Daten
Kommune
Krefeld
Größe
246 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:44
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 28.10.2015
Nr.
1976 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61 - Stadtplanung, 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.11.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
10.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 753 - westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk
hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (siehe im übrigen auch Beschlussvorlage im nicht
öffentlichen Teil der Sitzung)
Beschlussentwurf:
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Fairhome VISTA GbR
mit dem Sitz in Mönchengladbach wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Der Bebauungsplan Nr. 753 -westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk- befindet sich zur Zeit im
Verfahren.
Ziel ist die Errichtung von Einfamilienhäusern und zwei Mehrfamilienhäusern einschließlich einer Tiefgarage zur Deckung des Stellplatzbedarfs.
Die Firma Fairhome VISTA GbR beabsichtigt als Investor nach Beseitigung der vorhandenen Bodenbelastungen auf den ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen eine, neue entsprechend der umgebenden
Bebauungs- und Nutzungsstruktur, Wohnbebauung einschließlich einer privaten Erschließung zu realisieren.
Die Stadt Krefeld wird mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Verwirklichung des Bebauungsplanes notwendigen Vereinbarungen mit dem Investor geschlossen.
Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich
einzurichtende Kindergartenplätze und die anteilige Herrichtung und Unterhaltung eines Kinderspielplatzes sowie die Durchführung der Bodensanierungsmaßnahmen auf eigene Kosten.
Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht.
Die Sicherstellung der o.a. Zahlungen und durchzuführenden Maßnahmen erfolgt durch die Vorlage entsprechender Bürgschaften durch den Investor.
Da die Erschließung über eine private Verkehrsfläche erfolgt, gibt es diesbezüglich von Seiten der Stadt
keine notwendigen Regelungen.