälle „vor dem Kochtopf“, so dass die Speiseabfälle, soweit sie nicht gegart sind, über die Braune Tonne entsorgt werden können.
Vor dem Hintergrund möglicher hygienischer Probleme soll vorerst davon abgesehen werden,
gegarte Speiseabfälle sowie Fleisch und Wurst der Biotonne zuführen zu können.
3.3. Erhöhung des Anschlussgrades der Biotonne insbesondere in städtisch geprägten Stadtteilen
Der derzeitige Anschlussgrad der Biotonne bezogen auf die Gebäude im Stadtgebiet liegt bei
knapp 60 %.
Je Einwohner und Jahr wurden in Krefeld 2015 rund 59 kg Bioabfälle erfasst. Damit zählt Krefeld
unter den kreisfreien Städten in Nordrhein – Westfalen zu den Gebieten mit den höchsten Erfassungsmengen.
Im Jahr 2016 war laut kommunaler Abfallbilanz der Stadt Krefeld eine Steigerung der Bioabfallmengen auf knapp 60 kg / Einw.*a festzustellen.
Derzeit erfolgt die Nutzung der Biotonne freiwillig auf Wunsch des Grundstückseigentümers.
Grundsätzlich wäre eine weitere Steigerung der Bioabfallmengen zu erwarten, sofern in der
kommunalen Abfallsatzung der Anschluss- und Benutzungszwang festgelegt wird, d. h. allen
Grundstücken im Stadtgebiet eine Biotonne zwangsweise zur Verfügung gestellt würde.
Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Abfallsatzung festzulegen, dass Bioabfälle getrennt
von anderen Abfällen zu halten und zu erfassen sind, allerdings dem Restmüllgefäß nicht zugeführt werden dürfen, so dass diese ausschließlich in die Biotonne gegeben werden dürfen.
Erfahrungen zeigen, dass mit den dargestellten Regelungen starke Verunreinigungen des Bioabfalls zu befürchten sind und damit die Qualität der Bioabfälle gemindert wird. Damit kann nicht
ausgeschlossen werden, dass zusätzliche Entsorgungskosten anfallen. Dies ist insbesondere dann
der Fall, wenn ein Recycling der Bioabfälle aufgrund der starken Verunreinigungen nicht mehr
möglich ist und diese schließlich der Beseitigung zugeführt werden müssen.
Begründung
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Die Verwaltung schlägt daher vor, derzeit keine der weiteren Maßnahmen zu ergreifen, mit denen zwar eine Steigerung der Bioabfallsammelmengen erreicht werden könnte, die aber gleichzeitig die Qualität der eingesammelten Bioabfälle beeinträchtigen und damit zu einer Kostensteigerung führen können.
Vor dem Hintergrund der dargestellten positiven Bioabfallmengenentwicklung kann durchaus
eine kontinuierliche Erhöhung des Anschlussgrades an die Biotonne auch in städtisch geprägten
Wohngebieten ohne die Durchführung weiterer konkreter Maßnahmen angenommen werden.
3.4.
Zusätzliche Angebote bei der Grünabfallerfassung
Unter Berücksichtigung der im Jahr 2016 an der Anlage für sperrige Garten- und Parkabfälle der
EGN angenommenen Abfälle wurden insgesamt rund 11.660 t Grünabfälle aus Krefeld verwertet,
so dass pro Kopf rund 52 kg/Einw.*a Grünabfälle einer Verwertung zugeführt werden konnten.
Der Landesdurchschnitt der Grünabfallmengen lag im Jahr 2015 gemäß Abfallbilanz des Landes
Nordrhein - Westfalen bei 44 kg / Einw. *a.
Derzeit erfolgt die entgeltpflichtige Grünabfallsammlung im Stadtgebiet Krefeld stationär am
Wertstoffhof und an der Anlage für sperrige Garten-und Parkabfälle der EGN sowie als mobile
Sammlung im Rahmen einer zweimal jährlich stattfindenden Grünsammlung an insgesamt 7
Sammelstellen.
Bei der mobilen Sammlung wurden im Jahr 2016 in insgesamt 42 Sammelstunden insgesamt
40,41 to (0,18 kg/E*a) Grünabfälle mit einer Sammelleistung von ca. 960 kg/Stunde eingesammelt. Da neben den Verwertungskosten auch Kosten für die Sammlung entstehen, ist eine relevante und effiziente Steigerung der Sammelmengen mit einer Ausweitung der mobilen Grünabfallsammlung nicht zu erreichen.
Die Möglichkeit der Anlieferung von Grünabfällen auf den städtischen Betriebshöfen hat bereits
vor einigen Jahren bestanden . Eine Weiterführung der Annahme war aber nach Einführung der
Entgeltpflicht wegen der Erforderlichkeit einer "Kassentätigkeit" nicht mehr möglich. Zukünftig
soll im Rahmen des Betriebshofkonzeptes des geplanten Kommunalbetriebs Krefeld AöR bürgerfreundliche Abgabemöglichkeiten für die Annahme von Grünabfälle aus privaten Haushaltungen
geprüft werden.
Des Weiteren wird nach wie vor die Einrichtung eines 2. Wertstoffhofes angestrebt, an dem auch
Grünabfälle aus privaten Haushaltungen angenommen werden können.
Vor dem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass das Angebot an bürgerfreundlichen
Abgabemöglichkeiten für Grünabfälle aus privaten Haushaltungen zukünftig deutlich ausgebaut
werden wird. Aus Sicht der Verwaltung sind hierüber hinaus gehend keine weiteren Maßnahmen
zu ergreifen.
3.5.
Jährliche Reinigung der Biotonne
Grundsätzlich kann die Möglichkeit geschaffen werden, um die Biotonnen ggf. jährlich reinigen
zu lassen.
Begründung
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Die Verwaltung hatte hierzu bereits mit Vorlage Nr: 3702/17 berichtet, dass die GSAK die jährliche Reinigung der Biotonnen zu einem Preis in Höhe von ca. 211.000 EUR angeboten hat. Hinsichtlich einer etwaigen Finanzierung dieser Maßnahme über die Abfallgebühren ist zu beachten,
dass dies zu einer Gebührensteigerung in Höhe von bis zu ca. 1% führen könnte.
Da in der Regel nicht alle Bürger/-innen diese Leistung in Anspruch nehmen wollen, könnte die
Reinigung der Biotonne zukünftig auch kostenpflichtig mit dem Benutzer der Biotonne über ein
privatrechtliches Entgelt abgerechnet werden. Nach Mitteilung der GSAK könnte es in Abhängigkeit von der Anzahl der zu reinigenden Biotonnen überschlägig zwischen ca. 7,-- EUR und ca.
17,-- Euro je Reinigung liegen.
Sofern die Umsetzung der Maßnahme gewünscht wird, ist das genaue Verfahren mit der GSAK
noch abzustimmen, um die Leistung zu erhalten.
Für den Bereich Sperrmüll berichtet die Verwaltung wie folgt:
Hinsichtlich der Erfassung und Verwertung von Sperrmüll soll auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages zum Abfallwirtschaftskonzept der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen,
DIE LINKE sowie von Bürger Kellers vom 29.06.2017 geprüft werden:
3.6. "Die stoffliche Verwertung von biologischen Abfällen (Bioabfall, Holz, etc.) soll im Sinne
der Ressourceneffizienz massiv vorangebracht werden. Darunter fällt u.a. der Ausbau der Erfassung des Grünabfalls und des Holzanteils im Sperrmüll, der in Krefeld in überdurchschnittlich
großen Mengen anfällt..."
Eine Getrennterfassung des Holzanteils in Sperrmüll erfolgt bereits heute im Rahmen der Anlieferung auf dem Wertstoffhof der GSAK.
Schon im Jahr 2006 wurde im Rahmen einer Sperrmüllanalyse durch den von der Stadt Krefeld
beauftragten Gutachter intecus ein hoher Holzanteil im Sperrmüll ermittelt, der bei 73 bis 79 %
liegt. Bei einer Sperrmüllmenge von rund 12.700 t im Jahr 2016 liegt der Holzanteil danach bei
9.270 t/a und 10.030 t/a.
Der Gutachter hatte hierzu ausgeführt, dass „eine Trennung des Altholzes vom restlichen Sperrmüll entweder direkt während der Sammlung oder nach gemeinsamer Erfassung mit dem
Sperrmüll in einer Sortieranlage erfolgen kann…. Das technische Verwertungspotential wird für
die Variante der getrennten Sammlung am Ort der Bereitstellung mit 75 % der Sperrmüllmenge,
für die Variante der nachträglichen Sortierung mit 70 % der Sperrmüllmenge angenommen.“
Es bleibt jedoch festzuhalten, dass mit der getrennten Erfassung von Altholz aus dem bereitgestellten Sperrmüll zusätzliche Kosten, insbesondere für die Logistik (GSAK) und die Aufbereitung
/ das Recycling zu besorgen sind. Darüber hinaus könnte die Durchführung dieser Maßnahme zu
einer Minderauslastung der Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage führen.
Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die getrennte Erfassung von Altholz aus dem
Sperrmüll gebührensteigernd wirkt, da außerdem Einsparungen aufgrund der reduzierten Verbrennungsmenge von Sperrmüll in der erforderlichen Größenordnung kaum erhofft werden
Begründung
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können. Die Verwaltung schlägt daher vor, derzeit von einer getrennten Erfassung des Holzanteils im Sperrmüll abzusehen.
3.7.
Getrennterfassung von Metallen im Rahmen der Sperrmüllsammlung
Im Zusammenhang mit der im Rahmen der Sperrmüllabfuhr durchgeführten Getrenntsammlung
von Altmetallen hat die GSAK mitgeteilt, dass aufgrund der schlechten Erlössituation steigende
Altmetallerfassungsmengen festzustellen sind, die es erforderlich gemacht haben, das Fahrzeug
mit zwei statt mit einem Mitarbeiter zu besetzen. Sofern diese Entwicklung anhält wird nach
Mitteilung der GSAK die Sammeltour nicht mehr in der zulässigen täglichen Arbeitszeit (10 Stunden) zu absolvieren sein, so dass der Einsatz eines weiteren Fahrzeugs erforderlich werden könnte.
Die derzeitige Getrenntsammlung von Altmetallen und Elektroaltgeräten im Rahmen der Sperrmüllabfuhr verursacht kalkulatorisch Kosten in Höhe von jährlich ca. 138.735,-- EUR (Netto). Der
Einsatz eines weiteren Fahrzeugs verursacht nach Mitteilung der GSAK zusätzlich Kosten in Höhe
von ca. 27.000 EUR (netto), also insgesamt ca. 165.860 EUR (Netto), jeweils bereits unter Berücksichtigung der Verwertungserlöse für die Altmetalle (324 to/a) in Höhe von 125,-- EUR / to
(Netto), also 40.500,-- EUR / a.
Alternativ hierzu hat die GSAK vorgeschlagen, die Metalle zukünftig gemeinsam mit dem Sperrmüll im Pressmüllfahrzeug einzusammeln. Einzelne, für das Fahrzeug nicht geeignete Metalle
werden hierbei über die Handreinigungskolonnen getrennt eingesammelt. Im Rahmen der Aufbereitung der Verbrennungsschlacke werden die Altmetalle aus der Verbrennungsschlacken aussortiert und einer Verwertung zugeführt.
Nach Mitteilung der GSAK werden hierfür, unabhängig von der Metallsammelmenge, Kosten in
Höhe von 122.526,25 EUR (Netto) kalkuliert, die im wesentlichen auf die fortgeführten Getrenntsammlung von Elektroaltgeräten und die Getrenntsammlung einzelner, für das Pressmüllfahrzeug ungeeigneter Metalle beruht.
Des Weiteren fallen ca. 61.500,00 EUR (Netto) Kosten für die Anlieferung der Mehrmengen bei
der MKVA an, die ggfs. um einen kalkulierten Verwertungserlös in Höhe von bis zu 40.500 EUR
(Netto) für den Altmetallanteil aus der Verbrennungsschlacke reduziert werden können.
Insgesamt ist daher mit einem kalkulierten Kostenanteil in Höhe von ca. 143.526,25 EUR (Netto)
auszugehen.
Dies entspricht einer kalkulierten Einsparung gegenüber den für eine Getrenntsammlung erforderlichen Kosten von bis zu 22.333,75 EUR /a (Netto).
Derzeit führt die GSAK einen Modellversuch zur gemeinsamen Sammlung von Altmetallen mit
dem Sperrmüll durch, dessen abschließende Ergebnisse noch nicht vorliegen. Erste Einschätzungen lassen jedoch eine technische Durchführbarkeit vermuten.
Da eine rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes aus abfallwirtschaftlicher Sicht von grundsätzlicher Bedeutung ist, ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Prüfung des Sachverhaltes.
Hierbei sollen insbesondere die Gesichtspunkte der Abfallhierachie (§ 6 KrWG), der Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft (7 KrWG), der Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaß-
Begründung
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nahmen (§ 8 KrWG), der Getrennthaltung von Abfällen zur Verwertung, Vermischungsverbot (§ 9
KrWG) und der Getrenntsammlung von Metallen (§ 14 KrWG) einbezogen.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass einige Städte in Nordrhein-Westfalen keine getrennte
Sammlung von Metallen im Rahmen der Sperrmüllsammlung durchführen; vielmehr erfolgt hier
eine getrennte Sammlung von Altmetallen ausschließlich im Bringsystem.
Eine abschließende Stellungnahme des Ministeriums liegt derzeit noch nicht vor.
Um die o.g. Kosteneinsparungspotentiale zu nutzen schlägt die Verwaltung vor, nach Vorliegen
der erwarteten positiven Ergebnisse aus dem Modellversuch und der erwarteten Zustimmung
des Ministeriums, eine gemeinsame Sammlung von Altmetallen mit dem Sperrmüll durchzuführen.