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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 753 - westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
246 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:44
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 753 - westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages ) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 753 - westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages )

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 28.10.2015 Nr. 1976 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61 - Stadtplanung, 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.11.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 10.12.2015 Rat 10.12.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 753 - westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (siehe im übrigen auch Beschlussvorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung) Beschlussentwurf: Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Fairhome VISTA GbR mit dem Sitz in Mönchengladbach wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Der Bebauungsplan Nr. 753 -westlich Bruckersche Straße / nördlich Steeger Dyk- befindet sich zur Zeit im Verfahren. Ziel ist die Errichtung von Einfamilienhäusern und zwei Mehrfamilienhäusern einschließlich einer Tiefgarage zur Deckung des Stellplatzbedarfs. Die Firma Fairhome VISTA GbR beabsichtigt als Investor nach Beseitigung der vorhandenen Bodenbelastungen auf den ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen eine, neue entsprechend der umgebenden Bebauungs- und Nutzungsstruktur, Wohnbebauung einschließlich einer privaten Erschließung zu realisieren. Die Stadt Krefeld wird mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Verwirklichung des Bebauungsplanes notwendigen Vereinbarungen mit dem Investor geschlossen. Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze und die anteilige Herrichtung und Unterhaltung eines Kinderspielplatzes sowie die Durchführung der Bodensanierungsmaßnahmen auf eigene Kosten. Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht. Die Sicherstellung der o.a. Zahlungen und durchzuführenden Maßnahmen erfolgt durch die Vorlage entsprechender Bürgschaften durch den Investor. Da die Erschließung über eine private Verkehrsfläche erfolgt, gibt es diesbezüglich von Seiten der Stadt keine notwendigen Regelungen.