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Verwaltungsvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - im Bereich Emil-Schäfer-Straße 81 und 85)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
252 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:45
Verwaltungsvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - im Bereich Emil-Schäfer-Straße 81 und 85) Verwaltungsvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - im Bereich Emil-Schäfer-Straße 81 und 85) Verwaltungsvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - im Bereich Emil-Schäfer-Straße 81 und 85)

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Inhalt der Datei

hier: Satzungsbeschluss TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 13.05.2015 Nr. 1434 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 62/mo Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Ost 27.05.2015 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 16.06.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 18.06.2015 Rat 18.06.2015 Betreff 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße im Bereich Emil-Schäfer-Straße 81 und 85 hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Krefeld –Ost nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung, der Haupt- und Beschwerdeausschuss und der Rat der Stadt Krefeld beschließen: a) Der Bebauungsplan Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 1. vereinfachten Änderung geändert. b) Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits EmilSchäfer-Straße - wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. c) Der Begründung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt. Seite 3