Daten
Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:44
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 08.03.2017
Nr.
3615 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
08.03.2017
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
27.09.2017
Betreff
Grundsätze und Richtlinien für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Grundsätzen und Richtlinien der Stadt Krefeld für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3615 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In der Sitzung am 21.04.2010 beschloss der Jugendhilfeausschuss Grundsätze und Richtlinien der
Stadt Krefeld für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch
(SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -.
Dies erfolgte in Anlehnung an die Grundsätze der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994.
Seit dem 07.09.2016 liegt eine überarbeitete Fassung der Grundsätze nach § 75 SGB VIII von Seiten der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vor. Der nachfolgende Entwurf berücksichtigt die von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommenen Spezifizierungen bzw. Veränderungen (diese sind im Text rot / kursiv gekennzeichnet).