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Verwaltungsvorlage (Stufenplan II a / U3: Neubau der Kita Hubertusstraße 82 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
302 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:44
Verwaltungsvorlage (Stufenplan II a / U3: Neubau der Kita Hubertusstraße 82 ) Verwaltungsvorlage (Stufenplan II a / U3: Neubau der Kita Hubertusstraße 82 ) Verwaltungsvorlage (Stufenplan II a / U3: Neubau der Kita Hubertusstraße 82 ) Verwaltungsvorlage (Stufenplan II a / U3: Neubau der Kita Hubertusstraße 82 ) Verwaltungsvorlage (Stufenplan II a / U3: Neubau der Kita Hubertusstraße 82 )

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Inhalt der Datei

hier: Vorstellung der Planung für den U3-Ausbau und Kostenfeststellung TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 08.04.2015 Nr. 1280 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 6010 ZGM Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 27.05.2015 Bezirksvertretung Mitte 28.05.2015 U. A. Betreuung von Kindern unter 3 Jahren 18.06.2015 Betreff Stufenplan II a / U3: Neubau der Kita Hubertusstraße 82 hier: Vorstellung der Planung für den U3-Ausbau und Kostenfeststellung Beschlussentwurf: 1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung für den Neubau der Kindertageseinrichtung Hubertusstraße 82 zur Kenntnis. 2. Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung für den Neubau der Kindertageseinrichtung Hubertusstraße 82 zur Kenntnis. 3. Der Unterausschuss stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung für den Neubau der Kindertageseinrichtung Hubertusstraße 82 zu und stellt die Kosten in Höhe von 4.680.000,00 Euro fest. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1280 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06002010000 78510000 7.660041.700.200-400 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Berechnung der Folgekosten Siehe Anlage 3! Begründung Seite 2 (Hinweis: das Vorblatt zur Vorlage mit den wichtigsten Daten im Überblick ist als Anlage 1 eingefügt) Ausgangslage: Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung vom 23.06.2009 beschlossen, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Kindertagespflege bedarfsgerecht auszubauen. Mit dem Ratsbeschluss vom 26.04.2010 wurde die Umsetzung in zwei Blöcken festgelegt. Der Umbau der ehemaligen Abendrealschule an der Hubertusstraße 82 zu einer Kita mit 7 Gruppen soll im Rahmen des Stufenplans II a „U3-Ausbauprogramm, Neubau von 45 Gruppen“ umgesetzt werden. Baukörper und Außenanlagen: Das Bestandsgebäude der ehemaligen Abendrealschule kann mit vergleichsweise geringfügigen konstruktiven Eingriffen an das vom Landschaftsverband vorgegebene Raumprogramm für eine Kita mit sieben Gruppen angepasst werden: aus jeweils zwei Klassenräumen und einem Nebenraum entsteht durch die Unterteilung eines Klassenraumes eine Gruppeneinheit mit Gruppenraum, Nebenraum, Differenzierungsraum sowie WC und Wickelraum. Der Einbau eines Aufzuges im zentralen Treppenhaus gewährleistet die barrierefreie Erreichbarkeit aller vier Nutzungsebenen. Hofseitig werden die erforderlichen Flucht- und Rettungswege angebaut, damit aus jedem Gruppenbereich ein direkter Zugang zum Außengelände vorhanden ist. Die ehemalige offene Pausenhalle im Erdgeschoss wird durch eine großzügige Verglasung geschlossen und zum zentralen Küchen- und Mensabereich umfunktioniert. Dies trägt zusammen mit der Erneuerung aller Fensteranlagen sowie der Dämmung der Dachflächen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle bei. Der ehemalige Schulhof ist rund 2.540 m² groß und wird im Norden von der Steinstraße und westlich von der Dionysiusstraße erschlossen. Das von altem Baumbestand geprägte Gelände ist etwa zu zwei Drittel mit Asphalt versiegelt. Die Untersuchung der eingebauten Materialien sowie der Bodenschichten unter der Asphaltdecke werden zur Zeit ausgeführt. Im Rahmen des Umbaus soll die gesamte Asphaltdecke einschließlich Unterbau abgetragen und entsorgt werden. Der ehemalige Schulhof wird entsprechend des Bedarfs für Kinder im Alter von 4 Monaten bis sechs Jahre zu einem Außen-Spiel- und Bewegungsraum umgebaut. Die Ein- und Ausgänge des Gebäudes führen auf eine platzartige Fläche entlang des Gebäudes, über die die Kinder die verschiedenen Spielangebote erreichen. In Gebäudenähe befinden sich die Angebote für die unter 2 und 3 Jährigen. Im südlichen Teilbereich stehen die Spielgeräte für die älteren Kinder zur Verfügung. Ein breites Band aus niedrigen Mauern leitet die Kinder bis zur südlichen Rasenfläche der T-förmigen Außenanlage. Durch das Mauerband werden die Baumscheiben der vorhandenen Bäume vergrößert und der Höhenunterschied zu diesen abgefangen. Es entsteht ein vielfältiges Bewegungs- und Gemeinschaftsspielangebot mit Spiel- und Klettergeräten sowie Rasen- und Gehölzflächen zur Förderung und Entwicklung der motorischen und sozialen Fähigkeiten der Kinder. Folgende Flächen und Einbauten sollen gebaut werden: • Befestigte Flächen: 900 m² • Sandspielbereich: 500 m² • Spielbereich Holzhäcksel unter Bäumen: 200 m² • Rasenflächen: 500 m² • Gehölzflächen/Baumscheiben: 440 m² • Spielgeräte: Dreierschaukel, Schaukelhängematte, Spielturm mit Rutsche und Kletterseilgarten, Wassermatschbereich, Balanciermauern, Spielhaus, Kleine Rutsche, Kletterwand, Spieltische Begründung Seite 3 Der vorhandene Baumbestand besteht aus 11 großkronigen Bäumen (5 Ahorne, 3 Platanen, 2 Linden und 1 Rosskastanie), die in kleinen erhöhten Baumscheiben stehen. Finanzierung: Die Baukosten (einschließlich Außenanlagen) sind auf Grundlage der vorliegenden Planung auf 4.680.000,00 EUR geschätzt. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Durchführung der Maßnahme wurden für den Haushaltsplanentwurf 2015 angemeldet. Die Aufteilung des Mittelbedarfs stellt sich wie folgt dar: Haushaltsjahr 2015 210.000 EUR, Haushaltsjahr 2016 3.470.000 EUR, Haushaltsjahr 2017 1.000.000 EUR. Die Planung für die Maßnahme wurde mit dem Landschaftsverband Rheinland am 28.11.2014 abgestimmt und der Förderantrag über Mittel in Höhe von 684.000,- Euro am 02.03.2015 eingereicht. Die Auszahlung der Zuwendungen wird in folgenden Teilbeträgen erwartet: 2015 und 2016 jeweils 239.400 EUR und 2017 205.200 EUR. Für die Umgestaltung des ehemaligen Schulhofes entstehen voraussichtlich Baukosten in Höhe von 380.000 Euro. Da die Außenanlage der Kindertagesstätte Hubertusstraße auf einem in den letzten Jahren ungenutzten Schulhof neu angelegt wird, entstehen für die Pflege und Unterhaltung zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 5.600 Euro pro Jahr. Die Mittel für die Pflege- und Unterhaltung werden zukünftig (ab 2017) im Haushaltsplan berücksichtigt. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat gegen den vorliegenden Entwurf in technisch wirtschaftlicher Hinsicht keine Bedenken. § 82 Abs. 1 GO Rechtliche Verpflichtung gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII Für Kinder unter 3 Jahren besteht laut Sozialgesetzbuch ein Anspruch auf entsprechende Förderung in geeigneten Kindertages- und Tagespflegeeinrichtungen. Zur Schaffung ausreichender und geeigneter U3 Plätze ist die Stadt Krefeld somit per Gesetz aufgerufen. Die derzeit zur Verfügung stehenden U3-Plätze decken den tatsächlichen Bedarf nicht ab. Anlagen: 1 Vorblatt zur Vorlage - Kurzfassung 2 Planungsablauf, Raumprogamm, Baubeschreibung, Kostenschätzung 3 Folgekostenberechnung 4 Lageplan 5 – 8 Grundriss UG, EG, OG1 und OG2 9 Ansichten Ost und West 10 Ansichten Nord und Süd 11 Grundriss Außenanlagen